Scheingewerkschaft-CGZP ist nicht tariffähig

Begonnen von unkraut, 11:46:53 Mo. 13.Dezember 2010

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unkraut

Der Artikel erscheint passend zum morgigen Termin .

Qwelle : http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/1600-zeitarbeitsunternehmen-drohen-nachforderungen-450065/

Arbeitskräfteverleiher müssen bis zu zwei Milliarden Euro Renten- und Krankenkassenbeiträge nachzahlen, falls das Bundesarbeitsgericht der Zeitarbeitstarifgemeinschaft CGZP die Tariffähigkeit entzieht. Die Forderungen verjähren erst ab 2037.


Bis zu 1600 Zeitarbeitsunternehmen müssen mit Milliarden-Nachforderungen der Sozialversicherungen rechnen, falls das Bundesarbeitsgericht (BAG) am kommenden Dienstag der Zeitarbeitstarifgemeinschaft CGZP die Tariffähigkeit entzieht. Dies erfuhr die WirtschaftsWoche aus Kreisen der Sozialversicherungsträger. Bis zu zwei Milliarden Euro Renten- und Krankenkassenbeiträge müssten die Unternehmen nachzahlen, schätzt der Münsteraner Arbeitsrechtsprofessor Werner Schüren. Bei 1600 betroffenen Unternehmen wären das pro Zeitarbeitsfirma 1,25 Millionen Euro. Verjähren würden die Nachforderungen erst nach 30 Jahren – je nach Beginn der Verjährungsfrist frühestens 2037.

Die CGZP ist eine Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften, die 2002 gegründet wurde und mit Stundenlöhnen unter fünf Euro die großzügigeren Zeitarbeitstarifverträge der DGB-Gewerkschaften unterboten hat. Ihre Flächen- und Haustarifverträge wurden von den 1100 Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister und von hunderten weiterer Zeitarbeitsunternehmen genutzt. Angewandt haben die CGZP-Tarife auch umstrittene Zeitarbeitsunternehmen wie der Arbeitskräfteverleiher Meniar, der der Drogeriekette Schlecker nahestand.

Schlagworte zum Thema
Zeitarbeit Im Dezember 2009 verneinte das Landesarbeitsgericht Berlin die Tariffähigkeit der CGZP. Ihr fehle es an der ,,sozialen Mächtigkeit". Bestätigt nun das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 14. Dezember in letzter Instanz diese Entscheidung, würden die rund 200.000 seit 2006 über CGZP-Tarife beschäftigten Zeitarbeiter im Nachhinein behandelt, als wären sie direkt bei den entleihenden Unternehmen beschäftigt gewesen. Nachträglich müssten die Arbeitgeber ihre Renten- und Krankenkassenbeiträge entsprechend aufstocken. Eingetrieben würden die Forderungen aller Sozialversicherungsträger zentral von den Krankenkassen.

Der Aderlass kann aber auch die Kunden der Zeitarbeitsunternehmen treffen. Denn manche Verleihbetriebe existieren nicht mehr, viele könnten die Nachforderungen in den Ruin treiben. Dann haftet der entleihende Betrieb für die Forderungen der Sozialkassen.

Sind auch schon einige Kommentare dazu in der WiWo . Mal anklicken .
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

DJ1980

Das wäre so endgeil! Das wäre der erste vernichtende Schlag des Deutschen Volkes gegen diese Ausbeuterlumpen! Dann gehen diese Saftläden und Pleite, und schwupp di wupp sitzen die ehemaligen Ausbeuter am anderen Ende der Nahrungskette und merken endlich mal, wie das ist!
Vergesst nicht: Ein ehemaliger Selbstständiger hat keinen ALG I Anspruch! Hi Hi...
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

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Thomas Jefferson

unkraut

Glaubst Du dran . Ich bin da eher skeptisch .
Merkel und ihre Bande werden dem Gejaule und Gejammer der betroffenen ZAF´s und drohenden Pleiten selbiger verbunden mit hohen Arbeitsplatzverlusten schon irgendwie unter die Arme greifen und wenn dazu Recht und Gesetz gebrochen werden müssen .
Wenn die Leihbuden pleite sind ( das Geld wird eh nicht reichen ) bekommen die SozailVersicherungTräger auch nix .
Das Insolvenzgeld vom AfA muß dann auch erst mal der Steuerzahler ...

