Vor die Wahl gestellt

Begonnen von ACK7, 18:18:35 So. 21.September 2008

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sedanon

Gut so.

Ich hatte vor einem dreiviertel Jahr einen Englischkurs bei einem Bildungsträger. War wirklich gut und der Englischlehrer war top (Mitglied der LINKEN).
Im Haus waren auch etliche, die ein Bewerbungstraining absolvierten. Völlig planlosen Ding und wirklich nur für Analphabeten und Legastheniker geeignet, die nicht wissen wie man PC schreibt. Und wenn es ganz dumm läuft, darf man anschließend noch ein "Praktikum" absolvieren - Sprich : Regale beim Kaufland einräumen (Tatsache. Ist passiert).
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

Onkel Tom

Gut, das Du einen Beistand mitgemommen hast.  :D

Nun wäre es gut, ein sogenanntes Erinnerungsprotokoll zu erstellen, was dann im Zweifelsfall
als Nachschlagewerk zu Deinem Gunsten steht.
Deine SB wird sich mit Sicherheit bei Dir melden und schaun, ob sie Dir eine Sanktion verpassen
kann. Aber keine Sorge, falls ein sogenanntes Anhörungsschreiben nach § 24 kommt, lässt sich
Deine Distanzierung locker damit begründen, das Du sowas schon bereits mitgemacht hast und
Damit Deine Glaubwürdigkeit nicht ins Wanken gebracht werden kann, ist es gut, eine
Aktuallisierung Deiner Bewerbungsmappe zu machen um der SB den Wind aus dem Segel zu
nehmen, das bei Dir diesbezügliche Defizite sein.

Solche Kurse sind eigendlich nur dazu gedacht, Defizite zu beheben, was ein SB auf Verlangen
zu begründen hat.

Schwirrt mir sone Einladung ins Haus, würde ich sofort meine SB damit löchern, warum gerade ich
dafür vorgesehen bin usw..

Da Du ja eine Mitteilung zur Deine SB ausgelöst hast, ist ein Nachweis der Teilnahme bereits
überflüssig geworden.
Lass Dich nicht verhartzen !

ACKI

So, heute war ein dicker Brief von meiner SB in meinem Briefkasten. Nun benötige ich unbedingt Hilfe, ich fassse mal zusammen:


Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch  Sozialgesetzbuch (SGB II)
hier: Anhörung gemäß § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB X)


.... Um das Ziel die Arbeitslosigkeit zu beseiten,  ist Ihnen  am 29.10.2008 die Maßnahme aus dem Bereich Lebens- und Zielplanung persönlich vorgestellt worden. Diese Maßnahme ist gut für Sie geeignet.
Sie haben sich geweigert an der Maßnahme teilzunehmen und die entsprechende Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Sie kommen damit Ihrer Meldepflicht nicht nach.
Ich beabsichtige, Ihre Regelleistung  gem. §  31 Abs. 1 SGB II für eine Dauer von 3 Monaten unter Wegfall  des Zuschlags nach § 24 SGB II abzusenken. ...

Bevor ich über den Eintritt einer Sanktion gemäß § 31 SGB II entscheide, bitte ich Sie hiermit, mir bis zum 24.11.2008 die Gründe für Ihr Verhalten schriftlich mitzuteilen (§ 24SGB X).
Sollten Sie sich innerhalb der gesetzten Frist nicht äußern oder Unterlagen nicht fristgerecht vorlegen, bin ich gehalten ohne weitere Aufklärung des Sachverhalts nach Aktenlage zu entscheiden.

Sie gibt mir noch die Möglichkeit an der Maßnahme teilzunehmen. Dann soll ich mich nochmal beim Maßnahmeort melden und Ihr die EGV, Entwurf des Angebots der TM und den Erklärungsbogen zur Teilnahme an der Tm unterschrieben zurückschicken.

Die 3. Seite ist ein Auszug aus dem SGB X § 24 - Anhörung Beteiligter

Das war das Anschreiben, dann sind noch 2 mal die gleiche EGV, 2 mal das Angebot für die Maßnahme und einmal der Erklärungsbogen zur Teilnahme an der TM beigefügt.

Ich weiß nun nicht genau wie ich weiter vorgehen sollte, ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank schonmal

ACK7

Onkel Tom

Boah, ich hab es schon befürchtet, das die ARGE-Affen Dich nur sanktionieren wollen..

Wie weiter oben schon erwähnt.. Erinnerungsprotokoll, überzeugende Bewerbungsmappe und zu Deinem
Anhörungsschreiben nur die Begründung..

"Vor Ort wurde von den Vranstaltern festgestellt, das für mich die Teilnahme an der Maßnahme unverhältnismäßig
wäre und keine Defizite gefunden wurden, die diesen Kurs für mich notwendig machen würden."
"Zudem wurde mir beteuert, das die Teilnahme auf rein freiwilliger Basis beruht."
oder so ähnlich..

