Weigere mich Maßnahme zu machen! Teamleiter der Arge droht mit 100 % Sanktion!

Begonnen von meilenweilt, 12:21:22 Mo. 27.September 2010

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

meilenweilt

Hallo, ich komme gerade von einer Informationsveranstaltung für eine Maßnahme. Da mir die Maßnahme von den Inhalten her nicht zusagt, habe ich dem Teamleiter der Arge und den Maßnahmeleitern erzählt, dass ich die Maßnahme nicht machen werde.

Vorab möchte ich sagen, dass es 4 Wochen vor dieser Informationsveranstaltung seitens der Arge und eines Maßnahmeleiters hieß, die Maßnahme wäre freiwillig. Ist klar.

Von Freiwilligkeit war aber auf einmal nichts mehr zu spüren. Der Teamleiter der Arge sprach davon mich zu 100 % zu sanktionieren, weil ich ja meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkäme.

Darauf hin habe ich gesagt, dass das nicht stimmt. Da ich ja beispielweise auch meine 8 Bewerbungen im Monat schreibe, die in meiner letzten Eingliederungsvereinbarung vereinbart worden sind. (die übrigens noch bis Januar 2011 gültig ist).

Zu 100 % sanktionieren könne er mich auch nicht, erklärte ich ihm, da Leute ab 25 beim ersten Verstoß nur um 30 % sanktioniert werden können und das er mich sowieso erst sanktionieren kann, wenn ich die EGV für diese Maßnahme unterschreibe.

Er verneinte das übrigens und daraufhin sagte ich im höflichen, aber bestimmten Ton, dass er mich ja gern, um 100 % sanktionieren könne, aber diese Sanktion dann zu einem späteren Zeitpunkt sowieso vom Sozialgericht wieder einkassiert wird.

In dem Moment sagte zumindestens ein weiterer potenzieller Teilnehmer für diese Maßnahme zu mir, aber wohl unhörbar für den Teamleiter der Arge, dass ich ihm das gar nicht erklären bräuchte, da er das eh nicht kapiert.

Das war aber auch schon alles was ich an Rückhalt von den circa 15 Teilnehmern erwarten durfte, aber immerhin, man ist ja schon dankbar für jeden Hartz4-Empfänger, der zumindestens ein Lüftchen von Widerstand zeigt.

Der Teamleiter sagt auf einmal, dass er die Diskussion mit mir nun beenden möchte, da ich ja alle runterziehen würde und das da wohl eine Sanktion und ein Verwaltungsakt kommen wird.

Es ging dann noch ein wenig hin und her, aber weitesgehend höflich und erstmal bin ich so mit ihm verblieben, dass ich mich in den nächsten Tagen nochmal bei der Arge melden werde und gegebenfalls ein Gegenvorschlag für diese Maßnahme ausarbeite.

Was ja eigentlich Blödsinn ist, schließlich gibt es eine bestehende EGV, die bis Anfang 2011 gültig ist, aber ich war dann auch ein wenig verunsichert, 100 % Sanktion ist ja auch nicht so toll.

Am Ende wurde noch 10 Minuten so allgemein weitergeredet und wir bekamen unsere EGVs. Ich habe die auch erstmal angenommen, aber habe eigentlich nicht vor die zu unterschreiben. Einige haben sofort unterschrieben, Andere haben sie mitgenommen.

Spätestens da habe ich gedacht, dass es vielleicht besser gewesen wäre, wenn ich mich stillgehalten hätte, dann hätte ich die EGV stillschweigend mitnehmen können und dann einfach nicht mehr darauf reagiert. Jetzt hat mich aber der Teamleiter der Arge wohl auf dem Kieker und sich Notizen zu mir gemacht.

Lustig war auch wie eine andere Frau von der Arge zu allen Teilnehmern sagte, dass sie die EGVs spätestens Donnerstag unterschrieben zurückhaben möchte, denn sonst werden weitere Schritte eingeleitet.

Was also soviel heißt wie: "Wer nicht unterschreibt, wird sanktioniert." Ich wollte mich erst noch dazu äußern, war aber der Ansicht, dass ich mich für heute genug mit der Arge angelegt habe. Der Rest schwieg natürlich auch.

So, jetzt die Frage an euch. Was soll ich machen? Da liegt eine Sanktion in der Luft, die meines Erachtens rechtlich nicht haltbar ist. Egal, ob ich nun zu 30 % oder 100 % sanktioniert werde. Ein Verwaltungsakt scheint auch noch zu kommen.

Soll ich die nächsten Tage jetzt nochmal zur Arge gehen und eine andere Maßnahme, vielleicht sogar eine Umschulung in einer selbst ausgearbeiteten EGV vorschlagen oder soll ich einfach abwarten, was passiert?

Eigentlich können sie mich aus rechtlicher Sicht nicht sanktionieren, es sei denn ich täusche mich da gerade gewaltig.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

afaman

Bis jetzt ist alles nur "heiße Luft"!

Falls du es schaffen könntest, unter den anderen Teilnehmern Zeugen für die Verhaltensweisen der ARGEN zu finden, wären Strafanzeigen wegen versuchter Nötigung und Rechtsbeugung meine Idee!

Die Tatsache, dass ihr alle neue EGV unterschreiben solltet, zeigt doch schon, dass die, ohne das, keine Chancen der Sanktionierung gegen dich haben!

Lass dich nicht in s Bockshorn von denen jagen!  ;D

schwarzrot

Seh das ähnlich wie afaman, mit einer einschränkung: Wichtig wäre zu wissen, was für eine EGV du zur zeit am laufen hast (übrigens 8 'bewerbungen' pro monat sind recht viel).
Ich hoffe mal nicht du hast dort irgend ein passus wie 'an allen massnahmen teilzunehmen' und 'alle anweisungen des massnahmeträgers zu befolgen' drin. Weil dann müsstest du erstmal gegen deine laufende EGV vorgehen (z.b. w.g. unbestimmtheit).

Zu allerest würde ich aber erstmal vorschlagen mit diesem 'auf den kieker' gequatsche aufzuhören: Ein amt ist keine einzelperson wo sachbearbeiter sich sowas locker leisten könnten, wenn sie überhaupt zeit für sowas hätten (gilt zumindest in städten, in einer arge auf dem land mit 4-5 erwerbslosen mag das anders sein).
Das amt hat sowieso die massgabe dich fertigzumachen d.h. dich aus dem leistungsbezug oder zumindest aus den 'arbeitslosenzahlen' (statisiktricks) zu kicken, daher diese 'massnahmen'.

