Einladung Bürgerarbeit

Begonnen von Endii, 16:04:33 Fr. 26.August 2011

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bodenlos

Zitat von: Rotkaeppchen am 17:07:43 Mo. 29.August 2011

Ich halte dich ... tatsächlich für einen SB, der nur da ist, um die Leute in Sanktion zu reiten. ...

Das glaube ich nun wirklich nicht. Aber jetzt stehts mit Vorwürfen dieserr Art 1:1.

Könnt ihr doch jetzt so belassen.

Endii

Zum Thema Beistand:

Ich würde demjenigen dann bei der Veranstaltung gerne Beistand leisten. Also einfach dabei sein um zu hören was sie zu sagen haben. Wie geht das denn von statten? Wenn ich gefragt werde wer ich bin, dann bin ich einfach der Beistand von soundso? Mehr muss ich nicht sagen, auch nicht meinen Namen?
Zu der Veranstaltung soll derjenige übrigens einen Personalausweis mitbringen. Einfach um zu prüfen, ob er auch derjenige ist für den er sich ausgibt? Oder hat das noch andere Gründe?

Und daraus ergeben sich keine negativen Folgen? Nicht das Herr SB dann meint demjenigen noch mehr reinwürgen zu wollen. Leider sind es alles nur Menschen und damit unberechenbar.

Wenn auf eine Unterschrift gedrängt wird, einfach freundlich und bestimmend sagen, dass man die Unterlagen noch in Ruhe zu Hause sichten möchte? Man hat also ein Recht darauf das so zu machen? Und wenn sie das nicht machen wollen? Dann einfach gehen?

Pfiffi

Was Schwarzrot ein SB? Boah eh, das haut mich um. ;D

Nee, bleibt sachlich, nur das zählt, persönliche Schiene kommt schlecht, da wir einfach im selben Boot sitzen, wäre es schlecht wenn jemand die Decksplanken zerhaut und das Boot ganz absäuft. In Asterix und Obelix, die Piraten machen es vor, nur die rufen "die Gaa Gaaa Galier", nicht das hier noch gerufen wird, "die S Sa Sach Sach Sachbearbeiter". Also immer schön sachlich. ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Judy

Zitat von: Endii am 18:23:43 Mo. 29.August 2011
Zum Thema Beistand:

Ich würde demjenigen dann bei der Veranstaltung gerne Beistand leisten. Also einfach dabei sein um zu hören was sie zu sagen haben. Wie geht das denn von statten? Wenn ich gefragt werde wer ich bin, dann bin ich einfach der Beistand von soundso? Mehr muss ich nicht sagen, auch nicht meinen Namen?
Zu der Veranstaltung soll derjenige übrigens einen Personalausweis mitbringen. Einfach um zu prüfen, ob er auch derjenige ist für den er sich ausgibt? Oder hat das noch andere Gründe?

Und daraus ergeben sich keine negativen Folgen? Nicht das Herr SB dann meint demjenigen noch mehr reinwürgen zu wollen. Leider sind es alles nur Menschen und damit unberechenbar.

Wenn auf eine Unterschrift gedrängt wird, einfach freundlich und bestimmend sagen, dass man die Unterlagen noch in Ruhe zu Hause sichten möchte? Man hat also ein Recht darauf das so zu machen? Und wenn sie das nicht machen wollen? Dann einfach gehen?

Soweit ich weiß, muß der Beistand sich nicht ausweisen. Wenn man zur Einladung Bürgergespräch einen Ausweis mitbringen soll, achte darauf, dass den keiner kopieren kann, also nicht aus der Hand geben, hinhalten, wenn die sich die Ausweisnummer abschreiben wollen, (muss man die rausgeben?). Beistand muss sich nicht mit Namen melden, kann anonym bleiben. Wird er nicht mit rein gelassen, kann der Termin abgebrochen werden, es kann dann nicht sanktioniert werden. Da gibt es auch einen Paragraphen, den man zitieren kann, Pfiffi weiß den und Schwarzrot und RK bestimmt auch, die sind aber wohl grad anderweitig beschäftigt hier im Thread.
Ich denke man kann gehen, wenn man den Vertrag nicht zur Prüfung mitnehmen darf, Beistand war ja mit und kann bezeugen, dass man nicht den Job abgelehnt hat, sondern nur den Vertrag zur Prüfung mitnehmen wollte. Im Moment soll es ja noch freiwillig sein, diese Bürgerjobs, die nehmen wohl erst mal solche, die brav mitmachen. Klar hat man ein Recht darauf, einen Vertrag erst mal mindestens 3 Tage zu prüfen, manchmal ist auch von 2 Wochen die Rede.

inline

Zitat von: PfiffiNatürlich gerade zu sochen sogenannten "Veranstaltungen" dürft und müsst Ihr einen Beistand beihaben, dort wird der größte Schindluder getrieben, ich kenne keinen aber auch keinen der aus einer solchen Massnahme in eine Versicherungspflichtige Tätigkeit gegangen ist und kein Aufstocker mehr ist.
Haben Sie Euch einmal, dann immer wieder.

Also, ich würde zu so  einer Veranstaltung mal ganz gerne als Beistand mitgehen. Interessiert mich schon, was dort so abgeht. Den Peronalausweis würde ich aber nicht kopieren lassen. Aber vermutlich wollen die sich so schützen, sonst könnte sich ja auch jemand von der Presse einschmuggeln.

Strombolli

Also wenn ich dann wieder in die Mühle kommen sollte, lade ich gern Interessierte zu mir ein! Lasst uns Spass haben.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
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Rotkaeppchen

Zitat von: Endii am 18:23:43 Mo. 29.August 2011
Zum Thema Beistand:

Ich würde demjenigen dann bei der Veranstaltung gerne Beistand leisten. Also einfach dabei sein um zu hören was sie zu sagen haben. Wie geht das denn von statten? Wenn ich gefragt werde wer ich bin, dann bin ich einfach der Beistand von soundso? Mehr muss ich nicht sagen, auch nicht meinen Namen?
Zu der Veranstaltung soll derjenige übrigens einen Personalausweis mitbringen. Einfach um zu prüfen, ob er auch derjenige ist für den er sich ausgibt? Oder hat das noch andere Gründe?

