Hartz4 Geld wurde Gepfändet

Begonnen von Mr.Tom, 08:58:42 Do. 25.November 2010

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Mr.Tom

Gestern erhielt ich einen Anruf von einer Freundin. Ihr Geld ist weg! Hartz 4 wurde gepfändet und sie bekommt es auch nicht wieder.
Ihre Schulden belaufen sich auf ca. 5000 Euro.
Nach neuen Informationen (also ich wusste davon noch nichts) muss das Geld innerhalb von 7 Tagen vom Konto runter sein, sonst holt es der Anwalt. Nun wurde ihr geraten ein P-Konto einzurichten.
Ich habe immer gedacht das Hartz4, das Geld was dir deine Grundrechte zum Leben Sichern soll unantastbar sein soll, und nun doch nicht?

In was für einer Gesellschaft leben wir?


Pfiffi

Das mit dem P-Konto ist richtig, das man das Geld nach maximal 7 Tagen vom Konto geholt haben muss auch richtig, bei einem P-Konto ist dies dann nicht mehr nötig.

Ansonsten ist auch ALG II pfändbar.

Das sind natürlich vor Weihnachten keine schönen Nachrichten.

Wie will sie weiter verfahren?
Ist sie bereit eine Schuldnerberatung aufzusuchen?
Kennt sich jemand mit der Materie in ihrem Umfeld aus?

Da ist auf jedenfall Hilfe nötig, sie sollte diese auch suchen, ganz wichtig Papiere ordnen, annehmen der Situation und Lösungen anstreben. ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Irrlichtprojektor

In den meisten Städten sollten Schuldnerberatungsstellen existieren, die auch völlig - wichtig! - kostenfrei beraten. Das ARGE sollte dazu auch Informationen haben bzw. darüber informieren können/müssen. Ich schätze in dieser Situation wäre dass jetzt der konkreteste Weg den es zu gehen gilt, bevor wir hier in lange zeitraubende Diskussionen verfallen, die für ihr letztendlich, zeitlich betrachtet, weniger hilfreich wären.
@Tom, vielleicht anbieten zum. 1. Termin zu begleiten, Unterstützung anbieten. Je nach dem wie sich die Situation darstellt....

Edit: Das Geld dürfte wohl weg sein, aber vielleicht gibt es doch irgendwo ein Weg. Ich habe den Scheiß auch schon hinter mir, auch kurz vor Weihnachten. Das "Fest der Liebe" ist (war) damit gelaufen. Vielleicht hast du die Möglichkeit unterstützend das Beste daraus zu machen und evtl. gerade für die Feiertage irgendwie etwas "zu Kitten". Eltern, Freunde einbeziehen o.ä.

Zu deiner Gesellschaftsfrage: "Freiheitlich Demokratische Grundordnung" schimpft man es. In deinem Anliegen aber jetzt erst mal Rille irgendwo, besser die Energie auf konkrete Unterstützung konzentrieren.

Hahn

Hallo,

das ALG II ist NICHT pfändbar.

Wer sowas behauptet, kennt sich pfändungsrechtlich nicht aus.

Die Dame, die da sinnloser Weise ihr Geld auf dem Konto ließ, obwohl sie wusste, daß sie gepfändet wird, kann mit den ihr zugesandten Pfändungsunterlagen und ihren letzten Hartz-IV-Bescheiden zum örtlich zuständigen Amtsgericht gehen und beantragen, daß die Pfändung sofort aufgehoben und der Gläubuger ihr das Geld zurückerstatten muß, weil Sozialleistungen jedweder Art, die unterhalb der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzentabelle in § 850c ZPO liegen, unpfändbar sind.

Zwar kann Guthaben auf einem Konto nach Ablauf der 7 Tage Schonfrist (§ 55 SGB I) bei Sozialleistungsbezügen sicherlich erst mal gepfändet werden, aber wenn das Guthaben nur aus Sozialleistungen stammt, so ist es zurück zu erstatten vom Gläubiger, weil Sozialleistungen unpfändbar sind.

Die Dame sollte daher, NACHDEM sie beim Amtsgericht Pfändungschutz und Aufhebung der Pfändung beantragt hat, mit einer Kopie dieses Antrages zur ARGE gehen, dort ein Sofort-Darlehen über die fehlenden Sozialleisten beantragen, und der ARGE ihren Rückerstattungsanspruch gegen den Gläubiger abtreten, so daß die ARGE dann das Geld bei diesem einfordern kann.

