Bürgerarbeit

Begonnen von StoneCold0x0, 21:45:50 Mi. 16.Februar 2011

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StoneCold0x0

Es scheint eine neue Zwangsmaßnahme zu geben "Bürgerarbeit"

wurde mir heute von meiner SB vorgeschlagen. Die ersten 6 Monate soll sich nichts groß ändern, einmal Monatlich beim JobCenter vorbeischauen. Nach 6 Monate soll man den ein Job zugewiesen bekommen, bezahlung nach Tarif. Aber ohne Arbeitslosen beiträge. Kommt mir irgendwie komisch vor, hat da schon mal jemand was von gehört. Habe erstmal gesagt ich werde es mir überlegen, eine Woche habe ich Bedenkzeit dann muss ich mich entscheiden.

Poor

ist lange bekannt. läuft ab Januar, soll 1€ Jobs besser aussehn lassen, anderer Titel aber normalerweise nicht mehr Geld, da es auf ALG2 anggerechnet wird
wenn keine Miete hast, dann hast mehr damit.
Nicht alle Argen spielen da mit, deine hat bestimmt nur drauf gewartet, wies aussieht.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_29406/Dienststellen/RD-SAT/RD-SAT/A04-Vermittlung/Allgemein/Konzept-Buergerarbeit.html
Netto , soweit ich weis, 714 Euro NETTO

StoneCold0x0

die SB meinte das wäre ein richtiger Vollzeit Job, also nach 6 Monate. Mit angemessener Bezahlung und das dass Konzept ganz neu sei. Roland hat noch ein paar Notizen dazu gemacht.

Warscheinlich doch die Katze in Sack

Poor

ja, kann bis 3 jahre gehn, das die dir erzählen es wäre gut bezahlt, ist ja klar, mußt ja nur mal nachrechnen.
rechne 120€ Pro Monat 1€ job mal ein, und Du wirst vermutlich erkennen...

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-unklare-rechtslage-bei-der-buergerarbeit-74013.php

714 Euro NETTO, soweit ich weis


StoneCold0x0

das hörrt sich ja gar nicht gut an. Aber zur Bürgerarbeit zwingen können sie einen doch nicht, oder?


Rudolf Rocker

Zitatdas hörrt sich ja gar nicht gut an. Aber zur Bürgerarbeit zwingen können sie einen doch nicht, oder?


Denk dran, sie hat gesagt das es FREIWILLIG ist! Und Deine EGV gibt das auch nicht her, sonst hätte sie die ja nicht abändern wollen.


Alan Smithee

Finanziell gesehen ist es nix anderes als ein 1€ Job. Es kommt hinten ungefähr das gleiche bei raus. Wenn ich den Link von @Poor richtig deute, soll die Ablehnung zur Bürgerarbeit genauso sanktioniert werden, wie jede andere abgelehnte zumutbare Arbeit.

So wie ich dich, @StoneColdOxo verstanden habe, war dies lediglich ein mündliches Angebot; oder hat die dir das schriftlich gegeben? Und vor allem: um was für eine Arbeit genau handelt es sich (Tätigkeit, Dauer, Wo)? Falls du gesundheitliche Einschränkungen hast, spielt dies eine große Rolle in Sachen Zumutbarkeit - ebenso wichtig ist, dass die Sache tatsächlich gemeinnützig ist.

Ich an deiner Stelle würde erstmal haarklein alle Fragen, die ich habe, schriftlich notieren und eine schriftliche Beantwortung deiner Fragen fordern. Wie sollst du etwas entscheiden, von dem du nicht mal weißt, was dahinter steckt?) Setze denen ruhig auch eine Frist für die Antwort - 14 Tage sind m.E angemessen. (Etwa so: Ich erwarte Ihre Antwort bis spätestens XXXXX. Mit freundlichen Grüßen, xxxx ) Diesen Brief dann wie üblich abgeben und Kopie davon stempeln lassen.

