Oury Jalloh: Selbstentzündung ausgeschlossen!

Begonnen von Rudolf Rocker, 22:06:05 Di. 10.Mai 2011

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Rudolf Rocker

ZitatSeit Januar läuft das Revisionsverfahren im Fall Oury Jalloh gegen Andreas Schubert vor dem Magdeburger Landgericht. Der damalige Dienstgruppenleiter hat sich erneut wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verantworten. Nachdem der Prozess anfangs nur schleppend in Gang kam und sich viele der bisher geladenen Zeugen nicht richtig erinnern wollten, kam es in den vergangenen Verhandlungstagen zu einer überraschenden Wende.


http://www2.de.indymedia.org/2011/05/307275.shtml

Kuddel

ZitatÜberwacht endlich die Überwacher!

In Dessau wurden Demonstranten verprügelt, die der lokalen Polizei Rassismus vorwerfen. Der Vorfall zeigt: Unsere Polizisten müssen besser kontrolliert werden.
http://www.fr-online.de/politik/kommentar-zu-oury-jalloh-ueberwacht-endlich-die-ueberwacher--,1472596,11413738,view,DEFAULT.html

Rudolf Rocker

ZitatPolizist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Fast acht Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau ist ein Beamter zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht urteilte, er habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Der Prozess musste neu aufgerollt werden, weil der BGH einen Freispruch aufgehoben hatte.



http://www.tagesschau.de/inland/jalloh120.html



Achtet mal auf die Aussage von Eddie Bruce Jones:

Zitat"Es ist schon ein bißchen seltsam, denn es hätte eine Anklage wegen Mordes sein sollen, doch am Ende blieb nur eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung übrig.
Die tatsächlichen Vorgänge, die zum Feuer führten, wurden völlig außer acht gelassen.
Das ist für Deutschland schon bedenklich."

Aloysius

Hier wenig verwunderliche Neuigkeiten zum Urteil


Zitat
Jalloh-Prozess Staatswaltschaft legt Revision gegen Urteil ein
erstellt 14.12.12, 23:33h, aktualisiert 15.12.12, 13:45h

...
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1355480186955&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312
Reden wir drüber

Rudolf Rocker

ZitatKeine Selbstverbrennung im Fall Oury Jalloh?

Ein neues Gutachten zum Fall des verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh in Dessau verweist auf die Beteiligung unbekannter Täter. Die "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" hatte gemeinsam mit dem irischen Brandgutachter Maksim Smirnou die Szenerie in mehreren Versuchen nachgestellt. Wie die Vertreter der Initiative am Dienstag in Berlin mitteilten, zeigten die Ergebnisse, dass der an Händen und Füßen gefesselte Gefangene im Januar 2005 das Feuer in seiner Polizeizelle nicht selbst gelegt hat. Er sei stattdessen mit Benzin übergossen und angezündet worden.

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/gutachten-oury-jalloh-nicht-selbst-angezuendet100.html

Strombolli

Man kann nur hoffen, dass die Wahrheit ans Licht kommt. - Es ist unerträglich in einem Bundesland zu leben, in welchem ein böser Tötungs-Verdacht im Raum steht.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Rudolf Rocker

Zitat von: Strombolli am 18:25:25 Di. 12.November 2013
Man kann nur hoffen, dass die Wahrheit ans Licht kommt. -

Ja und man kann der "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" und ihren UnterstützerInnen nicht genug dafür danken, das sie diesen unglaublich langen Atem haben und nicht locker lassen, um die Wahrheit ans Licht zu bringen.

Dafür mein ganz, ganz herzliches Dankeschön!

Kuddel

Mein Respekt für die Ausdauer und Zähigkeit der Aktivisten in diesem Fall.
Dieses Ergebnis darf nicht zu den Akten gelegt werden. Konsequenzen sind notwendig, denn wir haben Verhältnisse in denen Ähnliches jederzeit wieder passieren könnte.

NachbarArsch

Hierzu und zum NSU Prozeß nen netter und viel kommentierterTAZ Kommentar

http://www.taz.de/Schlagloch-Deutsche-Polizei/!127781/


Kuddel

ZitatMehr als ein Justizirrtum

Gutachten Der Afrikaner Oury Jalloh starb in einer Polizeizelle. Die These von der Selbstentzündung wird immer unhaltbarer




Sie haben den deutschen Behörden und der deutschen Justiz von Anfang an misstraut, die Mitglieder der Gedenkinitiative an Oury Jalloh. Der Afrikaner verbrannte im Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle. ,,Das war Mord!", riefen die Aktivisten bei den Prozessen gegen zwei mutmaßlich beteiligte Polizisten in Dessau und Magdeburg. Auf ihren Plakaten standen die gleichen drei Worte. Vor einem dritten Prozess ergriffen sie selbst die Initiative und gaben ein eigenes Brandgutachten in Auftrag. Und das bringt die bislang vorherrschende These von einem Selbstmord Jallohs tatsächlich ins Wanken.

Freunde hätten ihnen geraten, einen Gutachter aus dem Ausland zu bestellen, berichtete Mouctar Bah, ehemals enger Freund von Jalloh, bei der Vorstellung des Gutachtens in der vorigen Woche. Dennoch habe man zunächst versucht, deutsche Experten zu konsultieren, unter anderem in Köln. Sie lehnten jedoch durchweg ab. Die Aufgabe übernahm schließlich der aus Weißrussland stammende und im irischen Waterford lebende Maksim Smirnou. Er hat sich nach eigenen Angaben seit zehn Jahren mit der Untersuchung von bislang 300 Brandfällen befasst.

Geprägt von dubiosen Annahmen

Das Gutachten erschüttert die Annahme, dass Oury Jalloh die Matratze einer Zelle im Keller des Polizeireviers Dessau selbst angezündet haben soll. Gestützt wurde diese Theorie bislang auf ein ominöses Feuerzeug und die Tatsache, dass der aus Sierra Leone stammende Immigrant am frühen Morgen des 7. Januar 2005 nach angeblicher Belästigung von Frauen stark alkoholisiert aufgegriffen wurde. Revierleiter Andreas S. war vor einem knappen Jahr wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Vorgeworfen wurde ihm lediglich, seine Aufsichts- und Obhutspflichten verletzt zu haben.

Wie aber sollte sich der Afrikaner, an Händen und Füßen auf der Pritsche fixiert, selbst angezündet haben? Auf einer feuerfesten Matratze in einer leeren gekachelten Zelle? Mit diesen Fragen schienen sich sowohl Amts- als auch Landgericht arrangiert zu haben. Auch ein externer Zellennachbau und eine Simulation der wahrscheinlichen Ereignisfolge brachten keine neuen Erkenntnisse zur Brandursache. ,,Wirklich aufgeklärt wird der Fall vermutlich nie", schrieb deshalb eine Magdeburger Tageszeitung nach dem Urteil im Berufungsprozess, gegen das inzwischen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision beantragt haben.

