EEJ als Schausteller abwehren

Begonnen von Snoopy, 13:03:57 Sa. 16.Oktober 2010

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Snoopy

Hallo,

ich habe gerade Post bekommen:


"Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob) gemäß § 16 d Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)"


Bezeichnung der Tätigkeit:

  • Sozialhelfer / -assistent

Beschreibung / Anforderungen:

  • Herstellung von Puppen, Dekoration / Bühnendeko, Kulissen für Puppenbühnen, Erstellen von einfachen Werbemitteln, Schreiben von Stücken (!!!), Probenarbeit, Umgang mit Beschallungsanlage und Lichttechnik, SPIELEN AUF DER BÜHNE (!!!)



Mehraufwandsentschädigung:

  • 1,50 EUR je Stunde

zeitlicher Umfang:

  • 6 Monate, Teilzeit / vormittags

Kurzbezeichnung der Maßnahme:

  • Wanderbühne

Beginn der Maßnahme:

  • nächsten Mittwoch

Rechtsfolgenbelehrung

  • inside (Mist...)



Sooo ... ich kann meine Vorfreude kaum bremsen.  >:D

Vor allem beschäftigt mich, was dieser EEJ wohl mit der Integrationsstrategie zu tun haben könnte, die in meiner EGV definiert wurde. Dort steht nämlich:

ZitatZiele:

Aufnahme einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt als Kaufmann (genaue Bezeichnung lasse ich mal weg) am lokalen Arbeitsmarkt im Tagespendelbereich


Die EGV sieht unter den "Leistungen des Trägers" auch "Öffentlich geförderte Beschäftigung / Arbeitsgelegenheit § 16d SGB II" vor. Ich habe sie unter Vorbehalt unterschrieben.

Ich habe nicht vor, mich hier im Rahmen einer zeitlich befristeten "Beschäftigungsmaßnahme" zum Tanzbären machen zu lassen. Der EEJ hat mit der Zielstellung der EGV nichts zu tun. Ich habe im Gegenteil vor, in den nächsten Wochen (= sobald ich alle Details zum Kurs kenne) eine Umschulung im medizinischen Bereich zu beantragen (Bildungsgutschein vorhanden), da innerhalb der letzten zwei Jahre weder von meiner Seite noch seitens der ARGE eine Vermittlung in meinen Kaufmannsberuf oder eine wenigstens ähnliche Tätigkeit möglich gewesen ist. Es gibt nichts, und wenn doch mal eine Stelle frei ist, dann bewerben sich gleich ein paar hundert Leute. Aber Ihr kennt das ja auch.

Jedenfalls hat selbst meine SB im letzten Gespräch zu mir gesagt: "Herr Snoopy, Sie müssen sich mal von der kaufmännischen Richtung lösen!". Leider habe ich für diesen Spruch keinen Zeugen.   :(


Also: Könnt Ihr mich dabei unterstützen, dieses kurzfristige EEJ-"Angebot" (keine Zuweisung) abzuwenden? Das ist eindeutig zuviel Spaß für viel zu wenig Geld...

:)

Snoopy
"Nur der Schwache wappnet sich mit Härte. Wahre Stärke kann sich Toleranz, Verständnis und Güte leisten."

Tilly Boesche-Zacharowski

Onkel Tom

Existiert eine gültige EGV und wenn ja, wie formuliert ?
Lass Dich nicht verhartzen !

b.d.

ZitatDie EGV sieht unter den "Leistungen des Trägers" auch "Öffentlich geförderte Beschäftigung / Arbeitsgelegenheit § 16d SGB II" vor. Ich habe sie unter Vorbehalt unterschrieben.

EniV unter vorbehalt unterschrieben?!

Marco*

Er schreibt doch, dass er die EGV unterschrieben hat - wenn auch unter Vorbehalt. Soweit ich mich erinnere, gibt es ein Urteil, demgemäß dann keine gültige EGV vorliegt.
Vielleicht mal bei einer Gewerkschaft anfragen, was sie von diesem Kasperletheater hält.

Onkel Tom

jo, ok.. Sorry, jetzt hab ich es verstanden..

@Snoopy

Hast Du den Vorbehalt bereits schriftlich nachweislich und Fristgerecht (4 Wochen) begründet ?
Wenn ja, wie ?

