1 € job

Begonnen von ADeck, 11:20:38 Sa. 26.Juni 2010

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ADeck

hallo,

mir ist bewußt das in diesem forum zu diesem thema schon einige beiträge stehen, aber meine unsicherheit zu diesem thema (gesetze- änderungen ,vorschriften, aktuelle und veraltete) und die individuell ( auf die person bezogenen) verhaltensweisen, haben mich dazu veranlasst.
zu meiner person:    industriekaufman, mitte 40, arbeitssuchend seit 2004
zum thema:
vorrige woche wurde ich von meinem SB angerufen, er hätte einen job für mich, 1 jahr befristet, keine übernahme, ich solle doch am nexten tag zu ihm kommen, dies habe ich getan und mich auch gefreut wenigstens wieder für ein jahr eine tätigkeit zu haben und etwas geld zu verdiehnen.
am nexten tag war davon nicht mehr die rede, er deutete an das ich am 01.07.2010 einen 1€ job antreten darf und legte mit gleich eine EGV vor, diese habe ich nicht unterschrieben und abgelehnt.
nun habe ich post bekommen, termin am 30.06.2010, dort wird mir dann wohl eine neue EGV vorgelegt und am nexten tag, den 01.07.2010 werde ich dann wohl diesen 1€ job antreten muesen, mit wahrscheinlichkeit  auf der gemeinnützigen schiene, sprich friedhof saubermachen, müll einsammeln ecc.

nun meine frage:
1. wie gehe ich mit der EGV um ?  nach hause nehmen und erst mal  in ruhe durchlesen ?
2. habe ich anspruch auf arbeitskleidung ? fahrgeld ?
3. wie ist das mit den sicherheitsbestimmungen, versicherungsschutz ?
4. wie lange darf so eine zwangsmaßnahme laufen ?
5. warum muss ich überhaubt so etwas annehmen ?

ich würde mich sehr freuen, wenn mir dazu jemand etwas sagen könnte, hilfestellung geben könnte.
vielen dank

Isäiba

1. wie gehe ich mit der EGV um ?  nach hause nehmen und erst mal  in ruhe durchlesen ?

riiiichtich (Paul Panzer O.T), unterschreiben mußt du garnix. Lass es auf einen Verwaltungsakt ankommen .
Is meinerMeinung nach immer besser.  



2. habe ich anspruch auf arbeitskleidung ? fahrgeld ?

arbeitskleidung --ja
fahrgeld  ---meistens nicht ..dafür ist der  lustige 1 € da



3. wie ist das mit den sicherheitsbestimmungen, versicherungsschutz ?

???...ich hab noch nicht gesehen das 1-€-Jobler am Hochofen arbeiten müssen.




4. wie lange darf so eine zwangsmaßnahme laufen ?

meistens 6 Monate , kann aber auch länger ...steht doch im Vertrag drin



5. warum muss ich überhaubt so etwas annehmen ?

??   wer sagt das . Du bist mündiger Bürger. Mit nen Arsch in der Hose. Hoff ich zumindest.


http://www.schwarzer-hahn.de/pages/nojobs/eineuroinfo.htm

Fantomas

Zu 1
Zum Thema EinV gibt es viel zu sagen. Das habe ich bereits getan und möchte dich auf mehrere Beiträge zu diesem Thema verweisen, damit du einen groben Überblick bekommst. Es kommt darauf an, was du machen/erreichen willst? Für deine Rechte kämpfen, oder nicht. Wenn ersteres der Fall sein sollte wird du genügen Informationen nachfolgend finden.

Beitrag 1

Beitrag 2

Das sich aus den oben genannten Beiträgen schon diverse Fragen beantworten lassen, möchte ich direkt zu Frage 5 übergehen.
Du musst sowas natürlich nicht annehmen. Du musst nur darauf achten, dass du der ARGE keinerlei Angriffsfläche bietest, damit man gegen dich rechtlich wasserdicht Sanktionen verhängen kann. Elementar an der ganzen Sache ist, dass du keine EinV unterschreibst, denn das ist das ultimative Fundament dich von A nach B zu schicken, eben weil du unterschrieben hast. Darum sind viele Schreibtischtäter auch so scharf darauf, dass du unterschreibst, denn das ist quasi deren Ermächtigungsvollmacht. Ohne diese EinV können die nicht gegen dich tun. Dazu noch ein wichtiger Beitrag, den du hier lesen solltest.

Ich weiß, es ist viel Lesestoff und auch nicht besonders einfach, aber du wirst sehen, dass je mehr du hinter die Kulissen schaust du auch sicherer und selbstbewusster im Umgang und der Erziehung deiner ARGE wirst. Es liegt an dir, was du daraus machst.

Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

Dora

@ A Deck

Den Hinweisen von Fantomas kann ich mich anschließen.