So. damit hast du denen den Ball wieder zurückgespielt und die haben dann wenigstens die Vorahnung, dass du nicht einfach alles mit dir machen lässt. Warum schriftlich? Zeuge / Begleitung hin oder her; dies ist für die ein Zeichen, dass du rechtlich weisst, wie der Hase läuft. Nicht dass ich jetzt die Sache mit der Begleitung / Zeuge irgenwie schlecht machen möchte; nix liegt mir ferner! Zu persönlichen Vorsprachen IMMER mit Begleitung!

Aber in solchen Fällen ist ein schriftliches Statement von Seiten der ARGE / SB selbst äußerst wichtig.
...still dreaming of electric sheep...

StoneCold0x0

Zitat von: Alan Smithee am 11:49:20 Do. 17.Februar 2011
So wie ich dich, @StoneColdOxo verstanden habe, war dies lediglich ein mündliches Angebot; oder hat die dir das schriftlich gegeben? Und vor allem: um was für eine Arbeit genau handelt es sich (Tätigkeit, Dauer, Wo)? Falls du gesundheitliche Einschränkungen hast, spielt dies eine große Rolle in Sachen Zumutbarkeit - ebenso wichtig ist, dass die Sache tatsächlich gemeinnützig ist.


ja, es war nur Mündlich und ich hätte die freie Wahl. Zur Tätigkeit konnte sie nichts sagen. Das wisse sie selbst noch nicht genau. Ich soll mich bis nächsten Mittwoch telefonisch melden und bekannt geben wie ich mich entschieden habe. Dann könnte ich doch einfach Ablehnen oder etwa nicht?
Rudolf Rocker kann es auch bezeugen

Judy

Ich denke mal, die wollen das erst mal an Leuten testen, die nicht als hartnäckige Verweigerer bekannt sind.
Hab das schon oft gelesen jetzt, dass es bei vielen Leuten freiwillig ist. Erst mal jedenfalls.

Rudolf Rocker

Seid über diese Geschichten in den Medien vermehrt berichtet wird suchen sie lieber nach Freiwilligen.

Aber manchmal tun sie so, als müsste man eine solche Maßnahme machen und bekommt erst bei einer gezielten Nachfrage gesagt, das es freiwillig ist!

Manche haben da allerding solche Maßnahmen in der EGV stehen, da wird es problematisch!

StoneCold0x0

Gibt es auch irgendwo Erfahrungsberichte?

Pfiffi

Hier gibt es etwas, aber auch google ist Dein Freund, da das erst anläuft gibt es noch nicht soviel Material aus erster Hand.

http://www.ali-gegenwind.de/2011/02/06/lange-nichts-geh%C3%B6rt-doch-es-gibt-sie-noch-b%C3%BCrgerarbeit/
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Alan Smithee

    Zitat StoneColdOxo :
Zitatja, es war nur Mündlich und ich hätte die freie Wahl. Zur Tätigkeit konnte sie nichts sagen. Das wisse sie selbst noch nicht genau. Ich soll mich bis nächsten Mittwoch telefonisch melden und bekannt geben wie ich mich entschieden habe. Dann könnte ich doch einfach Ablehnen oder etwa nicht?
Rudolf Rocker kann es auch bezeugen

Ich würde die am Mittwoch anrufen und sagen, dass du ein genaues SCHRIFTLICHES Statement von ihr zu dieser Bürgerarbeit willst, da du zum jeztigen Zeitpunkt ausserstande bist, zu antworten. Wenn Sie dann fragt: "Warum, weshalb, ich fragte Sie lediglich, ob sie wollen oder nicht..." Dann sagst du: "Genau das ist der Punkt. Ich würde gerne auf Ihre Frage und das Angebot genauer eingehen und daher bekommen Sie von mir die Tage eine schriftliche Aufforderung dazu ." Lass dich sonst auf keine Diskussion ein, du bestehst darauf, genauere Informationen über dieses freundliche Angebot zu bekommen.

