Sanktion wegen kurze Hose und Sandalen

Begonnen von StoneCold0x0, 11:22:26 Di. 27.Juli 2010

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Judy

Frag den SB nach seiner Emailadresse, steht meistens auch auf den Bescheiden von deinem SB, oder den Terminen die du geschickt kriegst, notfalls bei der Arge anrufen.
Dorthin kannst du ihm dann die Bewerbungsunterlagen als Anhänge mitschicken in der Email.
Ich würde dazu eine neue Email-Provider suchen, etwas, wo ich nicht jeden Tag einchecke und das dem SB auch kundtun, dass das nur eine Email ist, von der du Post wegschickst, wo du aber nicht regelmäßig reinguckst.
Eine Bewerbung oder Absagen der AG als Email kann man in den meisten Providern herunterladen, wenn du die Mail liest gibt es dafür meistens eine Option, du hast dann ein im .eml-Format gespeichertes Dingens auf dem PC. Beim Download kriegen die meist ne Nummer, sehr verwirrend, daher benenne ich die um und nehme den Namen des AG und Bewerbung oder Absage mit hinzu als Namen unter welcher ich die Datei abspeichere. Diese Dateien kann man dam SB dann auch als Anhang schicken per Email. Aber du hast doch nicht wirklich Hunderte davon?

H1N1

@StoneCold: Du hast definitv das Recht eine Begleitung zu deinem Termin mitzunehmen, die dann im zweifelsfall bezeugen kann was dort besprochen wurde. Es ist völlig egal wer das ist. Die Begleitung muss nicht sachkundig sein. Sie dient letztendlich nur als Zeuge.

schwarzrot

Stonecold, kannst du das beschriebene gerichtsurteil (mit schwärzung der namen) mal scannen und (z.b. bei http://imageshack.us/ ) hochladen?
Irgendwie kommt mir das doch etwas zu schräg alles.

Was die bewerbungen betrifft, wieso hunderte von bewerbungen? Nimm die der letzten monate, sollten nicht hunderte sein, sonst stimmt da was nicht.
Der 'tip' mit zumailen von bewerbungen ist übrigens grosser käse, weil du später nix beweisen kannst.
(Davon dass du vermutlich die virenschleuder 'outtlook' benutzt @Judy (.eml-dateien?) will ich mal nicht anfangen)

Und 'absagen' der arbeitgeber musst du schon gar nicht vorweisen, es sei denn du hast so einen mist in deiner EGV 'freiwillig' unterschrieben.

Wenn der drucker kaputt ist, füll die liste vom amt aus: Name, adresse, mail des ansprechpartners und datum. Sollte reichen.
Inklusive schriftlichem statement ausdrucken der anschreiben nicht möglich, weil drucker kapputt und kein geld.

Ein problem ist, dass dein SA nun wegen des bescheuerten gerichtsurteils oberwasser bekommt. Solange du dies nicht wegbekommst, durch ein anderslautendes revisionsverfahren, wird der nun vermutlich alles mögliche versuchen, bis du bei der dritten sanktion angelangt bist.
Insofern, such dir um himmelswillen unterstützung. Elo-ini, (in kleinstädten) sozialverbände, gewerkschaft (dazu zählt auch die FAU!), oder politische parteien ('die Linke'(TM)).

Ev. hilft dies: http://www.my-sozialberatung.de/adressen
Oder 'googlen', nach sozialberatung in deinem ort.

Nimm eine begleitung mit (aber bitte nicht eltern oder ehe/lebenspartner)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker


StoneCold0x0

Zitat von: schwarzrot am 12:41:18 Di. 15.Februar 2011
Stonecold, kannst du das beschriebene gerichtsurteil (mit schwärzung der namen) mal scannen und (z.b. bei http://imageshack.us/ ) hochladen?
Irgendwie kommt mir das doch etwas zu schräg alles.


wenn ich den Termin morgen hinter mir habe werde ich das Ding mal einscannen.

ich habe auf einen Zettel auf geschrieben wo ich mich überall Beworben habe mit Datum, Firmenname, Berufsbezeichnung und Datum. Rudolf wird mich morgen begleiten

Pfiffi

Das ist gut das Du Begleitung ( § 13 Abs. 4 SGB X) hast, macht Euch ein Protokoll, und immer schön sachlich, lieber einmal mehr fragen, wenn man etwas nicht verstanden hat.

