Bundessozialgericht: Kein Insolvenzgeld wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs

Begonnen von Kater, 16:39:36 Mi. 06.Mai 2009

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Kater

ZitatKein Insolvenzgeld wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs

Kassel (AP) Auch wenn ein Arbeitnehmer einen Schadenersatzanspruch wegen entgangenen Urlaubs hat, kann er bei einer Pleite der Firma kein Insolvenzgeld verlangen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch und wies damit die Klage eines Arbeitnehmers aus Gelsenkirchen zurück.

In dem verhandelten Rechtsstreit hatte dieser geltend gemacht, dass er seinen Jahresurlaub 2005 von insgesamt 28 Tagen aus betrieblichen Gründen nicht nehmen konnte. Das Arbeitsgericht hatte daraufhin den Arbeitgeber zur Zahlung von Urlaubsabgeltung in Höhe von 674 Euro sowie zu Schadenersatz in Höhe von 4.718 Euro verurteilt. Im Oktober 2006 meldete das Unternehmen jedoch Insolvenz an, so dass der Schadenersatz nicht ausgezahlt werden konnte.

Von der Bundesagentur für Arbeit (BA) wollte der Beschäftigte für seinen Anspruch auf Schadenersatzzahlung nun Insolvenzgeld haben. Der 11. Senat des BSG verwies jedoch auf bestehende gesetzliche Regelungen. Danach besteht Anspruch auf Insolvenzgeld für die letzten drei Monate vor Beantragung der Zahlungsunfähigkeit. Dies sei hier aber nicht erfüllt. Außerdem sieht das Gesetz laut BSG vor, dass eine Urlaubsabgeltung nicht insolvenzgeldfähig ist.

(Aktenzeichen: Bundessozialgericht B 11 AL 12/08 R)

http://de.news.yahoo.com/1/20090506/tde-kein-insolvenzgeld-wegen-nicht-gewhr-3fc80be.html

  • Chefduzen Spendenbutton