Experte Smirnou ging nun offenbar weitaus systematischer vor. Ein Schweinekadaver musste den menschlichen Körper simulieren. Es zeigte sich zunächst, dass ohne Brandbeschleuniger ein Ausbrennen des Matratzenschaumstoffs nur bei nahezu vollständiger Entfernung der Matratzenhülle möglich war. Selbst bei Einsatz eines Brandbeschleunigers, getestet wurden hier immerhin bis zu fünf Liter Benzin, konnten keine so vollständigen Verbrennungserscheinungen an Matratze und Körper beobachtet werden wie an jenem Januartag in der Zelle 5 des Polizeireviers. Der Gutachter folgert, dass damals auf jeden Fall ein Brandbeschleuniger im Spiel gewesen sein muss, ohne den auch nicht die tatsächlich beobachtete starke Entwicklung schwarzen Rauches aufgetreten wäre. Und er vermutet, dass die Matratze manipuliert gewesen sein müsste, um eine derartige Brandwirkung zu erzielen.

Feuerzeug ohne DNA-Spuren


Der Gutachter weist außerdem auf Widersprüche hin zwischen dem Ort, an dem der Brand angeblich ausgebrochen sein soll, und der Stellung, in der die Leiche gefunden wurde. Eine gravierende Ungereimtheit sieht er darin, dass bei der Obduktion des Leichnams im Urin nicht das erwartete Stresshormon Noradrenalin nachgewiesen wurde, das in Panik auf jeden Fall ausgeschüttet würde. ,,Oury Jalloh war bei Ausbruch des Brandes schon nicht mehr bei Bewusstsein", formuliert Smirnou daher seine schwer wiegende Hypothese. Ein erst bei einer zweiten Autopsie festgestellter Nasenbeinbruch hatte bereits während der Ermittlungen Fragen aufgeworfen, die nicht beantwortet wurden.

Smirnou stellt auch infrage, ob die Liste der sichergestellten Gegenstände korrekt geführt wurde. An dem Feuerzeug befanden sich weder DNA-Spuren des Opfers noch Spuren der Kleidung. Es sei ,,wissenschaftlich ausgeschlossen, dass dieser Feuerzeugrest jemals in Kontakt mit Oury Jalloh oder der Matratze war", behauptet der Brandexperte.

Die Jalloh-Gedenkinitiative und sechs Einzelpersonen haben auf der Basis dieses Gutachtens Strafanzeige beim Generalbundesanwalt Harald Range gestellt – gegen unbekannte Polizisten, wegen Totschlags oder Mordes. Geschickt haben sie Range nicht nur das Gutachten, sondern auch eine Aufzählung verschwundener oder manipulierter Beweismittel und widersprüchlicher Zeugenaussagen in den Prozessen.

Die Justiz zeigt sich betroffen

Sie kritisieren insbesondere, dass in den bisherigen Verfahren die Möglichkeit ausgeschlossen wurde, dass sich Dritte einen Zugang zum Zellentrakt verschafft haben könnten. ,,Aber Dritte müssen mitgewirkt haben", erklärt Initiativensprecher Thomas Ndindah. Dass sich die Anzeigenerstatter an den Generalbundesanwalts gewandt haben, begründen sie damit, dass es sich ,,im vorliegenden Fall um eine besonders schwere Straftat mit Bezug zur inneren Sicherheit und Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland handelt, da die zu ermittelnden Täter notwendigerweise exekutive Amtsträger des Bundeslandes Sachsen-Anhalt sein müssen". Dessen Justizorgane hätten neun Jahre lang eine rechtsstaatliche Aufklärung des Falles boykottiert.

Ein Vertreter dieser Justiz, der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann, zeigte sich sichtlich betroffen. Es handele sich um ,,sehr ernste, überraschende und zum Teil erschreckende Informationen", kommentierte er die neuen Erkenntnisse. Ohne Brandbeschleuniger seien offenbar die im Revier protokollierten Zeitabläufe nicht realistisch. Die Polizeibeamten hatten ein erstes Anschlagen des Rauchmelders ignoriert, angeblich weil dieser häufig fälschlicherweise Alarm schlage. Das werde schon seit längerem geprüft, erklärte Staatsanwalt Bittmann. Wenn es konkrete Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gebe, müsse man sie aufgreifen.

Nicht der einzige ungeklärte Todesfall


Genau diese Wiederaufnahme der Ermittlungen fordern Linke und Grüne im Landtag von Sachsen-Anhalt. Die Linken-Innenpolitikerin Gudrun Tiedge verlangte außerdem ein Ende der ,,Kriminalisierung und Diskreditierung der Initiative und aller kritischen Prozessbegleiter". Und ihr Kollege Sebastian Striegel von den Grünen erwartet vom Bundesgerichtshof, dass er über die beantragte Revision im Licht dieser neuen Erkenntnisse entscheidet.

Darauf setzen die Freunde des Opfers schon lange nicht mehr, was nicht nur an der Bestellung eines internationalen Gutachters deutlich wird. Sie erinnern daran, dass 1997 und 2002 in diesem Dessauer Polizeirevier bereits zwei Männer an inneren Verletzungen und an einem Schädelbasisbruch starben – unter ähnlich ungeklärten Umständen.
http://www.freitag.de/autoren/der-freitag/mehr-als-ein-justizirrtum

xyu

ZitatFlüchtling tot: Notruf ignoriert?
Heiligenhaus. Bereits am Sonntag ist ein akut erkrankter Bewohner eines Asylbewerberheims im nordrhein-westfälischen Heiligenhaus verstorben. Andere Bewohner der Notunterkunft werfen den Rettungsdiensten vor, auf Notrufe nicht beziehungsweise zu spät reagiert zu haben. Dies berichtete die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) am Dienstag abend auf ihrer Internetseite. Die Kreisverwaltung Mettmann erklärte, es habe keine Verzögerungen gegeben. Nach Angaben der »Karawane für die Rechte der Flüchtlinge« berichteten Bewohner der Unterkunft, daß zwei Stunden lang kein Rettungswagen erschienen sei. Am Dienstag demonstrierten Asylbewerber spontan vor dem Rathaus in Heiligenhaus, um die Aufklärung der Todesursache zu fordern. Laut WAZ ermittelt die Staatsanwaltschaft Wuppertal. Sie werte außerdem die Telefonbänder der Rettungsleitstellen aus.