Falls Sie das Angebot auf einmal zurückzieht (meist kehren die dann einen ärgerlichen Ton heraus), dann bleib freundlich und sag, dass du dann eben eine schriftliche Erklärung darüber möchtest, warum sie auf einmal ein (vor einem Zeugen) geäußertes Angebot zurückzieht.

Warum das Theater? Ganz einfach: sie will testen, ob du arbeitswillig bist oder nicht. Auch wenn eine Ablehnung (vorerst) wahrscheinlich keine Sanktionen mit sich bringt; du hast dennoch "arbeitsunwillig" in deiner Akte vermerkt. Und früher oder später kommen die darauf zurück; dann aber mit Sanktionen und allem.

Ich denke, dahinter steckt der Plan, deine rechtlichen Bemühungen in Sachen "Sanktion wegen kurzer Hosen" in den Boden zu stampfen. So etwa:"Herr Richter, StoneColdOxo kommt nicht nur mit unangemessener Kleidung zum Vorstellungsgespräch, sondern lehnt auch noch eine zumutbare Arbeit ab!" Offensichtlich wissen die, dass diese Sache mit der Kleidung nicht so leicht abgetan wird.

Rein rechtlich sehe ich dieses Urteil auf ziemlich wackeligen Füßen; sie wollen daher vorsorgen, dass du (sollte der Fall publik werden) schlecht dastehst. Weil: es hängt ja noch viel mehr an diesem Fall als nur ein StoneColdOxo mit kurzer Hose und angeblichen Flipflops.

Es stellen sich hier u.A. die Fragen:


  • Wo bitte ist juristisch festgelegt, was man zu welcher Gelegenheit anziehen muss? Das Wort "angemessen" muss dann in jedem einzelnen Fall von einem Richter festgelegt werden.

  • Reicht der Regelsatz für Bekleidung überhaupt aus, um solche Ansprüche auch umsetzen zu können?
  • Was ist, wenn man z.B. Flecken auf der Kleidung hat oder man ungebügelt erscheint, weil die Waschmaschine oder sonstige Elektrogeräte kaputt sind, und man vom Regelsatz nicht mal kurz sich neue Elektroartikel zulegen kann?

  • Ganz zu schweigen von der Petzerei der ZAF gegeüber der ARGE.

Also, ich denke, eine Ablehnung zieht früher oder später einen Rattenschwanz hinter sich. Und so leicht musst du es denen nun wirklich nicht machen, zumal ich persönlich finde, dass wenn man ein Angebot bekommt, muss der Anbieter schon selbst wissen, was er denn genau anbietet. Und wenn die SB selbst keine Ahnung hat, dann ist sie als Anbieterin schlicht und ergreifend fehl am Platze und kann nicht erwarten, dass sich jemand ohne nähere Infos darauf einlässt oder auch nicht! (Das solltest du ihr auch noch stecken)
...still dreaming of electric sheep...

Judy

Zitat von: Alan Smithee am 10:07:45 Fr. 18.Februar 2011
Ich würde die am Mittwoch anrufen und sagen, dass du ein genaues SCHRIFTLICHES Statement von ihr zu dieser Bürgerarbeit willst, da du zum jeztigen Zeitpunkt ausserstande bist, zu antworten. Wenn Sie dann fragt:....

Ich würde nicht anrufen, damit nicht Aussage gegen Aussage steht, sondern auch die Anfrage noach einem schriftlichen Statement gleich schriftlich einreichen und die Einreichung bestätigen lassen (die machen dann normalerweise ne Kopie und die in Empfang nehmende Sekretärin setzt das Datum und ihr Kürzel drauf oder einen Stempel und ihr Kürzel)
Am Ende passiert dann nach einem Anruf gar nichts, und du kannst dann gar nicht mal beweisen, dass du dich gekümmert hast und arbeitswillig gezeigt hast.

