Neue Maßnahme bei der GFA/Tertia. Zeitarbeit???

Begonnen von fasti, 10:04:48 Di. 20.Januar 2009

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fasti

Morgen

War heute bei der ARGE und mein "Manager" hat sich wieder was neues für mich ausgedacht.

Ich soll an folgender Maßnahme teilnehmen: Maßnahme, Arbeit als Alternative. AGH-Entgelt mit Praktika im ersten AMA. Nur für Bewerber aus dem 16a Pool.
GFA Gesellschaft zur Förderung der Arbeitsaufnahme.

Dort soll ich dann etwa 800 Euro verdienen. Ich wäre ja dann aus dem Leistungsbezug raus und hätte auch mehr zum leben. Juhuuuu  ;D

Dort steht zwar Produktionshelfer, aber das kann ich eh nicht machen und ich soll mal fragen ob die was in meinem Bereich haben. Kann nur leichte Tätigkeiten machen, wegen Epilepsie und so. Im Innendienst, abwechselnd stehend/sitzend.

Wochenarbeitszeit beträgt 35 Std.

Kennt sich jemand damit aus? Mein FM sagte mir dass das eine neue Maßnahme wäre. Aber wenn ich schon lese Praktika und höre dass ich 800 Euro verdienen soll, dann bin ich schon unheimlich motiviert.
Was soll ich denn jetzt machen, wenn die mich einladen in den nächsten Tagen? Hoffe es hat schon jemand Erfahrung mit dieser "Maßnahme"
Bekomme in den nächsten Tagen eine Einladung zum Gespräch und werde mich natürlich "besonders motiviert" zeigen.

In meinen Augen ist das nur wieder ne neue Form der Ausbeutung und/oder Abzocke !!!

Gruss

jobless0815


Keine Frage, 800 Euro ist eher ein Witz, auch bei 35 Stunden, offenbar aber  mehr als du jetzt hast (Wieviel mehr ist unklar). Für mich
wäre es entscheidend , was ich dafür leisten soll, ob und welche Perspektiven damit verbunden sind.
Das würde ich versuchen herauszufinden.

fasti

Das ist nur für ca 5 Monate befristet. Ich habe mal ein bißchen gegoogelt und rausgefunden dass sich auch die TERTIA mit der GFA schmückt. Man wird dann wohl wieder zu irgendeinem Betrieb geschoben und kann dann wieder den Sklaven spielen.....denk ich mal.

Ich hätte dann etwa 140 Euro mehr, aber das ist ein Witz! Wenn ich dann die Fahrtkosten abziehe, bleibt mir davon nicht mehr viel. Für mich ist dass nur wieder irgendein Zeitarbeits- oder Praktikumskram.

EDIT: Hab´das dazu gefunden http://www.tertia.de/index.php?id=14&type=7

sedanon

Praktikum ? Dann paß aber besser auf, dass daraus kein unbezahltes Praktikum wird.
Da dieses Konstrukt auch noch eine Zeitarbeitfirma angegliedert zu sein schein,
wäre ich ganz vorsichtig.
In so einer Art Fortbildung war ich auch schon einmal. Je mehr Wochen man Dir aufdrücken kann,
desto profitabler für diese Unternehmung, da quasi Deine "Ausbildung" von der ARGE bezahlt wird
und die, sagen wie mal, Entleihfirma womöglich auch noch ein kleines Handgeld für Deine Arbeit erhält.
Die Muttergesellschaft der GFA oder GFA selbst erhält also unter Umständen 2x Geld.
Vom Amt und von der Firma, in der Du eingesetzt wirst. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass
Du wirklich in einem Gemeinnützigen Unternehmen eingesetzt wirst.

Wird das Dingen wirklich Praktikum genannt ? Wenn ich es noch recht im Kopf habe,
liegt die Höchstförderungsdauer durch die ARGE für ein Praktikum/Maßnahme bei
12 Wochen im Jahr (also alles - Unterricht etc.) !!!
Frag´diesbezüglich nach. (§§ 48-49 SGB III)
Frage auch nach und schriftlich geben lassen :
- Rechtsgrundlage (§§) für diese Maßname.
- Warum 20 Wochen anstatt der erlaubten 12 Wochen (ist Rechtslage) ? Nicht abspeisen lassen. Im Zweifel mit einer Vertrauensperson vorstellig werden.
- Verantwortlicher der Maßname bei der ARGE (für etwaige Dienstaufsichtsbeschwerden, etc.)