"Eine EGV vor Ort in einer Gruppenveranstalltung abzuschließen, dem Sinn einer EGV völlig verfehlt hätte"
(Gokkel nach "Arbeitshilfe der BA zur Eingliederungsvereinbarung")

Dazu brauchst Du nun den Rat einer ELO-Ini in Deiner Nähe und Zeit für Recherchen.
Halte Dich bei dem Anhörungsbogen (§ 24) soo knapp, das Deine Begründungen nicht gegen Dich verdreht
werden können..

Zu den neuen EGV ein "Unstimmigkeitsschreiben verfassen, wo Du die Sinnlosigkeit dieser EGV darlegst und
Alternativ Vorschläge machst, die Dir wirklich was bringen un "die Chance zur Interation in den ersten Arbeitsmarkt
deutlich zu erhöhen."

Betreff : Unstimmigkeit zu der von Ihnen zugesannten EGV vom xx.yy.2008

Sehr geehrter Herr Argeanus.

Vielen Dank für Ihre EGV. Jedoch kann ich dessen Inhalt nicht zustimmen.

Begründung.

1...
2...

Alternativ würde ich lieber xy.. (überzeugende Sachen / Echte Qualli) machen, damit ich mich
im Anschluss besser auf dem Arbeitsmarkt behaupten und dadurch meine Hilfebedürftigkeit
nach dem SGB-II eher beenden könnte.

Mit verbleibenden Gruß..

Für das Rechtliche kann ich Dir  www.argezeiten.de  empfehlen.  Da ist viel Kompetenz.
Jongliere aber in Deinen Schreiben besser nicht  mit §-Verweisen, sondern nutze nur Sätze
etc. daraus.

Daumendrück
Lass Dich nicht verhartzen !

ACKI

Danke für die Antwort.
Ich habe irgendwie das Gefühl, als ob es ganz egal ist was ich da reinschreibe und meine SB das auch nicht interessieren wird. ich kann mir vorstellen, dass sie sich das nichtmal ordentlich durchlesen wird..
Wenn ich mich in der Frist nicht dazu äußere, dann will sie nach Aktenlage entscheiden, aber das macht sie doch eh.

Onkel Tom

Es steht zwar drinn, das die SB nach Aktenlage entscheidet, falls Du Dein Recht auf Anhörung nicht
wahrnimmst, aber Deine Äußerung dazu muss berücksichtigt werden. Einfache Dinge können mit
einer Anhörung schon oft sanktionsfrei gelöst werden. Die Chance, das Du dann nix mehr von denen
hörst, liegt bei 50:50.
Versuche es kurz und knapp, damit Du im Zweifelsfall bei Klage besser da stehst. Entscheidung nach
Aktenlage kann übel ausgehen, wenn jemand Mist darin verzeichnet hat und im Vorfeld einer Klage,
lassen sich solche Dinge meistens preisgünstiger lösen.

Jetzt die Kimme ins Korn zu werfen, wäre einfach zu früh und die ARGE würde sich zudem sehr
darüber freuen..
Dein Gefühl kann ich verstehen aber genau das ist es, was die Verhartzungsmaschinerie so ganz
klammheimlich in jeden ALG-Bezieher einimpfen will. Widersetze Dich und wehre Dich. Es Lohnt sich,
ein Erfolg daraus zu genießen und dann bekommst Du auch ein ganz anderes Augenmerk zur ARGE.

L.G. Tom


Lass Dich nicht verhartzen !

ACKI

Ich bin jetzt dazu gekommen, dass ich mich auf jeden Fall wehren sollte und dies nun auch machen werde.
Gerade war ich bei einer Beratungsstelle für Sozialrecht (ich weiß gerade nicht wie die genau heißen) und die haben mir geholfen eine ordentliche Begründung zu verfassen und das dann auch gleich zur arge gefaxt.
Falls die arge mich wirklich sanktioniert, dann werde ich Widerspruch einlegen und die haben da auch ganz gute Anwälte die mir dabei helfen werden.

Naja, jetzt heißt es erstmal wieder warten bis die arge auf meinen Brief reagiert...

Onkel Tom

Lass Dich nicht verhartzen !

Quest08

tja, wenn ich gewusst hätte, dass ich keine neue EGV unterschreiben muss wenn die andere noch gilt, hätte ich es auch nicht getan.
Wie immer habe ich guten Willen gezeigt und unterzeichnet und mir wurde gnadenlos Honig ums Maul geschmiert - jetzt habe ich eine neue Maßnahme bis April am Hals, die mich an ein Kindergarten vermittelt sollte, ich bis dato aber nur zum Töpfern geschickt wurde... Und bald könnte es passieren, dass ich zum Ausräumen verwahrloster Wohnungen aufgefordert werde... 

Deutschland geht klammheimlich den Bach runter...  Am besten, man wandert aus.


