EEJ als Schausteller abwehren

Begonnen von Snoopy, 13:03:57 Sa. 16.Oktober 2010

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Onkel Tom

Zitat von: b.d. am 10:08:14 Mo. 18.Oktober 2010
Zitat von: Onkel Tom am 09:45:31 Mo. 18.Oktober 2010

Wenn dann wie hier b.d. oder marco* gefragt werden, wieso ?.. Dann ist es denen auf einmal noch nicht mal wert, seinen Standpunkt zu untermauern..


ist es nicht eher so, dass du (und auch andere) immer den selben nicht belegbaren kram erzählst, statt "deinen Standpunkt" mal an die neuzeit anpasst?

macht doch keinen sinn auf so ner basis zu diskutieren: "ich hab die weissheit gefressen, und ihr seit vollidioten"?

wie scho richtigerweise geschrieben: glaub, was du willst, versteck dich hinter deinem bildschirm usw.usw.usw.

für "besserwisser-gedöns" hab ich auch keine zeit...

Hmm, an dem roten Anteil Deiner Kritik zeigst Du deutlich, das Du entweder Beiträge nicht richtig ließt oder einfach nur Dein noch immer unbegründetes Recht haben willst.

Ich hab es ja angeboten, das Du mich auf einem neuen Stand bringen könntest, aber die Bequemlichkeit siegt und dann wird lieber mit einem ausgesteckten Finger auf mich gezeigt und die anderen Finger zeigen auf Dich selbst.

Jetzt fresse ich einfach mal ein Häppchien Weisheit und gehe dazu über, mit Dir darüber nicht weiter zu diskutieren, da es nur der Konstruktivität stört und mir unnötig Zeit für nix und wieder nix vergeudet.

Wenn ich mal den Punkteplan "U-Boot" betrachte, endecke ich da einige Paralellen..


Lass Dich nicht verhartzen !

b.d.

ZitatOnkel Tom

Jetzt fresse ich einfach mal ein Häppchien Weisheit und gehe dazu über, mit Dir darüber nicht weiter zu diskutieren, da es nur der Konstruktivität stört und mir unnötig Zeit für nix und wieder nix vergeudet.

[/quote]

BINGO! damit bin ich einverstanden, allerdings stört es "Die" konstruktivität, nicht "Der", oder meintest du "schadet der..."?!

egal, paranoia lass dich küssen...

Onkel Tom

Ach ist das lustig  ;D
Du springst voll drauf an und ? Beruhige Dich doch besser mal und komme den Wunsch nach Aufklärung nach..

Du machst Dich in diesem Thread langsam lächerlich.
Lass Dich nicht verhartzen !

x-ray

@b.d.

warum bist du eigentlich hier?
Ein Forum ist dafür da, sich auszutauschen und anderen zu helfen (jaaa, auch mit interessanten Links), und nicht, um sich hinzustellen, um zu blubbern "ich weiss was, sags aber nicht, weil ihr blöd seid" - dafür wäre eine Anmeldung im nächsten Kindergarten eher angeraten. Nur falls du den Begriff "Forum" nicht verstanden hast, hoffe ich, es dir hiermit erklärt zu haben  ;D

Es gibt tatsächlich eine Aufzählung von Gründen (Schikane, Unangemessenheit etc.), die eine Meldeaufforderung nichtig machen, aber wohl nicht automatisch den § 309 SGB III ausser Kraft setzt und man sich das auch erst erstreiten muss. Ein Urteil, dass eine rechtmässige Meldeaufforderung für nichtig erklärt, habe ich bis heute nicht gefunden und wäre auch recht seltsam, wenn das nirgendwo in den einschlägigen Datenbanken zu finden wäre. Aber du widersprichst dir sowieso ständig oder warum blubberst du was von Berufung, wenn die Sache doch so klar wie Kloßbrühe ist? Brauchst du erst wieder eine Ruhepause, um in Ruhe darüber nachdenken zu können? Die letzte war wohl zu kurz  ;D
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

Snoopy

Ich hätte da noch eine Frage, weil ich heute mit Bekannten über das Thema sprach und die mich drauf hinwiesen:


Normale Vorgehensweise unserer ARGE ist offenbar, bei Großterminen ("Massenveranstaltungen", Jobbörsen oder das, was ich morgen vorhabe) die Anwesenheit der Teilnehmer nicht zu bescheinigen.

