Neuigkeiten im Kampf gegen den Arbeitszwang - Thomas Meese

Begonnen von Mambo, 08:04:23 Mi. 10.Juni 2009

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Mambo

Zwar gibt es noch immer keinen Termin für die Hauptverhandlung meiner Klage auf Entschädigung für einen "Ein-Euro-Job", zu dem ich in Hamburg dienstverpflichtet worden war. Jedoch gilt es eine Expertise vor zu stellen, die die auf dieser Website vertretene Rechtsauffassung stützt.

Weiter: www.forced-labour.de

Onkel Tom

soo neu ist es nicht und wir warten darauf, das

Zitat aus Forced-Labour :

"Zwar gibt es noch immer keinen Termin für die Hauptverhandlung meiner Klage auf Entschädigung für einen "Ein-Euro-Job", zu dem ich in Hamburg dienstverpflichtet worden war."  Zitatende..

zu einem Richterspruch führt.

Es tut sich seit 4 Jahren schwer, aber eine Richterliche Entscheidung kommt
einem Grundsatzlegenden Wegweiser gleich..

Ich drücke Meese die Daumen  ;)

Lass Dich nicht verhartzen !

Eivisskat

Zitat"Burning after Reading, Kafka läßt grüßen" von Thomas Meese

[...]

Nein, meine Klage gegen den Ein-Euro-Arbeitszwang ist (noch) keine Staatssache und (noch) nicht im schwierigen Fahrwasser deutscher Geschichte angekommen. Sie "hängt" aber seit inzwischen drei Jahren erstinstanzlich beim Hamburger Sozialgericht, wo sie nachweislich (min.) zwei Kammern durchlaufen hat und durch die Hände von (min.) drei Richtern gegangen ist, ohnedass sich in der Sache etwas bewegen würde. Ich hätte also schon heute allen Grund, einmal beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an zu fragen, ob man sich so ein faires Verfahren "innerhalb angemessener Frist" (gem. Art. 6 MRK) vor zu stellen hat - wenn ich es nur in diesem Leben noch bis nach Strasbourg bringen und der Europarat dann überhaupt noch bestehen sollte ...

Nachdem ich heuer "Das Schloss", schmucklos und grau in der City-Nord am Kapstadtring gelegen, antelephoniert habe, weiß ich immerhin, dass dort noch ein Aktenzeichen zu meiner Klage geführt wird. Der Grund meines Anrufs war ein eher banaler.

Nachdem ich mich von meinem Anwalt getrennt hatte, war ein diesbezüglicher Aufhebungsbeschluss zur Prozeßkostenhilfe ergangen. Ich hatte die Anwaltskosten in Raten an die Justizkasse zurück gezahlt und als darüber hinaus gehende Zahlungen durch die Justizkasse angemahnt wurden, dem widersprochen und eine Erklärung verlangt. Das war vor knapp einem Monat.

Heute erhielt ich die erneute Zahlungserinnerung durch die Justizkasse und die telephonische Auskunft durch die dortige Sachbearbeitung, dass nur das Sozialgericht die Zahlungseinforderung stoppen könnte, wo der Vorgang auch seit Mitte des vergangenen Monats liege. Die zwei Sachbearteiter, die ich beim Sozialgericht ans Telephon bekam, konnten mir aber auch nur sagen, dass der eigentliche Sachbearbeiter im Urlaub sei und überhaupt alle irgendwie weg seien. Man will sich aber darum bekümmern ...

[...]


Der ganze Artikel: http://www.forced-labour.de/archives/1423

Alles Gute für Thomas Meese!

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