Möchte erstmal ne Auszeit nehmen - Wie?

Begonnen von Klausi Beimer, 12:35:49 Sa. 22.November 2003

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Klausi Beimer

Meine Ex-Frau bekommt (inkl. 665€ Pflegegeld für unseren behinderten Sohn) ca. 2070€/Monat und ich soll für die 820€/Monat die mir noch bleiben 40Std./Woche arbeiten gehen? Bin ich blöd???

Hab mich vor ca. zwei Jahren getrennt und bin seit einem knappen Jahr auch (glücklich!) geschieden. Unsere gemeinsamen Söhne sind 5 (der Behinderte) und 3 Jahre alt.

Nach unserer Trennung bin ich wieder mit meiner Ex-Freundin zusammen gekommen und vor einem Jahr auch zusammen gezogen. Mit Ihr habe ich auch eine uneheliche Tochter von knapp 9 Jahren.

Durch meinen Umzug hat sich mein Arbeitsweg auf 63km (eine Tour!) erhöht. Hab gedacht, meine alte Warze hält durch. Hat sie nicht. Hab natürlich bös Ärger mit meinem Chef bekommen und letztendlich gesagt, er soll sich jemand anderes suchen und mir dann kündigen.

Ist ja eigentlich meine Schuld. Hätte ja nicht umziehen müssen.
Jetzt hab ich aber beim Arbeitsamt gelesen, daß ich in meimem Fall wohl keine Sperre bekomme, weil ich mit meiner Partnerin die "Erziehungsgemeinschaft" zugunsten unseres Kindes wieder hergestellt habe.

Soweit wunderbar. Auf den Scheiss-Job (CNC-Fräser) hatte ich noch nie wirklich Bock! Aber:

1.) Was mache ich, wenn ich mich tatsächlich irgendwo vorstellen soll? In der Metall-Branche möchte ich auf gar keinen Fall arbeiten! Womöglich auch noch Schicht, was? Wie lehne ich den Job ab ohne eine Sperre zu bekommen? Gibt´s da nicht ein paar Bücher zu?

und 2.) Baue ich beim Jugendamt oder Sozialamt Rückschulden durch nicht geleisteten Unterhalt auf? Oder ist man da als Arbeitsloser aussen vor?

Mit sehr wenig Geld auszukommen bin ich als ehemaliger Langzeit-Student gewohnt. Hauptsache ich hab genug Geld für meine Spezial-Kekse  :lol:
Aus diesem ganzen "Konsumrausch" hab ich mich schon lange ausgeklinkt. Sollen doch die malochen gehen, die ihr Eigenheim, Zweitwagen etc. abbezahlen müssen. Mein Arbeitsplatz steht zur Verfügung. Nett nä?
Ja genau!

Eine Auszeit macht auf jeden Fall Sinn. Es ist aber heutzutage schon schwierig geworden und wird wohl in Zukunft noch nerviger.


Zitat1.) Was mache ich, wenn ich mich tatsächlich irgendwo vorstellen soll? In der Metall-Branche möchte ich auf gar keinen Fall arbeiten! Womöglich auch noch Schicht, was? Wie lehne ich den Job ab ohne eine Sperre zu bekommen? Gibt´s da nicht ein paar Bücher zu?

Von Büchern zum Thema weiß ich nix, ich habe aber selbst einschlägige Erfahrung gesammelt und hiervon ein paar Tips:

Du mußt damit rechnen schon demnächst Arbeitsangebote zu kriegen. Es wird sich wohl ausschließlich um Zeitarbeit handeln. Sag bei einem Vorstellungsgespräch, Du brauchst dringend Geld, Leg Dir ein paar Anekdoten zurecht, z.B. Kinder, Abzahlung für´s Haus, etc...
Sag, Du hättest zuletzt 15 EUR verdient und für unter 12,50 würd´s bei dir im Moment wirklich nicht gehen. Normalerweise hat sich´s dann erledigt. Im schlimmsten Falle fängst Du an und läßt Dich dann krankschreiben, ein paar Tage wiederkommen und dann wieder ab zum Arzt. Leiharbeitsfirmen können/wollen  sich niemanden leisten, der oft krank wird.

Dann gibt es noch die Maßnahmen des Arbeitsamtes. Die sind alle nervig. Soetwas wie ein einwöchiges Bewerbungstraining ist zwar hirnerweichend, kann man aber noch ertragen. Bei Maßnahmen von 4 Wochen und länger sollte man sich wieder den gelben Schein holen. Meißt gibt es am 2. Tag Fahrgeld (in Höhe einer KVG-Monatskarte). Mitnehmen und dann ab zum Arzt!

