Sozialanamnese und Profiling

Begonnen von Judy, 12:51:53 So. 06.Februar 2011

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Judy

Hatte das schon mal jemand in einer Maßnahme und wie lief das? Im Elo hab ich dazu folgendes gefunden:
http://www.elo-forum.org/nrw/24057-datenschutz-informationsfreiheit-einrichtung-arge.html

Auszüge davon:

4.5.1 Keine Persönlichkeits- und Familienanamnese

So verlangt der Grundsatz der Transparenz der Datenverarbeitung zunächst, dass in jeder pha se die Erforderlichkeit der Datenerhebung und weiteren Datenverarbeitung den Betroffenen gegenüber nachvollziehbar offen gelegt wird.

Wenn beispielsweise eine erwerbsfähige hilfebedürftige Person aufgrund ihrer Vorbildung und der bisherigen Arbeitsplätze für zukünftige Beschäftigungen bereits ein klar umrissenes Profil aufweist, kann es nur noch um die Offenlegung aktueller konkreter Hinderungsgründe durch die Betroffenen gehen, die katalogartig abfragbar sind (z.B. Kinderbetreuung, Pflegebetreuung von Angehörigen, Zwang zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel).

Eine Datenerhebung, die faktisch auf eine möglichst umfassende Persönlichkeits- und Familienanamnese hinausläuft, geht beinahe in jedem Fall weit über den Bereich des Erforderlichen hinaus und wäre als unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung rechtswidrig.

.....

Die Verwendung von Selbsteinschätzungsbögen begegnet daher bereits im Ansatz datenschutzrechtlichen Bedenken, wenn durch die Art der Datenerhebung personenbezogene Daten einer besonderen Art solchen Personen zugänglich sind, die keine Kenntnis von diesen besonderen Daten erhalten dürfen.

So hat beispielsweise eine laienhafte Exploration durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE zur Folge, dass relevante und nicht relevante Informationen über das Leben der erwerbsfähigen hilfebedürftigen Person in den Verwaltungsakten abgespeichert und entsprechend beliebig selektiv in Verwaltungsentscheidungen umgesetzt werden. Dies erfolgt ohne Rechtsgrundlage. Jede gesetzliche Befugnis für eine derartige Datenerhebung fehlt, wenn deren Inhalt und Umfang durch nicht entsprechend qualifiziertes Personal bestimmt wird.

......

Im Rahmen des Ausfüllens von Selbsteinschätzungsbögen dürfte deshalb allenfalls eine vollständige Verweigerung jeder Mitwirkung als Verletzung der Mitwirkungsverpflichtung aus § 60 SGB I einzustufen sein. Soweit ein Bogen jedoch lediglich nicht vollständig ausgefüllt ist oder der Vorbehalt gemacht wird, die bestimmte Daten nur einer Ärztin oder einem Psychologen gegenüber offenbaren zu wollen, können daran nach meiner Auffassung noch keine Konsequenzen aus § 66 SGB I geknüpft werden.

Vielmehr ist es gerade auch Aufgabe der Risiko- und Chanceneinschätzung durch einen persönlichen Ansprechpartner oder eine persönliche Ansprechpartnerin konkrete Katalogsachverhalte behutsam und tastend zu erfragen, immer unter Beachtung des Verhältnismäßigkeits- und Erforderlichkeitsgrundsatzes. Jeder Bogen muss daher ausdrücklich zwischen pflichtigen Angaben (Stammdaten und evtl. berufsbezogene Fakten) und – zunächst bzw. auf dieser Stufe – freiwilligen Angaben (sozial-persönlicher Bereich, Selbsteinschätzungen) unterscheiden.

Die Nichtvornahme von Selbsteinschätzungen im Vorfeld eines Gespräches dürfte in der Regel nicht als fehlende Mitwirkung eingestuft werden und dürfte daher auch keine Konsequenzen hinsichtlich der Ablehnung einer Leistungsgewährung nach sich ziehen. Diese Angaben können gegebenenfalls im erläuternden Gespräch erfolgen und damit nachgeholt werden.

