"Praktikums"dauer?

Begonnen von SirTurbo, 12:26:02 Mi. 12.Mai 2010

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SirTurbo

Hallo,

hab leider über die Suche nur ältere Beiträge gefunden, die auch nicht ganz auf meinen Fall passen...

Gibt es irgendwas "Bestimmtes", also Gesetze, Durchführungsanweisungen, Urteile zum Thema "wie lang darf ein Praktikum sein"?

Meine PAPnase versucht gerade mich bei einem Träger reinzuquetschen, deren Maßnahmen sich im Wesentlichen in 2 Bereiche gliedern:
2-monatiger Wechsel zwischen Übungsfirma und Praktika in "richtigen" Firmen, gesamt ca. 10 Monate
oder
langes Praktikum mit 1 Tag die Woche hmm ich würd es mal am Ehesten Berufsschule für Arme nennen...

nach langjähriger Berufspraxis bin ich weder an der Übungsfirma noch an der Berufsschule interessiert...

Bleibt noch das monatelange Praktikumsverar*, auf das ich erst Recht keine Lust habe...

Wenn ich das richtig sehe gibt es 2 Sorten von Praktika - Probearbeiten und Ausbildung.
Probearbeiten sehe ich monatelang nicht wirklich, mal abgesehen davon, daß entgegen der Aussage des Trägers es meist die immergleichen Praktikumsbetriebe sind, die eben KEINE Leute übernehmen wollen...
Und Ausbildung auch eher weniger nach dem was ich bisher so gehört habe... Ok, wenn der Praktikumsbetrieb die Praktis als billige Arbeiter einsetzt kann man den im Nachhinein zur Kasse bitten per Nachzahlung des Tarifgehaltes... Aber so lange will ich da gar nicht hin^^

Das ganze Prinzip dieser Langzeitpraktikas kommt mir ziemlich unkosher vor - ich gehe mal davon aus, daß das son Ding ist aus der Ecke "unterschreibt man es ist man selber schuld, aber ansonsten ist es nicht zulässig"...

Die Frage ist nun ob ich damit richtig liege und inwieweit ich das belegen kann...

Werde meine PAP jetzt erstmal auffordern mir den Sinn der Veranstaltung zu erklären... Dann wird wahrscheinlich kommen daß Praktikas ja sooooo sinnvoll sind... Und spätestens dann hätte ich gerne ein wenig Munition um ihr ein "ne ne" mitzuteilen.

Danke.

Aguirre

Ich hab da irgendwas im Kopf, das Trainingsmaßnahmen maximal 6 Monate dauern sollen. 10 Monate ist garantiert viel zu lang. Aber ich hab leider das Urteil nicht im Kopf. Betriebspraktikum soll normalerweise 4 Wochen nicht überschreiten. Praktika zu je 2 Monaten Dauer, sind auchwieder viel zu lang.

SirTurbo

Das mit den 6 Monaten habe ich auch im Hinterkopf... aber ich fürchte mal "die" rechnen die Praktika einfach raus...
2 Praktika a 8 Wochen sind 4 Monate... plus 6 Monate dumm rumsitzen und schon biste bei den 10 Monaten...
Deshalb kann ich das wenn überhaupt über die Dauer dann nur über die Dauer der Praktika angehen...
Ok, ich hab noch andere Möglichkeiten sich zu wehren im Blick... nur denke ich mal daß die Praktika das nächste Schlachtfeld werden - und da sehe ich in der Dauer *eine* der Möglichkeiten...
Will schliesslich wenn dann immer nur Schritt um Schritt zurückweichen bevor ich bei den Sachen lande wo es dann ans Eingemachte geht...

milly

hallo sirturbo

also meiner meinung nach hast du dich noch nicht richtig in "die materie" eingelesen. und ich sehe auch keinerlei sinn darin, dir die arbeit abzunehmen, mit verlaub.

meines wissens nach ist eine höchstdauer von 4 wochen unentgeltlicher sklaverei durch die arge geduldet. das nennt sich praktikum. was anderes weiss ich erstmal nicht.

es wäre schön wenn du deine frage konkreter formulieren könntest wenn dir meine pauschale antwort nicht reicht.


SirTurbo

Wenn Du mir sagst "wo" ich mich in die Materie einlesen kann ist der Tip gerne genommen:)

Die Suche hier im Forum war halt nicht sooo ergiebig...
und was ich so an links gefunden habe passte auf meinen Fall auch nicht besonders...

Trotzdem Danke.

