Zeitkonto bei einsatzfreier Zeit angreifen u. wie Kündigung "erzwingen"

Begonnen von AbsentMinded, 00:07:03 So. 25.Oktober 2009

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

AbsentMinded

Moin moin,

da ich hier schon länger ab und an mal mitlese, mal ein paar fragen. Aber erstmal zu meiner Situation:

Bin nun seit gut 2,5 Jahren bei Firma R*****d angestellt. davon hab ich etwas mehr als 2 Jahre in ein und die selben Firma entliehen. Nun ist der "Einsatz" zuende und ich darf mich mit meinem Schlosserhelferlohn (als gelernter Schlosser der bis heute nur Schlossertätigkeiten ausgeübt hat) von 7,81 begnügen. Und nun zu den Fragen:

- was muss man eigentlich tun um gekündigt zu werden. sicherlich keine gentleman frage, aber diese rumgeeier und die leeren versprechungen habe ich einfach satt! mit welchem gezetere muss ich rechnen von seiten der firma?

- darf die firma mein zeitkonto angreifen bzw mir minusstunden berechnen für die einsatzfreie zeit?

Bedanke mich im vorraus schon mal für die beantwortung, auch wenn die erste Frage einigen wohl komisch vorkommen mag ...

brettermeier

Gekündigt werden ohne Sperre ist schwierig, es müsste sich um eine betriebsbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers handeln. Wenn Du einen Dispo hast, mit dem man vernünftig reden kann, kann man vielleicht einen entsprechenden Deal treffen.

Kündigst Du selbst oder unterschreibst einen Aufhebungsvertrag, gibt es eine Sperre, das wäre also keine gute Möglichkeit.

Bzgl. des Zeitkontos gibt es bei R... eine Betriebsvereinbarung. Die besagt z.B., dass Du 2 Stunden bezahlt bekommst, wenn Du Dich zweimal täglich melden sollst.

Unterm Strich wird aber auf jeden Fall das ZK angegriffen, wenn kein neuer Einsatz kommt. Es werden sicher noch Hinweise hier kommen, dass das nicht rechtens ist.

Du könntest also gegen diese Vorgehensweise/die Betriebsvereinbarung klagen (wenn die entsprechende Abrechnung vorliegt) und nach der Verhandlung könnte man Dich (theoretisch) wegen 'gestörtem Vertrauensverhältnis' oder so kündigen, was meiner Meinung nach KEINE Sperre zur Folge hätte.

Zunächst würde ich aber an Deiner Stelle erstmal mit dem Betriebsrat sprechen, auch wegen der Eingruppierung in EG 2 (7,81 EUR). Der BR kann das Stellenprofil des Kunden für Deinen Arbeitsplatz einfordern und natürlich auch von Dir erfahren, welche Tätigkeiten Du genau dort ausgeführt hast. Stellt sich raus, dass Du falsch eingruppiert warst, gibt es eine Nachzahlung.


AbsentMinded

Danke erstmal für die Antwort :)

Zitat von: brettermeier am 00:50:20 So. 25.Oktober 2009
Gekündigt werden ohne Sperre ist schwierig, es müsste sich um eine betriebsbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers handeln. Wenn Du einen Dispo hast, mit dem man vernünftig reden kann, kann man vielleicht einen entsprechenden Deal treffen.

Kündigst Du selbst oder unterschreibst einen Aufhebungsvertrag, gibt es eine Sperre, das wäre also keine gute Möglichkeit.

Da mir das mit der Sperre bewusst ist, fragte ich ja nach einem Weg eventuell so rauszukommen.
Naja meinem Dispo trau ich nicht ganz, hab bei ihm eher das Gefühl das er gerne nach vorne raus lächelt und hintenrum das Messer bereit hält. Ich mein Faulheit dürfte er mir nicht vorwerfen - in den 2 Jahren in der einen Firma hab ich auch mal monatlich 250 Stunden gehabt und Wochenenden mit weit über 10 Stunden Arbeitszeit täglich in Überstunden.
Vorgeschlagen wurde mir auch schon das Krank feiern, aber da hab ich die doofe Eigenschaft zu ehrlich zu sein ...


