Arbeitsplatz Discounter

Begonnen von unkraut, 10:13:10 Do. 25.Dezember 2008

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unkraut

Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

jobless0815

Zitat von: unkraut am 10:13:10 Do. 25.Dezember 2008
Ruhig mal reinlesen ....

http://forum.discounter-archiv.de/viewforum.php?f=15

Ich versuche schon seit einiger Zeit nicht nur im Discounter einzukaufen. Es fällt schon auf,
dass die Mitarbeiter doch recht häufig dort wechslen, die stehen alle ziemlich unter Strom
(Neulich an der Kasse eines Discounter,volles Haus, ein junger Mann an der Kasse sagte laut
und deutlich, es war ca 15 Uhr 30 Uhr, dass er seit 10 Uhr ununterbrochen an der Kasse war und
"jetzt nicht mehr könne".) Ich hab nicht geschaltet  in dem Moment, war auch schon am Einkaufswagen
nach draussen schieben, aber man sollte wohl als Kunde dann mal zum Filialleiter gehen und: hört mal,
gönnt euren Miarbeitern mehr Pausen, sonst komme ich nicht mehr
in den laden, wenn ich den Eindruck habe, die werde hier verheizt. Ein Kunde allein macht da sicher nichts,
müsste ein paar mehr tun, dann sieht das ganz anders aus, ist immer das Gleiche.

Eivisskat

Vor nicht allzulanger Zeit gabs in diesem Land mal die Tradition der Betriebsräte und Gewerkschaftsmitgliedschaft, vielleicht sollte man die wieder aufleben lassen?

;)

jobless0815

Zitat von: Eivisskat am 11:11:40 Sa. 27.Dezember 2008
Vor nicht allzulanger Zeit gabs in diesem Land mal die Tradition der Betriebsräte und Gewerkschaftsmitgliedschaft, vielleicht sollte man die wieder aufleben lassen?

;)

Man kann einige Erfahrungen der Angestellten mit Betriebsräten nachlesen, wenn man dem
link von Unkraut folgt. Von den großen Firmen ist bekannt, dass die einiges unternommen haben,
um BR zu verhindern. Auch ist bekannt, dass die AN-Vertreter bei den Discountern sich nicht grad
ein Bein ausreissen für die Angestellten. Und manche sind regelrecht gekauft. Schwieriges Terrrain.

vampyrella

Jepp, eine hart umkämpfte Branche... also ich würde das auf Dauer auch nicht mitmachen, na, ich denke die würden mich erst gar nicht einstellen, weil ich mal minimum 6 Euro verdienen will ;)
und da liegen die Discounter teilweise richtig weit drunter!
o
L_/
OL This is Schäuble.
Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.

jobless0815

Zitat von: vampyrella am 21:54:50 Sa. 27.Dezember 2008
Jepp, eine hart umkämpfte Branche... also ich würde das auf Dauer auch nicht mitmachen, na, ich denke die würden mich erst gar nicht einstellen, weil ich mal minimum 6 Euro verdienen will ;)
und da liegen die Discounter teilweise richtig weit drunter!

Vor zig Jahren hing mal ein Schild bei Al.. , die suchten Aushilfen und zahlten deutlich über 20 DEM Brutto (ich glaub 23 DEM warens).
Es heisst die zahlen gut (vielicht ist das auch schon vorbei), aber dafür kannst du rödeln wie ein Ochse. Für ein paar Studen am Tag geht das,
aber Vollzeit bist du nach nicht allzu langer Dauer im Arsch. Sehe da nur !!! junge Leute, nix über 40 . Die meisten zwischen Anfang 20 und Mitte 30.

MizuNoOto


Als Kunde fällt mir immer wieder auf: Ich kenne Fragmente aus dem Privatleben von kaisers-Angestellten, weil die sich während der Arbeitseit doch ab und zu unterhalten. Beim Discounter gibt es keine Privatgespräche, die Arbeit ist zu verdichtet. Mir persönlich würden diese Gespräche als AN zwar nicht soviel bedeuten, aber ab und zu mal einen kurzen Moment rumstehen wäre mir allein aus körperlichen Gründen wichtig.