Habe immer im Hinterkopf, dass die ARGE nicht dafür da ist um Dir zu helfen, sondern Dich mit
allen Mitteln aus der Statistik zu bekommen. Entsprechend aggressiv aber freundlich mußt
Du auftreten um nicht über den Tisch gezogen zu werden.
Ohne die o.g. Fragen beantwortet zu bekommen (Dein Recht) würde ich rein gar nichts tun.
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

sedanon

Zitat von: jobless0815 am 10:30:16 Di. 20.Januar 2009

Keine Frage, 800 Euro ist eher ein Witz, auch bei 35 Stunden, offenbar aber  mehr als du jetzt hast (Wieviel mehr ist unklar). Für mich
wäre es entscheidend , was ich dafür leisten soll, ob und welche Perspektiven damit verbunden sind.
Das würde ich versuchen herauszufinden.

Spricht alles für einen Einsatz als Zeitarbeiter. Man arbeitet 40 Stunden darf aber 5 Stunden für ein Zeitkonto abdrücken (feine Umschreibung für : Wir wälzen das unternehmerische Risiko auf den Arbeiter ab).
Welche Perspektive soll man als Produktionshelfer haben (Zeitarbeitsvertrag) ? (Zumal dies eher nach einer Einstufung = Bezahlung bei einer ZAF  riecht)
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

sedanon

Zitat von: fasti am 10:04:48 Di. 20.Januar 2009
Morgen

War heute bei der ARGE und mein "Manager" hat sich wieder was neues für mich ausgedacht.

Ich soll an folgender Maßnahme teilnehmen: Maßnahme, Arbeit als Alternative. AGH-Entgelt mit Praktika im ersten AMA. Nur für Bewerber aus dem 16a Pool.
GFA Gesellschaft zur Förderung der Arbeitsaufnahme.

Dort soll ich dann etwa 800 Euro verdienen. Ich wäre ja dann aus dem Leistungsbezug raus und hätte auch mehr zum leben. Juhuuuu  ;D

Dort steht zwar Produktionshelfer, aber das kann ich eh nicht machen und ich soll mal fragen ob die was in meinem Bereich haben. Kann nur leichte Tätigkeiten machen, wegen Epilepsie und so. Im Innendienst, abwechselnd stehend/sitzend.

Wochenarbeitszeit beträgt 35 Std.

Kennt sich jemand damit aus? Mein FM sagte mir dass das eine neue Maßnahme wäre. Aber wenn ich schon lese Praktika und höre dass ich 800 Euro verdienen soll, dann bin ich schon unheimlich motiviert.
Was soll ich denn jetzt machen, wenn die mich einladen in den nächsten Tagen? Hoffe es hat schon jemand Erfahrung mit dieser "Maßnahme"
Bekomme in den nächsten Tagen eine Einladung zum Gespräch und werde mich natürlich "besonders motiviert" zeigen.

In meinen Augen ist das nur wieder ne neue Form der Ausbeutung und/oder Abzocke !!!

Gruss
Unterlagen bzgl. Epilepsie hast Du, um sie dem ARGE-SB zu zeigen ? Jemand der kränkelt ist wenig spannend für eine ZAF.
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

fasti

Hallo sedanon

Ein Attest habe ich natürlich und das werde ich bei dem Gespräch (bei der GFA)  selbstverständlich zur Sprache bringen.

Sinn des ganzen ist wohl folgender: Man wird von der GFA an Betriebe weitergereicht die "Personalbedarf" haben und wo dann evtl eine feste Stelle bei rausspringen soll.

Die brüsten sich natürlich mit ihrer ach so tollen Vermittlungsquote...

In dem Vermittlungsvorschlag steht: Arbeitsgelegenheit, Maßnahme, Arbeit als Alternative. AGH-Entgelt mit Praktika im ersten AMA. Nur für Bewerber aus dem 16a Pool (wofür steht eigentlich AMA??)
Mein FM konnte mir dazu auch nix genaues sagen und ich soll halt warten bis die mich einladen und dann mal hören.....ja ja..ist klar.

Bei meinen Googlerecherchen habe ich noch das hier gefunden:
http://erwerbslose.berlin.verdi.de/das_aus/data/aus_0001x.pdf und das hier http://www.rp-online.de/public/article/erkelenz/634239/Bruecke-in-den-neuen-Job.html

Ich würde dann mit der GFA einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen, für 800 Euro, die ARGE zahlt das "Gehalt" und ich wäre dann laut meinem FM komplett aus dem Leistungsbezug raus. Was wohl auch der Sinn der ganzen Sache ist.