Das passiert aber immer, egal was du tust. Leisetreten verhindert sowas nicht.
Im gegenteil!

Du hast wie schon afaman angedeutet hat nun mehre möglichkeiten zur wahl:
-Du kannst erstmal abwarten, der 'teamleiter' hat ja inzwischen gemerkt, dass du dich mit popanz nicht so leicht einschüchtern lässt, manchmal lassen sie es dann sein, weil mit dem gleichen aufwand den sie nun bei dir abarbeiten müssten, können die locker das zehnfache von verängstigten hartzern unter sach und fach bringen.

-Du kannst(/und solltest!) mal versuchen zeugen für diese veranstaltung zu finden. Zumindest wäre ein gedächnisprotokoll sinnvoll, falls es irgendwann vor gericht auf den tisch kommen muss, was die da versucht haben, ist es sinnvoll beweise zu haben.

-Du könntest einen fragebrief an den entsprechenden 'teamleiter' schicken, in dem du die 'infoveranstaltung' beschreibst und schriftlich(!) fragst, ob du alles (seine drohungen, aber bitte nett formuliert) bei dieser veranstaltung richtig verstanden hast und ihn fragst ob er dir bitte (schriftlich!) im falle die entprechenden gesetze zitieren könne, dir sei noch nicht so richtig klar, wo das von ihm gesagte im SGB zu finden sei. ;) Und dass du nicht verstehst, warum du während einer gültigen EGV noch vor deren ablauf eine neue ersetzende unterschreiben sollst.
Damit machst du nachträglich die 'infoveranstaltung' zu einem vorgang. Wenn du glück hast, schreibt er, dass das ganze ein irrtum war (weil er weiss, dass er sowas nicht begründen kann). Wenn er nicht antwortet auch gut, du solltest aber sehen, dass du deinen fragebrief beweisen kannst (verschwindet sonst schnell).

-Einen gegenvorschlag ausarbeiten, sich bei für dich sinnvollen massnahmeträgern zu informieren solltest du in jedem fall machen, damit du im falle eine argumentation an der hand hast.

In keinem fall solltest du 'die nächsten Tage jetzt nochmal zur Arge gehen und ...', zumindest nicht ohne 'begleitung' nach (SGB X §13 abs. 4-6), also nix machen ohne zeugen! Mit denen ohne zeugen zu 'reden' bringt gar nix. Da ist alles schriftlich machen viel besser.

Aber das hast du ja schon erlebt, dass die dir alles mögliche erzählen, solange niemand was beweisen kann.   :)

Ach so und schau mal, ob es bei dir eine (kämpferische) erwerbslosenini gibt: Alleine ist immer schwerer als mit mehreren.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

meilenweilt

Danke für eure Beiträge.

@schwarztor

Zeugen für diese Veranstaltung habe ich nicht, zumindestens kenne ich keinen von den potenziellen Maßnahmeteilnehmern, so dass ich jetzt im nachhinein auch keinen fragen kann, ob dieser sich als Zeuge zur Verfügung stellt.

Soweit habe ich auch gar nicht gedacht, als der Teamleiter auf einmal mit seinem "Das gibt aber nun eine Sanktion von 100 %" ankam, war ich nämlich sowieso erstmal recht überrascht.

In meiner derzeitigen Eingliederungsvereinbarung steht nichts davon, dass ich mich verpflichte an allen Maßnahmen teilzunehmen.

Ich denke im Moment darüber nach erstmal gar nichts zu machen und abzuwarten, was von der Arge kommt. Meinst du wirklich ich soll nun einen Gegenvorschlag für eine andere Maßnahme ausarbeiten? Reicht es, wenn ich erstmal nur schreibe, was für eine Art Maßnahme ich wo machen möchte oder muss ich gleich eine neue EGV für sowas erstellen?

Naja, wahrscheinlich komme ich um eine Sanktion nicht drumherum. Spätestens, wenn ich einen Verwaltungsakt bekomme und dann diese Maßnahme nicht mache, gibt es doch eine Kürzung von 30 % und dann habe ich auch keine Garantie, dass ein Widerspruch gegen den Verwaltungsakt Erfolg haben wird.

Nächsten Montag soll die Maßnahme übrigens schon losgehen.

schwarzrot

Zitat@schwarztor
::)
Biste fussballfan?

ZitatMeinst du wirklich ich soll nun einen Gegenvorschlag für eine andere Maßnahme ausarbeiten? Reicht es, wenn ich erstmal nur schreibe, was für eine Art Maßnahme ich wo machen möchte oder muss ich gleich eine neue EGV für sowas erstellen?
Du musst gar nix ausarbeiten, aber solltest dich mal über sinnvolle massnahmen für dich informieren und material dazu sammeln.
Das amt will ja 'aktivieren', also warum sein leben nicht selbst in die hand nehmen? Du weisst ja schliesslich besser, was gut für dich ist, als das doofe amt.
Und eine 'EGV' erstellst du schon gar nicht, sondern machst 'vorschläge'.  ;)

ZitatNaja, wahrscheinlich komme ich um eine Sanktion nicht drumherum. Spätestens, wenn ich einen Verwaltungsakt bekomme und dann diese Maßnahme nicht mache, gibt es doch eine Kürzung von 30 % und dann habe ich auch keine Garantie, dass ein Widerspruch gegen den Verwaltungsakt Erfolg haben wird.
So ein quatsch! Wart doch erst mal ab. Eine 100%sanktion geht schon mal gar nicht. Ist nicht gerichtsfest als erste sanktion.
Und VAs sind bisher nicht sanktionierbar, weil im sanktionsparagraph nicht vorhanden (soll sich mit der neuen künftigen gesetzesänderung ändern).

Falls dein amtsträger es wirklich wissen will, hast du gute chancen, die sanktion spätestens vor gericht wieder wegzubekommen.
Das heisst natürlich du musst gegen dann klagen, aber dich kostest das nur 10eus (beratungsschein, damit zum sozialanwalt) und bei solchen arschlöchern als 'teamleiter' wär mir zumindest das wert.