Und daraus ergeben sich keine negativen Folgen? Nicht das Herr SB dann meint demjenigen noch mehr reinwürgen zu wollen. Leider sind es alles nur Menschen und damit unberechenbar.

Wenn auf eine Unterschrift gedrängt wird, einfach freundlich und bestimmend sagen, dass man die Unterlagen noch in Ruhe zu Hause sichten möchte? Man hat also ein Recht darauf das so zu machen? Und wenn sie das nicht machen wollen? Dann einfach gehen?

Vermutlich ist die Veranstaltung nicht in den Räumen der ARGE und es sind auch keine ARGE-Mitarbeiter dabei. Das bedeutet: Die Veranstaltung könnte evtl. als die "Veranstaltung eines Fremdunternehmens" betrachtet werden und der muss keinen Beistand nach § 13 SGB X zulassen. Der Beistand gilt nur für Ämter oder für das Gericht.

Trotzdem würde ich mich hier dumm stellen und einfach hingehen. Ein Beistand muss keinen Personalausweis vorlegen. Er muss nicht einmal seinen Namen sagen. Er ist einfach nur der "Beistand nach § 13 SGB X".

Wenn man dich als Beistand nicht reinlässt und die Veranstaltung nicht von der ARGE ist bzw. keine SB dabei ist, wirst du wohl oder übel draußen bleiben müssen.

Wichtig ist, dass er nichts unterschreibt!!! Er darf höchstens etwas quittieren. So könnte es z.B. sein, dass man von ihm wünscht, dass er den Erhalt einer Zuweisung oder einer EGV oder VA quittiert. Das müsste er dann machen, denn er hat das ja wirklich erhalten.

D.h. nur quittieren!!! Du hast keine Ahnung, was die ihm sonst vorlegen könnten. Vermutlich noch irgend einen Vertrag mit dem Träger. Es wäre fatal, wenn man das unterschreibt.

Diese Schriftstücke müsste man dann sehen und schauen, ob irgend eine Lücke ist.

Rotkaeppchen

@ Pfiffi

Ja Pfiffi, ich hatte dein Posting tatsächlich nur so überflogen.

Im Prinzip hast du da nicht ganz Unrecht. Das SGB I sieht eine Meldepflicht im § 62 SGB I vor. Da das SGB I aber keine Sanktion vorsieht, wenn man der Meldepflicht nicht nachkommt, regelt das bei ALG I das SGB III und bei ALG II das SGB II.

So regelt bei ALG I
-   § 309 SGB III die Meldepflicht
-   § 144 Abs. 6 SGB III die Sperrzeit von einer Woche, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.

Bei ALG II regelt:
-   § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III die Meldepflicht
-   § 32 SGB II (vor dem 1.4.2011 war es § 31 Abs. 2 SGB II) eine Sanktionierung von 10%, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.

Nun sagt dieses neue § 32 SGB II tatsächlich aus, dass eine RFB bei Meldepflichten nicht erforderlich ist, wenn man annehmen muss, dass der Leistungsempfänger schon informiert ist. Das war davor anders. D.h. als die BSG-Urteile erschienen, herrschte ein anderes Gesetz und die Urteile stützen sich nun  mal auf Gesetze. Durch eine Gesetzesänderung kann man sich dann evtl. ganz oder teilweise auf davor erlassene Urteile nicht stützen.

Man kann sich darüber streiten, ob die Ausgabe eines Merkblattes zur Information jetzt ausreicht oder nicht. Ich fürchte nur, dass ein Amt sich nicht auf die Infos durch Merkblätter basiert, sondern einfach sagt: ,,Herr x ist hier schon mehrmals eingeladen worden und weiss genau, dass es eine Sanktion gibt, wenn er nicht kommt".

Wenn man eine klare Antwort zu der Frage: ,,Durch was bin ich richtig informiert oder auch nicht" zu bekommen, müsste man sich einfach mal sanktionieren lassen, wenn man eine Einladung ohne RFB erhalten hat. Dann kann man klagen. Solange aber so etwas noch nie jemand ausprobiert hat (und vermutlich wird das wohl auch keiner), kannst du nicht sagen, dass generell nicht sanktioniert werden darf, wenn keine RFB dabei ist. Du kannst auch niemandem raten, zu einem Termin, der ohne RFB kam, nicht hinzugehen. Das wäre verantwortungslos. Ich würde gute Miene zum bösen Spiel machen und hingehen. Nebenbei gesagt verstehe ich auch nicht, weswegen die Ämter nicht einfach die RFB mit druntersetzen. Sieht fast so aus, als ob das neue Gesetz die Schlamperei der SBs bei Vergesslichkeit mitberücksichtigt. Leider steht das aber so im SGB II und wer sich nicht daran hält hat im Falle einer Sanktion schlechte Karten.
Das Urteil des LSG Bayern ist in der Angelegenheit ,,Meldepflichten" seit dem 1.4.2011 überholt.  Trotzdem hier meine Meinung dazu:

Auch wenn Beharrlichkeit bei fehlerhaften Bescheiden erforderlich ist und geklagt werden muss, würde ich vorsichtig mit bewusst selbst provozierten Gründen für eine Klage sein. Wenn du etwas zu oft wegen Kinkerlitzchen klagst, gilst du beim Sozialgericht als Querulant und bist fast jedem Richter bekannt wie ein bunter Hund. Verdirb es dir nie mit einem Richter, denn das ist dein Rettungsanker! Dann fallen deine Klagen schon aus persönlichen Gründen durch. Ich kenne mehrere Leute, die mit Vorliebe klagen, weil sie dem Amt nur eins aufs Dach geben wollen.  Die rennen mit jeder Klage gegen eine Wand und müssen sich in einem richterlichen Beschluss auch noch sagen lassen, dass sie ,,Querulanten" sind.