Edit:

Deutsche sind die Pessimisten Europas


Berlin (dpa) - Die Deutschen blicken nach einer Studie pessimistischer in die Zukunft als fast alle anderen Europäer. Sie sorgen sich vor allem um ihr Einkommen, die Renten und die Qualität des Bildungssystems.


Dies stellt der am Mittwoch präsentierte Datenreport 2008 des Berliner Wissenschaftszentrums für Sozialforschung fest. Dabei sind die Ostdeutschen unzufriedener als die Westdeutschen. Als «besorgniserregend» bezeichneten die Forscher die sinkende Zufriedenheit mit der Demokratie bei Arbeitslosen oder Menschen mit niedrigem Einkommen und wenig Bildung. Die Perspektivlosigkeit dieser Gruppen und ihre Abkoppelung vom Wohlstandsniveau könne ein «Risiko und Konfliktpotenzial» bergen.

In den Datenreport fließen sowohl Daten des Statistischen Bundesamtes als auch repräsentative wissenschaftliche Sozialerhebungen ein - auch subjektive Einschätzungen der Befragten zu ihrer Lebenssituation. Nachteil des regelmäßigen Reports, der in diesem Jahr zum 25. Mal erscheint, ist das Alter der Daten. Die neue Studie basiert zumeist auf Zahlen und Befragungen aus dem Jahr 2006, nur wenige Datensätze stammen von 2007. So sind die Auswirkungen der Bankenkrise zum Beispiel noch gar nicht erfasst. Mitherausgeber Heinz-Herbert Noll geht aber nicht davon aus, dass sich die gesellschaftlichen Tendenzen bis heute grundsätzlich verändert haben.

Viele Negativtrends sind bereits bekannt und werden in der Untersuchung detailliert belegt. So sind die Realeinkommen seit dem Jahr 2001 nicht mehr gestiegen, die Schere zwischen Arm und Reich hat sich weiter geöffnet. Während das ärmste Fünftel der deutschen Haushalte stetig an Einkommen verliert, hat das wohlhabendste Fünftel kontinuierlich dazugewonnen, heißt es in der Studie. Die Quote der relativen Armut in Deutschland ist von 11,4 Prozent im Jahr 2001 auf 13,9 Prozent im Jahr 2006 gestiegen. In Ostdeutschland wuchs die Armutsquote im gleichen Zeitraum sogar von 15,3 auf 22,7 Prozent.

Die Parteien haben laut Studie im Vergleich zu 1990 fast 40 Prozent ihrer Mitglieder verloren. Allerdings engagierten sich gerade junge Leute häufiger außerhalb der etablierten Organisationen, sagte Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung. Die deutliche Mehrheit der Deutschen halte die Demokratie weiterhin für die beste Staatsform. In Ostdeutschland seien allerdings noch immer 74 Prozent der Befragten der Meinung, der Sozialismus sei eine gute Idee gewesen - nur schlecht ausgeführt.

Den Pessimismus der Deutschen im Vergleich zu Europa können die Wissenschaftler in einigen Punkten nachvollziehen. «In Bezug auf Einkommen, Renten und Bildung haben die Sorgen einen realen Hintergrund», sagte Mitherausgeber Noll. Die gern zitierte irrationale «German Angst» spielt aber wohl auch eine Rolle. Subjektiv zumindest sind die Deutschen bei der Lebenszufriedenheit inzwischen ins europäische Mittelfeld abgerutscht.
Entweder man geht mit der Zeit, oder man geht mit der Zeit.

Onkel Tom

Nix da, mit Auswandern oder adere Fluchten zu unternehmen..
Du wirst noch für den Widerstand gebraucht..
Habe heute kein Bock mehr, Dir das verständlich zu machen..
Melde mich wieder.
Lass Dich nicht verhartzen !

ACKI

Hi Leute,

ich habe nun seit über 2 Wochen nichts gehört von meiner SB und hoffe, dass sich das mit den Sanktionen jetzt erledigt hat.
Mal kurz zu was anderem: ich habe einen Brief von der Bundesagentur für Arbeit erhalten aus einer ganz anderen Stadt.
der Brief ist ganz kurz gehalten:

Sehr geehrter Herr XYZ,

bitte kommen sie am 10.12.2008 in die arge (in der Stadt in der ich wohne).
Ich möchte mit Ihnen über ihr Bewerbungsangebot sprechen.
Mit freundlichen Grüßen

Also der Absender ist von einer Bundesagentur für Arbeit aus einer anderen Stadt, von einer Frau die ich auch nicht kenne,  ich soll aber in die ARGE hier in die Stadt, in der ich wohne kommen. Das finde ich schon sehr merkrwürdig!

Sonst steht in so einer Einladung ja auch immer was von §§, wenn man nicht kommt, dass einem das Geld gekürtzt wird, das ist hier aber nicht der Fall.
Auf der Rückseite ist auch nur dieser komische Vordruck bzw Antwort an die ARGE warum man evtl. nicht gekommen ist, aber KEINE Rechtsfolgenbelehrung.

