Mindestlohn

Begonnen von Horch, 15:02:00 Di. 12.April 2005

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Horch

Das Thema wird landauf/landab diskutiert, ich verzichte hier auf die vielen, einzelnen Presse/Medien-Berichte einzugehen.
Ein paar Anmerkungen zur Debatte:
Ich bin für die Beendigung jeder Ausbeutung, nicht nur für eine Minderung der Ausbeutung. Deshalb darf sich die Forderung nicht auf den Mindestlohn beschränken. Der Spatz in der Hand ist zunächst mal besser als die Taube auf dem Dach, doch wer sich mit dem Spatz zufrieden gibt, hat am Ende nichts mehr wenn der Spatz verbraucht ist.
Deshalb ist es gut wenn der Mindestlohn kommt, aber auf weitergehende Forderungen darf nicht verzichtet werden.
Wie nicht anders zu erwarten jaulen Wirtschaftsverbände und FDP wieder laut auf. Mindestlöhne würden Arbeitsplätze vernichten. Und wie nicht anders zu erwarten haben viele Linke nicht anderes im Sinne als zu antworten: Tun sie eben nicht. So weit, so schlecht.
Meine Antwort: Der Mindestlohn muß her, ob er nun Arbeitsplätze kostet oder nicht.

Wilddieb Stuelpner

Ja, der europaweite Mindestlohn für alle Branchen, Berufsgruppen, Qualifikationen und Berufserfahrung, der hat sich jeweils am höchsten sozial erreichten Standard in den EU-Mitgliedsländern zu orientieren, an den sich alle EU-Mitglieder anzunähern haben und nicht nach dem Gejaule des Pressesprechers des ifo-Wirtschaftsinstituts - Dumpinglöhne mit staatlicher Bezuschussung braucht das Land. Richtig wäre: Unternehmern muß es untersagt werden, aus staatlichen Töpfen sich wieder zu bereichern. Diese Vorgehensweise ist das wiederholte Aufwärmen abgestandenen Kaffees namens Kombilohn oder Mainzer Modell. Und beide Formen der Hungerentlohnung sind bekanntlich bereits an den Baum gefahren worden.

Unternehmer müssen verpflichtet werden, alle im Betrieb auszuübenden Arbeitsaufgaben mit zentral anerkannten Eingruppierungsunterlagen nach neuesten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu bearbeiten. Man hat die heuige summarische Arbeitsklassifizierung (Bezeichnung der Arbeitsaufgabe, verbale Beschreibung in zwei, drei Sätzen, Angabe der Qualifikationsstufe, Gehalts- oder Lohngruppe und Berufserfahrung), die das arbeitswissenschaftliche Niveau der 50er Jahre des 20. Jh. darstellt, gegen die Methode der analytischen Arbeitsklassifizierung (Bewertung der Arbeitsaufgabe in 8 verschiedene Anforderungsarten und feiner je Anforderungsart in 9 Anforderungsstufen) zu bewerten. Diese Eingruppierungsunterlagen sollten so gründlich ausgearbeitet werden, daß sie in Arbeitsrechtsverfahren als Beweismittel eingesetzt werden können. Zu den Anforderungsarten zählen:

- Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit der Arbeitskraft bei körperlich schwerer oder statischer Arbeit (statische Arbeit - Halten und Tragen von Lasten, Überkopfarbeit, Arbeiten in engen Behältnissen)

- Anforderungen an Fähigkeiten und Kentnisse im Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Halbfabrikaten

- Anforderungen an Fähigkeiten und Kenntnisse um Umgang mit Arbeitsmitteln - technisch/technologische Kenntnisse (Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen)

- Anforderungen an Fähigkeiten und Kenntnisse in naturwisschenschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und juristischer Hinsicht (Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Patentrecht etc.) je nach der Art der Arbeitsaufgabe differenziert

- Anforderungen an Fähigkeiten und Kenntnisse in Leitungstätigkeit (verantwortlich für eigene Arbeitsaufgabe, für ein Sachgebiet, Meisterbereich, Gruppenleiter-, Abteilungsleiter-, Hauptabteilungsleiter-, Direktionsbereich mit fachlicher Anleitung und/oder disziplinarischer/materieller Verantwortlichkeit anderer Mitarbeiter)

- Anforderungen an die Qualifikation und Berufserfahrung (Tätigkeiten für Ungelernte, anlerntätigkeiten, Facharbeiter-, Meister-, Ökonomen-/Ingenieur-, Dipl.Ökonomen-/Dipl.Ing.-arbeiten etc. mit Anlerntätigkeit für mehrere Tage und Wochen, mit Berufsausbildung und praktischer Berufserfahrung kurzfristig bis zu 3 Jahren, zwischen 3 und 5 Jahren, ab 5 Jahre und höher; Zusatzabschlüsse wie Bedien-, Befähigungs-, Schaltberechtigungs-, Schweißer- und anderer Nachweise)

- Anforderungen an den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz - GABS (Kenntnisse der gesetzlichen, branchenüblichen und betrieblichen Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzbestimmungen; Bedienungskenntnisse von GABS-Geräten und -anlagen, Verwendung von Körperschutzmittel wie Masken, Helmen, Arbeitsschutzhandschuhe, -schutzkleidung, -schutzschuhe, Arbeits- und Brandschutzbelehrungen, Teilnahme an GABS-Übungen)

- Anforderungen an Fähigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit EDV-Technik, mit Betriebs-,Meß-, Steuer- und Regelungs-Einrichtungen (BMSR) etc.

Diese Bewertung der Arbeitsaufgaben nach den 8 Anforderungarten nach der Methode der analytischen Arbeitsklassifizierung wendete die DDR mit Einführung der leistungsorientierten Grundlöhne und Meister-, EDV-, Hoch- und Fachschulkadervergütung Mitte der 70er Jahre des 20. Jh. verstärkt ein. Das Methodenmaterial, die Eingruppierungsunterlagen wurden von Zentralen Forschungsinstitut für Arbeit in Dresden (ZfA), dem Zentralinstut für Arbeitsschutz (ZIAS) gemeinsam mit den Wirtschaftsministerien für die Kombinatsbetriebe und den ihnen unterstellen volkseigenen Betrieben bis zur Praxisreife entwickelt. Bis zur Wende arbeitenden Arbeitswissenschaftler in den DDR-Betrieben mit der analytischen Arbeitsklassifizierung. Diese Methode war detaillierter, umfassender und gründlicher in der Bewertung der Arbeitsaufgaben als die summarische Methode. Von dieser rückständigen Arbeitsbewertung in Form von Wirtschaftszweig- und Lohngruppenkatalogen hatte sich die DDR so um 1957 verabschiedet.

Mit der Wende unter westdeutschen Bedingungen der Bewertungen der Arbeitsaufgaben haben wir wieder ausschließlich die steinzeitliche summarische Bewertung als Eingruppierungsunterlage. Sie ist oberflächlich und ungenau. Sie läßt Unternehmern viel abwertenden Interpretationsspielraum und ist für eine wissenschaftlich sichere Verwendung in Arbeitsrechtsprozessen kaum zu verwenden.