Gern auch per PM  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

arm+alt2

ZitatHerstellung von Puppen, Dekoration / Bühnendeko, Kulissen für Puppenbühnen, Erstellen von einfachen Werbemitteln, Schreiben von Stücken (!!!), Probenarbeit, Umgang mit Beschallungsanlage und Lichttechnik, SPIELEN AUF DER BÜHNE (!!!)

Also ich sehe da bei keiner einzigen Aufgabe eine Zusätzlichkeit.
Damit dürfte das schnell abgebügelt sein, während Du von Deiner grade eintretenden Krankheit genest.

Lottinka

Hallo, irgendwie hört sich Wanderbühne so gar nicht gemeinnützig und zusätzlich an. Welche Qualifizierung wird angeboten? Die Maßnahme muß konkret in der EGv vereinbart worden sein, wenn in der EGv nur steht das Du eventuell mal irgendwann für eine Maßnahme vorgesehen sind, und das auch noch ohne Rechtfolgen, muß erst eine EGV bzgl der konkreten Maßnahme erstellt und unterschrieben werden. Oder geht es in dem Brief vorrangig um die Infoveranstaltung? Ist die Teilnahme an der Infoveranstaltung zur Maßnahme verpflichtend? Welche Rechtsfolgen stehen im Brief? Zu was genau verpflichtet der Brief?


Snoopy

Hallo,

erstmal danke für Eure ersten Antworten. Im Brief steht:


... dass der Maßnahmeträger eine gewisse "Wirtschaftsservice GmbH" ist

... dass ich mich am 20.10. vorzustellen habe

... dass die Maßnahme ebenfalls am 20.10. startet

... dass der zeitliche Umfang nicht exakt angegeben ist ("Stunden/wchtl." - mehr steht nicht da)

... eine Rechtsfolgenbelehrung


Sieht für mich so aus, als ob da am Mittwoch eine Massenveranstaltung geplant ist, bei der vorbereitete EGV's ausgeteilt werden. In dem Fall sähe ich kein Problem - denn eine sofortige Unterschrift werde ich nicht leisten. Außerdem gilt meine aktuelle EGV noch bis Januar - und in der steht eben als oberstes Ziel drin:

ZitatAufnahme einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt als Kaufmann (genaue Bezeichnung lasse ich mal weg) am lokalen Arbeitsmarkt im Tagespendelbereich



@ Onkel Tom:

Mir ist neu, dass ich nach Deinen Worten einen Vorbehalt schriftlich nachweislich und fristgerecht (4 Wochen) begründen muss.

War es nicht immer so (und wurde auch hier im Forum so angeraten), dass man eine im Großen und Ganzen akzeptable EGV unter Vorbehalt unterschreiben konnte? Der Vorbehalt würde in diesem Fall erst dann zum offenen Dissens, wenn man mit einer Maßnahme o.ä. nicht einverstanden ist und diese gar nicht erst antritt. So habe ich das hier schon gelesen. Kommt dann eine Sanktion, kann man sich auf die unter Vorbehalt unterschriebene EGV berufen, Widerspruch einlegen und letztlich klagen. Da von Beginn an keine gültige EGV vorlag, hatten in der Vergangenheit derartige Klagen auch Erfolg.

Ich wüsste nicht, dass es bereits Änderungen diesbezüglich gegeben hat...  ?(


Zur Gemeinnützigkeit:

Es ist möglich, dass es tatsächlich gemeinnützig ist. Solche "Wanderbühnen" gibt es in meiner Gegend mehrfach, betrieben von arbeitslosen Maßnahmeteilnehmern und Ein-Euro-Jobbern, die von Kindergarten zu Altersheimen ziehen und dort ihre Banalitäten zum Besten geben (müssen).

;)

Am allerliebsten würde ich die Angelegenheit direkt im Vorfeld schriftlich und mit Eingangsstempel der ARGE klären, um am Mittwoch garnicht erst dort antanzen zu müssen und vielleicht noch ein paar Nachbarn zu treffen. Mir schwebt da ein Schreiben vor, von wegen "nicht sachdienlich zwecks Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt". Wäre das so oder ähnlich machbar?


MfG, Snoopy
"Nur der Schwache wappnet sich mit Härte. Wahre Stärke kann sich Toleranz, Verständnis und Güte leisten."

