Sanktion wegen kurze Hose und Sandalen

Begonnen von StoneCold0x0, 11:22:26 Di. 27.Juli 2010

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

x-ray

Bei mir hat mal eine ZAF gepetzt, dass ich ich meinen Bewerbungsunterlagen (per E-Mail!) keine Telefonnummer angegeben habe. Mein FM hat mir dann allen Ernstes - sogar im Beisein eines Beistandes - erklärt, dass diese Firma mich gerne eingestellt hätte, aber es wegen der fehlenden Telefonnummer nicht möglich gewesen sei. Mal so ganz nebenbei war ich etliche Wochen schon AU, was aber einer sofortigen Einstellung anscheinend nicht entgegenzustehen scheint. Als ich dort anrief, weil mir mit Sanktion gedroht wurde, hat der Dispo aufgrund meiner AU mich einfach abgewürgt und aufgelegt. Naja, und ob die, falls es zu einem Vorstellungsgespräch gekommen wäre, als AMP-Klitsche von einem DGB-Mitglied so begeistert gewesen wären und mich immer noch so gerne eingestellt hätten, wage ich mal ganz stark zu bezweifeln...

Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass so für Sanktionsgründe gesorgt wird. Und auch, dass etliche Firmen aufgrund ihres schlechten Rufes auf Zwangsbewerber angewiesen sind.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

Judy

Aber das wird allgemein als fehlende Mitwirkung angesehen, als etwas, das man mit Absicht verweigert, damit man keine Arbeit aufgedrückt kriegt. Irgendwie kapieren die Leute das nicht, dass es dabei ums soziale Netz für alle geht. ZAF bezahlen sich ihre LAN teilweise ganz heftig aus der Tasche anderer AN und die Leute die dafür geschuftet haben, stehen im Alter mit nichts da, weil es kein soziales Netz mehr geben wird. ZAF ist der Zwang für Leute mit der eigenen Hände Arbeit die Alterssicherung wegzuschuften, anstatt dafür zu arbeiten, damit man abgesichert ist im Alter. Die kapieren das nicht. Einer der keine Telefonnummer angibt wird mit einem Drückeberger gleichgesetzt, das ist die allgemeine Version unter den meisten Leuten mittlerweile.

(A propos Gewerkschaftsmitglied, was nutzt es einem Elo, der keine Chancen mehr auf Arbeit hat? Ist vielleicht OT, bzw. vielleicht sollte man nen eigenen Thread draus machen.)

x-ray

ZitatAber das wird allgemein als fehlende Mitwirkung angesehen,

Sehen bzw. halluzinieren kann der was er will. Mitwirkungspflichten bestehen hinsichtlich Berechnung und Anspruch auf eine Leistung. Ausserdem ist man sowieso an seiner Arbeitslosigkeit selbst schuld, egal was man macht. Ich bin schlicht und einfach um meine sensiblen Telefondaten besorgt  :baby:

Zitat(A propos Gewerkschaftsmitglied, was nutzt es einem Elo, der keine Chancen mehr auf Arbeit hat? Ist vielleicht OT, bzw. vielleicht sollte man nen eigenen Thread draus machen.)

Rechtsschutz. Denn dass man den als Elo braucht, dafür stehen die Chancen verdammt gut.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

Judy

Fragt sich dann nur, was es der Gewerkschaft bringt, einige haben ja kostenlose Mitgliedschaft für Elos.

Rudolf Rocker

ZitatFragt sich dann nur, was es der Gewerkschaft bringt, einige haben ja kostenlose Mitgliedschaft für Elos.

Was bringt es einem ELO in der Gewerkschaft zu sein?

Die Gewerkschaft lässt ihre Mitglieder ja nicht hängen, nur weil sie in die Erwerbslosigkeit kommen.
Du hast in sämtlichen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten eine kostenlose Rechtsschutzversicherung!
Das heißt, du bezahlst (außer deinem Mitgliedsbeitrag) keinen Cent für Anwaltskosten!

Also wenn das nicht Grund genug für eine Mitgliedschaft ist, weiß ich auch nicht!