In der BRD will man die analytische Arbeitsklassifizierung nicht anwenden, da so AN ihre Betriebsleiter mit sachlichen Begründungen auf Heller und Pfenig festnageln können. Das ist auch so ein Punkt, wo die BRD die guten Erfahrungen der DDR übernehmen könnte. So wären wir einen Schritt weiter, den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" mit stichhaltiger Beweisführung durchzusetzen.

Kombilohnmodelle haben das Ausplündern öffentlichder Kassen bis zum Staatsbankrott zur Folge. Nur der AN als Steuer- und Beitragszahler füllt die Kassen wieder auf, da sich Unternehmer gleichzeitig durch fortgesetzte Steuergeschenke, durch Beitragssenkungen der Sozialkassen und Steuerflucht mit Ziel ins Ausland ihrer Sozialverpflichtung entledigen. Sie schmarotzen endlos weiter und haben von Behörden und Bundesregierung nichts zu befürchten.

Horch

Guten Tag "Besorgter Bürger",

mein Kommentar zu dem Link:
Im Großen und Ganzen kann ich diesen Kommentar zustimmen und der Autor hat Recht: Es fällt verdammt schwer ruhig zu bleiben.
Aber dennoch sollte man es versuchen.
Die Kleinigkeiten wo ich es etwas anderes formuliert hätte, lasse ich mal weg.
Aber auf einem Punkt möchte ich nochmal eingehen, diesmal etwas ausführlicher.
Die Forderung nach Volksabstimmungen halt ich für kontraproduktiv:
1. Unsere Medien, die Wirtschaftsvertreter und Politiker aller Colour würden einen unglaublichen Werbemüll über das Volk ergießen, um der Bevölkerung einzuhämmern, dass die EU-Verfassung notwendig ist.
Dadurch würde dieser EU-Verfassung noch ein demokratisches Mäntelchen gegeben.
2. Würde tatsächlich eine Mehrheit trotz aller Propaganda die EU-Verfassung ablehnen, würde das Volk in 2-3 Jahren erneut zu den Urnen gerufen. Die Propagandamaschine würde wieder anlaufen usw.
3. Wenn wirklich alles korrekt läuft: Auch eine Mehrheit hat nicht das Recht einer Minderheit die grundlegensten Rechte vorzuenthalten. Denn eine neoliberal verfasste EU würde, ich glaube das brauche ich hier nicht weiter zu beschreiben, vielen Menshcen ein menschenwürdiges Dasein verwehren.
Eine Demokratie darf nie Mehrheitsdiktatur werden, neben dem Mehrheitsrecht muß es auch deutliche Minderheitenrechte geben.
4. Eine solche Verfassung wäre kaum noch mit einfacher Mehrheit zu ändern. Selbst jetzt noch nicht Geborene würden unter dieser Verfaaung leiden, ohne selbst je darüber mitabgestimmt zu haben.
5. Würde es zu einer Abtimmung zur EU-Verfassung kommen habe ich nur die Wahl zwischen der vollständigen Annahme  bzw. Ablehnung der Verfassung.

Es ist leider so: Es hilft nur weiter die Lage zu analysieren, aufzuklären und Sand ins Getriebe zu streuen. Wenn eine große Mehrheit der Bevölkerung dem Kapitalismus entgültig den Todesstoß versetzen will, dann brauchen wir keine Volksabstimmung.
Wann eine solche Mehrheit existiert kann (wird die Menscheit das noch erleben?) niemand vorhersagen, wer so etwas behauptet, der lügt.
Die Zukunft ist historisch offen, immer!

Kann das sein?

Wenn überhaupt aus diesem Gedanken seitens unserer Politiker Maßnahmen erfolgen, dann dürfte die wohl so aussehen, dass es einen "Einheits-EU-Basislohn" gibt. Dieser wird sich kaum an der hiesigen Realität und den Wünschen von ca. 10,00 Euro die Stunde orientieren - das wird die Unternehmerschaft boykottieren (welcher Unternehmer oder sagen wir besser "Geldgeber" nimmt schon eine freiwillige Reduzierung seiner Rendite bzw. seines Ertrages hin?).
Das was ich auf uns zukommen sehe, ist ein Grundlohn der aus dem aktuellen Lohngefüge der einzelnen EU-Länder entsteht. Vor allem in den EU-Neuzugängen (ost-, südosteurop. Staaten usw.) haben wir viele Länder mit niedrigsten Löhnen zwischen 100 - 300 Euro pro Monat - das wird sich aufgrund der wirtschaftlichen, politischen Gegebenheiten und der allgemeinen Kostenentwicklung in den nächsten Jahren ändern - die Löhne steigen. In anderen Ländern (BRD, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Belgien usw.) reduziert sich bekanntlich das durchschnittliche Lohnniveau von 1000-1500 Euro fortlaufend.
Und daher wird die Entwicklung wohl in einer "großeuropäischer Basislohnlösung" enden, wie wir das hier heute schon in Deutschland erleben dürfen - irgendwas zwischen 3-6 Euro die Stunde brutto. Besondere Fähigkeiten und Kenntnisse der Arbeitnehmer werden bei der Lohnbemessung wohl kaum eine Rolle spielen - haben wir doch ein Überangebot an Arbeitswilligen und Arbeitssuchenden, die sich notgedrungen zu Niedrig- bzw. Mindestlöhnen prostituieren müssen. Von weitergehenden Mitverwaltungs-/Mitbestimmungs- und Erfolgs-/Beteiligungsmodellen für Arbeitsnehmer will ich erst gar nicht reden - Utopien.
Die jetzige Diskussion um Mindestlöhne (diverse Wahltermine rücken ja näher) bedeutet nichts anderes als eine Art "staatlicher Tarifvertrag", wobei man doch reguläre bislang bestehende Tarifverträge inklusive Arbeitszeitregelungen, Kündigungsschutzregelungen usw. großzügig abgebaut und reduziert hat. Will damit sagen, dass mir selbst die schönste Mindestlohnregelung nichts nutzt, wenn andere Faktoren wie die zu erbringende stundenmäßige Arbeitszeitleistung, Steuern/Versicherungsbeiträge, Lebenshaltungskosten usw. nicht ebenfalls "festgelegt" bzw. auf diese Geringverdienste zugeschnitten werden. Man muß sich sicher keinen Illusionen hingeben, dass der menschliche Wert der Arbeitskraft in Zukunft wohlwollender zu Gunsten der breiten Volksmasse abgehandelt wird.
Wäre eine gewisse Objektivität bzw. ein gewisses Wohlwollen vorhanden, so hätte man die heutige Situation erst gar nicht entstehen lassen (es war ja bislang alles halbwegs ordentlich geregelt) - oder man würde sich seitens der Politik z. B. konkreter Einzelerscheinungen und Problemthemen schon längst angenommen haben. Siehe z. B. das Überstundenthema:
http://chefduzen.de/thread.php?threadid=2393&hilight=%DCberstunden

Schauen wir mal was wird.