Aguirre

Meines Erachtens kommen die juristisch da nicht so leicht durch. Eine Maßnahme darf nicht länger als 6 Monate andauern. Dabei ist es egal, aus welchen Bestandteilen (Modulen) die Maßnahme zusammengesetzt ist. Wenn die 10 Monate wollen, müssen sie zwei Maßnahmen hintereinander schalten. Zusammengefasst unter EINEM Maßnahmeträger, als EINE Maßnahme, geht das garantiert nicht so glatt über die Bühne. Würde das echt mal einem Anwalt vortragen.

SirTurbo

Naja, den besten lokalen Anwalt für H4 habe ich ja schon im losen Kontakt...
Das war bisher aber auch noch nicht so ergiebig...
und den richtigen Beratungsschein soll ich mir erst holen wenn das ganze schon weiter ist...
Naja, jedenfalls versuche ich mich da gerade schlau zu machen, komme aber nicht viel weiter...
Zu weiten Bereichen bei H4 würde ich mich als recht gut informiert ansehen - Praktika gehören definitiv nicht dazu...
naja, ich hau meiner PAP erstmal was um die Ohren und dann mal schauen...
Denke mal in näherer Zukunft werde ich hier nen VA zur Ansicht einstellen oder so:)

Rudolf Rocker

Ich habe an anderer Stelle schon mal darauf Verwiesen:
Praktikum muss man überhaupt nicht machen!!!


Siehe rechtkräftiges Urteil LSG Nordrhein- Westfalen vom 02.05.2008
Az.: L 7 B 321/07 AS ER


http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/alg-ii-allgemein/48486-l-7-b-321-07-as-keine-sanktion-abbruch-unentgeltlichen-praktikums.html


ThePoor

Ausbeutung im Altenheim. Praktikant erhält 10.000 Euro Nachzahlung."
http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,599680,00.html
------------------------------------------------------------------------------------

Das Praktikum und seine Alternativen: Tipps zur Vermeidung typischer Fehler
http://www.darmstadt.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht/allgemeine_Infos/Praktikum.jsp

SirTurbo

Der IHK-Link ist leider ein 404er mit Beschriftung - der geht ins Leere...
Allerdings "intern" - denn wenn ich bei denen nach "Praktikum" suche bekomme ich u.a. den passenden Titel angezeigt, nur der Link dazu ist tot... vielleicht haben die bemerkt daß sie damit den Menschen mal einen Gefallen tun würden:)

Trotzdem Danke.

ThePoor

Zitat von: SirTurbo am 12:14:02 Do. 08.Juli 2010
Der IHK-Link ist leider ein 404er mit Beschriftung - der geht ins Leere...
Allerdings "intern" - denn wenn ich bei denen nach "Praktikum" suche bekomme ich u.a. den passenden Titel angezeigt, nur der Link dazu ist tot... vielleicht haben die bemerkt daß sie damit den Menschen mal einen Gefallen tun würden:)

Trotzdem Danke.

anders verlinkt, http://www.darmstadt.ihk24.de/cgi-bin/searchIHK24.cgi?project=DAIHK24&language=de&question=praktikum&x=0&y=0

evtl zeigt dein PC kein JSP

java installieren ---> http://www.java.com/de/download/installed.jsp?detect=jre&try=1

http://www.java.com/de/download/manual.jsp

Maßnahmedauer
müßte eigentlich gelten....ohne Gewähr..
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/46.html
SGB III § 46 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

*********************
Einstiegsqualifizierung
Die Einstiegsqualifizierung ist eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme. Sie dient dazu, lehrstellensuchende junge Menschen kennenzulernen und so an eine Ausbildung heranzuführen. Ziel eines ,,Betriebspraktikums" als Einstiegsqualifizierung ist es, den Bewerbern vorgegebene Grundkenntnisse und –fertigkeiten zu vermitteln, die im Hinblick auf die Berufsausbildung dienlich sind. Der Einblick in betriebliche Abläufe soll die Kenntnisse der ,,Praktikanten" über einen anerkannten Ausbildungsberuf erweitern, um sich besser beruflich orientieren zu können. Neben berufs- oder berufsbereichsbezogenen Kenntnissen sollen auch soziale Kompetenzen vermittelt werden. Die Dauer einer Einstiegsqualifizierung kann zwischen sechs und zwölf Monaten liegen. Bei Berufsschulpflicht muss der ,,Praktikant" freigestellt werden für die dortige ergänzende theoretische Berufsvorbereitung.