Für mich ist das ganze, so wie ich das bisher gelesen und verstanden habe, nichts anderes als Arbeitsvermittlung/Zeitarbeit/Praktika unter dem Deckmantel der TERTIA.
Also wie immer: Der selbe verpanschte Wein, in anderen Schläuchen.

Wie auch immer, mir geht das langsam aber sicher auch nervlich sehr an die Substanz und irgendwann flipp ich da (was wohl auch an meiner Gesundheit/Psyche liegt) noch aus. Ich will doch nur eine halbwegs normale Arbeit, zu einem halbwegs akzeptablem Lohn  :(

Am Anfang wird dann wohl wieder der übliche Firlefanz anstehen, wie Bewerbungsunterlagen erstellen (wie oft soll ich das noch??) und was weiß ich noch alles.......wofür ich geeignet bin und bla bla... und dann wirds wohl gleich in einen Betrieb gehen.

Ich komme doch grade erst von einer Trainingsmaßnahme der TERTIA, mit Praktika. Für mich ist das alles das gleiche. Es kotzt mich nur noch an.

Alex22

mehr kann ich dazu nicht sagen.
http://la-bora.de/wb/pages/posts/alg-ii-96-tF6ten-per-gesetz-hajo-freese--2009561.php
Bin schwerbehindert und lenensunwert, da ich nichts Produzieren kann?
Irgend was geht sehr schief.

Onkel Tom

Jo, das verhält sich finanziell ähnlich wie ein Ein-Euro-Job.
Zudem fließen von der ARGE bis zu 75% der Lohnkosten als Förderung,
von der Du jedoch nur das hast, diesen (ZAF-)Mist bis zu 24 Monate aushalten
zu müssen. Profitabel für den Arbeitgeber auf dem ersten Arbeitsmarkt, Dich für
ca 50 Euronen im Monat ausbeuten zu können.
Deine gesundheitlichen Einschränkungen schützen Dich wenig davor, ganz im
Gegenteil ist diese Form von Arbeitszwang für Leute gedacht, die mindestens
2 Vermittlungshemmnisse haben.

Nach 5 Monaten wirst Du auf dem ersten Arbeitsmarkt verscheuert, so glaube
ich. Weitere Lektüre zu § 16a SGB - II.. (Bitte genau lesen und Du findest auch
miese Schlupflöcher für profitgierige Unternehmer..)


http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A06-Schaffung/Publikation/Arbeitshilfe-zu-P16a-SGB-II.pdf
Lass Dich nicht verhartzen !

fasti

@ Onkel Tom

Danke, werd ich durchackern.

Heißt das jetzt, dass ich gegen diese Scheiße nichts machen kann???

Onkel Tom

Im Momment fällt mir nur ein, das ein Logbuch führen ganz zu Deinem Vorteil seien könnte.
Hast Du eine EGV, in der diese Maßnahme in Deinem Verpflichtungsteil aufgeführt ist ?

Wenn dazu die EGV ab dem 01.01.09 abgeschlossen wurde (auch bei VA), hast Du die
Wahl zwichen Antritt oder Sanktion.

Alles was es noch dazu zu unterzeichnen gibt, entweder vorbeimogeln oder unter dem
Vorbehalt der "Erfolgsausicht auf Intregration auf dem ersten Arbeitsmarkt" unterzeichnen.

Achtung ! An dieser Vorbehaltshaltung wird noch gearbeitet und verspricht noch kein Erfolg.
Wenn es sich herausstellt, das der Laden nicht koscher ist, ist der Vorbehalt jedoch bestimmt
besser, als das mann mit allem ja und amen gesagt hat und zum vorzeitigem Ende der
"dumme Sündenbock" geworden ist.

Viele Ein-Euro-Job-Träger haben es schon immer gut verstanden, im Streitfall dem Erwerbs-
losen die Schuld in die Schuhe zu schieben und gerade diese Trägerfirmen stellen sich auf
dem § 16a SGB-II ein.
Lass Dich nicht verhartzen !

fasti

Die Eingliederungsvereinbarung, die habe ich heute unterschrieben. Die "Stelle" ist bis zum 30.06 befristet. Sorry, aber ich habe z.zt nicht die Psyche um gegen so en EGV anzugehen. Habe mir aber alles durchgelesen bei der ARGE.

