Entlassung bei Arbeitszeitbetrug

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 19:07:01 Mi. 17.Juni 2009

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Wilddieb Stuelpner

Videotexttafel 135, MDR, Mi 17.06.09 16:28:40
               
Entlassung bei Arbeitszeitbetrug      
                                     
Wer bei der Arbeitszeit betrügt, kann fristlos entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden.                    
                                     
Die Richter erklärten, in diesen Fällen werde das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Mitarbeiters in besonderer Weise enttäuscht.          
                                     
Mit dem Urteil wies das Gericht die Klage einer Arbeitnehmerin ab, die in mindestens 82 Fällen rückwirkend die Angaben in der Zeiterfassung manuell zu ihren Gunsten verändert hatte. Der Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin fristlos.

(Az: 7 Sa 735/08)




Was für eine Strafe blüht denn AG, wenn sie ihren Beschäftigten die Arbeitszeitkonten zusammenstreichen, wenn sie Überstunden nicht anerkennen, wenn sie Arbeitszeitnachweise gegen den Willen der AN und wider besseres Wissen fälschen oder bei Insolvenz alles für die Katz war, so wie es heutzutage gängige Geschäftspraxis ist?

Ein Beispiel: Insolvenz - Wenn gezahlter Lohn zurückgefordert wird

Die Erfahrung lehrt - keine!

Unternehmerisches Bescheißen, Diebstahl und Raub gehört zum legalisiertem Staats- und Geschäftsprinzip.

Wo bleibt da das Vertrauen der Belegschaften in die Redlichkeit ihrer Vorgesetzten, Manager und Geschäftsführer.

Auch durch eine lohndrückerisch und lohnwucherisch bezahlte Arbeit durch AG wird die Arbeitszeit nicht anerkannt und Schlechtarbeit dem AN unterstellt. Und das trifft für alle Arbeiten zu, wo gleicher Lohn für gleiche Arbeit nicht verwirklicht wird, z.B. bei 1-Euro-Jobs, Kombilöhnen, kostenlose Firmenpraktikas, Trainingsmaßnahmen, Leih- und Zeitarbeit usw.

Das interessiert die deutsche Gerichtsbarkeit als dienendes und buckelndes Büttelorgan vor der Wirtschaft einen Scheißdreck.

Aloysius

Natürlich ist das Fälschen von Dokumenten seitens des Arbeitgebers auch strafbar. Aber das Problem ist leider, daß man als Arbeitnehmer erstens kaum Einsicht in die eigenen Akten hat, was ein Unding ist, und meistens keine Kopien der sämtlichen Dokumente macht, bevor man sie einreicht.

Wer darauf achtet, hat eine erheblich bessere Position im eventuellen Rechtsstreit.

Zu deinem Beispiel mit der Mitarbeiterin die aufgrund von 82fachem Fälschen von Zeitnachweisen entlassen wurde -ä mal ehrlich, wenn du einen Laden hättest und ein Angestellter verarscht dich so oft mit seiner Arbeitszeit, da sag ich mal, da geh ich davon aus, der hört damit auch nach einer massiven Verwarnung nicht auf. Den würdest auch du entlassen.

Wären das sag ich mal nur so fünf bis zehn mal gewesen, da würde ich noch sagen, eine Abmahnung und dann ist gut.
Reden wir drüber

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