Die Einstiegsqualifizierung findet auf der Grundlage eines Vertrages statt, der unter § 26 BBiG fällt. Der entscheidende Unterschied zum Arbeitnehmer liegt darin, dass nicht die Arbeitsleistung, sondern die Ausbildungsabsicht im Vordergrund steht. Auch ein Ausbildungsverhältnis liegt nicht vor, da es sich nicht um eine breit angelegte und systematische Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf handelt. Für die Vergütung ist eine bestimmte monatliche Regelhöhe vorgesehen. Unternehmen, die jungen Menschen diese Möglichkeit geben wollen, können dafür unter strengen Voraussetzungen Fördergelder erhalten. Dabei ist die maximale Erstattungshöhe durch eine festgelegte Regelhöhe begrenzt. Vorausgesetzt wird, dass der Bewerber zunächst zum allgemein förderungsfähigen Personenkreis und darüber hinaus zur Zielgruppe gehört. Außerdem muss das ,,Praktikum" Teil einer geförderten Berufsbildungsmaßnahme sein.

Vor dem Abschluss eines Einstiegsqualifizierungsvertrages ist daher unbedingt sicherzustellen, dass der Bewerber bei der Agentur für Arbeit als lehrstellensuchend bekannt und zum Starttermin auch für die Maßnahme freigegeben ist.
*********************************************************************************************

Eingliederungsverhältnis
Wenn Arbeitgeber Bewerber mit Vermittlungshemmnissen einstellen, können sie hierfür Zuschüsse zu dem von ihnen gezahlten Lohn bekommen. Vermittlungshemmnisse liegen dann vor, wenn die Bewerber arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und ohne ein Eingliederungsverhältnis aus Gründen, die in ihrer Person liegen, nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Durch den Eingliederungsvertrag verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem aufgrund des Vertrags Beschäftigten die Gelegenheit zu geben, sich unter betriebsüblichen Arbeitsbedingungen zu qualifizieren und einzuarbeiten. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit muss mindestens 15 Stunden betragen. Ziel soll es dabei sein, den Bewerber nach erfolgreichem Abschluss der Eingliederung in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Der Förderungszweck des Eingliederungsverhältnisses setzt voraus, dass zwischen der Förderung und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt ein kausaler Zusammenhang besteht. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer auch ohne Zuschuss eingestellt worden wäre, also die Eingliederung ohne Förderung erfolgt wäre.

Auch hier findet das normale Arbeitsrecht Anwendung. Der Arbeitgeber schuldet also Vergütung, kann diese aber zumindest anteilig erstattet bekommen, wenn die entsprechenden Fördervoraussetzungen vorliegen.

tipp Tipp: Dringend zu empfehlen ist es daher, sich vor dem Abschluss eines Eingliederungsvertrages mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und um die genaue Förderhöhe und Förderdauer im jeweiligen Einzelfall abzuklären!
java installieren ---> http://www.java.com/de/download/installed.jsp?detect=jre&try=1


SirTurbo

Hmm, java hab ich eigentlich drauf...
wenn ich den betreffenden Beitrag auswähle (der 2. Link ist der auf die Suche, der geht) bekomme ich:
Dokument nicht gefunden
Die von Ihnen gewählte Adresse/URL ist auf unserem Server nicht bzw. nicht mehr vorhanden.
Möglicherweise haben Sie einen veralteten Link bzw. ein altes Bookmark verwendet.

Müsste ein lokales java-prob bei mir nicht dazu führen daß die Seite einfach leer bleibt? ich interpretiere die Fehlermeldung so, daß der Server bei DENEN das script daß er unter der Adresse ausführen sollte nicht finden kann... Wenn das bei Dir aber klappt (auch nach F5) dann komme ich mächtig ins Grübeln... muss ich die Adresse die Tage noch mal unter einer 32bit-Büchse aufmachen, nicht daß es das irgendnen krummen Quereffekt gibt...
ah - ok... jetzt geht es (teilweise)... hmm, update von 6.20 auf 6.21 - lag es jetzt daran?
Der erste link geht nach wie vor nicht, wohl aber aus der Suche...

Edit:
Ah - ich denke ich hab es... der Link wurde inzwischen geändert und auch in der Suche angepasst:
Aus Arbeitsrecht/Arbeitsrecht/allgemeine_Infos/Praktikum.jsp wurde Arbeitsrecht/Beschaeftigungsformen/Praktikum.jsp
Mal wieder ein Beweis warum man entweder ein CMS benutzen oder SEHR sorgfältig arbeiten sollte wenn man seine Seite umstrickt;)


Einstiegsqualifizierung wird mir hoffentlich keiner mit kommen - ich hab die 40 geknackt, und ausser studiumbegleitend später noch 12 Jahre in dem Job gearbeitet in dem diese "Praktikas" liegen würden... (theoretisch, praktisch hab ich in "ausgenutztwerden" noch nicht so viel Berufserfahrung^^)

