BSG stärkt Arbeitnehmerrechte bei Betriebsverkauf

Begonnen von Kater, 23:55:19 Mi. 08.Juli 2009

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Kater

ZitatBSG stärkt Arbeitnehmerrechte bei Betriebsverkauf

Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte von Arbeitnehmern bei Betriebsverkäufen und Ausgliederungen gestärkt. Macht ein Mitarbeiter den Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht mit, so darf ihm das Arbeitsamt deswegen nicht das Arbeitslosengeld kürzen und eine sogenannte Sperrzeit verhängen, urteilte das BSG in

Wird ein Betrieb oder Betriebsteil verkauft oder ausgegliedert, gehen alle Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen an die neue Firma über. Arbeitnehmer können dem allerdings ohne Nennung von Gründen widersprechen und verlangen, dass ihr Arbeitsverhältnis zum alten Arbeitgeber fortbesteht. Hintergrund ist die Vertragsfreiheit der Mitarbeiter: Sie sollen nicht zum reinen Objekt der Unternehmensentscheidungen werden. In der Praxis müssen Arbeitnehmer nach einem Widerspruch allerdings häufig mit einer Kündigung rechnen, weil der alte Arbeitgeber keine Verwendung mehr für sie hat.

Im Streitfall hatte das Medizin-Unternehmen Ethicon aus Norderstedt (Schleswig-Holstein) seinen Vertrieb ausgelagert. Ein Vertriebsmitarbeiter widersprach, unterschrieb danach aber einen Aufhebungsvertrag. Das Arbeitsamt bewilligte Arbeitslosengeld erst nach einer Sperrzeit von zwölf Wochen und mit verkürzter Bezugsdauer. Auf seine Klage hat das Landessozialgericht dies bestätigt: Mit seinem Widerspruch gegen den Betriebsübergang habe der Vertriebsmitarbeiter den Grund für seine Entlassung quasi selbst geschaffen.

Dem widersprach nun das BSG: Angesichts des Ziels des Widerspruchsrechts, die Grundrecht der Arbeitnehmer zu wahren, dürfe das Arbeitsamt einem entlassenen Arbeitnehmer nicht vorhalten, dass er von diesem Recht Gebrauch gemacht hat. Im konkreten Fall muss nun das Landessozialgericht noch prüfen, ob der Vertriebsmitarbeiter einen Aufhebungsvertrag unterschreiben durfte. Dies ist nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG nur dann der Fall, wenn andernfalls ohnehin eine Kündigung gedroht hätte.

http://de.news.yahoo.com/2/20090708/tde-bsg-staerkt-arbeitnehmerrechte-bei-b-a4484c6.html

dagobert

Der Original-Artikel ist nicht mehr auffindbar, es dürfte sich aber um dieses Urteil handeln:
BSG, 08.07.2009, B 11 AL 17/08 R
https://dejure.org/2009,357
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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