Außerdem hat man über die Gewerkschaftskollegen eine gute Chance in einem vernünftigen Betrieb unterzukommen.


Und was die kostenlose Mitgliedschaft angeht:

Es soll ja immer noch Dinge geben, die außerhalb der "kapitalistischen Verwertungslogik" liegen.
Versuch es doch mal mit Solidarität, oder Menschlichkeit!! ::)


ZitatEs fing schon mit den Fragebogen an. Zum Teil unzulässige Fragen.

Mit Fragebögen habe ich auch schon interessante Erfahrungen gemacht!
Meistens habe ich dann nur meinen Namen und Adresse angegeben und den Rest nicht ausgefüllt, bzw. "siehe Lebenslauf" draufgeschrieben.

Bei einer ZAF haben die mit ihren Fragen allerdings so Dick aufgetragen (Fragen nach Suchtproblemen, med. Behandlungen, etc.) das ich in die Spalten immer "unzulässige Frage" reingeschrieben habe.
Als ich das Büro verließ konnte ich hören, wie die Mitarbeiterin den Fragebogen zeriss! ;D
Probleme hab ich desswegen bei der ARGE aber nicht bekommen!







Dora

Zitat von: Rudolf Rocker am 09:59:40 Di. 08.Februar 2011
....
Bei einer ZAF haben die mit ihren Fragen allerdings so Dick aufgetragen (Fragen nach Suchtproblemen, med. Behandlungen, etc.) das ich in die Spalten immer "unzulässige Frage" reingeschrieben habe.
Als ich das Büro verließ konnte ich hören, wie die Mitarbeiterin den Fragebogen zeriss! ;D
Probleme hab ich desswegen bei der ARGE aber nicht bekommen!

Ja - da haben wir wohl ähnliche Erfahrungen gemacht.
Da uns aber eine Kopie des ausgefüllten Fragebogens von vornherein verweigert wurde und ich selbst unausgefüllte Fragebögen nicht zu meinen Unterlagen nehmen durfte , haben wir darauf hingewiesen, dass hier nun der berechtigte Anlass für Misstrauen gegenüber der ZAF von dieser selbst geschaffen wurde und den Fragebogen selbst vernichtet. Und natürlich habe ich das jedesmal ins Protokoll aufgenommen und auch um eine Stellungnahme dazu - die aber in allen Fällen verweigert wurde - gebeten.  

-------

Du hast sicher gute Gründe für eine Mitgliedschaft in und die ursprüngliche Idee der Gewerkschaften genannt.

Unsere praktische Erfahrung ist leider eher durchwachsen. Die Spannbreite ist innerhalb der Gewerkschaften ist sehr groß.
Etliche unserer Mitglieder haben leider auch schlechte Erfahrungen hinsichtlich des Rechtsschutzes und der Tätigkeit der vermittelten und empfohlenen Anwälte gemacht. Offensichtlich besteht bei manchen ein Interessenskonflikt, z.B. wenn zahlende Mitglieder der Gewerkschaft Mitarbeiter von Jobcentern sind.
.





StoneCold0x0

Zitat von: H1N1 am 22:00:28 Fr. 04.Februar 2011

Für welchen Job hättest du dich den bewerben sollen @StoneCold ?


Es ging um den Job als Datenerfasser ( 30 Std.pro Woche, Lohn nach Tarif)
2009 hat ich schon mal für einige Monate als Datenerfasser gearbeitet, Kleiderordnung gab es nicht. Sogar meine Vorgesetzten erschienen damals in Freizeitkleidung.Also hätte ich bei diesen Job auch mit Sommerkleidung erscheinen können. Da es auch kein Kundenkontakt gibt.