Judy

In Österreich gibt es schon Beschwerden wegen Menschenrechtsverletzungen und Zwangsentmündigungen aufgrund solcher Profiling- und Sozialanamnese-Techniken. Das ist nicht so ganz ohne. Sollte man sich schon rechtzeitig schlau machen.
Also bevor ich nichts Genaueres weiß, würde ich erst man anraten, nichts mündlich zu machen, sondern immer darauf bestehen, was nach Hause mitzunehmen und erst nach Konsultation mit jemand Rechtskundigem auszufüllen. Das Recht hat ja jeder, das ist noch keine fehlende Mitwirkungspflicht. Ansonsten Anforderung einer schriftlichen Erklärung, warum und weshalb die Beantwortung dieser oder jener Frage eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen können sollte.

Hier ein Artikel aus Österreich:
http://www.wien-konkret.at/soziales/menschenrechtsverletzungen/
Scheint aber hier auch Begehrlichkeiten in dieser Richtung zu geben, gibt aber wohl noch keine Erfahrungsberichte. Hab mal im Elo mit der Suchfunktion gesucht, aber nicht viel gefunden, außer obigem Link.

Tiefrot

Versuche einer Sozialanamese sind mir auch schon untergekommen.
Allerdings nicht vom Amt.
Da hilft nur eines: Schweigen wie ein Grab !
Was gehen fremde Leute eure Eltern und eure Kindheit an ?  :o
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Judy

Zitat von: Tiefrot am 18:22:49 So. 06.Februar 2011

Da hilft nur eines: Schweigen wie ein Grab !


Ich versuche mir das gerade bildlich vorzustellen. Jesses! SB oder Coach sitzt vor einem und der Elo sitzt und trotzt und schweigt....

Paradiesvogel

http://de.wikipedia.org/wiki/Anamnese

gewöhnlicherweise wird eine Anamnese bei Patrienten durchgeführt, - ich finde es schon pervers, dass jetzt der Arbeitslose ein Patient ist....

deswegen sagte ich , schafft die Arbeitsvermittler ab und gut ist - alles andere ist Kontrolle, Demütigung und Sklavenhandel.

Tiefrot

Judy äußerte:
ZitatIch versuche mir das gerade bildlich vorzustellen. Jesses! SB oder Coach sitzt vor einem und der Elo sitzt und trotzt und schweigt....
Nein, so extrem meinte ich das jetzt nicht.  :D
Meine Denke ging jetzt mehr in die Richtung, genauestens auf
die Fragen zu hören und von Fall zu Fall zu entscheiden, ob man was dazu sagt.
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Judy

ja, da kann man dann immer noch sagen, dazu möchte ich mich nicht äußern, dazu möchte ich keinen Kommentar abgeben, usw.

Auferstanden

wie heißt es im besten "Neusprech":
Die Sozialanamnese, Teilgebiet der Anamnese, ist Hauptbestandteil des Fallmanagementprozesses sowie Grundlage
der Integrationsplanung und Eingliederungsvereinbarung für die Leistungsberechtigten.

Der Beschäftigungslose als zu betreuender Kranker und fremdbestimmter Kunde zugleich.

Erinnert irgendwie an: "Arbeit macht frei"
Ja, die Nationalsozialisten im dritten Reich hätten von den heutugen Neoliberalen noch lernen können

Tiefrot

ZitatJa, die Nationalsozialisten im dritten Reich hätten von den heutugen Neoliberalen noch lernen können

Das sehe ich genau andersrum.
Die übernehmen von den Nazis die Methoden uns zu entsorgen !
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counselor

Zitat von: Tiefrot am 16:08:11 Mi. 16.Februar 2011
ZitatJa, die Nationalsozialisten im dritten Reich hätten von den heutugen Neoliberalen noch lernen können
Das sehe ich genau andersrum. Die übernehmen von den Nazis die Methoden uns zu entsorgen!
IMHO Beides. Die haben dazugelernt und die Methoden und die Propaganda so verfeinert und perfektioniert, dass vieles ohne faschistischen Diktator geht.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Judy

Also ich sehe das etwas anders, damals haben sich viele Leute gegen die NS-Diktatur gewehrt ---> KZ.