(jW)

Gedenkdemonstration am 12. Dezember, 16 Uhr, Notunterkunft für Flüchtlinge an der Ludgerusstraße, Heiligenhaus
http://www.jungewelt.de/2013/12-12/017.php

Rudolf Rocker

ZitatDrama im Heiligenhauser Asylbewerberheim: Asylbewerber Hassan (44) aus Ghana liegt im Sterben, doch der Krankenwagen lässt Stunden auf sich warten – so erzählen es jedenfalls die Mitbewohner. Der Kreis berichtet von einem Anruf unter der Notrufnummer. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Wuppertal, was passiert ist.

http://www.derwesten.de/staedte/heiligenhaus/asylbewerber-stirbt-in-heiligenhaus-staatsanwaltschaft-wuppertal-ermittelt-id8759820.html



ZitatProteste nach Tod eines Asylbewerbers

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/ratingen/proteste-nach-tod-eines-asylbewerbers-aid-1.3878133

Strombolli

Ich finde das ein solcher Vorfall zum Himmel stinkt und jegliche Freiheitsbeteuerungen und Präsidentenboykotte Lügen straft. Deshalb finde ich das offizielle, unter der Decke gehaltene Deutschland einfach nur zum Kotzen, abscheulich, widerwärtig und menschenverachtend!

Und wieder ein paar Punkte auf der Skala des ROTWERDENS. (und ich meine jetzt nicht die Schamröte)
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Kuddel

ZitatOury Jallo: »Institutionelle Vertuschung«
Flücht­lings­in­itia­ti­ven wer­fen Ge­ne­ral­bun­des­an­walt Igno­ranz vor

Von Susan Bo­na­th

Die In­itia­ti­ve »In Ge­den­ken an Oury Jal­loh« hat sich mit einem of­fe­nen Brief an den Ge­ne­ral­bun­des­an­walt Ha­rald Range ge­wandt. Darin wirft ihm der Autor des Tex­tes, Tho­mas Nd­in­dah, vor, In­di­zi­en für ein Tö­tungs­ver­bre­chen zu igno­rie­ren. Als Täter, so Nd­in­dah, kämen Po­li­zei­be­am­te in Frage. »In dem Fall würde es sich um eine be­son­ders schwe­re Straf­tat mit Bezug zur in­ne­ren Si­cher­heit han­deln.«
http://antifadueren.blogsport.de/2014/03/09/oury-jallo-institutionelle-vertuschung/

Kuddel

ZitatKein Visum für Oury Jallohs Bruder

Am Donnerstag wird Oury Jallohs Tod in einer Dessauer Polizeizelle vor Gericht verhandelt. Sein Bruder sollte dabei sein, darf aber nicht einreisen.



Protestplakat zum Tod von Oury Jalloh.  Bild: dpa

BERLIN taz | Am Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erneut den Feuertod des Afrikaners Oury Jalloh. Sein Bruder Mamadou Saliou Diallo soll nicht dabei sein: Die deutsche Botschaft in Conakry, Guinea, weigert sich, dem Nebenklagevertreter ein Visum zu erteilen.

Jalloh, ein Asylbewerber aus Sierra Leone, war 2005 an Händen und Füßen gefesselt ums Leben gekommen, als in seiner Zelle ein Feuer ausgebrochen war. Die Ursache ist bis heute ungeklärt – trotz zweier Prozesse.

Jallohs Bruder wollte am Samstag nach Deutschland fliegen. Die Botschaft lehnte seinen Visumsantrag jedoch mit der Begründung ab, seine Absicht, vor Ablauf des Visums wieder auszureisen ,,konnte nicht festgestellt werden". Auch habe er den ,,Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts nicht nachgewiesen." Jallohs Bruder war in der Vergangenheit bereits zwei Mal zu Gerichtsterminen nach Deutschland gekommen – und wie vorgesehen wieder ausgereist.

Zudem, so die Botschaft, habe er nicht ausreichend nachgewiesen, wie er seinen Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten wolle. Eine Verpflichtungserklärung von Unterstützern, die für seinen Unterhalt aufkommen wollen, reichte der Botschaft nicht.

Die Initiative ,,Gedenken an Oury Jalloh" sprach von einer ,,rassistisch motivierten Erniedrigung von Hinterbliebenen eines Todesopfers exekutiver Gewalt". Die Unterstellung, Diallo wolle nach der Verhandlung in Deutschland bleibe, sei ,,widerwärtig und anmaßend".
Polizisten in Revision

In der Revisionsverhandlung prüfen die Richter die Verurteilung eines ehemaligen Dienstgruppenleiters der Polizei zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro wegen fahrlässiger Tötung. Die Entscheidung des BGH könnte auch ein laufendes Ermittlungsverfahren der Dessauer Staatsanwaltschaft zur Klärung der Todesursache beeinflussen.

Die beiden Verteidiger des inzwischen 54 Jahre alten Polizisten wollen vor dem BGH erreichen, dass das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom Dezember 2012 gekippt wird. Sie streben einen Freispruch an – wie 2008 bereits das Landgericht Dessau in erster Instanz entschieden hatte.

Aber auch die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Magdeburger Urteil eingelegt. Sie will vom BGH geklärt wissen, ob die Ereignisse vom 7. Januar 2005 auch als Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu werten seien. Dies könnte dann in einem neuen Prozess eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr, das Ausscheiden des Polizisten aus dem Dienst und das Erlöschen von Pensionsansprüchen bedeuten.
Keinen Richter benachrichtigt

Auch die Revision der Nebenkläger stütze sich auf die Missachtung des Richtervorbehalts, sagte der Hamburger Rechtsanwalt Philipp Napp. Nach der Festnahme um 8.30 Uhr wäre aus Napps Sicht zwingend ein Richter zu benachrichtigen gewesen. Dies sei aber bis zu Jallohs Tod um 12.06 Uhr nicht geschehen.

Unterstützer der ,,Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" wollen mit drei Bussen aus Jena, Berlin und Leipzig zur BGH-Verhandlung nach Karlsruhe kommen. Ihr Sprecher Mouctar Bah sagte, er erwarte, dass etwa 80 Menschen dabei sein wollten.

Die Initiative hat bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeige wegen Mordes gestellt und das Gutachten eines irischen Brandexperten vorgelegt. Demnach habe der gefesselt auf einer Matratze liegende Jalloh das Feuer nicht selbst legen können. Es sei unmöglich, dass dieser sich selbst angezündet habe, sagte Bah in einer auf YouTube veröffentlichten Erklärung zur BGH-Verhandlung. Jalloh sei umgebracht worden, ,,nur weil er diese Hautfarbe hat".

Die Bundesanwaltschaft leitete die Anzeige an die Dessauer Staatsanwaltschaft weiter. ,,Es ist ein Todesermittlungsverfahren anhängig, das noch nicht abgeschlossen ist", sagte Oberstaatsanwalt Christian Preissner eine Woche vor dem BGH-Termin. Seine Behörde werde genau prüfen, zu welchen Ergebnissen der BGH kommen werde. Wenn Karlsruhe dem Landgericht Magdeburg in der Feststellung der Todesursache folge, ,,wird man sehen, wie es mit dem Ermittlungsverfahren weitergeht".
http://www.taz.de/Prozess-um-Feuertod-in-Polizeizelle/!144745/

Kuddel

ZitatGewaltenteilung aufgehoben ...