x-ray

Ich denke, Frage nach dem Sinn einer Gewerkschaftsmitgliedschaft ist nicht Sinn dieses Threads  ;) und so viele Zweigstellen und deren Anwälte es gibt, so viele gute und schlechte Erfahrungen wird es auch geben. Ich habe es auch nur wegen dieser ziemlich dreisten Behauptungen, die die ZAF (oder der FM?) in den Raum gestellt hat, einfach mal als Beweis für die Falschheit der Mobbcenter und deren verlängerte Arme eingeworfen. Eine dermassen unseriöse, verräterische Klitsche wird wohl Gewerkschaftsmitglieder meiden wie der Teufel das Weihwasser (die Erfahrungen von Dora scheinen das ja sehr zu bestätigen  ;D ) Und DAS hätte ich in einem Fragebogen mal ehrlicherweisse korrekt ausgefüllt.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

Rudolf Rocker

ZitatUnd DAS hätte ich in einem Fragebogen mal ehrlicherweisse korrekt ausgefüllt.


;D ;D ;D ;D ;D ;D 100% Zustimmung!!!

Möchte das Jobcenter sehen, dass  Mitgliedschaft in der Gewerkschaft als Verweigerungshaltung ansieht!


@StoneCold:

Hast Du bezüglich der Klage schon weitere Schritte eingeleitet??
Antwort auch gerne per pn.

x-ray

ZitatMöchte das Jobcenter sehen, dass  Mitgliedschaft in der Gewerkschaft als Verweigerungshaltung ansieht!

Könnte ich jetzt ausschweifen, was mein Jobcenter alles als Verweigerungshaltung ansieht, aber die generellen Unterstellungen seitens deren Schergen sind bekannt. Zumindest habe ich bei meinem auch ganz böse den Verdacht, dass auf Sanktionskonstruierung durch solche Firmen hingearbeitet wird.

Aber wenn ein Vorstellungsgespräch unter 4 Augen abläuft, steht doch dann Aussage gegen Aussage? Der Arbeitgeber könnte doch viel erzählen, wenn sowas - jetzt mal rein fiktiv - ein abgekartetes Spiel wäre?
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

Rudolf Rocker

Richtig x-ray!
Das Problem an der Sache ist, das hier der Willkür Tür und Tor geöffnet wurde!
Alles nach dem Motto: Mal sehen, wie lange wir brauchen, um den "Kunden" zur Weißglut zu treiben!

Das könnte die merkwürdigen Spielchen der ZAFten erklären!

- Fragwürdige Fragebogen.
- Zum Termin geladen und dann eine Stunde warten lassen.
- Anrufen und großspurig erzählen, man habe Arbeit für einen, aber leider nur für einen Tag und gleich Morgen müssen sie anfangen. (An einem Sonntag!!)
- Patzig werden, wenn man Fragen stellt,
- Drohen, wenn man noch mehr Fragen stellt.

Würde soetwas eine Firma tun, die daran interessiert ist, motivierte und qualifizierte Mitarbeiter zu suchen?
Ich glaube kaum!

Also kann es nur darum gehen, hier ein Konstrukt aus Repression und Angst aufzubauen, in denen die Menschen so verzweifelt sind, dass sie irgendwann jeden Job annehmen, egal wie schlecht die Bezahlung auch ist.
Genau so verfährt dieses Regime auch mit Flüchtlingen. Man steckt sie in menschenunwürdige Unterkünfte, konstruiert eigene Gesetzte (Residenzpflicht) und lässt sie im Unklaren über den Aufenthaltsstatus und Duldung. (Der Ton der in Ausländerbehörden angeschlagen wird ist noch um einiges schärfer als bei den ARGEN!)




ZitatAber wenn ein Vorstellungsgespräch unter 4 Augen abläuft, steht doch dann Aussage gegen Aussage?

In jeder Gerichtsverhandlung in der es zu diesem Patt, Aussage gegen Aussage kommt, wird der Beschuldigte freigesprochen, wenn seine Schuld nicht anhand von Beweisen oder Zeugen bewiesen werden kann.

Und jetzt kommen die ARGEN und drehen hier die Beweislast um!!
Plötzlich muss der Beschuldigte seine Unschuld beweisen und nicht, wie im deutschen Rechtssystem üblich das dem Beschuldigten die Schuld nachgewiesen werden muss!!

