EGV unter Vorbehalt..,

Begonnen von Jumper, 11:54:43 Mo. 09.Mai 2011

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Rudolf Rocker

Ich sehe das auch so, dass der Jobpoint zusätzlich zur Bürgerarbeit laufen soll!!
Da würde bei mir die Frage aufkommen,  warum die mich beim Schreiben meiner Bewerbungen unbedingt überwachen wollen?
Eine weitere ungeklärte Frage sind die Fahrtkosten a) Jobpoint und b) Bürgerarbeit!
Außerdem ist wichtig, das die Erstattung der Bewerbungskosten versagt werden kann, mit der Begründung man hätte das ja auch beim JC ausdrucken lassen können.
Völlig unakzeptabel finde ich die Vorschriften bei wem ich mich zu bewerben habe (ZAF, Minijobs).

Diese EGV hat so viele "Stolperfallen" das ich die Finger davon lassen würde!!
Alle Leistungen, die das JC betreffen sind eh durch das SGB II geregelt.
Da kommen nur merkwürdige Pflichten für den "Kunden" dazu die ich doch für sehr fragwürdig halte und die doch sehr stark in mein Mitbestimmungsrecht eingreifen!
Meldepflicht jeden Montag um xx Uhr kenne ich bisher eigentlich nur von Strafverfolgungsbehörden! Und da bedarf es immerhin noch einer richterlichen Anordnung!!

Jumper

So hier mal die Aktuelle EGV die im Juli ausläuft.
Soll ich nicht noch bei dem Anschreiben,so wie Rotkaeppchen meinte was von Durchführungsbestimmungen und Ermessungsspielraum aufnehmen?
Bis auf die drohene Bürgerarbeit ist sie ja ok..Bewerbungskostenzuschuss hab ich bekommen..beantragt!
Bürgerarbeit ist für mich Zwangsarbeit!
Die EGV"s werd ich nie wieder unterschreiben.Also zwingen sie mir das auf.Armes Deutschland;(


Und für alle die noch immer an den Weihnachtsman glauben^^
Mit was für einem duchtriebenen Grinsen die Chefs hier argumentieren ist der Hammer!
Schaut euch alle 3 Teile an!


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Das beste die Reaktion auf die aussage"Trotzdem ist das doch ihr Zulieferer";)Vom" Herrn" Kuhn..ein echter "Gutmensch"!


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Jumper

@schwarzrot

Danke für die Hilfe...,nur die neue EGV wurde nicht zugeschickt sondern beim SB Termin vorgehalten..ohne wieso,weshalb ,warum?


Jumper

Gerade flattert mr die EGV als VA ins Haus..Datum 10.05...vorgelegt und zur ansicht mitgegeben am 03.05...^^!
Nützt das Aschreiben jetzt noch was???
Anscheiend war die bedenkzeit zu lange..,ich sagte er kann sie Montag haben..darauf die Antwort ..schmeisen sie es Unterschrieben einfach in Briefkasten^^
Text: Die EGV zwischen Träger und mir ist nicht zustande gekommen und wird als VA erlassen.

PS:Von Sanktion steht nix drin..,?
Nur für August wäre dann das Halbe Jahr "Aktivierung" vorbei..,und ich verstosse bei nichtantritt gegen die EGV was wohl Sanktioniert wird ohne wichtigen grund?.

LG

Rotkaeppchen

Zitat von: Jumper am 12:07:45 Do. 12.Mai 2011
@Rotkaeppchen

Die Termine Montags..,14uhr haben nix mit der Bürgerarbeit zu tun.Das "Job Point" ist ein Aushang von Stellen im BIZ.
Gehört wohl schon zur Aktivierungsphase.
Ich mach mal die Aktuelle EGV zum Reinstellen fertig...,

LG



Stimmt. Den Job-Point hätte ich jetzt glatt als Teil der Bürgerarbeit gesehen. Auf den Gedanken war ich gekommen, weil sich Bürgerarbeit zeitlich mit diesem Job-Point ja gar nicht zusammelegen lässt. Das haben die aber vermutlich anders gesehen.