Ich war bereits beim psychologischen Dienst. Dort hat man mir gesagt dass es für mich wohl besser wäre, wenn ich nur in Teilzeit bzw halbtags arbeiten würde. Mit wenig bis gar keinen Kundenkontakt. Leichte Tätigkeiten als Bürohilfskraft z.b. Habe das mit der Psychologin auch besprochen. Ich fühle mich auch momentan wirklich nicht so,als dass ich das in Vollzeit durchstehen könnte.
Kann ich das so bringen? Den Nachweis dass ich Epilepsie habe und starke leistungshemmende Medikamente nehme, den habe ich auch von meinem Arzt.
Weiß ja auch noch nicht was die überhaupt verlangen bzw von mir wollen, da sie mich ja erst noch einladen müssen.

20 Stunden pro Woche würde ja gehen. Ist ja auch nicht so, dass ich gar nix machen will. Ist halt die Frage ob die überhaupt was haben, was ich dann machen kann. Scheint ja wie bei ner "normalen" Zeitarbeitsfirma zu sein.

Rotkaeppchen

Die EGV hättest du ohne Prüfung nicht unterschreiben dürfen, denn sie verpflichtet dich zu Dinge, die du nicht willst.

Eine AGH in der Entgeltvariante kannst du nicht ablehnen, denn es ist ein sozialversicherungspflichtiger Job. Du kannst nur noch ein Attest vorlegen, dass du diesen Job z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht machen kannst.

fasti

Ich weiß, aber ich habe einfach nicht die Nerven um gegen die EGV anzugehen. Wünschte auch ich könnte das.
Ich werde dann wohl einfach mal auf die Einladung warten und hören was sie zu sagen haben. Vielleicht habe ich ja Glück und sie haben gar keine geeignete Arbeit für mich, aufgrund meiner Einschränkungen.

sedanon

Die Frage, wie sich  Höchstförderdauer lt. Gesetz und die 5 Monate miteinander vereinbaren lassen, würde ich mir aber
zwingend beantworten lassen.
Auch den Namen des Hauptverantwortlichen bei der ARGE (nicht den SB) geben lassen.

Ich habe selbst schon so eine Maßnahme durch eine getarnte Zeitarbeitsfirma hinter mir. Die wollten mir auch 20 Wochen aufdrücken.
Ich bin da auch ziemlich unbedarft ran und habe es auf die weniger angenehme Tour lernen müssen, dass man von ARGE und "Arbeitgeber" abgezockt wird wo es nur geht.
Das Praktikum habe ich als Sachbearbeiter in einer Spedition absolviert. Wie ich dort gemobbt wurde war eine echte Freude. Nach ein paar
Wochen hatte ich feinste Herzschmerzen. Seitdem springt mit mir bei der ARGE niemand mehr blöd um.
Man muß lediglich jedes Schamgefühl ablegen und wissen von was man spricht sobald man bei der ARGE antanzen darf.
Ob die von Dir denken "Das faule Schwein" muß Dir völlig wurscht sein. Es geht um Deine Existenz und um Deine Gesundheit.
Keines von beidem hat man zu verschleudern.  Wer sich nicht wehrt, wird unweigerlich gefickt. Das muß jedem klar sein.
Ich habe dem ganzen Scheiß nach 12 Wochen, unter Verweis auf geltendes Gesetz, platzen lassen. Passiert ist mir nichts.
Auf so ein Ding würde ich mich nie wieder einlassen. Da hätte ich urplötzlich Migräneanfälle und Sehnenscheidenentzündungen
bis zum Abwinken. Such Dir bei Bedarf einen Doc Holiday.

http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=2478130/pv=video/gp1=2521376/nid=233454/ef6tau/index.html
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

sedanon

Zitat von: fasti am 17:47:04 Di. 20.Januar 2009


Die brüsten sich natürlich mit ihrer ach so tollen Vermittlungsquote...

Klar habe sie eine tolle Vermittlungsquote. 90 % derer, die für 5 Monate das Geld in die Kassen gespült haben, dürfen sich danach bei der angegliederten ZAF verdingen. Ergo darf es erst gar nicht soweit kommen, dass sie Dir am Ende des Praktikum ein Arbeitsangebot machen.
Dann hast Du die Arschkarte gezogen. Nimmt Du das Angebot an, logierst Du bei einer ZAF, die Dich schon 20 Wochen versacktt hat.
Lehnst Du es ab, gibt es Sanktionen. Und das wissen die Arschgeigen der ZAF genau.
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

fasti

@sedanon

Wie hieß denn Deine Maßnahme genau? War es genau die gleiche Beschreibung und Abzockerfirma? 

