Extreme Schweigepflichtsentbindung für Amtsarzt

Begonnen von Judy, 15:39:19 Do. 20.Januar 2011

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Judy

Ich soll schon wieder in eine Maßnahme, stecke in eine 50+-Program mit Intensivbetreuung, kann also auch nicht jedesmal einen Beistand organisieren.

Die letzten beiden Maßnahmen konnte ich mit Anwalt gut abwimmeln, hoffe den jetzigen EGV-VA auch, die letzte EGV per VA geht allerdings noch etwa 3 Monate, aber da die Sanktion wegen nichtangetretener Maßnahme gleich vom SG geschreddert wurde, gilt die ja vielleicht gar nicht mehr, oder doch.? Kann ich dann trotzdem eine neue EGV aufgedrückt kriegen? Der SB hat es reingeschrieben, dass Teile aus der alten noch gelten sollen aber der Rest der alten EGV mit der neuen gekündigt sein sollte. Damit eben die neue EGV mit der neuen Maßnahme gilt. Die 6 Monate Probearbeit enthalten könnte oder unbezahlte Praktika, oder Qualifizierungen, was auch immer, es soll bei einem Profiling rausgefunden werden, was für mich am besten zur Eingliederung taugt.

http://www.fitforwork-bb.de/
Das soll meine neue Maßnahme sein, wo ich absolut nicht hinwill, aber auf gar keinen Fall, das kann ich in ungefähr so gut gebrauchen wie ein Krebsgeschwür.

Das gilt es jetzt erst mal abzuklären, falls mein Anwalt es nicht weiß. Denn ich  bin mir  eigentlich sicher nicht mehr voll erwerbsfähig zu sein, kriege aber keinen Amtsarzt-Termin ohne einen Wisch zur Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben, mit dem die mich dann quasi unter Zwangsbetreuung stellen könnten, oder was auch immer, das hört sich ganz übel an, mein Anwalt meint, bloss nicht unterschreiben, sehe ich auch so. Aber ohne diese Unterschrift bin ich weiterhin ohne Einschränkung in alle Jobs vermittelbar und kriege eben Angebote, die ich gesundheitlich gar nicht machen könnte und mache eigentlich nur noch mit wenig Begeisterung absolut sinnlose Bewerbungen, ich würde mich ja selber niemals einstellen mit den vielen Krankheiten.

Wollte grad eine Digicam-Foto von der geschwärzten Schweigepflichtsentbindung hochbeamen, aber weiß gar nicht, wie man das hier macht, unter erweiterte Optonien gibt es hier nichts, wo man Anhänge hochladen kann. Wie macht man das denn hier?

Das Merkwürdige an der Sache ist es, dass aber der Datenschutz das wohl durchgehen läßt, ich hatte denen das gemeldet.

Kann das sein, dass man Jpgs irgendwie mit ftp-Link einfügen hochbeamt?
So, ich muss erst mal los, dem RA die EGV vorbeibringen, damit er sich die schon mal bis morgen angucken kann. Geh aber heut abend noch mal hier ins Forum und lade die üble Schweigepflichtsentbindung hoch, falls mir jemand postet wie ichs machen kann.


Eivisskat

Willkommen im Forum!

Diese elenden Maßnahmen für 50+ sind ätzend und nutzen ausschließlich dem Veranstalter und den "Dozenten", damit die mal wieder an regelmäßige Einkünfte kommen.

Den Betroffenen kosten sie einen Haufen Nerven und Kraft, manchmal lernt man vielleicht noch nette Leute kennen. Aber im Allgemeinen ist man hinterher genauso schlau wie vorher, "qualifiziert für den Arbeitsmarkt" ist man eh in diesem Alter und hat das ja auch über Jahrzehnte bewiesen.

Aber so ist es ja schon seit 5 Jahren und immer noch werden Heerscharen von Vorruheständlern durch die Maßnahmen geschleust, wenn das nicht mehr geht, werden sie von der Arge in die Erwerbsminderung gedrängt. Eine dritte Möglichkeit scheint es nicht zu geben...


Viele Erwerbslose 50+ akzeptieren (zu Recht) diesen Weg durch die Instanzen und die damit verbundenen Schnüffeleien/Papierkram/Anträge/Grusi usw., usw. um Ruhe vor den Arge-Drangsalierungen zu haben.

Normalerweise beeinhaltet die Schweigepflichtentbindung lediglich, daß der Amtsarzt sich mit deinem behandelnden Arzt in Verbindung setzen kann und dieser ihm deine Diagnose/Behandlung etc. als Bericht zuschickt.

Ich meine aber, man kann dem Amtsarzt auch den Arztbericht direkt beim Besuch vorlegen, aber ob das Vorteile hat, bezweifle ich. Aber vielleicht gibt es noch andere Möglichkeiten.

Von gleichzeitiger Zwangsbetreuung o.ä. habe ich dabei noch nie gehört. ???


Zum Hochladen eines Fotos/Scan etc. mußt du hier einen externen Uploader (oder wie sich das nennt...) benutzen. Bei mir funktioniert es mit diesem gut, aber es gibt ja sehr viele: http://imageshack.us/


DJ1980

ZitatNormalerweise beeinhaltet die Schweigepflichtentbindung lediglich, daß der Amtsarzt sich mit deinem behandelnden Arzt in Verbindung setzen kann und dieser ihm deine Diagnose/Behandlung etc. als Bericht zuschickt.

Richtig! Genau so läuft das. Anschließend wird dann ein "Gutachten per Aktenlage" erstellt. D.h., das du den Amtsarzt in der Regel nie selber zu Gesicht bekommst.

Dieses Theater mache ich derzeit nun schon zum dritten Mal innerhalb von zwei Jahren mit! Gebracht hat es aber dennoch nichts!
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

