Meine aktuelle EGV zur Diskussion

Begonnen von Strombolli, 14:12:59 Mi. 21.September 2011

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Strombolli

Habe in diesen Tagen meine neue EGV bekommen und mit nach Hause genommen. Hiermit stelle ich sie euch vor und bitte um konstruktive Tipps zur Vorgehensweise, wenn ich sie UNUNTERSCHRIEBEN oder MIT ERGÄNZUNGEN (bei den Pflichten des Jobcenters) sowie STREICHUNGEN (bei den Sanktionen gegen mich) in der nächsten Woche wieder abgeben soll.

EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG (auf den Strombolli umgewurstet)

Jobcenter - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts für Beschäftigung und Arbeit des Landkreises Großkotzhausen

Eingliederungsvereinbarung

zwischen

Davide Strombolli , geb. ....1957 wohnhaft in Großkotzhausen/Ost, Assiweg 514
Kundennummer: 0815C1437700 , Az. #458.333BG9900456/B   
Leistungsberechtigte Person

und

Jobcenter - Großkotzhausen/Ost
Frau Treibsand
Persönliche(r) Ansprechpartner(in)

Die Eingliederungsvereinbarung wird nach § 15 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) abgeschlossen.

1. Zweck und Geltungsdauer

In der Eingliederungsvereinbarung wird festgelegt welche Leistungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte zur Eingliederung in Arbeit erhalten und welche Bemühungen sie selbst dazu unternehmen. Dazu kann auch die Beantragung von Leistungen Dritter gehören.
Diese Eingliederungsvereinbarung gilt vom 15.09.2011 bis zum 16.03.2012, höchstens jedoch für die Dauer des Leistungsbezuges nach dem SGB II.
Diese Eingliederungsvereinbarung kann durch weitere Teilvereinbarungen erweitert werden. Nachträglich hinzugefügte Teilvereinbarungen werden damit automatisch Bestandteil dieser Eingliederungsvereinbarung.

Ziel dieser Eingliederungsvereinbarung ist die Beendigung der Hilfebedürftigkeit.

Maßgebliche Änderungen erfordern einen Neuabschluss der Eingliederungsvereinbarung.

2. Leistungen und Pflichten der Vertragsparteien

Aufgrund der Chanceneinschätzung werden folgende Aktivitäten zur beruflichen Eingliederung für Herrn Strombolli vereinbart;

a) Jobcenter Großkotzhausen/Ost

Herr Strombolli wird vom Jobcenter - Großkotzhausen/Ost bei der Eingliederung in Arbeit unterstützt durch:
• Beratung bei der beruflichen Eingliederung und zum Arbeitsmarkt
• Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen
• Einrichtung eines persönlichen Vermittlungsbudgets gemäß § 16 Abs. 1 SGB ff i. V. m. § 45 SGB III (siehe Anlage ,,Vermittlungsbudget")
• Vermittlungsgutschein zur Inanspruchnahme der Dienste privater Arbeitsvermittler gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 421g SGB III
Eignung und Notwendigkeit der Leistungen sind jeweils im Einzelfall zu prüfen.

b) Herr Strombolli

Herr Strombolli verpflichtet sich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen vereinbarten Maßnahmen zur Eingliederung aktiv mitzuwirken.

Herr Strombolli verpflichtet sich konkret zur:

• Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer nach § 10 SGB II zumutbaren Beschäftigung, sobald sich die Möglichkeit dazu bietet. Entscheidend für die Zumutbarkeit ist die körperliche und geistige Befähigung, nicht der erlernte Beruf, frühere Status oder die Gehaltsvorstellungen.
• selbständigen Bewerbung auf alle vom Jobcenter - Großkotzhausen/Ost unterbreiteten Stellenangebote innerhalb der jeweils aufgeführten Frist
• Kontaktaufnahme bzw. Bewerbung bei mindestens 2 Arbeitgebern monatlich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, auch um befristete und/oder von Zeitarbeitsfirmen angebotene Beschäftigungen; «individuelle Ergänzungen»
• schriftlichen Nachweisführung der Bewerbungsbemühungen mit Hilfe der Vordrucke ,,Nachweis der Eigenbemühungen" und Vorlage/Einreichung der vollständig ausgefüllten Vordrucke bis zum 07.01.2012 und bis zum 25.03.2012 sowie zu jedem Beratungstermin im Jobcenter - Großkotzhausen/Ost

3. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung der Pflichten

a) Jobcenter Großkotzhausen/Ost

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass sich Herr Strombolli gegenüber dem Jobcenter — Großkotzhausen/Ost darauf berufen kann, die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Rechte einzufordern. Geldleistungen (z. B. Bewerbungs- und Vorstellungskosten, Mobilitätshilfen etc.) sind zeitnah zu bescheiden und auszuzahlen.

b) Herr Strombolli

Gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB II sind Sie verpflichtet, die in der  Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen. In Ihrem Fall sind das monatlich 2 Bewerbungen. Sollten Sie nicht monatlich 2 Bewerbungen nachweisen, stellt dies einen Sanktionstatbestand nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB II dar.
Für den Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes haben Sie die maßgebenden Tatsachen darzulegen und nachzuweisen.
Wenn Sie keine 2 Bewerbungen monatlich nachweisen und/oder Ihren anderen Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung nicht nachkommen, muss das Jobcenter - Großkotzhausen/Ost das für Sie gewährte Arbeitslosengeld II um 30 Prozent Ihres Regelbedarfes nach § 20 SGB II mindern.
Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf die Bekanntgabe des Sanktionsbescheides folgt.
Die Absenkung oder der Wegfall der Leistung dauert drei Monate. Während der Absenkung oder des Wegfalls der Leistung besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch (SGB XII).
Bei einer Minderung der Regelleistung im Sinne des § 20 SGB II um mehr als 30 Prozent kann das Jobcenter - Großkotzhausen/Ost in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Vorteile erbringen; diese Leistungen werden im Regelfall erbracht, wenn Sie mit minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben.


4. Einvernehmen des kommunalen Trägers
Das Einvernehmen mit dem kommunalen Träger liegt vor, da das Jobcenter - Großkotzhausen/Ost gleichzeitig die Aufgaben des kommunalen Trägers und die der Agentur für Arbeit nach dem SGB II als zugelassener kommunaler Träger wahrnimmt.

5. Erklärung von Herrn Strombolli

Ich habe eine Ausfertigung der Eingliederungsvereinbarung erhalten. Unklare Punkte wurden erläutert und die möglichen Rechtsfolgen verdeutlicht. Mit den Inhalten der Eingliederungsvereinbarung bin ich einverstanden.  (Anm. v. Str.: Diesen Passus werde ich nie unterschreiben, weil die unklaren Punkte eben nicht erläutert wurden und meine Einrede bzgl. des GG mit dem Bezug auf die SGB weggewischt wurden: Dann ergehe eine Verwaltungsverfügung (heisst das so? - bin sehr angespannt und genervt gerade)

Datum/Unterschrift Davide Strombolli

Frau Treibsand
Persönliche(r) Ansprechpartner(in) Jobcenter - Großkotzhausen/Ost

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Davide Strombolli
Eingliederungsvereinbarung 15.09.2011 - 16.03.2012

Hinweise zum Vermittlungsbudget nach §16 Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. S 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Leistungen im Rahmen des Vermittlungsbudgets können grundsätzlich für Personen gewährt werden, mit denen vorrangig die Vermittlung in versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit von mind. 15 Stunden wöchentlich vereinbart wurde.
Zum förderfähigen Personenkreis gehören arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte arbeitssuchende sowie ausbildungssuchende Empfänger von Arbeitslosengeld II. Durch die Gewährung von Leistungen aus dem Vermittlungsbudget soll die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden. Leistungen können auch für die Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung erbracht werden.