Also hingehen muss ich ja erstmal, dann werde ich alle Karten (Einschränkungen) auf den Tisch legen. Wenn sie sich dennoch nicht beeindrucken lassen, dann geh ich zum Neurologen und/oder Psychologen......ist mir dann auch egal.

Danke für Deinen Link. Das "motiviert" mich gleich noch mehr   :o

Edit: Es handelt sich ja auch eigentlich nicht um eine Maßnahme in dem Sinne, sondern man bekommt ja einen normalen Arbeitsvertrag. Die ARGE würde mir ja gar keine Leistungen mehr zahlen, wenn ich meinen FM richtig verstanden habe. Daher wohl auch die Dauer von über 12 Wochen....k.A. da blickt ja auch kein normaler Mensch mehr durch.....bei dem ganzen Müll, den die sich immer unter neuen Namen einfallen lassen.



sedanon

Dass die Maßnahme länger als 12 Wochen dauert heißt nicht, dass diese nicht unter § 49 fallen muß.
Du mußt verstehen, dass die Verlockung für den Hauptverantortlichen dieser Maßnahme bei der ARGE
ziemlich groß ist, denn es würde mich nicht wundern, wenn auch bei der ARGE ein Bonussystem für die Chefs
der ARGE besteht. Also, je besser die Zahlen, desto höher der Bonus.
Ist irgendwie komisch. Wenn die ARGE nichts mehr bezahlt, wäre es ein normales Arbeitsangebot. Und wer sollte
freiwillg 800 € als Maßnahmeträger bezahlen wollen, wenn er nicht die Absicht hat, wertschöpfend mit Dir zu arbeiten ?
Klingt dubios.


Du wärst also komplett frei von irgendwelchen Pflichten der ARGE gegenüber ? Falls nicht, darfst Du davon ausgehen,
dass man Dich über den Tisch ziehen möchte.
Zumindest solange bis man sich wehrt. Und Du wirst bei Deinem zuständigen Amt sicher nicht der einzige sein,
der in den Genuß dieser Maßnahme kommt. Wenn sich von diesem Leuten 99 % nicht wehren und 5 Monate
klaglos abreißen, nur um dann doch in einer ZAF zu landen - wunderbar für die ARGE.

Mein Verein hieß "logworks" und der Maßnahmeträger "LLP Logistik-Lernzentrum" (Mutter- und Tochterunternehmen) .
Diejenigen, die über LLP das Praktikum absolvierten (Lagerarbeiter) wurden am Ende  entweder von der jeweiligen Spedition,
in der das Praktikum absolviert wurde, übernommen (kam aber so gut wie nie vor), oder bekamen eben eine Angebot von der
ZAF "logworks".

http://www.logworks.de/wissensaufbau (s.d. dortigen Link zu logistiklernzentrum)
http://www.logistiklernzentrum.de/

Kannst Du das Schreiben bezüglich dieser Maßnahme ins Forum stellen, oder war es nur mündlich ?

Was bedeutet 16a Pool ? Ist das ein § aus SGB II, III ?
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

sedanon

Habe mir mal kurz den § 16a SGB II durchgelesen.
Also, wenn man nicht aufpaßt, werden die §§ 49 ff. SGB III mit ihren Begrenzungen ruckzuck
ausgehebelt.

http://lexetius.com/SGB2/16a

http://www.aus-portal.de/aktuell/gesetze/01/index_8488.htm
Wichtig finde ich bei dem letzten Link, die Ausführung unter 4.
Eine wichtige Einschränkung für den Kreis der förderberechtigten Arbeitgeber folgt jedoch aus § 70 Abs. 1 SGB II: Aus beihilferechtlichen Gründen werden bis zum 31.03.2008 nur Arbeiten gefördert, die gemäß § 260 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB III zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen und bei Trägern iSd § 21 SGB II durchgeführt werde. Die Bundesregierung will den Beschäftigungszuschuss bis zu diesem Zeitpunkt nach beihilferechtlichen Gesichtspunkten verhandeln.

