Urlaub/ Krankfeiern etc. bei 400-Euro-Job wie sonst auch?

Begonnen von ananym, 23:02:46 So. 09.Januar 2011

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ananym

Hallo zusammen! BUrlG und EntgFG sprechen von Arbeitern und Angestellten, für die diese Gesetze gelten.

  • Zählen 400-Euro-Jobs dazu?
  • Ich weiß nicht mehr genau, was ich unterschrieben habe, als ich meinen Job angefangen habe. Es ist irgendwie offiziell und unter 400 Euro/ Monat, aber ich weiß nicht ob es noch andere Beschäftigungsverhältnisse als 400-Euro-Job gibt? Wenn ja, gelten BUrlG und EntgFG dann auch?
  • Gelten die beiden Gesetze vielleicht sogar völlig ohne Arbeitsvertrag, einfach weil ich faktisch arbeite?

Gibt es für die Antworten auf meine Fragen irgendwelche Gerichtsurteile oder sonstiges, was ich meinem Chef unter die Nase halten kann? Vielen Dank und schöne Grüße - Ananym.


ananym

Danke für den Link.
Meine erste Frage hat sich damit beantwortet:
Zitat von: https://mittelhessen.verdi.de/themen_von_a_bis_z/minijob/#11Arbeitsrecht und damit alle Regelungen in Bezug auf Urlaub, Mutterschutz, Altersteilzeit oder betriebliche Interessenvertretung und Tarifverträge gelten auch für geringfügig Beschäftigte! Ein Minijob (aufgrund von Entgeltgeringfügigkeit, siehe Punkt 1) und Midijobs sind arbeitsrechtlich Teilzeitarbeitsverhältnisse und damit rechtlich einem Vollzeitarbeitsverhältnis gleichgestellt.
Zur dritten Frage habe ich das gefunden
Zitat von: https://mittelhessen.verdi.de/themen_von_a_bis_z/minijob/#13Arbeitsverhältnisse können mündlich und schriftlich geschlossen werden. Es ist immer besser, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu haben. Sie haben zwar keinen Anspruch darauf, spätestens nach einem Monat nach Beschäftigungsbeginn müssen aber die wesentlichen Bedingungen, unter den Sie arbeiten, schriftlich dokumentiert sein. Das regelt das BGB, § 611. In dieser Niederschrift müssen verschiedene Angaben aufgeführt sein, zum Beispiel Namen und Anschriften der Vertragsparteien, Beginn des Jobs, Bezahlung bzw. Eingruppierung in eine Tarifstufe, wöchentliche Stundenzahl, Art und Umfang der Tätigkeit, Kündigungsfristen und Urlaubsansprüche. Das gilt leider nicht für vorübergehende Aushilfen mit einer Einsatzzeit bis zu einem Monat.
was imo bedeutet, dass die Gesetze auch ohne Arbeitsvertrag gelten. Richtig?

Hat sich die zweite Frage damit beantwortet, dass es sich bei mir automatisch um einen 400-Euro-Job handelt, sobals ich regelmäßig unter 400 Euro verdiene?

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