Rudolf Rocker

Also ich finde das schon ziemlich merkwürdig, das die SB hier eine Bürgerarbeit anbietet und dann nicht mal erklären kann worum es da genau geht, sondern auf die Homepage der BA verweist!

Da die ganze Sache ja angeblich individuell (ha, da ist es wieder, mein Lieblingswort ;D) mit dem "Kunden" vereinbart werden soll, nützt der Hinweis auf die HP auch nicht viel!

Da keiner verlangen kann, das man die Katze im Sack kauft, hat man ein Recht darauf, sich vorher gründlich zu informieren!

Dazu könnte man schriftlich um weitere Informationen bitten und fragen stellen.

z.B.:

Werden Fahrtkosten erstattet,
was passiert wenn ich einen Job im 1. Arbeitsmarkt bekomme,
welche Kündigungsfristen gelten,
wie ist das mit der Schadensersatzforderung bei Abbruch der Maßnahme,
wo findet die M. statt,
wie kann mich diese M, in den 1. Arbeitsmarkt zurückbringen
usw, usw.

Fragen ist immer gut!
Das zeigt interesse, man kommt seiner Mitwirkungspflicht brav nach und man sammelt vor allem Informationen, die sie eigentlich nicht gerne Preisgeben.

Judy hat recht:

Mach es schriftlich! Lass alles bestätigen!
Und dann warte wie sie reagieren!




Judy

Wobei ich doch hoffe, dass man da Anspruch darauf hat, dass eine solche Anfrage schriftlich beantwortet wird und nicht wieder auf irgendwelche "mündlichen Absprachen" verwiesen wird, die nicht beweisbar sind. Wenn ich einen Beistand mitbringe, dann wird regelmäßig ein weiterer Mitarbeiter ins Zimmer gebeten und schon steht wieder Aussage gegen Aussage.
Gibt es so ein Recht auf schriftliche Antworten und wenn ja, hat da jemand Paragraphen dazu?

Rudolf Rocker

Gute Frage, ob es da ei Recht drauf gibt.

Aber selbst wenn nicht, könnte man ja nach einer nicht beantworteten schriflichen Anfrage eine weitere schriftliche Anfrage stellen nach dem Motto:

"Leider habe ich auf mein Schreiben vom xx.xx.xxxx noch keine Antwort erhalten. Ich bitte Sie hiermit erneut, bis zum xx.xx.xxxx, hierzu Stellung zu nehmen."


Judy

Gute Idee, könnte mal nützlich werden...

Rudolf Rocker

Jupp, und das ganze mit einem schönen Eingangsstempel versehen und Du hast einen gerichtsfesten Nachweis, das Du Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist!

Am Telefon können die viel behaupten. Vor Gericht zählt das dann alles nix mehr! Im Falle der Aussage gegen Aussage- Situation wird dem/ der SB mehr geglaubt als uns!

schwarzrot

ZitatRudolf Rocker:
Gute Frage, ob es da ei Recht drauf gibt.
Ja gibt es. Hatte Pfiffi ja gerade neulich rausgesucht.  :-*

§13-15 SGB 1:
Zitat§ 13 Aufklärung
Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 14 Beratung
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 15 Auskunft
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.
(2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.
(3) Die Auskunftsstellen sind verpflichtet, untereinander und mit den anderen Leistungsträgern mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen.
(4) Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können über Möglichkeiten zum Aufbau einer nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes geförderten zusätzlichen Altersvorsorge Auskünfte erteilen, soweit sie dazu im Stande sind.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/BJNR030150975.html

sowie SGB X §33-35
Zitat§ 33 SGB X Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 36a Abs. 2 des Ersten Buches findet insoweit keine Anwendung.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/33.html

Ein problem ist hierbei nur, dass das gesagte ja (bisher) kein 'verwaltungsakt' ist. Sondern von der SB  nur vorgetestet wurde...
§13 gilt aber auch hierbei.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Pfiffi

Jeder Pups der von der Behörde erlassen wird ist ein Verwaltungsakt.  ;)

Daher geht alles nur schriftlich.