Judy

http://img406.imageshack.us/i/schweigepflichtentbindu.jpg/

Was es viel bringen soll, kann ich mir auch nicht vorstellen. Aber ich musste mich nun schon zwei mal bei ZAF vorstellen, Call Center Outbound bekam ich angeboten anstatt der ursprünglichen Stelle auf der Einladung, hatte ich nie gemacht, will ich auch nie, illegal seit letzten Herbst, muss man nicht annehmen. ZAFs waren aber wohl sauer. Bei der letzten sollte ich ne Ausweiskopie machen lassen, hab aber nur den Ausweis gezeigt und nicht aus der Hand gegeben und mir die Speicherung meiner Daten unabhängig von dem von der KOA (Optionskommune) vorgeschlagenen Stelle verbeten. Daraufhin sagte mir mein SB, die eine ZAF sagt, ich hätte eine ähnlich Stelle als Büroskraft ausgeschlagen und hätte mich ablehnend verhalten. Die andere ZAF meinte, ich hätte mich so übereifrig gezeigt, dass er es als Ablehnung meinerseits wertet. Die letzte war ganz link, dort sollte ich mich als Produktionshelferin bewerben im Schichtdienst, obwohl tagsüber niemals schlafen kann und jetzt schon wegen meinen Knochen und schlechter Matratze nur so 3 Stunden im Schnitt Schlaf kriege, mir wurden alle meine Worte im Mund umgedreht, und alles wurde mir als Arbeitsunlust gewertet und so will es der Dispo auch an den SB weitergeben. Der macht mir bei ZAF-Angeboten immer gleich einen Termin bei denen mit RFB, wo ich dann gleich hinkommen soll, zum Vorstellungsgespräch.  Deswegen soll ich ja nun die Maßnahme machen, weil ich mich beim Vorstellungsgespräch angeblich nicht richtig verhalten tue, d.h. mich nicht hab verarschen lassen und kritische Fragen gestellt hab und meine Daten nicht in den Bewerberpool gelassen hab, Telefon auch nicht gegeben etc. Das mögen die scheints nicht und jetzt werden wohl alle meine ZAF-Termine so ablaufen, dass die sich über mich beschweren werden, auch wenn ich wie ein Mantra immer wiederhole, ich nehme die Stelle auf jeden Fall, damit keine Sanktion eintritt. Es läuft wohl darauf hinaus, dass ich aus der Leistung gedrängt werden soll. Oder in die Maßnahme hinein, was auch immer.
Daher wäre es ja ganz gut, wenn ich einen Amtsarzt-Termin kriege. Und wer der sagt, ich bin fit für jeden Job, dann kann ich den ja verklagen, wenn mir der nächste Job gesundheitlichen Schaden zufügt, so wie beim letzten Euro-Job. Ich muss es nur schriftlich ganz genau angeben, dem Arzt, welche Leistungen ich erbringen soll und ein Attest verlangen, dass ich das machen kann, und wenn wieder was bei mir kaputt geht, gibt es Klage auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld. Dann habe ich wenigstens doch was verdient. Weil dieser Basistarif bei den ZAF, wenn ich Fahrgeld und GEZ zahle bleibt kaum mehr als H4 und ich hab dann auch keine Zeit mehr meine Medis auf der Wiese zu suchen und daher im Endeffekt weniger Lebensstandard als vorher ohne Job.
Also schaut euch mal die Schweigepflichtsentbindung an, die ist wirklich heftig, und das Schlimmste ist, dass die Datenschutzbeauftragte da gar nichts dagegen hat. Die meinte sogar zu mir, dass die ZAF doch meine Telefonnummer brauchen, weil die oft ganz kurzfristig Stellen haben und es dann dumm ist, wenn die mich nicht sofort erreichen können! Der SB meinte jedenfalls, die Datenschutzbeauftragte hat die Schweigeplichtsentbindung abgenickt, Das kann doch wohl nicht sein, oder?

schwarzrot

Ja, vorsichtig mit sowas. M.m.n. handelt es sich hier um eine 'generelle' schweigepflichtsentbindung: 'bin damit einverstanden, dass' 'ALLE' ärztlichen befunde körperlicher und psycholgischer art' (sorry, imageshark nervt mit überbordenden flash-animationen, hab das fenster schon wieder geschlossen) 'angefordert' werden können. Dabei keine nennung eines speziellen arztes.

Sowas sollte mensch wenn irgend möglich nicht unterschreiben. Auch wenn deine ängste bezüglich 'zwangsbereuung' überzogen sind. So eine 'zwangsbeteuung' sieht noch etwas anders aus.

Der weg den Eivisskat beschrieben hat ist der sicherere. Schweigepflichtsentbindung nur zu konkretem sachverhalt, pro arzt und dieses vorher mit dem jeweiligen arzt besprechen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

schwarzrot

ZitatDaher wäre es ja ganz gut, wenn ich einen Amtsarzt-Termin kriege
Ich denke mal, du hast da die stossrichtung etwas durcheinander:
Du gibst dem amt die info, 'den job darf ich laut meinem arzt nicht machen'. Punkt.
WENN der SB dies anzweifelt, kann er (er muss nicht, er kann dir auch glauben!) dich zum amtsarzt schicken, dieser macht dann ein eigenes attest oder (besser) entscheidet nach aktenlage.
Gegen diese entscheidung des amtsarztes kann dein arzt wiederum ein anderslautendes attest erstellen. Damit wäre das auch wieder nichtig.
Du brauchst keinen 'termin' beim amtsarzt, du tust deiner informationspflicht genüge mit 'mein arzt hat gesagt, ich darf das nicht'.
Der rest kommt auf deinen (Sch...) SB an.

Ähnlich mit den anschuldigungen des SB, du hättest versucht, den job nicht zu bekommen: 'Dieser sachverhalt/anschuldigung ist unwahr' (es steht aussage gegen aussage, solange du nichts einräumst, hat die kommune nix in der hand). 'Ich habe sehr wohl mich so gut wie möglich präsentiert'. Punkt (keine diskussionen, keine näheren erläuterungen, alle anschuldigungen abstreiten!)

Was die massnahme betrifft, der SB ist verpflichtet, dir jede massnahme schriftlich(!) zu erklären. Mach ihm (schriftlich!) klar, dass du bisher keinen plausiblen grund für diese massnahme siehst, seine meinung 'dies sei gut für dich' nicht teilst verstehst und diese schwachsinns massnahme nicht aus eigenen stücken machen willst. In der regel sind SBs vorsichtig, wenn sie ihren schwachsinn gerichtsverwertbar (->schriftlich) erklären müssen. In der regel schläft sowas dann schnell ein.

Falls er so dumm war, was schriftliches zu verfassen, dies mit anwalt auf nötigung, üble nachrede und formfehler prüfen, das machst du mit dem 'EGV-' VA ja schon ganz richtig.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Judy

Hier ist es aber so, dass die Ärzte nicht auf meiner Seite sind. Ich habe zwar einige Befunde in der Hand, die dachten wohl erst, ich kann die Fachsprache nicht verstehen, aber gesagt wird mir immer, ich hätte nichts, oder eben nichts was irgendeiner Behandlung oder Schonung am Arbeitsplatz bedürfte.

Ein Job bei einer ZAF lohnt sich halt nur für jemand, der einen berufstätigen Partner hat mit einem mittleren Einkommen am besten. Alle andern sind mit Job doch kaum besser dran als vorher, kommt halt auf den Einzelnen an, wie teuer die Lebenshaltung ist und ob Fahrtkosten bezahlt werden und sowas.

Ich kann echt nur hoffen, dass das nicht bald überall so kommen wird. Aber hier macht auch keiner was dagegen. Da sieht man mal wieder, wie wertvoll solche Foren hier sind. Und wie wertvoll es von jedem Einzelnen ist, dass er sich traut und sich wehrt. Woanders ginge das nämlich nicht. Aber man muss halt auch den Anfängen wehren.

Eivisskat

ZitatSo, nun mit dieser Schweigepflichtsentbindung, na, was soll denn da rauskommen, wenn sich da so Arzt und Amtsarzt unterhalten, in einer Stadt die absolut feindselig ist gegenüber Langzeitarbeitslosen und fast einhellig der Meinung ist, wir sollten alle Null-Eurojobs machen?

Dabei rauskommen wird, dass die Arge Geld spart (ihr vorrangiges Anliegen), indem sie dich mit Hilfe des amtsärztlichen Gutachtens als Erwerbsgemindert oder -unfähig zur Rentenversicherung schiebt und dadurch ein anderer Träger aus einem anderen Topf für dich zahlt.

Über 50jährige, die naturgemäß nicht mehr schleppen können, in Eurojobs macht wenig Sinn, deshalb werden sie gern "aus dem Bezug" gedrängt, wenn man sie auch in die ZAF nicht vermitteln kann.