ZitatBzgl. des Zeitkontos gibt es bei R... eine Betriebsvereinbarung. Die besagt z.B., dass Du 2 Stunden bezahlt bekommst, wenn Du Dich zweimal täglich melden sollst.

Unterm Strich wird aber auf jeden Fall das ZK angegriffen, wenn kein neuer Einsatz kommt. Es werden sicher noch Hinweise hier kommen, dass das nicht rechtens ist.

Du könntest also gegen diese Vorgehensweise/die Betriebsvereinbarung klagen (wenn die entsprechende Abrechnung vorliegt) und nach der Verhandlung könnte man Dich (theoretisch) wegen 'gestörtem Vertrauensverhältnis' oder so kündigen, was meiner Meinung nach KEINE Sperre zur Folge hätte.

ja das hab ich hier auch schon gelesen mit dem Urteil, deswegen ist die Frage wohl eher falsch formuliert gewesen. Im Prinzip wäre es hilfreich zu hören ob jemand schon Erfahrung damit hat ob es sich lohnt mit diesem Urteil zur Gewerkschaft bzw. Arbeitnehmerkammer zu gehen. Da Recht haben und Recht bekommen ja immer zwei verschiedene Sachen sind ...


ZitatZunächst würde ich aber an Deiner Stelle erstmal mit dem Betriebsrat sprechen, auch wegen der Eingruppierung in EG 2 (7,81 EUR). Der BR kann das Stellenprofil des Kunden für Deinen Arbeitsplatz einfordern und natürlich auch von Dir erfahren, welche Tätigkeiten Du genau dort ausgeführt hast. Stellt sich raus, dass Du falsch eingruppiert warst, gibt es eine Nachzahlung.

naja während der zwei Jahre wurde der Rest mit Fahrgeld aufgefüllt - pauschal täglich 15€ bei ca 56km einfache Strecke laut Google. Wenn ich das machen würde, also das nachprüfen lasse würden die das ja zurückverlangen?

brettermeier

Ich würde Dir empfehlen, tatsächlich schnellstmöglich einen persönlichen Gesprächstermin mit dem Betriebsrat zu machen und dort alles ganz offen auf den Tisch zu legen. Die tun nichts, was Du nicht möchtest und das Gespräch bleibt auch ganz sicher vertraulich, wenn Du das wünschst.

Besprich mit denen, was Deine Ziele sind, welche Möglichkeiten Du hast, wie man das Ganze am Besten lösen kann. Ganz ehrlich, nutze die Gelegenheit, einen BR zu haben. Die werden Dich auf jeden Fall unterstützen, haben gute Kontakte zu den Gewerkschaften und könnten Dir im Zweifel sicher auch einen guten Anwalt vermitteln, wenn's zum Rechtsstreit mit dem AG kommen sollte.

Wenn Du nach dem Gespräch mit dem BR Zweifel hast oder unzufrieden bist, kannst Du Dir immer noch eine zweite Meinung direkt von den GW oder einem Anwalt einholen und dann entscheiden, wie Du weiter vorgehst.

Also klingel gleich Montag den BR an und triff Dich mit denen, danach bist Du sicher ein gutes Stück weiter.

Natürlich könnte ich auch hier noch was zum Thema posten, ich denke, es wäre für Dich aber wesentlich besser, das wirklich individuell/im persönlichen Gespräch zu klären. Vielleicht gibt es ja z.B. auch die Möglichkeit, mit der Arbeitsagentur zu sprechen (seitens BR oder R...), dass Du trotz Aufhebung KEINE Sperre bekommst, das hängt von den Kontakten und dem 'Goodwill' der Beteiligten vor Ort ab.


unkraut

Ok ... wie Brettermeier schon sagt erst mal das Gespräch suchen . Du möchtest normal gekündigt werden .
Fruchtet das nicht ...
Stellst einen Antrag auf Freizeitausgleich bis + / - Null Stunden auf dem AZK . So biste das Problem AZK schon mal los .
Sicher wird man Minus einbuchen ... mühselig aber dazu AÜG § 11 Abs. 4 .
Die Kündigung kommt dann von ganz allein .