Mit anderen Worten:
Es reicht die Aussage eines ZAF- Mitarbeiters gegenüber der ARGE, das Du  seiner Meinung nach eine Verweigerungshaltung eingenommen hast und nur Aufgrund dieser einzigen Aussage kann Dir die ARGE Deine Existenz versauen, Dir die komplette Lebensgrundlage entziehen!

Das ist nicht nurch Recht- sondern Verfassungswiedrig!!

Man darf nur bestraft werden, wenn einem die Straftat einwandfrei nachgewiesen werden kann!

Siehe auch allgem. Erlärung der Menschenrechte:

ZitatArtikel 11

1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

StoneCold0x0

Zitat von: Rudolf Rocker am 21:57:11 Di. 08.Februar 2011
ZitatAber wenn ein Vorstellungsgespräch unter 4 Augen abläuft, steht doch dann Aussage gegen Aussage?

In jeder Gerichtsverhandlung in der es zu diesem Patt, Aussage gegen Aussage kommt, wird der Beschuldigte freigesprochen, wenn seine Schuld nicht anhand von Beweisen oder Zeugen bewiesen werden kann.

[/quote]

In einen Schreiben des Sozialgerichtes stand, etwas wie.

Mann könne sich nicht Vorstellen das die Zeitarbeitsfirma ..... eine falsche Aussage täte. Da sie dadurch keinen Vorteil habe. Daher wird deren Aussage mehr Glaubwürdigkeit entgegen gebracht.

Meine Eidesstattlichen Versicherungen wurden also keine beachtung geschenkt.  >:(

Rudolf Rocker

ZitatMann könne sich nicht Vorstellen das die Zeitarbeitsfirma ..... eine falsche Aussage täte. Da sie dadurch keinen Vorteil habe. Daher wird deren Aussage mehr Glaubwürdigkeit entgegen gebracht.

Das gleiche hatte ich mal in einer Urteilsbegründung, nur das es bei mir ein Bulle war. Außerdem haben zehn Zeugen ausgesagt, dass ich es nicht war! Aber nur dem Bullen wurde geglaubt, mit genau dieser Begründung!


Das ist eine sehr, sehr fadenscheinige Begründung!
Was ist denn, wenn sich der arme Mann im ZAF- Büro schlicht und ergreifend geirrt hat? Es kommen und gehen so viele Menschen in diesem Büro, dass er vielleicht die Namen und die Personen vertauscht hat in seiner Erinnerung!  :o

Außerdem ist ja nicht offengelegt worden, in welcher Verbindung die ZAF mit der ARGE steht! Vielleicht hat er ja doch einen Grund!!

Und zu Letzt: Warum solltest DU eine falsche Aussage machen.

Aber Hauptsächlich gilt immer noch die Frage: Warum ist es ein Sanktionsgrund wenn jemand in kurzer Hose zu einem Vorstellungsgespräch kommt. Das halte ich immer noch für unbegründet!

(Oder hattest Du ein T-Shirt an auf dem stand: "Arbeit ist scheiße?") ;D

StoneCold0x0

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:00:52 Mi. 09.Februar 2011



Und zu Letzt: Warum solltest DU eine falsche Aussage machen.

(Oder hattest Du ein T-Shirt an auf dem stand: "Arbeit ist scheiße?") ;D


nach Schreiben des Sozialgericht, damit meine Sanktion aufgehoben wird. Wie soll ich eine Chance haben, wenn von anfang an, meinen Aussagen keinen Glaubengeschenkt wird. Auch wenn ich sie Eidesstattlich Versichern lasse.

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:00:52 Mi. 09.Februar 2011

(Oder hattest Du ein T-Shirt an auf dem stand: "Arbeit ist scheiße?") ;D


;D ;D ;D


Rudolf Rocker

Also ich bin mir ziemlich sicher das diese Argumentation des SG vor dem LSG keinen Bestand hätte!!

Also: Wiederspruch!! 8)

Poor

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:52:10 Mi. 09.Februar 2011
Also ich bin mir ziemlich sicher das diese Argumentation des SG vor dem LSG keinen Bestand hätte!!

Also: Wiederspruch!! 8)

scheint göttliches Gericht zu sein

was ist mit nichtzulassungsbeschwerde?