Nun ist Morgen der Tag, an dem du erscheinen musst in der ArGe: Deshalb noch ein Hinweis, der hier bis jetzt nicht zu lesen war, weil ich nicht weiß, ob du weißt, dass du nicht allein zu dem Termin musst.
Du darfst mit BEISTAND zu dem Termin Morgen erscheinen und der darf aus einer oder auch mehreren Personen bestehen. Diese Person(en) fungieren also als Beistand nach § 13 Absatz 4 SGB X.
Da, wo Unrecht geschehen soll, sind Zeugen, also auch Person(en) als Beistand, unerwünscht.

Du hast aber das Recht auf Beistand und der darf dir nicht verweigert werden bzw. nur aus wichtigen Gründen zurückgewiesen werden.

Wird er zurückgewiesen (weil z. B. in volltrunkenem Zustand randalierend...) wird der Termin abgebrochen und du kommst zu einem neuen Termin mit Beistand der keinen wichtigen Grund der Zurückweisung bietet.

Geh also mit einem guten Freund oder Freundin oder beiden zum Termin. Nimm am besten einen Ausdruck des § 13 Absatz 4 SGB X mit und leg den ggf. vor.

Deine Fragen aus deinem Eingangsposting müssen konkret und schriftlich geregelt sein. Üblicher weise sind die so genannten "1-€-Jobs" eine Beschäftigung mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) mit ca. 1,00 € bis 1,50 € je Stunde. In dieser MAE sind Arbeitskleidung und Fahrtkosten oft - aber nicht immer - bereits enthalten. Du musst also die exakte Höhe des von dir zu tragenden Mehraufwandes kennen um vermeiden zu können, dass dir unter dem Strich weniger Geld zum Leben bleibt als ohne diese Beschäftigung mit Mehraufwandsentschädigung. Bleibt weniger, darfst du zurückweisen, weil unzumutbar. Da es sich um eine Beschäftigung handelt begründet der "1-€-Job" auch kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts.

Zur EGV noch kurz Grundsätzliches: Der Abschluß einer EGV mit dir ist eine sogenannte Regelverpflichtung der ArGe und damit auch deines "Fallmanagers" oder "persönlichen Ansprechpartners" (pAp).

Von jeder Regel gibt es Ausnahmen
.
Eine Ausnahme von der Regel nennen Juristen in diesem Fall (EGV) einen "atypischen" Fall. Ein solcher atypischer Fall liegt nach Meinung nicht nur von Dr. Uwe Berlit (Lehr- und Praxiskommentar zum SGB II, kurz: LPK zum SGB II)  sondern auch anderen (Hauck, Gagel) immer dann vor, wenn derjenige, dem eine (konkrete) EGV angeboten wird, sich weigert, diese zu unterschreiben.
Deine Verweigerung der Unterschrift unter eine dir vorgelegte EGV stellt also einen atypischen Fall dar.

In atypischen Fällen ist - so Dr. Berlit im LPK zum SGB II (Momos-Verlag, 3. Auflage) und andere Kommentatoren - vom Abschluß einer EGV abzusehen.  

Dieses, weil

  • die Möglichkeit besteht, die Inhalte der EGV aus Punkt 2 der EGV (=deine Pflichten) in einem Verwaltungsakt (VA) festzulegen
  • der Zwang zum Abschluß einer EGV verfassungsrechtlich hinsichtlich der im Grundgesetz garantierten Vertragsautonomie (Art. 2 Abs 1) verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist
  • die Folgen einer drastischen Sanktion bei Pflichtverletzung einen erheblichen Eingriff bedeuten würde

Diese Aufzählung ist nicht vollständig.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zwar langsam reagiert und Fantomas hat in seiner  Antwort hier im thread aus den Handlungsanweisungen der BA zitiert und Links dazu gesetzt. Die Androhung einer drastischen Kürzung deines Existenzminimums ALG II um 30 % ist auch aus Strafrechtlicher Sicht höchst bedenklich. Schon der Versuch zur Nötigung oder Erpressung sind strafbewehrt und ein begründeter Anfangsverdacht könnte hier durchaus gesehen werden.

In der Regel folgen die ArGen hier aber den Anweisungen der BA. Das Gesetz allerdings erlaubt die Sanktionierung um 30 % noch immer im § 31 Abs. 1 Satz 1 a. Dies erwähne ich nur, falls dein pAp dir Morgen damit kommen sollte.

Bleib cool. Nimm dir einen gute/n FreundIn als Beistand mit und trage ruhig auch ausführlich alle, deine Bedenken und ggf. zu passender Gelegenheit  das hier Gesagte vor. Nimm dir Ausdrucke von den Links mit und einen Schreibblock. Du oder dein Beistand schreibt alles Wichtige mit.

Bin mir sicher, so wird es gut laufen für dich.

Dora











ADeck

vielen dank für eure beiträge,

ich habe nun informationen gesammelt, mir ein paar ausdrucke gemacht und werde diese nachher mit zu meinem termin nehmen.
verunsichert bin ich immer noch.

Dora

Hallo @ADeck,

magst du erzählen, wie es gelaufen ist?

LG
Dora

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