Muss nochmal suchen, finde das noch genau.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

StoneCold0x0

Zur Bürgerarbeit habe ich ein Handschriftlichen Brief abgegeben, mit deinen genannten Fragen von Rudolf Rocker und den Paragrafen von schwarzrot beigefügt. Die dicke unfreundliche Frau an Empfang wollte mir erst kein Eingangstempel auf meine Kopie geben. Mal sehen was jetzt noch auf mich zu kommt.

Rudolf Rocker

ZitatDie dicke unfreundliche Frau an Empfang wollte mir erst kein Eingangstempel auf meine Kopie geben

Das hatte ich auch schon mal!
Da habe ich Sie dann nach ihrem Namen gefragt und als Sie fragte warum ich den wissen will, hab ich ihr gesagt, dass ich jetzt zum Geschäftsführer gehe und den fragen werde, ob er mir einen Eingangsstempel gibt.
Von dem Tag an hat die alles abgestempelt, was ich vorgelegt habe!! ;D

arm+alt2

Jo. Ich wollte auch mal einen Namen wissen und sie wollte wissen wieso:
Als ich dann sagte, das ich sie gerne anzeigen würde, hat sie sich dann herabgelassen, doch den Stempel rauszukramen.

Die wissen ganz genau, das sie verpflichtet sind, Alles und Jedes abzustempeln, wenn das verlangt wird.
Man muß sie nur gelegentlich daran erinnern.

inline

Zitat von: Alan Smithee

Ich denke, dahinter steckt der Plan, deine rechtlichen Bemühungen in Sachen "Sanktion wegen kurzer Hosen" in den Boden zu stampfen. So etwa:"Herr Richter, StoneColdOxo kommt nicht nur mit unangemessener Kleidung zum Vorstellungsgespräch, sondern lehnt auch noch eine zumutbare Arbeit ab!" Offensichtlich wissen die, dass diese Sache mit der Kleidung nicht so leicht abgetan wird.

Genauso wird es sein. Kenne ich doch, die Rechtsverdreher der ARGEN versuchen ein Stimmungsbild aufzubauen. Es werden wohl  auch Fallen aufgestellt, damit man ins gewünschte Muster passt. Auch das kenne ich.

Wenn man nicht aufpasst, wird man als "lügnerin" hingestellt oder wie hier als "arbeitsscheu"

Das ist die psychologische Trickkiste. Denn  Richter sind ja  keine Roboter, bzw. auch persönliche  Einschätzungen  spielen  im Prozess eine Rolle.

Es geht ja hier schließlich  darum, ob die Handlung mutwillig war (um ein bestimmtes Ziel zu verfolgen) oder nicht.

Um dem Stimmungsbild entgegen zu wirken , könnte StoneCold0x0 nun ganz viele Bewerbungen schreiben und bei der ARGE neben den üblichen Bewerbungskosten ein Buget für angemessene Kleindung beantragen , damit es nun endlich klappt bei der nächsten Vorstellungsrunde.

Übrigens habe ich u. a. auch für eine Firma gearbeitet, wo auch  manchmal im Sommer ein Zeitarbeiter mit Flipflops ankam..
Ich frage mich nun bez. des Themas . Wie ist der nur an seinen Job bekommen.   ;)

StoneCold0x0

habe Antwort auf mein Schreiben von JobCenter bekommen, hier einige Auszüge

- Fahrtkosten werden nicht erstattet. Aber man kann es über das Einkommen in der Leistungabteilung absetzten  ???

- Die Bürgerarbeitsstellen sind alle in Hannover. Wo genau ist nicht bekannt, voraussichtlich im Einzugsgebiet des JobCenters.