Kann das sein?

Wie schon hier
http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=2470
angedeutet, sperren sich die Unternehmen gegen evtl. Mindestlohngesetze und eine Ausweitung dieser.
In der SZ vom 14.04. steht zusätzlich:
...
Was als Schutz vor Lohndumping durch ausländische Betriebe gedacht war, entpuppt sich als Wettbewerbsnachteil gegenüber der innerdeutschen Billigkonkurrenz von der Ich-AG bis zum Hausmeisterservice, sagt Uwe Nostitz, Vizepräsident des Sächs. Baugewerbeverbandes. Er wies auf die Möglichkeit hin, keinen neuen Tarifvertrag abzuschließen - dann gäbe es künftig keine Mindestlöhne mehr.
...
Und schon ist das Ding ausgehebelt, eine Totgeburt.

aian19

und wenn ich dann noch von sogenannten "Wirtschaftsexperten" höre, das der MIndestlohn irgendwo bei 6.-€ brutto/stunde angesiedelt sein sollte....

wie hatte doch jemand hier in seiner Signatur:

Ich kann gar nicht soviel saufen, wie ich kotzen möchte.....

Mein Status erreicht Defcon 2 - Latent Gewaltbereit ! X( X( X(
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin

Andromeda

Möchte aber auch mal was zum Mindestlohn sagen.Bei uns im Osten müssen sie jetzt nach Holland für eine Mindestlohn Tomaten ernten.
Der ist dort 7,30€ und da haben sie noch mehr als Hartz VI. Nun sind sogar viele Arbeitsplätze in Kanada angeboten.
Glaubt Ihr das der Osten vertrieben wird ???? Aber dafür kommen billig Polen und Türken ins Land.
Wenn schlimmes geschieht ist nicht nur der schuldig der es tut,sondern auch der es schweigent geschehen lässt.

Horch

Original von besorgter bürger
Zitatich weiß echt nich was ich zum mindestlohn sagen soll. die wirtschaft ist doch immer eine rechnung mit mehreren unbekannten. wenn man nun den mindestlohn festschreibt was ist dann z.b. mit der miete und den immobilienwerten? was hindert die kapitalisten daran die preise hochzuschrauben mit der begründung "wegen dem mindestlohn sind unsere kosten gestiegen"?

Na ja, mit der Begründung kann man auch Lohnerhöhungen ablehnen.
Die Preise werden nicht einfach hochgeschraubt, sondern richten sich nach Angebot und Nachfrage.

Zitatnach den mindestlöhnen währe zwangsläufig die festsetzung von preisen drann. schon haben wir die ddr wieder ob wir das wollen oder nicht.

Zunächst mal lehne ich es ab, die DDR zu verteufeln. Zweitens bin ich nicht der Meinung das ein Mindestlohn Preisfestsetzungen zur Folge hätte. Und drittes haben Angebot und Nachfrage nichts mit einer selbstbestimmten Gesellschaft zu tun, die erstrebenswert wäre. Die hätte dann aber weder mit der DDR noch mit der BRD viel zu tun.
Aber das hat alles nicht mehr viel mit dem Mindestlohn zu tun.

Zitatich erinnere mich düster an marxs kapital . da hatt er sich seitenweise über festgelegte löhne oder brotpreise ausgelassen - hab ich alles überblättert.

Wen man alles überblättert hat, ist kein objektives Urteil möglich.

Zitatich glaube nicht das mindestlöhne etwas bringen. es sei denn es gäbe einen einheitlichen europäischen mindestlohn.

In 18 der 25 EU-Staaten gibt es längst Mindestlöhne. Dass eine Angleichung auf hohem Niveau wünschenswert wäre, ist richtig.

Kann das sein?

"wünschdirwasgewinnspanne":
Die Macher und Entscheider nennen das ja "Markt- bzw. Verkaufspreisfindung", listen zu Vergleichszwecken alle vorkommenden Wettbewerber hier in D und entwickeln Dank einem Kalkulationsschema daraus "ihren" Abgabe- bzw. Ladenverkaufspreis.

Gigantische Rohgewinnspannen sind möglich - z. B. bei Werkzeugen/Unterhaltungselektronik 100-500% oder im Food-Bereich bis zu 2000%. (Ein Berliner Bierbrauer bekommt für den 0,5l 5-6 Cent + Behältnis/Nebenkosten - nun, dann schaut euch mal die Ladenverkaufspreise, ganz zu schweigen von Tankstellenpreisen usw. an.)

geishapunk

ZitatOriginal von Horch
Zitatnach den mindestlöhnen währe zwangsläufig die festsetzung von preisen drann. schon haben wir die ddr wieder ob wir das wollen oder nicht.

Zunächst mal lehne ich es ab, die DDR zu verteufeln. Zweitens bin ich nicht der Meinung das ein Mindestlohn Preisfestsetzungen zur Folge hätte. [...] Die hätte dann aber weder mit der DDR noch mit der BRD viel zu tun.
Aber das hat alles nicht mehr viel mit dem Mindestlohn zu tun.

Hier bin mal einer Meinung wie Horch!

Die Einführung eines Mindestlohns muß nicht zwangsläufig zu einer Preissteigerung führen, da ein evtl. eingeführter Mindestlohn wahrscheinlich eh sich untersten Lohnniveau bewegen wird.

Außerdem denke ich auch das ein Vergleich mit der DDR arg hinkt, ich weiß nicht ob die überhaupt sowas wie Mindestlöhne hatten, da in der DDR das sowieso alles ein bißschen anders lief. Da war ja nix mit aushandeln von Löhnen und so!

Und selbst wenn, dann war in der DDR immer noch ein ganz anderes Gesellschaftssystem installiert!

Die Sache ist doch die, wie schon Horch richtig bemerkte, das Mindestlöhne in anderen Ländern erprobt sind und nicht zu einer Preissteigerungsspirale führten! Sogar im Land des Raubtierkapitalismus, den USA, gibt es Mindestlöhne ohne das Wirtschaft den Bach runter ging!

Es ist doch bezeichnend das die AG-Seite sich hauptsächlich gegen die Mindestlöhne ausspricht (Weil sie Schiß haben das Ihre 1-Euro Pläne so torpediert werden). Die Lobbyisten irgendwelcher Gewerkschaften lasse ich mal aussen vor, die zählen in meinen Augen nicht!

Horch

ZitatOriginal von besorgter bürger
jedes land hat mindestlöhne. in der ddr lag der so etwa bei 400 mark für ne verkäuferin. in d liegt er bei drei euro/stunde. richtig andere länder haben gesetzliche (!) mindestlöhne.

Nein, denn auch die 3 € können unterschritten werden, wenn kein gültiger Tarifvertrag vorliegt. Wobei ich glaube, dass die 3 € teilweise schon jetzt unterschritten werden, ohne das die Öffentlichkeit groß was davon erfährt.

vinci

Ich denke das so ein Mindestlohn schon einiges für sich hat. Allerdings finde ich es sinnvoller gleich ein Existenzgeld einzuführen. Das Problem ist doch, das mit einem Mindestlohn ja sowieso nur diejenigen mit einem Arbeitsplatz angesprochen sind.