Zitat2.) Baue ich beim Jugendamt oder Sozialamt Rückschulden durch nicht geleisteten Unterhalt auf? Oder ist man da als Arbeitsloser aussen vor?

Das hängst ab von der Höhe deines Arbeitslosengeldes. Je niedriger, desto weniger Rückzahlung. Ab einer bestimmten Grenze kann nix mehr eingefordert werden. Das wartet aber auf Dich sobald Du wieder einen Job hast.

Das Arbeitsamt wird immer penetranter, je länger Du arbeitslos bist. Aber genieße die Zeit, solange du Dir die Maloche vom Hals halten kannst!

Klausi Beimer

Danke erstmal! Sehr hilfreich.

Das mit dem krank schreiben hätte ich auch gemacht. Aber am liebsten würde ich das Arbeiten ganz vermeiden. Auf jeden Fall bis ich was angenehmes gefunden hab.

Leiharbeitsfirmen sind mir auch schon viele aufgefallen. Ich hatte eigentlich vor mein Auto für zu alt (300tkm usw.) zu erklären. Ich bräuchte also einen Job den ich mit Bus und Bahn erreichen kann. Da fallen die Leiharbeitsfirmen doch wohl schon raus, oder? Da arbeitet man doch ständig woanders.

Diese Massnahmen vom Arbeitsamt sind mir egal. Besser als in ´ner stinkigen Werkstatt zu stehen.

Im Gegenteil: Ich würde auch gerne ´ne Umschulung machen. Aber so schnell rücken die mit sowas wohl nicht raus, was?

Das ich viel Geld verdienen muss kann ich natürlich sagen, aber mein Sachbearbeiter im Arbeitsamt weiss ja von meinen Unterhaltsverpflichtungen. Das könnet nach hinten losgehen.

Ich hab gedacht , ich könnte so´n bisschen die Wahrheit durchblitzen lassen. Wenn mein zukünftiger Chef weiss, daß ich vom Arbeitsamt das gleiche, oder auf jeden Fall nicht viel weniger Geld bekomme als von Ihm für 8 Std. Arbeit, wird er sich doch auch ein Bild von meiner Motivation machen. Ich könnte auch einen Rekord im Zeitlupen-Arbeiten aufstellen. Eat this, fucking Kapitalismus!
Ja genau!

Moin nochmal!

Also das Auto-Argument kannst Du vergessen. Die Verleiher organisieren auch Mitfahrgelegenheiten mit Kollegen mit PKW.

Auch mit der Wahrheit beim Vorstellungsgespräch würd ich vorsichtig sein. Es gibt Firmen wie Randstadt, die nehmen einfach jeden, egal wie unfähig oder wenig motiviert. Dann wird man halt für völlig beschissene Arbeiten eingesetzt. Sei also auf der Hut!

Mit Umschulungen ist´s tatsächlich schwieriger geworden, aber lieg deinem Sachbearbeiter damit auf der Leitung und laß dich keinesfalls zur Selbstständigkeit überreden (Ich-AG und Co.). Dann scheinst Du zumindest arbeitswillig und motiviert und das ist hilfreich.

Viel Glück!


Arbeitsloser darf sich bei Bewerbung unvorteilhaft darstellenKassel (dpa) - Ein Arbeitsloser darf sich bei einer Bewerbung unvorteilhaft und für die angebotene Stelle ungeeignet darstellen, ohne dass ihm das Arbeitslosengeld gesperrt wird. Er sei nicht verpflichtet, in einem Bewerbungsschreiben mit dem Herausstellen positiver Gesichtspunkte für sich zu werben, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Der Arbeitslose könne sich auf eine wahrheitsgemäße Darstellung seiner bisherigen Berufstätigkeit beschränken, heißt es in dem Urteil. (AZ.: B 7 AL 106/02 R)


Das BSG hob damit eine Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg auf, das einer Sperrzeit wegen der abschreckenden Wirkung des Bewerbungsschreibens zugestimmt hatte. Das Verhalten stehe dem eines Arbeitslosen gleich, der sich überhaupt nicht bewerbe, lautete die Argumentation. Diese Ansicht teilten die Bundesrichter nicht.


dpa/ecoline vom 11.12.2003

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