Anhörung

Begonnen von Frank71, 21:44:33 Di. 27.April 2010

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Frank71

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage, es betrifft nicht mich, sondern meinen Nachbarn.

Und zwar hat er ein Stellenangebot als Produktions bzw. Lagerhelfer von seiner Arge bekommen mit RFB, dieses Angebot stammt von einer Zeitarbeitsfirma. Er hat sich auch auf das Stellenangebot beworben, Schriftlich per Post mit den üblichen Unterlagen. Und zwar hat er das Angebot am 13.4.10 erhalten und auch noch am selben Tag die Bewerbung weggeschickt, aber nun kam von der Arge eine Anhörung, in der stand, das er sich auf das Stellenangebot garnicht Beworben hat, dieses soll die Zeitarbeitsfirma so an die Arge zurück gemeldet haben, er widerum aber ein zweites Bewerbungsanschreiben als nachweis hat, seine Frau kann auch Bezeugen das er die Bewerbung am 13.4.10 in den Briefkasten geworfen hat.

Wie kann mann da jetzt weiter vorgehen bezüglich der Anhörung, weiß jemand Rat von euch liebe Mitstreiter/in.

Horst

Zitat[...er widerum aber ein zweites Bewerbungsanschreiben als nachweis hat,...]

Was bedeutet das,... zweites Bewerbungsschreiben als Nachweis?

Hier werden sicherlich demnächst massig Tipps zu Einsprüchen eintrudeln. ;)

Aber wie würde ich selbst in solch einer Situation handeln?:

Ich würde tatsächlich als erstes den persönlichen Kontakt zum Sachbearbeiter suchen, der mir das Stellenangebot zuschickte. Klar.

Lässt sich in diesem Gespräch klären, dass auch mal ein Brief verloren gehen kann, gibt es doch eigentlich keine Schwierigkeiten, denke ich mal(?)

Hm... So jedenfalls meine (naive) Meinung und auch eigene Erfahrung.

Und nun "Ring frei" für die Profis unter Euch :)

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Kleiner Nachtrag:

Sorry. Hatte gerade überlesen, dass er ja eine "Anhörung" zugeschickt bekam. Vermutlich soll er sich in schriftlicher(?) Form dazu äussern.
Aber letztendlich würde sich an meiner Strategie nichts ändern.

Eventuell noch als kleinen Abschlußsatz unter die freundlich formulierte Anhörung schreiben, dass man zu einem klärendem Gespräch jederzeit bereit ist und trotzdem hofft, weiterhin Stellenangebote zugesandt zu bekommen.

(Ob dass nun stimmt, dass man sich freut, Angebote von Zeitarbeitsfirmen zugeschickt zu bekommen, ist ´ne andere Sache - Aber darum geht es ja nicht).
"Der Tourist ist immer der andere" [Hermann Hesse]

Alan Smithee

Natürlich kann ein Brief verloren gehen. Und ob Bewerbung oder privater Brief: das passiert gar nicht mal so selten!

1. Wenn von vornherein von Seiten der ArGe / Zeitarbeitsfirma wortwörtlich behauptet wird (schriftlich!) dass er sich nicht beworben hat, so ist dies eine Unterstellung, die erst mal von Seiten der ArGe / Zeitarbeitsfirma bewiesen werden muss. Ansonsten ist es eben nur eine bösartige Unterstellung. (was übrigens für denjenigen, der dies ohne Beweise unterstellt, rechtliche Folgen haben kann!)

Bei der Anhörung darauf bestehen, den Namen des Mitarbeiters der ZAF zu erfahren, der dies behauptet hat! Nicht abwimmeln lassen; so nach dem Motto: "Das wissen wir nicht mehr, wie der hieß..." oder:" Der Mensch arbeitet hier / dort eh nicht mehr") Sofort nachhaken:"Also dann handeln Sie hier auf einen anonymen Hinweis?"

