Bundessozialgericht: Kommunen müssen Hartz-IV-Kindern Klassenfahrt zahlen

Begonnen von Kater, 19:17:14 Do. 13.November 2008

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Kater

Kommunen müssen Hartz-IV-Kindern Klassenfahrt zahlen

Kinder von Hartz IV-Empfängern bekommen Klassenfahrten komplett bezahlt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag (13. November) in Kassel entschieden.

Demnach müssen die für Hartz IV zuständigen Arbeitsgemeinschaften (Arge) und Optionskommunen die Zuschüsse für mehrtägige Fahrten in voller Höhe übernehmen (Az.: B 14 AS 36/07 R).

Mit dem Urteil gaben die Richter einer Berliner Familie Recht, der die Senatsverwaltung nur einen begrenzten Betrag bewilligen wollte. Höchstgrenzen für die Kosten von Klassenfahrten festzulegen, erlaube aber das maßgebliche Sozialgesetzbuch II nicht, befand das Gericht. «Kinder sollen gerade im schulischen Bereich nicht benachteiligt werden«, sagte der Senatsvorsitzende in der Urteilsbegründung.

Die Kinder sollten an Fahrten nach Brandenburg und Florenz teilnehmen. Im ersten Fall hätte dies 285 Euro gekostet, im zweiten Fall 719 Euro. Davon wollte die Arge nur einen Teil bezahlen und hatte die Kostenübernahme auf 400 Euro für Fahrten ins Ausland und 180 Euro für Touren nach Brandenburg beschränkt. Dagegen hatten die Schüler sich bereits erfolgreich vor dem Sozialgericht in Berlin gewehrt. Die Arge ihrerseits legte Revision vor dem höchsten deutschen Sozialgericht ein.

Bundessozialgericht in Kassel: www.bundessozialgericht.de

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1222154819057.shtml

Kat

abgesehen davon, daß die die über 700 EUR-Fahrt nicht für mit den Schuldbedingungen vereinbar halte und von daher nicht gezahlt werden muß, ist das ganze nichts neues sondern steht seit 2005 so im Gesetz.

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