Stimmt es, dass ich dann nicht sanktioniert werden kann, wenn ich nicht zum Termin erscheinen würde?

Ich danke eiuch mal wieder für die Mühe


Sung

Ohne Rechtsfolgenbelehrung keine Sanktion, das siehst du schon richtig. Ansonsten klingt das so, als hättest du ein Stellenangebot von irgendeiner zentralen Stelle der Bundesagentur zugeschickt bekommen, worauf du dich bewerben solltest. Kann durchaus sein, dass dabei deine SB als Absender angegeben war. Und jetzt sollst du nachweisen, dass du dich beworben hast.

ACKI

Hallo Sung,

ich habe in den letzten Monaten kein Stellenangebot zugeschickt bekommen und beworben habe ich mich in letzter Zeit auch nicht in der Stadt.

Onkel Tom

Hoppla !!

Auf die fehlende Rechtsfolgenbelehrung würde ich mich in Deiner Sachlage nach der
Anhörung auf keinen Fall stützen. In HH werden "Querulannten" auch gerne auf diese
Art auf ihre Eigenbemühungen getestet. Ich würde mich so bewerben, das ein Vor-
stellungsgespräch folgt, damit die Anhörung nicht von der ARGE im Falle einer Klage
in die Unglaubwürdigkeit verdrängt wird. Gerade der Beschuss der Glaubwürdigkeit
von Erwerbslosen bringt der ARGE / BA Profit.

Die ARGE versucht damit zu beweisen, das Du Defizite in Deinen Eigenbemühungen
hast oder hättest. Schaffen die das, wäre dieser Thread überflüssig gewesen.
Lass Dich nicht verhartzen !

ACKI

Das verstehe ich nicht ganz, wie wird man denn auf diese Art auf Eigenbemühungen getestet?

Onkel Tom

Ganz einfach..

Deine SB ruft die BA an, um Dir eine Einladung oder Stellenangebot zu senden.
Kommst Du dessem nicht nach, erhält Deine SB die Rückmeldung, das Du dem nicht
nachgekommen bist.

Damit hat Deine SB Defizite in Deinen Eigenbemühungen (Bewerbungsbemühungen)
festgestellt und Dir wird nicht nur der Sanktionskelch gereicht, darfst zur Behebung
Deiner Defizite erst recht sonen Schei. - Kurs machen und nur weil keine Rechtsfolgen-
belehrung im Stellenangebot war, wirst Du im Bezug Deiner Überzeugungskraft
gegenüber der ARGE, das Du im Bewerbungsverhalten ausgereift bist nicht mehr
durchkommen und bei Klage Dir kein Glauben schenken, sondern dies als Schutzbe-
hauptung auslegen.

Halt mieseste Bürokratentricks..

Hat jemand unverbriefte Schulden bei Dir ?.. Stelle ihn eine Zahlungserinnerung zu,
in der der Betrag viel höher ist, als er Dir schuldet.. Er wird wegen der überhöhten
Forderung damit reagieren, das Du Dich verrechnet hättest und Du hast damit den
schriftlichen Beweis, das er überhaupt Schulden bei Dir hat.

Echt link aber funzt oft.. Verstehst Du jetzt, was ich meine ?
Lass Dich nicht verhartzen !

ACKI

Ja danke. Das ist ja echt eine ganz miese Nummer.  :-\
Dann werde ich den Termin wohl besser mal wahrnehmen, oder ich lass mich erstmal krankschreiben. Mal sehen was die wieder von mir wollen.

Onkel Tom

Falls Du hin gehst, vergesse Deinen Beistand nicht und eine aufpolierte Bewerbungs-
mappe kann auch überzeugen..
Frage dann mal, was im ARGE-Compi zu Deinen Beruflichen Fähigkeiten steht.
Dann versuche eine Fehlerkorrektur dieser Daten durchzuziehen. Anschließend einen
Ausdruck darüber verlangen. Damit hast Du Zeit gefressen, zu Deinem Gunsten gehandelt
und SB kommt nicht so schnell auf dumme Gedanken.
Der Ausdruck könnte mal wertvoll für Dich werden  ;)

Und wie empfohlen, immer solange ein Erinnerungsprotokoll führen, solange der Sanktions-
kelch in Sicht ist. Ist zwar nervig, beim SB Notizen zum Gesprächsverlauf zu machen,
aber im Härtefall besser für Dich und Deinem Beistand als ohne..
Lass Dich nicht verhartzen !

ACKI

Hallo,

ich melde mich nun schon wieder. Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll. Den Termin habe ich nicht wahrgenommen, hätte ich wohl vllt doch besser machen sollen.Da ich aber echt Stress hatte, war ich halt nicht da. Das Gute ist aber, dass mein Antrag auf eigenenen Wohnraum, mit dem ich zu kämpfen hatte, nun bewilligt wurde.