Und das Eingliederungsverhältnis wurde auch angesprochen, trifft es derzeit aber weniger... zumal ich die Vermittlungshemmnisse (die von der Arge ja beziffert werden müssen) gerne mal sehen würde^^
Ok, vielleicht das Alter, mit Ü40 ist man ja schon eine reisende Leiche in diesem Land^^
Ansonsten sehe ich das eher wenn man mit Vit. B an nem Job kommt und dem noch was zuschanzen will... Die wenigsten "normalen" AG werden wen einstellen mit Vermittlungshemmnissen und Kohlehilfe... Die suchen was Passendes, oder optimalerweise wen der passt und für den das Amt trotzdem noch was dazulegt^^

Edit 2:
Auch wenn es das eigentliche Topic nicht trifft - denke mal die Zusammenfassung ist recht hilfreich:
   1.   Unentgeltliche Praktika sind nur dann möglich, wenn es sich um vorgeschriebene Praktika handelt. Fragen Sie den Bewerber daher nach seiner Ausbildungs- bzw. Studienordnung.
   2. Steht der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Vordergrund, gelten die Besonderheiten des BBiG und ergänzend das allgemeine Arbeitsrecht. Der ,,Praktikant" hat Anspruch auf angemessene Vergütung.
   3. Bildet dagegen der Austausch von Arbeitsleistung und Entgelt den Schwerpunkt, ist stets allgemeines Arbeitsrecht anwendbar. Es besteht ein Anspruch auf die übliche Vergütung.

Hatte auch zwischenzeitlich einen Termin bei meiner PAPnase - als ich die darauf aufmerksam machte daß es nicht allzuviele Arten von Praktika gibt und Sie solle mir doch mal sagen auf welche davon sich das ganze bezöge... Da kamen dann irgendwelche wilden Arge-Definitionen von nicht-ganz-Praktikas und ein Riesenhaufen bla-bla... Bin mal gespannt ob das Thema jetzt durch ist... wahrscheinlich nicht, nur erstmal nach hinten geschoben;) Die war eh schon etwas irritiert als ich zum Termin nicht nur mit der obligatorischen Begleitung sondern auch mit meinem Münder unter dem Arm aufschlug...

ThePoor

Zitat von: SirTurbo am 12:25:38 Sa. 17.Juli 2010
Hmm, java hab ich eigentlich drauf...


also ich hab 64bit und nutze firefox 3.6.6
aha, ja kann sein das bei es wegen alten cookies noch funktioniert..

stimmt 1. link geht bei mir auch nicht mehr.



schwarzrot

Mal etwas info vom techie:
JSP ist java welches auf dem server ausgeführt wird (funktionsweise ähnlich wie PHP, eine scriptsprache für java-programmierer:). Raus kommt normales html (für den webuser).
Daher braucht mensch kein java für javaServerPages auf dem client-pc installiert haben. Es sei denn sie bilden irgendwelche seitenfunktionen mit applets ab (wird kaum noch gemacht).

Warum der link nicht mehr klappt ist vermutlich, weil sie ihre verwaltung ihrer seitenbesucher mit sessionIDs machen (wird in cookies gespeichert).
Die sind aber von user zu user, von seitenbesuch zu seitenbesuch nicht mehr die gleichen (z.b. die jobsuchmaschine der arbeitsargentur arbeitet so und nervt dadurch nur).
Oder das betreffende dokument ist vom news-bereich inzwischen irgendwo im 'archiv gelandet (gibts oft bei onlineseiten von zeitungen).

Was auch vorkommt, du hast javascript ausgeschaltet und das nutzen die für ihre funktionen. Dafür bräuchtest du aber auch kein java.

Bei mir ist definitiv java installiert. Auch bei mir gibt der link von der IHK ein 'Dokument nicht gefunden'  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

ThePoor

Zitat von: schwarzrot am 13:12:02 Sa. 17.Juli 2010
Mal etwas info vom techie:
JSP ist java welches auf dem server ausgeführt wird (funktionsweise ähnlich wie PHP, eine scriptsprache für java-programmierer:). Raus kommt normales html (für den webuser).
Daher braucht mensch kein java für javaServerPages auf dem client-pc installiert haben. Es sei denn sie bilden irgendwelche seitenfunktionen mit applets ab (wird kaum noch gemacht).

Was auch vorkommt, du hast javascript ausgeschaltet und das nutzen die für ihre funktionen. Dafür bräuchtest du aber auch kein java.

Bei mir ist definitiv java installiert. Auch bei mir gibt der link von der IHK ein 'Dokument nicht gefunden'  ;)

hm soweit hab ich nicht gedacht
stimmt , javascript ist im browser integriert

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