SGB II-Bürgergeld einstellen bei verspäteten Unterlagen untersagt

Begonnen von Nikita, 21:17:35 Mo. 02.Oktober 2023

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Nikita

Jobcenter darf nicht einfach Bürgergeld einstellen

Bürgergeldberechtigte, die ihre Unterlagen zu spät eingereicht haben, haben dennoch einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Wurde die Abgabefrist versäumt, haben die Betroffenen trotzdem Anspruch auf Leistungen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (Az.: B 4 AS 64/21 R).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/verspaetete-unterlagen-jobcenter-darf-nicht-buergergeld-einstellen

dagobert

Hier der Volltext des Urteils:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/2022_11_29_B_04_AS_64_21_R.html

Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte das mit einer Gesetzesänderung wieder einkassiert werden, so wie das ja auch schon beim Warmwasser-Mehrbedarf gemacht wurde.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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