- Die Maßnahme soll so ausgelegt sein, das man immer noch genügen Zeit hat um weiter Bewerbungen zu schreiben. Aus Einer Beschäftigung bewirbt es sich besser, als aus Arbeitslosigkeit.  ;D

- es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen

- bei Bürgerarbeit gibt es keine Schadenersatzforderungen durch Abbruch der Maßnahme

Ich habe eine Frist zum 11.03 für meine Antwort

Alan Smithee

Zitat- Die Bürgerarbeitsstellen sind alle in Hannover. Wo genau ist nicht bekannt, voraussichtlich im Einzugsgebiet des JobCenters.

Na, das ist ja eine aussagekräftige Antwort  ::) Theoretisch können sie aber auch in Timbuktu sein....

Zitat- Die Maßnahme soll so ausgelegt sein, das man immer noch genügen Zeit hat um weiter Bewerbungen zu schreiben. Aus Einer Beschäftigung bewirbt es sich besser, als aus Arbeitslosigkeit.
Auch wieder nur lari-fari. Genaue Stundenzahl wurde nicht genannt?

Zitat- Fahrtkosten werden nicht erstattet. Aber man kann es über das Einkommen in der Leistungabteilung absetzten  
Das ist mir jetzt aber neu. Seit wann spielt die Leistungsabteilung denn neuerdings Finanzamt?

Mal ehrlich: Diese Antworten kannste in der Pfeife rauchen. Eben alles immer schön schwammig halten. Ich würde glatt nochmal ein Schreiben aufsetzen, dass du mit den Angaben wenig anfangen kannst, da eben nichts konkretes über die Arbeit an sich bekanntgegeben wurde. Kannst ja auch mal gleichzeitig einen Brief an den Geschäftsführer des Jobcenters aufsetzen, in dem du von ihm genau erklärt haben möchtest, wo diese Bürgerarbeit stattfinden soll, wie lange, was genau für ein Tätigkeitsfeld etc. Und mit der Bitte um konkrete Angaben, da du sonst eine verbindliche Antwort unter diesen Umständen nicht geben kannst!

...still dreaming of electric sheep...

Rudolf Rocker

Alan hat recht!
Das hört sich alles so an, als wolle sich da jemand nicht festlegen!

Zwei Dinge finde ich besonders interessant:

Gesetzliche Kündigungsfrist:

Wenn Dich also ein "richtiger Arbeitgeber" einstellen will, hast Du das Problem einer wahrscheinlich vierwöchigen Kündigungsfrist.


Keine Übernahme der Fahrtkosten:

Geht mal gar nicht! Von dem bißchen Kohle das Du da bekommst auch noch eine Monatskarte kaufen?


Das kann ganz schon teuer werden, wenn sich das vorraussichtliche Einzugsgebiet wundersam vergrößern sollte. Die Region Hannover ist ziemlich groß!


Also ich würde denen sagen, das das ohne Fahrtkostenersattung gar nicht geht und die sollen doch mal konkret erläutern wo die Maßnahme stattfindet, Stundenzahl, usw.

Wenn die dazu keine Auskunft geben können/ wollen, dann würde ich dankend ablehnen!

Hartz-aber-fair

Da gibt es eigentlich schon einiges zum Nachlesen-und Hören. Hier ein paar Beispiele:


Sozialfunk: Kritik an der "Bürgerarbeit"


Bürgerarbeit = Sklavenarbeit


Contra ARGE-Bürger-Arbeit #1/2


Contra ARGE-Bürger-Arbeit #2/2

Auch folgender link ist sehr interessant, dort findest Du Antworten zur Bürgerarbeit direkt vom Gesetzgeber!


http://www.bmas.de/portal/45628/property=pdf/2010__05__18__interessenbekundungsverfahren__buergerarbeit__faq.pdf

Sehr interessant hierzu ist auch hier das Interview mit dem Soziologieprofessor Klaus Dörre zur "Flexibilisierung" des Arbeitsmarktes,

wozu ja auch die Bürgerarbeit zählt.

http://www.radiobremen.de/nordwestradio/sendungen/glauben_und_wissen/audio48350-popup.html

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