Mit aller Gewalt in die Leiharbeit!

Begonnen von kleiner_Schläfer, 08:09:08 So. 03.April 2011

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kleiner_Schläfer

Hallo,

hab folgendes Schreiben erhalten:

Sehr geehrte Frau ...,

bitte kommen sie am ... in der Zeit von ... in die Agentur für (allesandere als) Arbeit ...   .

Ca. 30 Zeitarbeitsfirmen aus der Region stellen sich an diesem Tag mit aktuellen Arbeitsangeboten vor und sie haben die Möglichkeit direkt vor Ort persönlich Kontakt aufzunehmen.

Bitte bringen sie zu diesem Termin diese Einladung sowie eine vollständige Bewerbungsmappe (Initiativbewerbung) mit. Bei der Anmeldung im Berufsinformationszentrum erhalten sie einen Vordruck für die Bestätigung der Vorsprache an diesem Tag bei mindestens 3 Zeitsarbeitsfirmen, welchen sie dann anschließend im Foyer abgeben. Anbei erhalten sie  als Anlage den Antrag Reisekostenerstattung zur heutigen Vorsprache.

Dies ist eine Einladung nach §59 ....

Wenn sie ohne wichtigen Grund ...

...

++++++++++++++++++++++++++++

Bitte um kreative Antworten zum Verhalten den Leiharbeitgebern gegenüber und natürlich auch den dort rumschwirrenden ARGE-Jobcenter-Mitarbeitern... :)



mfg
immerzu
alte sig-->Ich möchte eine mit Gleichstrom gegrillte Bratwurst...
neue sig->"Thomas Roth: wir haben versucht, den inneren sinn des interviews zu erhalten, damit der zuschauer dem interview auch inhaltlich folgen kann..."

schwarzrot

Zitatkleiner_Schläfer:
Bitte um kreative Antworten zum 'Verhalten den Leiharbeitgebern gegenüber und natürlich auch den dort rumschwirrenden ARGE-Mitarbeitern... Smiley
Bitte auch gelegentlich mal die suchfunktion mit: 'zeitarbeitsmesse', 'neustes thema zuerst' benutzen.  ;)

http://www.chefduzen.de/index.php/topic,23499.0.html
http://www.chefduzen.de/index.php/topic,19777.0.html
...(haufenweise tips)

Wenn du etwas mutiger bist: Diesen vorfabrizierten flyer einer Hamburger elo-ini ein paar mal kopieren und verteilen, damit auch deine leidensgenossen bei der veranstaltung informieren, dass sie nur verpflichtet sind, ihre anwesenheit bestätigt zu bekommen:

http://www.arge-basta-hh.de/info/alg2/pdf/alg-info-112.pdf
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

kleiner_Schläfer

Danke für den Tip mit der Suche. :)

Aber nichts desto trotz möchte ich nochmal zu dieser Formulierung im AnSchreiben nachfragen:

"Bei der Anmeldung im Berufsinformationszentrum erhalten sie einen Vordruck für die Bestätigung der Vorsprache an diesem Tag bei mindestens 3 Zeitsarbeitsfirmen, welchen sie dann anschließend im Foyer abgeben."

Das habe ich so noch nirgens gelesen. Hat dazu jemand 'ne Meinung? Weil, ich find's irgendwie NICHT rechtmäßig, solch eine Formulierung/ Forderung in einem Schreiben.


cu
alte sig-->Ich möchte eine mit Gleichstrom gegrillte Bratwurst...
neue sig->"Thomas Roth: wir haben versucht, den inneren sinn des interviews zu erhalten, damit der zuschauer dem interview auch inhaltlich folgen kann..."

schwarzrot

Zitatkleiner_Schläfer:
Danke für den Tip mit der Suche.
Hab dir ja sogar näheres rausgesucht, nicht nur auf die suchfunktion verwiesen.   ;)