Zitat
Nächsten Montag soll die Maßnahme übrigens schon losgehen.

Ist normal, die versuchen da immer schnell,schnell zu machen, bevor leute nochmal darüber nachdenken können. Das verhalten ist in den argen sehr
oft wie unseriöse versicherungsvertreter u. haustürgeschäfte: überrumpelungstaktik u. dann dafür sorgen, dass leute nicht mehr rechtzeitig rauskommen.


Such mal ein bischen im forum, wurde schon oft beschrieben, wie mensch mit solchen 'massnahmen' umgeht.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Pfiffi

Was steht im Wortlaut des §15 zur Eingliederungsvereinbarung, Satz 1 mit jedem soll eine EGV abgeschlossen werden, aber nicht mit 15 Mann gleichzeitig,
ich wette das diese vorgelegenen EGVs, alle den gleichen Wortlaut bis auf den Namen haben.

Zur Abgabe des Termins, bis Donnerstag, hast Du dies schriftlich mit Rechtsfolgebelehrung?

Wenn nein, dann erübrigt sich das.

Mitwirkungspflicht, der bist Du nachgekommen, oder warst Du nicht bei der Veranstaltung?

Wie sieht Deine derzeit gültige EGV aus?

Damit man abschließend etwas sagen kann.

Ansonsten nur schriftlich verkehren, nur mit Beistand zu Termine der Arge, Zähne zeigen oder anpassen bringt nichts, Du musst Dein Recht wissen und kennen, dort wird es Dir niemand sagen oder Dich darauf hinweisen.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

meilenweilt

@schwarzrot (sorry, dass ich versehentlich deinen Namen falsch geschrieben habe, bin St. Pauli-Fan)  ;)
@Pfiffi

In meiner derzeitigen Eingliederungsvereinbarung steht doch etwas bedenkliches, obwohl mir dazu vor einiger Zeit in einem anderen Forum mal gesagt wurde, dass das nicht bedeutet, dass sie mich zwangsweise in Maßnahmen stecken können, aber vielleicht seht ihr das ja anders.

Ich zitiere mal den betreffenden Teil.

"1. Ihr Träger für Grundsicherung Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Soziales unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung
- Zuweisung bei Aktivierungs-  bzw. Fortbildungsmaßnahmen durch die Arge. Entsprechend können Einladungen zu Infoveranstaltungen erfolgen."

Ich hoffe mal nicht, dass ich mich dadurch verpflichtet habe jede Maßnahme zu machen, zumal das ja auch nicht unter meinen Bemühungen zur Eingliederung in Arbeit steht, sondern unter den Bemühungen der Arge.

Pfiffi

Das Wörtchen " ZUWEISUNG" stört mich schon ein wenig, allerdings wurde weiter oben kurz die Unbestimmtheit angedeutet, also ist dies so oder so zu sehen.

Es steht konkret keine bestimmte Massnahme drin, allerdings sind die vorgefertigten Sätze einer EGV, so mit "Tretminen" gespickt.

Meine Vorgehensweise, wäre folgende, man soll Dir bitte konkret und nachhaltig darlegen, warum gerade diese Massnahme Dich in den 1. Arbeitsmarkt integrieren soll/wird?

Schriftlich natürlich. heute ist Montag, also liegt es an Dir am Donnerstag Dein Schreiben bei der ARGE abzugeben, oder Freitag, wichtig ist für Dich der Stempel, vor Massnahmebeginn, damit man nicht etwa auf den Gedanken der Verletzung der Mitwirkungspflicht kommen könnte.

Übrigends den Namen des TL hast Du Dir doch hoffentlich aufgeschrieben?

Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

meilenweilt

Zitat von: Pfiffi am 17:26:50 Mo. 27.September 2010
Übrigends den Namen des TL hast Du Dir doch hoffentlich aufgeschrieben?

Der Name des Teamleiters ist mir bekannt.

Bin halt noch am überlegen, wie ich vorgehe. Entweder ich warte einfach ab, was kommt oder ich mache das so, wie von dir beschrieben. Vielleicht schlage ich auch eine andere Maßnahme vor, obwohl es da derzeit keine wirklich sinnvollen Maßnahmen gibt.

Pfiffi

Kurze vll. ein wenig ketzerische Frage: ist es Deine Aufgabe irgendwelche Massnahmen der ARGE anzutragen oder vorzuschlagen?

Ich gehe davon aus das die "Arbeitslosenindustrie" nicht wirklich etwas an Bildung für ALG II Empfänger bereithält.

Für diese "Industrie" zählt nur viele "Teilnehmer" durchzuschleusen, auszuspionieren und entsprechend zu konditionieren.

Damit machen die ihren Reibach, mit dem Elend und der Verzweiflung derer, die die geringste bzw. überhaupt keine Lobby haben.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

meilenweilt

Zitat von: Pfiffi am 17:43:31 Mo. 27.September 2010
Kurze vll. ein wenig ketzerische Frage: ist es Deine Aufgabe irgendwelche Massnahmen der ARGE anzutragen oder vorzuschlagen?

Ich gehe davon aus das die "Arbeitslosenindustrie" nicht wirklich etwas an Bildung für ALG II Empfänger bereithält.

Für diese "Industrie" zählt nur viele "Teilnehmer" durchzuschleusen, auszuspionieren und entsprechend zu konditionieren.

Damit machen die ihren Reibach, mit dem Elend und der Verzweiflung derer, die die geringste bzw. überhaupt keine Lobby haben.

Der Meinung bin ich auch. 99 % der Maßnahmen sind absolut sinnfrei. Sie haben nur eins gemeinsam und zwar, dass sie im Vorfeld von den Arge-Mitarbeitern und den Maßnahmeleitern in den Himmel gelobt werden, so dass man als jemand, der noch nie so eine Maßnahme absolviert hat, meinen könnte es handelt sich, um etwas Fantastisches.

