Wie oft darf das JC Bewerbungsunterlagen und LL beim Meldetermin fordern?

Begonnen von Fantomas, 17:21:00 So. 04.Dezember 2011

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Fantomas

Bin derzeit etwas irritiert. Ich habe meine obligatorische Einladung bekommen. Man möchte mit mir über meine berufliche Situation und mein Bewerberangebot sprechen. Übersetzt heißt das - wie immer -, ich soll eine EGV unterschreiben! Ich habe mir die letzten 3-4 Einladungen dieser Art angesehen. In diesem gleichbleibenden Textbaustein steht immer:

"Bringen Sie noch zusätzlich folgende Unterlagen zu diesem Termin mit:

- Bewerbungsunterlagen
- Lebenslauf
"

Die geforderten Unterlagen hatte ich bei meinen vergangenen Meldeterminen immer dabei. Es stellte sich aber heraus, daß der FM das überhaupt nicht sehen wollte. Ein Mal sprach ich es an und dann hieß es nach kurzer Durchsicht in Sekunden: "Ach ja, zeigen Sie mal....Sieht ja alles gut aus".

Wie oft hat denn das JC nun das Recht die Unterlagen einzusehen? Meine Daten dürften denen doch sattsam bekannt sein. Außerdem steht doch der berufliche Werdegang im PC des FM. Wozu da noch die Bewerbungsunterlagen. Da ändert sich doch nichts, bis auf den Zeitraum der Arbeitslosigkeit.

Könnte das JC eine Sanktion aussprechen, wenn ich mich einfach auf die Grenzen der Mitwirkung nach § 65 Abs. 1 Nr. 3 SGB I (z.B., PC, Archiv...)

Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

antonov

wenn du dich dort beim jobcenter bewerben willst, dann solltest du auch deine unterlagen dort abgeben

Fantomas

Zitat von: antonov am 17:29:06 So. 04.Dezember 2011
wenn du dich dort beim jobcenter bewerben willst, dann solltest du auch deine unterlagen dort abgeben
Das hilft mir jetzt nicht wirklich weiter. Natürlich will ich mich dort nicht bewerben. Meine Frage zielte darauf ab, ob das JC im Rahmen der Mitwirkungspflicht(?) diese Unterlagen ständig fordern darf, fordern kann?
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

Onkel Tom

Wenn in den Standardeinladungen nicht drinsteht, das Du zu dem Termin Lebenslauf
oder Bewerbungsmappe mitbringen sollst, dann schleppe Dich auch nicht damit ab.
Alles andere wäre vorauseilender Gehorsam und wenn es dann doch Mekker gibt,
kannst Du ja sagen, das davon in der Einladung keine Rede war.

Der § 60 und 66 bleiben davon unberührt, da man Dich ja auch nicht dazu aufgefordert
hat, entsprechende Unterlagen vor zu legen.

Auf schriftlichen Hinweis, LL oder Bew-Unterlagen vor zu legen, wann und wie oft, ist
Auslegungssache, könnte jedoch im Extremfall der § 65 SGB III hilfreich sein.

Ne Bewerbungsmappe muss ja nicht jeden Monat aktuallisiert sein, wenn sowiso nix
hinzugekommen ist. Es müsste deutlich werden, Dich damit terrorisieren zu wollen.
Lass Dich nicht verhartzen !

Fantomas

Nabend Onkel ;D

Zitat von: Onkel Tom am 23:40:12 So. 04.Dezember 2011
Wenn in den Standardeinladungen nicht drinsteht, das Du zu dem Termin Lebenslauf
oder Bewerbungsmappe mitbringen sollst, dann schleppe Dich auch nicht damit ab.
Genau das ist aber leider der Fall, wie ich oben erwähnt habe. Es steht in jeder Standard-Einladung - wie auch in dieser - so drin, wie ich es oben rot markiert habe.Das ist eben der Zwiespalt. Nehme ich die Unterlagen mit, will man sie in 99% der Fälle nicht sehen. Nehme ich sie nicht mit und es tritt der 1%-Fall ein würde ich gerne wissen wollen, ob man das sanktionieren kann? Im Prinzip haben die meinen beruflichen Werdeang im Rechner. Wozu dann also die Unterlagen? Kannst du oder ein andere Leser vielleicht auf ein Urteil, Rechtsgrundlage etc. verweisen?

Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

Pfiffi

Solange es drin steht musst Du zu jeder Einladung diese Sachen mitbringen.
Bei mir steht nichts der Art in den Einladungen, nachdem die SB es sehen wollte, holte ich die Einladung raus, las diese und sagte ihr das steht nichts drin von Bewerbungen, Lebenslauf, na gut Zitronengesicht, dann machen wir eben EGV, davon steht auch nichts drin in der Einladung, kurze Frage von mir ob Sie sich eines Dienstvergehens schuldig machen möchte? Kurz gezuckt und Ruhe, dann gab ich ihr die entsprechenden §§ als Hausaufgabe damit sie sich einmal genau durchliest aus welchen Gründen heraus ein eHB eingeladen werden darf. Da ist esso das eine Einladung zum Abschluß einer EGV im Gesetz nicht vorgesehen ist.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Pinnswin

1x hab ich die beigebracht. Kopierte Zeignisse und Unterlagen,
groß mit roten Fettstift quer markiert (= "Muster").
Danach stand es zwar immer wieder in den Einladungen drin, ich
habs aber nie mehr mitgebracht.
Einmal wurde dann auch nachgefragt:
DVD: "Haben Sie ihrn Lebenslauf... dabei?"
Pinn: "Den haben Sie bereits in Ihren Unterlagen"

Das wars.

Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

schwarzrot

Es steht nirgends im gesetz, dass mensch dem arschamt, oder JC einen lebenslauf/bewerbungsanschreiben vorlegen muss.
Mensch könnte eigentlich auch argumentieren, ob das JC mit dieser vorgabe nicht seine kompetenzen generell überschreitet: Wer sagt denn dass der SB überhaupt fähig und pädagogisch genug gebildet ist, hier einsicht haben zu dürfen? Schliesslich darf er sich (eigentlich) nicht in tarif und gehaltsvertragsverhandlungen einmischen.
Der quatschparagraf, auf den sie sich beziehen ist dann auch folgerichtig eine vollkommen falsch verstandene und so nicht vorhandene 'mitwirkungspflicht'.

Was mensch wirklich als 'mitwirkungspflicht' machen muss, findet sich unter: SGBI §60-65
Welches verhalten sanktionen nach sich ziehen kann, findet sich auf SGBII §31-32

Der inzwischen gerne als 'kalte sanktionsdrohung' benutzte §60 u. 66 SGBI gilt auch nicht, weil es hier um keine leistungssache handelt.

Etwas anderes ist es, wenn mensch so blöd war, eine EGV zu unterzeichenen, in denen das vorzeigen von bewerbungen/lebenslauf und deren sanktionen beim nichterfüllen festgehalten werden.

Das ganze ist reine schikane. Mensch sollte zwar bewerbungsunterlagen vorzeigen können (weil der SB sonst ev. mit einer sinnlosmassnahme 'bewerbungstraining' kommt und die meissten nicht argumentativ fit genug sind, sinnlosmassnahmen abzuwehren), aber immer erstmal den SB fragen, was er denn überhaupt damit will und ob er denn eine ausbildung hat, diese überhaupt in irgendeiner weise beurteilen zu können.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

ccb100

Mann kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen. Ich spare mir die Kraft lieber auf
für wichtigeres. Du hast doch die Unterlagen eh... warum nicht mitnehmen und fertig?
Diese ganzen Diskussionen sind doch überflüssig und zerren nur an den Nerven. Das ist zumindest
meine Erfahrung.

Gruss,

ccb

schwarzrot

Naja, ich hab die erfahrung gemacht, wenn ich denen kleinscheiss durchgehen lasse, kommen die sofort mit 'grossscheiss'.

Und dann wird es eher noch schwerer, als schon bei kleinscheiss klarzumachen, dass ich mich nicht wie ein kind/geistig behinderter von deren SBs behandeln lasse.

Die nummer mit dem lebenslauf, dient nur dem zweck, gleich am anfang schon druck aufbauen zu können, damit die taktik des SBs 'ich weiss am besten was gut für dich ist', unwidersprochen wirken kann.

Wenn du danach gehst, was an den nerven zerrt, darfst du überhaupt nicht ins ALGII.  ;)

Zitat von: Pinnswin am 08:50:44 Mo. 05.Dezember 2011
Danach stand es zwar immer wieder in den Einladungen drin, ich
habs aber nie mehr mitgebracht.
Einmal wurde dann auch nachgefragt:
DVD: "Haben Sie ihrn Lebenslauf... dabei?"
Pinn: "Den haben Sie bereits in Ihren Unterlagen"

Das wars.
Genau so gehts!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Pfiffi

Zitat--------------------------------------------
Meldetermin wahrnehmen, natürlich mit Beiständen (mindestens zwei) gemäß § 13 Absatz 4 SGB X.