Ich blicke da gar nicht mehr durch, so viele verschiedene Leute bei der Arge die was von mir wollen. Ich glaube meine Sachbearbeiterin hat sich geändert und ist jetzt ein Sachbearbeiter.

Auf den termin den ich von einem Arbeitsamts aus einer anderen Stadt bekommen habe, hat sich nun ein Herr von der Arge aus meiner Stadt gemeldet und mir einen Termin zugeschickt, wo ich halt begründen soll warum ich zu dem alten Termin nicht gekommen bin, der möchte mich gern Sanktionieren.
Im ersten Satz der Einladung steht:

Sehr geehrter Herr XYZ,
meiner Einladung zum 10.12.2008 sind Sie leider -  trotz Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen.

Die alte Einladung war aber komplett ohne Rechtsfolgenbelehrung. Habe ich in dem Fall gute Karten?

Der nächste Brief ist von einem anderen Herren aus der gleichen ARGE, ich denke mal das ist mein neuer Sachbearbeiter.
Ersatz der Einlgliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt.

Sehr geehrter Herr XYZ,
eine Egv zwischen Ihnen und dem oben bezeichneten Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende über die zu Ihrer beruflichen Eingliederung erforderlichen Leistungen ist nicht zustande gekommen.

Was soll das denn? Ist damit etwa dieser Wisch gemeint, der mir bei dieser Maßnahme vorgelegt worden ist?
Weiter Tippe ich das erstmal nicht ab, da sind halt die Pflichten der Arge und meine Pflichten aufgeführt. Mit einigen Sachen bin ich da aber überhaupt nicht einverstanden.

Der nächste Brief ist von dem gleichen Typen und es ist ein Stellenangebot.

Nach meiner aktuellen EGV, die noch bis zum 24.12.2008 gültig ist, muss ich 8 Berwerbungen schreiben im Monat. Diese habe ich auch schon fertig, muss ich mich dann noch auf das Stellenangebot bewerben, weil das ja auch mit Rechtsfolgenbelehrung ist?
Gilt meine EGV jetzt überhaupt noch oder wie sieht das aus? Sorry, aber das ist zu viel für mich.

Ich habe mich auch dazu entschieden nächste Woche einen Anwalt aufzusuchen.

Ich hoffe mir kann hier wieder jemand einen Rat geben.
Vielen Dank schonmal

Onkel Tom

Einen Anwalt braucht Du noch nicht unbedingt oder sofort.

1. Es ist also so, das die ARGE Dir eine neue EGV aufbrummen wollen.

So einen Wisch, was Dir bei der Veranstaltung vorgelegt wurde. Jetzt geht es darum,
über deren Inhalte zu verhandeln.
Gokkel mal nach "Arbeitshilfe zur Eingliederungsvereinbarung § 15 SGB II"
Bei den Verhandlungen geht es darum, was zu machen, was auch wirklich Sinn macht
und "individuell auf Deine Stärken und Schwächen abgestimmt wird". Falls das nicht
klappt und die SB Dir eine EGV per Verwaltungsakt aufbrummen will, hoffe ich, das diese
noch im diesen Jahr ins Haus flattert, weil dann noch ein Widerspruch aufschiebende
Wirkung hat.
Ich hoffe, Du hast schon genaue Vorstellungen darüber, welche echte Fortbildungs-
maßnahme Deine "Chance zur Intregration in den ersten Arbeitsmarkt erheblich
verbessern". Du weißt selber am besten, was für Dich gut ist und kannst somit den
Widerspruch haltbar begründen und stellst somit ein Gegenvorschlag, der zu
berücksichtigen ist.

Dazu empfehle ich Dir einen Besuch bei einer Erwerbslosen-Ini in Deiner Nähe.

2. Zu Deinem verpatzten Termin bei der ARGE brauchst Du ein "wichtigen Grund",
um einer Sanktion zu entkommen. z.B. AU

3.Ein Stellenangebot mit Rechtsfolgenbelehrung ist giftig, weil der Arbeitgeber
gleichzeitig ein Fragebogen zugesannt bekommt, wo abgefragt wird, was gewesen ist.
In diesem Fragebogen sind 7 Ankreuzantworten drin, wo 6 darauf zielen, Dir ein
Verschulden gefolgt von Sanktionsgefahr ans Bein zu hängen.

4.Mit fehlender Rechtsfolgenbelehrung kann mann es zwar bei der ARGE versuchen
aber führt meist erst auf dem Klageweg zum Erfolg. Hier in HH wird einfach zuerst
sanktioniert und bis man das unrechtmäßig abgezogene Geld wieder bekommt, kann
es dauern, bis ein Richter sagt, das es so nicht ok war.

So, wie ich jetzt diesen Thread überfliege, habe ich den Eindruck, das Du nach einen
gewissen Zeitraum an die Kandarre genommen werden sollst. Nun kommen wir zum
Titel dieses Thread zurück..

