Meine aktuelle EGV zur Diskussion

Begonnen von Strombolli, 14:12:59 Mi. 21.September 2011

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citizenx

Zitat von: Rudolf Rocker am 23:36:50 Do. 28.Juni 2012

Zitat- wie kommt man da jemals zu einem ganzheilichen Erfolg um die EGV zukünftig abzuwehren?

Hmm, massenhafter politischer Wiederstand mit zwei Millionen bewaffneten Erwerbslosen wäre auch ´ne Möglichkeit, um dieses Problem relativ schnell aus der Welt zu schaffen! 8)

ja sehr guter Gedanke - müsste aber noch passieren, bevor die Schweine das Gesetz erlassen, nach dem die BW im Innern eingesetzt werden darf!


Naja, werde dann wohl vorher nochmal mit meinem Anwalt reden müssen, ob es vielleicht besser wäre, gleich von vornherein mit ner Feststellungsklage anzutreten?

Nick N.

ZitatVermutlich nur wenn mensch gegen eine der VA- Auflagen verstößt und desshalb sanktioniert wird.
Aber dann auch nur gegen den Sanktionsbestand und nicht die komplette EGV!
Doch, weil EGVs und VAs nur als Ganzes ein juristisches Existenzrecht haben, und daher auch, wenn, dann nur als Ganzes aufgehoben werden, und zwar nämlich deswegen, weil...  (bitte auf der Zunge zergehen lassen):
Zitat... dieser [der VA] unter Berücksichtigung des mit einer Eingliederungsvereinbarung verfolgten gesetzgeberischen Konzepts als insgesamt rechtswidrig angesehen werden muss. Eine Teilaufhebung eines Verwaltungsakts bzw. die teilweise Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist nur möglich, wenn ein Teil des Verwaltungsakts selbständig und unabhängig von dem anderen bestehen bleiben bzw. aufgehoben werden kann, zwischen den Teilen kein unabdingbarer Zusammenhang besteht, ein Teil durch die Aufhebung eines anderen Teils keinen anderen Inhalt erlangt und anzunehmen ist, dass der Verwaltungsakt auch nur mit dem rechtmäßigen Teil erlassen worden wäre (...). Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze dürfte es sich bei einem Eingliederungsverwaltungsakt nicht um einen teilbaren Verwaltungsakt handeln (...). Einer Eingliederungsvereinbarung, an deren Stelle gemäß § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II unter bestimmten Voraussetzungen der Eingliederungsverwaltungsakt tritt, liegt ein auf den Einzelfall zugeschnittenes Eingliederungskonzept zugrunde (...).
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151094
;D
Satyagraha

Rudolf Rocker


Strombolli

Ich mach mal meinen persönlichen "EGV-Thread" weiter, OK? - Also während der Krankheit ruhte ja der VA. Nun bin ich also vielleicht wieder gesund und war, wie per Handy befohlen, um 7:30 bei meiner PAP, persönliche Ansprechpartnerin  (SB). Sie lies sich meine Entlssungspapiere zeigen, nahm zur Kenntnis, wo ich mich bereits aktuell beworben habe und fing an STUMM eine neue EGV in den PC zu hämmern. Nach Textbausteinen.
Die einzige Bemerkung, die sie machte, war eine bzgl. der Anwendung einer Regelung wonach olle Männer keine Bewerbungsbemühungen mehr nachweisen müssen, aber dafür wäre ich mit 54 noch zu jung.

Zwei mal zuppelte sie an ihrem Rock, sodass ich ihre Oberschenkel gefährlich weit oben sehen konnte. Wollte die mich verführen? Sie ist ungefähr mein Alter und deshalb absolut nicht mein Beuteschema. Soll ich mich sexuell belästigt fühlen? Sie drehte sich dann auch noch so seltsam in meine Richtung.
Versteh einer die Frauen.  ;D

Naja, ich lies sie schreiben und dilettantisch wieder nach der Schreibweise meines ausländischen Namens suchen. Heraus kam eine neue EGV die ich natürlich erstmal zuhause prüfen will. Kommentar: "Dann geht das Spiel wieder los: Sie unterschreiben nicht und ich mache einen Verwalrungsakt draus."
Da ich ja nun "therapiert" bin, reagierte ich nicht. Früher hätte das zu Grundsatzdiskussionen geführt.