Tilly Boesche-Zacharowski

b.d.

ZitatSnoopy
Mir ist neu, dass ich nach Deinen Worten einen Vorbehalt schriftlich nachweislich und fristgerecht (4 Wochen) begründen muss.

das wäre mir auch neu!

du hast da ne gültige EinV, und wenn die kasper jetzt daraus so n scheiss von dir verlangen, löst du deinen VORBEHALT dagegen ein, und putzt das ding einfach weg. BINGO! ;D

allerdings sehe ich hier auch möglichkeiten in bezug auf "ZUSÄTZLICHKEIT"...

Onkel Tom

Unter Vorbehalt zu unterzeichnen, besagt das Vereinbarungsinhalte einseitig nicht aktzeptabel oder zur Abänderung wünschenswert sind.

Klar, damit ist die EGV in einem "Dissenz" und so nicht unter Dach und Fach..

Einen Vorbehalt zu begründen ist eigendlich keine Pflicht, doch was soll ein Klageweg davon halten, wenn der Vorbehalt erst dann genutzt wird, wenn das Baby bereits schon die innere Kante der Brunnenmauer erreicht hat ?

Auf dem letzten Drücker sich auf dem Vorbehalt zu berufen ist zwar legitim, könnte jedoch auch als Verschleppung oder sogar Schutzbehauptung aufgefasst werden. Die ARGE lügt und reimt sich vor Gericht alles zusammen, was gegen den erwerbslosen nutzbar erscheint.

Von daher hantiere ich selber nur dann mit dem Vorbehalt, wenn ich genau weiß, das ich auch mit dem Vorbehalt auf Grund von Formfehlern oder dem Zustandekommen einer EGV auch ein Appel gewinnen kann.

Rein aus Vorsorge ewentueller Fallenstellerei der ARGE, würde ich den Vorbehalt nicht nutzen und mir stattdessen lieber gleich eine EGV-VA provozieren. Bei EGV-VA und in Verbindung Ein-Euro-Job sieht es mit der Abwehr etwas günstiger aus.

Naja, wenn in der EGV unter Vorbehalt nix von AGH etc. steht, kann sich Snoopy darauf verlassen, eine neue EGV serviert zu bekommen.
Von daher kann ich nur empfehlen, einen Beistand mit zu nehmen und wie gehabt, die EGV nicht vor Ort zu unterzeichnen.

Mit meinem Vorschlag, ein Vorbehalt zu begründen ist Geschmacksache und hat sich bei meinem Stress mit der ARGE auch ausgezahlt.
Die damalige EGV unter Vorbehalt wurde damit faktisch Gegenstandslos.
Lass Dich nicht verhartzen !

Snoopy

Zitat von: Onkel Tom am 19:15:46 Sa. 16.Oktober 2010Rein aus Vorsorge ewentueller Fallenstellerei der ARGE, würde ich den Vorbehalt nicht nutzen und mir stattdessen lieber gleich eine EGV-VA provozieren. Bei EGV-VA und in Verbindung Ein-Euro-Job sieht es mit der Abwehr etwas günstiger aus.


Also hingehen, eine eventuell vorgelegte EGV nicht unterschreiben und ggf. einen EGV-VA (nebst Sanktion) kassieren. Dann dagegen klagen.

Oder:

Hingehen und  vielleicht gar nicht genommen werden. Dann wäre alle Aufregung umsonst gewesen. Der Idealfall...



Aber ich frage nochmal:

Besteht nicht auch noch die Möglichkeit, am Montag ein Schreiben abzugeben mit dem Hinweis, dass ich der Einladung nicht Folge leisten KANN, weil die angedachte Maßnahme dem Eingliederungsziel meiner EGV zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt offensichtlich völlig zugegen läuft und sie in keinster Weise fördert oder beschleunigt? Denn es steht ja eindeutig als Ziel drin:

ZitatAufnahme einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt als Kaufmann (genaue Bezeichnung lasse ich mal weg) am lokalen Arbeitsmarkt im Tagespendelbereich

Wäre das nicht eine Möglichkeit? Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass dieses EEJ-Angebot nicht von meiner SB kam, mit der ich die EGV abgeschlossen habe, sondern von einem SB aus irgendeinem "Inegrations-Team".


