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Autor Thema: Arbeitslos - ohne in der Statistik zu erscheinen  (Gelesen 711 mal)
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Geneigter Leser


Beiträge: 151



« am: April 13, 2009, 23:57:09 »

Das die Kurzarbeiter nicht in der Statistik der Arbeitslosen auftaucht (obwohl bis zu 0-Kurzarbeit) ist ja eigentlich der 1. Trick der Polit-Clowns.
Und das sind ja nur - zur Zeit - 1,7 Millionen!

Was denen natürlich nicht gesagt wird ist, das im Falle einer Arbeitslosigkeit das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate für die Berechnung des ALG I heran gezogen wird.
Wer nun vorher Kurzarbeitergeld bezog (67% des Nettolohns), der bekommt dementsprechend weniger ALG I, da sein Einkommen durch das Kurzarbeitergeld ja erheblich gesunken ist. So etwas nennt man wohl 'kreative Spargeschenke'.

Und alle jubeln dem Hosenanzug dafür zu. Eindeutig denkbefreit.

Da nun abzusehen ist, daß das Instrument Kurzarbeitergeld NICHT ausreichend ist, Betriebe nun doch entlassen wollen, ist eine neue "Maßnahme" angedacht:
Auffanggesellschaften. BIS ZU 67% des Lohns vom Staat, Firmen werden von allen Zahlungen befreit (zahlt auch der Staat)
( http://www.welt.de/wirtschaft/article3548192/Staat-erwaegt-massiven-Eingriff-in-den-Arbeitsmarkt.html )

"...Transfergesellschaften sollen nun dafür sorgen, dass Horrormeldungen vom Arbeitsmarkt den Deutschen erspart bleiben. Vorgesehen ist, dass Unternehmen, die unter Auftragsflaute leiden, Mitarbeiter in die Transfergesellschaft überführen. Dort würde dann die Bundesagentur maximal 67 vom Nettolohn sowie die kompletten Sozialbeiträge für die Dauer der „Parkzeit“ übernehmen. Zudem würden die Leute qualifiziert. Maximal 24 Monate, so die Überlegungen, könnten Mitarbeiter ausgelagert werden. Nach Ende der Auftragsflaute sollen sie dann in die Unternehmen zurückkehren."

Ähhmm, BIS ZU 67% des Nettolohn, Sozialabgaben zahlt das Amt? Bislang nannte man so etwas Arbeitslos und man wurde in der offiziell (geschönten) Statistik geführt. Ab dann taucht man in der Statistik erst garnicht mehr auf - man ist ja dann nicht "arbeitslos" sondern in einer "Transfergesellschaft" beschäftigt.

Verarschung pur.

>Sarkasmus an<
Aber man sollte auch die Vorteile dieses Konstrukts erwähnen:
gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten, wo der Staat jede unnütze, die Wirtschaft nicht unterstützende Ausgabe vermeiden sollte, stellt diese Maßnahme einen erheblichen Abbau von Verwaltungsauswand und Kosten dar: die Statistiken brauchen nun nicht extra aufwendig frisiert zu werden.
>Sarkasmus aus<
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Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen.
besorgter bürger


Beiträge: 3632



« Antworten #1 am: April 14, 2009, 06:41:01 »

Zitat
So könnte es Unternehmen ermöglicht werden, Mitarbeiter für die Dauer der Konjunkturkrise in öffentlich finanzierte Unternehmen, so genannte Transfergesellschaften, auszulagern.


Transfergesellschaften  Roll Eyes

Altersheime nennt man jetzt auch lieber Seniorenresidenz.
die meisten Leute um die es geht haben ohnehin Anspruch auf ALG1. Ebenso haben sie einen Anspruch auf eine Weiterbildung vom Amt und genau das bekommen sie auch.

Aber es gibt Hoffnung:

Zitat
Die linguistische Theorie der Euphemismus-Tretmühle besagt, dass jeder Euphemismus, obwohl er sich im Gebrauch durchgesetzt hat, um einem Sachverhalt eine positiv anklingende Bedeutung zu geben, irgendwann die negativen Konnotationen seines Vorgängerausdrucks annimmt. Ein Euphemismus wird dann häufig als Ironie oder Zynismus aufgefasst und wird in der Folge oft durch einen neuen Euphemismus oder wieder durch den zuvor üblichen Begriff abgelöst (Wortuntergang).


http://de.wikipedia.org/wiki/Euphemismus#Euphemismus-Tretm.C3.BChle_und_Wortuntergang
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ich habe keine Schulden sondern ein innovatives Finanzprodukt
Geneigter Leser


Beiträge: 151



« Antworten #2 am: April 15, 2009, 01:10:36 »

die meisten Leute um die es geht haben ohnehin Anspruch auf ALG1.