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs Karlsruhe hat heute, am 04.09.2014, das Urteil des Landgerichts Magdeburg (schriftl. Urteil vom Mai 2013) gegen den damaligen Dienstgruppenleiter Andreas Schubert für rechtskräftig erklärt. Damit wird auch ein Hypothesenkonstrukt über die mutmaßliche Nutzung eines so nicht vorhandenen Feuerzeugs zur Selbstanzündung als rechtsfehlerfreie Überzeugung höchstrichterlich geadelt. Trotz Anerkennung polizeilicher Willkür durch fehlende Aufklärung, Ignoranz gegenüber dem notwendigen Richtervorbehalt und andauernder gewalttätiger Zwangsmaßnahmen fügt der Karlsruher Strafsenat, der ohnehin schon überlangen Kette von Hypothesen, seine höchst eigene hinzu.

Der Senat unterstellt, dass ein beauftragter Richter den fortgeführten polizeilichen Rechtsbruch für zulässig erklärt hätte. Damit erteilen die höchsten Richter der BRD einen Freifahrtsschein selbst für tötliche polizeiliche Willkür und ermächtigen verfassungswidrige Exikutive durch judikative Gewalt.

OURY JALLOH – DAS WAR MORD!
http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/


https://vimeo.com/79113508

Troll

Eine Schweinerei jagt die andere, unglaublich.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Tiefrot

Hat im Ernst jemand erwartet, das der oder die Täter zur Verantwortung gezogen werden ?
Wir sind in Deutschland, da gibt es sowas nicht. Bei fremdländischen Menschen erst recht nicht, wie mir scheint.  X(
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Rudolf Rocker

ZitatNeue Zweifel im "Fall Jalloh"
Im Januar 2005 verbrannte der Sierra Leoner Oury Jalloh in deutschem Polizeigewahrsam. Wer hat das Feuer gelegt? Er selbst, wie die Justiz bislang glaubt? Oder waren es doch Polizisten? Neue Gutachten stellen die offizielle Version infrage.

Zehn Jahre, nachdem der Afrikaner Oury Jalloh in deutschem Polizeigewahrsam verbrannte, stellen neue Gutachten die offizielle Version des Hergangs infrage. Es spreche wenig dafür, dass der Brand in der Dessauer Zelle von Jalloh selbst gelegt wurde, sagten Gutachter aus England und Kanada bei einer Pressekonferenz in Berlin.

In Auftrag gegeben hatte die Gutachten die "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh". Ihrer Ansicht nach wurde Jalloh von Polizisten getötet. Die Gutachter - zwei Brandsachverständige, ein Rechtsmediziner und ein Experte für Giftstoffe - erklärten allerdings, dass sie in den Unterlagen zu dem Fall auch für diese These keine Beweise gefunden hätten.
Waren Brandbeschleuniger im Spiel?

Was genau in der Polizeizelle passierte, ist bis heute ungeklärt. Fest steht nur, dass die Matratze brannte und der an Händen und Füßen gefesselte Jalloh in den Flammen umkam. Die Justiz hatte in mehreren Prozessen keine Anhaltspunkte für eine Fremdbeteiligung am Tod des Afrikaners im Januar 2005 gefunden.

Die Gutachter aus England und Kanada bezweifeln nun, dass Jalloh überhaupt in der Lage gewesen sei, den Brand mit dem damals gefundenen Feuerzeug selbst zu legen. Zudem würden Verlauf und Stärke des Feuers darauf hinweisen, dass Brandbeschleuniger wie Benzin eine Rolle gespielt hätten, auch wenn davon keine Überreste gefunden worden seien.

Der Dessauer Staatsanwalt Olaf Braun wies darauf hin, dass derzeit ein weiteres Ermittlungsverfahren laufe. Man müsse sehen, wie die neuen Erkenntnisse zu den bisherigen Ermittlungen passten.
http://www.tagesschau.de/inland/jalloh-107.html

Rappelkistenrebell

Aus: Ausgabe vom 16.12.2015, Seite 4 / Inland

Der Staat im Fall Jalloh
Feuertod in der Zelle: Ermittlungsverfahren offenbar im Stand-by-Modus, Aktivisten befürchten endgültige Einstellung
Von Susan Bonath



Selbstmordthese ad absurdum geführt: Demonstration zum zehnten Todestag Oury Jallohs am 7. Januar 2015 in Dessau-Roßlau
Foto: Jens Wolf/dpa - Bildfunk

Oury Jalloh – das war Mord«: Am 7. Januar wird die Parole wieder durch Dessau in Sachsen-Anhalt hallen. Der Feuertod des Flüchtlings im dortigen Polizeirevier jährt sich zum elften Mal. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, 2005 gegründet von seinem Freund Mouctar Bah, hat mehr als ein Jahrzehnt Indizien gesammelt, die die amtliche Selbstmordthese ad absurdum führen. Sie hat erreicht, dass der Fall nach einem Freispruch vor dem Landgericht Dessau 2008 nicht zu den Akten gelegt wurde und dass – zumindest offiziell – wieder ermittelt wird. Doch damit könnte bald Schluss sein, fürchten die Aktivisten. Darauf gibt es Hinweise: Am 1. November erklärte Oberstaatsanwalt Folker Bittmann gegenüber der Frankfurter Rundschau, dass 2016 »nach der Befragung aller Experten« entschieden werde, »ob und wenn ja, wie es weitergehen soll«. Zudem lassen jüngere Dokumente, die jW vorliegen, wenig Aufklärungswillen der Dessauer Staatsanwälte erkennen.

Ende 2015, drei Jahre nachdem das Landgericht Magdeburg den vorgesetzten Dessauer Polizisten Andreas S. zu einer Geldstrafe verurteilt hat, weil er dem Verbrennenden »nicht schnell genug geholfen« habe, spricht vieles für Mord. Wie eine Sachverständige 2012 analysiert hatte, weist das Feuerzeug, mit dem der Gefesselte sich angezündet haben soll, keine einzige Spur aus der Todeszelle auf. Das verschmorte Utensil wurde wahrscheinlich nicht, wie behauptet (und nicht beweiskräftig dokumentiert), in einer Asservatentüte entdeckt, sondern manipuliert. Im Juli 2014 fand das Landeskriminalamt Baden-Württemberg noch mehr daran: eingeschmolzene Tierhaare und unversehrte Textilfasern auf verkohlten. Ein von der Initiative beauftragtes, vor zwei Jahren präsentiertes Gutachten legt nahe: Ohne Brandbeschleuniger kann das Feuer nicht so gewütet haben, wie auf Tatortfotos ersichtlich. Eine zweite jüngst vorgestellte Expertise bemängelt schwere Ermittlungsfehler. Zum Beispiel: Ein Foto der Rechtsmedizin Halle zeige nicht, wie angegeben, die Luftröhre des Opfers, sondern die Speiseröhre. Ungeklärt ist ferner: Was weiß die Polizistin Beate H. wirklich über den Tathergang? Am Tag des Geschehens und vor Gericht hatte sie beteuert, Jalloh noch elf Minuten nach Anschlagen des Rauchmelders rufen gehört zu haben. Das ist unmöglich, denn er hatte, wie man heute weiß, kein Kohlenmonoxid im Blut. Er kann also keinen Rauch mehr eingeatmet haben.