MfG, Snoopy
"Nur der Schwache wappnet sich mit Härte. Wahre Stärke kann sich Toleranz, Verständnis und Güte leisten."

Tilly Boesche-Zacharowski

schwarzrot

ZitatOnkel T.:
würde ich den Vorbehalt nicht nutzen und mir stattdessen lieber gleich eine EGV-VA provozieren
Seh ich genau wie der Onkel.
Entweder eine EGV so lange verhandeln, bis nur noch das drinsteht, was der betroffene haben will (und dabei das scheitern einer EGV in betracht ziehen, damit der SA mit dem VA noch eine schlechtere ausgangsposition hat),
oder das ungeniessbare EGV-menue ablehnen und es gleich auf einen VA ankommen lassen.

Hab ausserdem den verdacht, dass die saravan-methode mit 'unter vorbehalt' unterzeichnen, vor allem bei angsthasen solchen zuspruch findet, die weder zu 1 noch zu methode 2 genügend mut haben ihrem SA gegenüberzutreten.

ZitatSnoopy:
Aber ich frage nochmal:

Besteht nicht auch noch die Möglichkeit, am Montag ein Schreiben abzugeben mit dem Hinweis, dass ich der Einladung nicht Folge leisten KANN, weil die angedachte Maßnahme dem Eingliederungsziel meiner EGV zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt offensichtlich völlig zugegen läuft und sie in keinster Weise fördert oder beschleunigt? Denn es steht ja eindeutig als Ziel drin:
Natürlich ist das eine möglichkeit, allerdings ist der erfolg davon abhängig, wie gut dein SA seinen mist begründen kann (bzw. du dagegenhalten kannst).
Ausserdem läuft das wegen zeitknappheit dann vermutlich auf einen prozess heraus.

Ich würde in der tat dort hingehen(mit kravatte und sakko), mich vorstellen (mehr nicht), dem träger klarmachen, dass man nicht 'passt' und alle infos vom träger für die weitere argumentation verwenden.
Manche träger haben wirklich keine lust auf 'querulanten', dann würde sich das ganze als 'nicht geeignet' in wohlgefallen auflösen. Nur 'sicher' ist das leider nicht.
Aber bei hartzIV ist ja bekanntlich eh nix sicher.   ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Snoopy

Zitat
Ich würde in der tat dort hingehen, mich vorstellen (mehr nicht), dem träger klarmachen, dass man nicht 'passt' und die infos vom träger für die weitere argumentation verwenden.Manche träger haben wirklich keine lust auf 'querulanten', dann würde sich das in 'nicht geeignet' in wohlgefallen auflösen.


Ja, so wird's wohl werden. Ich berichte sodann...  :)


Danke und MfG, Snoopy
"Nur der Schwache wappnet sich mit Härte. Wahre Stärke kann sich Toleranz, Verständnis und Güte leisten."

Tilly Boesche-Zacharowski

Pfiffi

Was ich jetzt nicht klar heraus lesen konnte, war das am 20.10. wohl noch ein Termin beim Massnahmeträger ansteht, richtig?

Das soll als Massenveranstaltung über die Bühne gehen?

Ja das mit Vorbehalt ist wirklich so eine Sache.
Und das KANN nicht teilnehmen, weil, solltest Du nicht tun, den "einen wichtigen Grund" wird Dir die ARGE aus Deiner Begründung heraus nicht nachvollziehen wollen, was Sie wollen ist Dich ausbeuten, demütigen, erniedrigen und was ich als noch extremer sehe, sanktionieren um IHRE Macht zu beweisen, dabei verstecken sich diese Angsthasen hinter den Gesetzen.

Das zu kippen dürfte zwar ein wenig "Hirnschmalz" kosten aber nicht wirklich unlösbar sein, ich würde mir mal in Ruhe bei der Gewerkschaft die für diese Berufsgruppe geltenden Tarifbestimmungen holen, dann auch vom Massnahmeträger diesen Lohn für diese "Zwangs"Arbeit fordern.

Ich hoffe Du kannst zwischen den Zeilen lesen.