Ist die Zusätzlichkeit und das öffentliche Interesse gegeben ?
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

fasti

Wie gesagt, ich weiß nicht wie die das mit der Zahlung regeln. Angeblich wäre ich aus dem Leistungsbezug, da ich mit denen einen Vertrag schließe. Die ARGE zahlt dann wohl mein tolles Gehalt an die "Firma" und die selbige die Differenz. Würde sich dann für diesen Laden doppelt lohnen...

Näheres kann ich wohl erst sagen, wenn ich bei der Vorstellung gewesen bin. Da mein FM mich dort vorgeschlagen hat, wird der Brief wohl bald eintreffen. Die freuen sich bestimmt schon auf neues "Futter"

Ich habe den Schrieb hier mal hochgeladen: http://img212.imageshack.us/img212/4433/gfaai0.jpg

Onkel Tom

fasti erwartet eine Maßnahme, die in der Phase 1 überprüft wissen will, in wieweit
fasti zur Arbeitsaufnahme förderungswürdig ist. Innerhalb eines halben Jahr wird
genau abgecheckt, wo die Vermittlungshemmnisse sind und ob eine Arbeitnehmer-
förderung bis zu 75% in Betracht käme und wie lang diese bewilligt werden kann.

Wärend dem ersten halben Jahr kann man dies auch als Ein-Euro-Job mit Entgeld-
variannte verstehen. (Gelockertes Kriterium der Zusätzlichkeit)

Modellversuche sind diesbezüglich durch und nun können Träger ihre 16a-Absolventen
auch bei kooperierenden Firmen wie z.B. einer ZAF zuweisen.
Dabei mus der § 10 SGB-II im Bezug der Einschränkungen berücksichtigt werden.

In der Phase 1 zu 16a SGB-II wird kräftig ausgehorcht, was mit fasti los ist. Dabei
kann ich nur empfehlen, genau zu überlegen, welche Aussage zum Vorteil beruflicher
Perspektive ist und welche nicht.

Vorsicht mit Informationem zu Infos betreffend zum Häuslichen und Lebensumfeld.
Fragen wie "Guten Morgen, wie geht es denn Dir und was macht DeinE FreundIn ?"
können Fallen sein, die zum Nachteil des Erwerbslosen genutzt werden können.

Solange die ARGE in fasti finanziert, egal in welcher Form, unterliegen die Träger oder
Firmen, die an fasti verdienen dem § 61 SGB-II.
Dieser sobeschimpfte "Ausschnüffelparagraph" wird in jedem Bundesland anders
interpretiert. Wenn fasti aus HH kommt, kann es immer noch sehr übel ausgehen.
In NRW hat mann diesen §§ bereits soweit eingeschränkt, das Dateninhalte nur in
Verbindung beruflich Intregrativer Relevanz übermittelt werden dürfen.

Deswegen empfehle ich fasti, ein Logbuch zu führen, in dem alles eingetragen wird,
was wann wie lange beim Träger oder Firma/ZAF gemacht wurde.
Im Streitfall kann dies unter anderem mit Addys zu Leidensgenossen / Zeugen von
Vorteil sein.

Das mit der EGV hätte anders laufen können und ist nun, nach der Unterzeichnung
nicht so leicht zu kippen. (Seelische Strapazen inbegriffen.)

Lassen sich jedoch beim Maßnahmenträger etc.. Ungereimtheiten finden und diese
verstoßen im besten Fall auch noch gegen den Vertrag zwichen Träger und Regionalem
Einkaufszentrum (RZ), ist es ein Kinderspiel, alles sanktionsfrei zu kippen.

Mit "wichtigen Gründen" lässt sich die Unzumutbarkeit ( § 10 SGB-II) begründen und
Schei.. ausgehend der Erwerbslosenindustrie verstehen sich als inbegriffen, auch
wenn es nicht wörtlich drin steht.

Sorry, hört sich nach 007 an, ist jedoch seit dem 01.01.09 wertvoll darin, das mann
nicht dauerhaft Korruptionen der Erwerbslosenindustrie ausgesetzt ist.

Bei § 48 SGB-III (GANZIL) ist es ähnlich, was Datenschutzangelegenheiten betrifft.
Anbei ist auch ein Logbuch ratsam.

;)

16a Pool = Arge Blubb hat z.B. 150 Plätze wie für fasti beim RZ eingekauft und dieser
"Pool" wird nun mit zugewiesenen Erwerbslosen gefüllt. Jooo, wie auf der Börse..
???