Die Behörde hat die Pflicht, §§ 13-15 SGB I der Auskunft und Beratung.

Und noch etwas, schriftlich Stellung nehmen lassen die JC, dazu forderst Du sie schriftlich auf, das reicht wenn man das handschriftlich macht. (§§ 33 u. 35 SGB X)

Schreibe Dir so etwas vorher auf, das Du da Gespräch bestimmst und nicht Dein "Folterknecht". ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

bodenlos

Zitat von: StoneCold0x0 link=topic=22048.msg224477#msg224477 date=1297710830
Auf Wunsch des JobCenters hatte das Sozialgericht die Prozesskostenhilfe und die Beratungshilfe gestrichen....
/quote]

Wundert mich immer noch, das die so eine Antrag stellen dürfen, hat der RA bestätigt, dass die das
können? Entscheidend ist doch die Bedürftigkeit, die Ablehnung seitens des Gerichtes ist ja ne andere Baustelle... .

Hm, kennt keiner da die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen?

Judy

Ich denke schon, dass der RA eventuell befangen sein könnte, mein Ex war am Anfang auch davon überzeugt, dass er super vertreten wurde, bis mir und ihm und anderen da einige Dinge doch sehr, sehr seltsam vorkamen. Es war so ein einfacher Fall eigentlich, das hätte man sogar alleine durchziehen können und unmöglich verlieren können. Aber der hat das verkorkst.

nightliner

Zitat von: bodenlos am 20:15:44 Di. 15.Februar 2011
Auf Wunsch des JobCenters hatte das Sozialgericht die Prozesskostenhilfe und die Beratungshilfe gestrichen....

Wundert mich immer noch, das die so eine Antrag stellen dürfen, hat der RA bestätigt, dass die das
können? Entscheidend ist doch die Bedürftigkeit, die Ablehnung seitens des Gerichtes ist ja ne andere Baustelle... .

Hm, kennt keiner da die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen?


Das ist ganz normal bei PKH, es gelten hier die Regel der ZPO, der Antragsgegner bekommt rechtliches Gehör zum Antrag des Antragsstellers auf PKH.
§ 118 ZPO, siehe hier, http://dejure.org/gesetze/ZPO/118.html, und kann beantragen dass dem Antragsteller die PKH versagt werden soll, weiil die Klage keine ausreichend Aussicht auf Erfolg hat, oder die beabsichtige Rechtsverfolgung willkürlich ist, siehe § 114 ZPO, http://dejure.org/gesetze/ZPO/114.html

Im Endeffekt muss dann aber das Gericht entscheiden, gegen die Entscheidung dass es keine PKH gibt, ist dann aber auch ein Rechtsmittel zulässig.

Muss allerdings auch sagen, dass das alles im Endeffekt nur auf der Aussage von dem ZAF Mitarbeiter basiert, und dass das dann nach Aktenlage die PKH schon abgelehnt wiird, kann ich auch nicht verstehen.

Normalerweise, so wie ich es gelesen habe, wird das nur gemacht, wenn wirklich von vornherein klar ist, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, weil
z.B. etwaige Rechtsmittelfristen vorbei  sind.

Aber bei einer Sache die im Endeffekt nur auf der Zeugenaussage eines ZAF Mitarbeiters basiert.

Es ist die eine Sache irgendwas auf den Zettel von der Arge zu schreiben, als ZAF Mitarbeiter, sofern das gelogen war, hat das keinerlei rechtliche Konsequenzen, es ist eine andere Sache vor Gericht eine Falschaussage zu machen, die ist nämlich strafbar.

Und gerade bei Zeugenaussagen liest man doch immer wieder, dass sich die Zeugen, wenn sie dann vor Gericht aussagen müssen, sich auf einmal  dann doch nicht mehr so sicher sind.

matten

Zitat von: matten am 18:48:16 Mo. 14.Februar 2011
moin..

ich sage mal so...
da stimmt was nicht..
so mein Gefühl


matten

Moin...
Sorry ich habe mich geirrt
matten


Pfiffi

Na dann machen wir mal Butter bei die Fische:

Beratungskostenhilfe erhält man, wenn man arm ist, und eine anwaltliche Beratung braucht. Man sucht sich einen Anwalt aus, möglichst ein Fachanwalt für das Sachgebiet, zu finden auf oben genannten Adress-Seiten, und bittet ihn gleich zu Beginn des Termins darum, die Beratung über Beratungskostenhilfe abzurechnen. Der Anwalt lässt sich dann ein Formular unterschreiben, das er dann mit einer Kopie Eures Einkommensnachweises (Lohnabrechnung, Bescheid vom Sozial- und/oder Arbeitsamt, Rentenbescheid, Krankengeldbescheid usw.) beim örtlich zuständigen Amtsgericht einreicht und von dort dann bezahlt wird. Es gibt aber auch Anwälte, die verlangen, daß man sich so einen Schein erst beim Amtsgericht holt - diese Anwälte taugen nichts, haben kein Interesse daran, auch armen Menschen rechtlich beizustehen.