Jetzt muss ich mal kurz die Eingliederungsvereinbarung zu dieser Maßnahme zitieren. Schon alleine wegen diesem Satz hätte ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben:

"Die Trainignsinhalte des Kurses beziehen sich zum Beispiel auf Analysen des Arbeitsmarktes, EDV-Kenntnisse, Gestaltung von Bewerbungsunterlagen oder Förderung kommunikativer Fähigkeiten"

Schon daran erkennt man, dass es sich bei der Maßnahme, die ich machen soll, um irgendsoeinen 0815-Kram handelt, der mir absolut nichts bringt. Es war sogar davon die Rede, dass wir dort auch Rechtschreibung, Punkt-  und Kommasetzung lernen sollen. Es ist wirklich eine Unverschämtheit.

Ich bin mal so gespannt, ob ich diese Maßnahme ohne Sanktion umgehen kann. Sollte ich mich aus einem Zustand geistiger Umnachtung doch noch dazu entschließen zu dieser Maßnahme zu gehen (aber auch nur, wenn ein Verwaltungsakt kommt), dann dürfen die sich aber auf einen äußerst ungemütlichen Teilnehmer gefasst machen.  :evil:


Pfiffi

Gut aber darum geht es doch nicht, es geht darum, das Du von einer solchen Massnahme nicht überzeugt bist und diese letzendlich dich nicht in den 1. Arbeitsmarkt integriert.

Denke das Du jetzt genügend Stoff hast damit umzugehen. ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

schwarzrot

Ah ok, st.paulifan ist ok!  :D

ZitatDer Meinung bin ich auch. 99 % der Maßnahmen sind absolut sinnfrei.

Das seh ich auch so, keine frage!
Was ich meinte war eine 'richtige' weiterbildung:
Irgendwas, was du schon immer lernen wolltest und was dir in deinem beruf vorteile bringt, du aber dir nicht leisten kannst (->'bildungsgutschein').
Nimm doch unsere tolle regierung beim wort. 'Bildung' ist das wichtigste!  ;D

Keine angst, du wirst das nicht so einfach bekommen, wie ihre schwachsinnsmassnahmen. Aber manchmal klappt es doch, also ruhig versuchen.
Und falls nicht, müssen sie um so mehr begründen, warum ihr eingekaufter 0-8-15- schwachsinn für dich geeignet ist.  ;)
Vor gericht können sie dann dich nicht als totalverweigerer hinstellen, das gibt pluspunkte.

ZitatPfiffi:
Denke das Du jetzt genügend Stoff hast damit umzugehen.
Das denkie ich nun aber auch!  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Onkel Tom

Tach meilenweilt

Das was Du in Deinem ersten Beitrag dieses Themas berichtest, klingelt es bei mir
gewaltig. 2006 habe ich sowas ähnliches erlebt und diese rechtswidrige Art und Weise,
erwerbslose on Masse mit EGV's zu "beglücken" durch hartnäckiges rechtliches Durchgreifen
gestoppt.

Die Frage, die sich nun bei mir stellt.. Solltest Du die neue EGV in dieser Infoveranstaltung,
also mit allen anderen vorgeladenen in einem Raum gleich unterzeichnen ?

Ich habe Dir eine weitere Frage aus Sicherheitsgründen per PN gesendet.

Lass Dich nicht verhartzen !

bodenlos

Zitat von: meilenweilt am 17:55:04 Mo. 27.September 2010
...

Schon daran erkennt man, dass es sich bei der Maßnahme, die ich machen soll, um irgendsoeinen 0815-Kram handelt, der mir absolut nichts bringt. Es war sogar davon die Rede, dass wir dort auch Rechtschreibung, Punkt-  und Kommasetzung lernen sollen. Es ist wirklich eine Unverschämtheit.

Ich bin mal so gespannt, ob ich diese Maßnahme ohne Sanktion umgehen kann. Sollte ich mich aus einem Zustand geistiger Umnachtung doch noch dazu entschließen zu dieser Maßnahme zu gehen (aber auch nur, wenn ein Verwaltungsakt kommt), dann dürfen die sich aber auf einen äußerst ungemütlichen Teilnehmer gefasst machen.  :evil:


Ja, das ist eine 0815 Maßnahme: 8 Wochen Englisch wären besser, würden dich aber vermutlich auch nicht weit (-er) bringen.

Würde die Maßnahme nicht antreten: Abbruch ist offensichtlich  immer schwieriger einem Sozial- Gericht verständlich zu machen,
selbst wenn man dann sogar im Detail begründen kann, wie wenig die Maßnahme was bringt/brachte.

Angesichts der o.a. 0815-Maßnahmen besser also von vorneherein ablehnen und argumentieren, warum z.B. eine andere Fortbildung
(entsprechend recherchieren)  für DICH viel eher Sinn macht.







meilenweilt

Zitat von: Onkel Tom am 12:05:00 Di. 28.September 2010
Tach meilenweilt
Die Frage, die sich nun bei mir stellt.. Solltest Du die neue EGV in dieser Infoveranstaltung,
also mit allen anderen vorgeladenen in einem Raum gleich unterzeichnen ?

Nein, uns wurde freigestellt, ob wir die Eingliederungsvereinbarung sofort unterschreiben oder sie unterschrieben bis spätestens Donnerstag zurückbringen.

Alan Smithee

Ich habe das auch schon erlebt: Massenveranstaltung so mit 20 Leutz auf der ARGE, dann wurden "EGV´s" verteilt, die wir an Ort und Stelle zu unterschreiben hatten. Der Knaller aber war: Das war noch VOR Hartz IV! Die haben damals also bei uns schon viel ausgetestet, obwohl es noch nicht in den Gesetzesbüchern verankert war! Ich erinnere mich an einen BlaBla von wegen Mitwirkungspflicht, aber der allgemeine Wortlaut war schon so wie heute auch: "Wir wollen, dass sie so schnell wie möglich wieder eine Arbeitsstelle bekommen. Daher..."

Das war damals meine erste Maßnahme, und ich hatte mir damals in meiner unendlichen Naivität was davon versprochen. Es wurde gelabert, der Maßnahmeträger habe Kontakte zu Unternehmen, es wird gezielt gefördert, Blablubb. Damals war noch kein kostenloses Praktikum oder ein 1E Job damit verbunden (gab´s ja noch nicht in der Form). Also den ganzen Tag den Hintern plattgesessen und im Internet nach "Stellen" gesucht, und Blabla rund um das Thema "Bewerbung". Als sie uns dann auch noch bei einem fingierten Vorstellungsgespräch filmen wollten, war dann bei mir endgültig der Ofen aus.