StoneCold0x0

Zitat von: Rudolf Rocker am 15:44:28 Di. 08.Februar 2011


@StoneCold:

Hast Du bezüglich der Klage schon weitere Schritte eingeleitet??
Antwort auch gerne per pn.

Wir wollen den Fall erstmal nochmal Prüfen lassen ( Weiß nicht genau was das heißen soll)

Würde es überhaupt was bringen nachträglich in einer Gewerkschaft zu gehen. Es wäre schade wenn die ganzen Anstrengungen umsonst gewesen sind.

Am Mittwoch habe ich seit sehr langer Zeit mal wieder eine Vorladung zum JobCenter, sollte ich dort mal diese Thematik ansprechen.

Pfiffi

Wie möchtest Du eigentlich das nächste mal angezogen zu einem Vorstellungsgespräch gehen?
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

hanni reloaded


StoneCold0x0

bitte hier ernsthaft schreiben, für die Beiträge einiger meiner Mitbewohner kann ich nichts. (PN wurde dazu auch schon an Admin geschickt)

Rudolf Rocker

Zitat von: StoneCold0x0 am 17:07:41 So. 13.Februar 2011




Wir wollen den Fall erstmal nochmal Prüfen lassen ( Weiß nicht genau was das heißen soll)

Würde es überhaupt was bringen nachträglich in einer Gewerkschaft zu gehen. Es wäre schade wenn die ganzen Anstrengungen umsonst gewesen sind.

Am Mittwoch habe ich seit sehr langer Zeit mal wieder eine Vorladung zum JobCenter, sollte ich dort mal diese Thematik ansprechen.


Wie ist denn das mit der Wiederspruchfrist?
Wie lange hat man Zeit, das Urteil anzufechten, bevor es rechtskräftig wird?

Naja, wenn Dir der Eintritt in die Gewerkschaft in diesem Fall nichts bringen sollte, dann doch zu mindest in anderen Fällen! (Die uweigerlich kommen werden, ob man will oder nicht :()

Ob es was bringt, die Geschichte beim JobCenter noch mal anzusprechen, weiß ich nicht!
Wenn Du in Berufung gehen willst, würde ich meinem SB gegenüber KEINE Aussage zu einem laufenden Verfahren machen.
Der nimmt das ins Protokoll auf und das wird Dir dann bei einer evtl. Verhandlung dem Richter vorgelegt!
(Und egal was du sagst, negativ ausgelegt).

Nimm einen Beistand mit zum Gespräch!

Gruß Rudi


@Pfiffi:

Um zum Angriff überzugehen, würde ich bei meinem SB einen Antrag auf "Kostenbeihilfe zur Beschaffung angemessener Bewerbungsbekleidung" stellen.
Aber in StoneColds derzeitiger Situation möchte ich ihm das nicht raten, solange das Verfahren noch nicht rechtskräftig ist.

Und vor allem: Man darf sich nicht vormachen lassen, von einem SB, der meint Gott spielen zu müssen!!



Pfiffi

Schon recht heftig, was da gelaufen ist.
Und auch wenn man es sicherlich nicht beweisen kann, das eine Querverbindung zwischen SB und ZAF Bude besteht, in meinen Augn ist es fast anzunehmen.

Die Problematik dürfte sein, das es gerade was § 31 SGB II anbelangt dem SB Tür und Tor offen stehen, zumindest wenn man keine ordentliche Dokumentation über alle Vorgänge, die einen selbst betreffen, hatt.

Wie ist das überhaupt, gab es im laufenden Verfahren Akteneinsicht?
Und wenn ja, was hatte die ZAF geschrieben, den sie müssen ja auch Stellung genommen haben, damit die Sache so ihren Ausgang nahm.