Gegenseite liest mit und wenn alles verraten wird, lernen auch die "Kampfgasproduzenten" (Sesselpupser).
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Snoopy

Zitat von: Pfiffi am 21:20:56 Sa. 16.Oktober 2010
Was ich jetzt nicht klar heraus lesen konnte, war das am 20.10. wohl noch ein Termin beim Massnahmeträger ansteht, richtig?

Genau, der Termin und der Maßnahmestart liegen auf diesem Datum.


ZitatDas soll als Massenveranstaltung über die Bühne gehen?

Offensichtlich, ich habe mir die Location mal per "Google Maps" angesehen und festgestellt, dass in besagtem Gebäude immer die Großveranstaltungen der hiesigen ARGE abgehalten werden. Also kein Einzel-Vorstellungsgespräch...


ZitatJa das mit Vorbehalt ist wirklich so eine Sache.
Und das KANN nicht teilnehmen, weil, solltest Du nicht tun (...)

Werde ich auch nicht tun, ich werde hingehen.


ZitatDas zu kippen dürfte zwar ein wenig "Hirnschmalz" kosten aber nicht wirklich unlösbar sein, ich würde mir mal in Ruhe bei der Gewerkschaft die für diese Berufsgruppe geltenden Tarifbestimmungen holen, dann auch vom Massnahmeträger diesen Lohn für diese "Zwangs"Arbeit fordern.

So weit wird es nicht kommen. Schließlich müsste eine neue EGV abgeschlossen werden - allerdings nicht mit mir...

;)


MfG, Snoopy
"Nur der Schwache wappnet sich mit Härte. Wahre Stärke kann sich Toleranz, Verständnis und Güte leisten."

Tilly Boesche-Zacharowski

b.d.

Zitatschwarzrot
Ich würde in der tat dort hingehen(mit kravatte und sakko), mich vorstellen (mehr nicht), dem träger klarmachen, dass man nicht 'passt' und alle infos vom träger für die weitere argumentation verwenden.
Manche träger haben wirklich keine lust auf 'querulanten', dann würde sich das ganze als 'nicht geeignet' in wohlgefallen auflösen. Nur 'sicher' ist das leider nicht.

negativ-bewerbung??? ganz schlecht!!!

Snoopy

Naja, sicher keine direkte Negativ-Bewerbung...  ;)

Der Affentanz geht ja ganz von selbst dadurch los, das Bewebungsdatum und Maßnahmestart auf einem Tag liegen und für eine Teilnahme eine neue EGV erfoderlich ist, in der die Maßnahme exakt dargelegt sein muss.

Und dafür wollen die auch eine Unterschrift (die sie nicht bekommen) oder sie erlassen einen Verwaltungsakt, den es mir eine Freude sein wird, ihn mit einer Fülle guter Argumente hinwegzuklagen.

:tongue:


Mal abwarten.

MfG, Snoopy
"Nur der Schwache wappnet sich mit Härte. Wahre Stärke kann sich Toleranz, Verständnis und Güte leisten."

Tilly Boesche-Zacharowski

schwarzrot

Zitatb.d.:
negativ-bewerbung??? ganz schlecht!!!
b.d., bitte lies dir doch erstmal das ganze durch, es handelt sich hier um keinen traditionellen stellenvorschlag mit RFB, sondern im grunde um eine zwangszuweisung mit ungenügender EGV als basis (die eigentlich eine eingliederung in den ersten arbeitsmarkt 'Aufnahme einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt als Kaufmann' vorsieht).
Also ist das auch keine 'negativ-bewerbung', sondern gar keine 'bewerbung', weil zwangszuweisung einer sinnlosmassnahme des SAs.
Natürlich sollte mensch auch bei sowas 'softskills'-taktik fahren und nicht plump dort 'ich mach das nicht', sondern durch gezieltes nachfragen, den massnahmeträger überzeugen, dass da bei der zuweisung wohl was nicht gestimmt haben kann, mit dem bürokaufmann als puppenspieler.  :)

Denke aber, Snoopy hat das schon richtig verstanden.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Snoopy

Zitat von: schwarzrot am 22:59:02 Sa. 16.Oktober 2010
Denke aber, Snoopy hat das schon richtig verstanden.


Ja, er hat.  ;)

An dieser Stelle ein Dank an alle, die mir und meiner Meinungsbildung auf die Sprünge geholfen haben. Ich bin schon gespannt, wieviele bekannte Gesichter ich am Mittwoch beim Termin erblicken werde...