Dann vom Sachbearbeiter im Rahmen seiner Auskunfts-Pflichten gemäß §§ 13 - 15 SGB I dessen nachweisliche Qualifikation dafür fordern, daß er dafür ausgebildet und in der Lage ist, mit LeistungsbezieherInnen über deren soziale, berufliche und gegebenfalls damit zusammenhängende gesundheitliche Probleme zu sprechen und im wohlverstandenen positiven Interesse der Betroffenen für sie tätig werden kann.

Tut das der Sachbearbeiter im Termin nicht (weil er es nämlich nicht kann, da kaum ein Jobcenter-SB in Deutschland die nötige Qualifikation besitzt), wird er im Beisein der Beistände deutlich aufgefordert, seiner Auskunftspflicht gemäß § 13-15 SGB I nachzukommen, in dem er aufgefordert wird, eben schriftlich gemäß §§ 33 und 35 SGB X nachzuweisen, daß er dafür ausgebildet und in der Lage ist, mit LeistungsbezieherInnen über deren soziale, berufliche und gegebenfalls damit zusammenhängende gesundheitliche Probleme zu sprechen und im wohlverstandenen positiven Interesse der Betroffenen für sie tätig werden kann.

Nachdem man das gesagt hat, geht man.

Zuhause setzt man sich hin, und schreibt dem Sachbearbeiter und der Geschäftsleitung des Jobcenters einen Brief, den man dann dort gegen Empfangsbescheinigung (= Eingangsstempel Jobcenter) auf einer Kopie des Briefes abgibt, und fordert darin die Geschäftsleitung des Jobcenters und den SB auf, seiner Auskunftspflicht über seine Qualifikation gemäß § 13-15 SGB I in Verbindung mit §§ 33 und 35 SGB X schriftlich nachzukommen dergestalt, daß er nachweist, daß er dafür ausgebildet und in der Lage ist, mit LeistungsbezieherInnen über deren soziale, berufliche und gegebenfalls damit zusammenhängende gesundheitliche Probleme zu sprechen und im wohlverstandenen positiven Interesse der Betroffenen für sie tätig werden kann.

Man teilt dann weiter mit, daß man, sollte der Sachbearbeiter diesen Nachweis nicht beibringen können, diesen als Ansprechpartner künftig ablehnt und einen anderen Sachbearbeiter haben will, der, wie vorgenannt, nachweisen kann, daß er qualifiziert ist.
-----------------------------------------

Wird von mir übrigends nach dieser Empfehlung gehandhabt, und wie SR schrieb, wenn man den kleinen Finger gibt, ist der ganze Arm aufgefressen. Diese Erfahrung haben wir alle schon mehr oder minder machen müssen, was aber der Hintergrund der ganzen Sache, da werden Verantwortung des SB auf den eHB abgeschoben und das darf nicht sein, nur weil sie nicht qualifiziert sind, oder zu faul sind darf es nicht sein das der eHB darunter zu leiden hat, egal in welcher Form. Und gerade diese Feinheiten machen es aber aus das die JCs (Erfüllungsgehilfen) sich in dem Rahmen bewegen der ihnen vom Gesetz zugestanden wird und nicht noch die komplette Verfolgung und Betreuung zu übernehmen.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Rudolf Rocker

Dieses ganze Bewerbungsunterlagen mitgebringe hat doch nur einen einzigen Grund:

Irgendwo einen Fehler des "Kunden"/ der "Kundin" in den Unterlagen zu finden und ihr/ihm daraus einen Sanktions- Strick zu drehen und/ oder zum 259. Bewerbungstraining zu schicken!


Onkel Tom

Jo R.R.

Jede Sachbearbeitung hat einen anderen Geschmack, wie eine Bewerbungsmappe
ausschauen sollte und ein Haar in der Suppe zu finden ist anbei das leichteste.
Schon gibt es wieder ein "Defizit" zu konstruieren und erwerbsloser Mensch findet
sich bei Ganzil oder sonstiger unsinniger Masnahme wieder, wenn Mensch sich nicht
wehrt.

Mit einem " Ich habe mein Bewebungskonzept nach Ratschlägen vergangener
Bewerbungskurse entwickelt und weitere Änderungen würden nichts mehr über
meine Persönlichkeit darstellen, was Personalchefs nicht mögen
" dürfte der
Wind aus dem Segel des SB genommen sein.
Lass Dich nicht verhartzen !

