ERINNERUNG! Überprüfungsanträge stellen! WICHTIG!

Begonnen von Hamburgerin, 14:57:47 Mi. 19.November 2008

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Hamburgerin

Ich möchte an dieser Stelle nochmal alle User erinnern, einen Überprüfungsantrag zu stellen, damit ihm nach dem Urteil des Hessischen LSGs nicht noch Zahlungsansprüche seitens der Arge durch die Lappen gehen!

ZitatDas Erwerbslosen Forum Deutschland rät, dass Betroffene sich unbedingt noch vor einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ihre eventuellen Ansprüche für die Vergangenheit sichern sollen. Normalerweise müssen Behörden ihre Entscheidungen für die Vergangenheit zurück nehmen und Geldleistungen bis zu vier Jahre für die Vergangenheit zurück zahlen. Dennoch gibt es bei höchstrichterlichen Entscheidungen eine Sonderregelung, wonach Behörden Geldleistungen für die Vergangenheit nicht berücksichtigen müssen, wenn nicht vorher sog. Überprüfungsanträge oder Widersprüche gestellt wurden, die gleichzeitig den Antrag auf Aussetzung des Verfahren bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht beinhalten. (§ 40 SGB II i.V.m. § 330 SGB III).

ZitatDas Erwerbslosen Forum Deutschland stellt auf seinen Websiten sogenannte Überprüfungsanträge [1] und Widersprüche [2] zur Verfügung und weist darauf hin, dass für Ansprüche aus dem Jahr 2005 bis zum Ende des Jahres diese Überprüfungsanträge bei den Hartz IV-Behörden eingereicht werden müssen, da sonst die Ansprüche für das Jahr 2005, wegen der Vier-Jahresfrist, nicht mehr berücksichtigt werden.

Hier bitte alles gut durchlesen!!!!!

Am Ende des Beitrages findet ihr pdf-Dateien, mit Musterschreiben, sodass es sehr einfach ist, seinen Überprüfungsantrag zu stellen!


LG aus Hamburg

mike1973

Aus meiner Sicht würde ich das auch bei einer bereits erfolgten und anhängigen Klage beim SG noch zum Klageinhalt machen. Bei mir hat die Rechtsanwältin das so gemacht...

Grace

welche ansprüche denn genau??

wenn das amt weniger zahlt als es soll und man dagegen schon widerspruch eingelegt hat??

ich hab auch sachen beim anwalt vorliegen, die hoffentlich bald beim SG landen werden.

und was genau will das BVG denn entscheiden??
Wer Fehler findet, darf sie behalten *g

Hamburgerin

Zitat von: Grace am 18:32:04 So. 30.November 2008
welche ansprüche denn genau??

wenn das amt weniger zahlt als es soll und man dagegen schon widerspruch eingelegt hat??

ich hab auch sachen beim anwalt vorliegen, die hoffentlich bald beim SG landen werden.

und was genau will das BVG denn entscheiden??


Bitte lese dir meinen Post, und den dazugehörigen Link sorgfältig durch. Scrollst du im Link-Beitrag runter, findest du wichtige pdf_dateien mit Musteranträgen.

Kurz gesagt, es geht darum, dass gegen die offensichtlich zu niedrigen Regelssätze geklagt wurde, dem Kläger wurde nun Prozesskostenhilfe fürs BVG gewährt, was i.d.R. bedeutet, dass die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Sollte die Klage gewonnen werden, d.h. der Regelsatz müsste angehoben werden, hätten alle Hartzer, die vorher einen Überprüfungsantrag  für jeden Bescheid, Änderungsbescheid, ect. gestellt haben, die Möglichkeit, die Differenz zwischen dem gezahlten RS und dem vom Gericht festgestellten RS nachträglich ausgezahlt zu bekommen, und zwar für die vergangenen vier Jahre!
Wichtig ist, dass der Überprüfungsantrag bis zum 31. 12.2008 bei der Arge vorliegt, da sonst ein Jahr Anspruch verloren geht!
Und solltest du einen frischen Bescheid in der Tasche haben, denn legst du Widerspruch gegen die Höhe deines Regelsatzes ein - beziehe dich dabei auf das hessische Urteil und lasse deinen Widerspruch ruhen, bis zum BVG-Urteil. Genaues im Link, sonst ein bißchen googeln und lies dir die pdf-Dateien gut durch.

LG aus Hamburg

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