8o


Snoopy

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Tilly Boesche-Zacharowski

Pfiffi

Noch ein Tipp, ruhig und sachlich, trenne die Emotionen, denn auch von diesen Veranstaltungen werden von den Mitarbeitern der ARGE, Eintragungen in Deiner "Akte" vorgenommen, da diese dann nicht immer die Wahrheit reinschreiben um gut da zustehen, kann man sich selbst ausmalen.

Also in Ruhe und aller Sachlichkeit die vorgeschlagene EGV einstecken und das man diese in Ruhe auf ihre Rechtmässigkeit prüfen möchte antworten, je weniger sie wissen um so weniger kann man sich verstricken, und hat alle Argumente auf der eigenen Seite.

Nochmals auf die Sache mit unter Vorbehalt, Du siehst das auch bei  einer EGV unter Vorbehalt eine entsprechende Einladung zu einem EEJ kommt, diese Unrechtpraxis kann aber erst passieren wenn man, auch, mit Vorbehalt unterschrieben hat, weil die Gegenseite dies zwar zur Kenntniss nimmt aber im ersten Moment nur sieht das Du unter einen von der ARGE gewollten Knebelvertrag, eine Unterschrift geleistet hast, ob mit oder ohne Vorbehalt ist dabei nicht vorrangig.

In mehreren Beiträgen, Veröffentlichungen habe ich einige Sachen gelesen, die ARGE soll eine EGV mit jedem abschließen (die ARGE) nicht du, so ist das Wort soll im § 15 zu sehen, und als nächstes werden immer wieder die Fehler der Ortsabwesenheit mit in die EGV geschrieben, dies ist aber so nicht rechtmässig, desweiteren sind die RFB meist nicht korrekt und vorallem so unverständlich.

Desweiteren steht mittlerweile ein Satz unter der Unterschriftzeile, in der die EGV nochmals zusammengefasst wird, es wurde besprochen, man verpflichte sich zu berichten oder nachzuweisen etc. Warum steht das dort, meist kommt die Antwort, das steht bei allen drunter oder der SB antwortet lässt sich nicht ändern ist so vorgegeben, in einem solchen Satz steckt der ganze Widerspruch der eine EGV betrifft, es soll eine individuelle EGV mit dem arbeitsfähigem ALG2 Empfänger abgeschlossen werden, Vertrag gegenseitigkeit, aber ändern ließe sich nichts an der Vorgabe, das ist ein Widerspruch den die meisten SBs überhaupt nicht sehen bzw. sehen wollen.

Vor Gericht wird so etwas als nicht endeutig und klar gesehen und dürfte dazu führen das die EGV nichts rechtsgültig ist.

Ein weiteres Problem ist das Widerspruch und Klage derzeit nicht bis zum Ende laufen ,meist knickt die ARGE ein nimmt solchen Unfug zurück, man steht dann vor Gericht schlecht da weil ein Grund zum Klagen nicht mehr gegeben ist, es wäre nämlich so gut möglich diese ganze Praxis der EGVs mal anzugreifen und eindeutig vor Gericht geklärt bekommen das dieses Praxis nicht nur dem GG gegenübersteht sonder einfach nur menschenverachtend ist.

Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

b.d.

Zitatschwarzrot
Natürlich sollte mensch auch bei sowas 'softskills'-taktik fahren und nicht plump dort 'ich mach das nicht', sondern durch gezieltes nachfragen, den massnahmeträger überzeugen, dass da bei der zuweisung wohl was nicht gestimmt haben kann, mit dem bürokaufmann als puppenspieler.  :)

Denke aber, Snoopy hat das schon richtig verstanden.

dann schreib doch gleich so, dass sich das nicht wie ne aufforderung zu negativ-bewerbung liest, und du nicht hinterher hoffen musst, das: " Denke aber, Snoopy hat das schon richtig verstanden"!

stattdessen angriff: " b.d., bitte lies dir doch erstmal das ganze durch,...", und als nächstes kommt wohl:" ..................."? ich verzichte.......

Onkel Tom

Soo.. Ich versuche jetzt vor Snoopis Terminen nochmal zu begreifen, wie der aktuelle Status ist und daraus Punkte zu erstellen, die ihm möglichst gut vor den Fallen der Arge schützen könnten.