Das mit der Bekleidung war ein Hinweis in eine andere Richtung, Threadersteller, weiß das schon, möchte ihn auch nicht deswegen angreifen oder so, aber für die Zukunft, dürfte doch eine weitere Vorgehensweise klar sein, niemals ohne Beistand auch mit oder gerade wegen Einladung mit RFB hingehen.
Auch immer schriftlich bestätigen lassen, kurzes Gesprächsprotokoll fertigen.
Sie sind nur mit ihren eigenen Waffen zu schlagen, Emotionen aus dem Spiel lassen. ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

StoneCold0x0

Zitat von: Pfiffi am 14:34:14 Mo. 14.Februar 2011
Schon recht heftig, was da gelaufen ist.

Wie ist das überhaupt, gab es im laufenden Verfahren Akteneinsicht?
Und wenn ja, was hatte die ZAF geschrieben, den sie müssen ja auch Stellung genommen haben, damit die Sache so ihren Ausgang nahm.


Ja, die gab es. Zu 90 % haben die Aussagen der Zeitbude nicht gestimmt.

Ich hatte insgesamt 3 Eidesstattliche Versicherungen abgegeben, dazu schrieb das Sozialgericht nur

Mann könne sich nicht Vorstellen das die Zeitarbeitsfirma ..... eine falsche Aussage täte. Da sie dadurch keinen Vorteil habe. Daher wird deren Aussage mehr Glaubwürdigkeit entgegen gebracht.

wie ich auch schon in thread geschrieben hatte. So wie es sich bei den letzten Telefonat mit mein Rechtsanwalt angehört hatte, hat er auch schon so gut wie aufgeben.

Zu meinen Termin übermorgen soll ich aktuelle Bewerbungsunterlagen Mitbringen. Zurzeit ist leider mein Drucker defekt, ich weiß jetzt nicht genau wie ich das handhaben soll


Rudolf Rocker

Schon mal in Erwägung gezogen Strafanzeige gegen den ZAF- Mitarbeiter zu stellen, wegen Falschaussage?

Ich kann Deinen Anwalt nicht verstehen, aber ich habe leider auch nur einen groben Überblick über die Geschichte.
Dein Anwalt hatte immerhin Akteneinsicht!  8o

Deine aktuellen Bewerbungsunterlagen? Hast Du doch alle verschickt! Wie sollst Du die dann mitbringen können?

matten

moin..

ich sage mal so...
da stimmt was nicht..
so mein Gefühl


matten

Judy

Zitat von: StoneCold0x0 am 17:30:56 Mo. 14.Februar 2011
wie ich auch schon in thread geschrieben hatte. So wie es sich bei den letzten Telefonat mit mein Rechtsanwalt angehört hatte, hat er auch schon so gut wie aufgeben.

Zu meinen Termin übermorgen soll ich aktuelle Bewerbungsunterlagen Mitbringen. Zurzeit ist leider mein Drucker defekt, ich weiß jetzt nicht genau wie ich das handhaben soll

Mein Ex hatte mal nen miesen RA erwischt, der hat irgendwie dann auch so Sachen gesagt, dass der Fall wohl keinen Erfolg hätte  und dass mein Ex daher irgendwie erst mal 160 Euro vorlegen sollte, obwohl es PKH gibt. Es kam dann sogar so weit, dass ihm der Ex Befangenheit vorwarf und der RA ihm dann zurückschrieb, wenn er von den SB meines Ex erfahren sollte (also steht der ja wohl hinter dem Rücken meines Ex schon mit denen in Kontakt), dass er noch einmal irgend etwas Negatives über ihn erzählen würde, ihn wegen Rufschädigung verklagen würde. Man stelle sich das mal vor.

Stonecold, bist du dir da ganz sicher, dass dein RA auch tatsächlich auf deiner Seite ist, oder tut der vielleicht nur so, das könnte ja auch dahinter stecken. Auf dem Elo hab ich aber auch mal von einem ganz fiesen Fall gelesen, da hat ein TE ganz ausführlich (Link auf seine Webseite) erzählt, wie er von seiner Arge ganz übel behandelt wurde, Versuche ihm das Geld zu kürzen, nach Klage seinerseits Entmündigungsversuch und Vorwürfe von telefonischer Bedrohung seiner SB. Es gab dann eine Gerichtsverhandlung und es wurde gegen ihn entschieden, obwohl es gar keine Beweise gab, dass er seine SB jemals angerufen hatte, er wusste ja nicht einmal deren Nummer. Eindeutig befangenes Gericht gewesen. Also so etwas gibt es schon. In diesem Fall ist es aber wichtig für alle Elos, dass die damit nicht durchkommen sonst orientieren sich in Zukunft die anderen Verfahren auch an diesem Urteil.