Heute wehrt sich kaum einer gegen die Zustände, das ist ja das eigentlich Schlimme, obwohl eigentlich noch nichts Schlimmeres droht, als dass einen der SB etwas schlimmer auf dem Kieker hat.
Noch drohen uns auch nicht wirklich so furchtbare Sachen wie im 3.Reich, eigentlich "nur unbezahlte Arbeit" bisher, oder sagen wir mal schlecht bezahlte. Und die Auflösung des sozialen Netzes, Stütze wird irgendwann ganz weg sein, oder nur noch kurzfristig, aber das ist schon in vielen Ländern Europas so und dort ist auch noch kein Holocaust passiert.
Aber auch wenn die Zustände noch lange nicht ans 3. Reich erinnern, ist es jetzt natürlich schon Zeit sich zu wehren. Aber ob das nun sinnvoll ist, dabei gleich mit Nazi-Vergleichen zu kommen, naja...

Tiefrot

Judy schrob:
ZitatAber ob das nun sinnvoll ist, dabei gleich mit Nazi-Vergleichen zu kommen, naja...
Leider hab ich keinen Schimmer, in wie weit dich Geschichte interessiert, aber ich sehe durchaus
Parallelen zu den frühen 30er Jahren.
Und wenn wir -speziell in den Massenmedien- mal genau hinhören und lesen, wird dir sicherlich
schon die Hetze gegen uns auffallen.
Das Ganze noch gewürzt durch wirtschaftlichen Niedergang (Autos kaufen bekanntlich keine Autos)
und wir haben die gleiche Gemengelage, die den Fackelzug am 30.1.1933 möglich machte.

Nur wie das alles heute aussehen würde, das weiss ich nicht.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
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Rudolf Rocker

Um auf eigentliche Thema zurückzukommen:

Wenn man sich ein bißchen mit polizeilichen Verhörmethoden auseinandersetzt (oder auseinandersetzten musss ;D) bemerkt man erstaunliche parallelen.

Ich glaube uns ist hier allen relativ klar das diese ganzen Profiling- und Befragungsgeschichten nicht den Sinn haben, uns besser Helfen oder sogar Vermitteln zu können, sondern einzig und alleine dem Zweck dienen uns irgendwo ein Fehlverhalten nachzuweisen, um uns sanktionieren zu können.

Bei der Polzei und auch vor Gericht hat jede/r das Recht auf Aussageverweigerung!
Warum gibt es das nicht beim JobCenter.

Also mit anderen Worten: Warum hat so ein JobCenter- Mitarbeiter mehr Befugnisse als ein Staatsanwalt, Richter oder Polizist?


counselor

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:05:26 Do. 17.Februar 2011Also mit anderen Worten: Warum hat so ein JobCenter- Mitarbeiter mehr Befugnisse als ein Staatsanwalt, Richter oder Polizist?
Genau: Das Jobcenter ist ein Arbeitspolizeiamt. Zur Verwaltungsvereinfachung darfst du halt die Aussage nicht verweigern, es sei denn du willst verhungern ...
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

schwarzrot

Ich denke counselor hat sehr gut benannt, wo das problem ist: Es gibt im 'JC' keine gewaltentrennung mehr. Die demokratie ist dort faktisch abgeschafft.
SAs sind 'ermittler', 'richter', und henker in einem.
Zwar gibt es theoretisch noch die sozialgerichte. Nur letztendlich ist darauf auch nicht immer verlass, wie urteile der 'Augsburger puppenkiste' (sozialgericht in Augsburg mit sehr schrägen urteilen und auch gelegentlich gerichtsurteile anderen SGs) zeigen.
Ausserdem trauen sich nur bruchteile von betroffenen bei ungerechtigkeiten von behörden zu klagen.

Dass vor gericht die aussage verweigert werden kann, gilt ausserdem ja bekanntlich nur für beschuldigte, bzw. wenn mensch sich der eigenen strafverfolgung aussetzen würde. D.h. sobald du dort als betroffener die aussage verweigerst, macht sich das gericht auch darauf einen reim.
Im unterschied gilt aber in strafsachen meisst noch 'im zweifel für den angeklagten'. Aber auch das wird zunehmend durch komische sozialgerichtsurteile aufgeweicht. Daher ist es so wichtig, hier besonders aufzupassen und notfalls bis zur dritten instanz zu gehen.