1. Status :

1) Eine EGV unter Vorbehalt "gültig" bis Januar 2011 und dessen Vorbehalt rechtlich immer noch nicht fixiert, da noch keine Begründung dazu vorgelegt wurde..

Diagnostik der Erwerbslosenmafia: Das ist schlecht.. erwerbsloser hat den "Vorbehalt" aufgeschnappt und drückt sich nun..

2) EGV wurde noch nicht inhaltlich darauf untersucht, ob sie den "Vorbehalt" würdig ist.

Das sollte schnell geschehen, weil durch die nun drohende Zuweisung in den Ein Euro Job es nun darauf ankommt, ob und in wie weit ein "Vorbehalt" weiter steht oder eventuell auch zurückgenommen werden müsste.


2. Wat nun..

1. Hakkenverschleiß und der § 309 SGB-III..

Es gibt da 2 Wege.. Der einfachste Weg und damit das Problem vor sich herschieben, wäre AU (Zeitgewinnung) oder der verarbeitende Weg, diese Termine nur mit  Beistand nach § 13 SGB X Absatz 4 einhalten.

Beistand kann in allen Terminen mitgenommen werden, die mit einem "Verwaltungsakt der ARGE" in Verbindung stehen.

Das heißt, das das Erstgespräch beim "Ein-Euro-Job-Ausbeuter" genauso gut begleitet werden kann. Aber bis das dann soweit ist, muss das Kozept "Thema EGV" schon klar sein.

Vor kurzem war hier ein ähnliches Problem..

Erwerbsloser hat EGV nicht unterzeichnet.. Alle Termine zur Befriedigung des § 309 SGB-III nachweislich wahrgenommen.. Und wie es zum Beschäftigungsträger ging und der hörte, das der Stand der EGV rechtlich noch nicht abgesegnet ist, konnte er mit dem erwerbslosen nix mehr anfangen und schickte ihn nach Hause..

Bei einer EGV-VA ist die Sache noch besser.. Darauf kriegt die Erwerbslosenindustrie ganz schnell die Krätze und wollen sich blos kein "Nestbeschmutzer" ins Haus holen.. ;D

Mit ger gefälligen schriftlichen Bestätigung des Trägers, sind die wieder froh, den erwerbslosen nur noch von hinden davongehen sehen.

3. Zusätzlichkeit und dessen Beweis..

Klar, wenn Mensch sone Zuweisung liest, gibt es gleich Zweifel am Kriterium der Zusätzlichkeit aber...

Die Bonzen von der Erwerbslosenindustrie haben ihre Argumennte und "Konzepte" an die BA/ARGE (REZ) verkauft und wer das Kriterium der Zusätzlichkeit nicht haltbar be- oder unter- wandern kann, erhält logischerweise auch keine Aufträge von der BA.

Dann die klare Frage, wie Mensch der Erwerbslosenindustrie was beweisen will, wenn er den Schuppen noch nie von innen gesehen hat ?

Allein schon diese Frage sorgt für Verwirrung meist zum Nachteil des erwerbslosen und "Das Kriterium der Zusätzlichkeit" ist immer überprüfenswert aber wer will dazu 2 bis 4 Monate dafür einen Ein-Euro-Job machen ?

Von daher etwas schwierig im Vorfelt des Gefechts und schnell unstabil (Bei Klage wichtig).


4. Emmetionen..

Schließe ich mich schwarzrot und Pfiffi an.

Cool bleiben und nicht zu hektischen Handlungen verführen lassen.

Viel Glück  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Marco*

Kleiner Tipp am Rande: Snoopy muss da nicht hin.
Und warum das so ist, sollte der aufmerksame Chefduzen-Leser nach zigtausend EJJ-Threads eigentlich wissen.

Pfiffi

Einladung mit RFB da sollte er wohl doch hin. Sonst ist er fix auf der Schiene der Verweigerung der Mitwirkungspflicht.

Hingehen, schriftlich bestätigen lassen, die wie es aussieht neue EGV mitnehmen, dann weiter sehen.