Das heißt, der Vorgeladene betritt den Raum, wird dort um seine Einladung gebeten, diese wird "einkassiert" - und das war's. Es gibt keinen Stempel oder Vermerk, den man als Nachweis wieder mitnehmen könnte.


Gibt es Rechtsvorschriften, welche die ARGE verpflichten, die Anwesenheit zu bescheinigen? Nicht, dass ich morgen wieder abziehen darf, ohne jeglichen Beweis, dass ich überhaupt da war?! (Zeuge mal außen vor - ob der morgen mitkommen kann, ist fraglich)


Snoopy


"Nur der Schwache wappnet sich mit Härte. Wahre Stärke kann sich Toleranz, Verständnis und Güte leisten."

Tilly Boesche-Zacharowski

hanni reloaded

Zitat von: Snoopy am 20:47:32 Di. 19.Oktober 2010


Das heißt, der Vorgeladene betritt den Raum, wird dort um seine Einladung gebeten, diese wird "einkassiert" - und das war's. Es gibt keinen Stempel oder Vermerk, den man als Nachweis wieder mitnehmen könnte.










Rein logisch (^^) ist die Einladung DEIN Eigentum.
Also nix: kassieren.

Oder lieg ich jetzt total falsch?



Onkel Tom

Nein hanni reloadet, Du liegst da vollkommen richtig.

Snoopy könnte die "Anwesenheitsschergen" ja mit einer Fotokopie beglücken..

Auf dem Orginal Notitz darüber machen, wann Anwesenheit geprüft wurde und vom wem und kräftig Ärger machen, bis die ARGE-Fuzzis einen Stempel auf dem Orginal hauen..

Ob es ein rechtlichen Anspruch auf Bestätigung gibt, ist mir auch nicht klar.

Klar ist auf jeden Fall, das bei solchen Veranstaltungen die Anwesenheit geprüft wird und eine Entscheidung bei der ARGE auslöst..
Sowas verstehe ich auch als "Verwaltungsakt" und egal wie es ist.. Nur mit Begleitung dahin..
Alles was Du dort in die Finger bekommst, einsacken und mit einem Beistand hast Du ja dann genug Beweis, anwesend gewesen zu sein.
Lass Dich nicht verhartzen !

Snoopy

Der Termin ist vorüber, der EEJ vom Tisch:


Es war keine Massenveranstaltung, ich erschien dort zur Einzelbegutachtung. Ich betrat einen Raum mit etwa zehn gut gelaunten Laienschauspielern (Ehrenamtler und EEJobber). Die Theaterchefin erkundigte sich nach meinen künstlerischen Talenten, ich bat postwendend um ein Vier-Augen-Gespräch ohne die "Truppe" im Nebenraum. Das Gespräch erfolgte in freundlicher Atmosphäre und seitens der Chefin mit großer Offenheit über die Gegebenheiten im alltäglichen Umgang mit der ARGE.

Ich habe ohne jegliche Schwierigkeiten eine Teilnahmebestätigung erhalten, bei deren Formulierung und Einkuvertierung ich behilflich war und deren ungefährlicher Inhalt mir daher bekannt ist. Mitarbeiter der ARGE konnte ich übrigens nicht identifizieren.


... und besonders hilfreich war der Umstand, dass ich die Frau bereits kannte.  :]


Ich danke Euch nochmals für die im Vorfeld geleistete Hilfestellung. Auch wenn sie jetzt im Nachhinein in meinem Fall überdimensioniert wirken mag, kann sie doch in ähnlichen Fällen in der Zukunft wertvolle Hinweise hier im Forum liefern.


cu,Snoopy  :)


"Nur der Schwache wappnet sich mit Härte. Wahre Stärke kann sich Toleranz, Verständnis und Güte leisten."

Tilly Boesche-Zacharowski

Pfiffi

Das ist schön zu lesen. Hier noch der entsprechende Text für die Bestätigung und Dokumentationen mit der ARGE:

SGB II-Kommentar zu Anträgen bei und Dokumentations-Pflichten der ARGEn
Text:   "28
Die objektive Beweislast, also die Rechtsfolge der objektiven Beweislosigkeit einer Tatsache, ist von dem Beteiligten zu tragen, der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will (st. Rspr. des BSG seit dem U. v. 24. 10. 1957 - 10 RV 945/55 = BSGE 6, 70; zuletzt U. v. 24. 5. 2006 - B 11 a AL 7/05 R, BSGE 96, 238). Die Folgen der Nichterweislichkeit der Antragstellung treffen also grundsätzlich den Hilfebedürftigen. Der Hilfebedürftige trägt die objektive Beweislast aber nur für die Tatsache seiner Vorsprache. Jede sonstige Unklarheit, insbesondere die Unaufklärbarkeit des Inhalts seines Anliegens, des Wortlauts seiner Erklärungen usw. gehen vor dem Hintergrund von § 16 Abs. 3 SGB I zu Lasten der Behörde.