Eigentlich war das Ganze eine Konditionierung darauf, Arbeit um jeden Preis anzunehmen. Es wurde auch gerade  die neue Stellenbörse der Afa umgemodelt, und siehe da: eigentlich nur noch Jobs über Zappelbuden, Callcenter etc. Aber ich habe viele neue Leute kennengelernt, alles auch "schwer vermittelbarer Ausschuss" wie meine Wenigkeit. Das ganze endete dann darin, dass keiner aus unserer Klasse auch nur ein Bewerbungsgespräch bekommen hat, geschweige denn irgendwelche "Kontakte" zu Unternehmen. Ach so, ja, Englisch war auch dabei. Allerdings auf übelstem Kindergarten-Niveau. Und wir haben tatsächlich auch Blätter mit Kreuzworträtseln verteilt bekommen. Bildung hoch zehn.

Dieser Maßnahmeträger hat übrigens noch über Jahre hinweg sein Unwesen getrieben. Irgendwann mussten sie sich umbenennen, war aber noch der selbe Laden. Mittlerweile haben sie ein neues "Klientel" für sich entdeckt: U25 und Leute mit "Migrationshintergrund". Sponsort by ARGE.
...still dreaming of electric sheep...

meilenweilt

Zitat von: Alan Smithee am 13:15:36 Di. 28.September 2010
Ich habe das auch schon erlebt: Massenveranstaltung so mit 20 Leutz auf der ARGE, dann wurden "EGV´s" verteilt, die wir an Ort und Stelle zu unterschreiben hatten.

Genauso ist es mir Anfang letzten Jahres mit einer anderen Maßnahme ergangen und ich habe zähneknirschend unterschrieben.

Onkel Tom

Bei mir war sowas in einem Raum, wo 15 Leute auch nach einer Stunde Einschüchterung
eine EGV unterzeichnen sollten. Leider war ich der einzige, der sich gewehrt hat.
Schon beim Ermittlungsverfahren war die ARGE ganz plötzlich weniger bösartig, hielt
sich an gesetzliche Regeln (dreivirtel Jahr) und..

hier.. so war das..  ;D

http://www.chefduzen.de/index.php/topic,7973.0.html
Lass Dich nicht verhartzen !

schwarzrot

ZitatMassenveranstaltung so mit 20 Leutz auf der ARGE, dann wurden "EGV´s" verteilt, die wir an Ort und Stelle zu unterschreiben hatten.
Zitatuns wurde freigestellt, ob wir die Eingliederungsvereinbarung sofort unterschreiben oder sie unterschrieben bis spätestens Donnerstag zurückbringen.
Zitatund ich habe zähneknirschend unterschrieben.

Sowas lese ich öfter, aber deshalb wird es auch nicht wahrer.
Davon zu schreiben, das 'ihr das zu unterscheiben 'hattet' stimmt eben nicht. Weil niemand stand mit einer pistole, oder peitsche da. Alles was sie hatten war nix anderes als das Milgram-Experiment, ein paar worte, ein paar psycho-tricks und eine gruppe, die uninformiert, schon vorher die hosen voll hatte.

Ich frag mich bei solchen stories immer, ob die selben betroffenen auch bei versicherungsvertretern so schnell jeden mist unterschreiben würden.

Nunja, zum glück kapieren immer mehr, dass mensch sowas eben nicht unterschreiben muss.

Generell kann sich jede(r) eigentlich folgende faustformel merken:
Alles was wirklich 'legal' ist, muss man nicht unterschreiben, weil gesetze das regeln und das ohne unterschrift gültig ist. Das gilt im amt, bei der polizei und sonstwo.

Unterschriften brauchen sie nur, um leute übern tisch zu ziehen, um zu begründen, der betroffene 'habe das ja so gewollt'.  :(

Also immer erst mal langsam, wenn irgendwer eine unterschrift haben möchte. Speziell wenn druck gemacht wird, ist immer was faul!  >:(
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Pfiffi

Wußte ich doch das Onkel Tom das schon durch hat. ;)

Als komplexer Vorgang ist es immer mit Bezug auf eine derzeitig gültige EGV zu sehen, da dürfte auch ein Satz drin stehen, sinngemäß das jede Partei die Möglichkeit der Nachbesserung bekommt im entsprechenden Zeitrahmen.

Zur Prüfung der EGV sollte ca. ein Zeitrahmen von 14 Tagen möglich sein, wenn unbedingt vorher die EGV unterschrieben abzugeben wäre, dies bitte schriftlich, da beginnt es nämlich meist schon.

Ansonsten, wäre Feststellungsklage gegen die EGV ein möglicher Weg, man sollte sich aber bewußt sein das dies mit Kanonen schießen ist.

Also großes Geschütz, ansonsten, meine kurze und knappe Meinung, es gibt bei einer EGV nichts zu verhandeln, da sie am Ende per VA erlassen werden kann, und erst hier eine gewisse Rechtsicherheit eintritt.

Einige Forenuser, haben gute Strategien entwickelt wie bei entsprechenden Situationen verfahren werden kann.

Es gibt alle Standpunkte, keiner ist bisher vor Gericht erprobt, der Grund hierfür dürfte in der GG widrigkeit des §§ 31 des SGB II zu sehen sein, das die ARGEN es nicht auf entsprechende Klagen ankommen lassen.  

Was bisher wohl bisher immer vor die SGs kam wurde aufgrund des Inhaltes der EGVs angegriffen und so wie ich das einschätze auch tendeziell zum "Vorteil" des Klägers also ALG II Empfängers entschieden.

Nur mal zur Überlegung ein paar Gedanken.

Wenn ich eine Straftat begehe die mit einem entsprechenden Straftatbestand belegbar ist, wird es durch die Organe der Justiz zu einem entsprechendem Urteilspruch kommen.

Nehme ich aus welchen Gründen auch immer einen Meldetermin oder eine andere in der EGV stehende Vereinbarung nicht wahr, kann bzw. wird mir das schon (in meinen Augen Existenzminimum) gekürzt, letzendlich bin ich gezwungen meinen Lebensunterhalt mit einer möglicherweise Straftat zu bestreiten. Die Kürzung passiert ohne Ermittlung ohne das ein entsprechendes Organ der Justiz damit zu tun hätte, einfach ein Sachbearbeiter, der möglicherweise vorher bei der Post angestellt war und Briefe stempelte kann diese Kürzung veranlassen.