Du solltest dir also klar werden, was du willst, bei den wenigen Möglichkeiten, die es gibt und die wenigen Möglichkeiten, die unser "Sozialsystem" noch bietet, für dich so gut es geht nutzen.

Manchmal hilft es auch, den Dingen ihren Lauf zu lassen und sich nicht zu sehr den Kopf zu zerbrechen: Also die Behörden und Ämter hinter den Kulissen handeln zu lassen.

Niemand hat Interesse eine über 50jährige noch jahrelang zu malträtieren und mitzuschleifen, wenn Behinderungen vorliegen, sondern man wird versuchen, deine Akte so schnell wie möglich zu schliessen. Was durchaus ein Vorteil sein kann...Das ist übrigens der O-Ton meines Arztes ;)


Alles Gute für dich und gern geschehen!



Judy

Danke Eivisskat, ich sehe schon ein wenig klarer.

Das mit den ZAF-Vorstellungsgesprächen, da sind aber immer mindestens 2 Mitarbeiter, die dann gegen mich aussagen, da steht dann meine Aussage gegen 2 von denen oder mehr.

Aus dem Bezug raus sein, kann auch heißen, nicht in die Grusi abgeschoben werden, sondern eben 100 % Kürzung und irgendwann gar nichts mehr. Aber irgendwie sehe ich da nicht so ganz schwarz, bin jemand, der viel Unglück hat, aber aus Erfahrung weiß ich, dass ich eben auch immer ein unglaubliches Glück habe, wenn es nötig ist. Mulmig ist mir aber doch irgendwie, schwarz auf weiß hab ich das ja nun nicht vom Schicksal, kam aber bisher immer irgendwie so dass alles wieder gut wurde, und bin ja nun nicht erst seit gestern auf der Welt. Aber ich denke mal nicht, dass es ganz so schlimm kommt.

Aber jemand, der schwarz sieht, würde unweigerlich auf die Idee kommen, dass diese Art der Behandlung von Älteren und Kranken schon einen Sinn macht, desto mehr wir kaputtgeschunden werden, desto früher leben wir ab und kosten nicht noch ewig Unterhalt. Aber es ist hier schon eine extrem üble Gegend, das ist nicht überall so. Und wird es wohl auch nicht werden.

Ich versuche auch die Sache altruistisch anzugehen und den Stammarbeitern im Entleihbetrieb ein bisschen die Augen zu öffnen was abgeht in der Arbeitswelt außerhalb ihres Horizontes. Für mich selber hat es auch positive Möglichkeiten im Schlechten. Die Situation ist eben so, okay, also nehme ich halt so eine ZAF-Stelle an, wenn sie legal ist, mit etwas Glück lande ich nicht im Rollstuhl, sondern krieche nur möglichst bald auf allen Vieren, geh an der Krücke oder kippe halt um, und kann dann die Ärzte verklagen, weil ich mittlerweile so schlau bin, diesmal vor Jobantritt mit einer detaillierten Tätigkeitsbeschreibung und Auflistung meiner gesamten Symptomatik schriftlich die Bitte um ein Attest einzureichen, mit gegengezeichneter Empfangsbestätigung, so dass der Arzt sich nicht um Schadenersatzforderungen drücken kann. Denn die Ärzte hier schreiben mit Sicherheit, dass ich fast jeden Job machen kann, der andere Orthopäde hat mir zwar korrekt aufgezählt, was ich alles habe, meinte zu mir er schreibt es im Befund, dass ich nur noch mit ergonomischer Sitzgelegenheit sitzend arbeiten darf, und beim Hausarzt wars dann einfach nur noch ein höhenverstellbarer Stuhl, womit ich mir ja meine Bandscheiben aber überhaupt erst kaputt gemacht habe zu Hause, als ich noch dachte es wird was mit Webdesign-Tätigkeit. Also das krieg ich vom neuen Orthopäden als Attest: sitzende Arbeit möglich, aber mit höhenverstellbarem Stuhl, aber der wird mir kein Attest geben, dass ich rein sitzende Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann. Wenn ich zu Hause längere Zeit auf einem Bürostuhl sitze, hole ich mir schnell einen Hexenschuss, unter ergonomischen Möbeln stell ich mir was anderes vor, da gehört immer auch noch ein höhenverstellbarer Tisch dazu und möglichst auch noch ein Stehpult zum Wechseln, also Laptop am  besten, das man von hier nach dort tragen kann.

Aber da ich das wahrschein alles nicht von der ZAF kriege, gibt es dann ein paar Tausend Euro Schmerzensgeld und ich kann mir dann Kernspintomografie und Wasserbett und hach, was weiß ich nicht alles leisten, vor allem aber mal ein Umzug raus aus der Optionskommune hier.

In dem entleihenden Betrieb kann ich dann die Stamm- Mitarbeiter informieren, was für ein Spielchen da getrieben wird, mit uns angeblich Arbeitsfaulen und dass sie selber in derselben Falle stecken werden, falls ihnen mal ne Bandscheibe rausknallt, das reicht meistens schon aus, um draußen zu sein. Kann auch ein kleiner Herzkasperl sein, oder was auch immer. Bei den heutigen KK schleicht sich da oft einiges ein, was wegen Budget erst dann erkannt wird, wenn es zu spät ist, weil es die Ärzte vermeiden wollen Medis zu verschreiben, wegen dem Budget. Also wenn es halt  zustande kommt, fange ich schon in einer ZAF an und mache dann das Beste daraus. Ablehnen darf ich es ja sowieso nicht, weil ich sonst sanktioniert werde.

Ich nehme auch mal an, also ich hoffe es, dass das Spielchen mit den ZAF, dass ich mich zu "negativ" verhalte, vielleicht gar nicht in Sanktionen mündet, der SB hat vielleicht nur einen Grund gesucht, um mich in diese Maßnahme verfrachten zu können und die Dispos liefern ihm den. Aber da werde ich, wie mir geraten, noch mal schriftlich ganz genau nachfragen, warum gerade diese Maßnahme mich in Arbeit bringen kann und keine andere. Aber mal sehen, was mein Anwalt morgen meint. Eventuell geht es auch so ganz leicht abzuschmettern. Eim unbezahltes Praktikum mache ich aber keinesfalls. Da gibt es ja diese Regel mit Schnupperpraktika, wo man nichts tun braucht und nur zuguckt, die sind unbezahlt, aber wenn der Chef ein Weisungsrecht hat und aus der Arbeit Profit ziehen kann, dann kann ortsüblicher Tariflohn eingeklagt werden. Unterschreiben werde ich bei dem Träger nichts. Es sollen bis zu 6 Monate Praktika gemacht werden oder Probearbeit, und bei einer 40-Stunden-Woche kriegt man 100 Euro mehr Stütze monatlich. Aber ich weiß nicht auf welcher rechtlichen Grundlage das sein soll. Da mich das alles sowieso niemals in Arbeit bringen wird, such ich mir lieber meine Kräuter, und arbeite keine 40-Stunden-Woche quasi umsonst.

Aber erst mal sehen, ob ich überhaupten antreten müssen werde. Wenn, dann wird dort nichts unterschrieben und ich werde denen ins Gesicht sagen, dass ich das mal lieber nicht genauer benennen will, in welchen Körperteil die sich die 100 Euro für ne 40-Stunden-Woche von mir aus stecken können!