Auch auffällig: Je teurer der Laden, desto älter die Angestellten. Wahrscheinlich wird man beim Discounter zu stark abgenutzt. Selbst die Regaleinräumer stehen immer total unter Strom und bücken sich pro Stunde bestimmt ein Drittel häufiger als im Supermarkt. Das kann kein Mensch lange durchhalten.

Die höhere Arbeitsproduktivität beim Discounter wird also im Grunde von der Sozialversicherung bezahlt.

Wilddieb Stuelpner

Von Arbeitsproduktivität kann man nicht sprechen, denn das würde bedeuten, der AG setzt moderne Arbeitstechnik, -technologie und Arbeitsmethoden ein. Bei Discountern geht es allein um den Einsatz menschlicher Arbeitskraft unter Teilzeitbedingung und Pauschalbezahlung. Das Mehr an Arbeitsleistung wird nur rein aus der Erhöhung des Arbeitsdrucks, der Arbeitshetze und/oder durch zwangsweise Arbeitszeitverlängerung (Stichwort: Ladenöffnungszeit) erzielt, ohne mehr Arbeitskräfte je Schicht einzustellen, ohne das an der Technik, Technologie oder Arbeitsorganisation für die AN verändert und verbessert wird.

Erzielt man mehr Arbeitsleistung über mehr Arbeitsdruck bzw. -tempo und/oder Arbeitszeitverlängerung, dann wurde das über die Steigerung der Arbeitsintensität erreicht, das Schäbigste, was ein AG organisiert.

siehe auch --> http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsintensit%C3%A4t

Den Zusammenhang der Arbeitsintensität mit der Erhöhung des Profits beschreibt Marx in ,,Das Kapital Band III" [6]:

,,Der Exploitationsgrad [= Ausbeutungsgrad] der Arbeit hängt aber bei gegebenem Arbeitstag von der durchschnittlichen Intensität der Arbeit- und bei gegebener Intensität von der Länge des Arbeitstages ab. Von dem Exploitationsgrad der Arbeit hängt die Höhe der Mehrwertrate ab, also bei gegebener Gesamtmasse des variablen Kapitals die Größe des Mehrwerts, damit die Größe des Profits."

Eine Steigerung der Arbeitsintensität geht zu Lasten der Gesundheit und Lebenserwartung des AN. Für den AG bedeutet das: Er muß früher als nötig diese Arbeitskraft ersetzen müssen, was ihn aber einen Scheißdreck interessiert, kann er diesen früheren Ersatz locker verkraften, da es diese Arbeitskraft zu Billigstpreisen gibt. Nicht ohne Grund sind die Unternehmerparteien CDU/CSU/FDP für Lohndumping und -wucher, für Hungerlöhne und Hungerrenten und gegen Mindest- und Tariflöhne.

Die Folgen davon beschreibt Marx in ,,Theorien über den Mehrwert" Band III:

,,<Danach> ist die Exploitation" [= Ausbeutung] ,,der Arbeit ... dann sowohl bei <der> Ausdehnung des Arbeitstages als <auch> bei der Intensivierung" (bei Marx: ,,Intensifikation") ,,[Verdichtung] desselben gewachsen, wenn er nicht zugleich verkürzt wird (wie durch <den Achtstundentag>)." [7] ,,Der Arbeiter verkürzt die Dauer seines Arbeitsvermögens, erschöpft es in viel größerem Verhältnis, als sein Lohn wächst und wird noch mehr zur bloßen Arbeitsmaschine. Aber abgesehen von dem letzteren, wenn er bei dem normalen Arbeitstag vielleicht 20 Jahre lebt, bei dem anderen" [= verdichteten] ,,nur 15, so verkauft er den Wert seines Arbeitsvermögens in dem einen Fall in 15 Jahren, in dem anderen in 20. Das eine Mal muss es in 15 Jahren ersetzt werden, das andere <Mal> in 20". [8]

Da die Intensivierung der Arbeit also weder durch Arbeitszeitverkürzungen noch durch entsprechende Lohnerhöhungen ausgeglichen wird, läuft sie auf ein früheres Ableben der Arbeiter infolge vorzeitigen stofflichen Verschleißes hinaus. Der frühere Verschleiß der Arbeitskraft müsste dann natürlich zu einer früheren Verrentung führen. Da aber der bürgerliche Staat Zugriff auf die Versicherungskassen hat, die er als ,,Kapitalgeber" missbraucht, bleibt ihm nur die Möglichkeit, Krieg zu führen oder das Rentenalter zu erhöhen, um möglichst wenig ,,Rentenansprüche" befriedigen zu müssen. Gleichzeitig erklärt sich daraus heutzutage (im 21.Jahrhundert) auch die Unmöglichkeit für ältere Arbeitslose, eine Stellung zu finden. Ursache dafür ist die Angst der Arbeitgeber vor den Kosten für die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit älterer Arbeitnehmer und damit das stillschweigende Eingeständnis, dass die Arbeitskraft vorzeitig (nämlich vor Erreichung des Rentenalters) verschlissen wird.