Rudolf Rocker

ZitatIn diesem Fall ist es aber wichtig für alle Elos, dass die damit nicht durchkommen sonst orientieren sich in Zukunft die anderen Verfahren auch an diesem Urteil.

Naja, ich glaube an SG Urteilen kann man sich nicht wirklich orientieren!

Aber irgendwas passt nicht!

Mein Anwalt währe im Dreieck gesprungen und hätte Berufung eingelegt, selbst wenn er das aus eigener Tasche bezahlt hätte.

Warum rechnet Dein Anwalt nicht mit einem Erfolg?
Wie begründet der das?

Wenn es etwas schriftliches der ZAF gegenüber der ARGE gibt und da die Unwahrheit drinn steht, ist das eine Straftat!

Ich hatte mal einen Arbeitgeber der in der Kündigung falsche Behauptungen aufgestellt hat und es dann so aussah als währe es mein Verschulden, dass ich den Job verloren hätte.
Darauf wollte mir das JobCenter eine Sperre reindrücken.
Ich habe dann in einem Arbeitsgerichtsverfahren (wo es um noch ausstehenden Lohn ging) darauf bestanden, das diese Kündigung zurückgenommen wird und die Behauptungen wiederrufen werden, da ich ansonsten Strafanzeige stellen würde.
Hat geklappt! Und die SB hat doof aus der Wäsche geguckt!

Judy

Zitat von: StoneCold0x0 am 17:30:56 Mo. 14.Februar 2011
Zu meinen Termin übermorgen soll ich aktuelle Bewerbungsunterlagen mitbringen. Zurzeit ist leider mein Drucker defekt, ich weiß jetzt nicht genau wie ich das handhaben soll
Kannst die ihm ja per Email schicken, notfalls mit Wegwerf-Email-Adresse. Oder kannst sie auf einem Stick mitnehmen, Oder in der Stadtbibliothek vorher ausdrucken. Oder auf CD-Rom gebrannt mitnehmen.

Pfiffi

Wer möchte die Bewerbungsunterlagen sehen?

Was spricht gegen handschriftliche Bewerbung?

Ich möchte Dich nicht in etwas reinsteigern lassen, aber wo konkret steht im SGB II, das der SB wenn er es denn fordert, Bewerbungsunterlagen einsehen darf?

Nehme sie natürlich mit die Bewerbungsunterlagen den Deine "Mitarbeit" (Fordern) ist ja per Gesetz geregelt.

Pc und Peripherie, sind nicht im Regelsatz enthalten, ebenso nicht die Reparatur eines defekten Druckers.

Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

StoneCold0x0

Das mein Anwalt ein falsches Spiel treibt würde ich ausschließen. Auf Wunsch des JobCenters hatte das Sozialgericht die Prozesskostenhilfe und die Beratungshilfe gestrichen. Das Sozialgericht schrieb auch das keine Aussicht auf Erfolg bestehe  8o
Kurzum hat mein Anwalt bis jetzt für Lau gearbeitet, das er dazu nun nicht mehr die große Lust hat ist klar.

Zu mein Gespräch übermorgen

Ich soll aktuelle Bewerbungsunterlagen und ein Nachweis für meine Aktivitäten mitbringen.

Wie soll ich ein Nachweis über Email Bewerbungen erbringen und ca. 100 Mails ausdrucken kann man doch auch nicht verlangen. Mit USB-Stick hatte ich schon mal Versucht, wurde abgelehnt wegen Virengefahr. Eine Begleitung habe ich leider auch nicht. Ist es eigentlich normal das sich während des Gespräch noch 2 weiter JobCenter angestellten in Raum aufhalten? Es ist nämlich kein Einzelbüro

  • Chefduzen Spendenbutton