Aber echt, diese 'zeitarbeitsmessen' sind nix neues und dass das amt bei sowas die leute verarscht, sie wären gezwungen, bei den ZAFs ohne konkretes stellenangebot vorzusprechen. Was sie natürlich nicht müssen, weil verstoss gegen das bestimmtheitsgebot (solange keine konkrete stelle benannt ist).
Und ja, dass ist rechtlich nicht ok, aber finde da mal ein anwalt und richter, der das amt bei sowas verdonnert...  :(
(PM an Onkel Tom, wg. info, der hatte glaub ich mal seine arge wegen sowas vor gericht gezogen. Aber wie du siehst, sie machen trotzdem munter weiter.)

Ausserdem hast du doch im schreiben genau benannt bekommen, wo rechtlich die sanktionkeule wirklich hängt:
ZitatDies ist eine Einladung nach §59 ....

Zitat§ 59
Meldepflicht

Die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht, § 309 des Dritten Buches, und über die Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit, § 310 des Dritten Buches, sind entsprechend anzuwenden.

Zitat§ 309 SGB III Allgemeine Meldepflicht
(1) Der Arbeitslose hat sich während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit ihn dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Der Arbeitslose hat sich bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle zu melden. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der

1.
   Berufsberatung,
2.
   Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3.
   Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4.
   Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5.
   Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch

erfolgen.
(3) Der Arbeitslose hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist diese nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist er seiner allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn er sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. Ist der Meldepflichtige am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.
(4) Die notwendigen Reisekosten, die dem Arbeitslosen und der erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können.

D.h. hingehen, 'hallo hier bin ich', bestätigen lassen, fertig.
Dass du irgendwelche bewerbungsmappen mitnehmen musst, oder mit ZAF-spacken plauschen musst, davon steht da nix im gesetz.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

kleiner_Schläfer

ZitatD.h. hingehen, 'hallo hier bin ich', bestätigen lassen, fertig.
Dass du irgendwelche bewerbungsmappen mitnehmen musst, oder mit ZAF-spacken plauschen musst, davon steht da nix im gesetz.

So werd ich's wohl machen (müssen)... :)


Danke nochmal.  ;)
alte sig-->Ich möchte eine mit Gleichstrom gegrillte Bratwurst...
neue sig->"Thomas Roth: wir haben versucht, den inneren sinn des interviews zu erhalten, damit der zuschauer dem interview auch inhaltlich folgen kann..."

hanni reloaded

Und falls du dich doch in ein Gespräch verwickeln lässt:

unangenehme Fragen stellen, nach Betriebsrat oder alles, was die
scheuen wie der Teufel das Weihwasser.

Vielleicht noch betonen, daß du kein Auto hast, leider leider ;D

Nimm jemanden mit, als Beistand

Eivisskat

Soll man sich nicht auch diese "Bestätigungs-Nachweise" vorher kopieren, abstempeln/abzeichen lassen und mitnehmen, damit man selbst auch den Nachweis hat, bei den entsprechenden Firmen vorgesprochen zu haben?

Nur so für alle Fälle?

kleiner_Schläfer

Nun hat nicht jeder Hartzer bei solchen Vorstellungen einen mobilen Kopierer untern Arm!  ;D
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Eivisskat

ZitatBei der Anmeldung im Berufsinformationszentrum erhalten sie einen Vordruck für die Bestätigung der Vorsprache an diesem Tag bei mindestens 3 Zeitsarbeitsfirmen, welchen sie dann anschließend im Foyer abgeben. Anbei erhalten sie  als Anlage den Antrag Reisekostenerstattung zur heutigen Vorsprache.

Nee, meist nicht. Obwohl bei der ganzen neuen Smartphone-Kacke usw., weiss man ja nicht, ob da nicht auch ein Kopierer dabei ... ;)

Ich hatte übersehen, daß du die Vordrucke erst bei Ankunft erhältst und nicht - wie manche - bereits per Post zugeschickt.