Hier ist die neue EGV:

Jobcenter - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts

für Beschäftigung und Arbeit des Landkreises Großkotzhausen (Ost)
Der Vorstand

 
Eingliederungsvereinbarung
zwischen
Herrn Strombolli , geb.         wohnhaft in .......
Kundennummer: 012345678 , Az. 9182734BG65
Leistungsberechtigte Person

und

Jobcenter - KomBA
Frau....      
Persönliche(r) Ansprechpartner(in)

Die Eingliederungsvereinbarung wird nach § 15 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) abgeschlossen.

1. Zweck und Geltungsdauer

In der Eingliederungsvereinbarung wird festgelegt, welche Leistungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte zur Eingliederung in Arbeit erhalten und welche Bemühungen sie selbst dazu unternehmen. Dazu kann auch die Beantragung von Leistungen Dritter gehören.
Diese Eingliederungsvereinbarung gilt vom 23.07.2012 bis zum 23.01.2013, höchstens jedoch für die Dauer des Leistungsbezuges nach dem SGB II.

Diese Eingliederungsvereinbarung kann durch weitere Teilvereinbarungen erweitert werden. Nachträglich hinzugefügte Teilvereinbarungen werden damit automatisch Bestandteil dieser Eingliederungsvereinbarung.
Ziel dieser Eingliederungsvereinbarung ist die Beendigung der Hilfebedürftigkeit.
Maßgebliche Änderungen erfordern einen Neuabschluss der Eingliederungsvereinbarung.

2. Leistungen und Pflichten der Vertragsparteien

Aufgrund der Chanceneinschätzung werden folgende Aktivitäten zur beruflichen Eingliederung für Herrn Strombolli vereinbart.

a) Jobcenter - KomBA
Herr Strombolli wird vom Jobcenter - KomBA bei der Eingliederung in Arbeit unterstützt durch:
• Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen
• Beratung bei der beruflichen Eingliederung und zum Arbeitsmarkt

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• Einrichtung eines persönlichen Vermittlungsbudgets gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 44 SGB III (siehe Anlage ,,Vermittlungsbudget")
• Angebot eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III zur Auswahl eines Trägers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende und nach § 179 zugelassene Maßnahme anbietet
• Angebot eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III zur Auswahl eines Trägers, der eine ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung anbietet
• Angebot eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III zur Auswahl eines Arbeitgebers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende betriebliche Maßnahme von einer Dauer bis zu sechs Wochen anbietet
Eignung und Notwendigkeit der Leistungen sind jeweils im Einzelfall zu prüfen.

b) Herr Strombolli
Herr Strombolli verpflichtet sich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen vereinbarten Maßnahmen zur Eingliederung aktiv mitzuwirken.
Herr Strombolli verpflichtet sich konkret zur:
• Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer nach § 10 SGB II zumutbaren Beschäftigung, sobald sich die Möglichkeit dazu bietet. Entscheidend für die Zumutbarkeit sind die körperliche und geistige Befähigung, nicht der erlernte Beruf, frühere Status oder die Gehaltsvorstellungen.
• selbständigen Bewerbung auf alle vom Jobcenter – KomBA unterbreiteten Stellenangebote innerhalb von 3 Arbeitstagen und Rücksendung des Ergebnisses innerhalb von 4 Wochen
• Kontaktaufnahme bzw. Bewerbung bei mindestens 2 Arbeitgebern monatlich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, auch um befristete und/oder von Zeitarbeitsfirmen angebotene Beschäftigungen; «individuelle Ergänzungen»
• schriftlichen Nachweisführung der Bewerbungsbemühungen mit Hilfe der Vordrucke ,,Nachweis der Eigenbemühungen" und Vorlage/Einreichung der vollständig ausgefüllten Vordrucke bis zum 22.10.2012 und am 21.01.2013 um 09.00 Uhr sowie zu jedem Beratungstermin im Jobcenter- KomBA

3. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung der Pflichten
a) Jobcenter KomBA
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass sich Herr Strombolli gegenüber dem Jobcenter — KomBA darauf berufen kann, die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Rechte einzufordern. Geldleistungen (z. B. Bewerbungs- und Vorstellungskosten, Mobilitätshilfen etc.) sind zeitnah zu bescheiden und auszuzahlen.

b) Herr Strombolli
Gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB II sind Sie verpflichtet, die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen. In Ihrem Fall sind das monatlich 2 Bewerbungen. Sollten Sie nicht monatlich 2 Bewerbungen nachweisen, stellt dies einen Sanktionstatbestand nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB II dar.

