Anfrage: Zeitarbeitsfirma zahlt keinen Lohn, falsche Lohnabrechnung

Begonnen von Schlotii, 21:28:54 Sa. 05.Mai 2018

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Schlotii

Hallo Leute,

da ich mittlerweile schon vieles, selbst und von anderen Leiharbeitern erlebt habe, wollte ich mal folgendes nachfragen.

Angenommen der Leiharbeiter arbeitet z.b. 1 Woche in Vollzeit in einem Entleihbetrieb.
Dann stellt er fest das die Arbeitsbedingungen katastrophal sind und geht nicht mehr arbeiten.
Die gesetzliche Regelung ist ja, das man innerhalb von 6 Wochen ohne Angaben von Gründen, auf beiden Seiten kündigen kann (so ist mir das jedenfalls bekannt).

Jetzt kommt es von der Zeitarbeitsfirma zu einer fristlosen Kündigung.
Der Leiharbeiter hat insgesamt ca. 47 Stunden gearbeitet.
Die Zeitarbeitsfirma will ihm aber nur 21 Stunden bezahlen. Grund dafür unbekannt.

Da im Entleihbetrieb die Arbeitszeiten elektronisch erfasst wurden, hat der Leiharbeiter keinen schriftlichen Nachweis über seine geleisteten Stunden.
Vom Entleihbetrieb will er einen Ausdruck über seine geleisteten Arbeitsstunden haben.
Die lehnt es ab, mit der Begründung, sie dürften es nicht herausgeben. Die Zeitarbeitsfirma sei dafür zuständig.



Jetzt die eigentliche Frage:

Hat der Leiharbeiter ein Recht darauf, auf die Herausgabe der geleisteten Arbeitsstunden, vom Entleihbetrieb (Auskunftspflicht)?

Würde mich mal interessieren, weil ich das mal bei einem Kollegen so erlebt habe.


MfG Schlotii

tleary

»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

dagobert

Zitat von: Schlotii am 21:28:54 Sa. 05.Mai 2018Angenommen der Leiharbeiter arbeitet z.b. 1 Woche in Vollzeit in einem Entleihbetrieb.
Dann stellt er fest das die Arbeitsbedingungen katastrophal sind und geht nicht mehr arbeiten.
Nennt sich Vertragsbruch ...

... und zieht dann sowas nach sich:
Zitat von: Schlotii am 21:28:54 Sa. 05.Mai 2018Jetzt kommt es von der Zeitarbeitsfirma zu einer fristlosen Kündigung.

Zitat von: Schlotii am 21:28:54 Sa. 05.Mai 2018Die gesetzliche Regelung ist ja, das man innerhalb von 6 Wochen ohne Angaben von Gründen, auf beiden Seiten kündigen kann (so ist mir das jedenfalls bekannt).
Bis zu 6 Monate dürfen das sein (§ 622 Abs. 3 BGB), die in der Leiharbeit auch regelmäßig ausgereizt werden.

Zitat von: Schlotii am 21:28:54 Sa. 05.Mai 2018Der Leiharbeiter hat insgesamt ca. 47 Stunden gearbeitet.
Die Zeitarbeitsfirma will ihm aber nur 21 Stunden bezahlen. Grund dafür unbekannt.
Mal im Arbeitsvertrag nachsehen: Stichwort Vertragsstrafe.
Steht da so eine Klausel, müsste die noch auf Rechtmäßigkeit (= Wirksamkeit) geprüft werden.

Zitat von: Schlotii am 21:28:54 Sa. 05.Mai 2018Da im Entleihbetrieb die Arbeitszeiten elektronisch erfasst wurden, hat der Leiharbeiter keinen schriftlichen Nachweis über seine geleisteten Stunden.
Vom Entleihbetrieb will er einen Ausdruck über seine geleisteten Arbeitsstunden haben.
Die lehnt es ab, mit der Begründung, sie dürften es nicht herausgeben. Die Zeitarbeitsfirma sei dafür zuständig.
Grundsätzlich ist das Sache der ZAF, aber genauso grundsätzlich sollte ein seriöser Entleiher mit dieser Auskunft eigentlich keine Probleme haben. Dass die das "nicht dürfen" halte ich für eine "Schutzbehauptung".
Ob der Entleiher rechtlich zu einer solchen Auskunft verpflichtet ist, kann ich dir aber nicht mit Bestimmtheit sagen.

Falls die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung besteht (Gewerkschaft, Rechtsschutzversicherung) sollte diese Frage mal einem Arbeitsrechtsanwalt gestellt werden.
Ansonsten könnte man es mit einer Anfrage beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten versuchen.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, über die Arbeitszeiten auch eigene Aufzeichnungen zu führen, auch vorm Arbeitsgericht ist das im Fall des Falles besser als nichts.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Im Normalfall müssen Leiharbeiter einen Stundenzettel mit Durchschlägen führen,
der wöchentlich vom Entleiher per Unterschrift inhaltlich bestätigt wird..

Darauf werden die Arbeitszeiten und Lohn berechnet..

Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 16:56:25 Mo. 07.Mai 2018
Im Normalfall müssen Leiharbeiter einen Stundenzettel mit Durchschlägen führen,
der wöchentlich vom Entleiher per Unterschrift inhaltlich bestätigt wird.
Hier wohl nicht:
Zitat von: Schlotii am 21:28:54 Sa. 05.Mai 2018Da im Entleihbetrieb die Arbeitszeiten elektronisch erfasst wurden, hat der Leiharbeiter keinen schriftlichen Nachweis über seine geleisteten Stunden.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

rebelflori

@ Onkel Tom Eigentlich sind die Zettel nur ein Sicherheitungsnetz. Ich glaube kaum das jemand die kontrolliert, außer es kommt zu Unstimmigkeiten.

Onkel Tom

Ja, schade, das es nur "elektronisch" lief. In Streitfall müsste der
Entleiher diese Daten raus rücken.. Ich erinnere mich auch an
sogenannte Schadensersatzklauseln, die ganz schön teuer werden
konnten, wenn man unentschuldigt weg bleibt.

Lass Dich nicht verhartzen !

rebelflori

Wenn es keine vertragsklausel gab, kann man eigentlich 35 Stunden mit Arbeitsvertrag und der Kündigung nachzuweisen.

Ich finde, man sollte ja auch nur die Stunden ableisten, die im Vertrag stehen.
Mal gucken, ob ich das dieses Jahr noch bei der Gewerkschaft Nachfragen muss.

Onkel Tom

@ Schlotii

Was ist denn nun an unseren Vermutungen realistich, insbesondere die
vom User dagobert ? Glaskugel beglotzen macht kein Spaß..

M.s.G. Tom  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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