Unter diesen Blickwinkel sollte man auch mal die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 nach SPD-Ansicht und 70 nach CDU-/CSU-Forderung, die frühzeitige Abschiebung aus dem Alg-II-Bezug in den abschlagsbehaftete Frühverrentung nach § 428g SGB III und die eingebauten Kürzungsfaktoren in der Berechnung der Altersrente betrachten. Der Demographiefaktor ist einer von bisher 4 Rentenkürzungsfaktoren).

Und wer bzw. welche Parteien treiben diese Ausbeutungsmethoden voran?

Da denke man mal drüber nach und kratze sich mal länger am Kopf. 2009 ist Wahljahr. Es wird Zeit für eine Quittung gegen solche Parteien, die mit dem Wahlvolk Schindluder treiben und solche Arbeits- und Lebensbedingungen fördern oder aufrecht erhalten, so wie's Wasser und Malz für's Bier seit anno dunnemals.

Das Problem der Steigerung der Arbeitsintensität (Selbstausbeutung) haben wir auch bei

- Existenzgründern,
- Scheinselbständigen,
- Menschen, die Teleworking
- Leih- und Zeitarbeit (speziell bei der Anerkennung von Arbeitswegezeiten und Dienstreisen)

betreiben.

Viele Dienstreisen und keine Anerkennung als Arbeitszeit?

Was das Bundesarbeitsgericht unter Freizeit, Arbeitszeit und Zeit für Dienstreisen versteht!

Der aktuelle Newsletter Nr.1/2008 der Rechtsanwaltskanzlei schneider:schwegler gibt hierzu wichtige Hinweise, wie Interessensvertreter mit der unerfreulichen BAG-Rechtssprechung umgehen können. (Karl-Heinz Brandl, 10.03.2008)


Dienstreise als Arbeitszeit - Auszug Newsletter schneider:schwegler
oder


gesamte Newsletter Nr.1/2008 schneider:schwegler


"... Die Entscheidung des BAG:

Zunächst hat das BAG festgehalten, dass der Arbeitszeitbegriff je nach dem Zusammenhang, in dem er von Bedeutung ist, nach seinem Sinn und Zweck auszulegen ist, weshalb er z. B. in § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG nicht gänzlich deckungsgleich mit dem Begriff der vergütungspflichtigen Arbeitszeit und dem des Arbeitszeitgesetzes ist. Folgerichtig stellt das BAG sodann fest, dass der Sinn und Zweck der Beteiligung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG darin besteht, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens nutzbaren Zeit zur Geltung zu bringen, woran sich die Auslegung des Arbeitszeitbegriffs im Zusammenhang mit der Mitbestimmung zu orientieren hat.

Im folgenden legt das BAG jedoch bei der Auslegung des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG den Schwerpunkt auf die Defition der Arbeitszeit als die Zeit, in der der Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung im Sinne der Hauptleistungspflicht erbringt. In diesem Zusammenhang stellt das BAG fest, dass das Reisen als Hauptleistungspflicht des Arbeitsvertrags nur dann in Betracht kommt, wenn der Arbeitnehmer ohne dauernde Reisetätigkeit seine vertraglich geschuldete Tätigkeit gar nicht erfüllen könnte. Es beschränkt die Bedeutung des Reisens als Hauptleistungspflicht demnach praktisch auf Arbeitsverhältnisse von Außendienstmitarbeitern. Für alle anderen Arbeitnehmer gilt, dass Arbeitszeit nur die Zeit ist, während derer sie Arbeitsleistungen erbringen. Dies soll nur dann der Fall sein, wenn entweder der Arbeitnehmer den PKW selbst steuert und deshalb während der Reise aktiv tätig ist oder wenn er während der Reise Akten bearbeitet, dienstlich telefoniert o. ä..