Die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget umfassen im Einzelnen:
• Kosten für Bewerbungen: Die Kostenerstattung erfolgt auf Einzelnachweis. Gewährt werden können 0,50 € pro Bewerbung für Papier, Ausdruck und Versendungshülle sowie weitere

Kosten, für Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos und Portokosten.
• Kosten für Mobilität: Die Kosten für Mobilität umfassen alle notwendigen unterstützenden Kosten, die zur Mobilität beitragen. Gewährt werden können Fahrkosten zum Arbeits- bzw. Ausbildungsantritt, Fahrkosten für Pendelfahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen auf Grundlage konkreter Stellenangebote. Kosten für Mobilität werden in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz erbracht. Gewährt werden bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges 0,20 € pro gefahrenem Kilometer. Die Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse hat Vorrang, sofern dies kostengünstiger ist. Da die Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeit grundsätzlich aus dem Arbeitsentgelt zu bestreiten sind, ist für die Festlegung des Förderzeitraumes bei der Prüfung des Anspruches auf Fahrkosten für Pendelfahrten maßgeblich, ab wann Sie über das Arbeitsentgelt verfügen können.
• Kosten für getrennte Haushaltsführung: Kosten für eine getrennte Haushaltführung können im Rahmen einer Arbeitsaufnahme im individuellen Einzelfall erbracht werden.
• Kosten für Arbeitskleidung/-geräte: Kosten für Arbeitskleidung/-geräte können im Rahmen einer Arbeitsaufnahme bis zu einer Höhe von 120,00 € als notwendig anerkannt werden. Die Gewährung erfolgt auf Rechnungsnachweis. Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn erforderliche Arbeitskleidung/-geräte nicht vom Arbeitgeber gestellt werden. Eine Übernahme von Schutzkleidung erfolgt nicht.
• Sonstige Kosten: Im Einzelfall können aus dem Vermittlungsbudget weitere Leistungen erbracht werden, wenn diese die Aussichten auf die Aufnahme einer Beschäftigung erheblich verbessern. Unter anderem können Kosten für erforderliche Nachweise und Berechtigungen (z. B. Gesundheitspass oder Führungszeugnis) gewährt werden. Das Jobcenter - Großkotzhausen/Ost kann Leistungen aus dem persönlichen Vermittlungsbudget grundsätzlich bis zu 300,00 € im Kalenderjahr auszahlen. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung grundsätzlich vor dem die Leistung begründenden Ereignis zu erfolgen hat. Zeitnahe spätere Antragstellung kann nur ausnahmsweise im besonderen Einzelfall anerkannt werden.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zu den Leistungen aus dem Vermittlungsbudget an die Mitarbeiter des Servicepoints oder Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Seite 4 von 4

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

So liebe Leidensgenossen. Dann lasst uns mal praktisch werden. Welche konstruktiven Tipps gebt ihr dem 53-jährigen, chronisch kranken Davide Strombolli? Gerne auch per PN.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

counselor

Vielleicht solltest du als Chroniker krankheitsbedingte Einschränkungen der Berufstätigkeit gleich mit in die EGV reinschreiben lassen?
Außerdem wurde mir (ich bin auch Chroniker) empfohlen, einen Rentenantrag zu stellen. Taktischer Hauptstoß des Antrags ist ein Jahr Rente (Ruhe vor willkürlicher Vermittlung) bzw., falls keine Rente drin ist, dann zumindest Festellungen bezüglich der körperlichen und geistigen Einschränkungen vom Gutachter der Rentenversicherung zu bekommen, um die Möglichkeiten des Jobcenters zu willkürlicher Vermittlung an ZAFs einzuschränken.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Pfiffi

@Stromboli, da Du ja schon förmlich darum "bettelst" sollst Du auch ein paar Tipps erhalten.  ;)

Die erste Frage die Du Dir stellen solltest, und auch nur Du beantworten kannst, macht diese EGV für Dich Sinn?

Welcher Grund ist vorhanden diese oder auch eine andere EGV zu unterschreiben?

Möglichkeiten wie Du konkret damit umgehst (mit der EGV) gibt es sicherlich mehr als genug, erste wäre Papierablage, andere wäre für das "Stille Örtchen" als Notreserve oder zur Lektüre. Weiteres Vorgehen alle Passagen die einem nicht passen durchstreichen, dann in Ruhe unterschreiben und abgeben.
Keine Angst, der VA kommt darauf, ganz einfach weil auch mit Deiner Unterschrift und der Streichung bestimmter Passagen kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Oder Du schreibst eine eigene EGV, die Formatierung ist nicht so schwer hinzubekommen in einem Textverarbeitungsprogramm, und schreibst viele lustige Sachen rein, und unterschreibst und gibt diese dann ab, übrigends alles was Du abgibst solltest Du in Kopie dabei haben und auf das Original und auf der Kopie eine Eingangsbestätigung machen lassen.
Was kannst Du noch versuchen, Du kannst versuchen zu "verhandeln" muss man aber nicht wirklich, weil die SB meist völlig merkbefreit sind und in den seltensten Fällen überhaupt "verhandeln" wollen. Achso bei einem "Gegenvorschlag" kann man sehr gut einbringen was man sich konkret vorstellt, also z.b. Strafzahlungen für das JobCenter wenn es die eigenen Verpflichtungen nicht einhält und Dich nicht in Arbeit bringt.

z.B. Das JC verpflichtet sich Herrn Stromboli in Sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln, mit einem Lohn welcher Ihm und seiner Familie es ermöglicht nicht mehr auf ALG II berechtigt zu sein, im Falle einer Nichtvermittlung wird die Regelleistung um 30 % aufgestockt für 3 Monate usw. usw.

Sei kreativ, das erwarte ich von Dir. ;) ;)
Bist doch nicht auf den Kopf und Mund gefallen, achso ist das mit Beiständen bei Dir geklärt?
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Strombolli

Euch beiden erstmal danke. - Meine Krankheiten sind wirklich nicht zu unterschätzen. Diabetes II mit den üblichen Folgeerscheinungen. (Tgl Victoza Spritze und Metformin mit den diesbezüglichen Nebenwirkungen).

Ich habe mich nur so aufgeregt, weil die Alte auf meinen Einwand, ich würde die EGV nicht unterschreiben (wegen dem gelben Absatz) weil sie gegen das GG verstösst, vollkommen schmerzfrei mit nem Verwaltungsakt auf Grundlage der SGB drohte. Im Übrigen fiel der Satz: "Sie wollen also gar nicht arbeiten." Da bin ich dann etwas lauter geworden und habe deutlich gemacht, daß ich schon gerne arbeiten würde und zwar entsprechend meinen Fähigkeiten und mit entsprechenden Einkünften. Das hat die gar nicht interessiert. Ergebnis ist die entsprechende Textpassage in der EGV.

Jedenfalls war ich hinterher so fertig, dass ich trotz 2er Diazepam mit den Händen zitterte.

Natürlich werde ich denen eine eigene EGV hinlegen, das habe ich ja schon mit der Vorgängerin meiner jetzigen SB durch. Kreativität, Pfiffi, ist eine meiner Stärken. Resultat damals: Es kam keine zustande, weil das Jobcenter sich weigerte sie zu unterschreiben. Und da standen, Pfiffi, genau solche Sachen drin, wie Du vorschlägst.