Dann würde ich mir aber die doppelte Anzahl an Vordrucken geben lassen, 1 für mich und 1 für  die.
Und zwar genau mit dem Argument: *Vorsorge ist besser als Vertrauen* oder wie immer das heisst.

Wer weiss denn, was die mit den 100ten von Zetteln machen, die bei denen abgegeben werden, wo doch immer so gern nach Sanktionsgründen gesucht wird.  ::)

Zu was für absurden Winkelzügen man in diesem System gezwungen wird als erwachsener Mensch, ist wirklich unglaublich...

schwarzrot

ZitatEivisskat:
Soll man sich nicht auch diese "Bestätigungs-Nachweise" vorher kopieren, abstempeln/abzeichen lassen und mitnehmen, damit man selbst auch den Nachweis hat, bei den entsprechenden Firmen vorgesprochen zu haben?

Nur so für alle Fälle?
Nee. Wenn betroffene erstmal eine 'unterschrift/stempel' der ZAF für 'wohlverhalten' brauchen, wird wohl kaum einer bei denen dem druck standhalten.   >:(

Rechtlich ist m.m.n. schon diese 'vorsprache' bei den ZAFs, nicht durch den §59 SGB II gedeckt (und der war ja der einzige verweis in der RFB):
Es handelt sich ja nicht um eine konkrete stelle (vermittlungsvorschlag), nicht um
1.
   Berufsberatung, (weil nicht vom amt, sondern von privater fremdfirma)
2.
   Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, (weil unbestimmt)
3.
   Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen, (da wird nix 'gefördert', eher im gegenteil)
4.
   Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und (schon gar nicht)
5.
   Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch (erst recht nicht)

, sondern um eine verdeckte firmensubvention der auf der 'ZAF-messe' vertretenen (grösseren) ZAFs, denen auf diese weise zwangsmässig (durch täuschung) arbeitskräfte zugespielt werden.

Das amt greift mit solchen zwangsmessen heftigst in die tarifhoheit ein. Eigentlich sollten die gewerkschaften gegen sowas einschreiten, solange sie ihre kampagne für 'equal pay' ernst nehmen. Weil uninformierte betroffene unter solchem druck und zwang, dort vor ort ganz bestimmt überrumpelt und schlechte tarifverträge unterschreiben werden.

Da macht es wirklich sinn gegen vorzugehen.
Mein verweis auf das ELSE-flugblatt und Onkel Tom zu kontaktieren war nicht so dahergesagt:
Dem amt und den beteiligten ZAFs tut es entschieden mehr weh, wenn die betroffenen über ihre rechte informiert werden, als wenn
k_S (als einzelperson) gegen sowas einen(!) gerichtsbeschluss für sich erwirkt, dass das schreiben in dieser form so nicht ok war.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Eivisskat

Da hat du bestimmt ganz Recht, ich meine nur, ich hätte diesen Vorschlag irgendwo hier gelesen.

Ich war auch nie auf einer solchen Messe und muß ja auch nicht mehr, sondern dachte, es könnte auch sinnvoll sein, wenn erstmal der Betroffene selbst den Nachweis seines Besuchs bei den verschiedenen ZAF in seiner Tasche hat, bevor der Nachweis in den Papierbergen der Firmen verschwindet.

Das ELSE-Flugi ist natürlich sowieso immer richtig!

Tallax69

So erkennen Sie unseriöse Arbeitsvermittler:

unseriöse Vertragsklauseln:

Diese wollen Sie dazu drängen, den Vermittlungsgutschein vorab einer Vermittlung im Original zu hinterlegen. (Dies ist gesetzeswidrig!)

Diese wollen Sie dazu drängen sich zu verpflichten, keinen weiteren Arbeitsvermittler in Anspruch zu nehmen. (Dies ist gesetzeswidrig!)