Eine ,,Rechtsbehelfsbelehrung" ist der Satz, der in allen Verwaltungsakten steht: ,,Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch innerhalb von 4 Wochen zulässig". Eigentlich verstehe ich nicht so recht, wie dieser Anwalt sich eine ,,Konkretisierung der Rechtsbehelfsbelehrung" vorstellt. Vielleicht eine genaue Beschreibung eines Widerspruchsverfahrens??? Zumindest trifft die Rechtsbehelfsbelehrung nicht auf Einladungen zu, denn dort ist der Widerspruch nicht zulässig.

Die § 33 und 35 SGB X beziehen sich auf ,,Verwaltungsakte" und nicht auf die Rechtsfolgebelehrungen für die VA.  Über die RFB äußert sich das BSG-Urteil B 14 AS 53/08 R v. 18.2.2010 (,,Die Belehrung über die Rechtsfolgen muss konkret, verständlich, richtig und vollständig sein"). Da gem. § 32 SGB II nun die Einladungen keine RFB haben müssen, trifft dieses Urteil auf Einladungen nicht mehr zu.

ZitatAlles was den eHB konkret betrifft ist schriftlich auf Begehren (Verlangen) des eHB durchzuführen, allein eine mündliche Belehrung von einem Text über 2 Seiten hat man am Ende des Vortrages doch "vergessen", bzw. kann dies nicht wiederholen, "dummstellen" ist die Devise.

Ich glaube, du bringst hier etwas durcheinander. Die Auskunftspflicht ist im SGB I geregelt (§ 15 SGB I und andere). Da steht nirgendswo, dass das schriftlich erfolgen muss. Da steht nur, dass das Amt informieren muss.

Im SGB X wird die Form des Verwaltungsaktes geregelt. Da steht, dass diese begründet sein müssen und dass jede Änderung schriftlich gemacht werden muss.  Da steht aber nicht, dass der VA eine RFB enthalten muss. Übrigens kann ich im Gesetzbuch keinen § finden, der besagt, dass der VA eine RFB haben muss.

Strombolli

Rotkaeppchen: "...Wenn du etwas zu oft wegen Kinkerlitzchen klagst, gilst du beim Sozialgericht als Querulant und bist fast jedem Richter bekannt wie ein bunter Hund. Verdirb es dir nie mit einem Richter, denn das ist dein Rettungsanker! Dann fallen deine Klagen schon aus persönlichen Gründen durch..."

Genau so ist es, auch mit dem Verhältnis mancher "querer" RA zu den Gerichten. Das habe ich am eigenen Leibe erfahren dürfen. Der RA hatte einen bestimmten Ruf bei Gericht und ich durfte darunter leiden, weil der Richter schon in seiner ganzen Art zum Ausdruck brachte, er wäre der Herrgott.
Der Hauptgrund warum ich von deutscher Gerichtsbarkeit, einer Justiz, die mir wegen bloßen Kontoverbindungen zu einem "Raubkopiermörder" ne Haussuchung beschert und mich wegen Nichtzahlung von Pillepalle-Beträgen mit nem Haftbefehl belegt ... nichts halte.
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Pfiffi

Ganz kurz noch, jeder Pups aber auch jeder den die Behörde erlässt ist ein VA, auch eine Einladung § 31 SGB X, da ist dies eindeutig geregelt.

Zum Beistand, auch eine Einladung in den Räumen eines Massnahmeträger kann natürlich als Beistand begleitet werden, hier gilt ebenso der § 13 SGB X.

Da der Massnahmeträger im Auftrag handelt, da dürfte es mittlerweile auch einige Urteile geben.
Zur Ausweispflicht eines Beistandes nur soviel, die Behörden oder Massnahmeträger wollen das zwar, ist aber nicht rechtens, zum einem MUSS ich keinen Ausweis bei mir führen (das ist Fakt, unterhaltet Euch mal mit Polizisten oder stellt diese Anfrage ans Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit hin oder her) zum anderen geht es in der Sache nicht um den Beistand, sondern um den Betroffenen. Natürlich ist immer auf die Situation angepasst ein wenig Fingerspitzengefühl erforderlich.
Konkret machen wir dies immer so, das wir dann kurz erklären (der Betroffene tut dies) das es sein Wille ist diese Beistände bei diesem Termin dabeizuhaben und er dieses, sein Recht nach §13 SGB X auch wahrnimmt.

Um es mal zusammen zu fassen:

1.
Der Beistand müsse sich ausweisen, so wird von der Behörde oder Vertretern der Behörde behauptet. Das ist unzutreffend, denn es fehlt dafür an der Rechtsgrundlage. Trotz mehrfacher Aufforderung, ist die Behörde zu ihrer diesbezüglichen Aussage die Nennung der Rechtsgrundlage schuldig geblieben.

Erläuterung:
Der Beistand ist derjenige, der nach wahl des Leistungsberechtigten zur Besprechung oder Verhandlung ,,erscheint". Auf die Identität der Person des Beistandes (und deren Feststellung) kommt es dabei nicht an.
– während § 13 sgb x vorsieht, dass (,,im interesse der rechtssicherheit", thieme 13. 7) der Bevollmächtigte auf verlangen der Behörde seine Vollmacht ausweisen muss (§ 13 abs. 1), gibt es diese gesetzliche Regelung für den Beistand nicht.
– der Beistand bedarf keiner besonderen Legitimation. Es genügt, dass der beteiligte ,,mit ihm" zu Verhandlungen und Besprechungen ,,erscheint" (von wulffen, rz 13. 12).
– ein Beistand muss nicht angemeldet werden, es genügt, wenn der B. zusammen mit dem Beteiligten erscheint (rixen, 13. 23). Besondere qualifikationen sind nicht erforderlich

2.
Auch trägt mangels rechtsgrundlage das argument der arge oldenburg nicht, dass
• sich der b. Ausweisen müsse, da die aussagen von beiständen als die des leistungsberechtigten gelten. Dafür reicht es vielmehr, dass der beistand mit dem betroffenen selbst zur besprechung ,,erscheint" und zum zweiten, dass der leistungsberechtigte den ausführungen des b. Nicht widerspricht.
• die behörde eine zurückweisung von beiständen zu prüfen habe. Kriterien zur zurückweisung von beiständen ergeben sich nicht aus deren identifikation, sondern einziges kriterium zum zurückwiesen vom mündlichen vortrag ist, dass beistände ,,zum sachgerechten vortrag nicht fähig sind". Und dies stelle ich nicht bei der ausweiskontrolle fest.

