EuGH: Riester-Rente benachteiligt im Ausland lebende Arbeitnehmer

Begonnen von Kater, 12:01:36 Do. 10.September 2009

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Kater

ZitatEuGH: Riester-Rente benachteiligt im Ausland lebende Arbeitnehmer

Brüssel (AP) Die Riester-Rente verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) teilweise gegen Europarecht. Die Bedingungen für den Erhalt staatlicher Zulagen seien diskriminierend, erklärte der Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag. Benachteiligt würden in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer, die im Ausland wohnten, sogenannte Grenzarbeitnehmer.

Anspruch auf staatliche Zulagen zu den Beiträgen für die Riester-Rente haben nur Arbeitnehmer, die in Deutschland Steuern zahlen. Wer in Deutschland arbeitet und in einem Nachbarland wohnt, ist aber oft dort steuerpflichtig. Diese Arbeitnehmer müssten nach dem EuGH-Urteil ebenfalls staatliche Zulagen erhalten.

Der Gerichtshof kritisierte ferner, dass das mit der Riester-Rente angesparte Kapital nur für Immobilien in Deutschland eingesetzt werden könne. Auch dadurch würden Grenzarbeitnehmer benachteiligt. Unzulässig sei überdies die Verpflichtung, bei einem Umzug ins Ausland die in Deutschland erhaltenen Zulagen zurückzuzahlen. Damit werde die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU eingeschränkt, erklärte der EuGH.

http://de.news.yahoo.com/1/20090910/tde-eugh-riester-rente-benachteiligt-im-4f41a58.html

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