2. Es wäre ganz gut, wenn die Frau deines Nachbarn nicht nur gesehen hätte, wie der Brief eingeworfen wurde, sondern auch Zeuge war, wie genau dieser Schrieb in den Briefumschlag gesteckt worden ist und der Umschlag sofort zugeklebt wurde; und danach ohne ihn aus den Augen verloren zu haben in ihrem Beisein in den Briefkasten eingeworfen wurde.

Meist werden bei solchen Anhörungen schriftliche Aussagen  von den Kunden verlangt. Deine Nachbarn können daher schon im Vorfeld eine Aussage daheim schreiben. Meist ist man dort unter Druck und die Leute auf der ArGe wissen das nur zu genau. Kannst ja, wenn dein Nachbar es will, stichwortartig und anonym hier was reinschreiben. Bin mir sicher, der eine oder andere kann was dazu sagen. ;)
...still dreaming of electric sheep...

Horst

Zitat2. Es wäre ganz gut, wenn die Frau deines Nachbarn nicht nur gesehen hätte, wie der Brief eingeworfen wurde, sondern auch Zeuge war, wie genau dieser Schrieb in den Briefumschlag gesteckt worden ist und der Umschlag sofort zugeklebt wurde; und danach ohne ihn aus den Augen verloren zu haben in ihrem Beisein in den Briefkasten eingeworfen wurde.


*grins* Aber ob das nun unbedingt eine "Beweiskraft" stärkt?

Pfiffiger wäre es gewesen, die Gattin hätte sich zudem mitsamt des Briefes in den Postkasten einwerfen lassen.
Dann hätte sie der Postbote nach dem abstempeln nämlich direkt mit dem Schreiben zum Empfänger getragen.
Und dann kann sie sogar auch noch zugucken, wie der das liest! ^^

Also manche Tipps sind schon echt skurril :)

Nicht sauer sein ;)
"Der Tourist ist immer der andere" [Hermann Hesse]

Aguirre

Ganz einfach: Riesen-Hallas machen, Gegen den SB Strafanzeige wegen Verleumdung und Amtsmißbrauch sofort androhen, für den Fall einer Sanktion.
Zeugen für versandte Bewerbung benennen. Die Sanktion ist Willkür und hat strafrechtliche Folgen, sowie Schadensersatz aus der persönlichen Tasche des SB. Am besten per Anwalt. Hier muss ganz massiv vorgegangen werden, denn sonst macht dieses Beispiel Schule.  :evil:

Alan Smithee

ZitatAlso manche Tipps sind schon echt skurril

Nicht sauer sein

Ich bin nicht sauer ;) aber skurril ist dieser Tipp übrigens auch nicht. 8)

Diese Aufklärung habe ich von einem Juristen bekommen: es ist eben nicht dasselbe, ob jemand Zeuge war, wie ein Brief "nur" eingeworfen wurde, oder ob er auch Zeuge war, wie der Schrieb in besagtem Brief einkuvertiert worden ist und dann ohne "aus den Augen gelassen" zu werden in den Briefkasten eingeworfen worden ist.

Und alles weitere muss dann eben zur Not von dem ArGe Mitarbeiter oder ZAZ-Mitarbeiter bewiesen werden. Und ob ein Zeuge hier in diesem Fall die eigene Frau war oder Lieschen Müller aus Buxtehude ist hier erstmal irrelevant.

Ich weiß: für einen Laien ist es fast lächerlich, an was sich die Juristerei "aufhängt". Aber dies muss man sich wirklich abgewöhnen,- und leider anfangen, in den selben Dimensionen zu denken. (Ausser man legt keinen Wert auf Erfolg). UND: Jawoll, auch ein Ehefrau als Zeugin hat hier als solche  Aussagekraft.

...still dreaming of electric sheep...

Aguirre

Hat ja sogar Logik: Ein eingeworfener Brief, der bezeugt wird, besagt nicht was der Inhalt des Briefs war. Deswegen der Scheiss mit Zeuge beim einkuvertieren und "ohne aus den Augen zu verlieren."