3.
Das vom gesetzgeber vorgesehene recht des bürgers auf einen beistand i.s. § 13 sgb x ist ein hohes gut mit verfassungsrang, dessen verwirklichung von den leistungsträgern nach kräften zu fördern ist. Dagegen abschreckende ,hürden' aufzubauen (wie z. B. Die ausweiskontrolle), läuft dem sinn der gesetzlichen regelung entgegen, die nutzung von beiständen zu fördern.
Wenn es gegen art. 2 abs. 1 gg verstößt, wenn die verweigerung der angabe der personalien nach § 111 owig geahndet wird, ohne dass zuvor die rechtmäßigkeit der aufforderung zur personalienfeststellung seitens der polizei in vollem umfang überprüft worden ist (beschluss des ersten senats des bundesverfassungsgerichtes vom 7. März 1995 -- 1 bvr 1564/92 --), hat die arge nun endlich die rechtsgrundlage der (im alltag nur vereinzelt) aufgestellten aufforderung zur vorlage eines ausweises durch beistände darzulegen.
Zum hohen rang der beistandschaft i.s. § 13 sgb x:
– sich vom beistand unterstützen lassen zu können zählt zu den allgemeinen persönlichkeitsrechten des art 2 abs. 1 gg (vgl. Bverfge 38, 105) (von wulffen, rz 13. 2)
– ein bürger wird seinen status als beteiligter (also als verfahrenssubjekt) häufig nur mit unterstützung einer person seines vertrauens effektiv zur geltung bringen können (rixen, rz 13, 1). ,,ein praktisches bedürfnis besteht lt. Gesetzesbegründung besonders dann, wenn die beteiligten ,,nicht rechtskundig sind" (bt-drs. 7/910,44 [zu § 14 vwvfg]).
– beistandschaft steigert die ,,chancengleichheit zwischen bürger und behörde" (ebd.)

Ein Fall aus Oldenburg.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Endii

So, die Veranstaltung fand statt und ich war als Beistand mit dabei. Es gab Einzelgespräche mit allen Beteiligten.

Leider ist das Einzelgespräch schon am Anfang mit der Frage:" Haben sie denn Interesse an der Bürgerarbeit?" gescheitert.
Denn es wurden unangenehme Fragen gestellt, anstatt eindeutig auf die Frage zu antworten. Habe in dem Moment gedacht das es ne Fangfrage ist und weiss nicht, ob ich richtig reagiert habe.
Jedenfalls meinte der nette Herr dann nach 1-2Minuten, dass dann eine Einladung vom normalen Sachbearbeiter kommt. Er weigert sich nach eigener Aussage mit dem Beteiligten zu arbeiten.
Meine Aussage, das der Beteiligte das Interesse nicht verweigert hat, bejahte er und fügte hinzu, dass er selbst kein Interesse an der Zusammenarbeit hat bzw. die Zusammenarbeit verweigert.

Welche Folgen kann das jetzt haben? Ist das Ganze sanktionswürdig?

Im Grunde genommen hat der Beteiligte doch nichts falsch gemacht. Dürfen keine Fragen mehr gestellt werden, wie auch z.B. ob das freiwillig ist, bzw. was passiert wenn man es ablehnt? Muss so eine Frage wie "Haben sie überhaupt Interesse" ohne Bedenkzeit bzw. nachfragen einfach beantwortet werden?

Irgendwie sagte mir mein Gefühl erstmal nachzufragen.Und anscheinend hat mich mein Gefühl nicht getäuscht und es war die alles entscheidende Frage.

So wie ich es mitbekommen habe, sind die Leute reihenweise eingeknickt. Redeten vorm Gespräch mit dem "Coach" gegen die Bürgerarbeit und dass man eine neue EGV nicht unterschreiben muss und kamen dann mit unterschriebener EGV und relativierend aus dem Raum. Bei einem gabs sogar ne Wendung um 180°. Was passiert da bitte?

bodenlos

Zitat von: Endii am 12:20:26 Di. 30.August 2011
...
So wie ich es mitbekommen habe, sind die Leute reihenweise eingeknickt. Redeten vorm Gespräch mit dem "Coach" gegen die Bürgerarbeit und dass man eine neue EGV nicht unterschreiben muss und kamen dann mit unterschriebener EGV und relativierend aus dem Raum. Bei einem gabs sogar ne Wendung um 180°. Was passiert da bitte?

Was soll da passiert sein? Das ist die Realität. Die meiste sind Maulhelden. Am Schlimmsten ist das, wenn Leute
einem Unterstützung zusagen bei Beschwerden und einen dann hängen lassen.

Ist wie auf der Arbeit: in der Kippenpause sich total über  die Arbeitsbedingungen auskotzen,
dann wieder rein und weiter im Takt. In solchen Situationen lernt man, wer es ernst meint
und wer letztlich nur labert. Die am meisten und lautesten labern, sind oft die größtei Weicheier.

Judy

Zitat von: Endii am 12:20:26 Di. 30.August 2011

So wie ich es mitbekommen habe, sind die Leute reihenweise eingeknickt. Redeten vorm Gespräch mit dem "Coach" gegen die Bürgerarbeit und dass man eine neue EGV nicht unterschreiben muss und kamen dann mit unterschriebener EGV und relativierend aus dem Raum. Bei einem gabs sogar ne Wendung um 180°. Was passiert da bitte?
finde ich auch merkwürdig.