Es wird aber sicher auf die Umstände ankommen. Ist zwar klar ersichtlich, dass die uns so richtig schön intensiv melken da, alleine schon die Art der Umschulungen und Praktika. Aber die Angebote klingen halt auch sehr seriös, vor allem die Ausbildungen klingen erst mal ganz gut. Auf dem zweiten Blick fällt einem aber schon auf, dass es in den Branchen schon zu viele Arbeitslose gibt und dass das alles solche Jobs sind, wo man längere Praktika machen kann mit relativ geringer Einarbeitungszeit und das dann wohl auch Zweck der Umschulung ist. Genauso wie mit den Kombilöhnern findet so der Aufschwung Deutschlands statt. Den der Bürger nämlich via seiner Steuern und Sozialleistungen aus der eigenen Tasche bezahlt und ganz nebenbei auch noch die gesamten Löhne noch niederer drückt. Daher immer noch leere Gemeindekassen und alle jammern darüber, dass die bösen, bösen Langzeitarbeitslosen doch gar so viel kosten, und jetzt endlich werden sie dazu gezwungen, was für ihre Stütze zu tun: Nämlich die Arbeitsplätze zu vernichten von den Leuten, die noch welche haben. Aber Hauptsache die Wirtschaft brummt und die Unternehmer jubeln und in den Nachrichten wird der Aufschwung verkündet. Dass die anderen Arbeitnehmer den Unternehmern die vielen neu eingestellten Arbeitskräfte aus der eigenen Tasche bezahlen, fällt dem deutschen Michel irgendwie so gar nicht auf.

Was mir noch einfällt: Wenn ich mich weigern sollte, beim Träger was zu unterschreiben, und die sind wieder zu zweit, und behaupten, ich hätte die Maßnahme abgelehnt, was dann? Die werden mir das wohl eher nicht nach Hause geben, mein SB gibt mir keine EGV mehr nach Hause, entweder ich unterschreibe sofort oder ich gehe ohne nach Hause und hab am nächsten Tag schon den VA im Briefkasten. Also wird es beim Träger dann wohl genauso werden und dann können die ja wieder behaupten, ich hätte die Maßnahme abgelehnt und ich hab ne Sanktion. Beistand mitnehmen?
Den Termin fürs Vorstellungsgespräch hab ich noch nicht, der wird noch zugeschickt, wahrscheinlich wird wieder Vorstellungsgespräch gleichzeitig Maßnahmebeginn sein, hatte ich schon mal, aber damals konnte ich die EGV nach Hause nehmen und die Maßnahme sollte gleich am nächsten Tag sein, bin dann natürlich nicht hin und bekam erst nach 8 Tagen den VA für eine längst angefangene und nicht angetretene Maßnahme. Deswegen darf ich keine EGV mehr nach Hause zur Ansicht mitnehmen, weil ich dadurch nämlich drum rum kam.

Aber in der EGV-VA steht kein fester Termin für die Maßnahme, nur dass sie 6 Monate dauern wird, ohne die festen Zeiten von wann bis wann, auch nicht die genauen Inhalte, hab nur ein extra Merkblatt erhalten schon bevor mir die EGV-per-VA zugeschickt wurde, mit der Aufzählung einzelner Sachen eines umfangreichen Angebots und das für mich Passende wird mit Profiling und Untersuchung meiner genauen Situation in der Maßnahme festgestellt werden. Aber das müsste doch eigentlich der SB gemacht haben, die Feststellung, was für mich das beruflich Sinnvollste ist und wie das genau zu geschehen hat, denke ich doch mal. Wäre sicher ein Grund zur Ablehnung. Aber mein RA hat letztes Mal ein paar technische Fehler entdeckt, falsche §, und er meinte, kurze knappe und rein technische oder sachliche Gründe sind immer am besten, da haben die Richter wenig Arbeit mit und das Ding ist ratzfatz geschreddert. Besser nichts Zusätzliches rein, was komplizierter zu bearbeiten geht, wenn ein einfacher kleiner formaler Fehler schon reicht, die EGV zu canceln, dann sollte man das so machen. Und mein SB macht haufenweise Fehler, der hat gar keine Übung darin, seine EGV hieb- und stichfest zu produzieren.
Aber erst mal abwarten, da mach ich mir dann Gedanken drüber, wenn es soweit kommen muss.
Aber ist es nicht eigentlich so, dass man Zeit haben sollte, eine EGV in Ruhe durchzulesen und sich 2 Wochen lang Gedanken machen kann, ob einen das wirklich eingliedert und Gegenvorschläge suchen kann. Geht doch nicht, dass ne EGV-VA mit fast sofortigem Maßnahmeantritt kommt, dann hat man ja gar keine Chance, eine schriftliche Erklärung zu fordern, mit einer Begründung, warum einen genau diese Maßnahme in Arbeit bringen wird.

DJ1980

UI Ui ui....
Habe mir hier jetzt nicht mehr jeden Post durchgelesen, das gibt die Uhrzeit bei mir jetzt noch nicht her! Aber ich habe mir grad die Schweigerotzentbindung angeschaut, und die hat mich dann doch ein wenig sehr verunsichert:
Meine Entbindungen waren nichts anderes als einfache Dreizeiler, jedoch habe ich die behandelnden Ärzte (Ja, ich musste für jeden einzeln eine Unterschreiben) immer nur und ausschließlich für den Amtsarzt (!!!) von der Schweigepflicht entbunden!
Bei deiner jedoch sieht die ganze Schose komplett anders aus:
1.: Entbindest du alle Ärzte Deutschlands von der Schweigepflicht!

2.: Du entbindest sie für die ARGE, und nicht für den Amtsarzt!!!!!
Das heißt, deine ARGE bekommt erstmal grundsätzlich einblick in deine gesamten Krankenakten, und kann dann selber entscheiden, welche dieser Akten sie ggf. dem Amtsarzt zur Verfügung stellt!!!!!!

Hier sehe ich einige echte Probleme, die ich erst noch mal mit deiner SB/deinem SB durchkauen würde. Ggf, soll er dir ganz einfach eine andere Entbindung tippen!Auch würde ich beim Datenschutz noch mal nachhaken, denn diese Entbindung ist meiner bescheidenen Meinung nach nicht rechtens!!

Warscheinlich währe es noch einfacher, wenn du dich einfach mit deinem Amtsarzt persönlich in Verbindung setzt und du ihm eine Entbindung ausfertigst!
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

antonov

ich frage mich manchmal ob die bei den ARGEn geistig behindert sind, wer solche schreiben verfasst gehört in die klappsmühle, solche entbindungen kommen ja einer entmündigung gleich, dürfte auch ganz klar gegen das grundgesetz verstossen

die entbindung gilt nicht nur gegenüber der arge sondern auch an sonstige dritte, also was die arge dann nachher mit den daten anstellt ist denen überlassen, sogar ihre eigenen gutachter können sie beauftragen

gnädigerweise hat man das recht dieser schweigepflichtentbindung jederzeit zu widersprechen, natürlich läuft man dann gefahr das die leistungen eingestellt werden ...