Diese wollen Sie dazu drängen, einen Job anzunehmen, den Sie nicht ausüben wollen (z.B. Versicherungsvertreter, Callcenter Agent etc.).

Diese wollen Sie dazu drängen, einen Job mit sehr geringem Lohn
(z.B. auf 401.- Eurobasis) anzunehmen, obgleich Sie einen weitaus höheren Gehaltswunsch angegeben haben.

Diese wollen Sie dazu drängen, Abtretungserklärungen (z.B. für Bewerbungskosten, die Sie bei der Agentur für Arbeit abrechnen könnten) zu unterzeichnen. (Dies ist gesetzeswidrig!)
Diese wollen Sie dazu drängen, sich zu Vertragsstrafen jeglicher Art zu verpflichten (z. B. bei zu Spätkommen oder Nichterscheinen von vereinbarten Vorstellungsgesprächen sowie negativen Vorstellungsgesprächen).

Diese wollen Sie dazu drängen, denen ihren Vermittlungsgutschein auszuhändigen, obwohl Sie sich bei einer Firma selbstständig beworben haben und es zur Einstellung kam.

Diese wollen sie dazu drängen, mit Drohung einer Meldung an die Agentur für Arbeit oder Jobcenters eine ungewollte Arbeitsaufnahme zu erzwingen.


seriöse Vertragsklauseln:

z. B. tägliche Kündigungsfristen des abgeschlossenen Vermittlungsvertrages.

z. B. Aushändigung Ihres gültigen Originalvermittlungsgutscheines an die Private Arbeitsvermittlung nach erfolgreicher Vermittlung durch diese.

z. B. Aufforderungen zur Meldung bei: Krankheit, Aufnahme von 1 € Jobs', Urlaub oder Aufnahme von Weiterbildungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit.

z. B. Vertragsbeendigungen bei: Arbeitsaufnahme, Ablauf des Vermittlungs-gutscheines, Verstöße gegen Vertrag Vereinbarungen etc.

z. B. automatische Pflicht zum Vorlegen des folgenden Vermittlungsgutscheines nach Ablauf der 3-monatigen Gültigkeitsdauer.

z. B. Pflicht zur Meldung bei ihrem Arbeitsvermittler in einem bestimmten Rhythmus.


Jonny79

Zitat von: schwarzrot am 20:36:00 So. 03.April 2011
D.h. hingehen, 'hallo hier bin ich', bestätigen lassen, fertig.
Dass du irgendwelche bewerbungsmappen mitnehmen musst, oder mit ZAF-spacken plauschen musst, davon steht da nix im gesetz.

Völlig klar! Allerdings hätte bei einer Sanktion zumindest erstmal "kleiner_Schläfer" das Problem an der Backe, egal wie es später ausgeht.
Ob die auch wirklich sanktionieren würden, wenn er die 3 Vorsprachen nicht nachweist, ist freilich völlig unklar. Womöglich ist das nur ein billiger Taschenspielertrick von diesem Jobcenter, da sie wissen sowas nicht wirklich verlangen zu können. Sie schreiben ja wohl auch gar nicht, dass es ne Sanktion gibt, wenn man die 3 Vorsprachen nicht nachweist...

Im Netz hatte ich vor nem halben Jahr nur sehr wenige Fälle entdeckt, wo ein "Vorsprachennachweis" verlangt wurde, glaube ein Forenbeitrag bezog sich auf das Jahr 2005. Daher verstehe ich die Aufregung von kleiner_Schläfer schon auch, trotz der vielen Beiträge im Forum. Es scheint sehr selten vor zu kommen. Auch der Flyer von Arge Basta geht leider nicht auf diese Problematik explizit ein, scheint einfach zu selten vor zu kommen.