Alle Wege sollte die Dame nicht alleine, sondern in Begleitung von Beistände gemäß § 13 Abs 4 SGB X machen.

Hahn

Mr.Tom

Danke für die schnellen Antworten und Hilfestellungen.
Ich habe ihr all die Tipps hier weitergeben können und ihr auch mal den Link nun gesendet.
Begleiten kann ich Sie leider nicht... da liegen 400 -500 Km dazwischen.
Gestern kam aber eine zusage das Sie eine Hilfe vom Gericht bekommt, also jemand wurde ihr zugeteilt, der Sie nun unterstützen soll in diesem Fall.
Danke euch allen...

Aloysius

Danke, besonders an Hahn, mal wieder.

Ganz wichtig:

Wenn man nicht sachkundig ist, lieber keinen Rat abgeben, der verzwifelten Menschen evtl. noch weitere Hoffnung und damit Kraft nimmt.
Reden wir drüber

Rammstein

Die Ärmste ! Ich habe bisher immer gedacht dass ALG II nicht pfändbar ist. Ich finde das Verhalten der Gläubiger ziemlich unbarmherzig. Sie sollten mal in so einer Situation kommen, sage ich immer. Ein Gläubiger darf keinem Schuldner seine Grundsicherung wegnehmen, egal ob sie das Gesetz auf ihrer Seite haben oder nicht. Ich meine sie sollten kompromissbereit sein und in solchen Fällen eher Gnade vor Recht gehen lassen. Und dieses barmherziges Getue um das "Fest der Liebe"... Heuchelei. In der Weihnachtszeit sind die Firmen genauso kalt und unbarmherzig wie das ganze Jahr über. Ich hätte auch gehofft, dass mein Mobilfunkanbieter ein bisschen barmherzig mit mir ist und mir ein Teil meiner Schulden erlässt. Aber Pustekuchen ! Für eine Ratenzahlung wollen sie 15 Euro extra ! Verdammte Ar... !

Hahn

Zitat von: Rammstein am 13:34:13 Mo. 29.November 2010
Die Ärmste ! Ich habe bisher immer gedacht dass ALG II nicht pfändbar ist.

Bitte sei doch so nett und informiere Dich richtig.

ALG II ist nicht pfändbar - siehe § 55 SGB I und die gesetzliche Pfändungsfreigrenzentabelle in § 850c ZPO!

Die Kollegin war halt unwissend und hat trotz ihr drohender Pfändung ihr ALG II auf dem Bankkonto gelassen - was man nicht tut, wenn man Schulden hat. (Man tut sowas als Erwerbsloser auch ohne Schulden nicht, denn Banken sind nicht sicher.)

Das Geld konnte daher gemäß § 55 SGB I daher zwar zunächst vom Konto gepfändet werden, aber die Betroffene kann es sich vom Gläubiger zurück holen, weil es eben ALG II und damit unpfändbar ist.

Sowas passiert immer dann, wenn die Leute sich weigern, Sachkunde zu erwerben - also sich weiterzubilden, was ihre soziale Lage angeht.

inline

Wie ist das eigentlich, wenn das Kontos kein P-Konto ist, sondern ein Girokonte mit Dispo und das ALG II aufstockend gezahlt wird?

Denn am gleichen Tag, als das ALG II eintraf, wurden auch die Zinsen einbehalten, was beim Dispo ja auch nicht wenig ist.

Ich bin da ein bisschen hin und her gerissen, einerseits möchte ich den Dispo behalten, andererseits zahle ich so ja immer drauf.

Hahn

Zitat von: inline am 12:36:06 Fr. 07.Januar 2011
Wie ist das eigentlich, wenn das Kontos kein P-Konto ist, sondern ein Girokonte mit Dispo und das ALG II aufstockend gezahlt wird?

Denn am gleichen Tag, als das ALG II eintraf, wurden auch die Zinsen einbehalten, was beim Dispo ja auch nicht wenig ist.

Ich bin da ein bisschen hin und her gerissen, einerseits möchte ich den Dispo behalten, andererseits zahle ich so ja immer drauf.

Also, gemäß der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzentabelle ist Dein Netto-Einkommen für Dich als Alleinstehenden bis rund 970.- Euro unpfändbar, solange es sich nicht um Unterhaltsschulden handelt, da gilt die "Düsseldorfer Tabelle", und da sind es für Dich als Alleinstehenden ca. 770.- Euro.

Hast Du Kinder und bist ggf. verheiratet, so erhöhen sich die Tabellensätze in beiden Tabellen entsprechend - bitte google mal beide Begriffe und lies Dich bitte selbst ein.