Na morgen sind wir schlauer ...

Ich wäre liebend gerne hingefahren aber habe einen GesprächsTermin mit meinem neuen AG was ich m.E. für sehr wichtig halte .   
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Seneca

Wenn die Leihbuden pleite sind ( das Geld wird eh nicht reichen ) bekommen die SozailVersicherungTräger auch nix.

Irrtum unkraut,

wenn die Leihbuden nicht zahlen können sind die Entleiher dran. Die haften nämlich dafür. Das ganze nennt sich Subsidiärhaftung.

MfG

seneca

unkraut

Zitatwenn die Leihbuden nicht zahlen können sind die Entleiher dran

oh oh
dann dürften die Entleiher ja auch gespannt sein

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Jester

Zitat von: unkraut am 12:33:28 Mo. 13.Dezember 2010
Glaubst Du dran . Ich bin da eher skeptisch .
Merkel und ihre Bande werden dem Gejaule und Gejammer der betroffenen ZAF´s und drohenden Pleiten selbiger verbunden mit hohen Arbeitsplatzverlusten schon irgendwie unter die Arme greifen und wenn dazu Recht und Gesetz gebrochen werden müssen .

Genau SO wird's passieren. Wie sollte es auch anders sein.
Alles andere wäre nicht gut für's Volk (aus politischer Sicht).


Gruß

HansDampf

ZitatBundesarbeitsgericht: CGZP darf keine Tarifverträge abschließen

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) darf keine Tarifverträge abschließen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag. Die CGZP sei trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge keine Gewerkschaft, da ihr aufgrund fehlender Mitglieder die dafür erforderliche Tarifmächtigkeit fehle, hieß es in der Begründung.

Die Gewerkschaften Verdi und die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hatten zuvor beantragt Gefälligkeitstarifverträge auch in der Leiharbeitsbranche zu unterbinden.
http://www.berlinerumschau.com/news.php?id=3412&title=Bundesarbeitsgericht%3A+CGZP+darf+keine+Tarifvertr%E4ge+abschlie%DFen&storyid=1292342746667

Ich würde mal sagen ein guter Tag für alle Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter.

DJ1980

Sieeeeeeeeeeeg!!!!!!!!!!!


Die können einpacken! Mal sehen, was Merkel und Konsorten sich da nun einfallen lassen! Ich hoffe ja, das jetze wenigstens mindestens die Hälfte (Alle werden es eh nicht machen) der Leihsklaven auch Lohnnachzahlungen fordern!
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HansDampf

ZitatZur Gültigkeit bestehender CGZP-Verträge für Zehntausende Leiharbeiter machten die Bundesrichter keine konkreten Angaben. Es sei jedoch zweifelhaft, dass die CGZP in der Vergangenheit tariffähig war, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts der Nachrichtenagentur dpa. Die Chancen von Leiharbeitern auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften von Unternehmen hätten sich mit der Entscheidung erhöht.
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1083303

Man kann den betroffenen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nur empfehlen schnellstmöglich Klage einzureichen.


Jester

Na, da freue ich mich doch sehr, dass ich mal Unrecht hatte, mit meiner "Vorhersage".  ;D

Mal schauen, ob darüber in den Nachrichten berichtet wird. Bin sehr gespannt.



Gruß

HansDampf

ZitatVon den rund 760.000 Zeitarbeitnehmern, die im Jahr 2008 in Deutschland durchschnittlich beschäftigt waren, vertrat die kleine Konkurrenzgewerkschaft gerade einmal 1383 Mitglieder. Allerdings wird in vielen Arbeitsverträgen auf die Tarifabschlüsse der CGZP Bezug genommen.
http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~EBD361FACAE794586AD9FB4D43BA55CA4~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen 1383 Mitglieder.
Und sowas nennt sich Gewerkschaft.

Mich würde es aber nicht verwundern wenn nachträglich Versuche unternommen würden die Mitgliederzahlen nach oben zu pushen ....
ArbeitnehmerInnen bei AMP-Firmen sollten aufpassen das sie der Arbeitgeber nicht nachträglich zum Gewerkschaftseintritt bei den "Christen" "überreden" willl ....