Endii

Zitat von: bodenlos am 12:40:37 Di. 30.August 2011
Die am meisten und lautesten labern, sind oft die größtei Weicheier.

Allerdings. der mit der 180° Wendung (wo wir dachten da steht ein anderer Mensch vor uns), hat vorm Gespräch noch die ganze Gruppe unterhalten/aufgeklärt.....

Rudolf Rocker

ZitatHaben sie denn Interesse an der Bürgerarbeit?

Die Antwort hätte hier "Nein" lauten können oder "Keine Ahnung! Ich weiß ja nicht mal worum es hier geht!"

Bei vielen solcher Veranstaltungen sollen auch "U-Boote" der JobCenter mit dabei sein!
Ich hab das selbst mal erlebt, das eine Frau aus dem Publikum anfing, diese Maßnahme über den grünen Klee zu loben, als die Stimmung anfing zu kippen!
Dann fing sie an zu labern, dass es ihr ja egal währe das sie da nur so wenig bekommt, hauptsache Arbeit, blablabla!

Diese Gruppenverantsaltungen der JC erinnern mich ganz massiv an diese Verkaufsveranstaltungen bei Kaffeefahrten!!
Da kommen die Leute auch raus und haben irgendwelche zwielichten Verträge unterschrieben oder Heizdecken gekauft, obwohl sie sich vorgenommen hatten es nicht zu tun!

Das ist das gleiche Psychospielchen!!
Man braucht leider etwas Geschick und Kenntniss der Vorgehensweise, um solche Veranstaltungen für sich zu nutzen.

Mit gezielten Fragen kann man da ganz schönen Schaden anrichten!
Desshalb machen sie wohl jetzt nur noch Einzelgespräche!

Was Du erzählst Endii hört sich ein bißchen nach Akademie Überlingen an!!


Endii

Zitat von: Rudolf Rocker am 12:57:33 Di. 30.August 2011
ZitatHaben sie denn Interesse an der Bürgerarbeit?

Die Antwort hätte hier "Nein" lauten können oder "Keine Ahnung! Ich weiß ja nicht mal worum es hier geht!"

Nunja, es wurde ja gefragt was passiert wenn man "Nein" sagt, denn man möchte ja vorher wissen was einen zu erwarten hat. Darauf kam eben nur die Antwort, dass dies der Sachbearbeiter des Beteiligten entscheiden muss. Da wars einfach nicht mehr drin "Nein" zu sagen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.

Naja, die Sanktionen werden jetzt trotzdem befürchtet, da der Coach das Gespräch abgebrochen hat, da er die Zusammenarbeit verweigert.

Rudolf Rocker

Wo ist das Problem??

Der "Coach" ist nicht auf die (berechtigten) Fragen eingegangen und hat das Gespräch beendet!

Was kann da jetzt der "Kunde" für?

Ich würde dem jetzt noch einen draufsetzten und mich schriftlich über diesen Coach beschweren!

Was  mir noch nicht klar geworden ist:
War das jetzt beim JC oder einem privaten Maßnahmeträger??

inline

Zitat von:  Rudolf RockerBei vielen solcher Veranstaltungen sollen auch "U-Boote" der JobCenter mit dabei sein!
Ich hab das selbst mal erlebt, das eine Frau aus dem Publikum anfing, diese Maßnahme über den grünen Klee zu loben, als die Stimmung anfing zu kippen!
Dann fing sie an zu labern, dass es ihr ja egal währe das sie da nur so wenig bekommt, hauptsache Arbeit, blablabla!

Diese Gruppenverantsaltungen der JC erinnern mich ganz massiv an diese Verkaufsveranstaltungen bei Kaffeefahrten!!
Da kommen die Leute auch raus und haben irgendwelche zwielichten Verträge unterschrieben oder Heizdecken gekauft, obwohl sie sich vorgenommen hatten es nicht zu tun!

Das ist das gleiche Psychospielchen!!
Man braucht leider etwas Geschick und Kenntniss der Vorgehensweise, um solche Veranstaltungen für sich zu nutzen.

So etwas ähnliches habe ich auch schon mal bei einem Vorstellungsgespräch erlebt. Es ging um den Aufbau eines CallCenter. Die suchten damals massenhaft billige Arbeitskräfte.

Da waren m. E. Schauspieler als U-Boote mit im Flur (Wartebereich) dazwischen, die erst mal die Lage abscheckten, wie unsere Gesinnung so war.
So ein Rentnertyp machte z. B. das Produkt um das es ging, (waren Aktien) madig, scheinbar um zu checken wie wir darauf reagierten.

Dann erzählte eine angebliche Akademikern,  in den höchsten Tönen, dass  der Job nun ihr Rettungsanker sei..
Die habe ich dann  so richtig gleöchert mit meinen Fragen, sie zu ihrer Lage befragt (weil ich alles so ungecht fand). Der wurde das wohl zu bund. Als  eigentlich der nächste Bewerbungskanikat reingerufen wurde, kam sie  dazwischen (die haben sich wohl zeichen gegeben). Bei ihr war das angebliche Vorstellunsgespräch auch ganz kurz. Danach kam ich sofort  zum Vorstellungsgespräch durch, obschon ich noch überhaupt nicht an der Reihe war.

Solche Massenveranstaltungen bzw. die Strategie oder Struktur dahinter  zu entlaven ist irgendwie meine spezielle Herausforderung, bzw. ich komme gerne mal als Beistand mit.

Rotkaeppchen

Zitat von: Endii am 12:20:26 Di. 30.August 2011
So, die Veranstaltung fand statt und ich war als Beistand mit dabei. Es gab Einzelgespräche mit allen Beteiligten.