29
Auch die Nichterweislichkeit der Vorsprache des Hilfebedürftigen kann nach den Grundsätzen der Umkehr der Beweislast zu Lasten der Behörde gehen. Der Verwaltungsträger ist Herr des Verwaltungsverfahrens, ihm obliegen daher nicht nur die Organisation, sondern auch die Dokumentation sämtlicher für dieses Verfahren wesentlichen Vorgänge. Dazu gehört aufgrund der besonderen Bedeutung, die eine Vorsprache des Hilfebedürftigen haben kann, dass sämtliche Kontakte, auch diejenigen, die nicht in eine Antragstellung münden, vollständig dokumentiert werden. Kann der Verwaltungsträger nicht belegen, dass er die dafür erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen getroffen hat, dass die Kontaktaufnahmen durch Bürger vollständig erfasst und mit ihren wesentlichen Eckdaten dokumentiert werden und trägt der Hilfebedürftige eine persönliche Vorsprache substantiiert und widerspruchsfrei vor, geht auch in diesem Punkt die Unaufklärbarkeit der weiteren Umstände zu Lasten der Behörde.

30
Der Verwaltungsträger ist verpflichtet, die Vorsprache auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Aufgrund der in Abs. 2 S. 1 zum Ausdruck kommenden Bedeutung des Antrags auf der einen und der den Hilfebedürftigen treffenden objektiven Beweislast auf der anderen Seite ergibt sich ein solcher Anspruch auch ohne ausdrückliche Normierung bereits aus allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen."

Frank in Hohm § 37 Randnummern 28-30
SGB II Gemeinschaftskommentar zum SGB II
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Herausgegeben von Dr. Karl-Heinz Hohm
Luchterhand
GK-SGB II 3 - Mai 2008 - Seite 15


§ 37 SGB II Antragserfordernis
(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden auf Antrag erbracht.
(2) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Treten die Anspruchsvoraussetzungen an einem Tag ein, an dem der zuständige Träger von Leistungen nach diesem Buch nicht geöffnet hat, wirkt ein unverzüglich gestellter Antrag auf diesen Tag zurück.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__37.html


§ 16 SGB I Antragstellung
(1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.
(2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.
(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__16.html


Aber wenn alles so easy abläuft ist es ja okay, oder anders gesagt Vorbereitung ist alles. ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Onkel Tom

@Snoopy

Besser etwas überdimensioniert als zu lasch und Ratsuchender kassiert dann auch noch die Ars..karte  ;)
Anders bräuchten wir Außenstehende nicht die Nase in anderer Leutz ARGE-Probleme stecken.

Warte noch ein wenig ab, wie nun die ARGE auf diesen Terminergebnis reagiert und wenn doch noch Mist kommen sollte, wäre der Schritt "Holzhammerschlag gegen Deine EGV" notwendig.

@Pfiffi

Vielen Dank für Deinen Beitrag  :D

Hab es mir gleich kopiert und mal schauen, ob mann daraus nicht eine Standard-Motivationspille für ARGE-Schergen machen kann, damit sie sich nicht vor Bestätigungen sträuben.

Bei meiner letzten ZAF-Messen-Abktion in einem Einkaufszentrum haben die ARGE-Schergen selbstsicher keinen Stempel am Start.
Nachdem wir dort Rabatz gemacht haben, waren die ARGE-Schergen richtig pissig darüber, das sie nun bei jedem Vorgeladenen handschriftlich Vermerke in ihrer Kontrollliste machen mussten. Die Einladungen bedurften auch eine handschriftliche Bestätigung, das erwerbsloser da war und die Einladungen nicht einkassiert wurden.

Das Vorgehen hatten wir eigendlich nur auf blauen Dunst provoziert aber nun gibt es ja dazu endlich rechtliche Bezugspunkte  ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

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