Dabei ist das Problem ja v.a. in der drohenden Arbeitslosigkeit bzw. in der zu starken Abhängigkeit von Lohnarbeit zu sehen.

Eine Grundsicherung (Bürgergeld, Sozialdividende,...) würde jedem einen bestimmten Betrag zukommen lassen. Dies würde für viele Menschen eine große Erleichterung bringen. Ich würde sogar sagen, das der Staat dabei zig Milliarden spart. Subventionen, Arbeitsamt, ABM, 1-Euro-Jobs, Umschulungen,... könnten wegfallen.

Komischerweise hat die FDP das in abgeschwächter Form sogar auch vor ein paar Monaten vorgeschlagen. Allerdings wollen die eher eine Grundsicherung die eher unter der Armutsgrenze liegt.

Aber es zeigt zumindest, das so etwas nicht unrealistisch wäre. Es gibt dazu ja auch Kritik, die so viel ich verstehe aber eher darauf hinausläuft, das es besser ist, wenn die Leute leiden um dann "irgendwann" mal eine echte Revolution zu machen. Ich finde diese Haltung aber menschenfeindlich. Natürlich sollte eine Grundsicherung nicht das Ende darstellen, sondern, im Gegenteil, einen Anfang: Weg vom Leistungszwang!

Horch

ZitatOriginal von vinci
Ich denke das so ein Mindestlohn schon einiges für sich hat. Allerdings finde ich es sinnvoller gleich ein Existenzgeld einzuführen. Das Problem ist doch, das mit einem Mindestlohn ja sowieso nur diejenigen mit einem Arbeitsplatz angesprochen sind.

Ich stimme zu, ein bedingungsloses Grundeinkommen wäre besser.
Dieses Grundeinkommen sollte auch gefordert werden, aber auch ein Mindestlohn wäre ein Fortschritt uns ist derzeit realistischer durchzusetzen als ein Grundeinkommen.

ZitatDabei ist das Problem ja v.a. in der drohenden Arbeitslosigkeit bzw. in der zu starken Abhängigkeit von Lohnarbeit zu sehen.

Da gehe ich konform.

ZitatKomischerweise hat die FDP das in abgeschwächter Form sogar auch vor ein paar Monaten vorgeschlagen. Allerdings wollen die eher eine Grundsicherung die eher unter der Armutsgrenze liegt.

So komisch finde ich das gar nicht. Es ist zu befürchten, dass das ein vergiftetes Angebot ist. Wie schon bei der Kombilohndebatte, wo Wirtschaftslobbyisten sagten, sie wollten die Bevölkerung an Niedriglöhne gewöhnen umd die Kombilöhne dann wieder abzuschaffen, so dass nur noch reine "Marktpreise" gezahlt würden.

ZitatAber es zeigt zumindest, das so etwas nicht unrealistisch wäre.

Realistisch ist das sicher, es geht um die Höhe.

ZitatEs gibt dazu ja auch Kritik, die so viel ich verstehe aber eher darauf hinausläuft, das es besser ist, wenn die Leute leiden um dann "irgendwann" mal eine echte Revolution zu machen. Ich finde diese Haltung aber menschenfeindlich.

Hm, dass hat schon die Wirtschaftswoche gefordert, allerdings weil sie glaubte, die Menschen würden dann neoliberale Forderungen widerstandslos hinnehmen.
Ich halte davon auch nichts. Denn eine Revolution an sich, so sinnvoll die zeitweise sein kann, und erst recht eine unter Zwang, kann eines nicht erreichen. Nämlich den Kapitalismus unumkehrbar zu beseitigen.
Etwas derartiges kann nur ein "evolutionärer" Prozess voranbringen.

ZitatNatürlich sollte eine Grundsicherung nicht das Ende darstellen, sondern, im Gegenteil, einen Anfang: Weg vom Leistungszwang!

Richtig, eine Grundsicherung ohne langfristige Beseitigung des Eigentums an den Produktionsmitteln wäre auf Dauer zum Sterben verurteilt.

ManOfConstantSorrow

Jungunternehmer für Mindestlohn von 3,50 Euro pro Stunde

Berlin (dpa) - Als erster Wirtschaftsverband hat sich der Bundesverband Junger Unternehmer (BJU) für gesetzliche Mindestlöhne in Deutschland ausgesprochen. Diese sollen allerdings bei nur 3,50 Euro pro Stunde liegen, also weit unter den Vorstellungen der Gewerkschaften.


"Damit wäre sichergestellt, dass ein Mindestlohn nicht marktverzerrend wirkt: Arbeitgeber hätten ausreichend Spielraum, um endlich in Deutschland auch wieder gering qualifizierten Arbeitnehmern eine Chance zu geben und zu beschäftigen", sagte die BJU-Bundesvorsitzende Karoline Beck.

Beck wandte sich gegen eine Ausweitung des Entsendegesetzes, nach dem die Mindesttarife der Branche auch für ausländische Firmen verbindlich sind, wenn sie auf deutschen Baustellen tätig werden. Durch zu hohe Löhne seien im Baugewerbe in fünf Jahren 342 000 Arbeitsplätze vernichtet worden. Beck forderte von der Bundesregierung, Geringverdienern Lohnzuschüsse zu geben, so dass sie bei Basislöhnen von 3,50 Euro pro Stunde deutlich mehr verdienten als ein Empfänger von Arbeitslosengeld II.

http://www.kn-online.de/news/archiv/?id=1628207

Dolle Sache, das!
ZitatBeck forderte von der Bundesregierung, Geringverdienern Lohnzuschüsse zu geben
Die Unternehmer zahlen dann nicht nur fast nix, der Rest des Lohns soll aus Steuergeldern kommen!
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Horch

Zitat"Damit wäre sichergestellt, dass ein Mindestlohn nicht marktverzerrend wirkt: Arbeitgeber hätten ausreichend Spielraum, um endlich in Deutschland auch wieder gering qualifizierten Arbeitnehmern eine Chance zu geben und zu beschäftigen", sagte die BJU-Bundesvorsitzende Karoline Beck.

Wir großzügig von den Jungkapitalisten/Jungausbeutern!
Die sollen sich diese Jobs in die Haare schmieren.

Kann das sein?

Leider konnte ich die Berichterstattung nicht komplett verfolgen:
Die Betreiber/Gesellschafter bzw. Firmen eines Industrieparkes bei Mittweida/Sachsen suchen etliche Facharbeiter mit qualifizierter Ausbildung. Brutto-Monatslohn für eine Regelarbeitszeit von 40 Stunden = 800 EUR, macht irgendwas zwischen 630 - 650 EUR netto für angenommene 175 Monatsstunden = Netto-Stundenlohn ca. 3,60/3,70 EUR. Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld gibts natürlich nicht. Fahrtkosten zum/vom Arbeitsplatz etc. mindern diesen Spitzenverdienst natürlich noch.
Der Betreiber/Geschäftsführer wurde von MDR-Reportern bedrängt - Antwort: " ... also, es muß ja keiner, wer für das Geld nicht will, der geht eben zum Arbeitsamt und beantragt da sein Gehalt ...".