Ja mit nem Beistand in Großkotzhausen/Ost erscheint mir schwierig. Ich müsste mal bei den LINKEN anfragen, denn so Initiativen mit Rechtskenntnis gibt es glaube ich in unserer Region (Dreieck Magdeburg - Brandenburg - Leipzig) nicht.

---

Mir droht eh noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Rückzahlung, weil wir eine einstmals ehrenamtliche Tätigkeit mit 25 € Spritvergütung auf Betreiben des öffentlichen Auftraggebers in eine geringfügige Beschäftigung mit auch etwa 25 € monatlicher brutto-für-netto Bezüge umwandeln mussten und da jetzt "Gehalt" draufsteht. Grund dafür war, meine Frau sollte im Fall eines Falles unfallversichert sein. Diese schwerwiegende Änderung haben wir dem Amt nicht mitgeteilt.

---

Und mein ALGI Bezug im ersten Monat (Übergang von ALGII zu ALGI) kann mir auch keiner im Jobcenter und auch nicht in der Arbeitsagentur erklären.
Mein Einwand, genau das alles zu vereinfachen wäre doch gesetzgeberisches Anliegen der Politik bei Einführung von HartzIV gewesen, wurde mit den üblichen nichtssagenden Floskeln (Das können wir doch aber nicht ändern!) weggewischt.

Jedenfalls habe ich heute mal wieder von den Ämtern die Schnauze voll und melde mich demnächst wieder über meinen Hausarzt bei meiner Psychologin. Um nochmal auf den Hinweis "damit machst du dich nur kaputt" in einem anderen Thread zurückzukommen: Ja, ich weiss. Wahrscheinlich will ich das unterbewusst auch. Deshalb wieder zur Psychologin.

Im Gegensatz zu der Romanfigur der sprachgestörten Bestsellerautorin schlüpfriger Machwerke, werde ich mich mit meiner aber nicht über Gerüche nach dem Sex unterhalten oder dafür entschuldigen, sondern über die Beschissenheit dieser Gesellschaft und wie ich möglichst schadensarm damit klarkomme.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Pfiffi

Da ist aber ein Teil an Sachen dabei die mit einer EGV nichts zu tun haben. Übrigends mit Beistand meine ich nicht unbedingt einen Vertreter einer Partei, Behörde, Institution oder eines Vereins oder einer ELO, das kann eine Person Deines Vertrauens sein, wichtig ist das man personell schon nicht allein hingeht, das ist der Punkt, die Person kann schön Protokoll führen, das ist immer wichtig.

Noch etwas, über EGVs diskutiert man nicht, der Gundtenor ist einfach folgender, mit Unterschrift FREIWILLIG gibt man seine Rechte ab, die eigene Position schwächt man, man nimmt sich die Möglichkeit der rechtlichen Überprüfung durch Widerspruch und Klage, und man öffnet der Behörde Tür und Tor für Sanktionen.

Es sein denn Du hast eine EGV in welcher in den Pflichtfeldern gähnende Leere ist, keine Rechtsfolgebelehrung anbei ist und im Prinzip nichts drin steht außer Deinem Namen der Anschrift der Behörde und wie lange die Gültigkeit einer EGV ist. Dann nur dann ist die Unterschrift ohne Folgen möglich.

Mein Anwalt erklärte mir letztens das er sich sehr freut das er für mich tätig werden konnte, aber was nutzt ihm das wenn er keine rechtsmittelfähigen Bescheide oder Verwaltungsakte erhält sondern ich die EGV unterschreiben würde.

Hoffe Du hast den Sinn genau verstanden, übrigends fehlt mir noch die Beantwortung meiner beiden Fragen im ersten Posting, den mit den Antworten ist dann alles gesagt.

Fakt ist, wenn Du eine EGV nicht unterschreibst kannst Du nicht sanktioniert werden für die nicht vorhandene Unterschrift, das sollte als Grund erst einmal klar sein, ein VA ist dann wieder gesondert zu betrachten auch wenn da drüber steht " die EGV ersetzender VA" dieser VA kann nichts ersetzen was nicht da ist. Also alles Punkte um in Ruhe gelassen zu werden, nicht mehr Verfolgungsbetreut zu werden, keine Eingriffe in im GG stehende Grundrechte, den diese gibt man ab mit einer Unterschrift unter eine EGV.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

DJ1980

Au Mann...

Habe grad nicht wirklich so die Ruhe weg, aber deine EGV grad überflogen.

Fazit: DIE würde ich niemals nicht unterschreiben. Sowas hab ich ja noch nie gesehen. Und alles doppelt gemoppelt. Frage mich, was so ein Quatsch von deiner SB soll?
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

Strombolli

Mit dem von Dir Gesagten stimme ich doch überein, Pfiffi. Du brauchst mich also nicht erst gegen eine EGV zu mobilisieren. Ich möchte den nächsten Schritt nur hier mit euch abklären und so vorbereiten, das meiner SB der Mund offen stehen bleibt, denn sie ist: dummfrech. Und das sind die Schlimmsten, weil einem da die Argumente verpuffen.

Zu Deinen nichtbeantworteten Fragen:

"Die erste Frage die Du Dir stellen solltest, und auch nur Du beantworten kannst, macht diese EGV für Dich Sinn?"
Nö, in keinster Weise.

"Welcher Grund ist vorhanden diese oder auch eine andere EGV zu unterschreiben?"
Das mir das Jobcenter das ALGII-Leben noch schwerer macht. Bspw. durch laufende Delegierungen zu Zeitarbeitsmessen oder obskuren Arbeitgebern.

--------------

Übrigens lassen sie meinen 5 Jahre älteren Kollegen (also 58) total in Ruhe.

Bzgl. Beistand lasse ich mir was einfallen. Interessant war dort heute ein farblich äusserst differenziertes PC-Programm, in welchem in einer Art Tabelle unterschiedlich farblich unterlegte Bereiche pro Zeile und ungeordneten Spalten Eintragungen gemacht wurden. Die haben aufgerüstet.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Rotkaeppchen

Eigentlich verpflichtet dich diese EGV nur zu 2 Bewerbungen. Man sagt dir die Kosten und die Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche zu (verwahre bitte alle Belege auf!!! Und stelle bitte noch formlos einen "Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten" schriftlich!). Trotzdem würde ich aus folgendem Grund die EGV nicht unterschreiben:

In der EGV steht drin: "Diese Eingliederungsvereinbarung kann durch weitere Teilvereinbarungen erweitert werden. Nachträglich hinzugefügte Teilvereinbarungen werden damit automatisch Bestandteil dieser Eingliederungsvereinbarung."

Das bedeutet im Klartext: Im Laufe der Gültigkeitsdauer der EGV kann man dir "Teilvereinbarungen" zuschicken, die du nicht einmal unterschreiben musst. Das können Zuweisungen zur Maßnahme, EEJobs etc. sein. D.h. wenn du das unterschreibst, unterschreibst du denen auch, dass du mit allem was noch nachkommt einverstanden bist.

Mein Vorschlag: Reagiere bitte gar nicht auf diese EGV. Diese Methoden sind mir wohlbekannt aus einem Kreis im R-M-Gebiet! Du erhälst dann in KÜrze evtl. eine "Anhörung", weil du die EGV nicht unterschrieben hast. Sollte so etwas kommen, dann melde dich bitte. Da schreiben wir eine schöne Dienstaufsichtsbeschwerde wegen versuchter Nötigung. Ich wette der Landrat wurde inzwischen schon damit zubombardiert. Schicken wir in Kopie zusätzlich noch an das Innenministerium und an die Regionaldirektion.

