U25, verheiratet EGV mit 2 BG nummern, getrennt behandelt

Begonnen von Hadby, 19:18:03 Sa. 10.Oktober 2009

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Hadby

Hallo,
erstmal zu meine Vorgeschichte.
Ich war seit 2 Jahr nicht arbeitslos gemeldet und hatte eine selbständige Tätigkeit. Zuvor war ich Arbeitslos gemeldet und hatte Alg 2 erhalten. Inzwischen bin ich verheiratet mit meinem Lebenspartner ( eingetragene Lebenspartnerschaft ). Da ich leider arbeitslos geworden bin wurde ich in die Bedarfsgemeinschaft von meinem Mann aufgenommen. Als wir ein Zahlungsbescheid bekamen wurden wir beide als 1 Bedarfsgemeinschaft gezählt und wir haben jeweils den Regelsatz bekommen ( 312€ ).

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Vor kurzem hatte ich einen Termin bei meiner Fallmanagerin die ich vor 2 Jahren hatte.
Wir erklärten Ihr das wir nur vorübergehend Arbeitslose sind, in den nächsten Monate einnahmen erwarten könnten, wir die Bedarfsgemeinschaft von der Arge danach Abmeldung sobald die Einnahmen ausreichen würde.
Sie erklärte mir das ich in eine Maßnahme für diesen Zeitraum in dem ich arbeitslos bin machen sollte falls ich in den nächsten Monate doch noch arbeitslos sei sollte ich diese Maßnahme langfristig absolvieren, es handelt sich im Bereich Computer.
Als Sie mir die Maßnahme ausgedruckte hatte und ich mir das Schreiben anschaute stellte ich fest, es handelt sich um eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob). Ich wusste das es sich hier um so genannten 1€ Job handelt.
Ich hatte Ihr erklärt das es nicht ginge, da wir unsere Existenz aufbauen tun und dazu die Zeit nicht da ist. Aber es Interessiert Sie nicht und druckte anschließend eine Eingliederungsvereinbarung aus. In diesem Eingliederungsvereinbarung hat Sie die Teilnahme an AGH mit 20 Stunden angegeben und ich sollte jeden Monat Bewerbungen schreiben.
Genauso sind immer noch die Sätze drin die vor 2 Jahren waren wie z.b Mitwirkungspflicht bei einem psychologischem Begutachtungen etc.
Den Eingliederungsvereinbarung hatte ich nicht unterschrieben und nahm Sie mit.
Von meinem Mann wollten Sie die Gewerbeabmeldung als er nochmal nachfragte was sie mit Gewerbeabmeldung meint ersetzt die SB sofort das Wort mit Gewerbeanmeldung. Eine andere SB hatten damals auch schriftlich die Gewerbeabmeldung gefordert.




Zu hause rief ich bei diesem Unternehmen an wo ich den 1€ Job absolvieren soll. Es stellt sich heraus das es sich nicht im Bereich Computer handelt sondern es ginge darum irgendwelche Gehwege zu säubern.


Später ist uns aufgefallen ich 2 Bedarfsgemeinschaftsnummer habe.


Ich rief das Jobcenter an und es stellte sich folgendes heraus.
Das ich immer noch ledig bin.
Die Arge tut anscheinend die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht anerkennen.
Es wird weiterhin nach der Regelung U25 ( Jugendlich ) befolgt.
Ich wurde genötigt diesen EGV zu unterschreiben und den 1€ Job anzutreten.
Telefonnummer hatten Sie gelöscht, daraufhin wurde genau so versucht das die Telefonnummer weiterhin in der Akte sein sollte.


Die Eingliederungsvereinbarung beinhaltet die alte Bedarfsgemeinschaftsnummer die ich damals vor 2 Jahren hatte und in dieser Bedarfsgemeinschaftnummer als Familienstand ledig weiterhin bleibt. Ich soll die EGV innerhalb von 2 Tagen unterschrieben abgeben.





Die Lebenspartnerschaft hatten wir mitgeteilt durch ein Abänderungsantrag und die Sachbearbeiterin hat dies auch anerkannt indem Sie nachgefragt hatte, wann wir geheiratet haben ( Hatte Sie zur Akte aufgenommen, ich bleibe aber laut Arge trotzdem weiterhin als Ledig ) und anschließend auch Gratuliert und wie oben erwähnt werden wir beide auf in einer Bedarfgemeinschaft zusammen gezählt wird.


Kurz zusammengefasst.


Verheiratet ( eingetragene Lebenspartnerschaft, nicht anerkannt von der Arge )
2 Sachebarbeiter
jeweils 2 Termine
2 Bedarfsgemeinschaftsnummer aber als 1 Bedarfsgemeinschaft auf dem Bescheid zusammengezählt.
Die Arge schiebt meine Sachen zwischen die 2 Bedarfsgemeinschaftsnummer hin und her, wie es eben Ihnen passt.




Da ich eine Klage anstrebe und da ich auch nicht den EGV unterschreiben werde befürchte ich das dem Gericht falsche Tatsachen zukommen, den im falle einer Akte übermitteln an das Gericht. Wird das Gericht nur teilweise informiert da es unter 2 Bedarfsgemeinschaftsnummer laut Arge läuft und ich vermute mal das die Arge das zu nutze macht.
Damals hatte die Arge auch das Geld gesperrt und wir hatten eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragt. Zwar ging es positiv aus aber anscheinend versucht die Arge es nochmal mit neuen und besseren Tricks um zu erzwingen das Sie nicht zahlen müssen.






Habt ihr vielleicht ein Rat dazu wie Ihr gegen die Arge vorgehen würdet?


AGH:
http://hadby00.001webs.com/AGH.pdf

EGV:
http://hadby00.001webs.com/EGV.pdf




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