Jedenfalls nix unterschreiben ! Keine Ausgleichsqwittung oder dergleichen .

Mein Ratschlag mag dem einen oder anderen vlt. aufstoßen gerade was das AZK betrifft aber mein Kollege hats eben durch .
Abgemeldet , hat seine AK angeboten , dann geeinigt AZK auf null , dann folgten die " 12 Wochen " mit ordentlicher Kündigung .
Aber er holt sich noch ne Abfindung .

Man sollte das recht differenziert und individuell sehen . Die eine ZAF oder eben der zust. MA kündigt lieber wenn der LAN es möchte beim Anderen wird so was " ausgesessen und bis aufs Letzte ausgereizt " .

MfG
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

AbsentMinded

Danke nochmal für die Antworten :)
Hm okay anscheinend muss ich in den sauren Apfel beißen und versuchen das so zu klären.

Die Problematik bei mir wäre das der Betriebsrat recht weit weg von mir ist, also mit eben vorbeifahren ist da nix. Wenn ich da einen Termin habe kann ich mich da freistellen lassen für einen Tag und bekomm ich die Fahrtkosten ersetzt oder kommen die Betriebsräte alternative in die Filiale? Oder muss ich das alles auf eigene Kosten tun in meiner Freizeit. Wäre in meinen Augen auch eine zusätzliche Benachteilung von Leiharbeitern, da ja jeder Festangestellte in einer "normalen" Firma das Recht hat dort während der Arbeitszeit vorbeizuschauen ohne Kostenaufwand da ja meist direkt im Hause.

Und eine andere Frage wäre da noch:
Ich soll mir Montag mal einen Einsatz anschauen - soweit kein Problem. Angeblich eine Helfertätigkeit auch okay, nur ist es ca. 40km von mir entfernt Weg und wenn das so lange dauert wie angekündigt bedeutet das für mich persönlich ein Minusgeschäft da ich mit dem angebotenen Fahrgeld nicht die Fahrtkosten decken kann und da die Firma irgendwo "im Wald" ist besteht auch keine möglich auf günstigere öffentliche Mittel umzusteigen - zumindest nicht wenn zur angebenen Zeit dort beginnen soll. Somit würd ich in der Zeit nur von der Hand im Mund leben und nur Arbeiten um Arbeiten zu können ...
Kann ich sagen: liebe Leute alles schön und gut würde aber lieber Stunden abbummeln? haben die eine möglichkeit mir das zu verbieten?

CH

Hallo absentminded,

kommen Sie aus Nordrhein-Westfalen? Habe ein paar Fragen an Sie, vielleicht mögen Sie mich einmal unter meiner privaten E-Mail-Adresse anmailen? Das wäre: ch.haas1@freenet.de.

Beste Grüße, CH

DJ1980

Mich würde mal interessieren, was hier nun raus kam?

Das mit dem §11 AÜG is meines Wissens nach nämlich so ne Sache:
Wenn irgendwo im AV ne kleine Klausel drin ist, wo der LAN sich ganz klar mit der Verwendung des Stundenkontos für auftragsfreie Zeiten als einverstanden erklärt, wird es für ihn schwierig, da irgendwas zu machen.....
Und leider haben viele Sklaventreiber genau diese Klausel drin, und die meißten armen Schweine unterschreiben das ohne sich über die Folgen im klaren zu sein!
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

Irrlichtprojektor

Vielleicht hat der arme Kerl ja bretti`s Ratschlag befolgt, ist zum Dispo - hat nen Deal geschlossen, anschließend den Betriebsrat angerufen und mit ihm zusammen seinen ARGE-Sachbearbeiter umsäuselt SGBII-III zukünftig mal nicht so genau zu nehmen. Vermutlich sind nun alle glücklich. Die ZAF hat jahrelang Kohle gespart, die ARGE ihre Abschussliste vervollständigt, Dispo und ARGE-Sachbearbeiterin sind inzwischen nun auch im persönlichem Bereich liiert und AbsentMinded weniger Sorgen mit laufenden Mietzahlungen.