Edit: habe da bei der ARGE noch was gefunden..


http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetztestext-16a-SGB-II-Leistungen-Beschaeftigungsfoerderung.pdf
Lass Dich nicht verhartzen !

fasti

Na dann hoffe ich mal dass meine wichtigen Gründe ausreichen werden, anonsten "besorge" ich mir halt welche, damit der Verein ggf. das Interesse an mir verliert.
Bei ZAF hat das bisher immer gereicht und auch bei einer 1Euro Maßnahme konnte ich gleich danach gehen, weil sie nichts für mich hatten.

fasti

Habe eben die Einladung bekommen: "Qualifizierungs und Vermittlungsprojekt A3"

Soll am Dienstag dort zu einem weiteren Gespräch erscheinen.

Frage: Ich will da auf keinen Fall an Ort und Stelle was unterschreiben, sondern denen sagen dass ich das erst in Ruhe prüfen möchte, sowie das mit meinem Neurologen besprechen möchte.

Ist das mein gutes Recht, oder können die Affen mir daraus einen Strick drehen?

sedanon

Naja, Du kannst auf jeden Fall mal ein drauf lassen, dass man Dich vor Ort durch
Androhung von Leistungskürzungen überfallartig zu nötigen versucht.
Denk dran : Du hast vermutlich Vertreter eines ZAF vor Dir. Die sind nicht an Deinem Wohl,
sondern an dem Geld, dass sie durch Dich verdienen interessiert.

Mach´Dich daher gleich mal unbeliebt, indem Du demjenigen dann gleich lautstark Nötigung vorwirfst.
Lasse Dir auch vor versammelter Mannschaft die Rechtsgrundlage erklären.(
Hat Dir Dein SB im Vorfeld alles haargenau erklärt ? Nein, dann würde ich auch nichts unterschreiben,
sondern sagen, dass Du die Sache erst noch mit Deinem SB durchsprechen mußt.
Mit einem Dreck a la "Ganz besondere Maßnahem nach 16a" würde ich mich nicht abspeisen lassen.
Lasse Dir vom SB erklären, wie Du in das Profil des 16a und dieser Maßnahme paßt. (welche zwei
zusätzlich Vermittlungshemmnisse Du hast)
Wenn Du vor Ort unterschreibst, ist die Sache vorerst für Dich gelaufen.

Hier insbesondere Seite 11 ( Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse):
http://www.kopofo-nrw.de.inixdata.de/fileadmin/kundendaten/www.kopofo-nrw.de/PowerPoint/Die_Linke_w-L08.11.07.pdf

http://online-service.nuernberg.de/eris/downloadPDF.do;jsessionid=CE8EFBC15F6851CE0443522950C01EE1?id=425005

http://www.gib.nrw.de/service/specials/kombilohn%20und%20JobPerspektive/bundesprogramm-jobperspektive


http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/Da_16a_-_17_10_2007.pdf
http://www.harald-thome.de/

Sehr gut und hilfreich ist der Leitfaden "Leitfaden Alg II/Sozialhilfe
von A-Z" (8 Euro die sich lohnen).
Erhältlich unter www.agtuwas.de
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

fasti

Danke für die Links. Werde am Dienstag dann mal berichten wie es gelaufen ist. Morgen werde ich mir erstmal einen Termin beim Neurologen geben lassen.

fasti

Morgen

So, der Zwischenstand von mir: Heute bei der tertia/GFA gewesen. Der Laden ist übrigens in der letzten Absteige untergebracht, aber angeblich ziehen sie bald in ein neues Gebäude.
Nach dem obligatorischen "Ich SOLL mich hier melden/vorstellen" ging es dann auch gleich ans Eingemachte.
Die Leiterin wollte natürlich wissen ob ich willig bin, was ich selbstverständlich mit einem lauten ja beantwortete. Dann brachte ich gleich meine gesundheitlichen Einschränkungen zur Sprache und ich sagte, dass ich das erst mal alles mit meinen Ärzten absprechen müsste. Daraufhin guckte man mich erstmal verwundert an und teilte mir mit, dass man mich dann nicht aufnehmen könne.

Verblieben sind wir dann so, dass ich in 14 Tagen nach meinem Arzttermin einen Rückruf bekomme, zwecks weiterer Vorgehensweise.....was ich überhaupt machen kann und wie lange ich arbeiten kann.

Zeitarbeit würden sie übrigens nicht machen, ausserdem haben sie selbst ein Zeitarbeitsunternehmen, hies es auf meine Frage hin, ob man auch in
Zeitarbeit vermittelt würde.