Aber Tom schrieb schon den relavanten Punkt nochmals genau an, die EGV unter Vorbehalt, jetzt heißt es den Vorbehalt zu begründen das schriftlich der Behörde bekanntzugeben und ihr die Möglichkeit geben, den Vorbehalt auszuräumen.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Marco*

Völliger Quatsch. Er hat eine EGV, Vorbehalt hin oder her.
Der Job geht aber aus anderen Gründen nicht.

Snoopy

Zitat von: Marco* am 17:29:42 So. 17.Oktober 2010
Völliger Quatsch. Er hat eine EGV, Vorbehalt hin oder her.
Der Job geht aber aus anderen Gründen nicht.


Fehlt da nicht ein Halbsatz?

"Der Job geht aber aus anderen Gründen nicht, weil ... "


;)

"Nur der Schwache wappnet sich mit Härte. Wahre Stärke kann sich Toleranz, Verständnis und Güte leisten."

Tilly Boesche-Zacharowski

schwarzrot

..weil *normalerweise* eine sanktion bei nichtantritt von massnahmen nur über EGVs gerichtsfest ist?
Da hast du ja aber diese massnahme (noch) nicht drin (und zum glück auch nicht so ein totschlag-mist wie 'an allen massnahmen teilzunehmen' unterschrieben).
Insofern wäre eine sanktion, wenn du zu der massnahme nicht erscheinst, *eigentlich* nicht möglich.

Das problem ist nur, dass das amt sich meist nicht mal an die eigenen gesetze hält und u.u. es doch erstmal mit einer sanktion versucht, auch wenn die hinterher vor gericht *wahrscheinlich* wieder kassiert wird.
Da zählt für die prozentrechnung: Nicht alle betroffenen trauen sich gegen sanktionen zu klagen und das verbucht dann die arge dann unter plus.
Ausserdem weiss ja keiner, an welchen richter du gerätst ('einzelfallentscheidung') und wie gut/überzeugend die arge/du ihre position dort rüberbringen.

Daher mein tip, besser einmal hingehen (wie Onkel geschrieben hat: am besten mit 'begleitung' (§13 SGB X abs.4-7), sich bestätigen lassen, dass mensch da war und schauen, ob der massnahmeträger von sich den unsinn nachvollziehen kann.

Im gegensatz zu einem wirklichen job, hast du bei EEJ die möglichkeit alle auf den schwachsinn hinzuweisen und davon solltest du auch gebrauch machen (nachweisbar). Sonst behaupten die noch, du hättest das ja selber gewollt.

Das war das, was b.d. nicht kappiert hat: Es geht hier eben *nicht* um einen (richtigen) 'job'  (in den ersten arbeitsmarkt) und vergleichsweiser einfacher (gerichtsfester) sanktion, bei 'negativbewerbung'/nichterscheinen.
Ein EEJ ist eben kein job im sinne des gesetzes, sondern 'nachrangig' =die letzte scheisse für total unvermittelbare.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Marco*

Zitat.weil *normalerweise* die sanktion bei nichtantritt von massnahmen nur über EGVs gerichtsfest ist.
Da hast du ja aber diese massnahme (noch) nicht drin (und zum glück auch nicht so ein totschlag-mist wie 'an allen massnahmen teilzunehmen' unterschrieben).
Insofern wäre eine sanktion, wenn du zu der massnahme nicht erscheinst, *eigentlich* nicht möglich.
Sie wäre auch sonst nicht möglich. Kann doch nicht wahr sein, dass hier sonst niemand drauf kommt und stattdessen von angeblich erfahrenen Leuten nur Mist geraten wird. Seid Ihr eigentlich seit Jahren im Dornröschenschlaf?

schwarzrot

ZitatMarco*: Seid Ihr eigentlich seit Jahren im Dornröschenschlaf?
...na, dann spiel doch mal 'prinz' mein schätzchen!  ;D ;D ;D
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Marco*

Ach nein, wozu denn seine Rechte kennen? Das könnte ja nur die mitlesenden SB schlauer machen.
Ist eh sicherer, wenn man macht, was die Arge will, auch wenn man im Recht ist. Man kann ja nie wissen.
Außerdem ist Urteile und Threads im Chefduzen lesen so furchtbar anstrengend, da zock ich doch lieber ne Runde WoW, trink nen Kasten Oettinger leer und hau mich dann aufs Ohr.
Irgendein Depp wird mir schon erklären, was ich machen soll, da streng ich mich doch nicht selber für an.

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