(Das war der Auslöser hierzu:
Eine Annonce in der ,,Süddeutschen Zeitung" ist beim Gewerkschaftsbund hier in Zwickau auf Empörung gestoßen. Darin werden Investoren für einen Niedriglohn- Textil- Gewerbepark in Mittweida gesucht. Zitat: Unsere Mitarbeiter arbeiten engagiert für monatlich 800 Euro brutto 40 Stunden pro Woche- ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld. Sie sind genauso fleißig wie in Westdeutschland.)

Siehe ähnlich gelagerten Bericht zum Thema Fronarbeit:
http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_2469704.html

Wie schon von etlichen Kommentatoren festgestellt, arbeiten wir nicht auf Mindestlöhne von 6 oder gar 10 Euro die Stunde hin - sondern wir haben bereits heute den künftigen EU-Basiseinheitslohn zwischen 3-5 Euro die Stunde. Gut für den Unternehmer - die Profite steigen, schlecht für uns eigentlich kein ein Anreiz für diese Sklaventreiber auch nur einen Finger krumm zu machen. Aber man achte darauf: Auch hier werden etliche Arbeitnehmer sich notgedrungen zu diesem Entgelt prostituieren müssen und, machen wir uns nichts vor, evtl. nicht zu diesem Lohn besetzbare Stellen sind in ein paar Monaten mit Ausländern aufgefüllt (siehe Schlachthöfe bzw. Fleischzerlegebetriebe).

"Wahltag ist Zahltag!"

vinci

Eigentlich müssten Mindestlöhne zuerst global angestrebt werden. Sprich: niemand soll weniger als X verdienen. Und dann könnte man das ganze noch unterteilen, weil ja Westeuropa andere Lebenshaltungskosten hat als Westafrika z.B. Rein nationale Mindestlöhne sind aber denke ich nur beschränkt wirksam, da eben Arbeitsplätze heutzutage mobil sind.

Kann das sein?

O. K. - wegen meiner können auch 50 Euro "Kompletteerdkugelmindestlohn" brutto festgelegt werden, auch von mir aus 70% Gesamtabzüge - wenn dann die Monatsmiete 3 Euro beträgt und ich für die sonstige Lebenshaltung maximal nur weitere 12 Euro ausgeben muss. :-)

Aber ich sehe das eh so, dass es kaum einen Mindestlohn geben wird - und wenn, dann einen, der die breite Masse ganz nach unten drückt.

vinci

Wenn wir das wollen (Wir im Sinne von der Mehrheit der Menschheit)- Dann könnte man sowas durchsetzen.

Allerdings müsste man ja auch unterscheiden zwischen Lohnarbeit und dem, was  so in kleinen Sippen auf irgendwelchen Inseln oder in Familien abgeht. Möglich wäre es nur sowas bei größeren Betrieben durchzusetzen. Das hiesse, das z.B. die automobilindustrie nicht beliebig Standards senken könnte.

Es wäre teilweise ja aber auch schon ein grosser Erfolg wenn die noch vorhandene Sklaverei abgeschafft werden könnte. Bzw. die Situation vieler Menschen in Abhängigkeit von Großgrundbesitzern zu stehen, die ihnen mal Geld geliehen haben. Sprich auch: Kredite als Menschenrecht! In vielen Gegenden gibt es ja keine Industrie, aber durchaus Agrarproduktion unter menschenunwürdigen Bedingungen, weil die Menschen keine Alternative haben. Keine Alternative, weil sie sich kein Geld leihen können ohne sich weiter zu verschulden. Da tut die Grameen-Bank eine Menge weltweit.

Wilddieb Stuelpner

In der DDR galt für jeden Wirtschaftszweig, sofern der volkseigen war, ein für jedermann einsehbarbaren Rahmenkollektivvertrag (RKV), der sich auf betriebliche Eigruppierungsunterlagen und zentrale Eingruppierungsmaterialen, -methoden und -kataloge stützte.

In der BRD betreibt man eine Geheimniskrämerei um die Arbeitsverträge und um Eingruppierungsunterlagen.

Wem nutzt das?

Dem Unternehmer - weil er so Schulze gegen Meier ausspielen kann, Zwietracht und Mißtrauen unter der Belegschaft sät. Der Schweinehund ist der Unternehmer, der seinen Profit ungestört aus der Arbeit beider scheffelt, solange sich die beiden "nicht grün sind".

In der DDR war jeder RKV praktisch ein Katalogwerk für einen/ein nachprüfbaren/es Mindestlohn/-gehalt.

Die Stellenpläne waren die Vergleichsgrundlage, welcher Werktätige auf welcher Planstelle bei welcher ausgeübten Arbeitsaufgabe welches Arbeitsentgelt zu erhalten hatte.

Logisch, daß es für die gleiche ausgeübte Arbeitsaufgabe bei gleicher Qualifizierung und Berufserfahrung den gleichen Arbeitsverdienst gab.

Genau auf dieser Grundlage wurden offene Stellen bei den Ämtern für Arbeit in den Räten der Kreise auf Heller und Pfennig in Listen geführt und den Arbeitssuchenden zur Einsicht gegeben. auf diese Angaben konnte er sich verbindlich berufen.

Schaut man in den Jobbörsen der bundesdeutschen Arbeitsagenturen und privaten Arbeitsvermittler stößt man regelmäßig auf den verschleiernden Begriffr n.V. - nach Vereinbarung.

Die Kontrolle des Grundsatzes "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ist so bundesdeutschen Unternehmen für den AN nicht kontrollierbar.

Wilddieb Stuelpner

Ein gesetzlicher Mindestlohn sollte zwischen Alg I und jeder tariflichen Lohn- und Gehaltsgruppe liegen. Auf diese Weise hätte man in jedem Fall die bislang erzielte berufliche Qualifikation und Berufserfahrung unter Bestandsschutz gestellt.

Mit dem vorherigen Arbeitsförderungsgesetz und den heutigen SGB III bzw. II hat man den Qualifikationsschutz und die freie Berufswahl vollkommen abgeschaft.

Faktisch ist das jetzige Alg II (Ost) ein Existenzgeld bzw. Mindestlohn. So auch die Feststellung in der letzten MDR-Sendung "Fakt ist ..." zum Thema: Renten runter? Zahlen die Alten die Zeche?

In ein paar Jahren werden alle Rentner mangels Ebbe in den Rentenkassen und aufgebrauchter Rentenreserve (durch Ulla Schmidt von 10 Mio. auf derzeit 1,5 Mio. geschrumpft) um ihre Rentensteigerungen enteignet werden. Sie werden sich ebenfalls in der Rentenhöhe dem Alg II (Ost) nähern, egal wieviel Jahre Rentenbeiträge sie in die gesetzliche oder private Rentenversicherung einzahlten.