DJ1980

Zitat von: CH am 15:15:20 Do. 05.November 2009
Hallo absentminded,

kommen Sie aus Nordrhein-Westfalen? Habe ein paar Fragen an Sie, vielleicht mögen Sie mich einmal unter meiner privaten E-Mail-Adresse anmailen? Das wäre: ch.haas1@freenet.de.

Beste Grüße, CH


Vll hats ja auch etwas mit dieser ominösen Nachricht zu tun......
Kommt mir irgendwie komisch vor, vorallem das "Sie"!!!!
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

Ziggy

ZitatWenn irgendwo im AV ne kleine Klausel drin ist, wo der LAN sich ganz klar mit der Verwendung des Stundenkontos für auftragsfreie Zeiten als einverstanden erklärt, wird es für ihn schwierig, da irgendwas zu machen.....

Im AÜG § 11 Abs. 4 heißt es dazu ganz klar:

Zitat
Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden; § 615 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.

Also ...?

Was die Fahrtkosten betrifft, gilt entsprechend BGB § 670:
Zitat§ 670
Ersatz von Aufwendungen

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Also ...?

An dieser Stelle aber mal ernsthaft der Hinweis, daß das hier schon hunderttausendmal durchgekaut wurde. Trotzdem kommen hier immer wieder falsche Antworten. Man fragt sich wirklich ...

Wenn du gekündigt werden willst, leg dir ne schöne Krankheit zu und stell dich nicht so dämlich an, Mensch! Willst du mir erzählen, du hast bei Randstad in 2 1/2 Jahren nichts gelernt außer dich ficken zu lassen?
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Codeman

Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

schwarzrot

ZitatOh weia,

Ziggy hat ein schmutziges Wort gesagt....tztztz
Und das ist gut so, was soll denn immer dieses 'Sch****e', 'F***', 'besch...eiden': Dieses blöde US-auspiepsen von schimpfwörtern ist doch vollkommen kontraproduktiv und führt m.m.n. dazu, dass am ende nur noch ein orwellsches "Gutsprech" und "Gutdenk" übrigbleibt, also die menschen keine worte mehr besitzen, um beschissene sachverhalte auch so zu benennen.

;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

DJ1980

Zitat von: Ziggy am 23:23:13 Sa. 12.Dezember 2009
ZitatWenn irgendwo im AV ne kleine Klausel drin ist, wo der LAN sich ganz klar mit der Verwendung des Stundenkontos für auftragsfreie Zeiten als einverstanden erklärt, wird es für ihn schwierig, da irgendwas zu machen.....

Im AÜG § 11 Abs. 4 heißt es dazu ganz klar:

Zitat
Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden; § 615 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.

Also ...?

Was die Fahrtkosten betrifft, gilt entsprechend BGB § 670:
Zitat§ 670
Ersatz von Aufwendungen

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Also ...?

An dieser Stelle aber mal ernsthaft der Hinweis, daß das hier schon hunderttausendmal durchgekaut wurde. Trotzdem kommen hier immer wieder falsche Antworten. Man fragt sich wirklich ...

Wenn du gekündigt werden willst, leg dir ne schöne Krankheit zu und stell dich nicht so dämlich an, Mensch! Willst du mir erzählen, du hast bei Randstad in 2 1/2 Jahren nichts gelernt außer dich ficken zu lassen?