Pinnswin

War er schon beid er Anhörung? Wenn nicht: Hingehen, mit Begleitung, wenn möglich, und das klarstellen. Ansonsten: Die Situation nochmal schriftl. Klarstellen, wird empfohlen:

Das schreiben würde ich ungefähr so gestalten:
Eidesstattliche Erklärung
Hiermit erkläre ich an Eides statt, das ich mich am [Datum] bei der Firma [Name] beworben habe.
[Datum, Unterschrift]
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Frank71

Hallo zusammen,

erst einmal Danke an euch allen für eure Antworten.

Um nochmal auf das Thema einzugehen, mein Nachbar hat ein Anhörungsschreiben von seiner Arge bekommen und soll dazu Stellung nehmen, also kein Termin beim Knecht/erin.

Wie kann mann denn das am besten formulieren im Anhörungsschreiben, er hat sich am 13.4.10 Beworben und auch am selben Tag die Bewerbung weggeschickt per Post, nur soll er sich ja seitens der Zeitarbeitsfirma bei denen garnicht beworben haben,aber dieses widerum ist ja nicht richtig.

Weiß jemand Rat von euch liebe Mitstreiter/in ?

Gruß Frank71

Horst

Wie gesagt:...

Ich kann nur berichten, wie ich es machen würde...

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Am 13.04.10 habe ich mich auf die von Ihnen vorgeschlagene Stelle schriftlich beworben.

Das mir nun vorgeworfen wird, ich hätte es nicht getan, erstaunt mich ein wenig.

Sollte sich hier eine Fehler eingeschlichen haben, so bitte ich um ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Weiterhin bin ich an Stellenangeboten  interessiert.

Mit freundlichen Grüßen

-----------------------------------------------------------------------

Kurz und knapp!

Jetzt mit ellenlangen Erklärungen und Paragrafen nen 3-seitigen Brief aufzusetzen ist Quatsch, denke ich.
"Der Tourist ist immer der andere" [Hermann Hesse]

Thomas_Kallay

Moinsen,

vor allen Dingen ist es Quatsch, um nicht zu sagen: dämlich, auf Stellenangebote, die die ARGE einem mit Rechtsfolgenbelehrung zusendet, die Bewerbung an den Arbeitgeber nur mit einfacher Post wegzuschicken.

Wir machen das hier so, daß Bewerbungen, die man von der ARGE bekommen hat, grundsätzlich entweder per Einschreiben (Einwurf) rausgehen, weil man dann - neben der Kopie der Bewerbung - den Versendebeleg hat und die Bewerbung somit beweisen kann, oder aber, die Bewerbung wird gegen Empfangsbestätigung beim Arbeitgeber abgegeben.

In beiden Fällen kann man durch solche Belege, also Einschreibebeleg oder Empfangsbestätigung, die entstandenen Kosten dann von der ARGE zurückfordern (Bewerbungskostenübernahme).

Gerade bei Lohnsklavenhaltern wie Zeitarbeitsfirmen ist doch schon ewig bekannt, daß da oft Charakterschweine als Mitarbeiter schicken, die mit ARGEn hinsichtlich Sperrvorgängen zu Lasten von Leistungsbeziehern zusammen arbeiten, in dem die Lohnsklavenbude einfach trotz eingegangener Bewerbung behauptet, diese nie erhalten zu haben, und das der ARGE süffisant mitteilt, woraufhin die sperrt.

Also, liebe Leute, seid nicht dämlich, sondern schützt Euch, und bewerbt Euch bei von der ARGE zugesandten Stellenangeboten so, wie ich es oben beschrieben habe. Da die ARGEn ohnehin nur selten Stellenangebote greifbar haben, passiert das nicht allzu oft, so daß man die Kosten fürs Einschreiben vorauslegen und der ARGE dann ja in Rechnung stellen kann.

Und wenn es öfter passiert, stellt man eben einen schriftlichen Bewerbungskostenvorschußantrag, den man bei der ARGE natürlich gegen Empfangsbestätigung oder eben per Einschreiben einreicht...

Grüsse
Thomas

Marco*

Zitat von: Frank71 am 17:17:36 Fr. 30.April 2010
Hallo zusammen,

erst einmal Danke an euch allen für eure Antworten.