Kranke Gesetze, ensprungen kranken Gehirnen.

Warum will keiner so richtig ran und hier einmal genau feststellen wie und in welcher Form das GG verletzt wird?

Anwälte verdienen ihr Geld, damit, Politiker denken nur an ihre kurze Regierungszeit, die Masse der ALG II Empfänger ist derart komplexer Vorgänge paralysiert bzw. wird mit Drohungen, falschen Verleumdungen und Trick und Kniffen, von schon teilweise mafiösen Strukturen bedroht und zur Aufgabe gezwungen.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Pfiffi

@schwarzrot, feiner Artikel, kannte es bisher nur aus einigen Büchern, dort wurde es aber nicht immer so ausführlich behandelt.

Ein Satz möchte ich aus dem Wikipediaartikel zitieren "Die Gehorsamkeitsnorm ist an Institutionen und Individuen gebunden, die über einen hohen sozialen Status  und/oder Autorität verfügen. Denn wie sich in den Variationen des Versuches andeutete, sinkt mit dem sozialen Status des Versuchsleiters die Bereitschaft zur Gehorsamsleistung. Insbesondere wenn die Autorität in einen bürokratischen Prozess eingebunden ist, der die Delegation  der Verantwortung auf eine Institution ermöglicht, steigt die Chance auf Gehorsam selbst bei Befehlen, die als unmoralisch empfunden werden."

Stelle Dir vor die ARGE überträgt die Aufgaben an andere Institutionen. (Was sie ja tut) Und ich kann mir auch genau vorstellen warum, der Imageverlust wäre dermassen groß, wenn ein ARGE Mitarbeiter, eine "Klasse" ALG II Empfänger zu "Rollenspielen" animieren würde etc. Bewerbertraining oder ähnliches veranstalten würde, gut das die ARGE kein besonders hohes Image hat, ist wohl jedem selbst klar, was sollte hier also noch zu ramponieren sein?

Nein sie können es nicht, und das müssten sie sich dann eingestehen. ;)

Arbeitslosenverwahranstalt, wäre ein passenderer Name.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Alan Smithee

@schwarzrot: Natürlich hast du da recht. Es stand keiner mit einer Pistole daneben. Allerdings muss ich dazu anmerken, dass dieses Ereignis schon vor der offiziellen Einführung von Hartz IV stattgefunden hat. Und zum damaligen Zeitpunkt waren solche Methoden (Maßnahmeträger) noch offiziell unbekannt. Ich hatte da überhaupt keine Ahnung von. Das ganze hat übrigens schon 2002-2003 stattgefunden....

Also was diese ganze Maßnahmeindustrie betrifft, waren nicht wenige der Hoffnung, dass sich ja vielleicht "mal was zum Positiven verändert". Ich behaupte dass sogar heute noch, obwohl es solche Foren wie gerade Chefduzen gibt,  sich einige "Unerfahrene" Hoffnung machen, wenn sie angeblich Kontakte in die Wirtschaft bekommen oder sonstwie "Integriert" werden sollen. Die Leute, die ich in dem Kurs kennengelernt habe, hatten zum Teil schon seit Jahren keinen Stellenvorschlag o.Ä. erhalten, die waren richtig froh, dass man sie dann doch nicht vergessen und abgeschrieben hatte. Zumal das dann auch noch so betont wurde, dass der Träger "erstklassige Kontakte in die Wirtschaft" hatte. Da fühlten sich viele privilegiert.

Die ersten Tage in dieser Maßnahme waren die meisten noch guter Laune, aber das änderte sich ziemlich schnell, nachdem wir kapiert haben, was für eine Luftnummer das alles war. Als ich endlich geschnallt hatte, dass ich in solchen Maßnahmen lediglich verarscht werde und ich jedesmal hinterher noch schlechter dastand, gesundheitlich aber auch finanziell,  bin ich persönlich dann in die Offensive und habe eine "echte" Weiterbildung / Umschulung beantragt. Über 2,5 Jahre und mit IHK-Abschluss. Damals war das noch möglich, (obwohl ich auch schon 1 Jahr drum kämpfen musste) heute bekommt Hartzie eigentlich nur noch Idiotenkurse, zumindest von der ARGE.  Anders sieht es offenbar noch mit Kostenträger wie z.B. Rentenversicherung aus. Die lassen noch eher was gescheites springen.

Ich bilde mich privat auch noch in vielerlei Hinsicht autodidaktisch fort, wie es eben finanziell für mich zu wuppen ist und nach meinen persönlichen Interessen. Wenn ich damals gewusst hätte, was ich heute weiss, und vor allem in welche Richtung das alles führt, hätte ich anders gehandelt. In der heutigen Zeit ist es relativ einfach, an solche Informationen zu kommen, vor allem weil die Leute heute den Mund aufmachen. Damals war noch so in den Köpfen verankert, dass man ja arbeiten will und hat wie gesagt zu vielen Dingen erstmal eine positive Meinung gehabt, weil jetzt ging es ja angeblich um eine bessere Vermittlung / Betreuung.

Und wenn dann noch mit "erstklassige Kontakte" geprahlt wurde, hat man dann doch noch Hoffnung gehabt, dass da etwas dran sein könnte. Ein "Zwang" zu einer solchen Maßnahme war damals eigentlich nicht nötig, man wollte die "Chance ergreifen". Es herrschte im Vorfeld zu Hartz IV eine positive Aufbruchstimmung, "jetzt tut sich endlich was". Natürlich war damals keine Rede von Lohndumping, 1 € Jobs, 0 €  Praktikas, Mini-Jobs etc. Offensichtlich habe ich damals in einem Hartzer-Versuchlabor gewohnt....

Aber wie du bereits geschrieben hast, heutzutage müssen sie mit solchen Psycho-Tricks kommen, weil eigentlich schon jeder weiss, was hinter solchen Maßnahmen abgeht.
...still dreaming of electric sheep...

schwarzrot

Alan, das ganze war nicht persönlich gemeint, ich weiss doch, dass du das längst kapiert hast.  :)
Nur diese sätze kommen halt öfters 'wir mussten unterschreiben' und das stimmt eben nicht. Ich finde halt falsche dinge sollten wir nicht wiederholen, sondern dagegen vorgehen. Das war es was ich meinte.  ;)

@Pfiffi
besonders fand ich am experiment auch folgenden absatz:
ZitatEs zeigte sich, dass Personen, die die persönliche Verantwortung für ihr Verhalten hoch veranschlagten, das Experiment eher abbrachen und dem Versuchsleiter widersprachen.