Die Ermittlungsakten enthalten sogar Hinweise auf mögliche Täter: Ein Justizangestellter bezichtigte einen inzwischen pensionierten Polizisten – früher Chemiearbeiter und Feuerwehrmann – der Brandlegung. Ersterer wurde vernommen, der Beschuldigte offenbar nicht. Nach jW-Informationen wurde zudem ein Disziplinarverfahren gegen den Zeugen geführt. Eine zweite Anzeige aus dem Jahr 2013 belastete einen weiteren Polizisten. Dieser sei wegen Kontakten ins Neonazimilieu bereits vor dem Brand versetzt worden. Einer Freundin habe er detailliert gestanden, das Feuer auf »Bitte« eines Kollegen entfacht zu haben. Die Frau habe es ihrem Mann zugetragen, der sich an Dritte wandte. Der Generalbundesanwalt wies die Anzeige zurück nach Dessau. Erneut vernahm man dort nur die Überbringer der Nachricht, durchsuchte die Wohnung eines Zeugen, beschlagnahmte Datenträger – erfolglos. Wieder blieben der Beschuldigte und die mutmaßliche Mitwisserin unbehelligt. Bittmann teilte hingegen am 8. Dezember gegenüber jW mit: Man sei dieser Anzeige »intensiv nachgegangen«. »Sie hat sich nicht als Spur zum realen Fall erwiesen.« Weitere Fragen wehrte der Behördenchef ab. Es gebe derzeit »nichts Berichtenswertes«.

Nicht berichten will Bittmann über etwaige Absichten zur Einstellung. Er will nicht sagen, ob es eine Option sei, die Zeugin H. auf mögliches Tathergangswissen zu überprüfen oder ob das Feuerzeug genauer untersucht wird. Denn vielleicht wäre die Herkunft der unverbrannten Textilfragmente zu entschlüsseln, was wiederum Hinweise auf den wirklichen Verbrennungsort liefern könnte. Auch darüber, ob es neue Brandversuche geben soll, schweigt der Staatsanwalt. Dabei riet ihm das Würzburger Institut für Rechtsmedizin im Februar 2015 dringend dazu. Die Experten hatten vier mögliche Szenarien mit Brandlegung durch Dritte geprüft und zwei davon als »denkbar« eingestuft. Sie würdigten auch Smirnous Abbrandexperimente – zum Beispiel an einer Matratze – als richtigen Ansatz. Diese sollten unter realitätsnäheren Bedingungen wiederholt werden. Sie schlugen sogar entsprechende Einrichtungen vor. Zehn Monate später ist hier, wie es scheint, noch nicht viel passiert.

Den Stillstand beklagen die Aktivisten seit langem. Am Unvermögen der Staatsanwälte dürfte das nicht liegen. Eher darf man wohl fragen: Was würde passieren, müssten sie einräumen, dass ein Flüchtling von Polizisten gefesselt und verbrannt wurde, dass ein ganzer Beamtenapparat aktiv mit dafür gesorgt hat, dass Spuren verwischt werden konnten und trotz Indizien nie nach einem Täter gesucht wurde? Dann würde es in Sachsen-Anhalt um mehr als »nur« kollektives Versagen gehen.

Quelle

http://www.jungewelt.de/2015/12-16/022.php

Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Rappelkistenrebell

"Die Oury-Jalloh-Initiative braucht unbedingt noch Spenden, um ein 2015 vorgestelltes Gutachten zu bezahlen

ÜBER 100 SPENDER*INNEN IN DER LETZTEN WOCHE
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Direkt-Spenden und Soli-T-Shirts:
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Spendenkampagne auf Betterplace.org:
https://www.betterplace.org/de/projects/32717

https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2015/11/18/solidaritaet/


https://initiativeouryjalloh.files.wordpress.com/2007/03/aufklc3a4rung-und-widerstand-braucht-eure-spenden.pdf

Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Rappelkistenrebell

Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Rappelkistenrebell

Aus: Ausgabe vom 20.06.2016, Seite 4 / Inland

Die Toten von Dessau
Gedenken an den im Polizeigewahrsam verbrannten Oury Jalloh und weitere Opfer. Vorwurf der Vertuschung und Arbeitsverweigerung
Von Susan Bonath, Dessau


Mysteriöse Todesfälle gibt es in Dessau zuhauf: Demonstration der Initiative »In Gedenken an Oury Jalloh« am Sonnabend
Foto: Susann Bonath

Schluss mit Vertuschungen durch Polizei und Justiz«: Das forderten Dutzende Demonstranten am Sonnabend in Dessau (Sachsen-Anhalt). Aufgerufen hatte die Initiative »In Gedenken an Oury Jalloh«. Seit elfeinhalb Jahren ringt diese um Aufklärung des Feuertods des Flüchtlings aus Sierra Leone. Oury Jalloh verbrannte am 7. Januar 2005 gefesselt in einer Dessauer Polizeizelle. Fast 100.000 Euro steckte die Initiative bisher in von ihr selbst veranlasste Ermittlungen. Die Demonstranten machten deutlich: Jalloh starb nicht als einziger auf ungeklärte Weise im Dessauer Gewahrsam.

»Wir gedenken auch Hans-Jürgen Roses und Mario Bichtemanns«, betonte Redner Thomas Ndindah vor dem Justizgebäude der Doppelstadt Dessau-Roßlau. Rose wurde 1997 kurz nach seiner Entlassung aus einer Ausnüchterungszelle von Passanten wenige Meter vom Polizeirevier entfernt gefunden. Wenig später verstarb er in der Klinik an schweren inneren Verletzungen. Nach jW-Informationen sollen Polizisten ihn mit Handschellen gefesselt und Schlagstöcke eingesetzt haben. Bei ihren Aussagen hätten sich deutliche Widersprüche aufgetan. Die Ermittlungen verliefen jedoch im Sande.

Der Obdachlose Bichtemann war Ende 2002 in Zelle Nummer fünf ums Leben gekommen. In dieser verbrannte gut zwei Jahre später auch Oury Jalloh, derselbe Revierarzt Andreas B. und Dienstgruppenleiter Andreas S. waren im Einsatz. Auf welche Weise Bittermann den als Todesursache diagnostizierten Schädelbasisbruch erlitt, wurde nie geklärt. Die Dessauer Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein. Als die PDS-Landtagsfraktion 2005 eine Neuaufnahme des Verfahrens forderte, lehnte Oberstaatsanwalt Christian Preissner dies ab. Er war auch unter seinem Vorgesetzten Folker Bittmann für den Fall Jalloh zuständig. Ende 2015 wurde Preissner pensioniert. Bittmann leitet seit Anfang 2005 die Staatsanwaltschaft in Dessau.