Werde dann weiter berichten.

Habe das "Konzept" von dem Laden mal online gestellt. Vielleicht können die Experten ja noch etwas dazu sagen.

http://img216.imageshack.us/img216/7461/konzeptrv2.jpg

Gruss

sedanon

War ja klar. Überall dort wo eine ZAF angeschlossen ist, verdienen diese "Träger" an der ARGE und an Dir,
indem der Träger für Dich ein Handgeld vom Praktikumsbetrieb erhält.
Bei uns durfte einer ein Praktikum in einer Spedition absolvieren, die sich gerade in der Abwicklung befand.
Dabei muß bei Praktikumsvergabe immer die Aussicht auf eine Übernahme durch den Praktikumsbetrieb gegeben sein.
Und wenn es eben nicht klappt, steht die hauseigene ZAF Gewehr bei Fuß. Ein absolut hinterlistiges System.

Dass mit dem Handgeld weiß ich so genau, da ich während des Praktikums in der Sped. einen Tag lang Ablage in der Buchhaltung
erledigen durfte und mir eine Abrechnung für einen Vorgängerparktikanten in die Hände fiel (die ich natürlich sofort kopiert habe).

Bei dem Träger wurden auch Pro-Forma einmal wöchentlich Kurse abgehalten, um nach außen hin dem Anschein eines gemeinnützigen
Trägers abzugeben und damit die ARGE ihre Hände in Unschuld waschen kann.

Lange Rede kurzer Sinn : Jetzt dran bleiben und die Sache bloß nicht gedanklich ablegen.
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

Onkel Tom

Zitat von: sedanon am 15:03:19 Di. 27.Januar 2009
...
Dass mit dem Handgeld weiß ich so genau, da ich während des Praktikums in der Sped. einen Tag lang Ablage in der Buchhaltung
erledigen durfte und mir eine Abrechnung für einen Vorgängerparktikanten in die Hände fiel (die ich natürlich sofort kopiert habe).
...

Diese Form von Geschäften in der Erwerbslosenindustrie sind verboten und allein
schon anhand des Auschreibungsverfahren des Regionalen Einkaufszentren der BA
vertraglich strafbar wegen unlauteren Wettbewerb und Korruption.

Nach den Vorschriften der Vertragsinhalte (Vedingungsunterlagen) kann bei solcher
Handhabe diesen Sklavenhändlern die Zulassung kosten.

Lass Dich nicht verhartzen !

sedanon

Zitat von: Onkel Tom am 16:58:20 Di. 27.Januar 2009
Zitat von: sedanon am 15:03:19 Di. 27.Januar 2009
...
Dass mit dem Handgeld weiß ich so genau, da ich während des Praktikums in der Sped. einen Tag lang Ablage in der Buchhaltung
erledigen durfte und mir eine Abrechnung für einen Vorgängerparktikanten in die Hände fiel (die ich natürlich sofort kopiert habe).
...

Diese Form von Geschäften in der Erwerbslosenindustrie sind verboten und allein
schon anhand des Auschreibungsverfahren des Regionalen Einkaufszentren der BA
vertraglich strafbar wegen unlauteren Wettbewerb und Korruption.

Nach den Vorschriften der Vertragsinhalte (Vedingungsunterlagen) kann bei solcher
Handhabe diesen Sklavenhändlern die Zulassung kosten.



An wen wendet man sich da ? Die ARGE dürfte wohl der falschen Ansprechpartner sein.
Und die BEZ hat nur eine Plattform. Adresse ? Fehlanzeige.
Franz Josef Strauß :

"Everybody's Darling is Everybody's Depp"

Onkel Tom

Ideal an ausgesuchter Presse und gleichzeitig an der BA - Landesdirektion.
Dort gibt es auch Prüfstellen, die sowas verfolgen. Diese prüfen auch die
Vorrausetzungen einer Zulassung. Ich habe leider keine Addy dessen da.

Broblem bei solchen Geschäften ist oft, das die Macher schon im Vorfeld
eine Ausrede / Begründung oder Enschuldigung konstruiert haben.
Ideal wäre Nachweise in meheren Fällen.

Annonyme Bekanntgabe wäre dazu auch besser, da das Duplizieren
von Vertraulichem Strafverfolgung nach sich ziehen kann.
Gegner sehen dies gern als Verstoß gegen das Betriebsgeheimnis.
Lass Dich nicht verhartzen !

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