Die Bürgerarbeit wird in deiner EGV nur "angekündigt" und nicht "zugewiesen". Das bedeutet, dass noch eine weitere EGV oder VA oder eine Zuweisung kommen muss, in der die Bürgerarbeit zugewiesen und auch bestimmt wird, denn durch die alleinige Ankündigung erfolgt keine Zuweisung. Wenn du aber die "Ankündigung" (d.h. diese EGV oder die bereits bestehene) unterschrieben hast oder unterschreibst, bedeutet das so gut wie: Sie dürfen mir jederzeit irgend eine Bürgerarbeit zuweisen".

Ich würde dann folgendes machen:

1) Gar nicht auf diese EGV reagieren. Wenn die dich fragen, warum du nicht unterschreibst, kannst du ja sagen: "Weil die Bürgerarbeit nicht bestimmt ist. Ich komme mir vor, als würde ich hier ein Blanko-Scheck unterschreiben. Sie können mir das ja gerne per Verwaltungsakt schicken".

2) Ich würde nicht erwähnen, dass eine EGV mit dem gleichen Inhalt vorliegt, denn die schicken dir sonst eine EGV mit einem etwas verändertem Text. Das wird die gar nicht interessieren, dass eine gültige noch vorliegt. Das Gesetz verbietet es nämlich nicht ausdrücklich, eine neue EGV abzuschließen. Die werden das als "Wir haben eine neue Strategie gefunden" auslegen, und schon dürfen sie das. Natürlich nur, wenn sie dir nicht den gleichen Wisch nochmals vorlegen. Ich würde die ruhig glauben lassen, dass du dumm bist und das nicht gemerkt hast, dass du 2 gleiche EGVen unterschreiben sollst. Wenn es hart auf hart geht hast du eine EGV mit diesem Text ja schon unterschrieben. Da kann dir keiner mehr etwas anhängen.

3) Ich meine, die schicken dir das nicht per VA, denn der VA wäre bis Ablauf der gültigen EGV überflüssig.

Sollten die wider Erwarten einen VA mit dem gleichen Text wie in der bereits unterschriebenen EGV schicken, kann man einen Widerspruch einreichen und reinschreiben, dass du eine EGV mit gleichen Inhalt schon unterschrieben hast und die noch gültig ist. Dann werden die etwas alt aussehen.

Zumindest meine ich, dass dir vor Ablauf der gültigen EGV nichts passieren kann, bis auf dass du evtl. einen Zuweisung für eine Bürgerarbeit bekommst.


Strombolli

Abgesehen davon, dass sich noch keiner zu meiner Variante, einer selbst (zum eigenen Vorteil natürlich) umformulierten EGV als Gegenentwurf vorzulegen, geäussert hat, habe ich da einmal eine Frage:

Wieso muß man, wenn man in einer "Entgeltmaßnahme [1 Jahr]" oder einer "KommunalKombi [3 Jahre]" war, eigentlich nochmal aktiviert werden?
In unserer Region wird das so gemacht. Man hat es doch schon bewiesen, das man "aktiv" ist!

Kann sein, dass ich da wieder etwas falsch verstehe, aber für mich sind diese wiehernden Amtsschimmel was für den Abdecker (Schlachter)!
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Rotkaeppchen

Zitat von: Jumper am 14:23:43 Do. 12.Mai 2011
Gerade flattert mr die EGV als VA ins Haus..Datum 10.05...vorgelegt und zur ansicht mitgegeben am 03.05...^^!
Nützt das Aschreiben jetzt noch was???
Anscheiend war die bedenkzeit zu lange..,ich sagte er kann sie Montag haben..darauf die Antwort ..schmeisen sie es Unterschrieben einfach in Briefkasten^^
Text: Die EGV zwischen Träger und mir ist nicht zustande gekommen und wird als VA erlassen.

PS:Von Sanktion steht nix drin..,?
Nur für August wäre dann das Halbe Jahr "Aktivierung" vorbei..,und ich verstosse bei nichtantritt gegen die EGV was wohl Sanktioniert wird ohne wichtigen grund?.

LG
+

Sorry, dieses posting von dir hab ich übersehen. Ist der VA mit den beiden EGVen identisch? Wenn ja, würde ich folgenden Widerpsruch schreiben und diesen bitte erst wenn die Frist für den Widerspruch langsam abläuft abschicken (d.h. in ca. 4 Wochen).

Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom....

Gegen diesen Verwaltungsakt lege ich aus folgenden Gründen fristgerecht Widerspruch ein:

Der Text dieses Verwaltungsaktes liegt ihnen in identischer Form einer unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung schon sein ...(hier das Datum, in dem du die 1. EGV unterschrieben hast)..... vor.

Bitte stellen Sie die aufschiebende Wirkung bis zum....(Frist von einer Woche)... wieder her, da ich diese ansonsten per einstweiliger Anordnung vom Sozialgericht...(Name deines SG)..... wieder herstellen lassen werde.

Mit freundlichen Grüßen


Und wenn die das nicht machen, dann würde ich wirklich zum SG hingehen. Es bringt dir aber alles nicht viel, denn nach Ablauf der 1. EGV muss sowieso eine neue abgeschlossen werden.


Jumper

Im VA ist bis auf..,

"Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen in ihrem Persönlichen Verhältnissen eien Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten"
In der nichtunterschriebenen über den Rechtsfolge...,

"Wiederspruchsrecht"
.......sollten sie wiederspruch einlegen,beachten sie bitte ,das dieser keine aufschiebende Wirkung hat.Das heißt,Sie sind trotz ihres Widerspruchs an ihre Pflichten aus dieser per VA ergangenen EGV gebunden.

Rotkaeppchen

Nee, darum geht es nicht. Der 1. Satz steht nur in EGVen und der 2. steht nur in VA.

Ich würde den Widerspruch so schreiben, und wenn die sich nicht mehr melden, kannst du die mit dem SG noch etwas ärgern. Dann melde dich nochmal. Aber bringen tut es nichts.

Jumper


Jumper

Und es geht Weiter!^^

Jetzt hab ich eien "Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion"bekommen,hätte mich vor 2 Wochen beim ZA(Schinder)melden müssen..Persönlich^^
war aber in der Woche Krank..kann darauf Sanktioniert werden???
Der SB will bis 10.Juni meien Stellungnahme zurück.Hab die KM leider einschmeisen lassen am Briefkasten von der Arge...mich würd nicht wundern wenn behauptet wird das er nichts bekommen hat.Mein Arzt kann es aber auch nochmal Bestätigen.?Wieso soll ich die auch nicht abgeben^^.
Den Wirderspruch gegen die andere Sache geht bald raus!

LG

Rudolf Rocker

ZitatDer SB will bis 10.Juni meien Stellungnahme zurück.Hab die KM leider einschmeisen lassen am Briefkasten von der Arge...mich würd nicht wundern wenn behauptet wird das er nichts bekommen hat

Niemals gibt man etwas beim JC ab, ohne sich den Empfang quittieren zu lassen. (z.B. Kopie der AU mit Eingangstempel des JC!)

Die Briefkästen der JC scheinen in unergründliche Tiefen oder andere Dimensionen zu führen! Das sind schwarze Löcher!
Was da hineingerät verschwindet auf nimmerwiedersehen!! ;D

Jumper

Wenn ich weil Krank nicht Sanktioniert werden darf eine Anhörung eintrudelt deutet wohl darauf hin meinst?^^ >:D

Mfg

Rudolf Rocker

Ja, das lässt vermuten, dass Deine AU im Orbit gelandet ist! ;D
Lass Dir doch von Deinem Hausarzt die AU nochmal austellen. (Das haben die wahrscheinlich noch im Rechner gespeichert!)
Die kannst Du ja  dem Anhörungsbogen beilegen mit dem Satz das Du die bereits am xxxx in den Briefkasten geworfen hast.


Rotkaeppchen

Das hat aber mit deiner EGV nichts zu tun.

In die Anhörung würde ich reinschreiben:

"Ich habe mich bei Firma xy nicht beworben, da ich zu dieser Zeit krank gemeldet war. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt Ihnen seit....vor."


Dann warte mal ab was kommt. Vielleicht haben die die AU doch erhalten. Ansonsten müsstest du zusehen, dass der Doc dir eine Kopie macht.



Jumper

Hallo zusammen,

Hab jetzt Antwort auf den Wiedespruch vom Amt bekommen,den ich eigentlich ziemlich kurz wie Rotkaeppchen meinte geschrieben hab.