Tipps an kleiner_Schläfer: Mach Krank, such dir 3 Leihbuden aus wo "anspruchsvoll" sind. Wir im Landkreis haben z.B. ne Bude wo etwas besser zahlt, aber sich auch die Leute raussuchen kann. Es gibt sogar Buden, wo nur in den Bürobereich vermitteln, vielleicht ne Lösung für dich.
Ich bin arm, aber sexy!

kleiner_Schläfer

Ich sehe da mind. zwei Probleme.

1. Wird denn überhaupt sanktioniert wenn "Bei der Anmeldung im Berufsinformationszentrum erhalten sie einen Vordruck für die Bestätigung der Vorsprache an diesem Tag bei mindestens 3 Zeitsarbeitsfirmen, welchen sie dann anschließend im Foyer abgeben." nicht erfüllt wurde?

2. Wissen die Sklavenhändler auf dieser Messe von dieser Formulierung in diesem Schreiben? Wird dieses Bestätigung vor Beginn einer "Vorsprache" von dem Sklavenhändler "bestätigt"? ODER wird die Bestätigung vom Ausgang der "Vorsprache" abhängig gemacht?


Mann bedenke, das geforderte Erscheinen auf dieser "Messe" erfolgte unter Androhung von Sanktionen.

Wird die Bestätigung vom Sklavenhändler NICHT schon VOR Gesprächsbeginn mit dem Sklavenhändler ausgestellt, hat dieser Sklavenhändler ein enormes Druckmittel gegen den Hilfeempfänger welches ich unter Erpressung einordnen würde und Anzeige gegen diesen Händler erstatten muss.


Anders wüsste ich mir nicht zu helfen, da unter diesen (erzwungenen) Umständen neutrale Vertragsgespräche nicht möglich sind.

>:(

Zitat
STGB

§ 253
Erpressung.


(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

- Vermögen sollte bei Hartz4 nicht zutreffen. :)



EDIT: Punkt 4 hatte ich so noch garnicht betrachtet.   :D
Aber Dank des Hinweises von antonov jetzt schon...
alte sig-->Ich möchte eine mit Gleichstrom gegrillte Bratwurst...
neue sig->"Thomas Roth: wir haben versucht, den inneren sinn des interviews zu erhalten, damit der zuschauer dem interview auch inhaltlich folgen kann..."

antonov

punkt 4 beschreibt es doch recht zutreffend

nein du musst anzeige gegen den veranstalter erstatten

für ein hartz 4 empfäger können schon ein paar euro ein vermögen sein wenn nicht sogar die existenz kosten

kleiner_Schläfer

Zitat von: antonov am 07:39:13 Di. 05.April 2011
punkt 4 beschreibt es doch recht zutreffend

nein du musst anzeige gegen den veranstalter erstatten

für ein hartz 4 empfäger können schon ein paar euro ein vermögen sein wenn nicht sogar die existenz kosten

Also haftet nicht der (einzelne) "Händler" sonder der Veranstalter, der die Händler auf seine Standfläche eingeladen hat?

Der Veranstalter wäre dann die Agentur für Veranstaltungen/ Arbeit?

alte sig-->Ich möchte eine mit Gleichstrom gegrillte Bratwurst...
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Jonny79

Zitat von: kleiner_Schläfer am 06:34:25 Di. 05.April 2011
Ich sehe da mind. zwei Probleme.
2. Wissen die Sklavenhändler auf dieser Messe von dieser Formulierung in diesem Schreiben? Wird dieses Bestätigung vor Begin einer "Vorsprache" von dem Sklavenhändler "bestätigt"? ODER wird die Bestätigung vom Ausgang der "Vorsprache" abhängig gemacht?

Natürlich wissen die, dass der Hartzer an diesem Tag Stempel von ihnen erwartet. Die wollen ja auch sonst wissen, wie sie vom Mobcenter an diesem heiligen Tag "präsentiert" werden. Wird alles mit denen abgesprochen. Die ZAFs äussern die Wünsche und die Allgemeinheit zahlt! Die Stempelmethode hätten sie auch als unlauter ablehnen können, aber... Schätze mal, den Stempel bekommst du "natürlich" erst nach dem Gespräch, wenn es dein vielleicht zukünftiges Herrchen beendet hat, egal wie es ausgeht, sagen wir mal solange du niemanden beleidigst oder so. Natürlich auf keinen Fall vorher!!!

