Mietsache

Begonnen von widerwillich, 17:23:52 So. 13.November 2011

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widerwillich

vorab erst mal dicken dank an die vielen guten tipps, ratschläge, hinweise und paragraphen. habe mir hier schon vieles rausgechrieben
und erfolgreich angewendet.

mein anliegen ist: mir ist ein mietobjekt angeboten worden, das ich nicht ablehnen kann, da ich mich damit wohnungstechnisch
etwas verbessere  ( alt 275 eu dann 320 eu/ alt 28qm dann 38qm/ alt duschkabine in der küche dann seperate nasszelle,
alt 3. stock dann ebenerdig -wg kniearthrose-, plus minigarten)
kann ich nun den mietvertrag unterschreiben, und dann die kosteübernahme beantragen ? muss ich das vorher machen ?
wie ist da die sinnvollste vorgehensweise, bzw. was muss was kann ich tun ?
tipps von betroffenen und/oder kennern wärn super.

hanni reloaded

Erst beim Jobcenter auf Angemessenheit absegnen lassen.

Falls du Umzugskosten, Kaution, etc haben willst, mußt du einen Antrag stellen und gute
Gründe für den Umzug haben.

Kaution gibt es mittlerweile nur noch auf Darlehensbasis.

Und wichtig:

ZitatSGB II

§ 22
Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.

das heißt: ein Ranarbeiten an die Höchstangemessenheitsgrenze gibt es nicht

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