Derzeit noch ist Deine Sozialleistung gemäß § 55 SGB I sieben Tage ab Eingang auf dem Konto geschützt - auch vor dem Zugriff Deiner Bank bzgl. Dispozinsen und ähnlichem. Die dürfen sieben Tage lang nicht auf die Sozialleistung zugreifen. Tun sie es doch, mußt Du widersprechen - und bist dann schwuppiwuppdi Dein Konto los, denn Du hast ja nen Dispo laufen, und da pinkelnl die Banker sich derbe ein, wenn Du da meckerst.

Das Problem habe ich z.B. nicht, wir leben seit gut 15 Jahren ohne Dispo und ohne Kredite, und es geht prima, und die Banken verdienen an uns nichts.

Das empfehle ich Dir auch.

Hahn

Paradiesvogel

Zitat von: Mr.Tom am 08:58:42 Do. 25.November 2010
Gestern erhielt ich einen Anruf von einer Freundin. Ihr Geld ist weg! Hartz 4 wurde gepfändet und sie bekommt es auch nicht wieder.
Ihre Schulden belaufen sich auf ca. 5000 Euro.
Nach neuen Informationen (also ich wusste davon noch nichts) muss das Geld innerhalb von 7 Tagen vom Konto runter sein, sonst holt es der Anwalt. Nun wurde ihr geraten ein P-Konto einzurichten.
Ich habe immer gedacht das Hartz4, das Geld was dir deine Grundrechte zum Leben Sichern soll unantastbar sein soll, und nun doch nicht?

In was für einer Gesellschaft leben wir?



Erstmal dürfen Sozialleistungen nicht gepfändet werden, zudem hat man auch  bei eigenem Einkommen einen pfändungsfreien Betrag von 985 euro als einzelperson.

Ich würde schnell raten das für dich am Wohnort zuständige Amtsgericht aufzusuchen und dort Pfändungsschutz beantragen...

- was das kontoproblem für die zukunft betrifft, - kann ich dir einen tipp geben, aber das nur insgeheim, da hier u-boote lesen....

inline

Zitat von: HahnDas Problem habe ich z.B. nicht, wir leben seit gut 15 Jahren ohne Dispo und ohne Kredite, und es geht prima, und die Banken verdienen an uns nichts.

Gehen dann eigentlich noch Lastschriften, Daueraufträge usw. ? Ich meine, wenn das Konto zwischenzeitlich  nicht gedeckt ist (ohne Dispo ist da ja null Euro Spielraum), gibt es ja Rückläufer und dafür nehmen die Banken Gebühren (verdienen daran, wenn man so will).

Konkret kann ich mir auch nicht vorstellen, dass jemand mit dem ALG II Regelsatz Monat für Monat über die Runden kommt. (ohne vor oder Nachfinanzierung) sprich ansparen für ganz schlechte Tage ist damit nicht drin (ohne Zusatzjob  schon mal gar nicht)

Ein Dispo ist hier eigentlich schon die Spirale in die Schuldenfalle, aber irgendwie bleibt ja noch die Hoffnung auf bessere Tage.
Ich denke, wenn man das begraben hat, fährt man wirlich besser ohne Dispo oder ähnlichem.

Dann bedient man das alte Konto (im ninus) einfach nicht mehr und versucht sich eine neue Bank zu suchen,wo  z. B.  Sozialleistungen unpfändbar sind.

Bedeutet aber wohl negative Schufa mit allen Konsequenzen.


Strombolli

Aber wehe Du lebst in einer BG, man hat nur ein (nicht gemeinsames, aber) gemeinsam genutztes Konto, weil der andere kein Konto hat (wg. Konkurs und evt. drohenden Pfändungen) und dieses verbliebende Konto wird gepfändet. Dann sind die Lohnleistungen aus einer KommunalKombi (nicht viel höher als ALGII) vom Partner weg.

So ging es uns vor 2 Jahren. Auch kurz vor Weihnachten. Dieser Zeitpunkt ist ein besonders gern genutzter von Finanzämtern und Bielefelder Rechtsanwaltskanzleien...

Aber der Hass auf solche Leute baut sich in Deutschland immer erst dann auf, wenn man selbst betroffen ist.
Und in unserer konkreten Situation (Alter, Anzahl der Gläubiger, evt. Jobaussicht) ist dann selbst ein FDP-Regelinsolvenzverfahren letztlich fürn Arsch.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

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