DJ1980

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14811&pos=0&anz=93


ZitatAußerdem geht der in der Satzung der CGZP festgelegte Organisationsbereich für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung über den ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinaus.

lol
Dass das so eindeutig war, hätte ich nicht gedacht!
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Thomas Jefferson

HansDampf

Die Branchenseiten der Leiharbeitgeber fangen auch schon an rumzujaulen  :]
ZitatTariffähigkeit der CGZP
14.12.2010
Das BAG hat der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen. Die Märkische Oderzeitung berichtet, das BAG habe keine rückwirkende Aussage getätigt, sondern nur Zweifel an der Wirksamkeit der Tariffähigkeit in der Vergangenheit geäußert. Die Pressemeldung des BAG legt eher das Gegenteil nahe. Ob Nachzahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, muss daher noch offen bleiben, hier wird die abschließende Urteilsbegründung abzuwarten sein.

Wer sich jetzt über das Urteil freut, wird das bald anders sehen. Kommt es tatsächlich zu massiven Nachforderungen der Rentenversicherungsträger, hat nämlich niemand etwas davon:

    * Der Ruf der Branche ist so nachhaltig ruiniert, wie es Schlecker allein niemals geschafft hätte,
    * AMP-Anwender werden Nachforderungen der Sozialversicherungsträge möglicher Weise nicht aufbringen können,
    * Die Kunden können durch die mögliche Nachhaftung für diese Beiträge selbst in Schieflage geraten,
    * Die Konkurrenten von iGZ und BZA leiden unter der Rufbeeinträchtigung in gleichem Umfang und können sich nicht einmal auf Auftragsübernahmen von AMP-Konkurrenten freuen. Denn sobald ein nach Zahl und Sachkunde wesentlicher Teil der Belegschaft des Vorgängers übernommen wird, liegt ein Betriebsübergang vor, der den Nachfolger auch in die sozialversicherungsrechtliche Nachhaftung mit hinein zieht,
    * Berliner Linksregierung und klagende Gewerkschaft (Verdi) dürfen sich zu Gute halten, aus oben genannten Gründen den Verlust tausender Arbeitsplätze als Folge möglicher Insolvenzen mit zu verantworten,
    * Verdi muss sich zudem fragen lassen, warum sie nichts anderes getan hat als die CGZP, nämlich Tarifverträge mit Branchenverbänden abzuschließen, die die beteiligten Arbeitnehmer ohne jede Not vom Equal Pay ausschließen.

Stellt sich also die Frage, was das ganze Verfahren sollte - außer, einen unliebsamen Konkurrenten zu bekämpfen?

http://www.zeitarbeit-und-recht.de/tce/frame/main/832.htm

x-ray

Die letzte AMP-Klitsche hat schon gewusst, warum sie mich schon beim Vorstellungsgespräch an die frische Luft gesetzt hat  ;D ;D

Naja, hätte morgen eh keine Zeit gehabt, auf dem AG Klage zu erheben  ;)

Zitat* Der Ruf der Branche ist so nachhaltig ruiniert, wie es Schlecker allein niemals geschafft hätte,

Ach doch, da geht noch was und ich sorge weiterhin mit dafür.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt Albert Einstein

kleiner_Schläfer

alte sig-->Ich möchte eine mit Gleichstrom gegrillte Bratwurst...
neue sig->"Thomas Roth: wir haben versucht, den inneren sinn des interviews zu erhalten, damit der zuschauer dem interview auch inhaltlich folgen kann..."

Odeesi

Das Leben ist toll... und ich bin ein wenig reicher... yay

Jester

ZitatWer sich jetzt über das Urteil freut, wird das bald anders sehen. Kommt es tatsächlich zu massiven Nachforderungen der Rentenversicherungsträger, hat nämlich niemand etwas davon:

   * Der Ruf der Branche ist so nachhaltig ruiniert, wie es Schlecker allein niemals geschafft hätte,

Der Ruf der Branche war aber auch schon VOR dem Urteil nicht der beste.