Wenn du Glück hast, kommt kein VA, oder der VA enthält diesen Satz nicht mehr! Ansonsten müsste man einen Widerspruch schreiben und darin beanstanden, dass § 15 SGB II keine "Teilvereinbarungen" vorsieht und dass du immer wissen willst, was du unterschreibst. Und zwar bevor du unterschreibst.


Strombolli

Ach übrigens: Ich habe überhaupt kein Problem damit, mich bei 2 oder mehr Stellen pro Monat zu bewerben und das dem Jobcenter (meinetwegen per Handschlag) zu versprechen. Aber per EGV und mit Androhung von Sanktionen? Haben die noch alle?

Mein Einwand der "ganzheitlichen Betreuung der Kunden" (von Klamotten bis Outfit, sowie Mitgehen zum eventuellen Arbeitgeber) wurde abgebügelt mit der Bemerkung "Na dazu haben wir gar keine Zeit!"

Ich bin sowas von satt über diese Buden und die Chuzpe mancher SB's, das ich schon wieder wütig werde.
Glücklicherweise kuschele ich mich gleich an meine Frau...

Gute Nacht Deutschland!

...und macht den Thread weiter. Er hilft nicht nur mir!
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Rotkaeppchen

Mein Rat: Bleibe untätig und warte ab was kommt. Dann melde dich bitte nochmal.

Pfiffi

@Stromboli, es ist wie RK beschreibt, und auch genau so würde ich es machen, nicht nach links oder rechts sehen, denn die Möglichkeiten auch wenn man die Wahl hat, sind kurz übersetzt, "Friss oder Stirb".
P-Ablage und in Ruhe weitersehen, über die EGV selbst gibt es nichts zu diskutieren, es sind alle Sachen die drin stehen einzeln im SGB II abschließend geregelt und Sachen wie, ja da steht drin das wir Bewerbungskosten übernehmen, ja das steht drin, aber die KANN Bestimmung der Kostenübernahme wird damit auch nicht anders angewandt, den es ist und bleibt die möglichkeit so etwas abzulehnen von seiten der Behörde auch wenn es drin steht.
Papier ist eben geduldig. Habe jetzt garnicht den Satz gelesen, "behält die EGV solange Hilfebedürftigkeit besteht ihre Gültigkeit" EGV sollen für 6 Monate abgeschlossen werden. Also viele kleine Punkte sind es die in meinen Augen die EGVs nur zum Instrument der "Entrechtung" und "Gängelung" des Betroffenen machen.

Und noch etwas, was die sagen ist genau betrachtet immer ein rein physikalischer Vorgang, bei welchem "Luft in Schwingung versetzt wird", nur was man schriftlich hat ist rechtlich aus und verwertbar.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Pinnswin

Mensch Stromboli, nun reiß dir aber mal zusammen.  ;)

naja,
Okay, = lieber nicht! Sonst hätt ich ja nix zu schmunzeln,
...
aber mal im Ernst:
Aufregen - lohnt sich def. nicht wirklich, auch wenns Spaß macht.
Da überdreht sich nur dein Herz und dein Kreislauf.
Ärzte und Apotheker freuen sich und datt wollen wir ja nich´, ne?

Du reibst dich auf. Die SB´n und Co wackeln nur mitti Ohren und
verstehen - wie immer - nur Bahnhof.

Ich hab meine SB mal gefragt, ob man so eine EGV auch allgemein
verständlich schreiben könnte. Dann bin ich mit ihr § für §
durchgegangen und wir haben eine verständliche Ausdrucksweise
gesucht.
Naja, die SB hat nicht so dolle mitgearbeitet aber ich schon.  :D

Und eine kleine Bitte: Ruhig bleiben. Auch "im" Amt und da
immer ganz besonders lieb run. Zähl bis 10, bevor du irgendwem
antwortest und wenn dir bis 10 noch nix kreatives eingefallen ist,
zählste halt bis 20.
So lange, wie du die SB aufhalten kannst, kann die keinen anderen
Lötzinn bei anderen Mit-Ver-Harzten anstellen.

***jeden-Tag-ein-Gutes-Werk** fhiathie.
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Strombolli

Pinnswin, nur hier rege ich mich verbal deftig auf. Glaub mir, im Amt bin ich schon sehr ruhig, aber meine Bemerkungen sind eben trotz ausgesucht gewählter Ausdrucksweise manchmal ganz schön ätzend. Die Beispiele sind ja hier auch teilweise nachzulesen. Nur in dem Moment und noch einige Zeit danach "kocht mir der Blut". Das ist mein italienisches Temperament! (Gröööhl!)

Gegen meinen Bluthochdruck nehme ich jeden morgen ne Pille. Dieses Forum, gute Musik und die Spielereien mit meiner Frau (und noch einiges Andere mehr) gleichen den Ärger schon wieder aus.

Mein großer Fehler ist, dass ich, wenn mir was nicht passt, das hinausschrei(b)en muss und man (also, die Leute die mich kennen) es mir an der Mimik ansehen, was ich eigentlich denke.

Da es mir dann hinterher besser geht, werde ich es auch so beibehalten. Es ist doch auch wichtig an die Öffentlichkeit zu gehen, um auf diese Art Menschen mindestens zum Nachdenken anzuregen. Die Leute, die von mir sagen "Was will der Idiot eigentlich?", auf die kann ich verzichten.
Im wirklichen Leben kann ich "Sie sind ein altes Arschloch!" schon entsprechend verpacken, dass die gewählte Formulierung bei Leuten mit Verstand erst dann wirksam wird, wenn ich den Raum verlassen habe.  ;)
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

zak

Zitat von Pfiffi:
Zitatz.B. Das JC verpflichtet sich Herrn Stromboli in Sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln, mit einem Lohn welcher Ihm und seiner Familie es ermöglicht nicht mehr auf ALG II berechtigt zu sein, im Falle einer Nichtvermittlung wird die Regelleistung um 30 % aufgestockt für 3 Monate usw. usw.
...Klasse, werde ich mal versuchen...! ;D

Ruhig bleiben ist bei diesen Kackbratzen manchmal gar nicht so leicht... Aber auch ich unterschreibe schon lange keine EGV mehr und bisher gabs auch nie wieder Verwaltungsakte, denn denen ist klar, daß ich dann sofort wieder eine EA beim SG beantragen würde.

Immer daran denken: Wir sind nicht die einzigen Sozialleistungsempfänger, denn:
Unter dem Begriff Sozialleistung versteht man die Dienst-, Geld- und Sachleistungen eines Gemeinwesens, die zur Sicherung oder Verwirklichung der Grundbedürfnisse des menschlichen Daseins aufgebracht werden (http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialleistung).

Demnach sind auch die über 100000 MitarbeiterInnen der Bundesanstalt für Arbeit Sozialleistungsempfänger, denn sie erhalten ja auch Geldleistungen, die sie zur Sicherung ihrer eigenen Grundbedürfnisse benötigen. Bei DIESEN Menschen bekommt die Bezeichnung Sozialleistungsempfänger jedoch noch zusätzlich eine außerordentlich widerliche Note, weil sie sich unreflektiert und absolut freiwillig erdreisten, über Menschen, die um ihr Dasein kämpfen müssen, Macht in Form von Bevormundung, Unterdrückung und Schleimscheisserei gegenüber ihren Vorgesetzten, auszuüben. Als Ergebnis dieser Sozialleistungen kommt nicht etwa bezahlte Arbeit, von der man finanziell sorglos existieren könnte, heraus, sondern in den meisten Fällen, Druck, Nötigung, Unterdrückung, Einengung, Bespitzelung, Unfreiheit und Sanktionierung.