Leider ist das Einzelgespräch schon am Anfang mit der Frage:" Haben sie denn Interesse an der Bürgerarbeit?" gescheitert.
Denn es wurden unangenehme Fragen gestellt, anstatt eindeutig auf die Frage zu antworten. Habe in dem Moment gedacht das es ne Fangfrage ist und weiss nicht, ob ich richtig reagiert habe.

In deinem Ersten Posting steht, dass hier nur eine "Einladung zu einemInfo-Gespräch" vorliegt. Das ist keine "Zuweisung" gewesen. Wegen "fehlendem Interesse an Bürgerarbeit" wird man dir deswegen wohl keinen Strick draus drehen können, wenn du "nein, kein Interesse" gesagt hast.

ZitatJedenfalls meinte der nette Herr dann nach 1-2Minuten, dass dann eine Einladung vom normalen Sachbearbeiter kommt. Er weigert sich nach eigener Aussage mit dem Beteiligten zu arbeiten.
Meine Aussage, das der Beteiligte das Interesse nicht verweigert hat, bejahte er und fügte hinzu, dass er selbst kein Interesse an der Zusammenarbeit hat bzw. die Zusammenarbeit verweigert.

Irgendwie kann ich den Mann schon verstehen. Das war schon ganz anständig, was er da fragte. Er wollte niemanden gegen seinen Willen bei sich beschäftigen.

Wenn er gesagt hat, dass eine "Einladung vom SB" kommt, wird er sich bei der SB vermutlich beschweren, dass sie ihm Leute schickte, die die Arbeit nicht wollten. Das bedeutet in meinen Augen: Er ist zurückgegeben worden. Das bedeutet so viel wie: Die SB muss ihn jetzt anders unterbringen.



ZitatWelche Folgen kann das jetzt haben? Ist das Ganze sanktionswürdig?

Ich vermute, er wird eine Anhörung zur Prüfung bekommen, ob eine Sanktion auferlegt werden muss. Darin wird ihm vermutlich vorgeworfen werden, dass er eine Arbeit vereitelt hat. Dann würde ich da reinschreiben, dass keine Zuweisung und kein Vermittlungsvorschlag vorlag, sondern lediglich eine Einladung zu einem Info-Gespräch. Er hat ja an dem Gespräch teilgenommen. Wenn er Herrn x die Antwort gab, dass der kein Interesse an Bürgerarbeit hat, dann nur weil der nicht lügen kann. Er hatte nämlich Interesse an einer sozialversicherungspflichtigen Stelle oder an einer Beschäftigung, für die er auch eine Einstellungszusage erhält. Außerdem mag er es nicht, wenn ihm Antworten schon vorgegeben werden, denn dann sind sie nicht ehrlich.


ZitatSo wie ich es mitbekommen habe, sind die Leute reihenweise eingeknickt. Redeten vorm Gespräch mit dem "Coach" gegen die Bürgerarbeit und dass man eine neue EGV nicht unterschreiben muss und kamen dann mit unterschriebener EGV und relativierend aus dem Raum. Bei einem gabs sogar ne Wendung um 180°. Was passiert da bitte?

Was meinst du damit genau? Einer hat unterschrieben und nahm das dann zurück???

bodenlos

Zitat von: Rotkaeppchen am 15:59:02 Di. 30.August 2011
...
Was meinst du damit genau? Einer hat unterschrieben und nahm das dann zurück???


Er meinte wohl: einer tat sich besonders hervor (sinngemäß  nichts zu unterschreiben und tat es dann doch.

Strombolli

Tschuldigung, aber das Bürgerarbeit in der Regel Mist ist, darüber herrscht glaube ich hier Konsens. Das man sich nicht über den Tisch ziehen lassen soll, ebenso. Heute ist der 30.08. und mein vorletzter Tag in KommunalKombi, aber Urlaub. Ich lasse mal die Katze aus dem Sack: 3 Jahre als Ortschronist oder "Dokumentationsgehilfe" waren nicht die schlechteste Zeit, die man im Leben haben kann.

Und wenn man das nicht mehr macht, fällt man wieder in dieses blöde Loch, sich (auf dem Land) mit sich selbst und seinem Hobby beschäftigen zu dürfen.
Reguläre Arbeit ist weit und breit nicht vorhanden, schon gar nicht für 53 jährige.

Will sagen: Man sollte die Gründe "warum manche einknicken" der ganz konkreten menschlichen Situation anrechnen und Leute nicht verurteilen, soetwas zu machen. Wir sind hier an dem unschönen Punkt (wieder einmal) angelangt, wo wir vor etlichen Monaten schon einmal waren. Entweder pro oder kontra, schwarz oder weiss. Das ist der falsche Ansatz. Es gibt immer etwas dazwischen.

Mein Fazit nach 3 Jahren KommunalKombi, dem Vorläufer der Bürgerarbeit: Verarschung ohne wirklichen Nutzen. Statistiktrick fürs Amt. Benutzung der Menschen für gesellschaftlich wichtige Arbeit, die diese Gesellschaft oder kooperierende Unternehmungen aber nicht bezahlen will.
Ob man da als Einzelner mit oder ohne Beistand opponiert ist gleichbedeutend mit dem chinesischen Sack Reis oder der umgefallenen Schippe im Nachbarort.

Das Subtile an diesem Schweinesystem: Es wurde über Jahrzehnte daran gearbeitet, jegliche kraftvolle Widerstandsmöglichkeit zu unterlaufen und im Keim zu ersticken. Deshalb kann nur das gemeinsame Handeln, der in den Arsch gekniffenen von Erfolg gekrönt sein.

Schaut euch doch mal um, wer in eurer Region so das Sagen hat. Ob CDU oder SPD ist unwesentlich. Was sind es für Menschen. Sind es karrieregeile Pfeiffen und Wendehälse, die ihre Meinung nach Parteilinie orientieren oder sind es Menschen, die schauen, wie es "unten" in der Realität läuft?
Leute, die sich hinter der nächstoberen Entscheidungsebene verschanzen oder die den Arsch in der Hose haben selbst Verantwortung zu übernehmen?