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Für den Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes haben Sie die maßgebenden Tatsachen darzulegen und nachzuweisen.
Wenn Sie keine 2 Bewerbungen monatlich nachweisen und/oder Ihren anderen Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung nicht nachkommen, muss das Jobcenter - KomBA das für Sie gewährte Arbeitslosengeld II um 30 Prozent Ihres Regelbedarfes nach § 20 SGB II mindern.

Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf die Bekanntgabe des Sanktionsbescheides folgt.
Die Absenkung oder der Wegfall der Leistung dauert drei Monate. Während der Absenkung oder des Wegfalls der Leistung besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch (SGB XII).

Bei einer Minderung der Regelleistung im Sinne des § 20 SGB II um mehr als 30 Prozent kann das Jobcenter - KomBA in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Vorteile erbringen; diese Leistungen werden im Regelfall erbracht, wenn Sie mit minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

4. Wichtige Hinweise
Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) erreichbar sind.
Zum zeit- und ortsnahen Bereich gehören für Sie alle Orte in der Umgebung Ihres Grundsicherungsträgers, von denen Sie in der Lage sind, Vorsprachen täglich wahrzunehmen.
Sie sind verpflichtet, Änderungen (z. B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit (Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches) vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen.
Bei einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Eine nachträgliche Genehmigung ist im begründeten Einzelfall möglich. Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen.

5. Einvernehmen des kommunalen Trägers
Das Einvernehmen mit dem kommunalen Träger liegt vor, da das Jobcenter - KomBA gleichzeitig die Aufgaben des kommunalen Trägers und die der Agentur für Arbeit nach dem SGB II als zugelassener kommunaler Träger wahrnimmt.
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Erklärung von Herrn Strombolli
Ich habe eine Ausfertigung der Eingliederungsvereinbarung erhalten. Unklare Punkte wurden erläutert und die möglichen Rechtsfolgen verdeutlicht. Mit den Inhalten der Eingliederungsvereinbarung bin ich einverstanden.


Im Auftrag
23.07.2012

Datum/Unterschrift
Frau ......
Jobcenter - KomBA
Persönliche(r) AnsprechPartner(in) -> PAP !

Datum/Unterschrift
Herr Strombolli
   
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Eingliederungsvereinbarung 23.07.2012 - 23.01.2013

Hinweise zum Vermittlunpsbudaet nach §16 Zweites Buch Sozialqesetzbuch (SGB II) i. V. m. § 44 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Leistungen im Rahmen des Vermittlungsbudgets können grundsätzlich für Personen gewährt werden, mit denen vorrangig die Vermittlung in versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit von mind. 15 Stunden wöchentlich vereinbart wurde.
Zum förderfähigen Personenkreis gehören arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte arbeitssuchende sowie ausbildungssuchende Empfänger von Arbeitslosengeld II.
Durch die Gewährung von Leistungen aus dem Vermittlungsbudget soll die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden.
Leistungen können auch für die Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung erbracht werden.
Die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget umfassen im Einzelnen:
• Kosten für Bewerbungen: Gewährt werden können pauschal 0,50 € pro Bewerbung für Papier, Ausdruck und Versendungshülle sowie weitere Kosten für Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos und Portokosten auf Einzelnachweis (Quittungen). Kopien der
Bewerbungsanschreiben sind dem Antrag beizufügen. ✓
• Kosten für Mobilität: Die Kosten für Mobilität umfassen alle notwendigen unterstützenden Kosten, die zur Mobilität beitragen. Gewährt werden können Fahrkosten zum Arbeits- bzw. Ausbildungsantritt, Fahrkosten für Pendelfahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen auf Grundlage konkreter Stellenangebote. Kosten für Mobilität werden in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz erbracht. Gewährt werden bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges 0,20 € pro gefahrenem Kilometer.
Die Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse hat Vorrang, sofern dies kostengünstiger ist. Da die Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeit grundsätzlich aus dem Arbeitsentgelt zu bestreiten sind, ist für die Festlegung des Förderzeitraumes bei der Prüfung des Anspruches auf Fahrkosten für Pendelfahrten maßgeblich, ab wann Sie über das Arbeitsentgelt verfügen können.
• Kosten für getrennte Haushaltsführung: Kosten für eine getrennte Haushaltführung können im Rahmen einer Arbeitsaufnahme im individuellen Einzelfall erbracht werden.
• Kosten für ArbeitskleidungZ-geräte: Kosten für Arbeitskleidung/-geräte können im Rahmen einer Arbeitsaufnahme bis zu einer Höhe von 120,00 € als notwendig anerkannt werden. Die Gewährung erfolgt auf Rechnungsnachweis. Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn erforderliche Arbeitskleidung/-geräte nicht vom Arbeitgeber gestellt werden. Eine Übernahme von Schutzkleidung erfolgt nicht.
• Sonstige Kosten: Im Einzelfall können aus dem Vermittlungsbudget weitere Leistungen erbracht werden, wenn diese die Aussichten auf die Aufnahme einer Beschäftigung erheblich verbessern. Unter anderem können Kosten für erforderliche Nachweise und Berechtigungen (z. B. Gesundheitspass oder Führungszeugnis) gewährt werden.
Das Jobcenter - KomBA kann Leistungen aus dem persönlichen Vermittlungsbudget grundsätzlich bis zu 300,00 € im Kalenderjahr auszahlen.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellunq grundsätzlich vor dem die Leistung begründenden Ereignis zu erfolgen hat. Zeitnahe spätere Antragstellung kann nur ausnahmsweise im besonderen Einzelfall anerkannt werden.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zu den Leistungen aus dem Vermittlungsbudget an die Mitarbeiter des Servicepoints oder Ihren persönlichen Ansprechpartner.