"Der Text dieses Verwaltungsaktes liegt ihnen in identischer Form einer unterschriebenen Eingliederungsvereinbarung schon seit 00.01.2011 vor.

Bitte stellen Sie die aufschiebende Wirkung bis zum 00.06.2011 wieder her, da ich diese ansonsten per einstweiliger Anordnung vom Sozialgericht ...... wieder herstellen lassen werde."

Antwort vom Amt:
Ich werde Ihr Anliegen so schnell wie möglich prüfen.Dies kann einige Zeit dauern,Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht.
"Ihren wiedespruch habne sie nicht begründet.Nach den Gesetzlichen Vorschriften sind Sie hierzu nicht verpflichtet.Meien Feststellungen haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben,das der beanstandete bescheid fehlerhaft ist.
Ich bitte Sie deshalb bis....Datum...darzulegen,warum der Bescheid nicht richtig sein soll.Soweit Sie über Unterlagen verfügen,mit denen Sie nach Ihrer Ansicht die rechtswidrigkeit des bescheides belegen können,bitte ich Sie,mir zusammen mit Ihrer Stellungnahme Kopie diesesr Unterlagen zuzusenden.
Im Übrigen weise ich ausdrücklich darauf hin,dass nach §39 Nr.1 SGB 2 ein Wiederspruch gegen eine VA,der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder Pflichten erwebsfähiger Leistungsberechtigter bei der Eingliederung in Arbeit(hier die angefochtene EGV)regelt,Keien Aufschiebende Wirkung hat.
Für eine Aussetzung der EGV(§86a Abs.3 SGG)sehe ich keine Anlass.Eine mit dem Wiedespruch vom Datum..sinngemäß beantragte Aussetzung der EGV lehne ich daher ab.

Das die EGV nur alle 6 Monate abgeschlossne werden soll,vor allem wenn nichts anderes Vereinbart wurde,daran kann man sich halten.....MUß man aber nicht^^.???
Dann muß ich ihm wohl darlegen das ich über"Projekt Bürger..."nicht aufgeklärt wurde und auch meine Zustimmung nicht gegeben habe.
Es gibt auch kein Grund nach 3 Monaten eine identischen EGV nochmal zu unterschreiben.
Was meint ihr dazu?

LG,Jumper




Aloysius

Da kann ich nichts juristisch abgesichert dazu sagen, aber das die davon ausgehen, daß du Voraussetzungen per Unterschrift akzeotieren sollst, die man dir nicht schriftlich mitteilt, ist schon heftig.

Da könnten die dann ja dazu übergehen, Informationen einfach auf dem Amt auszuhängen, und wenn kein Widerspruch kommt, dann gilt's

So läuft das ja bei Erbteilen, wenn da jemand verstirbt, und der hat sagen wir mal ein Kind aus einer Beziehung von vor der Ehe, und die lesen den Aushang auf dem Amtsgericht nicht, dann kriegen sie ihren Erbteil nicht
Reden wir drüber

inline

Zitat von: AloysiusDas die EGV nur alle 6 Monate abgeschlossne werden soll,vor allem wenn nichts anderes Vereinbart wurde,daran kann man sich halten.....MUß man aber nicht

Das ist ja echt ein Witz. Dann würde ich den Widerspruch nächträglich begründen (Ihren wiedespruch habne sie nicht begründet)

Zunächst würde ich das o. g. Zitat aufgreifen und schreiben.
ja daran KANN man sich halten MUSS es aber nicht. Es gibt keine  keine (vorzeitige) 2 Vereinbarung, da man sich ja nicht dran halten MUSS ,wie sie ja selbst schon richtig festgestellt haben.

Sprich, die Zeit/Frist  der EGV ist noch nicht abgelaufen und ich werde auch keine weitere vorzeitig abschließen, denn ich MUSS es nicht.

Trotzdem, die Bürgerarbeit oder ähnliches kann auch ohne EGV bzw. EGV-VA zugewiesen werden.
So eine schwammige EGV würde ich nicht unterschreiben und der VA (Ersatz der EGV)  ist eigentlich Kosmetik,  bzw. hat nichts zu sagen.
Zuweisung geht halt auch ohne das  Ding. Dagegen kann man ggf. gerichtlich vorgehen, aber gegen so eine EGV-VA , das finde ich Energieverschwendung.