Der Unterschied zwischen den Sozialleistungsempfängern wird hier also deutlich, hier ist eine Form des menschenunwürdigen Bettelns und des psychisch ausgebeuteten und dadurch kraftlos gemachten Menschen, der einfach nur seine Grundrechte wahrnehmen möchte und gegen Ignoranz und dumpfe Egoisten kämpft, dort ist es ein Synomym für ausbeuten, missbrauchen, erschöpfen, ausziehen, sich zu Nutze machen.

Diese ganze Scheisse birgt jedoch eine große Gefahr: Entfremdung. Entfremdung jedenfalls ist überall ein Zeichen der verlorenen Beziehung zu dem, was wir einmal waren und dessen Inhalten. Unsere, auch meine, Entfremdung ist viel zu oft das unfreundliche, unglückliche und ungewollte Dasein, das uns nicht mehr enthält. Wir werden immer stärker reduziert auf das, was wir ganz bestimmt nicht sind, was uns aber vermittelt wird: Menschen zweiter Klasse. Wir lassen uns nicht verfremden von  grinsenden Verbrechern und von dem Uringeruch aus kleinbürgerlichen Nachttöpfen, nein, wir sind Menschen, die sich mit Enttäuschungen auskennen, die dadurch stark in ihren Hoffnungen sind, weil Hoffnung immer enttäuschbar sein muß, denn sie ist nach vorne offen, in Künftiges hinein. Zumindest in diesem Gebiet sind wir Gewinner, da kann uns niemand etwas vormachen.

Es geht darum, endlich zu denken und zu handeln wie ein enttäuschter, zu Verstand gekommener Mensch, alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist. Die unverblümte, gewalttätige Art und Weise, wie hier mit uns umgegangen wird, geschieht nur, weil wir es zulassen.  Sich dem Schicksal zu ergeben bedeutet, dass ich meine Augen verschließen und nichts durchschauen will, die Notwendigkeit zur Veränderung nicht beherrschen möchte.  Freiheit dagegen ist beherrschte Notwendigkeit, aus der die Bevormundung verschwunden ist.

Also...?

Strombolli

Der nächste Schritt.

Nachdem ich nach wie vor keine Post vom Amt bzgl. VA wegen meiner nicht unterschriebenen EGV kekam, ich mich bei 4 Stellen bewarb (natürlich abschlägig, unter anderem auch damit weil ich als Schuldner nicht selbstständiger (Sub)-Unternehmer sein darf) habe ich mich mal bei den ESO-Schulen gemeldet, habe dort 1 sehr nettes Gesptäch mit 2 Vermittlern geführt, die speziell Leute über 50 in Lohn und Brot bringen wollen. 2 Stellen, die mir zusagen könnten hatte man schon im Auge.
Eine sagte aber schon wegen nicht zu hohen Passgenauigkeit und Nachschulung ab. Die anderen fragen sich ob ich der Komplexität der verschiedenartigen Aufgaben körperlich/gesundheitlich gewachsen bin.

Naja, noch sind nicht aller Tage Abend. Jedenfalls soll ich nun eine spezielle ESO-Schulen-EGV im Jobcenter unterschreiben (Text habe ich noch nicht)
um dann mit der unterschriebenen "speziellen" EGV von den ESO-Schulen vermittelt zu werden. Test- und Praktikums-Hopping wurde mir versichert, gibt es bei denen nicht. Und wenn man selbst der Meinung ist ein Job oder das Umfeld passt nicht, kann man auch selbst einen Rückzieher machen.

Hat nun jemand Erfahrungen mit dieser Spielart der Vermittlung? Was ist von dieser "Spezial-EGV" zu halten? Habe eine gesehen, in welcher deutlich mehr Pflichten für das Jobcenter stehen, als in meinen bisherigen.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Pfiffi

Ach Stromboli, was soll man sagen, Massnahmeträger am Tropf des JC, will vermitteln und bekommt dafür Geld und nicht nur das, auch Dein Geld aus dem Vermittlungsbugdet wird da mit drin stehen, das der Massnahmeträger dann abgreifen darf, wirst sehen, am ende hast keine Arbeit, aber eine Beurteilung in der steht Herr Stromboli will, aber hat viele Vermittlungshemmnisse.

Solltest lieber angeln gehen oder bei dem schönen Herbstwetter einige schöne Spaziergägnge, Staffelei mitgenommen und einige schöne stimmungsvolle Herbsbilder gemalt, das an einer Ecke wo auch andere Spaziergägnger verkehren, brauchst keine Angst zu haben wirst möglicherweise bessere Gespräche haben als Du Dir vorstellen kannst und machst was sinnvolles. Als Dir den Kopf über diese "gequirlte Kacke" zu zerberechen.

Sorry für die klaren Worte. Aber so unterschwellig kommt es mir vor als ob Du um eine EGV "bettelst" und scheinbar ohne nicht leben kannst.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Strombolli

Na da bist Du aber schwer im Irrtum. Wenn mir die nicht zusagt, und da könnte ich fast wetten, unterschreibe ich die auch nicht und nach OCR und Anonymisierung steht sie hier.

Ich habe ein Hobby und das ist die Musik. Und glaubt mir ich wollte eigentlich bis zu meinem "Sterbchen", was ich früher so mit 78 angesetzt hatte, alle meine "ollen Tonbänder" die ich in der DDR vom Westsender aufgenommen hatte (übrigens inklusive Nachrichten!), noch einmal anhören. Zur Zeit sieht es eher so aus, als das ich den ganzen Kram verkaufen muß, um das Leben zu bezahlen.

(Aus diesem Hobby habe ich auch meinen Kumpel, den DJ, kennengelernt. Der flucht über die gegenwärtigen Zustände mittlerweile auch schon ganz schön! Seine "Groupies" halten ihn vom richtigen Aufmucken noch ab.  :D )
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Eivisskat

Diese ESO-Schulen erinnern mich nach kurzem Drüberfliegen an eine Maßnahme in HH, wo "Senior-Partner" oder so ähnlich (sprich 50+ Elos mit viel Berufserfahrung) fett bezuschusst an AG's vermittelt werden sollten, um dort fast gratis "die jüngeren Teammitglieder durch ihre langjährige Erfahrung zu bereichern" oder so ein ähnlicher Stuß.

Natürlich hat sich kein AG für sowas interessiert, trotz Zuschuß und sich einen gutbezahlten Lenz gemacht haben sich wiedermal nur "die freundlichen Vermittler" des Trägers, während der sich die satten Fördermittel einsackte.

Mir scheint auch, du solltest lieber Angeln gehen oder deine Musiksammlung sortieren...

Tut mir auch Leid!  :)  :'(


Strombolli

Eine meiner grundsätzlichen Vorgehensweisen ist schon immer gewesen, dem Gegner den Boden unter den Füßen wegzuziehen und damit sein Gelabere vor aller Augen zu entzaubern.