10 Mio. Rentenreserve hatte der Bundesminister Riester beim Postenwechsel der Schmidt übergeben. Trotz mehrfacher Anfrage bleibt eine Rechenschaftslegung von Schmidt aus, wo die 8,5 Mio. Schwund abgeblieben waren.

Diese Entwicklung weiterer Rentennullrunden und -kürzungen kommt auf die heutigen Bestandsrentner und die zukünftigen Rentner gleichfalls zu.

Ursachen:

- Steuergeschenke und Beitragserlässe an Unternehmer
- steuerflüchtige Unternehmer, die sich so der deutschen Steuer- und Beitragsplicht komplett entziehen
- Zunahme von Massenentlassungen und Dumpinglöhnen wie Zunahme von Jobs ohne Sozialversicherungsschutz
- hohe Arbeitslosenzahlen
- ausbleibende Geburten als künftige Steuer- und Beitragszahler wegen kinderfeindlicher Familien- und Unternehmenspolitik in der BRD

führen zum vorhersehbaren Bankrott der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Riester: "Langzeitarbeitslose machen mir mehr Sorgen"

Riester forderte auch, in der Debatte um die Renten die Langzeitarbeitslosen nicht zu vergessen. "Ich mache mir viele Sorgen um junge Leute, die länger arbeitslos sind und deshalb geringe Rentenansprüche haben." Das sei die eigentlich schwierige Generation und weniger die Rentner.

Hier habe die Arbeitsmarktreform Hartz IV Verbesserungen gebracht:

Sozialhilfeempfänger, die bisher keine Rentenansprüche erwerben konnten, hätten nun durch das Arbeitslosengeld II die Möglichkeit dazu - durch die Zahlung eines eigenen, geringen Sockelbetrages und eine damit einhergehende staatliche Förderung in Form von Zuschüssen.

Riester spielt dabei auf den möglichen Zugang von Alg-II-Beziehern in die private Riester-Altersvorsorge an, solange der Alg-II-Empfänger zum Zeitpunkt des Eintritts in die Riesterrente mindestens 5 Euro Riesterrenten-Monatsbeitrag bis zum Erreichen des Rentenalters einzahlt und mindestens Alg II erhält.

Die Arbeitsagentur würde gleichfalls einen monatlichen Mindestbeitrag von 78 Euro in die Rentenversicherung einzahlen. Auf diese Weise hätten ehemalige Sozialhilfeempfänger die Möglichkeit auf eine Minialtersabsicherung, die ihnen vor Hartz IV generell verschlossen verblieben wäre.

Sobald allerdings die Geldleistungen zu Alg II dem Antragsteller von der Arbeitsagentur versagt werden, gibt es keine Eintrittsmöglichkeit in die Riesterrente. Also nur beim Leistungsbezug von mindestens Alg II ist riestern möglich, sonst nicht. Wer später als Alg-II-Kandidat aus dem Leistungsbezug fällt, aber bereits in der Riesterrente war, bei dem laufen die Minibeiträge und die staaliche Förderung weiter. Alle anderen haben das Nachsehen.

vinci

Ich finde es schwierig "gleiche Arbeit" zu definieren. Und ich denke auch, das es nicht notwendig ist. Dahinter steckt ja der Gedanke von gerechtem Lohn. Das ist ja im Grunde nur ein Instrument, was für industrielle (enfremdete) Arbeit anwendbar ist.

Ich denke es ist ausreichend, wenn es eine Grundsicherung gibt und man dann im Einzelnen es der jeweiligen Organisierung der Arbeiter (oder auch der kleinen Selbständigen, die sich viel zu sehr selbst ausbeuten) überlässt für weitergehende Standards zu kämpfen. Ich denke das es alleine in einem Unternehmen schwer genug einen "gerechten" Lohn zu zahlen.

Das System der Belohnung für mehr Leistung finde ich auch prinzipiell fragwürdig. Natürlich ist es wichtig, das Leute auch eine entsprechende Gegenleistung bekommen. Das die aber immer und überall gleich ist  ist nicht notwendig. Sagen wir, wenn jetzt wirklich den Arbeitnehmern ein Unternehmen gehören würde, dann kommt es doch eher darauf an, das alle gemeinsam für ihre Interessen eintreten. D.h. zum einen wollen manche gerne mehr Lohn für mehr Arbeit - oder auch mehr Lohn wenn jemand einen erhöhten Bedarf hat. D.h. im Zweifelsfall würden Mehrarbeiter ggf. gar nicht mehr Lohn wollen. Weil es ja etwas anderes ist, wenn man Eigentümer der Produktionsmittel ist und daher auch Interesse hat an der Zukunft des Betriebes.

Als einfacher lohnabhängiger hingegen ist man ja nur daran interessiert für sich persönlich am meisten herauszuholen. Dann macht auch gleicher lohn für alle Sinn, da man ja nur in Solidarität etwas erreichen kann.

Wenn man nun aber Regeln hat, die für jeden Betrieb gelten, so wäre ein Betrieb, der den Arbeitern gehört genötigt gegen seine Interessen zu handeln, die in Abwägungen vielleicht allen langfristig mehr Vorteile bringen.

In dem Falle ist es natürlich wichtig, das Arbeitslosigkeit nicht mit einem Totalabsturz zusammenhängt.

Ich denke halt, das ein Verbund gemeinsam verantwortlicher und miteinander solidarischer Arbeitnehmer UND Selbständiger langfristig am meisten Vorteile bringt. Solange aber Unternehmer nur für die eigene Brieftasche wirtschaften wird sich nichts ändern. Damit habe ich auch mein Hauptproblem bei neoliberalen Forderungen: Flexibilität zu verlangen ist ok, wenn dann die Arbeitnehmer auch auf der anderen Seite mehr Sicherheit, oder andere Vorteile bekommen. Flexibilität wird da aber ja nur einseitig ausgelegt. Flexiblere Unternehmer werden kaum verlangt- owbohls gerade an denen mangelt.

Thilo

Wilddieb Stuelpner

Maßstab für gleichen Lohn für gleiche Arbeit ist die Eingruppierungsunterlage. Dort müssen die typischen Arbeitsanforderungen nach einheitlicher Methodik, Katalogmaterial usw. festgehalten werden, die zu einer bestimmten Punktzahl und damit zu einer Gehalts oder Lohngruppe führt.

Es ist doch z.B. nicht nachvollziehbar, daß ein Schweißer im Maschinenbau im Norden der BRD weniger Lohn erhalten soll als sein bayerischer oder ostdeutscher Kollege, der unter den gleichen Arbeitsbedingungen des Wirtschaftszweigs die gleiche Arbeit mit der gleichen Qualifikation und Berufserfahrung die gleichen Arbeitsgänge verrichtet und den gleichen Belastungen ausgesetzt ist.

Auch ein Schweißer auf einer Werft hat grundsätzlich die gleichen berufstypischen Arbeiten auszuführen wie ein Schweißer im Maschinen- oder Fahrzeugbau.

Damit gilt der Gleichheitsgrundsatz auch übergreifend für Wirtschaftszweige, aber bei gleichen bzw. artverwandten Berufen oder Arbeitsaufgaben.