Pfiffi

Daher vll. nochmals der Hinweis, wenn SB etwas zu bemängeln hat, das soll er dies schriftlich tun, alles andere ist einfach physikalisch gesehen "Luft in Schwingungen versetzen", natürlich kann man Unterlagen solange "pimpen" bis ein leeres weißes Blatt Papier letztendlich übrig bleibt, meine Meinung ist auch immer ob einer oder 10 Personen über meine Unterlagen schauen, jeder wird "Fehler" finden, allerdings geht eindeutig die Authentizität der Person verloren. Und dieses Argument ist es auch welches bisher immer zählte, denn ich kann nicht Sachen in Bewerbungen reinschreiben die nicht den Tatsachen entsprechen, und die Wortwahl dürfte doch wohl schon noch frei sein.

Also nach § 31 i.V. mit § 33 SGB X kann der SB gerne schriftlich dazu Stellung nehmen, ansonsten gilt gesagtes als nicht gesagt.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Rudolf Rocker

Und dieser Schwachsinn mit den Bewerbungsmappen!
Imer öfter lese ich in Stellenauschreibungen: "Bitte keine Bewerbungsmappen!"

Das mache ich auch nur noch bei den "guten Jobs"!


Ich dachte aber immer das die mit "Bitte bringen sie ihre Bewerbungsunterlagen mit", die Nachweise über die Bewerbungsbemühungen meinten!
Jedenfalls hatte ich die bei solchen Sätzen in der Einladung immer dabei und mehr nicht!
Und sehen wollten die dann auch nur die Nachweise!

Fantomas

Rückmeldung: Es ist so, wie es zu erwarten war. Das Schreiben besteht nur aus Textbausteinen. So auch die Sache mit den Bewerbungsunterlagen und dem LL. SB wollte den nicht sehen. Es ging, wie zu erwarten, um eine EGV. In Zukunft werde ich die Sachen nicht mehr mitbringen, da überflüssig. Die haben alles in der EDV. EGV habe ich natürlich nicht unterschrieben ;D
Meine Aussagen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten vom Kampf gegen die ARGE meines Grauens und stellen keine Rechtsberatung dar.

http://joblessingermany.blogspot.com/

Sp33dy-G0nZ4735

Zitat von: Pfiffi am 13:22:58 Mo. 05.Dezember 2011
Zitat--------------------------------------------
Meldetermin wahrnehmen, natürlich mit Beiständen (mindestens zwei) gemäß § 13 Absatz 4 SGB X.

Dann vom Sachbearbeiter im Rahmen seiner Auskunfts-Pflichten gemäß §§ 13 - 15 SGB I dessen nachweisliche Qualifikation dafür fordern, daß er dafür ausgebildet und in der Lage ist, mit LeistungsbezieherInnen über deren soziale, berufliche und gegebenfalls damit zusammenhängende gesundheitliche Probleme zu sprechen und im wohlverstandenen positiven Interesse der Betroffenen für sie tätig werden kann.

Tut das der Sachbearbeiter im Termin nicht (weil er es nämlich nicht kann, da kaum ein Jobcenter-SB in Deutschland die nötige Qualifikation besitzt), wird er im Beisein der Beistände deutlich aufgefordert, seiner Auskunftspflicht gemäß § 13-15 SGB I nachzukommen, in dem er aufgefordert wird, eben schriftlich gemäß §§ 33 und 35 SGB X nachzuweisen, daß er dafür ausgebildet und in der Lage ist, mit LeistungsbezieherInnen über deren soziale, berufliche und gegebenfalls damit zusammenhängende gesundheitliche Probleme zu sprechen und im wohlverstandenen positiven Interesse der Betroffenen für sie tätig werden kann.

Nachdem man das gesagt hat, geht man.

Zuhause setzt man sich hin, und schreibt dem Sachbearbeiter und der Geschäftsleitung des Jobcenters einen Brief, den man dann dort gegen Empfangsbescheinigung (= Eingangsstempel Jobcenter) auf einer Kopie des Briefes abgibt, und fordert darin die Geschäftsleitung des Jobcenters und den SB auf, seiner Auskunftspflicht über seine Qualifikation gemäß § 13-15 SGB I in Verbindung mit §§ 33 und 35 SGB X schriftlich nachzukommen dergestalt, daß er nachweist, daß er dafür ausgebildet und in der Lage ist, mit LeistungsbezieherInnen über deren soziale, berufliche und gegebenfalls damit zusammenhängende gesundheitliche Probleme zu sprechen und im wohlverstandenen positiven Interesse der Betroffenen für sie tätig werden kann.