Deshalb ist mir schon klar, das Kommunalkombi, EGV so oder EGV mit ESO, letztlich nichts bringen werden. Wenn ja, umso besser.
In der Regel konnte ich jedenfalls allen Beteiligten, mindestens regional, klarmachen, dass die o.g. Sachen und viele andere, auf andere Ebenen, gemachten Aktionen, unserer Spezies aus dem "anderen Lager" nur heisse Luft sind!

-----

Gestern war nun Reformationstag. Gab es eine TV-Sendung, die sich mal mit der Problematik, des Tetzel und der Parallelen zu Frau Merkels Freikauf vom Anstellen Behinderter oder von CO-2-Verschmutzung..... und überhaupt dem kranken Geldsystem (schon damals) dahinter, gewidmet hat? Nicht, dass ich wüsste.

Oh, ich könnte mich schon wieder sooo OT aufregen.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Pfiffi

Genau das sollst Du ncht machen, Dich aufregen Stromboli. ;D ;D

Kommt Zeit, kommt Rat. ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Strombolli

Es ist soweit: Die Cleverles vom Jobcenter haben mir eine Teil-Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt, die Grundlage darstellt für eine Teilnahme an den von den ESO-Schulen für mich vorgesehenen Feststellungen und Ausarbeitungen individueller Hilfebedarfe und Unterstützungen zur Reintegration der entsprechenden Person (also mich) auf dem 1. Arbeitsmarkt. (Hört, Hört!)

Auf meinen Einwand, wieso das eine Teilvereinbarung wäre, antwortete das Herzchen von SB mit zur Faust geballtem Gesicht: "Na, die fußt auf der EGV vom letzten Mal." - "Die habe ich doch aber gar nicht unterschrieben." - "Na dann können wir hier gleich aufhören." - "Nein, ich will ja ne vernünftige Arbeit haben und die ESO-Schulen hatten ja im Gegensatz zu ihnen gleich 2 Angebote für mich." - "Ohne EGV können sie daran nicht teilnehmen." -
"Ich unterschreibe aber keinen Vertrag mit ihnen der Teile des Grundgesetzes aushebelt." - "Wieso, das steht alles so im Gesetz. Können sie alles in den SGB nachlesen und kontrollieren." - "Die SGB's entsprechen in einigen Fällen nicht dem GG !" - "Das müssen sie dann anderswo klären." - "Ich möchte aber zu vernünftigen Konditionen arbeiten und Vorschriften und Sanktionen, die dem GG widersprechen unterschreibe ich nicht in einem Sondervertrag mit ihnen." - "Dann kommen wir nicht zueinander." - "Doch, ich nehme jetzt die Teil-EGV mit nach hause, schaue mir sie in Ruhe an und bevor ich dann nächste Woche zur ESO-Schule gehe, komme ich zu ihrem Vorgesetzten und da werden wir diese Probleme noch mal besprechen. Vielen Dank erstmal und noch einen schönen Tag."

TEIL-EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG umgestrubbelt für Strombolli

Jobcenter - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts für Beschäftigung und Arbeit des Landkreises Großkotzhausen

Teil-Eingliederungsvereinbarung

zwischen

Davide Strombolli , geb. ....1957 wohnhaft in Großkotzhausen/Ost, Assiweg 514
Kundennummer: 0815C1437700 , Az. #458.333BG9900456/B  
   
erwerbsfähige(r) Hilfeempfänger(in)

und

Jobcenter - Großkotzhausen/Ost

Frau Treibsand
Persönliche(r) Ansprechpartner(in)   

Bezugnehmend auf die Eingliederungsvereinbarung vom 15.09.2011 wird für den Zeitraum vom 01.11.2011 bis 31.12.2011 folgendes ergänzend vereinbart:
Ziel der Eingliederungsvereinbarung ist die berufliche Integration durch Angebot der Teilnahme am Bundesprojekt ,,smart 50plus" eine Eingliederung auf dem 1. Arbeitsmarkt zu erreichen.

Zweck und Geltungsdauer der Eingliederungsvereinbarung

Eingliederungsvereinbarungen dienen der Feststellung und Ausarbeitung individueller Hilfebedarfe und Unterstützungen zur Reintegration der entsprechenden Person in den Arbeitsmarkt.
Diese Eingliederungsvereinbarung gilt vom 01.11.2011 bis zum 31.12.2011, höchstens jedoch für die Dauer des Leistungsbezuges.

1. Leistungen und Pflichten der Vertragsparteien

Herr Strombolli verpflichtet sich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten, und an allen Maßnahmen zur Eingliederung

mitzuwirken.

Jobcenter Großkotzhausen/Ost

• Förderung der Teilnahme am Projekt "smart 50plus" - Teilprojekt ,,Kompetenzzentrum 50 – KPZ
  50t" vom 01.11..2011 bis 31.12.2011 beim Träger Euroschule, An der Unkentheke 17, Großkotzhausen/Ost

- Die erste Fahrt zum Träger, nach der erfolgten Zuweisung in das entsprechende Teilprojekt, wird von der Jobcenter, Nebenstelle Großkotzhausen/Ost auf der Rechtsgrundlage des § 16

Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III erstattet. Hierzu ist, vor dem ersten Beratungsgespräch beim jeweiligen Träger, ein Antrag auf Rückerstattung von Reisekosten bei der Jobcenter,

Nebenstelle Großkotzhausen/Ost zu stellen.

- Alle weiteren Fahrten im Rahmen des Teilprojektes können nach §16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III übernommen werden. Die Reisekosten werden in Anlehnung an das

Bundesreisekostengesetz (§ 5 Abs. 1 BRKG - Bundesreisekostengesetz) mit 0,20 € pro gefahrenem Kilometer (maximal jedoch 130,00 € monatlich) durch den Träger an den
Teilnehmer/an die Teilnehmerin ausgezahlt und auf Nachweis des Trägers durch das Jobcenter Jobcenter erstattet.
- Die Übernahme von Aufwandsentschädigungen für notwendige Arbeitskleidung ist ebenfalls durch den § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III möglich.
- Ein Vermittlungsgutschein wird wären der Teilnahme an der Maßnahme nicht ausgehändigt.

Herr Strombolli

- Teilnahme am Projekt "smart 50plus" - Teilprojekt ,,Kometenzzentrum 50 - KPZ 50" vom 01.11..2011 bis 31.12.2011 beim Träger Euroschule, An der Unkentheke 17, Großkotzhausen/Ost
Regelmäßige, durchgängige und aktive Teilnahme am oben genannten Projekt sowie aktive Mitarbeit innerhalb des gesamten Maßnahmezeitraumes.
- Mit dem Träger vereinbarte Termine sind wahrzunehmen bzw. vor Ablauf dieses Termins unter Angabe von Gründen abzusagen, sofern der Termin nicht eingehalten werden kann.
- Die Abgabe von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen muss innerhalb von 3 Kalendertagen beim Träger erfolgen.
- Der Träger ist während der Zeit der Maßnahme weisungsbefugt.
- Ortsabwesenheit ist mit dem Träger der Maßnahme sowie dem Jobcenter abzustimmen.
Mitteilungen über Veränderungen haben unverzüglich beim Träger der Maßnahme und beim Grundsicherungsträger zu erfolgen.
- Die Inhalte von bereits abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen behalten bis zu ihrem Ablaufdatum weiterhin Gültigkeit.
- Durch den Träger unterbreitete Arbeitsangebote sind denen der Jobcenter gleichrangig. 2. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung der Rechte und Pflichten

Jobcenter

• Die Vertragsparteien sind sich einig, dass sich Herr Strombolli gegenüber der Jobcenter darauf berufen kann, dass er die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Rechte

einfordern kann. Sollte die Jobcenter den in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten nicht nachkommen, ist ihr das Recht zur Nacherfüllung einzuräumen.