Judy

Es ist eine Optionskommune, keine Arge, d.h. der Amtsarzt ist der Amt der dortigen Gesundheitsbehörde, also vom Gesundheitsamt. Dieser Amtsarzt verlangt ja genau diese Schweigepflichtsentbindung, ohne diese will er nichts beurteilen. Bei den Argen ist es der Arzt des medizinischen Dienstes des Arbeitsamtes, MDA glaub ich abgekürzt, in einer Optionskommune gibt es das nicht, da macht es ein von der Gemeinde bezahlter Arzt, der natürlich nur befangen sein kann. Beim MDA ist es viel günstiger, denn die Argen sind doch froh, wenn sie nen kranken Oldie in die Grusi abschieben können, und der MDA begutachtet wohl dann auch entsprechend. In einer Optionskommune entscheidet der Amtsarzt, ob ein Langzeitarbeitsloser in die Grusi kann und der Gemeinde dann ganz auf der Tasche liegt, oder ob er noch in Maßnahmen gesteckt und somit ausgebeutet werden kann für Eurojobs, die Arbeitsplätze ersetzen (in Schulen und Krankenhäusern etc.) 0-Euro-Praktika, Bürgerarbeit etc. Was ja überall so kommen soll, wie in den Optionskommunen, deswegen wollen die ja das Gesetz ändern. Daher ist es trotzdem für alle hier interessant.

Ich erwarte da eigentlich auch nur ein "befangenes Gutachten" von dem, aber das kann man dann anfechten, denn die Sachen sind an Hand von Röntgenbildern zu entscheiden, und das läßt sich dann leicht anfechten, notfalls ins Internet stellen auf einem Orthopäden-Forum. Aber zumindest muss ich mich dann nimmer auf ganz sinnlose Bewerbungen zum Vorstellungsgespräch schleppen.

Da ich auf dem elo von Bruno S. gelesen habe und noch jemand, der auch krank ist und bei beiden eine Entmündigung versucht wurde, da sie Ungerechtigkeiten und Schikanen nicht hingenommen haben und gegen das Amt geklagt haben, sehe ich da schon eine Möglichkeit, dass da so etwas Schräges in dieser  Richtung versucht werden könnte.

Eine meiner Anleiterinnen im letzten Eurojob vor einem Jahr meinte auch mal, ich sollte dieses Teerezept probieren und hält mir nen Zettel hin, bei ihr hilft das immer, wenn sie schwarze Gedanken hat. Ich sagte nur, dass ich zwar nicht wüsste, was sie unter schwarzen Gedanken versteht, ich mir aber sicher bin, dass ich zur Pflege meiner Gedanken keinerlei Drogen benötigen tue. Also sehe ich da schon einen Versuch, mich da in irgendeine "psychisch auffällige" Ecke zu drängen, ich werde mir aber ganz bestimmt keine Depressionen oder was auch immer einreden lassen.

Dass sogar der Datenschutz da mitmacht, finde ich auch krass, vor allem, weil ich der Frau schon ganz gut geschildert habe, was hier abläuft. Kann nur hoffen, dass die vielleicht hintenrum Ermittlungen gegen den eingeleitet hat, und deswegen das Ding abgenickt hat dem SB gegenüber. Damit er halt ins offene Messer läuft, bzw. ungeniert weiterhin Amtsmissbrauch betreibt und in flagranti ertappt werden kann. Ich hab nämlich gar keine Rückmeldung mehr gekriegt, hat mir nur mein SB gesagt, dass die Datenschutzbeauftragte da keinen Handlungsbedarf sieht, aber was der sagt ist nur sehr fraglich glaubwürdig. Wegen meiner ersten Beschwerde wg der Telefonnummer, die der SB weitergegeben hatte, obwohl ich sie löschen ließ schon. Da hab ich ne Rückmeldung gekriegt, dass er das in Zukunft unterlassen muss. Erst mal abwarten, was weiter wird, ich hab mit Absicht mal nicht nachgefragt, was nun ist mit dieser Schweigepflichtsentbindung und frage jetzt mal lieber hier nach. Ich denke mal, hier sollte man auch eher Ruhe bewahren. Ist auch nur so meine letzte Waffe, die Erwerbsminderung per Amtsarzt, wenn alle anderen Mittel erschöpft sind.

Da die EGV leicht zu canceln geht wie ich heute morgen erfahren hab, brauch ich auch erst mal keine Erwerbsminderung, also nicht sooo unbedingt. Es würde auch etwas komplizierter werden, denn ich müßte dann doch irgendwie woanders noch Atteste herkriegen, von Ärzten, die 100% auf meiner Seite sind, gewerkschaftsnahe Ärzte oder sowas. Da müßte ich dann aber erst noch Kontakte knüpfen etc. Es macht ja nun auch erst mal Sinn, dass ich im Moment den Nahkampf probe für alle Langzeitarbeitslosen hier im Ort, macht ja sonst kaum einer, die machen hier alle alles was man denen sagt im Amt. Und ich komme ja mit meinen Krankheiten zur Not raus, wenn es brenzlig wird und mir irgendwann 100%-Sanktionen drohen. Hoffe ich doch.

Da sehe ich einen echten Nutzen, den ich als kranker Mensch der Gesellschaft noch bringen kann. Mein eigenes soziales Netz, von dem ich im Alter eigentlich leben sollte ist es ja zudem auch noch, dass ich damit verteidige, wenn ich gegen unbezahlte Arbeit und Eurojobs angehe, ein guter Anteil Eigennutz ist da schon auch noch klar dabei. Ich war gestern aber  schon etwas nervös, dass ich mit meinen kranken Knochen in ein 6-monatiges Praktikum soll, mit 40-Stunden-Tagen und langem Anreiseweg, da musste ich einfach ein wenig nach Sicherheit suchen und vor allem auch Dampf ablassen, daher die langen Texte auch.

So, bin heute wieder etwas besser drauf, meine Beiträge gestern habe ich nach 3 komplett schlaflosen Tagen geschrieben und den letzten musste ich wegen dämlicher Fehler noch x-mal ändern...

Mein RA meinte, die EGV per VA geht leicht zu schreddern, zuallererst wird er abchecken, ob der SB mir überhaupt schon eine neue EGV überstülpen darf, denn die alte EGV per VA gilt eigentlich noch bis Mitte April, die Sanktion daraus, wegen Nichterscheinens zur Maßnahme ist vom SG im Herbst abgeschmettert worden.

Aber das alles mit der  Ruhe und ich stelle die EGV mal lieber nicht hier ein, denn sonst gebt ihr dem SB noch Tipps, wie er es das nächste Mal besser hinkriegt, falls er mitliest. Mein RA verwendet für den Widerspruch immer nur den kürzesten und sachlichsten Grund fürs SG, formale Fehler bisher immer. Den Rest brauch man nicht zerpflücken, die Fehler soll der SB ruhig noch mal machen, beim nächsten Mal kann mir das dann aus der EGV raushelfen, wenn ich jetzt schon alle seine Fehler rot anstreiche, macht er sie doch nimmer und ich muss dann nächstes Mal zur Maßnahme!

Dann könnte ich zwar noch das Infoblatt mit den Inhalten der Maßnahme einstellen hier, damit man es zerpflücken kann um Gegenwehr-Tipps zu finden, falls man nicht mehr mit formalen Fehlern kommen kann oder wenn die neuen H4-Gesetze durch sind. Aber macht jetzt auch weniger Sinn, mögliche Schlupflöcher zu diskutieren, damit die dann nicht noch gestopft werden können.