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Mein RA hat ja noch die Klage gegen den letzten VA, der ja wegen meiner Krankheit ruhte. Soll ich jetzt einen neuen VA abwarten und dann wirklich klagen oder dem Jobcenter die kürzlich hier irgendwo stehende "Ablehnung der EGV" zusenden?
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Rudolf Rocker

Hallo Strombolli!

Mein VA ist ja jetzt auch abgelaufen und der Klagegrund deswegen auch entfallen!
Mir hat bisher noch niemand eine neue EGV oder einen VA andrehen wollen!
Und wenn doch, werde ich denen unmissverständlich klar machen das ich das Teil für Rechts- und Verfassungswiedrig halte!
Das Teil zum prüfen 14 Tage mit nach Hause nehmen brauche ich nicht wenn eh das Gleiche drinnsteht, wie letztes mal!

Verweis auf den Wiederspruch vom letzen Mal und gut!
Disskutieren hat da wirklich keinen Sinn!

Das Deine SB schon auf Sexualreize setzt, um Dir die EGV schmackhaft zu machen, deutet auf ihre Verzweiflung hin! ;D ;D

Aber in der Werbung klappt es ja auch! "Sex sell's!"

Jonny76

Zitat von: Strombolli am 11:04:55 Do. 26.Juli 2012
• Kosten für Bewerbungen: Gewährt werden können pauschal 0,50 € pro Bewerbung für Papier, Ausdruck und Versendungshülle sowie weitere Kosten für Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos und Portokosten auf Einzelnachweis (Quittungen). Kopien der
Bewerbungsanschreiben sind dem Antrag beizufügen.

Da gibt es doch auch ne Erstattungsvariante, wo man pro Bewerbung pauschal 5 € bekommt. Diese sollte wohl besser für dich sein. Ich selbst mach da auch gerne Sinnlosbewerbungen in Minimalstausführung zu Firmen, wo eh niemanden suchen. Das bringt extra Geld, und füllt die Eigenbemühungsliste. Portokosten hab ich z.B. noch nie nachweisen müssen, was den Gewinn bei Selbsteinwurf weiter steigert  ;D

Galenit

Zitatselbständigen Bewerbung auf alle vom Jobcenter – KomBA unterbreiteten Stellenangebote innerhalb von 3 Arbeitstagen und Rücksendung des Ergebnisses innerhalb von 4 Wochen

Wenn Sie den Rest schon so genau definiert, solltest Du auch darauf bestehen das dieser Punkt genau definiert wird.
Innerhalb von 3 Tagen nach was? Erstellung, Versand, Erhalt und wie genau sollst Du den Erhalt nachweisen, falls es zu Unstimmigkeiten kommt.
Ergebniss heißt Einstellung oder Ablehnung und nicht keine Antwort oder warten, das liegt außerhalb Deines Einflusses!

Bewerbungskosten: Entwerder alles Pauschal oder alles auf Nachweis, dann gehören aber auch die Kopiekosten der Anschreiben und der Quittungen dazu.