Für mich bleibt 'sanktion' eine bestrafung, ohne faires verfahren, zudem auch noch im verschärften bereich, den bereich des aushungerns(!). Und daher verfassungsfeindlich, weil mit der 'würde' eines jeden menschen nicht vereinbar.
Ein staat der meint, sich 'schwarzer pädagogik' bedienen zu müssen und hofft mit einem angst und einem zwangssystem sein überleben zu sichern, wird längerfristig nicht bestehen können.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Judy

@Tiefrot: Klar, aber es gibt so viele verschiedene Diktaturen mit so verschiedenen Wirklichkeiten, es macht für mich einfach keinen Sinn, das was heute hier abläuft, mit dem 3. Reich zu vergleichen.
Jede Situation ist anders, und die Geschichte wiederholt sich niemals in haargenau derselben Weise, es hat nur Parallelen und die auch manchmal nur sehr dürftig, es ist manchmal nicht sehr sinnvoll die zu diskutieren.

Der Beitrag von Schwarzrot ist exakt im Hier und Jetzt angesiedelt, bringt es genau auf den Punkt. Ich finde ein Nazivergleich  gibt uns nur eine Art von hysterischem Anstrich, geht mir zu sehr in den Bereich der Phantasie.
Ich kann mich Schwarzrot da nur anschließen, besser hat das hier noch keiner gesagt.

Rudolf Rocker

ZitatGenau: Das Jobcenter ist ein Arbeitspolizeiamt. Zur Verwaltungsvereinfachung darfst du halt die Aussage nicht verweigern, es sei denn du willst verhungern ...

Ja, überlegt mal!

In beiden Fällen, JobCenter wie Gericht werden Entscheidungen getroffen, die eine grundlegende Veränderung deiner Existenz beinhalten können!

Im Fall Gericht: Haftstrafe, Geldstrafe

Im Fall JobCenter: Sanktion


Im Fall Gericht ist es so, dass Dir eine Straftat ganz konkret nachgewiesen werden muss! Nach einer Verurteilung kann ich Rechtsmittel einlegen und in Berufung gehen, ich kann mich vor Gericht äußern oder Schweigen (ohne das mir das negativ ausgelegt werden darf) und Zeugen benennen die mich entlasten!
Erst wenn ich das letzte Rechtsmittel ausgenutz habe und/ oder meine Verurteilung Rechtskräftig wird muss ich meine Strafe absitzen oder bezahlen. (Jetzt mal von der U- Haft abgesehen)

Im Fall JobCenter:

Der Sachbearbeiter drückt Dir eine Sanktion rein, weil sie seiner Meinung nmach gerechtfertigt ist. Du kannst zwar in einer Anhörung Stellung nehmen, aber wenn das nix bringt hast Du die Sanktion. Und das ist schon die Bestrafung!!
Erst JETZT hast Du die Möglichkeit, dich rechtlich zur Wehr zu setzten. In einem Klageverfahren das Jahre dauern kann!!! ASußerdem bist DU jetzt der Dumme, der nachweisen muss, ein Vergehen NICHT begangen zu haben. Also Umkehrung der Beweislast!
Da passt was nicht!!!



Tiefrot

Judy äußerte:
ZitatJede Situation ist anders, und die Geschichte wiederholt sich niemals in haargenau derselben Weise, es hat nur Parallelen und die auch manchmal nur sehr dürftig, es ist manchmal nicht sehr sinnvoll die zu diskutieren.
Grundsätzlich hast du Recht damit. Die einzige Parallele, die ich hier aber auch weiterhin bemühen werde ist, daß
hier eine große Unzufriedenheit herrscht, die leicht in einer Diktatur enden kann.

@Thema:
Rudolf Rocker schrieb:
ZitatDer Sachbearbeiter drückt Dir eine Sanktion rein, weil sie seiner Meinung nmach gerechtfertigt ist. Du kannst zwar in einer Anhörung Stellung nehmen, aber wenn das nix bringt hast Du die Sanktion. Und das ist schon die Bestrafung!!
Erst JETZT hast Du die Möglichkeit, dich rechtlich zur Wehr zu setzten. In einem Klageverfahren das Jahre dauern kann!!! ASußerdem bist DU jetzt der Dumme, der nachweisen muss, ein Vergehen NICHT begangen zu haben. Also Umkehrung der Beweislast!
Da passt was nicht!!!

Das ist der wunde Punkt. Das JC macht sich zu Sanktionen seine eigenen Gesetze, wie es scheint.
Und der neue Sanktionsparagraph leistet dem auch noch Vorschub !
In einer Hinsicht hab ich mittlerweile ziemlich alle Hoffnung fahren lassen:
Die neue Sanktionsregelung wird kommen, verlasst euch drauf.