Was noch zu diskutieren wäre, sind die Vorstellungsgespräche bei den ZAF, da könnte mir wegen dem letzten eine Sanktion verpasst werden, meinte mein Anwalt, das ist dumm gelaufen, da hätte ich bestimmte Sachen anders formulieren müssen. Das kann mir dann schon als Bewerbungsvereitelung ausgelegt werden. Aber da mach ich dann nen eigenen Thread auf in der ZAF-Rubrik, heute abend oder irgendwann. Da ich auch mal das Thema Kombilohn ansprechen wollte und hier Dispos mitdiskutieren ist das auch ne wichtige Sache. ZAF die 75 % Lohnkostenzuschuss kriegen ist ja wieder so ein ganz eigenes Thema für sich, was eigentlich noch nirgends diskutiert wird.

Werde jetzt erst mal spazieren gehen, Kopf auslüften, meine von Schlaflosigkeit kaputten Augen in feuchter Waldluft baden. Muss wieder auf Normalgang schalten...

jobnomade

Ihr geht die Sache von der falschen Seite an.

Erklärung dem Jobcenter abgeben und gleichzeitig alle Ärzte anfaxen und bitten wegen Formfehlern und Erpressung abzulehnen.

Nicht sanktionierbar. Ärzte dürfen selbst entscheiden ob sie eine Schweigepflichtentbindung in der Form akzeptieren.

Ganz einfach erledigt.

Und wenn Ärzte und Amtsärzte nicht spuren, denen §278 StGB androhen, dem Jobcenter §279 StGB androhen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/278.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/279.html
Searching each day for the answers  Watching our hopes disappear.
Set on a course for disaster  Living our lives in fear.
Our leaders leave us in confusion.  For them there's only one solution.

Judy

Nochmal, es ist kein Jobcenter, es ist eine Optionskommune.
Aber der Tipp mit den Drohungen bei falschen Gesundheitszeugnissen könnte mir schon helfen.

Ansonsten, der Amtsarzt möchte genau dieses obige Formular ausgefüllt kriegen, und akzeptiert keine eigene, von mir formulierte Schweigepflichtsentbindung, mit der ich nur genau den Orthopäden entbinde und sonst nichts weiter gestatte, als dass dem SB mitgeteilt wird welche Art von Arbeit ich noch machen kann. Da es bei mir mir hauptsächlich um Röntgenbilder geht, ist auch keine Schweigepflichtsentbindung nötig eigentlich, denn das könnte auch nach Aktenlage entschieden werden hier. Anders wäre es bei psychologischen Befunden.

Da ich das obige Formular nicht unterschreiben will, bekomme ich keine Untersuchung und muss mich weiterhin um Stellen bewerben oder an Maßnahmen und Qualifizierungen teilnehmen, die gesundheitlich gar keinen Sinn machen.

Aber ohne Feststellung der Erwerbsfähigkeit kann doch überhaupt gar keine EGV abgeschlossen werden, oder? Da gibt es doch einen Paragraphen, denke ich. Und man kann mich doch dann eigentlich auch nicht mit RFB dazu zwingen, mich auf Stellen zu bewerben, die ich gesundheitlich gar nicht machen kann, oder doch? Genau das ist es, was mein SB behauptet.
Aber erst mal bin ich die Maßnahme ja durch den Anwalt los, weil die EGV mal wieder so formuliert ist, dass sie massenhaft Fehler enthält wegen der man sie canceln kann.

Eivisskat

Also mir wars ja damals SCHEISS-EGAL, wer alles von dem Ergebnis meines hausärztlichen UND amtsärztlichen Befundes weiss, von mir aus hätten die sie per Hubschrauber als Großsendung über HH abwerfen können...

Mit mir als Person/Mensch Eivisskat hat dieser Befund überhaupt nichts zu tun, es ist lediglich eine Einschätzung, die den verwaltenden Behörden ihre Aufgabe erleichtert, aber über MICH selbst überhaupt nix aussagt.

Und ob die dumme, kleine SB-Tussi (die meine Tochter hätte sein können...) einer Kleinstadt-Arge nun über meine Befindlichkeiten & Einschränkungen weiss oder nicht, ist mir völlig gleichgültig, denn schämen muß ich mich da nicht. Die Helferinnen meiner Ärzte 3 Häuser weiter wissen ja auch Bescheid und möglicherweise kennen die sich eh alle untereinander, völlig gleichgültig, sollen sie doch...

Die exakte Zusammenfassung des Amtsarztes bekommt die SB eh nicht, weiss aber schon, worum es bei der Einschränkung geht.

Und das sollte sie auch besser, denn ich reite so lange darauf herum, bis die kleine SB genau DAS macht, wofür sie bezahlt wird und was MIR im Rahmen der (gesetzl.) Möglichkeiten und gern auch darüber hinaus zusteht.

D.h. ich drehe den Spieß um und nehme sie in ihre Pflicht als Verwaltungsangestellte, mir als eingeschränkte "Behinderte" zu meinem Recht zu verhelfen. Dass sie dabei über meine Zipperlein informiert ist, ist mir gerade recht, dann funktioniert und spurt sie nämlich viel besser!

Aber ich kann natürlich nur für mich reden  ;)...


hanni reloaded

Zitat von: Eivisskat am 14:11:28 Sa. 22.Januar 2011
Also mir wars ja damals SCHEISS-EGAL, wer alles von dem Ergebnis meines hausärztlichen UND amtsärztlichen Befundes weiss, von mir aus hätten die sie per Hubschrauber als Großsendung über HH abwerfen können...

Mit mir als Person/Mensch Eivisskat hat dieser Befund überhaupt nichts zu tun, es ist lediglich eine Einschätzung, die den verwaltenden Behörden ihre Aufgabe erleichtert, aber über MICH selbst überhaupt nix aussagt.

Und ob die dumme, kleine SB-Tussi (die meine Tochter hätte sein können...) einer Kleinstadt-Arge nun über meine Befindlichkeiten & Einschränkungen weiss oder nicht, ist mir völlig gleichgültig, denn schämen muß ich mich da nicht. Die Helferinnen meiner Ärzte 3 Häuser weiter wissen ja auch Bescheid und möglicherweise kennen die sich eh alle untereinander, völlig gleichgültig, sollen sie doch...

Die exakte Zusammenfassung des Amtsarztes bekommt die SB eh nicht, weiss aber schon, worum es bei der Einschränkung geht.

Und das sollte sie auch besser, denn ich reite so lange darauf herum, bis die kleine SB genau DAS macht, wofür sie bezahlt wird und was MIR im Rahmen der (gesetzl.) Möglichkeiten und gern auch darüber hinaus zusteht.

D.h. ich drehe den Spieß um und nehme sie in ihre Pflicht als Verwaltungsangestellte, mir als eingeschränkte "Behinderte" zu meinem Recht zu verhelfen. Dass sie dabei über meine Zipperlein informiert ist, ist mir gerade recht, dann funktioniert und spurt sie nämlich viel besser!

Aber ich kann natürlich nur für mich reden  ;)...




Ich hab es genauso gemacht: ich hab alle Wehwehchen, jedes jemals dokumentierte Aua und jeden quersitzenden Pups
offengelegt.
Je mehr ich davon vorweisen konnte, desto handzahmer wurde das Amt und schlussendlich habe ich damit mein Ziel erreicht,
Erwerbsminderungsrente.