Ndindah warf der Dessauer Behörde vor, sie habe »in allen drei Fällen versagt«. Sie habe Indizien auf Misshandlungen durch Polizisten und deren offenkundige Falschaussagen nicht verfolgt. Beamte hätten ungehindert Beweise entsorgt. »Besonders krass« sei dies im Fall Jalloh. Laut Gerichtsakten verschwanden unter anderem Polizeijournale, Fahrtenbücher und eine Handfessel. Weitere Akten wurden während eines laufenden Prozesses vernichtet. Das Video von der Tatortsicherung bricht nach vier Minuten ab. Es existieren somit keine Filmaufnahmen von der Beweisaufnahme. Ein Feuerzeug, das der Gefesselte bei seinem angeblichen Selbstmord benutzt haben soll, wurde erst Tage später den Asservaten beigefügt. 2012 analysierten Gerichtsgutachter, dass es weder DNA vom Opfer noch Spuren aus der Zelle aufwies. Auch medizinische Sachverständige zweifelten die Selbstentzündungsthese an. Fraglich ist auch, wie Jalloh binnen weniger als einer halben Stunde auf einer feuerfest umhüllten Matratze in einer winzigen, gefliesten Zelle bis zur Unkenntlichkeit verbrennen konnte. »Trotzdem pochen die Ermittler stur auf Selbstmord, weil man keinem Polizisten eine konkrete Handlung nachweisen kann«, so Ndindah.

Auf ihrem Weg zum Polizeirevier gedachten die Demonstranten weiterer Dessauer Gewaltopfer. Der Mosambikaner Alberto Adriano wurde im Juni 2000 von Neonazis zu Tode geprügelt. Vor der Gedenktafel im Stadtpark sagte ein Redner, offenbar sei der Fall nur aufgeklärt worden, weil die Generalbundesanwaltschaft ermittelt hatte. Im Fall Jalloh hatte die Behörde 2014 unter Harald Range ein Einschreiten abgelehnt.

Auch der chinesischen Austauschstudentin Yangjie Li widmeten die Teilnehmer eine Kundgebung sowie eine Schweigeminute. Die grausam entstellte Leiche der 25jährigen wurde am 13. Mai in einem Gebüsch in Dessau gefunden. Dort legten die Demonstranten Blumen nieder. Den Eltern und Angehörigen sprachen sie ihr »tiefstes Mitgefühl« aus.

Im Fall Yangjie Li hat sich indes der Tatverdacht gegen den Polizistensohn Sebastian F. und dessen Verlobte Xenia I. erhärtet. Die Magdeburger Staatsanwaltschaft prüft, ob die Eltern Ermittlungen manipuliert haben. Stiefvater Jörg S., als Revierleiter inzwischen suspendiert, soll dabei beobachtet worden sein, wie er Gegenstände aus dem Wohnhaus der Beschuldigten trug. Dort befindet sich auch der mutmaßliche Tatort. Mutter Ramona S. hatte sich freiwillig der Ermittlungsgruppe angeschlossen und Zeugen befragt. Bittmann, dessen Behörde das Mordverfahren führt, sah zuletzt trotzdem »nicht den geringsten Hauch eines Anfangsverdachts«. In Dessau, mahnte Thomas Ndindah, zeige sich deutlich, wie die Staatsanwaltschaft Polizisten schützte. Nicht nur im Fall Jalloh habe sie »Arbeitsverweigerung« begangen. »Dieser Verfassungsbruch ist das größte Verbrechen«, so Ndindah.


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Kuddel

ZitatNeues Brandgutachten zu Oury Jalloh
Beharrlichkeit zahlt sich aus

Die Staatsanwaltschaft Dessau will den Brand simulieren lassen, der 2005 Oury Jalloh in einer Polizeizelle tötete. Zu verdanken ist das Aktivisten.



Präsentation des letzten Brandgutachtens im Oktober 2015 


Wäre es nach der Justiz gegangen – nur eine Handvoll Menschen würden sich heute noch an Oury Jalloh erinnern. Der Fall wäre, man kann das heute mit Fug und Recht sagen, schnell zu den Akten gewandert, ohne dass geklärt worden wäre, was passiert ist. Aber heute, elf Jahre später, beschäftigt der mysteriöse Tod des sierra-leonischen Asylbewerbers im Polizeigewahrsam noch immer Richter, Staatsanwälte und Gutachter.

Am 18. August soll nun das Geschehen in der Zelle 5 des Gewahrsamstrakts des Dessauer Polizeireviers nachgestellt werden. Ein Schweizer Sachverständiger soll den Brand simulieren, bei dem der 36-jährige Jalloh im Januar 2005 starb. ,,Das machen wir, um Transparenz in dem jetzt laufenden Verfahren zu schaffen", sagt Olaf Braun, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Festzuhalten ist vor allem eines: Beharrlichkeit zahlt sich aus. Die Initiative Gedenken an Oury Jalloh hat nicht aufgegeben, nach der Wahrheit zu suchen. Schon die schweren Verletzungen an Jallohs Leiche wären nie bekannt geworden, wenn die AktivistInnen nicht das Obduktionsergebnis der Staatsanwaltschaft in Zweifel gezogen. Sie veranlassten eine privat bezahlte, zweite Obduktion, die Frakturen am Schädel nachwies. Und so ging es weiter, durch zwei Verfahren und jahrelange Revisionsprozesse, als Nebenkläger.

Doch diese Verfahren sollten immer nur klären, ob die wachhabenden Polizisten zu langsam auf den Feueralarm reagierten. Dass Jalloh sich selbst angezündet hatte, wurde stets vorausgesetzt. Genau das zweifeln die AktivistInnen an.

Keine Euphorie

Als irgendwann alle Möglichkeiten ausgeschöpft schienen, gaben sie nicht auf: Sie sammelten Geld für ein Brandgutachten, das die Justiz selbst hätte bestellen sollen. Erst dann, 2013, nach dem Abschluss zweier Verfahren, als das Video von den Versuchen des privaten Brandgutachters der Presse ganz offensichtlich vor Augen führte, dass die Selbstentzündungsthese unplausibel ist, leitete die Staatsanwaltschaft ein neues Ermittlungsverfahren ein: gegen einen ,,Unbekannten", der Jalloh angezündet haben könnte. Der nun geplante Brandversuch in zwei Wochen ist Teil des Verfahrens.

Die Jahre der Auseinandersetzung haben die AktivistInnen misstrauisch werden lassen. Zur Euphorie sehen sie deshalb keinen Anlass. Noch immer untersuche die Staatsanwaltschaft, die Frage nach dem offenbar manipulierten Feuerzeugrest nicht, klagen sie. Zur Brandsimulation wurde die Nebenklage erst am vergangenen Montag geladen – viel zu kurzfristig, um sich mit eigenen Gutachtern auf den Termin vorzubereiten, kritisiert die Initiative. Zudem sei sie im Unklaren darüber gelassen worden, wie der Brandversuch genau ablaufen soll. So argwöhnen sie, die Transparenzoffensive der Staatsanwaltschaft diene nur dazu, das Verfahren endgültig mit der Begründung ,,nicht mehr aufklärbar" abzuschließen.