Viele Leihbuden legen übrigens Wert darauf, dass an diesem Tag keine Verträge abgeschlossen werden - man sei ja schließlich nicht auf dem Basar- Hahaha, wo denn sonst??? Jedenfalls musst du ja, wenn du wieder daheim bist, den Telefonhörer nicht abnehmen...

Wenn du wirklich ganz unsicher bist, dann besorg dir nen Gelben und gut is...
Ich bin arm, aber sexy!

kleiner_Schläfer

Zitat von: Jonny79 am 08:12:58 Di. 05.April 2011
...
Wenn du wirklich ganz unsicher bist, dann besorg dir nen Gelben und gut is...
...

Unsicher der rechtlichen Lage bin ich sicherlich. Deshalb sollte mann sich vorher ein Bild darüber machen. Soweit man denn kann. Aber gegenüber den "Händlern" hab ich genug Selbstvertrauen.  ;)

Für mich steht fest, wird der "Stempel" erst nach Gesprächsende gestempelt und nicht vor Gesprächsbeginn, dann geh ich von Erpressung (oder so ähnlich - Anwalt wird das schon genauer wissen) aus und geht zur Polizei und werde alle Beteiligten anzeigen.

Um nochmal auf den Sinn oder Unsinn dieser Einladung zurück zu kommen. Vielleicht ergibt sich ja ein beiderseitiges, sinnvolles Geschäftsverhältnis. Ich würd mich freuen. Geh aber nicht davon aus.
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antonov

die zuhälter würden sich aber dumm stellen wenn es drauf an kommt, die sind ja sozusagen aussen vor und wissen nicht was der veranstalter dort noch im schilde führt

du kannst natürlich auch bei den zuhältern vorstellig werden und nachfragen was die denn so für dich, deinem qualifikationen und fähigkeiten entsprechend so im angebot haben

falls die was haben kannst du die ja da auf entsprechende angebote hin entsprechend löchern

die dürfen sich natürlich auch deine unterlage anschauen, mehr aber auch nicht, oder wenn du es möchtest das sie daten von dir aufnehmen dann nur explizit für die von dir gewünschten tätigkeiten, und zu deinen bedingungen wenn du dich schon blind und nicht auf eine bestimmte stelle bewerben möchtest

also kein arbeitszeitkonto und natürlich mindestens ortsüblicher lohn in entsprechender branche usw

Onkel Tom

Soso, das ist ja echt dreist, dabei auch noch drei Bestätigungen von Sklaventreibern hinterher laufen zu sollen.

Wahrscheinlich gibt es die nur dann, wenn persönliche Daten abgegeben wurden.

Mir fällt da gerade MP3 Player zwecks Erinnerungsprotokoll, Knipse und eventuell § 240 StGb ein.
Die Nötigung ist jedoch nur dann relewannt, wenn wegen fehlender Bestätigungen der ZAF's
tatsächlich eine Sanktion durchgezogen wird.

Da brauch ich nen Kaffee und Zeit für Überlegungen  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Tallax69