Aber hier ist es ja  interessant - mal schauen was die Gegenpartei noch so vom Stapel lässt -  bzw. wenn die es halt so wollen, erhält man so dem sein Job.  

Rotkaeppchen

ZitatIch werde Ihr Anliegen so schnell wie möglich prüfen.Dies kann einige Zeit dauern,Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht.
"Ihren wiedespruch habne sie nicht begründet.Nach den Gesetzlichen Vorschriften sind Sie hierzu nicht verpflichtet.Meien Feststellungen haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben,das der beanstandete bescheid fehlerhaft ist.
Ich bitte Sie deshalb bis....Datum...darzulegen,warum der Bescheid nicht richtig sein soll.Soweit Sie über Unterlagen verfügen,mit denen Sie nach Ihrer Ansicht die rechtswidrigkeit des bescheides belegen können,bitte ich Sie,mir zusammen mit Ihrer Stellungnahme Kopie diesesr Unterlagen zuzusenden.
Im Übrigen weise ich ausdrücklich darauf hin,dass nach §39 Nr.1 SGB 2 ein Wiederspruch gegen eine VA,der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder Pflichten erwebsfähiger Leistungsberechtigter bei der Eingliederung in Arbeit(hier die angefochtene EGV)regelt,Keien Aufschiebende Wirkung hat.
Für eine Aussetzung der EGV(§86a Abs.3 SGG)sehe ich keine Anlass.Eine mit dem Wiedespruch vom Datum..sinngemäß beantragte Aussetzung der EGV lehne ich daher ab.

Dann würde ich das noch hinterherschicken:

"Mein Widerspruch war durchaus begründet. Der Fehler liegt darin, dass ich 2 x einen identischen Verwaltungsakt erhalten habe, der teilweise auch während des gleichen Zeitraumes gültig sein soll. Wie soll ich das verstehen? Sollte ich allen Pflichten 2 x nachkommen? Letztendlich wurde Ihr Verwaltungsakt vom (Datum des 1. VA) nicht widerrufen.

Mit freundlichen Grüßen"




Jumper

Hallo,

Hab die begründung jetzt so geschrieben:

Diese EGV (0001.11)dieihnen Unterschrieben vorkiegt ist noch bis 00.07.11 gültig.
Während der Laufzeit einer EGV ist keien weitere zulässig,weder ersetzend noch ergänzend gemäß §15 SGB 2.
Nur aus wichtigem Grund kann die bestehende EGV gekündigt werden gemäß §59 SGB X.
In ihrem Anschreiben konnte ich keine Begründung finde,warum sie einseitig der Meinung sind,die bestehende EGV kündigen und mich zur Unterschrift einer neuen EGV-VA verpflichten zu können.
Daher sehe ich keine Grund,wieso meien alte EGV vor Ablauf,durch eine neue ersetzt werden muss.
Auch haben sich in meine Persönlichen verhältnissen keien wesentlichen Veränderungen ergeben,die eien solche "anpassung"notwendig machen würden.Auch über das "Projekt Bürgerarbeit"erfolgte keine Information.
Es handelt sich hierbei um ein Vertragsverhältniss das nur von beiden Seiten frühzeitig gekündigt werden kann.
Das recht auf Fehlerfreie Ermessensausübung behalte ich mir vor.
Ich bitte um Schriftliche Stellungnahme zum Sachverhalt.

MFG

Mal abwarten!

Im mom gibts natürlich Bewerbungterror vom SB und von etwa 30 bewerbungen die ich verschickt hab,bekam ich bei 3 einen  Schrieb wegen Angaben zum Bewerbungsverlauf....
Bei dem ersten war ich Krank geschrieben..KM verschwand im Briefkasten vom Amt(reiche ich nach)die andern beiden hab ich mich natürlich beworben und keine Rückmeldung bekommen.
So hab ich reingeschrieben in das Rückmeldungsschreiben..dann und dann beworben warte auf Antwort.
Hab den leisen verdacht das mich der SB Sanktionieren will weil ich die EGV nicht unterschrieben hab....,
Der muss ja das Jahr befristet angestellt auch "erfolge" vorweisen..Echt ein netter Typ^^

LG


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