Herr Strombolli

1 Ein Sanktionstatbestand kann ebenfalls vorliegen, wenn Sie sich weigern, die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Pflicht, am Projekt "smart 50plus|Ei - Teilprojekt

Kompetenzzentrum 50 - KPZ 50" vom 01,11.2011 bis 31.12.2011 beim Träger Euro-Schule Süd, An der Unkentheke 17 in Großkotzhausen/Ost  teilzunehmen, zu erfüllen.

2 Eine Minderung Ihrer Regelleistung um 30 % würde eintreten, wenn Sie der in dieser Eingliederungsvereinbarung festgelegten Verpflichtung, am Projekt "smart 50plus" - Teilprojekt

Kompetenzzentrum 50 - KPZ 50'' vom 01.11.2011 bis 31.12.2011 beim Träger Euroschulen Süd, An der Unkentheke 17 in Großkotzhausen/Ost  teilzunehmen, nicht nachkommen.

3 Für den Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes haben Sie die maßgebenden Tatsachen darzulegen.

4 Die Absenkung oder der Wegfall der Leistung beginnt am 01. des Folgemonats, nachdem Sie den Bescheid über die Feststellung der Sanktion erhalten haben.

5 Die Absenkung oder der Wegfall der Leistung dauert drei Monate. Während der Absenkung oder des Wegfalls der Leistung besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum

Lebensunterhalt gemäß den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch (SGB XII). Das Einvernehmen des Jobcenter liegt vor.

Ich habe eine Ausfertigung der Eingliederungsvereinbarung erhalten. Mit den Inhalten der Eingliederungsvereinbarung bin ich einverstanden.


Im Auftrag

Jobcenter Großkotzhausen/Ost
Datum/Unterschrift                           

Fallmanager(in)
Jobcenter

Datum/Unterschrift                        Datum/Unterschrift

Fallmanager(in)                           erwerbsfähige(r) Hilfeempfänger(in)

Jobcenter

-------------------------------------------------Zitatende----------------------------------------------------------------------

So, nun ihr! - Welche 3 - 5 durchschlagenden, rechtssichere, kurze Argumente schleudere ich, der sich sicher vorbereitet habenden, Vorgesetzten am Anfang nächster Woche entgegen?

Übrigens habe ich mich bei dem einen Jobanbieter noch auf direktem "Eye-to-eye" Wege zu einem formlosen Gespräch unter Männern in seinem Haus getroffen. Ergebnis: Ich passe nicht. Er braucht konkrete Fachleute, die auf Anhieb mit dem ganzen Technikkram klarkommen. Wir haben dann noch über alles Mögliche sehr angenehm geredet (wir chefduzen uns  ;) ) und ich habe ihm signalisiert, wenn er mal bei sich oder in einem anderen Unternehmen hört, dass so jemand wie ich gebraucht werden könnte, er mich benachrichtigt. Ich bin gespannt.

Mein Ziel: Der gerade diensthabende Arbeits- & Sozialminister stellt sich vor Mikrofon und Kamera und sagt: "Wir müssen nun eingestehen, es kommt uns billiger allen Leuten ab .... Jahren ein auskömmliches, bedingungsloses Grundeinkommen und späterhin auch Rente zu gewähren und sie vor den ausufernden, oftmals sinnlosen Maßnahmen, die im letzten Jahrzehnt gerade älteren Menschen zugemutet wurden zu befreien. Wer länger Arbeit findet, darf bis zu 1000 € steuerfrei hinzuverdienen. Unternehmen die gezielt ältere Menschen ausgrenzen oder in die Geringverdienerschiene drücken, müssen mit erheblichen Aufschlägen ihrer Steuerschuld leben. Wer jedoch bewusst als Unternehmer Menschen ab 45 in auskömmlichen, der jeweiligen Gesundheit angepassten Beschäftigungsverhältnissen belässt oder gar einstellt, bekommt deutliche Steuerentlastungen."    

Ach, Strombolli träumt wieder...

Allen Ernstes:

Welche 3 - 5 durchschlagenden, rechtssichere, kurze Argumente schleudere ich, der sich sicher vorbereitet habenden, Vorgesetzten am Anfang nächster Woche entgegen?

Es geht nicht nur um mich! Es geht um tausende ähnlich gearteter Fälle!


Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Dearhunter

Ich habe da eine (unausgegorene) Idee:

Die Regierung will ja, dass ältere länger arbeiten und dafür auch Geld ausgeben ... also kann dir niemand wirklich sagen, du wärst zu alt, wenn du genau das ausnutzt.

Ausbildung ist erwähnt ... bewirb dich also nicht nur auf Arbneitstellen, sondern auch auf Ausbildungstellen. Natürlich solten die dir liegen.

Vorteile: Kaum überzeugend abzulehnen, weil Ältere ja genau darin besonders gefördert werden SOLLEN. Massig Zuschüsse auch für den Ausbildungsbetrieb, da kann man bestimt was ausgraben, wenn es quasi umsonst ist, wird sich vielleicht auch jemand drauf einlassen. Für den Azubi: Ich würde das so sehen, dass es Vollzeit ist, das bedeutet höhere Freibeträge und/oder höhere Aufstockung .. bei Vollzeit sind doch 200 bis 300 anrechnungsfrei?

Wie gesagt, nicht ganz ausgegoren, aber damit schlägt man sie mit den eigenen Waffen und hat auch sehr viele Vorteile.


DH

Pfiffi

ZitatBezugnehmend auf die Eingliederungsvereinbarung vom 15.09.2011 wird für den Zeitraum vom 01.11.2011 bis 31.12.2011 folgendes ergänzend vereinbart:

Da es keine EGV gibt gibt es auch nichts zu verhandeln, was brauchst Du denn noch für Argumente, wenn die Damen und Herren möchten das Du in die ESO Schule gehst sollen sie das bitte per VA machen (das darfst Du aber nicht sagen, die sollen schön selber drauf kommen) das der VA sich dann wieder auf eine EGV bezieht oder sonstwas was es nicht gibt hebelt sich das Teil ohne groß 12 Semester Jura studieren zu müssen selbst aus.

Ansonsten Stromboli, nachmals nutze Deine Zeit gewinnbringender für Dich, mache das mit Deiner Musiksammlung das braucht auch seine Zeit.

Grundeinkommen oder nicht und Diskussionen mit den SBs bringt Dir nicht wirklich Arbeit/Lohn und Brot.
Nehme Deine EGVs der letzten Jahre und frage in Bezug auf diese wie den nun eine Integration stattgefunden hat, oder wie lange diese noch andauert?
Tut mir leid das ich persönlich nicht mit einer anderen Einstellung dienen kann, aber irgendwas in irgendeiner "Massnahme" hat mich mal munter gemacht, nämlich als ich die Unterlagen mitnehmen wollte, so war nicht der Ausspruch des Massnahmeträgers der ausschlaggebende nein es war eine Betroffene die sagte, nu unterschreib endlich damit wir Ruhe haben. Auch wenn Du vll. meinst am Thema vorbei, die gute kam und sagte das es ihre 8. (in Worten achte) Massnahme machte die ihr absolut nichts brachte ausser früh aufzustehen damit die Anwesenheitsliste ordentlich geführt werden konnte.

