ALHi und Trainingsmaßnahme

Begonnen von blacks2k3, 10:40:15 Mi. 22.Dezember 2004

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blacks2k3

Guten Morgen!

Hab mal ein paar Fragen zur Trainingsmaßnahme.

Die Maßnahme dauerte 5 Tage, der Maßnahmeort war 480km von meinem Zuhause entfernt.
Demnach müssten ja die Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegung übernommen werden.

1. Die wollen nur die die Hinfahrt zahlen. Zurück bin ich sicher gelaufen oder so. Ist das rechtens? Gibts dazu irgendwo eine Durchführungsordnung?

2. Da mein Vermittler der BA etwas falsch verstanden hat, wurden die Kosten für die Übernachtung nicht gezahlt. Ein Schreiben des Massnahmeträgers bestätigt aber, dass ich die Übernachtung selbst gezahlt habe. Jetzt wollen die von mir eine Quittung für die angefallenen Kosten haben. Hab ich aber nicht,da ich privat untergebracht war. Normalerweise zahlen die ja sowieso nur nach den Höchstgrenzen, hier 340€ monatlich, also 85€/Woche.  In dem Erklärungsbogen steht auch nirgends, dass ich die Kosten nachweisen muss. Hat da jemand Erfahrung mit?

3. Sollten ja eigentlich auch die Fahrtkosten zwischen Arbeitsort und Übernachtungsmöglichkeit gezahlt werden. Hängt dann sicher mit den Kosten für die Übernachtung zusammen.

Wie schon erwähnt, eine Durchführungsordnung zu den Trainingsmaßnahmen wäre hier sicher hilfreich.

Besten Dank!

Mcruay

grundsätzlich ist es so, und das weiß ich aus eigener Arbeitserfahrung beim Arbeitsamt (bin nicht mehr da, also bitte nicht schlagen!), dass du Ausgaben vorher beantragen musst, wenn du sie wieder haben willst.

Wahrscheinlich ist es so geregelt, dass die Hinfahrt automatisch genehmigt wird, aber Rückfahrt, Unterbringung etc. muss in der Regel vorher grob beantragt werden, dass heißt in der zu erwartenden Höhe.

Such doch mal über Google, ob's da was zu finden gibt.
und Gott sprach es werde Licht, doch Jesus fand den Schalter nicht - und so sitzen wir seit zweitausend Jahren im Dunkeln!

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