Echte Fortbildungsmaßnahme.. Selbständiges Handeln gegenüber der ARGE erforderlich.
Aufgebrummte Maßnahme..  Sinnloser Kram, der andere nur reicher macht und Du leer ausgehst.
Hinzu kommt, mit allen glaubhaften Mitteln Sanktionen abwehren.

Wenn Du bis zum Widerspruchsbescheid der ARGE alles gemacht hast und trotzdem
Nachteile dadurch hast, ist ein Fachanwalt ratsam.
Um diese Vorbereitungsphase(n) optimal auszuloten, ist Unterstützung durch eine
Erwerbslosen-Ini Gold wert..

Lass Dich nicht verhartzen !

ACKI

Hi Onkel Tom,
erstmal zu der EGV, so wie ich das verstanden habe ist das Ding ja nun als VA erlassen worden. Ich tippe nochmal den Betreff und den Anfang ab, hatte da was vergessen (sorry).

Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Ersatz der Einlgliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt


Sehr geehrter Herr XYZ,
eine Egv zwischen Ihnen und dem oben bezeichneten Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende über die zu Ihrer beruflichen Eingliederung erforderlichen Leistungen ist nicht zustande gekommen. Um Ihre beruflichen Integrationschancen möglichst kurzfristig zu verbessern, werden die nachfolgenden Inhalte nach § 15 Abs 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII) als Verwaltungsakt erlassen.

Die nachstehenden Festlegungen gelten für die Zeit vom 10.12.2008 - 09.03.2009 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird.

In einem anderen Forum hab ich gelesen, dass nun ein Widerspruch und ein Unstimmigkeitsschreiben, nennt sich das glaub ich, angesagt wäre. Ist das sinnvoll bzw. der richtige Weg?


Zu dem Stellenangebot: nungut, dann bewerbe ich mich da erstmal drauf, das ist ja auch nicht die welt. Von alleine hätte ich mich da aber nicht nochmal beworben, weil ich das schonmal gemacht habe und eingeladen wurde, aber mir wurde gesagt, dass die mich nicht gebrauchen können.

und wegen den Sanktionen: Seit ein paar Wochen habe ich ja nun um eine eigene Wohnung gekämpft, wobei ich nun auch endlich erfolg hatte. Ich soll jetzt Wohnungsangebote bei der Arge vorlegen, ich bin auch schon auf der Suche. An dem Tag hatte ich einen Wohnungsbesichtigungstermin könnte man das in dem Fall als wichtigen Grund auslegen?

Onkel Tom

Ist ok, Ich weiß zu Genüge, wie strubbelig ARGE-Pein machen kann.

Nun zuerst zu Deiner Wohnungssuche.
Hast Du eine Bleibe, wenn ja, wie lange noch ? Frage deshalb, falls Du ohne feste
Bleibe bist, kann der verpatzte Termin als "wichtigen Grund" entschuldigt werden.
Dies kann mann in dem Anhörungsschreiben tun. z.B. so..

Auf Grund meiner Suche einer neuen Wohnung und dem Zustandekommen eines
Besichtigungstermin, war ich nicht in der Lage Ihrer Einladung nachzukommen.


Das dürfte reichen.

Nun mit Deinem letzten Beitrag kann ich was anfangen, hole tief Luft und entspanne
Dich. Daher die EGV per Verwaltungsakt erlassen wurde, kannst Du nun einen Wider-
spruch einlegen. Dein Glück, wenn Du den Widerspruch noch dieses Jahr nachweislich
einreichst. Damit stellst Du juristisch betrachtet ein "Dissenz" her und entbindet Dich
von dem Verpflichtungsinhalten dieser EGV. Man sagt dazu, das der Widerspruch
aufschiebende Wirkung hat. (Fällt ab nächstes Jahr leider weg.)
Nachdem der Widerspruch eingelegt wurde, wird die ARGE mit Dir erneut Verhand-
lungen aufnehmen wollen.
Deswegen mache Dir Gedanken, welche Alternativen für Dich gut wären.

Ein Widerspruchschreiben muß deutlich sein, indem eine Betreffzeile rein kommt..

Absender..

An ARGE blubb
z.Hd Herr Frau Thyrann

Betreff: Hiermit lege Ich den Widerspruch zu Ihrer Eingliederungsvereinbarung per
Verwaltungsakt vom xx.12.2008 ein.

Sehr geehrte..

Leider kann ich Ihrer Eingliederungsvereinbarung aus folgenden Gründen nicht zustimmen.

Die Eingliederungsvereinbarung kommt einem Vertrag gleich und so, wie ich bereits bei der
Informationsveranstaltung diesbezüglich herangezogen wurde entspricht nicht den
Grundlagen einer Eingliederungsvereinbarung.
Meines Erachten wurde weder darüber verhandelt, welche Inhalte die Eingliederungsver-
einbarung haben sollte, die nach meinen beruflichen Stärken und Schwächen abgestimmt
ist, noch wurde ersichtlich, das die von Ihnen angebotene Maßnahme meiner Intregration
in den ersten Arbeitsmarkt förderlich sei.