Eingruppierungsunterlagen sind auch ein gutes Instrument, um bei Lohnstreitigkeiten vorm Arbeitsgericht die Beweisführung zu belegen, warum eine bestimmte Lohn- und Gehaltsgruppe gezahlt wird. Jeder AG ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 99 BetrVG) verpflichtet, zu jeder betrieblichen Arbeitsaufgabe, aber nicht zu jedem Beschäftigten eine Eingruppierung vorzunehmen und

- bei Veränderungen im Arbeitsablauf oder
- bei Veränderungen in der technischen Ausstattung oder
- bei Veränderungen in der Arbeitsorganisation

zu aktualisieren.

Auszug aus § 99 BetrVG:

"... Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen. ..."

Diese Eingruppierungsunterlage sollte sich jeder Bewerber um eine Arbeitsaufgabe oder jeder AN bei personellen, technisch-technologischen oder organisatorischen Arbeitsplatzänderungen zeigen lassen, bevor er einen Arbeitsvertrag bzw. eine Änderungskündigung unterschreibt. Zumindest sollte im Arbeitsvertrag ein Hinweis auf diese Eingruppierungsunterlage bzw. dem Manteltarifvertrag (letzterer bei tarifgebunenen AG) vorhanden sein.

Es ist deshalb keine Eingruppierungsunterlage pro Beschäftigten anzulegen, da es nicht um die konkrete Person Meier, Schulze, Lehmann geht, sondern um die Beschreibung der typischen Eigenschaften seiner Arbeitsaufgabe. Und Meier, Schulze, Lehmann können z.B. in einem Dreischichtsystem am gleichen Arbeitsplatz und Betrieb die gleiche Arbeitsaufgabe erledigen. Der einzige Unterschied ist die Zeit. Und die kann unwesentlich für die Beschreibung und Bewertung der Arbeitsaufgabe sein.

An diesem Beispiel siehst Du wie wichtig es ist, den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" durchzusetzen - auch eine Frage des Betriebsfriedens und eines guten Arbeitsklimas. Eingruppierungsunterlagen sollte man sich als Stichwort bei Vertragsverhandlungen gut merken.

Wilddieb Stuelpner

Mindestlohn nur ausschließlich für Niedriglohngruppen ist Schwachsinn. Das heißt ja, daß Erwerbslosen generell ihre erworbene Qualifikation und Berufserfahrung abgesprochen werden kann, nur weil sie für lange Zeit arbeitslos waren und deshalb in Zukunft nur für Niedriglohnjobs taugen.

Pro Lohn- und Gehaltsgruppe brauchen wir in jedem Wirtschaftszweig Mindestlöhne, die die Qualifikation, die Berufserfahrung, die vorhandenen Arbeitsbelastungen berücksichtigen. Sonst wäre der Mindestlohn = die niedrigsten Gehalts- oder Lohngruppe oder noch niedriger - entweder gleich bei Alg II angesiedelt oder der Mindestlohn liegt zwischen Alg II und der niedrigsten Lohn- und Gehaltsgruppe. Und den Furz haben wir ja bereits mit den Zeit- und Leiharbeitsverhältnissen.

Lohnzuschüsse für Geringverdiener zu zahlen ist das Aufwärmen der Kombilohnmodelle und damit das Ausplündern der Staatfinanzen durch Unternehmerlumpen. Biedenkopf, Milbradt, (Un-)Sinn lassen grüßen. Der BJU soll sich seinen Ausbeutervorschlag in die Haare schmieren.

vinci

ZitatOriginal von joachimkuehnel

Es ist doch z.B. nicht nachvollziehbar, daß ein Schweißer im Maschinenbau im Norden der BRD weniger Lohn erhalten soll als sein bayerischer oder ostdeutscher Kollege, der unter den gleichen Arbeitsbedingungen des Wirtschaftszweigs die gleiche Arbeit mit der gleichen Qualifikation und Berufserfahrung die gleichen Arbeitsgänge verrichtet und den gleichen Belastungen ausgesetzt ist.

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An diesem Beispiel siehst Du wie wichtig es ist, den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" durchzusetzen - auch eine Frage des Betriebsfriedens und eines guten Arbeitsklimas. Eingruppierungsunterlagen sollte man sich als Stichwort bei Vertragsverhandlungen gut merken.

Nö, sehe ich nicht. Ich denke das das Metier von Gewerkschaften ist. Überall gibt es unterschiedlichen Lohn und auch unterschiedliche Lebenshaltungskosten. Wenn jemand in München lebt hat er höher Kosten als z.B. irgendjemand in Dithmarschen auf dem flachen Land. Oder jemand hat Schulden. Da braucht er auch mehr Geld. Ich kann dieser formalen Sichtweise wenig abgewinnen. Ich verstehe schon das klassiche Gewerkschaftsarbeit nur so Sinn macht, weil es ansonsten schwer fällt irgendeinen Tarifvertrag durchzusetzen. Auf der anderen Seite ist aber klar, das es zum einen jenseits der Grenzen, wie z.B. in Dänemark und den Niederlanden ganz anderts aussieht - Bei gleichen Tätigkeiten!!  Ich denke auf Grundlage dieser ganzen Arbeitsgesetze lassen sich keine grundsätzlich revolutionären Umwältungen erreichen. Schlussendlich haben diese ganzen Vereinbarungen nur zu einer Zementierung bestehender Besitzvstände geführt. Und v.a. - wer ausserhalb dieser Regeln existiert - z.B. wo Qualifikations chwer messbar ist - für den gibt es keine Regelungen und keine Vorteile.

Grundsätzlich gutheissen kann ich Arbeitskampf zum Erämpfen von mehr Rechten und mehr Freiräumen. Ich denke nur irgend wann muss es da auch ran ans eingemachte (das Eigentum) - und das hört nicht bei gleichem Lohn für gleiche Arbeit auf! Ich denke wenn die Arbeiter sich schon früher die Fabriken angeeignet hätten, dann würden sie jetzt nicht von irgendwelchen Juppies entlassen werden, die die Arbeitsplätze irgendwohin verlagern oder ganz wegrationalisieren. Eigentlich kann eine Gewerkschaft auch gar nicht gegen Arbeitsplatzverlagerung sein. Wenn jede Arbeit als gleich einzustufen ist, dann ist sie dies auch in Polen oder China. Wenn natürlich die Solidarität bei Staatsgrenzen aufhört, dann ist es leicht für die Industrie die Eilzelgewerkschaften gegeneinander auszuspielen.

Wilddieb Stuelpner

Richtig, und deshalb müssen die Gewerkschaften auch mit Bruderorganisationen zusammenarbeiten, ansonsten können sie sich einsargen lassen. Wenn das nicht passiert, haben wir hier Unternehmerwillkür pur und total. Ab in den Manchesterkapitalismus zu Zeiten der industriellen Revolution.

Das Kapital handelt international, also müssen Gewerkschaftsverbände ihre Handlungsweisen miteinander koordinieren. Sonst spielt man deutsche gegen chinesische oder gegen Gewerkschafter in Lateinamerika aus.