Wenn ich da rumgeheimnist hätte, wäre ich Gefahr gelaufen, daß nicht alles beachtet wird.

Kommt halt immer drauf an, was man erreichen will.

:)

Judy

@Hanni:
Im Prinzip hast ja Recht, aber der SB ist dermaßen scharf darauf, dass ich das unterschreibe, ich rieche da ne tote Ratte. Ich kenne ihn ja mittlerweile und bin auch schon mal halbwegs auf so etwas eingegangen und hatte dann beinahe ein unbezahltes Praktikum mit 2 Wochen Frühjahrsputz ans Bein gehängt usw. Mein Anwalt meinte zwar auch gestern, dass eine Zwangsbetreuung mit sowas nicht möglich sei, das ginge nur, wenn ich entweder mich selbst oder andere gefährde. Aber irgendwas  hat der SB da vor und zwar nicht zu meinen Gunsten.
Also mein RA rät mir definitiv ab, den Wisch zu unterschreiben. Und es muss doch auch so gehen. Akzeptieren die aber nicht.

Judy

.
Zitat von: DJ1980 am 07:20:55 Fr. 21.Januar 2011
UI Ui ui....
Habe mir hier jetzt nicht mehr jeden Post durchgelesen, das gibt die Uhrzeit bei mir jetzt noch nicht her! Aber ich habe mir grad die Schweigerotzentbindung angeschaut, und die hat mich dann doch ein wenig sehr verunsichert:
Meine Entbindungen waren nichts anderes als einfache Dreizeiler, jedoch habe ich die behandelnden Ärzte (Ja, ich musste für jeden einzeln eine Unterschreiben) immer nur und ausschließlich für den Amtsarzt (!!!) von der Schweigepflicht entbunden!
Bei deiner jedoch sieht die ganze Schose komplett anders aus:
1.: Entbindest du alle Ärzte Deutschlands von der Schweigepflicht!

2.: Du entbindest sie für die ARGE, und nicht für den Amtsarzt!!!!!
Das heißt, deine ARGE bekommt erstmal grundsätzlich einblick in deine gesamten Krankenakten, und kann dann selber entscheiden, welche dieser Akten sie ggf. dem Amtsarzt zur Verfügung stellt!!!!!!

Hier sehe ich einige echte Probleme, die ich erst noch mal mit deiner SB/deinem SB durchkauen würde. Ggf, soll er dir ganz einfach eine andere Entbindung tippen!Auch würde ich beim Datenschutz noch mal nachhaken, denn diese Entbindung ist meiner bescheidenen Meinung nach nicht rechtens!!

Warscheinlich währe es noch einfacher, wenn du dich einfach mit deinem Amtsarzt persönlich in Verbindung setzt und du ihm eine Entbindung ausfertigst!

Ich sehe das eigentlich genauso und wie antonov auch. Ich habe mit meinem Anwalt eine entschärfte Schweigepflichtsentbindung aufgesetzt, diese wird aber nicht akzeptiert. Wenn immer mein SB mich dazu drängt unbedingt und vor allem sofort was zu unterschreiben, dann war es immer ne ganz besondere Schweinerei. Letzens habe ich ne EGV gekriegt, mit  Maßnahmebeginn gleich am nächsten Tag, Vorstellungsgespräch war gleichzeitig Maßnahmebeginn. Natürlich hat er mir nicht gesagt, worum es ging. Bin daher auch nicht hingegangen, hab dann herausgefunden, dass es ein Integrationskurs für Migrantinnen war zum Deutschlernen (obwohl ich hier in D. geboren bin und besser Deutsch kann als mein SB) und mit Joggen und Bauchtanzen und gemeinsamem Kochen und unbezahlten Praktika in Firmen der Stadt. Mit Sozialanamnese, um rauszufinden wo in meinem privaten Umfeld und von wem ich im Problemfall Unterstützung finde! Schnüffelei pur. Hat sich der SB aber ein Eigentor geschossen mit, denn ich hab die Unterschrift verweigert und  als der VA kam, war Vorstellungstermin und Maßnahmebeginn schon vorbei und sonst noch paar formale Fehler drin.

Aber es gibt doch einen Paragraphen denke ich, der besagt, dass man nur ne EGV mit einem erwerbsfähigen Elo abschließen kann und diese Erwerbsfähigkeit muss festgestellt werden, bevor ich ne EGV krieg. Also bevor ich nicht vom Amtsarzt untersucht bin, darf mir der SB doch eigentlich gar keine EGV mehr vorlegen und auch keine Stellenangebote.

hanni reloaded

Zitat von: Judy am 16:27:43 Sa. 22.Januar 2011
Aber es gibt doch einen Paragraphen denke ich, der besagt, dass man nur ne EGV mit einem erwerbsfähigen Elo abschließen kann und diese Erwerbsfähigkeit muss festgestellt werden, bevor ich ne EGV krieg. Also bevor ich nicht vom Amtsarzt untersucht bin, darf mir der SB doch eigentlich gar keine EGV mehr vorlegen und auch keine Stellenangebote.


Mir ist nur der Gesetzestext bekannt

ZitatSGB II
§ 15 Eingliederungsvereinbarung
(1) Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung).


sagt (imho) aus, daß eben VOR der EGV festgestellt werden muß, ob und inwieweit man erwerbsfähig ist

bei den fachlichen Hinweisen findet sich nur das gleiche Blabla


http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/DA_44a__11-03-2008.pdf


ein Urteil, das jedoch wohl nur sehr grob passt.
Ob man damit argumentieren kann, überlass ich mal den Profis

ZitatNach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II soll die Agentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung). Die Eingliederungsvereinbarung soll insbesondere nach Satz 2 der Regelung bestimmen, welche Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält und welche Bemühungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen muss sowie in welcher Form er die Bemühungen nachzuweisen hat. Voraussetzung für den Abschluss der Eingliederungsvereinbarung ist jedoch nach § 15 Abs. 1 SGB II, dass der Hilfebedürftige erwerbsfähig ist. Damit ist ausgeschlossen, dass Gegenstand einer Eingliederungsvereinbarung die Vorfrage, ob Erwerbsfähigkeit überhaupt vorliegt, sein darf.


Quelle:http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=70259&s0=feststellung&s1=erwerbsf%E4higkeit&s2=eingliederungsvereinbarung&words=&sensitive=

Judy

Naja, die Frage wird sich womöglich auch noch in Bälde vor Gericht klären. Bei der letzten ZAF, wo ich einen Zwangsvorstellungstermin aufgeklatscht gekriegt hatte, hab ich meine Krankheiten erwähnt und der ölige, fast noch blutjunge Dispo in elegantem Business-Outfit meinte ich treibe Spielchen mit ihm und sei arbeitsfaul und das würde er auch so an die Optionskommune weitergeben. Der war aber von Anfang an gleich stark unfreundlich, obwohl die einen doch sonst immer zuschleimen, als ob sie einen sonstwie schätzen würden und einem nur Gutes tun wollen. Also das schätze ich irgendwie auch gar nicht als das übliche Normalgespräch ein, da muss irgendwas anderes noch mitspielen, aber da ich nicht in seinen Kopf reingucken kann, kann ich da nur Vermutungen äußern und nichts Konkretes.