Diese Gesetze sind mir wohl durchaus Bekannt, aber leider isses immer noch so, das zu viele Leute darauf rein fallen und es deshalb ganz einfach mal gängige Praxis ist, die LAN so auszunehmen....
Und wenn diese Klausel drin ist, wird es ganz einfach nur schwireig, etwas dagegen zu machen, und nicht unmöglich! Nur ohne RA und Verhandlung wird er es nich schaffen! Mehr hab ich dazu nicht gesagt! Recht haben und Recht bekommen sind halt immer zweierlei!
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

Ziggy

Du wirst fast nie darum herumkommen, mit dem Klageweg zu drohen, wenn du bei einer ZAF zu deinem Recht kommen willst. Und wenn du damit drohst, musst du auch 100prozentig dazu bereit sein, das durchzuziehen, sonst bekommst du nämlich ein ernstes Glaubwürdigkeitsproblem.

Deshalb sage ich den Leuten grundsätzlich: "Wenn du diese Sache verfolgen willst, sei dir klar darüber, daß das notfalls bis vor Gericht und zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führt! Wenn dir das zu schwierig erscheint, lass es! Und kriech weiter ..."

Wenn sich einer seit 2 1/2 Jahren bei Randstad hat knechten lassen und kommt mit so 'ner Frage, da platzt mir der Hals.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Ziggy

Nur mal so als Gedankenanstoß für Leute, die vielleicht ähnliche Probleme haben:

Es gibt für eine Firma letztlich nur einen einzigen Grund, dich einzustellen: Du wirfst Profit ab.

Es gibt für eine Firma letztlich nur einen einzigen Grund, dich loswerden zu wollen: Du wirfst keinen Profit ab. Du bist unrentabel. Oder noch schlimmer: Du fährst Verluste ein.

Wer jetzt noch nicht weiß, was los ist, dem kann nur noch der liebe Gott helfen, aber nach 2 1/2 Jahren Randstad hilft der dir auch nicht mehr.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

kiska1973

An DJ:

Zitat:

Das mit dem §11 AÜG is meines Wissens nach nämlich so ne Sache:
Wenn irgendwo im AV ne kleine Klausel drin ist, wo der LAN sich ganz klar mit der Verwendung des Stundenkontos für auftragsfreie Zeiten als einverstanden erklärt, wird es für ihn schwierig, da irgendwas zu machen.....
Und leider haben viele Sklaventreiber genau diese Klausel drin, und die meißten armen Schweine unterschreiben das ohne sich über die Folgen im klaren zu sein!


Nicht alles,was im AV steht,ist zulässig und wirksam,auch wenn LAN es unterschrieben hat.Auch wenn man beim Arbeitsgericht verloren hat- es gibt noch einen  Landesgericht.Spätestens da in dem Fall wird man schon Recht bekommen.

Was wäre die ZAF ohne uns?Warum versteht man das nicht?Wenn wir mehr Widerstand leisten-dann wird es auch für ZAF schwierig.Viele von uns lassen alles gefallen.Einige sagen:
Besser Zeitarbeit,als gar keine Arbeit.Und wollen nicht erkennen,dass ohne ZAF hätten die normale  Stellen.Allein im letzten Jahr haben wir 3 ZAF eingeklagt,also,Leute,Mut und Widerstand!!!


Zitat:
Die Problematik bei mir wäre das der Betriebsrat recht weit weg von mir ist,


Hast du bestimmt den Betriebsrat von R...... gemeint,ich vermute ,die User haben es von Entleier gemeint

hartzjäger

 ::)
Du hast keine Ahnung!
Urteil des LAG Mainz aus September 2009
Die Fahrtkosten sind mit dem Lohn abgegolten.
§ 670 hier nicht mehr anwendbar


hartzjäger

mit keine Ahnung meine ich DJ1980, zitiert den §670, dann sollte man auch die zusammenhänge kennen!

  • Chefduzen Spendenbutton