AN und Erwerbslose brauchen internationale Kontakte und gemeinsame Organisationsformen, um dem Kapital überall in die Parade zu fahren. Und deshalb muß man sich der Verbindungsmöglichkeiten der Gewerkschaften bedienen.

Bis jetzt habe ich jedenfalls noch keine demonstrierenden Erwerbslosen und wildgewordene Betriebsrevoluzzer gesehen, die mit ausländischen AN und Erwerbslosen des gleichen Konzerns abgestimmt gehandelt hätten.

Nur über die Ortsgrenzen des eigenen Dorfs, der eigenen Stadt, Region oder Landes zu blicken, ist eine beschränkte Sichtweise.

Warum steht wohl im Kommunistischen Manifest vom Februar 1848 am Ende des Kapitel IV die Losung

"Proletarier aller Länder vereinigt euch!"

Es wird höchste Zeit, daß in Europa wieder gilt: "Ein Gespenst geht um in Europa - das Gespenst des Kommunismus."

Und für AN und Erwerbslose gilt Goethes:

Nutze deine jungen Tage,
lerne zeitig klüger sein.
Auf des Glückes großer Waage
steht die Zunge selten ein.
Du musst steigen oder sinken,
du musst herrschen und gewinnen
oder dienen und verlieren,
leiden oder triumphieren,
Amboss oder Hammer sein!

Es wäre auch mal Zeit für einen Generalstreik, so wie in diesem Beispiel "Ditmal strikt wi för wat anneres"

"... Und bei dem Streik ging es nicht nur um bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. So meinte ein Arbeiter auf den Einwand, der Streik führe doch zu Einkommensverlusten für die Streikenden: "Dat weet wir allens, ab ditmal strikt wi nicht för dat Geld, ditmal strikt wi för ganz wat anneres", berichtet der Hamburgische Correspondent in seiner Ausgabe vom 6. Dezember 1896. ..."

Wir haben in der deutschen Arbeiterbewegung gute Traditionen so wie der elfwöchige Streik der Hamburger Schauerleute von 1896 oder der Generalstreik gegen die Freikorps von Kapp und Noske im März 1920, darin eingebunden die Rote Ruhrarmee.

Empfehlenswert sind die Bücher zu lesen von

Karl Grünberg; Brennende Ruhr; Verlag RuhrEcho, ISBN 3-931999-03-3 und

Otto Gotsche/Hans-Albert Pederzani, Die Fahne von Kriwoj Rog

Der Kern der Handlung im letztgenannten Roman:

Als Solidaritätsgeschenk bringen sowjetische Bergleute im Jahre 1929 eine gestickte Fahne ins Mansfelder Land, wo deutsche Arbeiter einen Aufstand gegen die Unternehmer organisiert haben. Otto Brosowksi, der die Fahne bei jeder Demonstration der Kommunisten getragen hatte, bewahrt das Geschenk im Glauben an eine bessere Zukunft auch nach der Machtergreifung der Nazis auf. 1945 zieht nach dem Abzug der Amerikaner tatsächlich die Rote Armee ins Mansfelder Land ein. Otto geht ihr mit seiner Familie, seinen Genossen und der Fahne entgegen...

(Jan-Eric Loebe)

Ich fürchte der deutsche Michel ist faul, fett und behäbig geworden, um seine gesellschaftliche Rolle zu verstehen und hat bis zum jetzigen Tag nicht begriffen, daß man ihm das Fell über die Ohren ziehen wird. Der kapiert die Entwicklung erst, wenn man ihm am sozialen Schlafittchen gepackt hat und sein Haus und Wagen unterm Hintern wegpfändet. Dann ist es aber zu spät zum revoluzzern. Er kann ruhig weiter pennen.

vinci

Vielem kann ich zustimmen, auch dem Generalstreik. Der sollte am besten international oder zumindest europaweit sein. Den Kommunismus als gesellschaftliches Gegenmodell lehne ich aber ab. Grundlage muß m.E. ein freies, anarchistisches Miteinander sein.

Horch

ZitatOriginal von vinci
Vielem kann ich zustimmen, auch dem Generalstreik. Der sollte am besten international oder zumindest europaweit sein. Den Kommunismus als gesellschaftliches Gegenmodell lehne ich aber ab. Grundlage muß m.E. ein freies, anarchistisches Miteinander sein.

Im Kommunismus kann es nur ein freies Miteinander geben. Und es gibt auch unter den Kommunisten Anarchisten.

Carpe Noctem

ZitatOriginal von Horch
ZitatOriginal von vinci
Vielem kann ich zustimmen, auch dem Generalstreik. Der sollte am besten international oder zumindest europaweit sein. Den Kommunismus als gesellschaftliches Gegenmodell lehne ich aber ab. Grundlage muß m.E. ein freies, anarchistisches Miteinander sein.

Im Kommunismus kann es nur ein freies Miteinander geben. Und es gibt auch unter den Kommunisten Anarchisten.

Bleibt die Frage nach der Zentralinstanz bestehen, heute und in den Theorien von Marx der Staat. Das war ein Hauptstreitpunkt zwischen Marx und Bakunin, und ist es heute noch zwischen den Fronten der Linken, z.B. Antifa und libertären Kreisen.

Bakunin sagte, dass vom alten System nichts übrig bleiben darf, weil aus jeglichem Rest eine Rekonstruktion des überwunden geglaubten Systems möglich ist. Marx hingegen setzte auf eine starke Zentralinstanz. Bakunin pflegte darauf zu erwidern, dass Zentralinstanzen Herrschaft bedingen und politische Eliten das Volk für dumm verkaufen. Für mich bleibt bei alldem nur die Frage, wie dumm "das Volk" ist und wie wozu "es" fähig sein wird wenn "es" die Möglichkeit zur herrschaftsfreien Selbstverwaltung hat.

Wenn das nie ausprobiert wird kann man über diese Frage nur bis zum Sanktnimmerleinstag spekulieren... wobei ich aber zugeben muss dass ich diese beiden historischen Persönlichkeiten nicht zum alleinigen Vorbild wählen würde. Ich gehe immer nach dem Motto "Selber denken macht schlau" und halte mich nicht ohne weiteres an die Gesellschaftstheorien bedeutender MÄNNER (die repräsentieren nämlich max. die Hälfte der Menschheit).

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Horch

Original von Carpe Noctem

wir haben uns zwar vom Thema Mindestlohn entfernt, aber so ist das nun mal bei lebendigen Diskussionen.
Bakunin war wie Marx Materialist. Die Differenzen halte ich nicht für entscheidend. Ich selber halte wenig davon rein materialistisch oder rein idealistisch zu denken. Hier vertrete ich eine ähnliche, wenn auch nicht gleiche Position wie die Agnostiker (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Ockhams_Rasiermesser).
 Ähnlich, weil ich den Standpunkt vertrete, alles was nicht verifizierbar ist, sollte offen bleiben. Nicht die gleiche Position, weil ich es dennoch für lohnenswert halte, darüber nachzudenken.

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