Sollten sie mit diesem Verdacht recht haben – sie würden die Justiz damit sicher nicht durchkommen lassen.
http://www.taz.de/Neues-Brandgutachten-zu-Oury-Jalloh/!5323799/

Kuddel

Zitat

  • Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat ein neues Brandgutachten im Fall Oury Jalloh in Auftrag gegeben.
  • An diesem Donnerstag wird ein Sachverständiger den Zellenbrand nachstellen. Möglicherweise lassen sich dabei neue Erkentnisse über die Todesumstände des Asylbewerbers gewinnen.
  • Aktivisten kritisieren das Experiment. Sie fragen sich, was es mit dem Feuerzeug auf sich hat mit dem sich Jalloh angeblich angezündet haben soll.
   

Bei der Obduktion werden bei Jalloh später mehrere Kopfverletzungen und eine gebrochene Nase festgestellt.

Auf dem Polizeirevier wird Oury Jalloh in die Zelle Fünf gesperrt. An Händen und Füßen gefesselt liegt er auf einer Matratze. Es ist 8.30 Uhr. Eigentlich hätte ein Richter darüber entscheiden müssen, ob Jalloh überhaupt hätte eingesperrt werden dürfen. Von der Vorschrift wollte damals keiner der Beamten auf dem Revier etwas gewusst haben.

Das Landgericht Magdeburg hatte 2012 dem angeklagten Dienstgruppenleiter Andreas S. deswegen einen "unvermeidbaren Verbotsirrtum" zugestanden. Übersetzt heißt das: S. musste ein Gesetz nicht kennen, das zu seinem täglichen Handwerkszeug gehört. Er wurde lediglich wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro verurteilt.

Der Bundesgerichtshof bestätigte 2014 das Urteil. Bundesanwalt Johann Schmid fand deutliche Worte für das Versäumnis des Beamten: "Ich gehe davon aus, dass die Dessauer Polizisten den Richtervorbehalt durchaus kannten, aber aus Bequemlichkeit missachteten. Ein Polizeibeamter hat von Berufs wegen die Gesetze zu kennen, die er tagtäglich anwendet", so Schmid. Einen neuen Prozess, wie von der Verteidigung gefordert, lehnt das Gericht trotzdem ab. Ein Richter hätte nicht unbedingt die sofortige Freilassung Jallohs angeordnet. "Eine aberwitzige Begründung", kommentierte SZ-Rechtsexperte Wolfgang Janisch damals.

Die Polizei erschwerte die Aufklärung

Was genau auf dem Polizeirevier geschah, wissen am besten die Beamten selbst. Im Mittelpunkt steht dabei immer wieder der Dienstgruppenleiter Andreas S. Der Arzt, der dem Festgenommenen Blut abnahm, warnte ihn, Jalloh könne sich selbst verletzten. Andreas S. hätte also regelmäßig Jallohs Zustand überprüfen müssen.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/tod-von-oury-jalloh-oury-jalloh-und-der-feuertod-auf-der-matratze-1.3124298

Rudolf Rocker


Rappelkistenrebell

Aus: Ausgabe vom 20.08.2016, Seite 3 / Schwerpunkt

Schweinefett für Vegetarier
Neuer Brandversuch im Fall Oury Jalloh: Anwältin und Initiative kritisieren dilettantischen Aufbau
Von Susan Bonath, Schmiedeberg/Dippoldiswalde





Das Unmögliche nachstellen: In einer solchen Zelle soll sich der gefesselte Jalloh ohne Feuerzeug auf einer schwer entflammbaren Matratze selbst verbrannt haben. Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde, 18. August
Foto: Arno Burgi/dpa-Bildfunk

Tod in einer Dessauer Polizeizelle: Im Fall Oury Jalloh ging die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am Donnerstag mit einem als Medienspektakel inszenierten Brandversuch in die Offensive. Ein gutes Dutzend Journalisten und mehrere Kamerateams waren dafür nach Schmiedeberg (Dippoldiswalde) bei Dresden gereist. Sie erwartete eine von vier Kameras übertragene, ebenso makabre wie skurrile Vorführung.

Das »Institut für Brand- und Löschforschung« entpuppt sich als Industrie­brache – ohne Firmenschild und Brancheneintrag. Eine Telefonnummer fehlt auch in der verteilten »Pressemappe«. Feuerwehrleute führen Journalisten, Vertreter der Oury-Jalloh-Initiative und die Anwältin der Opferfamilie, Beate Böhler, in die sechste Etage eines Gebäudes. Im Versuchsraum sitzt eine bekleidete Puppe, bestückt mit Schweinehaut und -fett, auf einer Matratze. Instrumente sollen die Hitze messen, vier Kameras den Brand in den ersten Stock übertragen. Staatsanwalt Olaf Braun spricht von »ergebnisoffenen Ermittlungen«. Der beauftragte Gutachter, Kurt Zollinger vom Forensischen Institut der Kantonspolizei Zürich, bekräftigt dies. Anwältin Böhler und die Initiative nehmen ihnen das nicht ab.

In der Tat: Die Matratze ist teilweise aufgerissen und kleiner als das Original. Die würden in der Größe nicht mehr hergestellt, sagt Zollinger. Aus der Puppe hängt Mineralwolle, sie sitzt, während Jalloh lag. Dies sei weit weg von der Realität in Zelle 5, rügt Nadine Saeed von der Oury-Jalloh-Initiative. Böhler ergänzt: Das locker aufgelegte Schweinefett wirke wie Brandbeschleuniger. Zollinger verteidigt sich: Das sei nicht relevant für Messungen. Es gehe um den Zeitablauf. Auf die Frage, wie denn so die Realität rekonstruiert werden solle, schweigen die Experten, räumen aber auf Nachfragen etwas anderes ein: Man habe vorab das Brennverhalten mehrerer Matratzen getestet. Dokumente dazu existierten nicht.

Während Böhler mit dem Landgericht Dessau-Roßlau telefoniert, das gerade dabei ist, ihren Eilantrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit abzulehnen, den sie zum Schutze der Familie Oury Jallohs gestellt hatte, gibt Saeed nicht auf: Warum werde nicht, wie üblich, ein Schweinekadaver verwendet? Thorsten Prein, vom Staatsanwalt als Leiter des (telefonlosen) Schmiedeberger Instituts vorgestellt, meint: »Ich bin Vegetarier und dagegen.« Auf der Suche nach Prein wird man zwar nicht in Schmiedeberg, dafür in Bergisch Gladbach (NRW) fündig. Der Diplom-Ingenieur betreibt dort ein »Büro für Brandschutz«. »Braun und Prein haben sich beim sächsischen Feuerwehrtag kennengelernt«, weiß ein Insider mit Zugang zu den Ermittlungsakten zu berichten.

