Anforderungen an Heranziehungsbescheid zu 1 € Job

Begonnen von MisterZZ, 10:13:23 Sa. 28.März 2009

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MisterZZ

Gericht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart: Beschluss,rechtskräftig
Aktenzeichen: L 19 B 33/08 AS ER
Datum: 19.05.2008

Kernaussagen:

1. Der Heranziehungsbescheid zu einen 1€ Job muss den Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in die Lage versetzen zu prüfen ob die ihm angebotene Arbeit zumutbar ist und im Hinblick auf den Einsatz ggf. Kosten auf ihn zukommen,die durch die gewährte Mehraufwandsentschädigung auch gedeckt werden.

2. Andernfalls würde der Erwerbsfähige Hilfebedürftige gezwungen werden Arbeiten auszuführen denen er z.b. aus gesundheitlichen Gründen nicht gewachsen ist oder er müsste bei einer unzureichenden Mehraufwandsentschädigung Zuzahlung aus seiner Regelleistung vornehmen.Beides ist insbesondere im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht hinnehmbar.

3. Die auszuführende Aufgabe muss ebenso konkret beschrieben werden wie der Einsatzort.

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=78730

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