Zeitarbeitsmesse 05.04.2011

Ich war heute auch dort. Oh, je so viele Arbeitslose habe ich noch nie auf einen Haufen gesehen. Die Fluren und Räume waren stoppen voll.
Das erste war die Anmeldung. Dort musste man seine Einladung abgeben und bekam eine Anwesenheitsbescheinigung und ein Laufzettel "Unternhemenskontakte" in die Hand gedrück. Was mir aufgefallen ist, dass waren Zeitarbeitsfirmen, die kaum konkrete Angebote gemahct haben, sondern nur geil darauf waren, möglichst viel Informationen von den Arbeitslosen zu bekommen. Ich war bei drei ZAF am Tisch und erzählte nur bla,bla, ohne etwas auszufüllen bzw. meine Daten preiszugeben. Die ganze Angelegenheit tat ich mir nur 1 Stunde an, dann bin ich gegangen, weil vor dem Amt die Polizei war und Autos wegen Falschparken augeschrieben hat.
Mein Eindruck: Es war eine Veranstaltung an denen nur die ZAF Ihre Freude hatten, weil man genug Arbeitssklaven bekommen hat.
Dann ist mir aufgefallen, dass viele ältere AL dort waren, sage mal von 30-55....Jahren

Pfiffi

Ja 50+ ist stark im kommen, da gibt es noch Gelder, so wie ich das hier bei uns mitbekommen habe, nimmt das hiesige JC an so etwas teil und "Presst" (Schanghait) die Leute da hinein um ihre Statistiken geschönt zu bekommen.

Habe das letztens als Begleitung erleben dürfen, köstlich, das wird wie "Der Stein der Weisen" empfohlen, da habe ich mir die SBs als Versicherungsvertreter vorgestellt und innerlich gelacht, weil ich schon fast fragen wollte, und wo ist der Kugelschreiber als "Geschenk". ;)

Mal etwas anderes wenn man seine Anwesenheitsbestätigung schon hat, was hindert einen, die Bewerbung von "Peter Pan" oder jemanden anderem abzugeben, mit einer Telefonnummer einer öffentlichen Institution, (Amtsgericht, Staatsanwaltschaft, Bischof, oder sonst irgend einer Person), denn seinen "inneren Abgang" sollte man schon haben, wenn Aufwendungen gemacht werden, ich Teil von so etwas bin, möchte ich auch meinen Spass.  ;) :D ;D
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Rudolf Rocker

Was ist denn wenn man auf dem Sklavenmarkt der Zeitarbeitsmesse ein paar schöne Flyer verteilt und dann vom Sicherheitsdienst rausgeschmissen wird? ;D


Pfiffi

Vorher sich die Bestätigung der Anwesenheit abstempeln lassen.  ;D ;D ;D
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Jonny79

Zitat von: Tallax69 am 15:30:25 Di. 05.April 2011
Ich war bei drei ZAF am Tisch und erzählte nur bla,bla, ohne etwas auszufüllen bzw. meine Daten preiszugeben.
Und wie viele haben bei dir "abgestempelt" OBWOHL du keine Daten hinterlassen hast?
Wie viele "Treuestempel" musste man sammeln, für ein Messerset???

Spann uns doch nicht auf die Leihfolter ;D

Wurde auf dem Zettel dein Name vermerkt oder hast du das später selbst gemacht? Ich meine dann hätte man sich als falschen Müller bewerben und zum Schluss seinen richtigen Namen "Meier" auf den Zettel eintragen können. Ist aber evtl. eine Art von Betrug...
Ich bin arm, aber sexy!

kleiner_Schläfer

Ja bitte, erzählt mehr. Dem wird ja hier richtig interessant.  ;D

Vor allem die Idee "Mal etwas anderes wenn man seine Anwesenheitsbestätigung schon hat, was hindert einen, die Bewerbung von "Peter Pan" oder jemanden anderem abzugeben, mit einer Telefonnummer einer öffentlichen Institution,..." ist wohl genial.  ;D

Mal sehen, ob das machbar ist.
alte sig-->Ich möchte eine mit Gleichstrom gegrillte Bratwurst...
neue sig->"Thomas Roth: wir haben versucht, den inneren sinn des interviews zu erhalten, damit der zuschauer dem interview auch inhaltlich folgen kann..."

Jonny79

Ach ja, schätze mal 3 Treuestempel brauchte man für das Messerset - wer lesen kann ist klar im Vorteil! Ich kanns offenbar nicht ;)

Die anderen Fragen erfordern aber noch eine Antwort!
Ich bin arm, aber sexy!