In meinen 3 Jahren KK habe ich dank meines Vorlebens oftmals mehr Verantwortung übernommen, als es meine Vorgesetzten oder andere deutlich besser bezahlte Amtsträger je gemacht haben. Einfach weil sie, Angst um ihre Karriere habend, immer nur nach den vielen deutschen Vorschriften arbeiten.

Mein Job als "siehe oben" ist für Bürgerarbeit angemeldet. Bis 01.01.2012 muß er besetzt sein sonst verfallen die dafür bereitgestellten Zuschüsse von Land und Bund. 2 Leute sahen sich bisher den Aufgaben nicht gewachsen. Ich darf nicht, weil ich 6 Monate Aktivierungsphase für Bürgerarbeit hinter mich bringen muß,, es aber bis Januar nur noch 4 sind. Ja hallo? Ativierungsphase? Haben die noch alle? 3 Jahre habe ich den Job gemacht, weiss um alle Zusammenhänge und Handling, habe Vertrauen und "Kleinnetzwerke" aufgebaut und nun soll lieber der nächste Trottel kommen und ich bleibe zuhause und warte auf eine Zuweisung eines besonders dusseligen Jobs durchs Amt? Mit dem Job hätte ich Rentner werden können, aber nein ich muss ja wieder in die Mühle. Die Verwaltung braucht ja Futter zur Selbstbestätigung ihrer Wichtigkeit.

Solchen Mist kann man nicht alleine bekämpfen. Wenn sich jemand mit der angetrauten Aufgabe identifizieren kann, soll er es tun. Wenn nicht soll er auf dem Absatz kehrt machen.

Wichtig wäre, meiner Meinug nach, dass wir in Deutschland endlich aus den Puschen kommen und diesen ganzen Sesselfurzern zeigen, wo der Hammer hängt. "Stasi in die Produktion" war eine Losung der DDR-Überdrüssigen. Es wurde nie verwirklicht, weil die D-Mark kam. Mit nem Aktenköfferchen habe ich Stasi-Leute dann als Finanz- oder Versicherungsberater von Haus zu Haus gehen sehen. Ehemalige SED-Blockparteimitläufer sicherten sich Posten in den Regionalverwaltungen, die sie bis heute innehaben. Ähnlich wie Frau Merkel, war kein anderer Dummer da.

Diese Menschen machen unser Land kaputt. Westerwelle mit seinen spektakulären Aufschreien seitdem er die Bühne betrat, hat alle Parteien vor sich her getrieben und letztlich auch Schuld am Niedergang der Gewerkschaften (obwohl die SPD da schon einiges tat) und auch an HartzIV. Stichwort: Zusammenlegung von Sozialleistungen. Bezug aus einer Hand. Was ist daraus geworden? Ein bürokratisches Monster, welches, bei Lichte besehen, ein Monster ist um besonders auch die in diesem Verwaltungsapparat Lohn und Brot zu geben. Denn korrekte Arbeit wäre auch für diese Leute gar nicht mehr da, weil dank Wachstums- und Profitwahn alles outgesourct wurde.

Skoda baut so gute Volkswagen, dass der Konzern Notbremsen einbauen muss, damit der Oktavia nicht den Passat überholt.
Mal ganz Strombolli-drastisch: Die Kacke ist am dampfen. Die alten Regeln sind nicht mehr das Papier wert auf dem sie stehen. Regierung und Bevölkerung ist in einem Ballermann-Delirium, dass eine schöne, menschliche Zukunft in den Köpfen der Menschn von einer dunklen Endzeitstimmung, in der alles egal zu sein scheint, ersetzt wird. 

Es läuft immer wieder auf die Frage hinaus: Wo nehmen wir die Menschenmassen her, um diese Gesellschaft zum menschlich Guten zu kippen?
Ich lasse mir den Glauben an eine solche Gesellschaft nicht nehmen, denn ich habe meinen eigenen Kopf zum Denken. Dafür brauche ich keine
bertelsmannschen Vordenker oder Kapitaleigner-gesteuerte Medien.

In den letzten 3 Jahren habe ich gelesen, wie Feudalismus, Kaiserzeit, Weimarer Republik, Faschismus, Pseudosozialismus/UdSSR-Hörigkeit auf der einen, USA-Hörigkeit auf der anderen Seite Deutschland auf durchaus auf menschlicher Ebene vergleichbare Weise kaputtgemacht haben.
Es ist mir total unklar, wie solch eine Massensuggestion immer wieder funktionieren konnte.

Mit diesem Fazit komme ich zum Schluß: Ich bin dagegen. - Leider relativ allein, denn der überwiegende Teil der Bevölkerung ist mit seinem bischen Leben zufrieden. Hat genug Geld um sich einzureden, das ist das Bestmögliche, was ich vom Leben zu erwarten habe. Gehen wir ein Bier trinken, Fußball schauen, Rasen mähen, Auto schön schick halten, schön in Urlaub fahren und regelmäßig gut f****.
Was in China, Südamerika, Afrika ... passiert, was mit meinen Handy/iphone/google-Daten passiert scheissegal.

Deshalb sollten wir konstruktive Maßnahmen einleiten, unsere "kämpferische" Einsamkeit zu einer großen gemeinsamen Bewegung zu formen, mit der wir diesen UNSERE Leben (ihr seid alle bestimmt jünger als ich) noch einen positiven Sinn geben.

Flugblätter, Aufkleber, Gegeninformation an den Verkaufspinwänden im Supermarkt auf dem Amt (in die Aufsteller schmuggeln, auf den Tisch im Warteraum [und seines beim Arzt]) wäre nur eine kleine Idee.

So wie man es mir hier aufzwingt zu leben, will ich nicht leben. Es ist anders möglich! Derartige Alternativen werden nicht diskutiert, sie würden das System zerstören. 
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

spreewaldrac

Du begehst nach meinem Dafürhalten einen entscheidenden Fehler in deinem Denken: Du kannst Deutschland nicht isoliert betrachten. Auf Deutschland beschränkte Änderungen in deinem Sinne funktionieren nicht - in der heutigen, in jeder Hinsicht globalisierten Welt erst recht nicht. Das würde für uns im Ergebnis bittere Armut bedeuten.