Wissen muß man aber auch, daß Anwälte bei der Beratungskostenhilfe nur einen Teil ihres üblichen Honorars vom Amtsgericht bezahlt bekommen - daher lohnt es sich, gut vorbereitet und mit sauber geordneten Papieren beim Anwalt vorzusprechen, denn wenn die Papiere okay sind, und man kurz und knapp ihm erzählen kann, was man will (oder man nimmt jemanden mit, der/die das kann), kann die verfügbare Zeit besser genutzt werden, als wenn der Anwalt erst einen Schuhkarton voller Papiere durchwühlen muß, was Anwälte extrem ungern machen - vor allem dann allerhöchst ungern, wenn der Mandant ein "Hilfe-Fall" ist, also "Beratungskostenhilfe" usw....

Prozesskostenhilfe bekommt man, wenn man arm ist, und einen Rechtsstreit am Backen hat, und es gute Aussichten gibt, daß man ihn gewinnen kann. Man beauftragt einen Anwalt (möglichst Fachanwalt für das Sachgebiet) mit der Verteidigung oder Klage, legt ihm die geordneten Papiere vor, erzählt ihm, um was es geht und bittet ihn, Prozesskostenhilfe für das Verfahren beim zuständigen Gericht zu beantragen. Wie das geht, weiß der Anwalt. Das Gericht entscheidet dann, ob es Prozesskostenhilfe gewährt oder nicht.

ABER:

Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, immerhin des höchsten deutschen Gerichtes aus 2001, das besagt, daß Prozesskostenhilfe nahezu immer gewährt werden muß, um der die Hilfe beantragenden Person die Möglichkeit zu geben, ihr Anliegen vernünftig bei Gericht vortragen zu können (mittels eines Fachanwaltes), ggf. Gutachten bezahlen zu können und vieles mehr.

Das Urteil hat das Aktenzeichen

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT 2 BVR 569/01

Viele Anwälte kennen es nicht, viele Richter auch nicht.

Im Internet findet man es unter:

Das Bundesverfassungsgericht

Fundstelle: http://www.elo-forum.org/infos-abwehr-behoerdenwillkuer/7239-ergaenzung-man-erwerbsloser-gegenwehr-alles-wissen.html

Da ich weiß wer den Text verfasst hat, würde ich mich zu 100% darauf selbst beziehen.  ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

StoneCold0x0

Rudolf Rocker hat mich heute bei mein Termin beim JobCenter Super Unterstützt. Vielen Dank nochmal.
Ich habe jetzt noch ein zweites Problem mehr dazu hier http://www.chefduzen.de/index.php/topic,23293.0.html


Ich scanne morgen mal mein Schreiben von Sozialgericht ein. Da scheint eine Riesen Sauerei abzugehen, das Sozialgericht hat die Argument von JobCenter 1:1 übernommen und mir jegliche Unterstützung streichen lassen. Rudolf habe ich es heute schon mal zu lesen gegeben.

Poor


ColinArcher

Die Arge wird schwerlich damit durchkommen. Wenn Du alkoholisiert gewesen wärst...... Wenn Drogen eine Rolle gespielt hätten aber dein wegen der Kleidung?

Vielleicht nutzt Du das ganz einfach als Gelegenheit einen Antrag auf angemessene Bekleidung zu stellen um so einer Sanktionierung künftig aus dem Weg zu gehen.

Judy


bodenlos

@nightliner

Danke für die Erklärung. Interessnat, hätte ich nicht gedacht, dass der Antragsgegener
da so eine Einflussmöglichkeet hat.

StoneCold0x0

Ich wollte grade die Unterlagen von Sozialgericht einscannen, aber der Scanner streikt jetzt auch.

Mein Anwalt hat ein Brief zum JobCenter geschickt, das sie den Sanktionsbescheid gem § 44 SGB X prüfen sollen

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