Verwundert verfolgt mancher Journalist dann den Versuch: Das Fenster wird geöffnet, das Feuer lodert auf. Prein kann Fragen nicht beantworten, Braun verbietet der Anwältin, mitzufilmen. Die »Feuerwehr« kommt erst nach 36 Minuten, im realen Fall begann sie nach 20 Minuten damit, zu löschen. Am Ende winkt Saeed ab. »Wir wissen längst, dass das drei Tage nach dem Brand präsentierte Feuerzeug mangels Spuren nie in der Zelle gewesen sein kann«, erklärt sie. Als Journalisten nach dem Ziel des Ganzen fragen, wiederholen die Experten: »Zeitablauf rekonstruieren«. Und: Wer das Feuer legte, sei hier unerheblich.

Die Auswertungen sollen nun einige Wochen dauern. Der Laie sieht: Trotz Sauerstoffzufuhr, Schweinefett und weiteren Abweichungen verbrennt die (zu kleine) Matratze nicht komplett, im Gegensatz zum realen Fall. Anwältin Beate Böhler: »Damit zeigen sie doch ungewollt erneut, dass das kein Selbstmord gewesen sein kann.«

Quelle

https://www.jungewelt.de/2016/08-20/012.php
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Rudolf Rocker


Strombolli

...und Strombollis Wohnsitz war damals gerade mal 20 km weit entfernt. - Ich schäme mich und fühle mich an 2 unsägliche Zeiten erinnert.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Rappelkistenrebell

Aus: Ausgabe vom 11.10.2016, Seite 4 / Inland

Akribisch verfolgt
Feuertod von Oury Jalloh: Marathonprozess gegen Aktivisten soll in die zweite Runde gehen. Sie sollen Beamte beleidigt haben
Von Susan Bonath



Repression gegen Aktivisten: Demonstration am achten Todestag Oury Jallohs in Dessau-Roßlau (7. Januar 2013)
Foto: Jens Wolf/dpa

Wer legte das Feuer, in dem Oury Jalloh 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte? Statt Aufklärung zu verlangen, halten Stadt- und Politprominenz an jedem Todestag am 7. Januar eine Gedenkveranstaltung vor dem Revier ab. »Scheinheilig« hatte Ali B. (Name geändert) das Prozedere im Januar 2013 genannt. In Rage geraten, hatte das Mitglied der Oury-Jalloh-Initiative den damaligen Polizeipräsidenten Michael Schulze zur Rede gestellt: »Wer hat Oury verbrannt?« Später wandte er sich an den seinerzeit amtierenden Oberbürgermeister Klemens Koschig und Exrevierleiter Jörg Schwabe: »Warum schützen Sie Mörder?« Antworten gab es keine. »Heuchler« und »Lügner« rief Ali B. ihnen entgegen.

Dem emotionalen Ausbruch – weder griff die Polizei ein noch wurde jemand verletzt – folgte ein prozessualer Marathon: Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau zog vors Amtsgericht. Das verurteilte B. nach 18 Verhandlungstagen im Juni 2015 zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro. Der Anklägerin reichte das nicht, sie legte Berufung ein. Nun soll sich B. vor dem Landgericht Dessau erneut verantworten. Wie dieses mitteilte, soll auch gegen seine Mitstreiterin Sandra A. (Name geändert) verhandelt werden. Sie war damals zur Zahlung von 250 Euro verurteilt worden. A. sei darüber jedoch bisher nicht informiert worden, sagte sie am Montag zu jW. Sie habe, so das Gericht, am selben Tag auf einer Demonstration ihrer Initiative zwei Personen »verbal attackiert«. Man habe lediglich einen Teilnehmer wegen »verbaler Provokation« ausschließen müssen, meint die Initiative.

Beiden könnte nun ein weiterer Mammutprozess bevorstehen. Der sollte eigentlich am Donnerstag starten. Vier weitere Termine hatte das Gericht bereits angekündigt. Am Montag erklärte ein Sprecher, der Auftakt sei aus ihm unbekannten Gründen verschoben worden. Wie jW aus anderer Quelle erfuhr, habe das Gericht »nicht genügend Sicherheitspersonal« stellen können. Von »völlig überzogenen Maßnahmen« hatte die Mitteldeutsche Zeitung auch dem Auftakt des ersten Prozesses im November 2014 berichtet. Ein Großaufgebot der Polizei, darunter bewaffnete Staatsschützer, habe »auf einen Mafia- oder Terrorprozess schließen« lassen, so das Blatt. Die Initiative, die seit 2005 um Aufklärung ringt, selbst Indizien sammelt und bereits eigene Gutachten über Spenden finanziert hat, bezeichnet die Strafverfolgung in einer Mitteilung als »weiteren Einschüchterungsversuch«. »Wir fragen uns, warum die anwesenden Polizisten während der angeblichen Straftaten nicht eingegriffen haben«, sagte Initiativensprecher Thomas Ndindah gegenüber jW.

Nicht nur die massive Polizeipräsenz weist für die Aktivisten auf »pure Schikane« hin. So bemängelten die Verteidiger Thomas Moritz und Rita Belter bereits im ersten Prozess, das Gericht habe durchweg ihre Anträge abgelehnt, darunter Begehren auf Akteneinsicht und Anhörung weiterer Zeugen. Zudem habe der Richter mehrfach den Angeklagten und Verteidigern unzulässig das Wort unterbunden.

Darüber hinaus waren im Verhandlungsverlauf Datensammlungen über Mitglieder und Unterstützer der Initiative aufgetaucht: Akribisch hatte die Polizei jahrelang Fotos und Informationen über rund ein Dutzend Personen zusammengetragen, die sich für die Aufklärung des von ihnen vermuteten Mordes einsetzten. Diese Mappen, sagte damals ein Polizeizeuge, seien den Einsatzkräften vor jeder Demonstration der Initiative vorgelegt worden. Anwalt Moritz hatte dies als »rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte« bezeichnet, der auf einen »institutionellen Verfolgungseifer« gegen eine missliebige Gruppe hindeute. Die Berufung der Verteidigung, die die Einstellung forderte, wurde teilweise abgelehnt.

Die Anklagebehörde unter Oberstaatsanwalt Folker Bittmann ermittelt auch seit 2005 im Fall Jalloh. Dabei, rügt die Initiative seit langem, beharre sie auf der »längst widerlegten« Selbstmordthese. In ihrer Anklage gegen zwei Polizisten war es nur darum gegangen, ob diese Jallohs Tod hätten verhindern können. Das Landgericht Dessau hatte 2008 beide freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf. Vier Jahre später verurteilte das Landgericht Magdeburg den früheren Dienstgruppenleiter Andreas S. wegen »fahrlässiger Tötung« zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro. Sowohl die Strafe als auch die Gerichtskosten übernahm die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sachsen-Anhalt.

Quelle

https://www.jungewelt.de/2016/10-11/017.php
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