Aber zuvor will ja das Asiamt alles über dich wissen, um dich manipulieren zu können.
Anders kann ich mir die Berichte von Fragen zu Ängsten, Traumata, etc. nicht erklären.
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counselor

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:36:23 Do. 17.Februar 2011Im Fall JobCenter:

Der Sachbearbeiter drückt Dir eine Sanktion rein, weil sie seiner Meinung nmach gerechtfertigt ist. Du kannst zwar in einer Anhörung Stellung nehmen, aber wenn das nix bringt hast Du die Sanktion. Und das ist schon die Bestrafung!!
Erst JETZT hast Du die Möglichkeit, dich rechtlich zur Wehr zu setzten. In einem Klageverfahren das Jahre dauern kann!!! ASußerdem bist DU jetzt der Dumme, der nachweisen muss, ein Vergehen NICHT begangen zu haben. Also Umkehrung der Beweislast!
Da passt was nicht!!!
Ganz klar eine Umkehr der Beweislast. Aber: Krass rechtswidrige Sanktionen (Rechtsbeugung durch Jobcenter etc.) kriegst du im Eilverfahren normalerweise innerhalb von 4 Wochen wieder weg. Gerichtsfeste Beweise oder Einigkeit im Geschehensablauf vorausgesetzt.

Die Umkehr der Beweislast war eine der Großtaten des SPD-Helden Müntefering.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Judy

@Tiefrot:
Was auch immer das werden soll, diese Schnüffelei im Privatleben per Sozialanamnese oder auch in den Maßnahmen manchmal, geht auf jeden Fall zu weit. Ich hoffe doch, dass das nicht mit den Menschenrechten zu vereinbaren ist und man sich dagegen wirksam wehren kann. Man hat ja eigentlich das Recht auf seine Privatsphäre.

Hier ein Link über so eine Maßnahme mit lustigen Fragespielchen, in Posting #80, der Rest geht eher über ein anderes Thema:
http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/rechtswidrigkeit-sanktionen-per-verwaltungsakt-erlassener-egv-21568/index2.html

Es scheint wohl öfters so zu sein, wozu und weshalb, man weiß nichts Genaues.

Rudolf Rocker

Könnt Ihr Euch noch an diese Geschichte mit den "Hausbesuchen" erinnern!
Das ist, nachdem es da zu Protesten kam, ziemlich ruhig drumm geworden.

Findet sowas noch statt?

Tiefrot

@Judy: Lieben Dank für den Link, in meiner letzten Sinnlos-Maßnahme gabs auch schon Anflüge davon.
Nur wenn man schon in frühester Kindheit die Erfahrung macht, daß du mit wachsendem Wissen anderer
über dich verwundbarer wirst, hältst du automatisch die Klappe. Und du lernst das Zuhören !  ;D

Rudolf Rocker tippte:
ZitatKönnt Ihr Euch noch an diese Geschichte mit den "Hausbesuchen" erinnern!
Das ist, nachdem es da zu Protesten kam, ziemlich ruhig drumm geworden.

Findet sowas noch statt?

Üblicherweise läuft es hier so, daß eine Sau durchs
Dorf gejagt wird, sich alle aufregen und danach geht's weiter wie bisher.
Wenn ich mir mal ansehe, was das Amt alles über dich wissen will (nämlich ALLES),
liege ich mit der Annahme nicht falsch, wenn es auch hier wie oben beschrieben weiterläuft.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
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Judy

Man sollte bei dem Thema auch mal über den Tellerrand hinausgucken, diese Psycho-Schnüffelei betrifft nicht nur uns Arbeitslose.

Sich daraus einen Verfolgungswahn zu stricken, nach dem Motto: Erst die Hetze in den Zeitungen und dann kommt ne Diktatur und dann stecken die uns wohl auch noch irgendwann in die Gaskammern" wäre nun genau die falsche Reaktion. Abgesehen davon, dass das Hirngespinste sind, werden sich die SB in den Argen auch noch amüsiert lachend auf die Schenkel klopfen, wie ängstlich und paranoid wir davon doch werden...