Man teilt dann weiter mit, daß man, sollte der Sachbearbeiter diesen Nachweis nicht beibringen können, diesen als Ansprechpartner künftig ablehnt und einen anderen Sachbearbeiter haben will, der, wie vorgenannt, nachweisen kann, daß er qualifiziert ist.
-----------------------------------------

Wird von mir übrigends nach dieser Empfehlung gehandhabt, und wie SR schrieb, wenn man den kleinen Finger gibt, ist der ganze Arm aufgefressen. Diese Erfahrung haben wir alle schon mehr oder minder machen müssen, was aber der Hintergrund der ganzen Sache, da werden Verantwortung des SB auf den eHB abgeschoben und das darf nicht sein, nur weil sie nicht qualifiziert sind, oder zu faul sind darf es nicht sein das der eHB darunter zu leiden hat, egal in welcher Form. Und gerade diese Feinheiten machen es aber aus das die JCs (Erfüllungsgehilfen) sich in dem Rahmen bewegen der ihnen vom Gesetz zugestanden wird und nicht noch die komplette Verfolgung und Betreuung zu übernehmen.

Funktioniert das denn sanktionsfrei? Die wenigsten Sachbearbeiter werden wohl solch eine Qualifikation nachweisen können/wollen.
Wäre man dann frei von Meldetermin-("Verhören"). Ein paar Praxiserfahrungen wären nett. Vielen Dank. MFG

mousekiller

Das ist ziemlicher Schwachfug der dort steht. Sorry.

Wenn man sich so verhält, verbaut man sich selbst alles.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

tleary

Und 2 Beistände? - So weit ich weiß, ist nur einer erlaubt.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

mousekiller

Du kannst so viele Beistände, wie du möchtest, mitnehmen. Eine starre Zahl gibt es nicht. Könnte aber sein, dass dein Gegenüber dann genau so viele Personen anschleppt und dann wird das Zimmer ziemlich voll. :D

Zwei Beistände sind aber noch okay. Bei dreien wäre ich schon vorsichtig.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

tleary

Man lernt nie aus. Meine SBin hat jedenfalls damals, als ich mit einem Beistand anrückte, gleich ihren Vorgesetzten als Verstärkung geholt. - Das war so ein drohendes Ekel, der mich versuchte dadurch einzuschüchtern, zum einen daß er die rhetorische Frage an mich stellte "ob ich denn wirklich Arbeit suchte". Dazu kündigte er noch eine Einladung zu so einer Leiharbeitsbörse "demnächst" an. - Das ganze war im Juni, und es kam bis heute keine Einladung dafür.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

mousekiller

Nur was du schriftlich hast, zählt. Falls dieses Ekel von Teamleiter dir noch mal vor die Flinte läuft und die gleiche - wenn auch rhetorische Frage nach deinem Arbeitswillen stellt - lächle freundlich und sage ihm, er möge die Frage doch bitte schriftlich an dich stellen, dann beantwortest du diese auch.

Solche Typen kann man nur mit ihren eigenen Waffen schlagen. Und Leiharbeitsbörsen sind eh nur Fleischbeschauen ohne zielführende Jobs. Wenn du also so eine Einladung mehrfach bekommst, tuts auch eine Beschwerde. Es liegen nämlich keine konkreten Stellenangebote vor dann.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Onkel Tom

Bei soner Frage "Wollen sie überhaupt arbeiten" gäbe es von mir die Antwort :

So können wir nicht miteinander reden ! Unterlassen Sie Einschüchterungsversuche !

Das in Pink ist eine typische Killerphrase aus dem Wortschatz "Menschenführung" und dürfte einem
Teamleiter einem Klos in den Hals bringen, da er schnallt, das Du geschnallt hast  ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

tleary

Zitat von: mousekiller am 17:56:23 Di. 06.März 2018
Zwei Beistände sind aber noch okay. Bei dreien wäre ich schon vorsichtig.
Ich wäre oft froh gewesen, wenn ich wenigstens eine hätte organisieren können. Ist verdammt schwer, überhaupt jemanden zu finden. Die Personen in meinem Verwandtenkreis (viele Rentner mit Zeit) brauch' ich gleich gar nicht zu fragen, denn die sind so stockkonservativ. Bei denen hast du schon verschissen, wenn du sagst, du bist arbeitslos. Da kommt dann: "Such dir 'nen Job - ganz gleich welchen!" Erst neulich kam der Spruch wieder von meiner ober-angepassten, dummen Schwester. Sie meinte allen ernstes, ich solle in der nächsten Fabrik als Hilfsarbeiter für 9,50 brutto anheuern. "Das hättst dir früher überlegen müssen", als ich sagte, die Bezahlung wäre zu beschissen.) Und die anderen... viele Bekannte hat man ja meist nicht (mehr), wenn man arbeitslos ist. Und die, die einen Job haben, scheiden ja wegen Zeitmangels meist auch aus. Viele würden auch gar nicht mitgehen wollen, selbst wen es sich zeitlich einrichten ließe.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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