Mein RA meinte, könnte ne Sanktion daraus werden, als ich ihm das Gespräch schilderte, soweit ich es nach 3 Tagen ohne Schlaf überhaupt noch in Erinnerung habe. Wenn ich Glück habe steht hier aber doch Aussage gegen Aussage, es waren zwar mehrere Personen im Raum, haben aber nicht am Gespräch teilgenommen. Es haben nur einige Leute geguckt, als der etwas lautere unfreundliche Ton beiderseits aufgefallen ist. Zum Abschied hab ich ihm noch alles Gute auf seinem weiteren beruflichen Weg gewünscht, das hat ihm wohl auch nicht sonderlich gut gefallen, hoffentlich ist das nicht auch wieder ein Sanktionsgrund!

Falls es vors SG kommt, wird das dann ja mal eine ganz interessante Frage, inwieweit man sich mit meinen Krankheiten überhaupt sinnvoll als stehend arbeitende Produktionshelferin vorstellen könnte: kaputte Wirbelsäule, kaputtes Knie und kaputte Hüfte und mit Händen aus denen wegen Trockenheit der Haut und rheumatischen Verformungen oft was runterfällt. Deswegen soll ich ja in die Blödmaßnahme, weil ich mich nicht richtig verhalten tue, bei Vorstellungsgesprächen. Werde da eventuell noch einen eigenen Thread aufmachen, wenn da ne Sanktionsanhörung eintrudeln sollte deswegen.

Könnte vielleicht noch ganz sinnvoll sein, wenn da ne Sanktionsdrohung draus wird, damit da endlich mal ne gültige Regelung per SG gefunden wird, dass man ohne Untersuchung auf Erwerbsfähigkeit gar nicht gezwungen werden kann, sich auf solche Sachen vorzustellen, wo selbst Leuten mit geringstem IQ eigentlich klar sein müßte, dass es nur eine sinnlose Verschwendung von Zeit und Steuergeldern ist und man nie und nimmer eine Chance hätte da eingestellt zu werden, da die physische Konstitution das nich hergibt.

Und einem älteren Menschen, der laut Lebenslauf schon so einige Jahre und eigenes Geld für Anstrengungen verwendet hat, sich selber wieder in Arbeit zu bringen kann man eigentlich nicht wirklich vorwerfen, er sei arbeitsfaul. Noch dazu wenn man ganz offensichtlich und mit Befunden und körperlichen Merkmalen die nicht gefakt werden könnte seine Krankheiten nachweisen kann, auch wenn die befangenen Ärzte das nicht attestieren, die werden dann nicht nur Deutschlandweit berühmt werden für ihre Befangenheit. Traurig ist nur, dass die das offensichtlich wohl mit einer Menge anderer Leute machen können, die älter und krank sind. Außer mir wehrt sich hier ja niemand.

Ich hoffe eigentlich dass das vor Gericht kommen wird, kann eigentlich nur gut für uns alle sein, damit einem solchen Treiben gleich mal die Grenze gezeigt wird. Hoffentlich. Wenn nicht, es gibt noch Teile der Presse, die man nicht (mund)tot machen kann, wie in Russland oder China.

SirTurbo

Zitat von: Judy am 17:28:06 Do. 20.Januar 2011
Aber ich musste mich nun schon zwei mal bei ZAF vorstellen, Call Center Outbound bekam ich angeboten anstatt der ursprünglichen Stelle auf der Einladung, hatte ich nie gemacht, will ich auch nie, illegal seit letzten Herbst, muss man nicht annehmen.

Hast Du da ne Quelle für, daß man CC Outbound nicht annehmen muss?

Danke.

Judy

 http://de.wikipedia.org/wiki/Unerw%C3%BCnschte_telefonische_Werbung

Es machen aber immer noch größere Firmen wie z.B. Burda solche Cold Calls. Aber man muss solche Jobs nicht annehmen. Kein Arbeitgeber würde das riskieren, dass ihn ein AN deswegen anzeigt, ist halt so ne Grauzone, wie bei den Pflegejobs, wo ja auch vieles nicht mehr legal zugeht und man eigentlich auch nur AN einstellt, die dabei keine Skrupel mehr haben.

Es gibt aber auch Outbound-Jobs, wo man Kunden zurückruft, die vorher angerufen hatten, das ist dann wieder etwas anderes. Generell werden aber Cold Calls immer gerne mal mit Outbound schön geredet, hört sich halt besser an als Kaltaquise.

Aber meistens geht es bei Outbound schon um Aquise, d.h. es wird wohl auch kein fester Stundenlohn gezahlt. Ich denke mal, Jobs ohne festen Stundenlohn sind auch nicht zumutbar, so wie Drückerjobs. oder doch? Da habe ich wiederum keine sichere Quelle, konnte aber einen solchen mal abwimmeln, es waren aber auch noch gesundheitliche Gründe bei der Ablehnung damals im Spiel.

Judy

So, jedenfalls will ich mal updaten. Ich hatte zwar in anderen Threads schon gepostet, dass ich inzwischen wegen der Fitforwork-Geschichte sanktioniert wurde. Das Gericht hat PKH verweigert, da angeblich keine Aussicht auf Erfolg bestünde, obwohl die EGV-VA noch vor dem 1.4 erlassen wurde. Die wollten also das Gesetz rückwirkend geltend machen. Im Schreiben des Gerichts stand das auch als Erklärung unter anderem, dass diese GEsetzeslücke ja gerade geschlossen wurde damit man die Maßnahmen in Zukunft nicht mehr unsanktioniert verweigern kann. StoneColdOxO hatte auch sowas und hat daraufhin die Sanktion hingenommen, zwangsläufig, da sein RA ohne Geld nicht weitergemacht hat.

Mein RA hat weitergemacht.
Er hat daraufhin die Klage zurückgezogen und bei einer anderen Kammer eingereicht, ich bekam nun gerade die Nachricht, dass die PKH dort jetzt bewilligt werden und dass das Verfahren nicht öffentlich nur nach Aktenlage entschieden wird.
Also das ist schon mal ein positives Zeichen, das läßt doch Hoffnung aufkommen.

Aloysius

Hallo,

zu diesem Teil des SGBII:

ZitatSGB II
§ 15 Eingliederungsvereinbarung
(1) Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung).

Fällt mir auf, daß da steht 'soll', nicht 'muß'.

Das heißt, sie müssen es versuchen, aber man muß es nicht unterschreiben, wenn ich das richtig beurteile.
Reden wir drüber

Judy

Deswegen wurde ja das Gesetz geändert, dass jetzt auch die Mißachtung eines VA sanktioniert werden kann. Früher bist du damit ja an der Maßnahme vorbeigekommen, indem du einfach nicht unterschrieben hast.

Aloysius

Reden wir drüber

Judy

Aber zur Unterschrift bei einem Maßnahmeträger kann dich keiner zwingen und die gibt es von mir erst, wenn ich alles gründlich geprüft habe und rausgestrichen hab, was mir nicht gefällt, Datenweitergabe und Maulkorbklausel etc. und wenn mein Anwalt meint, ich könnte das ohne Gefahr für Leib und Seele und meine Selbständigkeit unterschreiben.

  • Chefduzen Spendenbutton