Vor allem: Was willst du denn den Menschen konkret als Alternative anbieten? Okay, die extremen Auswüchse des Kasino-Finanzkapitalismus zu kappen, dafür wäre noch ein Konsens in Deutschland und anderswo möglich. Aber dann?

Strombolli

Nein, ich betrachte Deutschland nicht isoliert. Die anderen müssten schon mitmachen. Aber Du siehst ja was sich gerade abspielt, wenn Merkel merkelt, wie die anderen Länder opponieren.

Im Kleinen wie im Großen. Hier diskutieren wir "nur" über Bürgerarbeit und verstehen uns falsch, obwohl wir alle ziemlich ähnliche Ziele haben.
Die LINKE zerfetzt sich auch gerade wieder einmal, wegen Müll.

Ich weigere mich einfach einzugestehen, dass jegliche positive menschliche Entwicklung GLOBAL! zum Scheitern verurteilt ist und das dieses System gewonnen hat.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

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spreewaldrac

Machen wir uns nichts vor: Die Richtung der globalen Entwicklung entscheidet sich nicht bei uns in good old Germany, auch nicht in Europa. Die Trends der Zukunft werden in immer stärkerem Maße in China, Indien, Brasilien etc. gesetzt werden. Die Menschen dort wollen einen besseren Lebensstandard. Den werden sie sich holen, notfalls auch mit Gewalt. Der Kampf um die Rohstoffe wird noch ganz andere Dimensionen annehmen.

Wir können nur zusehen, dass wir so etwas wie eine europäische Regierung hinbekommen. Der gegenwärtige vielstimmige Chor auf europäischer Ebene wird unser Untergang sein, was den Lebensstandard und unseren Einfluss in der Welt angeht.

inline

Zitat von: spreewaldracMachen wir uns nichts vor: Die Richtung der globalen Entwicklung entscheidet sich nicht bei uns in good old Germany, auch nicht in Europa. Die Trends der Zukunft werden in immer stärkerem Maße in China, Indien, Brasilien etc. gesetzt werden. Die Menschen dort wollen einen besseren Lebensstandard. Den werden sie sich holen, notfalls auch mit Gewalt. Der Kampf um die Rohstoffe wird noch ganz andere Dimensionen annehmen.

Wir können nur zusehen, dass wir so etwas wie eine europäische Regierung hinbekommen. Der gegenwärtige vielstimmige Chor auf europäischer Ebene wird unser Untergang sein, was den Lebensstandard und unseren Einfluss in der Welt angeht.

so ist das mit der Realität, dass die Zeiten hier schlechter werden sieht man doch schon dran, dass auf einamal so viele Gurus auftauchen die angeblich das Glück in Händen tragen. Verkauf von Illusion und Märchen klappt in Krisenzeiten scheinbar besonders gut.


Strombolli

inline, morgen ruf ich meine SB an und mache mich selbstständig. - Ach, ich vergaß: Das Finanzamt untersagt mir ja selbstständige Tätigkeit wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit.  :evil:
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

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inline

Zitat von: Strombolliinline, morgen ruf ich meine SB an und mache mich selbstständig.

selbständig, als was, als Glücksbote ? nee davon laufen schon zu viele rum, wird schwer sein, da fuss zu fassen, es sei denn man hat selbst den richtigen Glücksboten an der Hand  :) und natürlich das mit carisma, ja charme sowieso. Kontake zu Schauspielern sind  auch gut.. , in den Schlagzeilen der Presse sollte man auch  kommen, so sich einen Namen machen, wenn man den hat, eröffnet man eine Engelschule.

Zitat von: StrombolliAch, ich vergaß: Das Finanzamt untersagt mir ja selbstständige Tätigkeit wegen steuerlicher Unzuverlässigkeit.   :evil:

Gibt es das auch? Ich dachte es wäre Gewerbefreiheit.

spreewaldrac

Ja, Strombolli hat wohl Probleme, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von seiner Fiskalverwaltung zu bekommen.

Ansonsten gilt: Sex, Drugs and Rock 'n' Roll. Damit klappt's sicher auch als freier Unternehmer. Das läuft immer. ;D

Aber eigentlich geht es ja hier um die Bürgerarbeit ...

Endii

Wollte noch loswerden, dass auf dieser Veranstaltung so getan wurde, als ob sie freiwillig ist. Nur auf genaue Nachfrage wurde dann gesagt, das über evtl. Sanktionen der Sachbearbeiter zu entscheiden hätte. Bei solchen Aussagen kommt man sich auch als Beistand ziemlich veräppelt vor.

Beim Einzelgespräch wurde genau dasselbe gesagt.

Ich bin mir ziemlich sicher, das fast alle Anwesenden bei der Veranstaltung das Weite gesucht hätten, wäre sie freiwillig gewesen.

Wie soll man denn auf diese Frage "Haben sie denn Interesse an Bürgerarbeit?" mit gutem Gewissen korrekt antworten, wenn man über etwaige Rechtsfolgen im Unklaren gelassen wird?

Achja, auf die Frage ob es freiwillig ist meiner der "Coach", dass ihre ALG2 Zahlungen ja auch freiwillig sind.....

Rudolf Rocker

ZitatAchja, auf die Frage ob es freiwillig ist meiner der "Coach", dass ihre ALG2 Zahlungen ja auch freiwillig sind.....


Warum passiert mir sowas nie??
Hätte ich den Typen mal gefragt, ob er das Grundgesetz kennt!
Oder währe einfach aufgestanden und nach Hause gegangen, oder zu seinem Vorgesetzten, oder zur Presse, zu meiner Gewerkschaft, oder, oder oder!!!

Auf jeden Fall hätte ich mir sowas nicht gefallen lassen!!!


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