Es gibt dafür vielleicht auch ganz banale Gründe, z.B. dass man durch psychologische Einordnung bessere Chancen hat, ein Produkt an den Mann zu bringen. Bei Sparkassen sind das z.B. Aktien oder Versicherungen oder andere bankentypische Produkte, bei den Argen sind es halt Maßnahmen oder Unterbringung in ZAF oder eben auch das Finden von Sanktionsbegründungen.
Hier mal ein Beispiel, dass das in Sparkassen eben auch üblich ist, mit allen Kunden und nicht nur den Arbeitslosen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,727293,00.html

In einem kleinen Laden (kein Discounter) hab ich auch mal gehört, wie sich der Ladeninhaber mit einem Kunden unterhielt, dass die Schnüffelei in den Firmen Ausmaße angenommen hat, die nicht mehr tolerierbar sind. In den Personalakten tauchen immer wieder Dinge aus dem Privatleben auf, das in Umkleideräumen etc. privat von AN zu AN besprochen wurde. So etwas hätte in den Personalakten nichts verloren, es entsteht dadurch auch ein vergiftetes zwischenmenschliches Klima. Auch hier betrifft es nicht nur uns Arbeitslose. Zu welchem Zweck das so ist, da kann man auch wieder nur Vermutungen aufstellen. In irgendeinem asiatischen Land, ich glaube Japan, da spielen die Blutgruppen ein große Rolle, was für eine Karriere du machen kannst. Je nach Blutgruppe schreibt man dir dann verschiedene charakterliche Eigenschaften zu, die eben für bestimmte Arbeiten nützlich oder hinderlich sind. Solche psychologischen Einordnungen können ganz banale Gründe haben, vielleicht geht es einfach nur darum, wie man den besten Nutzen, sprich Profit aus dem AN oder dem Arbeitslosen ziehen kann.

Aber selbst wenn die Gründe dafür noch so banal und harmlos sein sollten, wie Schwarzrot richtig dargestellt hat, ist es eine sehr ungute Machtakkumulation in den Argen, dadurch dass da keine Gewaltentrennung mehr ist. Und das ist definitiv ein Anzeichen für die Zersetzung einer Demokratie. Wenn dann noch diese Psycho-Profile dazu kommen, also ich denke mal, das sollte man doch ganz entschieden bekämpfen, das geht definitiv zu weit. Zumindest sollte man doch ganz energisch Auskunft verlangen, welchen Nutzen das Ganze denn haben soll in einer Behörde, die ja durch die vielen rechtswidrigen Sanktionen,  Fehlbescheide und unsinnigen Maßnahmen schon mehr als ausreichennd bewiesen hat, dass sie ja nun so ganz und gar nicht zum Wohle ihrer Kundschaft agieren. Es gibt sogar unzählige Beispiele wie Argen und OK geradezu verhindern, dass Leute in Arbeit kommen können.
Da sehe ich einen Ansatzpunkt, wo man ganz genau hingucken sollte und ganz besonders kritische Fragen stellen sollte.

Phantasieprodukte, wie der Roman [url http://de.wikipedia.org/wiki/Schule_der_Arbeitslosen [/url]  sind eher kontraproduktiv bei einer sachlichen Diskussion, erläutern aber schon ausführlich, was geschehen könnte...

Ich ziehe es aber vor, in der Realität zu bleiben und aus dieser heraus meine Argumentationskette aufzubauen, da gibt es außerdem auch schon genug Bedrohliches, um Dingen wie einer Sozialanamnese von vornherein ganz tüchtig zu widersprechen, man gebe einfach mal bei Wikipedia das Wort "Verfolgungsbetreuung" ein und voilà:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verfolgungsbetreuung