Aber vermutlich hast du recht, das renomee der argen ist mittlerweile so im keller, dass die meisten wissen 'hier werden sie beschissen'.  ;)
Nur leider gibt es  doch immer wieder noch leute die dort übern tisch gezogen werden. Wir müssen halt noch viel mehr informieren.
Da ist jeder einzelne gefragt.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Alan Smithee

...still dreaming of electric sheep...

Onkel Tom

Jo, nicht nur die ARGEN sind vom ihren Ruf her im Keller, leider stehen erwerbslose bei Dingen, was der SB will auf einem Zwiespalt von Ängsten und Kompromissen.Das wissen die SB's auch und nutzen dies meistens aus.
Erst wird dannach gefragt,wie es denn bisher gelaufen ist. Während der erwerbslose erzählt, wie oft er sich beworben hat oder wie gerade seine Masnahme so läuft, kontrolliert SB die Eintragungen des erwerbslosen im ARGE-PC.
Anbei hat SB ein Gehörfilter auf, der sogenanntes jammern nicht mehr durchlässt und ist schon mit den Gedanken dabei, wie SB den nächsten bereits schon vorgeplanten Schritt z.B. eine neue EGV zu verpassen durchzieht.
Der erwerbslose erzählt und der SB komrimiert seine Erkenntnisse nur auf das Minimum von sogenannten Defiziten beim erwerbslosen, um diese dann zur Überzeugung eines Neuabschluss einer EGV zu nutzen..

Bis dahin hat der erwerbslose meistens aus Verunsicherung oder Ängsten, was der SB nun will den Fehler gemacht, zuviel erzählt zu haben.

Erwerbslose, die schon erfahrungen mit der ARGE haben und nicht mehr aus dem Nähkästchien plaudern, gehen SB's dann anders vor.

Meistens geht der SB dann so vor, das Kontrolle am PC warten kann und achtet auch auf die Gesten des erwerbslosen, um zu chekken, wie die verfassung des erwerbslosen ist und versucht seine verfassung in die richtung Kompromissbereitschaft zu bewegen.
Klappt dies, wird noch ein wenig über Wünsche und Pflichten des erwerbslosen gesprochen und schon gehts an dem Pc, die vorgefertigte EGV eventuell noch ein wenig ändern und SB ist auch schon klar, das es zur unterzeichnung noch harpern kann.

Nun kommt es darauf an, was für eine Sorte Mensch der SB ist. Hat er Verständnis, ist es kein Problem, das der erwerbslose die EGV ohne unterzeichnung erstmal mit nach Hause nimmt.
Steht der SB unter Erfolgsdruck oder zeigt menschenverachtende Züge, steht er vor der Hemmschwelle rechtswidrig oder sogar nötigend zu handeln.

Ist dieser Fall eingetreten, kann ich nur dazu raten, bloß nicht die Ruhe zu verlieren. Sowas ist der Zeitpunkt, wo erwerbslose anhand von Frust oder erhöten Blutdruck und Abdrenalin zu voreiligen Fehlern neigen.
Das ist der Punkt, wo ein SB den eigendlich wehrhaften erwerbslosen haben will. Nun hat SB kein Gehörfilter auf und merkt sich jedes Wort des erwerbslosen, um daraus ein Sanktionsgrund oder unwilligkeit des Erwerbslosen zu konstruieren.

Alle Achtung, wenn der erwerbslose diesen Punkt erkennt und entweder versucht, die Atmosphäre wieder auf ein Mittelmaß zu bringen oder besser noch sagt "Geben Sie mir bitte die EGV, ich werde zuhause nochmal drüber nachdenken und mich dann wieder melden.

Damit kommt die Eskalationsspirale voerst zum Stillstand und weiteres kann dann besser auf dem nachweisbaren schriftlichem Wege erfolgen.

Wer schon beim SB verlauten lässt "Ich will nicht", handelt gegen sich selbst.. Immer schön den SB in unwissenheit halten, wie mann reagieren wird.

Boah.. war das ein Psycho-Kram, aber immer wieder in den Sesselbelüftungshäusern der ARGE an der Tagesordnung.
Lass Dich nicht verhartzen !

Alan Smithee

@Onkel Tom: echt gut umschrieben; genau so läuft es ab!

Mir ist es sogar auch schon mal passiert, dass mir der SB die Eingliederungsvereinbarung versucht hat, aus den Händen zu reißen (!!!, wirklich wahr) als ich gesagt hatte, ich nehme die mit nach Hause und lese sie mir erst mal in Ruhe durch! Das ist aber auch schon länger her. (Damals hatte diese ARGE auch noch meine Telefonnummer von früher noch, als es noch das alte Arbeitsamt gab. Vor besagtem Termin hatte mich der SB angerufen, er schicke mir eine EGV per Post zu. Da ich lieber zur Absprache einen persönlichen Termin wollte, und diesen sogenannten "SB" gar nicht kannte, kam es dann zur eben genannten Begebenheit)

Ich habe dann geistesgegenwärtig mir die EGV wieder "zurückgeschnappt". (Er hatte ganz blitzschnell über den Tisch hinübergegriffen, als ich das Teil überflog, und wenn ich das Ding nicht noch am letzten Zipfel festgehalten hätte, wäre es weg gewesen)

Das war damals so eine EGV, in dem ich quasi blanko an allen Maßnahmen teilnehmen sollte, inclusive Zuteilung zu 1 € Job. Natürlich hatte es an diesem Tag kurzfristig mit einer Begleitung nicht geklappt. Ich habe dann diese EGV  sofort innen in meine Jacke deponiert, und diese an meinen Körper gepresst. Der SB hat sofort eine Beleidigung gegen mich ausgestoßen und einen Kollegen gerufen. Der kam dann auch innerhalb von Sekunden herbeigerannt. Dann haben beide versucht mich dazu zu bewegen, über Punkte in dieser EGV zu reden, mit denen ich nicht einverstanden war.

