KFZ Versicherung Gekündigt

Begonnen von k3nny, 21:30:19 Sa. 20.Juni 2009

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k3nny

Hallo liebe Chefduzer...

bei mir is die ka*ke grade mächtig am Dampfen. War die letzten Monate nur kurz zuhause und dabei ist völlig untergegangen das der Erstbeitrag meiner Versicherung wegen mangelnder Deckung nicht gebucht wurde. Heute hab ich ein Schreiben im Kasten gehabt das die Versicherung rückwirkend gekündigt wird.

Nun ärgere ich mich grade selber über meine Dummheit das ich das so verpasst habe aber der Schaden ist passiert. In dem Schreiben steht das ich 140€ Strafe zahlen muss (verständlich) und das das Strassenverkehrsamt benachrichtigt wurde. Klar das ich kein Meter mehr gefahren bin aber wie gehe ich nun Effektiv vor ? Direkt eine neue Doppelkarte anfordern und Montagmorgen zum Strassenverkehrsamt ?

Helps  ???

Workless

ZitatIn dem Schreiben steht das ich 140€ Strafe zahlen muss (verständlich)
Strafe? Die Kfz-Versicherung hat keine Strafen zu verhängen!
Sie könnten den ausstehenden Betrag von dir fordern, evtl. auch Schadensersatz für die Rückbuchung verlangen. Das wären aber sicherlich keine 140 Euro.

Auf jeden Fall das Auto nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, so lange kein Versicherungsschutz besteht.
Ansonsten wüsste ich jetzt auch keinen konkreten Rat. Hatte so ein Problem bis jetzt zum Glück noch nie.

k3nny

Die Versicherung wurde ja rückwirkend gekündigt... sprich es hat nie eine bestanden und somit sind auch keine Prämien fällig.

"An stelle eines Beitrags steht uns nach einem Vetragsrücktritt wegen Nichtzahlung des Erstbeitrages eine Geschäftsgebühr zu"

So ist der Wortlaut

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: k3nny am 21:30:19 Sa. 20.Juni 2009
...  Direkt eine neue Doppelkarte anfordern und Montagmorgen zum Strassenverkehrsamt ? Helps  ???

Es gibt Verbraucherzentralen, den Bund der Versicherten (für Mitglieder), den ADAC-Rechtsdienst (für Mitglieder), wo man sich Rat und Hilfe holen kann.

Versicherungsunternehmen haben auch Ombudsleute, die für die kostenfreie Schlichtung von Streitfällen zuständig sind. An die kann man sich auch wenden. --> http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Die Doppelkarte der Versicherungen ist auch Geschichte und wurde mittlerweile in einer anderen Form geregelt.

ZitatDie Deckungskarte (früher Doppelkarte, exakt: Versicherungsbestätigungskarte) war in Deutschland ein Nachweis der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung bei KFZ-An- und Ummeldungen.

Bis zum 31. Dezember 2002 hieß die Versicherungsbestätigungskarte auch Doppelkarte, weil die Zulassungsstelle eine Durchschrift an den Versicherer weitergeleitet hat. Seit dem 1. Januar 2003 erfolgt die Datenübermittlung nur noch auf elektronischem Wege (siehe Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)). Deshalb entfällt das 'Doppel'.

Die Deckungskarte bestätigt die Absicht, einen Versicherungsvertrag mit einer konkreten Versicherung abzuschließen. Auch seitens der Versicherung wird die Bereitschaft bekundet einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Der Versicherungsnehmer hat damit ab dem Tag der Zulassung im Rahmen der vorläufigen Deckung Haftpflichtversicherungsschutz (bei allen anderen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz erst nach Bezahlung der ersten Prämie).

Die Deckungskarte war zu folgenden Anlässen erforderlich:

- Neuzulassung eines Fahrzeugs
- Fahrzeugwechsel
- Versichererwechsel
- Umschreibung des Fahrzeugs auf einen anderen Halter
- Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
- Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei einem Wohnortwechsel

Seit dem 1. März 2008 wird das Versicherungsbestätigungs-Verfahren elektronisch mit einer vom Versicherer mitgeteilten Versicherungsbestätigungsnummer (kurz ,,VB-Nummer") durchgeführt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Deckungskarte

Nachhaftung

Die Nachhaftung tritt nach Beendigung des eigentlichen Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages ein. So sind – zumindest in Deutschland - alle Haftpflichtversicherer verpflichtet, im Falle einer Vertragsbeendigung bis zu einem Monat darüber hinaus im gesetzlichen Umfang zu haften (§ 3 PflVG in Verbindung mit § 117 Abs. 2 VVG).

Nach dieser Nachhaftung können Entschädigungsleistungen nur noch gegenüber dem Versicherungsnehmer bzw. Halter, unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel bei Fahrerflucht) jedoch auch über die Verkehrsopferhilfe, geltend gemacht werden.

Eine Ausfalldeckung, wie aus der Privat-Haftpflichtversicherung bekannt, gibt es für im Inland verursachte Schäden bislang nicht.







k3nny

Naja Streitfälle trifft ja nich zu....die Vers. ist ja im Recht. Ich war so schusselig und hab den erstbeitrag nich pünklich bezahlt bekommen und die haben mir Rückwirkend gekündigt.