Genau genommen wird das BAG mit dem gefundenen Ergebnis dem von ihm selbst aufgestellten Programmsatz nicht gerecht, dass der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich ihrer ,,freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens nutzbaren Zeit" zur Geltung bringen soll. Das BAG schafft hier sozusagen – streng dogmatisch als Gegenstück zur zuvor in Auslegung von § 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz ebenfalls sehr eng definierten Arbeitszeit – die Kategorie der ,,eingeschränkten Freizeit", die nicht schutzwürdig sein soll. Vor dem Hintergrund, dass der ganz überwiegende Teil der Freizeitaktivitäten während einer Dienstreise gerade nicht ausgeübt werden kann, erscheint dies nicht nachvollziehbar. Auch wer
weiß, wie belastend die mit häufigen Dienstreisen verbundenen zeitlichen Einschränkungen sein können, wird der Argumentation des BAG nicht folgen können.

Da sich allerdings die Instanzgerichte von dieser mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des BAG (s. auch Urteil vom 11.07.2006, 9 AZR 519/05 zum Vergütungsanspruch des Klägers für Dienstreisezeiten) nicht distanzieren können, bleibt es dabei, dass Dienstreisen nur dann als Arbeitszeit zu werten sind, wenn sie in die betrieblich geregelte Arbeitszeit fallen.

Praxistipp:

Als Reaktion auf die unerfreuliche Rechtsprechung des BAG nun freiwillige Regelungen zur vollständigen Anrechnung von Dienstreisezeiten auf die Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu vereinbaren, ist leichter gesagt als getan, da der Arbeitgeber sich ohne weiteres auf die Rechtsprechung zurückziehen und die Regelung verweigern oder einen entsprechend hohen Preis dafür verlangen kann.

Zumindest sollte aber der Betriebsrat beim Abschluss von Vereinbarungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG darauf achten, dass absehbare Reisezeiten nicht
durch eine unsachgemäße Bandbreitenbildung (z. B. ,,8.00 bis 18.00 Uhr" bei regelmäßigem Dienstreisebeginn von Arbeitnehmern vor 8.00 Uhr), die einseitig
die erforderlichen Anwesenheitszeiten im Betrieb berücksichtigt, regelmäßig ,,abgeschnitten" werden.

Der Gefahr, dass der Arbeitgeber eine weite Bandbreite zur Anordnung sehr früher oder sehr später – sprich: in der Regel als ungünstig empfundener –
Arbeitszeiten ausnutzt, kann ohne weiteres dadurch begegnet werden, dass einvernehmlich sachgerechte Kernarbeitszeiten, ,,Servicezeiten" o. ä. festgelegt werden.

Als Druckmittel in den Verhandlungen (Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG!) kann der Betriebsrat ggf. zunächst vorschlagen, dass auswärtige Termine, zu denen die Arbeitnehmer anreisen müssen, erst zu einem relativ späten Zeitpunkt beginnen dürfen und relativ früh wieder beendet sein müssen (z. B. 10.00 bis 16.00 Uhr).

Hinweis:

Nicht als Dienstreisen zu behandeln sind im Übrigen Fahrten, die unmittelbar von der Wohnung aus getätigt werden, soweit sie die zurückzulegende Strecke im Vergleich zu einer von der Arbeitsstätte ausgeführten Fahrt verlängern. Auch dies hat das BAG in der Entscheidung vom 14.11.2006 nochmals festgestellt.

Die Anreise vom Wohnort aus ist insofern ,,Privatvergnügen" und wird vom Arbeitnehmer in der Regel ja auch deshalb so geplant, weil er persönlich Zeit spart, wenn er nicht zunächst zur Arbeitsstätte fährt. Die für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte benötigte Zeit ist demnach von der Dienstreisezeit abzuziehen, soweit sie diese verlängert hat. Eine anderweitige Regelung würde die betroffenen Mitarbeiter im Vergleich zu denjenigen, die zunächst zur Arbeitsstätte fahren, besser stellen, was nicht gerechtfertigt werden könnte und somit einen Verstoß gegen den auch aus § 75 Abs. 1 BetrVG folgenden Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen würde.