Um nochmal auf das Thema einzugehen, mein Nachbar hat ein Anhörungsschreiben von seiner Arge bekommen und soll dazu Stellung nehmen, also kein Termin beim Knecht/erin.

Wie kann mann denn das am besten formulieren im Anhörungsschreiben, er hat sich am 13.4.10 Beworben und auch am selben Tag die Bewerbung weggeschickt per Post, nur soll er sich ja seitens der Zeitarbeitsfirma bei denen garnicht beworben haben,aber dieses widerum ist ja nicht richtig.

Weiß jemand Rat von euch liebe Mitstreiter/in ?

Gruß Frank71
Auf einen "Schuss ins Blaue" muss man sich nicht gleich rechtfertigen. Man kann auch erstmal gar nicht argumentieren und Akteneinsicht beantragen. Daraus erführe man dann auch die genaueren Umstände (z.B. welcher Mitarbeiter der ZAF wann was genau behauptet hat).

Frank71

ZitatWir machen das hier so, daß Bewerbungen, die man von der ARGE bekommen hat, grundsätzlich entweder per Einschreiben (Einwurf) rausgehen, weil man dann - neben der Kopie der Bewerbung - den Versendebeleg hat und die Bewerbung somit beweisen kann, oder aber, die Bewerbung wird gegen Empfangsbestätigung beim Arbeitgeber abgegeben.

In beiden Fällen kann man durch solche Belege, also Einschreibebeleg oder Empfangsbestätigung, die entstandenen Kosten dann von der ARGE zurückfordern (Bewerbungskostenübernahme).

Hallo  Thomas_Kallay, Hallo zusammen,

Einschreiben kosten einen haufen Geld, nicht jeder Erwerbslose schickt seine Bewerbungen per Einschreiben, zumal die Kosten auch nicht immer in der Höhe eines Einschreibens übernommen werden.

ZitatAlso liebe Mitstreiter/in, wer von euch schickt seine Bewerbungen per Einschreiben an die Firmen, schreibt mal hier eure Meinung !

Mein Nachbar schickt seine Bewerbungen immer Frankiert mit 1,45 Euro raus, gab bis jetzt auch noch keine Probleme, Ich widerum für meinen Teil mache es genau so, auch ohne Probleme.

Gruß Frank71

Ratrace

ZitatMein Nachbar schickt seine Bewerbungen immer Frankiert mit 1,45 Euro raus, gab bis jetzt auch noch keine Probleme, Ich widerum für meinen Teil mache es genau so, auch ohne Probleme.
Und wenn es mal Probleme gibt, ist man dann angeschissen.

Mir ist es auch schon passiert, daß Post auf dem Weg verlorenging, aber in umgekehrter Richtung. Mir sind schon mehrere Briefe und Pakete verlorengegagen, die ich an Ämter und auch an Privatpersonen verschickte habe. Ebenso sind mir auch Sendungen verlorengegangen, auf die ich gewartet habe.

Die Post schlampt teilweise unglaublich, und teilweise - daß weiß ich durch Berichte einer Bekannten, die mal dort gearbeitet hat - bedienen sich die Angestellten auch gerne an den Paketen. Mir wäre es echt lieber, wenn die Post und DHL keine unterbezahlten Subunternehmer beschäftigen würden, sondern, meinetwegen auch gegenfinanziert durch eine Erhöhung des Portos - fair bezahlte, hauseigene Angestellte hätte. Klar, daß jemand, der für'n Appel und ein Ei buckeln muß, sich gerne auch mal sein Gehalt aufbessert.

Und tatsächlich ist es auch so, daß die Ämter gerne auch mal Unterlagen unter den Tisch fallen lassen. Der postalische Weg zum Sachbearbeiter ist also mit allen möglichen Fallen gespickt, und dagegen hilft tatsächlich nur o.g. Einschreiben. Diese Sendungen gehen bei der Post, man höre und staune, auch nur sehr selten verloren.
Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.