Stimmt - nur hast Du anscheinend die Sache mit dem Kurzarbeitergeld und/oder - falls es wirklich kommt - die Transfergesellschaften vergessen.

Mal kleines 'Rechenbeispiel:

Jemand hat ein Nettolohn von € 2000.- /mtl. und Familie mit Kinder (also 67%-Ansprüche)

Nun muß er in Kurzarbeit oder kommt in eine "Transfergesellschaft" (bis zu 18/24 Monate möglich),
dann hat er noch € 1340.- /mtl.

Dann wird er nun doch entlassen. Da sein ALG I nach dem durchschntl. Nettolohn des letzten Jahres berechnet wird,
bleiben für ihn und seine Familie € 897,80 ALG I

Nur, davon kann keine Familie leben, und somit muß er ergänzendes ALG II beantragen.
DAS sollte eigentlich mittgeteilt werden, die Perversion dieses "Geschenks"!
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unkraut


Beiträge: 2262



« Antworten #3 am: April 15, 2009, 07:21:57 »

Zitat
das im Falle einer Arbeitslosigkeit das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate für die Berechnung des ALG I heran gezogen wird.
Wer nun vorher Kurzarbeitergeld bezog (67% des Nettolohns), der bekommt dementsprechend weniger ALG I, da sein Einkommen durch das Kurzarbeitergeld ja erheblich gesunken ist. 

Da ist so nicht ganz richtig .
Es gibt da ne Ausnahmeregelung ( Härtefall ) das wenn erst Kurzarbeit oder verkürzte AZ und dann doch Entlassung bzw. Insolvenz rückwirkend ( gesehen auf 2 Jahre ) das ALG nach dem Lohn vor der KA berechnet wird .
Allerdings wird das keinem gesagt . Logisch . Nichts ist der Arge mehr ein Dorn im Auge als gut informierte "Kunden " .
Meine Frau hatte den Anrtag gestellt der 2 x abgelehnt wurde . Dann gabs ein hartes Gefecht und es wurde stattgegeben .
Allerdings ist es gut möglich das diese Ausnahmeregelung nun ( bei den massenhaften Fällen ) gekanzelt worden ist .

Machen wir uns nix vor , letzendlich bleibt ergänzendes H4 und dann Grundsicherung .
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Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Buchtip :  ISBN-10: 3771643945 /  ISBN-13: 978-3771643942
Hägar


Beiträge: 84



« Antworten #4 am: April 15, 2009, 19:06:21 »

Moin, allerseits,

Ich oute mich mal!

Ich gehörte seitkurzem zu den Kurzarbeitern und ich mache so eine Tolle Qualifizierungsmassnahme die sich Metalltechnik nennt. Das hört sich im ersten mal gut an, aber ich bin eines besseren belehrt worden. Gehirnwäsche pur kann ich nur sagen.

Ich wusste nicht das man mit solchen scheiss Geld verdienen kann.
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Gott erschuf die Zeit.
Von Eile hat er nichts gesagt.
Geneigter Leser


Beiträge: 151



« Antworten #5 am: April 17, 2009, 05:16:58 »

Da ist so nicht ganz richtig .
Es gibt da ne Ausnahmeregelung ( Härtefall ) das wenn erst Kurzarbeit oder verkürzte AZ und dann doch Entlassung bzw. Insolvenz rückwirkend ( gesehen auf 2 Jahre ) das ALG nach dem Lohn vor der KA berechnet wird .

Ups, DAS wußte ich nun nicht.
Kennst Du zufälliger Weise den §?
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Sobutai


Beiträge: 218


« Antworten #6 am: April 17, 2009, 08:25:25 »

Arbeitslose die Ihre Angehörigen pflegen kommen auch nicht in der Statistik vor.
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Zitat / Song Frank Zappa:
What I always say is that politics is the entertainment branch of industry.
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