Tut mir leid, mit meinem Elend, soll nicht noch Geld verdient werden, auch wenn viele das anderes sehen, nichts anderes ist es mit dieser "Arbeitslosenqualifizierungsindustrie"! Volle Kacke.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Strombolli

@ DH - Schöner Ansatz. Beispielweise könnte ich noch mein altes Schulenglisch versuchen, aufzubessern. Damit ich hier nicht immer Verrenkungen anstellen muß, anderer Mitglieder Beiträge mühsam zu übersetzen. War ja auch bei einer meiner letzten Bewerbungen ein "No" Kriterium.

@ Pfiffi - Richtig, allein schon die Frechheit, zu sagen: "von ihrer letzten EGV", zeugt von Inkompetenz und Schludrigkeit der SB.

Es ist so eine Krankheit von mir immer in die "offene Wunde" zu fassen. Manche SB oder Mitbürger kriegt es aber schon gar nicht mehr mit. Jedenfalls wurde meiner Frau berichtet, dass ihre neue SB die vorhergehende gefragt hätte, ob denn Frau Strombolli genau so "schwierig" wäre, wie der Mann.

---------

Unsere Katze umspielt gerade wieder meine Beine. Was mir dabei gerade wieder vollkommen OT einfällt: "Räuchermittel zur Bekämpfung von Ratten sind bei der Erdbautenbegasung im Freien angebracht, in Räumen aber viel zu gefährlich und darum verboten (Giftgas, Feuergefahr)." Also Vorsicht.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Rudolf Rocker

ESO- Schulen?
Haben die was mit Esotherik zu tun?? ;D ;D ;D

Ach Strombi, diese Maßnahmenträger wollen alle nur Geld an Dir (uns) verdienen!

antonov

hab jetzt nicht alles gelesen nur bis " EGV dienen der feststellung ..." das hat mir schon gereicht , vielleicht les ich später mal den rest und die kommentare von den anderen

erstmal gibt es laut deiner aussage keine gültige EGV, also kann es auch keine ergänzende die darauf aufbaut geben und ausserdem muss die erwerbsfähigkeit vorher bevor eine EGV erstellt wird festgestellt worden sein, wenn mir nicht alles enttäuscht

eine "eingliederungsvereinbarung" steht ja wie der name schon erahnen lässt dafür den hilfebedürftigen wieder am arbeitsmarkt in einem sozialversicherungspflichtigen gut bezahlten arbeitsplatz unterzubringen damit wiederrum auch mal etwas geld in die sozialkassen kommt, und nicht wie man so oft lesen darf um irgendmensch in eine trainingsmassnahme oder arbeitstraining oder sonstwas unterzubringen

das ist doch absoluter mumpitz was da mit diesen EGVs betrieben wird, als wenn es nicht genügend ausgebildete fachkräfte gäbe und nur idioten auf HARTZ4 angewiesen wären

ich würde eine eingliederungsvereinbarung als persönliche beleidigung auffassen

was sind eso-schulen ?

deine SB sollte sich auf ihre eigentlichen aufgaben beschränken und dir passende stellenangebote entsprechend deinen fähigkeiten und qualifikationen zusenden, um damit überhaupt erstmal den beweis anzutreten das sie dort an der richtigen stelle ist anstatt dir irgendwelche blödsinnigen EGVs unterjubeln zu wollen

ähem, also das mit deiner teil-eingliederung mein ich, davor das hab ich auch nicht gelesen, krieg da nur wieder schädelweh

Strombolli

Über das Stadium "Schädelweh" bin ich schon hinaus. Gegenwärtig befinde ich mich im Stadium "In-die-Tastatur-beiss".

Das sind ESO-Schulen. Eine neue, weitere Art mit HartzIV Geld zu verdienen. Hier nochmal der Link.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Pfiffi

ESO ist nicht neu, gibt es hier schon mindestens seid 2000.

Bist aber früh schon am wirken, @Stromboli.   ;) ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

antonov




"Referenzen

Kunden empfehlen uns

Bund, Länder und Kommunen sind wichtige und langjährige Partner, in deren Auftrag ESO Menschen gezielt Bildung vermittelt. Ein Teil der Angebote wird durch die Förderprogramme der Europäischen Union und des Europäischen Sozialfonds finanziert. Insbesondere der Agentur für Arbeit steht ESO seit vielen Jahren mit einem breiten Leistungsspektrum zur Verfügung. ESO erbringt aber auch Leistungen im Auftrag verschiedener Institutionen, wie z.B. den Landesversicherungsanstalten und Berufsgenossenschaften. Firmen unterstützt ESO bei der Personalentwicklung oder -suche oder bei arbeitsplatzbezogenen Schulungen. Und selbstverständlich ist ESO für Privatpersonen Ansprechpartner für lebenslanges Lernen. "

"Leitbild

ESO arbeitet mit Menschen für Menschen. ESO-Kunden spiegeln die Gesellschaft wider, es gehören Menschen aus allen Alters- und Bevölkerungsgruppen dazu. Mit Weitsicht, Weltoffenheit und dynamischem Denken leistet ESO einen wertvollen und zukunftsorientierten Beitrag zur persönlichen Entwicklung jedes einzelnen und auf dem Weg Deutschlands und Europas zur Wissensgesellschaft. Ausgehend von der Idee eines "Europas der freien und gebildeten Bürger" ist Bildung die Grundlage für die aktive Gestaltung eines zukunftsfähigen Europas.


Die Bildungs-, Sozial- und Integrationsarbeit von ESO ist horizontal und vertikal verknüpft und vernetzt. Sie bietet sinnvoll aufeinander abgestimmte Bildungspfade, schafft reibungslose Übergänge in das Berufsleben und sichert Aufstiegswege in der globalisierten Arbeitswelt – von der frühkindlichen Förderung bis zu Programmen für Senioren.

Den Menschen beste Start- und Entwicklungschancen zu bieten ist das Ziel aller Qualifizierungsangebote von ESO. Leben, lernen und Arbeiten wird als ständiger Prozess gesehen, dessen Phasen ineinandergreifen und -wirken. ESO bietet Bildung für jedes Alter, jede Bevölkerungsgruppe und -schicht unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens auf jedem Niveau. Fünf Leitmotive prägen dabei die gesamte Bildungs-, Sozial- und Integrationsarbeit - Toleranz, Empathie, Respekt, Engagement und Vertrauen.

ESO als Spezialist im Bildungsbereich konnte in der über 40-jährigen Unternehmensgeschichte für Privatpersonen, Firmen oder öffentliche Einrichtungen immer wieder Impulse geben und Vorreiter sein. Dies bleibt erklärtes Unternehmensziel. "




seit 40 jahren gibt es den verein schon ? das kann ja nur was ganz tolles sein


EAV - Blöd

Eivisskat

Zitat. Fünf Leitmotive prägen dabei die gesamte Bildungs-, Sozial- und Integrationsarbeit - Toleranz, Empathie, Respekt, Engagement und Vertrauen.

Aber zaubern können die leider auch nicht und Papier ist geduldig.

Und vor 40 Jahren gabs noch wesentlich mehr Arbeitsplätze, in die die frisch nachgeschulten verfrachtet werden konnten.

Momentan drehen sich solche Institutionen nur noch um sich selbst und der arme "Kunde" nimmt dort  dafür enormen Stress auf sich, um sich einige Monate später wieder in seiner Ausgangsposition zu finden.

Allerdings hat er "etwas fürs Leben" gelernt, das bestimmt... ::)

  • Chefduzen Spendenbutton