SirTurbo

Zitat von: Frank71 am 15:48:53 Sa. 01.Mai 2010
Hallo  Thomas_Kallay, Hallo zusammen,

Einschreiben kosten einen haufen Geld, nicht jeder Erwerbslose schickt seine Bewerbungen per Einschreiben, zumal die Kosten auch nicht immer in der Höhe eines Einschreibens übernommen werden.

ZitatAlso liebe Mitstreiter/in, wer von euch schickt seine Bewerbungen per Einschreiben an die Firmen, schreibt mal hier eure Meinung !

Mein Nachbar schickt seine Bewerbungen immer Frankiert mit 1,45 Euro raus, gab bis jetzt auch noch keine Probleme, Ich widerum für meinen Teil mache es genau so, auch ohne Probleme.

Gruß Frank71


Aber Sanktionen sind im Zweifel noch teurer...
Ich schicke Bewerbungen auf VV immer per (billigstem) Einschreiben, ebenso wie die Rückmeldungen an die ArGe...
Ok, das kostet, aber das hole ich mir bei den "normalen" Bewerbungen wieder rein... Ich hab jedenfalls keinen Bock, daß meine PAPnase ein Fass aufmachen kann...

Und ja, Briefe können verloren gehen^^
Ich kann mich noch erinnern wie beim Aufbauen eines frischen Rollcontainers für die Luftpostbeutel ein Expressbrief herausfiel der ein zartes Jahr alt war... Ok, Express wurde wie Einschreiben behandelt, und in quittierten Posten weitergereicht, das hätte sich nachweisen lassen... aber das hilft Dir nicht bei einem normalen Bewerbungsschreiben...
Ausserdem würde es mich nicht wundern wenn sich bei der Bude schlicht keiner mehr erinnern würde (hallo? Würdet Ihr Euch erinnern wenn Ihr 200 Bewerbungen hattet?) und die ArGe die Vorlage dankbar annimmt...

Marco*


Zitat
Aber Sanktionen sind im Zweifel noch teurer...
Ich schicke Bewerbungen auf VV immer per (billigstem) Einschreiben, ebenso wie die Rückmeldungen an die ArGe...
Ok, das kostet, aber das hole ich mir bei den "normalen" Bewerbungen wieder rein... Ich hab jedenfalls keinen Bock, daß meine PAPnase ein Fass aufmachen kann...
Da könntest du im Zweifel dann auch ein leeres Blatt per Einschreiben schicken. Will heißen: Einschreiben hat m.E. keine Beweiskraft, bzw. weniger Beweiskraft als ein Fax-Sendebericht oder ein Einwurf am Hausbriefkasten mit Zeugen, die gesehen haben, wie du das Schreiben kuvertiert und eingeworfen hast. Alternativ kann man auch die Zeugen mit zur Post nehmen.

Horst


Mal unabhängig von Themen wie "Beweiskraft" und "Kosten für Einschreiben" bin ich bei folgendem Satz steckengeblieben:

ZitatGerade bei Lohnsklavenhaltern wie Zeitarbeitsfirmen ist doch schon ewig bekannt, daß da oft Charakterschweine als Mitarbeiter schicken, die mit ARGEn hinsichtlich Sperrvorgängen zu Lasten von Leistungsbeziehern zusammen arbeiten, in dem die Lohnsklavenbude einfach trotz eingegangener Bewerbung behauptet, diese nie erhalten zu haben, und das der ARGE süffisant mitteilt, woraufhin die sperrt.

Was muss man darunter verstehen?

Heisst das, dass Zeitarbeitsfirmen und Argen bewusst "zusammen arbeiten" um Leistungsbezieher in eine Sperre zu treiben?
Ich habe das nicht verstanden.

Was hätte denn die Zeitarbeitsfirma davon?

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In diesem Zusammenhang noch ein kleiner Themenwechsel:

Zitat[...Man kann auch erstmal gar nicht argumentieren und Akteneinsicht beantragen. Daraus erführe man dann auch die genaueren Umstände (z.B. welcher Mitarbeiter der ZAF wann was genau behauptet hat...]

In erster Linie würde mich interessieren, wie GENAU(!) das mit der Akteneinsicht beantragen funktioniert?