Villeicht kannst Du zudem Deine Wohnungssuche in den Vordergrund stellen, das die ja
vorerst wichtiger sei und erledigt werden muß.
Ein Alternativvorschlag kommt im Widerspruch auch ganz gut.

Egal, bewerbe Dich nochmal. Hauptsache Dir können sie kein reinwürgen.

Wie ist das mit Deiner Wohnsituation genau ?
Lass Dich nicht verhartzen !

ACKI

Ich wohne mit meiner Mutter und meinem Bruder zusammen in einer Wohnung und wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Meine Mutter kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in dieser Wohnung bleiben und auch wegen psychischen Sachen nicht mehr mit mir zusammen wohnen, deswegen wurde mir nun der Umzug in einie eigene Wohnung gestattet. Meine Mutter möchte den Mietvertrag auch erst kündigen, wenn sie eine neue Bleibe gefunden hat um halt auf Nummer sicher zu gehen, daher habe noch eine Bleibe.

Ich habe mal aufeschnappt, dass man 4 Wochen Zeit hat um Widerspruch einzulegen, stimmt das? (Ich glaube das stand in der Ablehnung auf meinen Antrag für einen Umzug wogegen ich dann erfolgreich Widerspruch eingelegt habe.)
Wie muss ich das mit der aufschiebenden Wirkung verstehen? Wenn ich jetzt Widerspruch einlegen würde, dann müsste ich erstmal den Inhalten der EGV per VA nicht nachkommen, ab dem 01.01.2009 wäre das aber gültig, oder was meinst du genau mit "(Fällt ab nächstes Jahr leider weg.)"?


Das passt mir gerade wirklich gar nicht, mir war schon klar, dass ich bald eine neue EGV unterschreiben muss, da meine aktuelle EGV ja am 24.12.2008 ausläuft, aber ich hatte gehofft, dass das dann erst nach Weihnachten passiert und ich möchte wirklich meine Wohnungssuche + Umzug in den Vordergrund stellen. Und über die EGV möchte ich auch dieses Mal verhandeln und nicht mehr einfach alles so unterschreiben und machen was mir da vorgelegt wird.

Ich danke dir für deine Mühe, denn das beruhigt mich schon etwas.

Onkel Tom

Da Du also eine Bleibe hast und diese noch nicht gekündigt ist, liegt keine
"besondere Härte" vor. Sich mit der Wohnungssuche zu entschuldigen, würde
ich trotzdem versuchen, falls wirklich ein Anhörungsschreiben kommt.

Widerspruchsfrist ist 4 Wochen. Besser wäre aber, innerhalb von 2 Wochen zu
reagieren und wird von Gerichten als Bürokratisch ok betrachtet. Habe es in
unserer Ini schon erlebt, wie einer auf dem letzten Drücker ein Widerspruch
eingelegt hat und wurde ihm glatt als Zeitschinderei ausgelegt.

Die aufschiebende Wirkung entsteht durch den Widerspruch und wenn das alles
noch im diesen Jahr geschieht, bleibt das auch zum Jahreswechsel so. Hier gilt
das Datum. Wenn Du erst ab 1.Januar den Widerspruch einlegst, weiß ich nicht,
ob es dann noch aufschiebende Wirkung hat.

Bei EGV`s ab 01.01.09 , die widersprochen werden, bleibt der Inhalt solange
bindent, bis eine Entscheidung durch Widerspruch / Klage gefällt wurde.
Dumm läuft es ab nächstes Jahr besonders für 400 - Euro-JobberInnen, die
dann wegen eines Ein Euro Job den 400 Euro-Job aufgeben sollen.

Wichtig ist, das Du nun für weitere Schritte Unterstützung gebrauchen könntest
und diese an besten in einer Staatlich unabhängigen Erwerbslosen-Ini bekommen
köntest. Für den Fall, das die ARGE nach Deinem Widerspruch weiter Zikken macht,
ist ein Anwalt ratsam.

Viel Glück  ;)

Lass Dich nicht verhartzen !

ACKI

Ich habe ja gleich einen neuen Termin bekommen und da soll ich auch begründen warum ich den alten Termin nicht wahrgenommen habe. Könn die das einfach so mündlich verlagen oder muss sowas schriftlich gemacht werden?

Also wenn ich noch vor Weihnachten Widerspruch einlege, dann ist das alles noch ok, das ist gut zu wissen.

Dienstag habe ich wieder einen Termin bei dieser Sozialrechtberatung, mal sehen was die mir raten.

Onkel Tom

Widerspruch würde ich immer schriftlich fest machen. Wenn SB nur eine
Entschuldigung haben will, würde ich nur sagen, das ich ein Besichtigungstermin
für eine neue Wohnung hatte. Sorry, das war kurzfristig zustandegekommen,
von daher konnte ich Sie nicht mehr zwecks Terminverschiebung erreichen..