Habs

Habe meine Leihbude ende April 09 auf Lohnnachzahlung ( 4 Jahre ) verklagt (  insgesamt 43.000 €  ) , damals wurde die Klage ausgesetzt , bis das Urteil rechtskräftig ist ...nun ist das Urteil da ...wie geht es jetzt weiter für mich ??? Meldet sich IGM bei mir ?? ( habe bei denen Rechtschutz ) und die Klage lief über IGM oder muss ich mich selber darum  kümmern ??? Bekomme ich mein Geld jetzt sicher mit dem Urteil oder muss ich weitere 50 Jahre warten bis die ZAF das "ganze" Geld zusammen "gekratzt" hat ....wer kenn sich da aus ??? Tut mir leid die blöden Fragen , aber es ist nun mal meine erste "gerichtliche" Auseinandersetzung mit diesen "Christen Schweinen" !!! Vielen Dank für die Antworten .

Jester

Zitat
Der Anwalt des betroffenen Arbeitgeberverbands warnte schon während der Gerichtsverhandlung vor einer Pleitewelle in der Zeitarbeitsbranche.


Ach, das wär' toll!!! ;D

Odeesi

Zitat von: Jester am 19:24:06 Di. 14.Dezember 2010
ZitatWer sich jetzt über das Urteil freut, wird das bald anders sehen. Kommt es tatsächlich zu massiven Nachforderungen der Rentenversicherungsträger, hat nämlich niemand etwas davon:

   * Der Ruf der Branche ist so nachhaltig ruiniert, wie es Schlecker allein niemals geschafft hätte,

Der Ruf der Branche war aber auch schon VOR dem Urteil nicht der beste.

Naja, wen wunderts... aber was das mit den Rentenversicherungsträgern betrifft... öööhm... gibt es da keine Subsidaritätshaftung, sprich, muss der Entleihbetrieb nicht nachzahlen?

HansDampf

Zitat von: Habs am 19:31:57 Di. 14.Dezember 2010
Habe meine Leihbude ende April 09 auf Lohnnachzahlung ( 4 Jahre ) verklagt (  insgesamt 43.000 €  ) , damals wurde die Klage ausgesetzt , bis das Urteil rechtskräftig ist ...nun ist das Urteil da ...wie geht es jetzt weiter für mich ??? Meldet sich IGM bei mir ?? ( habe bei denen Rechtschutz ) und die Klage lief über IGM oder muss ich mich selber darum  kümmern ??? Bekomme ich mein Geld jetzt sicher mit dem Urteil oder muss ich weitere 50 Jahre warten bis die ZAF das "ganze" Geld zusammen "gekratzt" hat ....wer kenn sich da aus ??? Tut mir leid die blöden Fragen , aber es ist nun mal meine erste "gerichtliche" Auseinandersetzung mit diesen "Christen Schweinen" !!! Vielen Dank für die Antworten .

Die Gewerkschaften bereiten laut "Die Zeit" Musterklagen vor.
Du solltest bei deiner Gewerkschaftsverwaltunssstelle nachfragen.
Und informiere bitte auch wenn mgl. deine (ehemaligen) Kollegen über dieses Urteil und die Möglichkeit zur Klage.

ZitatOb es dazu kommt, ist allerdings fraglich. Zum einen ist die Rechtslage auch nach dem Urteil unklar. Sie muss erst durch Klage und einen erneuten Prozess geklärt werden. Das aber ist aufwendig. Zum anderen hängt es ohnehin davon ab, wie gewieft die Leiharbeitsfirmen waren. Enthalten ihre Arbeitsverträge Ausschluss- oder Verjährungsklauseln, dürften Klagen wenig aussichtsreich sein. Teuer sind sie sowieso. Denn jeder einzelne Leiharbeiter muss individuell klagen. Das geht nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Ob sich Leiharbeiter, die wie etwa bei einem Unternehmen in Wuppertal dank eines CGZP-Haustarifvertrags 4,81 Euro die Stunde verdienten, eine Rechtsschutzversicherung leisten können, darf bezweifelt werden.
Deshalb wollen ver.di und IG Metall zur Hilfe eilen. Sie haben angekündigt, für die Leiharbeiter Musterklagen zu führen. Die großen Gewerkschaften waren es auch, die den Kampf gegen die christlichen Gewerkschaften aufgenommen haben. Ihnen geht es nicht nur um bessere Löhne für die Zeitarbeiter. Die Christlichen waren ihnen unliebsame Konkurrenz, die ihre Macht beschnitten.
Rest auf: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2010-12/verhandlung-christliche-gewerkschaften

unkraut

Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

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Eivisskat

Zitat...