In diesem Forum bin ich noch nicht fündig geworden. An anderer Stelle auch noch nicht.

Also, wenn jemand konkretes Wissen darüber hat... Immer her damit :)

"Der Tourist ist immer der andere" [Hermann Hesse]

SirTurbo

Zitat von: Marco* am 22:29:06 Sa. 01.Mai 2010

Zitat
Aber Sanktionen sind im Zweifel noch teurer...
Ich schicke Bewerbungen auf VV immer per (billigstem) Einschreiben, ebenso wie die Rückmeldungen an die ArGe...
Ok, das kostet, aber das hole ich mir bei den "normalen" Bewerbungen wieder rein... Ich hab jedenfalls keinen Bock, daß meine PAPnase ein Fass aufmachen kann...
Da könntest du im Zweifel dann auch ein leeres Blatt per Einschreiben schicken. Will heißen: Einschreiben hat m.E. keine Beweiskraft, bzw. weniger Beweiskraft als ein Fax-Sendebericht oder ein Einwurf am Hausbriefkasten mit Zeugen, die gesehen haben, wie du das Schreiben kuvertiert und eingeworfen hast. Alternativ kann man auch die Zeugen mit zur Post nehmen.

man Anscheinsbeweis
Wenn der eHB "keine Bewerbung" geschickt haen soll und ein Einschreiben nachweisen kann wird das Gericht geneigt sein, davon auszugehen daß doch eine Bewerbung vorgelegen hat.
Anders falls der Anwurf gleich hiess "sie haben ein leeres Blatt geschickt" - da wird der eBH dann aber kontern daß er einen Zeugen hatte als er den Umschlag fertig gemacht hat und ihn selbiger Zeuge bis nach der Übergabe an den Postmitarbeiter nicht aus den Augen gelassen hat...

Allgemein ist aber davon auszugehen, daß bei Einschreiben die Motivation der PAPs sich da einen Sanktionsgrund aus den Fingern zu saugen stark in Grenzen gehalten wird...

Frank71

Hallo zusammen,

haben nun ein Schriftstück für die Arge fertig gemacht, bezüglich der Anhörung, habe meinen Nachbarn dabei geholfen.

ZitatFolgender Satzlaut:

Ich habe das Vermittlungsangebot von Ihnen am 13.4.10 per Post erhalten und habe mich am selben Tag auf den Vermittlungsvorschlag beworben. Die Bewerbung ging auch noch am 13.4.10 per Post raus,meine Ehefrau kann diesen Vorgang bezeugen, sie hat gesehen wie die Bewerbung in den Postkasten geworfen wurde. Eine Kopie der Bewerbung füge Ich dem Anhörungsschreiben bei. Für weitere Rückfragen stehe Ich ihnen Schriftlich zur Verfügung.

MFG...

Was haltet Ihr von dem Satzlaut liebe Mitstreiter/in ?

Für jede Verbesserung bin Ich/sind wir offen, also ran an die Tasten.

Das Schriftstück ist auch noch nicht Versendet.

Gruß Frank71

Marco*

Verstehe nicht, warum er sich ohne Akteneinsicht äußern wil. Die kann er schriftlich formlos beantragen.

Eivisskat




ZitatFolgender Satzlaut:

Ich habe das Vermittlungsangebot von Ihnen am 13.4.10 per Post erhalten und habe mich auch noch am selben Tag auf den Vermittlungsvorschlag beworben. Die Bewerbung ging auch noch am 13.4.10 per Post raus, Zeugin für diesen Vorgang ist meine Ehefrau, sie wiederum hat auch gesehen, wie die Bewerbung eingetütet und in den Postkasten geworfen wurde. Eine Kopie der Bewerbung als Beweis füge ich dem Anhörungsschreiben bei. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne schriftlich zur Verfügung.

MFG...