Ich habe dann nur noch gesagt, ich gehe das Ding jetzt mit meinem Anwalt durch. Bin in keinster Weise mehr auf Diskussionen eingegangen, da mir schon schwante, dass die sich niemals so verhalten würden, wenn das Ding einigermaßen legal gewesen wäre. Daraufhin hat der SB demonstrativ seine Kopie der EGV direkt vor meiner Nase zerrissen, dann sei das hinfällig, ich kann das vergessen. (Ich war aber nicht so dämlich und tat es ihm gleich, sondern habe meine Kopie der EGV in der Jacke eingewickelt und fest im Griff mitgenommen - Beweissicherung, man weiss ja nie...)

Danach kann man sich vielleicht vorstellen, wie man psychisch drauf kommt....

...still dreaming of electric sheep...

meilenweilt

Zitat von: Pfiffi am 17:26:50 Mo. 27.September 2010
Meine Vorgehensweise, wäre folgende, man soll Dir bitte konkret und nachhaltig darlegen, warum gerade diese Massnahme Dich in den 1. Arbeitsmarkt integrieren soll/wird?

Schriftlich natürlich. heute ist Montag, also liegt es an Dir am Donnerstag Dein Schreiben bei der ARGE abzugeben, oder Freitag, wichtig ist für Dich der Stempel, vor Massnahmebeginn, damit man nicht etwa auf den Gedanken der Verletzung der Mitwirkungspflicht kommen könnte.

So, heute ist Mittwoch und bislang habe ich noch nichts von meiner Arge gehört.

Ich grüble gerade darüber nach, ob ich jetzt einfach auf eine Reaktion der Arge warten oder am morgigen Donnerstag ein Schriftstück wie von Pfiffi vorgeschlagen vorbereiten und bei der Arge abgeben soll.

Ich tendiere eigentlich eher dazu gar nichts zu machen. Wenn ich die schriftlich frage, warum diese Maßnahme für mich sinnvoll ist, dann können die sich ja auch wieder was aus den Fingern saugen, warum die so toll für mich ist. In dieser Vorgehensweise sehe ich keinen wirklichen Vorteile.

Inwiefern würde ich denn meine Mitwirkungspflicht verletzten, wenn ich jetzt einfach nur abwarte?

Vielleicht habt ihr noch ein paar Tipps für mich parat.

Pfiffi

Warum ich Dir diese Vorgehensweise empfohlen habe, ist folgende, stelle konkrete Fragen und Du wirst keine konkreten antworten bekommen.

Aber Du hast dann die möglichkeit wegen Unbestimmtheit, weiter nach zufragen.

Mitwirkungspflicht, aber wie gesagt das ist ein Vorschlag entscheiden wie Du weiter vorgehst liegt an Dir, wundere Dich nicht wenn Du Freitagabends oder noch besser Samstagmorgens Post von der Arge im Briefkasten hast und Dir praktisch nur der Montagmorgen zum reagieren bleibt.

Meine Devise ist, ich agiere, die anderen reagieren.

So kannst Du wenn den etwas kommt, am Montagmorgen getrost anrufen und eine Überschneidung der Umstände feststellen, sie erst einmal ein wenig
"neben der Mütze" aussehen lassen.

Wie gesagt, mache empfehlen wegen EGV garnichts zu unternehmen, weil es nichts zu verhandeln gibt, her sehe ich das nicht als verhandeln, sondern einfach als Klärung eines Sachverhalts, wie Deine Entscheidung letztendlich ausfällt, muss man sich doch nicht vorher festlegen.

Eine Frage reicht doch schon, bitte weisen Sie konkret nach, welche Hemmnisse meine Person betreffen und ihrer Meinung nach konkret durch diese Massnahme beseitigt werden sollen, und Du damit Deine Integration in den 1. Arbeitsmarkt erhöhst bzw. hergestellt wird.

Werden Dir nichts konkretes Antworten können, ausser "heißer Luft", somit kann man seine Frage weiter aus und umformulieren und eindeutig feststellen das keine Klärung zustande kommt etc.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

bodenlos

Zitat von: meilenweilt am 16:18:47 Mi. 29.September 2010
Zitat von: Pfiffi am 17:26:50 Mo. 27.September 2010
Meine Vorgehensweise, wäre folgende, man soll Dir bitte konkret und nachhaltig darlegen, warum gerade diese Massnahme Dich in den 1. Arbeitsmarkt integrieren soll/wird?

Schriftlich natürlich. heute ist Montag, also liegt es an Dir am Donnerstag Dein Schreiben bei der ARGE abzugeben, oder Freitag, wichtig ist für Dich der Stempel, vor Massnahmebeginn, damit man nicht etwa auf den Gedanken der Verletzung der Mitwirkungspflicht kommen könnte.

So, heute ist Mittwoch und bislang habe ich noch nichts von meiner Arge gehört.

Ich grüble gerade darüber nach, ob ich jetzt einfach auf eine Reaktion der Arge warten oder am morgigen Donnerstag ein Schriftstück wie von Pfiffi vorgeschlagen vorbereiten und bei der Arge abgeben soll.

Ich tendiere eigentlich eher dazu gar nichts zu machen. Wenn ich die schriftlich frage, warum diese Maßnahme für mich sinnvoll ist, dann können die sich ja auch wieder was aus den Fingern saugen, warum die so toll für mich ist. In dieser Vorgehensweise sehe ich keinen wirklichen Vorteile.

Inwiefern würde ich denn meine Mitwirkungspflicht verletzten, wenn ich jetzt einfach nur abwarte?

Vielleicht habt ihr noch ein paar Tipps für mich parat.


In deren ! Augen hast du ja die Mitwirkungspflicht schon verletzt, ist nur unklar wie die reagieren.

Man könnte es so sehen, wenn du aktiv einen für dich sinnvollen Gegenvorschlag machst, könnte bei  möglichen späteren
Streitigkeiten vor dem Sozialgericht  gut kommen.

Wenn du bereits eine Berufsqualifizierung hast, mit der du am Arbeitsmarkt wenigstens eine gewisse Chance
hast, unterzukommen, kannst du natürlich darauf verzichten. Dann würde ich ggf abwarten was passiert.


  • Chefduzen Spendenbutton