schnee67

Hab im Discounter Netto gearbeitet. es waren gerade mal 6 Wochen. Am Anfang war es ja noch Ok. Std-Lohn 6,50 €. Kollegin und ich wurden nach 3 Wochen zur Kassenschulung geschickt ab da war die schöne Zeit vorbei. Nichts zu Trinken an der Kasse,
von der 1 std. Pause bekam mal gerade mal 15 Min.
30 Teile in der mInute über den Scanner  ziehen.
Von 7 stunden Arbeitszeit nur 6 bezahlt.
im März 3 Tage gearbeitet und im Mai noch immer kein Geld.
Geld für die ganze Zeit habe ich immer noch nicht werde jetzt einen Anwalt einschalten.
Fazit davon: kann nur jedem raten nicht bei Netto anzufangen.

Gehe auch nicht mehr dort einkaufen.


admin

Hallo schnee67, hättest Du Ideen, was man gegen diese Praktiken unternehmen kann, außer Boykott?
Es gibt schließlich bei fast jedem Laden Gründe für Boykott. Und wer wenig Geld hat, wird immer beim Discounter landen. Kaufen mit gutem Gewissen ist der Mittelklasse vorbehalten.

Sir Vival

Wieso nur 15 min. von der 1 Std. Pause?

Wurdet ihr unterbrochen? Und von 7 Std. nur 6 bezahlt?

Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Fritz Linow

Schöne Streikbewegung bei Lidl in Belgien. Hatte sich anscheinend unerwartet flächenartig ausgebreitet:

Zitat28.4.18
Der Unmut beim Personal des Discounters Lidl hält an: Auch am Montag weden hierzulande wieder Filialen streikbedingt geschlossen bleiben. Der Grund: Gewerkschaften und Direktion konnten  bislang keinen Konsens finden.
(...)
Der Streik bei Lidl hat am Mittwoch, 25. April begonnen. Die Direktion der Supermarkt-Kette hofft nun, dass die drei Gewerkschaften wieder so schnell wie möglich an den Verhandlungstisch zurückkehren, um schnellstmöglich eine Lösung zu finden.
http://www.grenzecho.net/politik/belgien/keine-einigung-in-sicht-der-streik-bei-lidl-wird-am-montag-fortgesetzt

http://www.labournet.de/internationales/belgien/arbeitskaempfe-belgien/was-als-streik-in-drei-luetticher-filialen-begann-wurde-zur-massenbewegung-ueber-120-lidl-filialen-in-belgien-bestreikt/

tleary

Die Discounter drücken auch die Lohnhöhe der neu Einzustellenden. Vor einigen Jahren sah ich beim örtlichen Aldi ein Plakat mit einem Stellenangebot, da stand als Lohnhöhe 13 Euro und nochwas pro Stunde brutto drauf. Vor ein paar Monaten dann nur noch 12,02 €/Std. Wie gesagt: Das ältere Angebot liegt schon einige Jahre zurück. Inflationsbereinigt ist der Unterschied noch größer. Und Aldi ist noch der Discounter, der mit am "Besten" zahlt, wobei man im Einzelhandel eigentlich grundsätzlich zum Niedriglohnarbeiten verdammt ist (der Durchschnitts-Stundenlohn lag 2017 in der BRD bei ungefähr 20 € brutto).
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Fritz Linow

Zitat30.4.18
Die fünf Vertriebszentren von Lidl in Belgien werden immer noch von der sozialistischen Gewerkschaft SETCa bestreikt. Mit dem Protest wurde letzte Woche begonnen.
Alle Vetriebszentren sind blockiert und rund hundert Supermärkte geschlossen.
(...)
Die Blockaden haben die Öffnung der Einzelhandelsketten stark gestört, da diese nicht beliefert werden konnten.
(...)
"Die Zahl der Einzelhändler in Brüssel, die ihre Türen geschlossen halten, hat im Vergleich zum Wochenende zugenommen. Die Aktion wird also nicht schwächer"
(...)
http://deredactie.be/cm/vrtnieuws.deutsch/nachrichten/1.3189445

Kuddel

Der Streik bei Lidl in Belgien nach einer Woche beendet:
Neueinstellungen in jeder Filiale ein erster Erfolg im Kampf gegen extreme Arbeitshetze
http://www.labournet.de/?p=131655

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