Vielleicht so?  :)


schwarzrot

Ich würds nicht ganz so lieb und unterwürfig schreiben, sondern mehr sachlich:
Zitatund habe mich auch noch am selben Tag auf den Vermittlungsvorschlag beworben. Die Bewerbung ging auch noch am 13.4.10 per Post raus, Zeugin für diesen Vorgang ist meine Ehefrau, sie widerum hat auch gesehen wie die Bewerbung in den Postkasten geworfen wurde. Eine Kopie der Bewerbung als Beweis füge Ich dem Anhörungsschreiben bei. Für weitere Rückfragen stehe Ich ihnen gerne Schriftlich zur Verfügung.
Diese dinge würde ich rausnehmen, dann klingt das sachlicher.
Statt 'Zeugin,...hat gesehen' würd' ich schreiben, kann bezeugen.

Allerdings solltest du dir nicht allzu grosse hoffungen auf dieses 'anhörungsverfahren' machen: Die prüfen nur formal, innerhalb ihres hauses (ähnlich wie 'widerspruch' bei arge-bescheiden).
Falls die arge trotzdem sanktioniert, lass das nicht auf dir sitzen!

Marco* hat ausserdem recht: Akteneinsicht und e.v. anzeige wegen verdacht auf falschaussage und übler nachrede an die firma.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Horst

Ich denke mal auch, dass das im großen und ganzen OK so ist.

Sollte trotzdem eine Sanktion darauf folgen (Wovon ich nicht ausgehen möchte), kann man den nächsten Schritt überlegen...

Aber erstmal viel Erfolg für Deinen Nachbarn :)
"Der Tourist ist immer der andere" [Hermann Hesse]

Marco*

Zitat von: schwarzrot am 13:23:18 Mo. 03.Mai 2010

Marco* hat ausserdem recht: Akteneinsicht und e.v. anzeige wegen verdacht auf falschaussage und übler nachrede an die firma.
Genau. Wenn er sich aber vorher schon äußert, könnten sie auf die Idee kommen, dass kein berechtigtes Interesse mehr an einer Akteneinsicht besteht, denn die Verteidigungsabsicht gegen eine evtl. Sanktion wäre dann ja bereits ohne das wahrgenommen worden.

schwarzrot

Hast du vollkommen recht mit.
Hier noch mal was zu akteneinsicht. 'Berechtigtes interesse' hast du schon alleine aufgrund der tatsache, dass die eine akte über dich führen (es braucht da keine besondere begründung für eine solche akteneinsicht):
http://www.chefduzen.de/index.php/topic,21146.msg200609.html#msg200609
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Aguirre

Die Zeitarbeitsfirmen haben übrigens schon was davon, mit dem Jobcenter zusammen eine Sanktion zu konstruieren.
Wenn Mensch sanktioniert wird, dann gerät Mensch in eine absolute Notlage. Mensch will seinen erbärmlich knurrenden Magen füllen und ist dann eher bereit, bei einer Zeitarbeits-Sklavenbude um sein Überleben zu malochen. Also Drehtüreffekt: Mit Sanktion raus, mit knurrendem Magen wieder rein.

Horst


Also nee, "Aguirre":

ZitatDie Zeitarbeitsfirmen haben übrigens schon was davon, mit dem Jobcenter zusammen eine Sanktion zu konstruieren.
Wenn Mensch sanktioniert wird, dann gerät Mensch in eine absolute Notlage. Mensch will seinen erbärmlich knurrenden Magen füllen und ist dann eher bereit, bei einer Zeitarbeits-Sklavenbude um sein Überleben zu malochen. Also Drehtüreffekt: Mit Sanktion raus, mit knurrendem Magen wieder rein.

Sowas geht mir dann doch schon etwas zu weit in die Thematik " Weltverschwörung" ^^ ?

Der Nachbar von Frank71 wurde also bewusst getäuscht, um was bitte zu erreichen???

Na, der war doch schon mit einer Bewerbung vorstellig, um sich "verheizen" zu lassen. Warum sollte man ihn also wieder wegschicken?

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Ich will ehrlich sein: Einige Beiträge in diesem Forum sind mir suspekt. 

Aber...(!)

...Viele andere Beiträge haben mir gezeigt, dass es  sich durchaus mal lohnt, über den Tellerrand zu schauen.