Bin ja mal gespannt, was dabei rauskommt. Ich habe nach Erfahrung gehandelt
und foffe eines Tages sagst, das war ok oder ob es daneben war. ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

ACKI

In dem Brief steht doch, dass ich mich nach §24 (SGB X) dazu äußern kann, also schreib ich da einfach einen Brief hin.

Es ist mir ja schon langsam unangenehm immer wieder nachzufragen, aber zum Verständis hätte ich da doch noch etwas.
Zu der EGV per Va:

Ich schreibe jetzt einen Wiederspruch so wie du es mir hier empfohlen hast und stelle dazu noch meine Wohnungssuche in den vordergrund.
Dann warte ich einfach bis die Arge sich wieder meldet. Die werden dann versuchen mit mir ne EGV zu verhandeln.
Und dann teile ich den mit wie ich mir die EGV vorgestellt hatte.

So wird das in etwa ablaufen?

Schönen Gruß

Onkel Tom

Für Deine Anhörung nach § 24 SGB X brauchst Du kein Papier verschwenden.
Dein Besichtigungstermin für eine neue Wohnung scheint ja wohl die einzige
Entschuldigung zu sein, die greifen könnte.

Zur EGV mach Dir Gedanken zu Alternativen, die Dir was bringen.
Ohne eigeninitiativen Gegenvorschlag sieht das schlecht aus und mündet
wieder in sinnlosen Maßnahmen etc..

Ist auch besser, wenn Du in Zukunft nur mit Begleitung (Beistand nach § 13 Abs.4 SGB X)
zur ARGE gehst. Gerade in EGV-Verhandlungen werden Erwerbslosen gern den Schuh
verpasst "will nicht".

Echt ätzend, wie SB noch versucht, zum Jahresende noch Punkte zu sammeln.
Scheint wohl nur ein Jahresvertrag zu haben..
Lass Dich nicht verhartzen !

ACKI

Hi Leute,

ich melde mich auch mal wieder und wollte euch mal auf dem neusten Stand halten.

Heute hatte ich nun einen Termin bei der ARGE, wo ich meine neue Sb kennlernte. Mit der komme ich jetzt schon wesentlich besser klar, als mit meiner alten. Sanktioniert werde ich wegen dem Termin, den ich nicht wahrgenommen hatte, nicht. Da ich gerade ganz gute chancen habe eine Wohnung zu bekommen, meinte meine Sb, ich soll mich darum erstmal kümmern.

Die EGV per Va hat mr ein anderer Typ von der Arge geschickt den ich nicht kenne, meine Sb war das nicht. An den habe ich auch den Widerspruch adressiert. Eine Antwort habe ich darauf noch nicht bekommen und meine neue Sb hat dazu auch überhaupt gar nichts gesagt.

Da ich noch keine neue EGV habe, ist ja auch nicht geregelt wie oft ich mich bewerben muss. Bewerben muss ich mich, das ist mir klar, wenn ich einfach ein paar Bewerbunge schreibe, dann ist das doch i. o. oder?

Viele Grüße

ACKI


Onkel Tom

Oh goil  ;D

Ich freue mich wie ein Honigkuchenpferd für Dich, das die ARGE nun auf halblang
gegangen ist. Wenn eine SB nicht mehr mit Erwerbslose klar kommt, wird mann
manchmal wie ein "Sonderfall" von einem anderen SB bedient.
Aber gutes Augenmerk ! Dein neuer SB dürfte im Bezug Pädagogik / Psychologie
ausgeschlafener sein. Für berechtigte Querschläge von Erwerbslosen haben die
ARGE meist 2 bis drei Leute da, die Experten in ihrem Fach sind.
Dies dient der Vorsorge vor Eskallationen mit Erwerbslosen. Kann sein, das Du
jetzt eine Zeit lang den Wanderpokal machst und von einem SB zum nächsten
wechselst, bis ein SB meint, mit Dir klar zu kommen.

Wenn auf Dein Anhörungsschreiben nach 6 Wochen immer noch keine Antwort
kommt, kannst Du davon ausgehen, das Deine Entschuldigung gefruchtet hat.

Auf Dein Widerspruch wegen der EGV-VA wird wohl keine Antwort kommen. Auf
jeden Fall haben wir das bei gut 100 EGV-VA-Widersprüchen in unserer Ini noch
nicht erlebt. Das ist jedoch Schnee vom letzten Jahr.

Ab dieses Jahr kannst Du aber mit rechnen, das wieder eine EGV kommt. Darin
sollte Deine Wohnungsfindung im Vordergrund stehen und bis dahin bewerbe Dich
ruhig weiter und ich wünsche Dir viel Glück, eine passende Wohnung zu finden.

Alles i.o.  ;D ;D ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

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