Auszüge:
....In Pressemitteilungen der Gewerkschaft ver.di hieß es dazu: Den Arbeitslosen droht die ,,Verfolgungsbetreuung". Konkret bedeutet das, jede mögliche und unmögliche Gelegenheit zur Verhängung einer Sperrzeit wird genutzt. Der Druck auf die Arbeitslosen macht auch vor den Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern nicht halt. Es werden Hitlisten eingerichtet, mit dem Ziel, zu schauen, wer in welcher Zeit wie viele Sperrzeiten verhängt. [11]
....
Ziel dieser Selbstkritik ist jedoch weniger das individuelle Verhalten des Fachpersonals als vielmehr die von der Bundesagentur für Arbeit verfolgte Politik, mittels »massive[m] Druck« ihre Mitarbeiter zu zwingen, »an der Grenze der gesetzlichen und moralischen Legalität, gegen Arbeitslose vorzugehen, allein mit dem Ziel, ihnen die finanzielle Lebensgrundlage zu kürzen oder zu sperren« (ebd.: 3). [19]
....
Auch von Gewerkschaftsseite (Fetzer) wird die rechtliche Seite der Eingliederungsvereinbarung kritisiert: ,,Statt festgelegter Rechte" sähe sich ,,ein Erwerbsloser mit einem oft diffusen Ermessen seitens seines ,pAPs' (persönlicher Ansprechpartner) konfrontiert." [22] Vor diesem Hintergrund ist auch hier vielfach von Verfolgungsbetreuung durch ,,Zwangsvereinbarung" die Rede. Fetzer spricht von ,,Gesetzliche[n] und ungesetzliche[n] Grundlagen für Verfolgungsbetreuung und Schikanen".[23]
...
Helga Spindler, Professorin für Öffentliches Recht von der Universität Duisburg-Essen, stellt hier einen ,,restriktiven Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik" fest, bei dem ein ,,aktivierender Staat" gefordert werde. Bei dem Programm des ,,Fördern und Fordern" kämen Case-Management-Konzepte zur Geltung, die ,,heute schon weit mehr durch die Bertelsmann-Stiftung" bestimmt seien als ,,aus den Lehrbüchern der Sozialen Arbeit" vermittelt. Hier sei die Beratung kein Hilfsangebot mehr, das vom Bürger bei ,,Bedarf angefordert werden kann und das durch seinen Nutzen überzeugt, sondern sie wird ab dem ersten Tag zur Pflicht, verbunden mit Sanktionsdrohungen". Mit diesem Konzept sei ein Paradigmawechsel im sozialstaatlichen Handeln verbunden: "Weg von Rechten, hinzu nebulösen Chancen; weg auch von Achtung von Selbstbestimmung und Emanzipation hinzu autoritären Fürsorgeangeboten".[27] Darüber hinaus kritisiert sie die ,,unfreiwilligen, gelegentlich herabwürdigenden und entmutigenden Prozeduren" für die Betroffenen.[28] Spindler: ,,Das ist vor allem Kontrolle aus einer Hand; selbst kritische Mitarbeiter in Arbeitsämtern sprechen hier schon von ,Verfolgungsbetreuung'. Schon wird versucht, Arbeitslose in Kategorien zu erfassen, die nicht nach Fähigkeiten und beruflichen Anforderungen, sondern nach dem Maß von Integrationswilligkeit und Persönlichkeitsstörung unterscheiden, und darauf Strategien auszurichten, die nur wenig mit Arbeitsvermittlung zu tun haben."" [29]

Ende des Auszugs.

Der letzte fett markierte Satz bringt es doch genau auf den Punkt.

Rudolf Rocker

ZitatSich daraus einen Verfolgungswahn zu stricken, nach dem Motto: Erst die Hetze in den Zeitungen und dann kommt ne Diktatur und dann stecken die uns wohl auch noch irgendwann in die Gaskammern" wäre nun genau die falsche Reaktion. Abgesehen davon, dass das Hirngespinste sind, werden sich die SB in den Argen auch noch amüsiert lachend auf die Schenkel klopfen, wie ängstlich und paranoid wir davon doch werden...


Danke, Judy!


Ich halte diese vergleiche Juden -- Arbeitslose für sehr relativierend!

Der Holocaust an 6 Millionen Juden ist das schlimmste Verbrechen der Menschheitsgeschichte! 
Es ist mit nichts vergleichbar!
Jedenfalls nicht mit der Situation, in der wir Erwerbslosen uns befinden!!

Und, wie Judy schon sagt: Es betrifft eben nicht nur die Gruppe der Erwerbslosen, sondern auch andere.
Und es gibt auch noch Gruppen die schlimmer dran sind als wir, z.B. MigrantInnen.

Wer einmal erlebt hat, wie man mit MigrantInnen bei der sog. Ausländerbehörde umgeht, der fühlt sich bei seinem JobCenter wie im Paradies. (Da geht gar nix ohne Anwalt!), Residenzpflicht und Inhaftierung ohne Rechtsgrundlage.


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