Viele Grüße :)
"Der Tourist ist immer der andere" [Hermann Hesse]

Frank71

Hallo zusammen,

erst einmal, ein großes Dankeschön an euch allen für eure zahlreichen Antworten.

Mein Nachbar wird das Anhörungsschreiben dann mit den unten Eingefügten satzlaut bei seiner Arge einreichen und sich den Empfang bestätigen lassen und dann warten wir mal ab, was die Arge macht, ob sie doch Sanktioniert oder die Antwort sowie geschrieben Akzeptiert.

ZitatFolgender Satzlaut:

Ich habe das Vermittlungsangebot von Ihnen am 13.4.10 per Post erhalten und habe mich am selben Tag auf den Vermittlungsvorschlag beworben. Die Bewerbung ging auch noch am 13.4.10 per Post raus,meine Ehefrau kann diesen Vorgang bezeugen, sie hat gesehen wie die Bewerbung in den Postkasten geworfen wurde. Eine Kopie der Bewerbung füge Ich dem Anhörungsschreiben bei. Für weitere Rückfragen stehe Ich ihnen Schriftlich zur Verfügung.

MFG...


Wie ist das denn bei euch liebe Mitsreiter/in gelaufen, wenn es bei euch mal zur einer Anhörung gekommen ist ?


Gruß Frank71

Rudolf Rocker

Hallo frank71!
Würde im interessieren, was aus diesem Fall geworden ist!
Ich hatte auch mal so einen ähnlichen Fall:

Da hab ich mich beworben, bin dann zum Vorstellungsgespräch und der dämliche AG hat auf seinem Zettel, den er von der ARGE bekommen hat irrtümlich "hat sich nicht beworben", oder sowas angekreuzt!

Bei der Anhörung habe ich nur reingeschrieben, dass ich sehr wohl dort beineinem VSG war und blabla...

Hat denen gereicht und in einem Telefongespräch mit einer Mitarbeiterin der ARGE sagte diese, dass das wohl öfter vorkommt, das irgendwelche AG da pauschal "hat sich nicht gemeldet" reinschreiben.

Wenn es in einem solchen Fall zum Termin beim SG kommt: Wer ist eigentlich in der Beweispflicht?
Muss ICH nachweisen das ICH den Brief abgeschickt habe?
Oder muss die ARGE nachweisen, dass ich den Brief NICHT abgeschickt habe?


@Horst:

Weltverschwörung??  Das die ZAF mit den ARGEN zusammenarbeiten, und zwar völlig öffentlich und nicht konspirativ (was den Karakter einer Verschwörungsthorie konterkariert) ist ja nun wirklich kein Geheimnis!

ZAF und ARGEN veranstalten regelmäßige sog. Jobbörsen und die SB/ PaPNasen haben gute Konntakte zu den ZAF- Leuten.

Außerdem gilt hierzulande immer noch die Unschuldvermutung: Im Zweifel für den Angeklagten!

Leider gilt das nicht mehr für eHbs!
Und warum gibt es so massenhaft viele Klagen vor den Sozialgerichten, wenn doch alles so schön in Ordnung ist????

Frank71

Hallo Rudolf,

der Fall ging zu gunsten Positiv für meinen Nachbarn aus, wie schon im Thread beschrieben hatte er ja vollgenden Text in die Anhörung geschrieben und das Ende vom Lied war, er hat dies bezüglich von seiner Arge nichts mehr gehört, also wie sagt mann so schön, wurde der Fall zu den Akten gelegt.

ZitatWenn es in einem solchen Fall zum Termin beim SG kommt: Wer ist eigentlich in der Beweispflicht?
Muss ICH nachweisen das ICH den Brief abgeschickt habe?
Oder muss die ARGE nachweisen, dass ich den Brief NICHT abgeschickt habe?


Du hast ja eine Kopie (Zweitschrift) deines Bewerbungsschreibens, das sollte als Beweis ausreichen.

Du mußt eine Versendung eines Bewerbungsschreibens nicht nachweisen, es wäre auch nicht möglich da der Gesetzgeber es nicht verlangt  .... wäre auch Schwachsinn.

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