Zitat• schriftlichen Nachweisführung der Bewerbungsbemühungen mit Hilfe der Vordrucke ,,Nachweis der Eigenbemühungen" und Vorlage/Einreichung der vollständig ausgefüllten Vordrucke bis zum 22.10.2012 und am 21.01.2013 um 09.00 Uhr sowie zu jedem Beratungstermin im Jobcenter- KomBA
Was soll der Mist? Zu nem festen Termin ist ok aber bei jedem Besuch ist doch Blödsinn und steigert die Verwaltungskosten ungemein. Andererseits kannst Du sie damit wunderbar nerven. Wenn Du jeden Monat 1-2 Mal im JC vorbeikommst und deiner Verpflichtung folge leistest.

G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

Rudolf Rocker

ZitatWenn Du jeden Monat 1-2 Mal im JC vorbeikommst und deiner Verpflichtung folge leistest.

Und wer zahlt die Kosten dafür?

Fahrtkosten werden nur bei einer Vor Einladung des JC übernommen!
Ohne, gibt es keine Erstattung.

Das kommt Leuten, die weite Wege zum JC haben und nicht mal eben um die Ecke wohnen richtig teuer!

Galenit

Vorbeikommen ist was anderes als hinfahren.  ;)
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

Strombolli

Maul...keiner scherzt mit mir über die vermeintliche sexuelle Belästigung durch meine SB, die sich jetzt PAP (Persönliche Ansprechpartnerin) nennen muß.  ;)
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

lummel47

Zitat von: Strombolli am 11:04:55 Do. 26.Juli 2012
Die einzige Bemerkung, die sie machte, war eine bzgl. der Anwendung einer Regelung wonach olle Männer keine Bewerbungsbemühungen mehr nachweisen müssen, aber dafür wäre ich mit 54 noch zu jung.

Von dieser Regelung habe ich noch nier gehört. Gibt es wirklich so eine Regelung? und wenn ja, ab welchem Alter? Weiss da jemand mehr bzw. kannste Deine PAP mal fragen nach dem genauen Wortlaut dieser Regel? Hat jemand schon von dieser angeblichen Regelung gehört? Interessiert mich sehr, denn ich finde es sowieso sinnlos, diese Bemühungen um irgendeinen Scheissjob im Niedriglohnsektor. Diese Sklavenarbeit ist nichts für mich und gehört verboten.

Strombolli

lummel47, leider nuschelte sie das mehr für sich in ihren Bildschirm, statt ne ordentliche Aussage zu machen. Offenbar also für Menschen älter als ich (mindestens also 55).
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

Dearhunter

Diese Regelung ist mir vor Jahren mal bekannt geworden, ich weiß aber nun wirklich nicht, ob das noch gilt, vermutlich nicht, denn das Grundprinzip gibt es ja nicht mehr.

Es ging da um gewisse Vorruhestandsregelungen, wenn ich mich recht erinnere. Zum Beispiel: Wenn der Ältere freiwillig den Job aufgab, aber dafür dann zum Beispiel ein Lehrling auf den Arbeitsplatz übernommen wurde, gab es keine Sperre beim ALG1, dazu den verlängerten ALG1-Zeitraum und keine Pflicht zu Bewerbungen.

War aber eben nur sinnvoll bei langjährig Beschäftigten mit vollem ALG1-Anspruch, die exakt die höchstmöglichste ALG1-Zeit bist zum frühesten Rentenbeginn nutzten.


DH

Siebdruck

Zitat von: Strombolli am 17:28:54 Di. 31.Juli 2012
Maul...keiner scherzt mit mir über die vermeintliche sexuelle Belästigung durch meine SB, die sich jetzt PAP (Persönliche Ansprechpartnerin) nennen muß.  ;)

Sofortige Anzeige wegen sex. Belästigung wegen Aussendung von unterschwelligen, irritierenden Reizen bei einer wichtigen Geschäftsbesprechung?/!  ;)
In der EV mit aufführen, das oben angesprochene PAPpnase in Zukunft die in Büros und Geschäftsräumen allgemein gültige Knigge´sche Kleiderordnung beachten soll.
:]
Sagt der Foerster zu einem Jungen, der Pilze sammelt:
"Die sind doch alle giftig!"
"Macht nichts", meint das Kind, "die verkaufe ich an der Autobahn."

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