Nachforderungen aufgrund des BAG-Urteils

Begonnen von Nero, 00:02:02 Do. 30.Dezember 2010

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Nero

Als Konsequenz des aktuellen BAG-Urteils sind die von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge nichtig. Dies gilt in jedem Fall für die Verträge, die die Tarifgemeinschaft  mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP)  alleine abgeschlossen hat und für ihre Haustarifverträge. Betroffene LeiharbeitnehmerInnen können deshalb die  Differenz zum Lohn der Stammbeschäftigten und die gleichen Arbeitsbedingungen verlangen.

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