Mitglied bei einem der oben genannten Trupps bin ich auch nicht und die könnte ich ja eh erst morgen erreichen. Habe einige Beiträge zu dem Thema im Internet gefunden, leider ists ja meist so das wenn das Problem gelöst ist die leute nicht schreiben wie es gelöst wurde.  :P

Morgen auf jedenfall bei der VS anrufen ob da nicht noch was gerettet werden kann. Aber bei allen Beiträgen zu dem Thema lese ich immer HUK daher wirds wohl nich so einfach. Wenn ich dann ne andere Versicherung suche muss die mich rückwirkend versichern damit ich keine hohe Geldstrafe oder gar Gefängniss bekomme ?

rumpelpumpel

also versuche das mal mit deiner VS zu klären , erkläre warm das passieren konnte und teile mit das du den Betrag sofort überweisen wirst , wenn dies so ist , auch dort sind nur Menschen beschäftigt , vom Schreibtisch aus kann keiner sehen das du es einfach weil du nicht zuhause warst , verbummelt hast

im härtesten Fall bekommst du eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz , einen Gratis-Aufenthalt im Hotel mit Gitterblick gibts dafür nicht

nontestatum

Die Versicherung hat den Versicherungsvertrag gekündigt und dies dem Strassenverkehrsamt gemeldet.

Du wirst jetzt noch Post vom Strassenverkehrsamt erhalten, worin man dich auffordert, entweder eine neue Versicherung nachzuweisen oder das Fahrzeug abzumelden und die Kennzeichen entstempeln zu lassen. Die Frist dazu ist äusserst kurzfristig, so an die 3 Tage.
Bleibst du untätig und lässt die gesetzte Frist verstreichen, wird die Behörde tätig und schickt Beamte, die dich aufsuchen, den Fahrzeugschein einziehen bzw. das Fahrzeug suchen und die Kennzeichen an Ort und Stelle entstempeln (Siegel abkratzen).

Ggf. müsstest du das Fahrzeug dann mittels Abschleppdienst aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen.

Der Bescheid vom Strassenverkehrsamt kostet Geld, ca. 40€.

Du gehst bitte zu deinem Versicherungsvertreter und lässt dir eine neue Versicherungs-Nummer geben. Diese Versicherungsnummer ersetzt die bisher bekannte Versicherungsdoppelkarte. Diese Versicherungsnummer teilst du dem Strassenverkehrsamt mit. Das kannst du telephonisch machen. Vielleicht ist dein Versicherungsvertreter so nett und faxt die Versicherungsnummer noch zusätzlich zum Strassenverkehrsamt. Du notierst dir bitte den Namen und die telephonische Durchwahl des Sachbearbeiters vom Strassenverkehrsamt und fragst am nächsten Tag nach, ob alles geklappt hat und das Fahrzeug wieder im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden darf.

Was die Versicherungskosten angeht: die Versicherung verlangt natürlich von dir bisher angefallene Versicherungsbeiträge, Mahn- und Verzugsgebühren und evtl. ein Rechtsanwaltshonorar für den Fall, dass die Versicherungsgesellschaft das Mahnwesen an eine Rechtsanwaltskanzlei  "outgesourct"  hat. Die Provinzial ist z.B. solch eine Gesellschaft, die einen glauben lässt, man wäre unter die Räuber gefallen.

Was ich jetzt beschrieben habe, gilt für meine Stadt in NRW, ich halte es aber für möglich, dass die Prozeduren von Bundesland zu Bundesland abweichen können.

Zusammenfassung:

1. Neue Versicherungsnummer einholen
2. Diese Versicherungsnummer dem Strassenverkehrsamt sofort mitteilen
3. Alle Kostenbescheide sofort zahlen, Unstimmigkeiten später klären (Das ist billiger als späteres Rechtsanwaltsgeschreibsel).

Solltest du Zahlungsprobleme haben, dann entferne das Fahrzeug aus dem öffentlichen Verkehrsraum und melde das Fahrzeug sofort ab.

Wichtig:

Abgemeldet ist ein Fahrzeug erst dann, wenn nicht nur die Kennzeichen entstempelt sind, sondern auch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief amtlich behandelt wurden.

Konnten z.B. nur die Kennzeichen entstempelt werden, bist du weiterhin verpflichtet, Steuern und Kfz.-Versicherung zu zahlen.









Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. X(

nontestatum

Ooops, ich sehe gerade, dass der Thread bereits ein paar Wochen alt ist - na ja, vielleicht ist mein Beitrag noch hilfreich für andere User  ......
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. X(

felmario

Wenn man bei seiner neuen Versicherung bzw. bei einem anderen Versicherer den Sachverhalt schildert und wie es dazu kam, kann es doch sein, dass man sich wieder neu versichern kann oder?

Workless

Solche Fragen liebe ich. :D

Klar kann das sein. Kann aber auch nicht sein.
Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als konkret nachzufragen. Von einer gesetzlichen Pflicht der Versicherer, jeden Autofahrer in die Versicherung aufzunehmen, wüsste ich jetzt nichts.

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