Pfiffi

Als alternative Vorgehensweise, kann man auch den Fragebogen von CarpeNoctum mitnehmen, damit lassen sich schlecht qualifizierte Disponenten, die dorthin abbeordert wurden, recht gut herausfiltern.

Alleine die Frage nach der Möglichkeit sich zu qualifizieren, bringt die meisten so ins schwitzen, das sie nicht mehr antworten können, damit fällt nämlich die Maske, Hintergrund der Frage ist folgende, der Werdegang eines AN sollte nach der Einstellung sein, sich weiter zu qualifizieren um auch Tätigkeiten auszufüllen in denen man möglicherweise auch Verantwortung übernehmen kann, aber dann auch entsprechend Entlohnt werden sollte, und da beisst sich das ganze.

Denn die geringen Löhne von Zappelbuden, sind so schlecht, da frage ich mich immer wer den Kaufmännischen Teil gemacht hat, wenn die Aussage kommt mehr könne man nicht zahlen, also einfach schlecht kalkuliert. Das Ding bekommt man immer wieder, als köstliche Unterhaltung, die meisten merken das widersprüchlich dahergesagte (auswendiggelernte neoliberale Geblubber) nicht einmal, weil selbst ungefragt übernommen. ;)

Lasst doch Eurer Phantasie freien Lauf, wenn man sonst alles geregelt bekommt, hier aknn man zeigen das man nicht der ist, für denen einen die Medien immer hinstellen. Das hat doch der unrasierte Ministerpräsident auch kennenlernen müssen.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

kleiner_Schläfer

Zitat von: Pfiffi am 19:18:49 Di. 05.April 2011
Als alternative Vorgehensweise, kann man auch den Fragebogen von CarpeNoctum mitnehmen, damit lassen sich schlecht qualifizierte Disponenten, die dorthin abbeordert wurden, recht gut herausfiltern.

---

Wo findet Man den Fragebogen?
alte sig-->Ich möchte eine mit Gleichstrom gegrillte Bratwurst...
neue sig->"Thomas Roth: wir haben versucht, den inneren sinn des interviews zu erhalten, damit der zuschauer dem interview auch inhaltlich folgen kann..."

Tallax69

@Jonny79


Das Anwesenheitformular war ein Vordruck vom Amt. Dort wurde nur der Namen und das Geb. Datum eingegeben.
Beim Laufzettel /Unternehmenskontakte stand "Mit dem Bogen ist nicht der Zwang verbunden, sich die Anwesenheit durch die Unternehmen abstempeln zu lassen. Sehen Sie es vielmehr al seine Möglichkeit, Ihre Bewerbungsaktivitäten zu dokumentieren"

Ich habe von mir keine Daten preisgegeben, weder noch ein Personalbogen, noch meine Tele. Nr. herausgegeben. Meine Fragen waren nur, ob Sie für meinen Berufzweig eine Beschäftigungsmöglichkeit sehen. Bei der ersten Personalcheffin, wurd mir gesagt, dass aufgrund meiner Langzeitarbeitslosigkeit keine Chance auf eine Einstellung habe. Meine Fragen hinsichtlich von weiteren Qualifizierungsmöglichkeiten wurde nicht beantwortet.
Ein Job in der Deutschen Zeitarbeitbranche ist für mich kein Thema, so lange die Bedinngungen (Lohn, soziale Stellung usw.) sich nicht gravierend verbessern. Erst wenn so etwas passiert, dann könnte man darüber mal nachdenken....

Meine Einladung war ein Entwurf vom Amt. Es tand nicht einmal die genaue Zeit , wenn die Zeitarbeitsmesse stattfindet auf der Einladung, auch mein Hartz4 Haftnummer fehlte...oh je, da mnuss ja chaos herrschen.

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