Nach dem Urteil (Az: 1 ABR 19/10) sind die von der CGZP abgeschlossenen Dumpinglohnverträge hinfällig. Für rund 280000 Leiharbeiter gilt damit der Grundsatz »Equal Pay – gleicher Lohn für gleiche Arbeit«. Sie müssen ab sofort nach den in den jeweiligen Branchen gültigen Tarifverträgen bezahlt werden – zumindest haben sie darauf nach der geltenden Gesetzeslage einen Rechtsanspruch. Für einen Großteil der Betroffenen sind dies z.B. die entsprechenden Vereinbarungen der Metall- und Elektroindustrie – hier könnte das Urteil für viele einen Anspruch auf rund ein Drittel mehr Lohn bedeuten.

Zugleich müssen die Verleihunternehmen mit Forderungen der Sozialkassen über Nachzahlungen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro jährlich rechnen – und zwar rückwirkend bis Anfang 2006. Nach Berechnungen der IG Metall könnte sich das auf zwei bis drei Milliarden Euro summieren.

Dummerweise könnten gerade die rund 500000 Leiharbeiter, für die der DGB Tarifverträge abgeschlossen hat, bis auf weiteres die Verlierer des gestrigen Urteils sein. Denn die DGB-Verträge, die nur wenig besser sind als die der CGZP, gelten weiter und stehen einem »Equal Pay« direkt im Wege. Selbst wenn der DGB sie schnellstmöglich kündigen würde, bestünde bis zum Abschluß neuer Tarifverträge oder einer gesetzlichen Mindestlohnregelung eine sogenannte Nachwirkung. Liegt der von der CGZP vereinbarte Stundenlohn in der niedrigsten Entgeltgruppe bei 6,40 Euro (Ost) bzw. 7,60 Euro (West), sind es bei den beiden weiterhin gültigen DGB-Verträgen Ostlöhne von 7,01 und 7,50 Euro sowie Westlöhne von 7,89 und 8,19 Euro.

...


Hier ist der ganze Artikel: http://www.jungewelt.de/2010/12-15/037.php

Habs

HansDampf .....Danke !

Die Jungs und Mädels wissen bescheid , bei uns allen  (Ich und weitere 7 Personen aus ca . 80 ) wurden die Klagen ausgesetzt , bis das Urteil rechtskräftig ist ! ;)

dejavu

Sieht besser aus als ich gestern vermutete!   ;D ;D ;D ;D

Heute gehen die Anderen mal ein bischen in die Knie, wurde aber auch Zeit.
Jetzt darf aber nicht vergessen werden, das auch entsprechend nachgesetzt werden muss um ein Maximum an Gewinnn und Erfolg zu realisieren.
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

DJ1980

loooooooool
War gerade mal bei den "Christen" auffer HP, und habe dort folgende Pressemitteilung gefunden:

http://www.cgb.info/cgzp/c_tariffaehigkeit.php


Zitat"Weil das Bundesarbeitsgericht über formale Vorfragen und nicht die soziale Mächtigkeit zu entscheiden hatte, ist die Entscheidung nicht so dramatisch, wie die Öffentlichkeit dies spontan annimmt," so Gunter Smits, Vorsitzender der CGZP nach der Entscheidungsverkündung.

In was für einer Scheinwelt leben diese Geldgeier eigentlich???
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
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Thomas Jefferson

amla_d_477

Ich finde dieses Urteil ebenfalls super! Aber wie kann man die Leute in breiter Front erreichen und dazu auffordern ihren Lohn  einzuklagen?
Müssten nicht auch die Sozialämter die Aufstocker aus diesen Leihbuden dazu anhalten ihr Recht einzuklagen? Es geht hier doch auch um deren Geld. oder?


Jonny79

Zitat von: amla_d_477 am 13:14:07 Mi. 15.Dezember 2010
Müssten nicht auch die Sozialämter die Aufstocker aus diesen Leihbuden dazu anhalten ihr Recht einzuklagen? Es geht hier doch auch um deren Geld. oder?

Wohl kaum! Die arbeiten schließlich "vertrauensvoll" mit diesem Gesindel zusammen!

Ich frage mich gerade, wie ich als Hartz 4 Typ meine 3 CGZP Monatslöhne nachjustieren kann, ohne das mir die Arge das anrechnet?
Ich bin arm, aber sexy!

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