Werkverträge statt "equal pay"

Begonnen von Kuddel, 13:16:10 Sa. 11.Februar 2012

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Kuddel

Nachdem der Missbrauch der Leiharbeit durch den Gesetzgeber endlich begrenzt wurde, suchen deutsche Unternehmen nach neuen Formen des Lohndumpings - mit Unterstützung der Wissenschaft

http://www.heise.de/tp/artikel/36/36377/1.html

Nick N.

Blöd ist das alles ja nicht, was die da machen. Wenn ich mir vorstelle, wie die Welt aussehen würde, wenn diese ganze Intelligenz sozial statt antisozial eingesetzt werden würde!
Satyagraha

Sachse

Da kenn ich eine ZAF die das macht. Zaf übernimmt eine ganze Prduktionslinie. Festangestellte beim Konzern bekommen ab 15€ aufwärts und die ZAf zahlt 8,71€.

Auferstanden

... jedem halbwegs aufgeweckten Menschen musste doch klar sein, dass gerade im degenerierten
Sklavenstaat im Herzen Europas, Equal Pay als Propaganda und der psycholgischen Kriegsführung zu dienen hatte.

Fakt ist, dass die Kombination Personalleasing in Verbindung Werkvertrag ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten
bieten wird...

P.S.
Die hier aufgestellte Behauptung, dass der Gesetzgeber den Missbrauch der Leiharbeit begrenzt/ minimiert habe,
enbehrt jeglicher Grundlage, vielmehr entwickelt "man" sich weiter


 

Kuddel

ZitatAusbeutung mit Werkverträgen
,,Das ist moderne Sklaverei"

Eine Umfrage zeigt: Seit der Regulierung der Zeitarbeit boomen in der Gastronomie sogenannte Werkverträge mit Beschäftigten, die formal selbständig sind. Für die gelten keine Mindestlöhne.


Immer mehr Arbeitskräfte in der Ernährungsindustrie sind per Werkvertrag angestellt und bekommen im Schnitt fast sechs Euro weniger als die Stammbelegschaft.

Werkverträge verdrängen dabei zunehmend Leiharbeit-Verträge, wie eine am Montag veröffentlichte Umfrage der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) unter Betriebsräten zeigt. Das ,,neue Modell der Ausbeutung von Arbeitnehmern" sei längst etabliert.

Mehr Werksverträge als Leiharbeiter

Vergibt ein Unternehmen einen Werkvertrag, lagert es Arbeiten an eine Fremdfirma aus, die diese dann mit ihren Beschäftigten erledigt. Der Umfrage zufolge sind in der Ernährungsindustrie bereits 57 Prozent der Arbeitnehmer, die nicht zur Stammbelegschaft gehören, per Werkvertrag beschäftigt.

2010 waren es demnach noch 47 Prozent. Im vergangenen Jahr habe sich das Verhältnis von Leiharbeitern zu Werkvertrag-Arbeitern sogar gedreht.

Die NGG sieht als Grund die stärkere Regulierung der Leiharbeit. Die Bundesregierung hatte den Missbrauch von Leiharbeit eingeschränkt und auch eine Lohnuntergrenze für Leiharbeit eingeführt. Werkverträge seien daher ,,das neue Geschäftsmodell, um Menschen noch billiger in unsichere Jobs an den Rand der Belegschaften zu drängen", erklärte der stellvertretende NGG-Vorsitzende Claus-Harald Güster.

Laut der Umfrage bekommen Werkvertrag-Arbeitnehmer im Schnitt 5,84 Euro weniger pro Stunde als ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer. Leiharbeitnehmer verdienen demnach im Schnitt 5,06 Euro weniger. Werkvertrag-Arbeiter verdienten also im Schnitt rund 80 Cent weniger in der Stunde als Leiharbeitnehmer.

Keine Meldepflicht

Die NGG zitierte einzelne Betriebsräte mit Sätzen wie: ,,Das ist moderne Sklaverei" oder ,,Das Unternehmen will die Stammbelegschaft komplett ersetzen: Werkvertrag-Arbeitnehmer sind einfach viel billiger".

Für Werkverträge gibt es keine Meldepflicht, wie die NGG erklärte. Deshalb gebe es auch keine Daten darüber, dass Werkverträge nicht nur in der Lebensmittelwirtschaft, sondern in allen Branchen der Industrie zugenommen hätten.

Die NGG befragte daher von Anfang Januar bis Ende Februar fast 400 Betriebsräte, die rund 90.000 Beschäftigte in Brauereien, Molkereien, Bäckereien oder Brotfabriken repräsentieren und damit rund ein Sechstel aller in der Branche Beschäftigten.

Die Umfrage ergab, dass vor allem in Brauereien und bei Herstellern von Erfrischungsgetränken bereits mehr Werkvertrag-Arbeiter als Leiharbeiter eingesetzt werden. Sie übernehmen verstärkt Helfertätigkeiten wie das Sortieren von Leergut, Stapler fahren oder Reinigungsarbeiten.

Auch in Molkereien und Bäckereien nehme die Zahl der Werkvertrag-Arbeiter zu. Überwiegend handle es sich um Arbeitskräfte aus Osteuropa, in der Getränkeindustrie vor allem aus Litauen.

Osteuropäische Arbeitnehmer seien eher bereit, für noch weniger Geld und zu noch schlechteren Bedingungen zu arbeiten, erklärte die NGG. Dies verstärke den Druck auf die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaft ,,um ein Vielfaches".

Als Konsequenz forderte die NGG den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gelte für alle - für Werkvertrag-Arbeitnehmer aus Osteuropa, Leiharbeiter oder die Stammbelegschaft, erklärte die Gewerkschaft. Sie verlangte zudem, die Verbreitung und die Auswirkungen von Werkverträgen umfassend zu erfassen und wissenschaftlich zu untersuchen.

Entsprechende Daten müssten von staatlichen Stellen erhoben und zur Verfügung gestellt werden
http://www.fr-online.de/wirtschaft/ausbeutung-mit-werkvertraegen--das-ist-moderne-sklaverei-,1472780,14635834.html

antonov

das wollte ich auch grad posten aber unter new economy

Endii

Tja, sowas führt dann dazu, dass viele Menschen anfangen nur noch an sich zu denken. Und dies sollten sie im Grunde genommen auch tun, denn in der Arbeitswelt wird ihnen heutzutage nichts mehr geschenkt.

Ich bekomme immer einen Brechnreiz, wenn Mitmenschen ankommen und erzählen sie müssten ihre Vorstellungen runterschrauben- am besten solange bis sich dann endlich ein Arbeitgeber "erbarmt" und einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Stattdessen sollten sich alle zusammentun, sich nicht für offensichtliches Lohndumping hergeben- die wahren Lebenskosten betrachen und nicht nur (zwangsweise) kurzfristig denken.



BGS

"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

admin

In der 1. Klasse: Die Stammbelegschaft
In der 2. Klasse: Privilegierte Leiharbeiter
In der 3. Klasse: Mitarbeiter mit einem Werkvertrag.
Und ganz unten, in der 4. Klasse: Leiharbeiter mit Werkvertrag.


http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,g81kruw95op42l08~cm.asp

BGS

Und ganz, ganz ganz "unten": Wer keine "Arbeitsstelle" mehr findet, da es nicht genug Arbeit für alle gibt, die menschenwürdig bezahlt wird.

MfG

BGS

P.S. Mache hier im reichen Skandinavien mangels Alternvtiven leider gerade mein zweites "Praktikum", für das ich durch die Fahrt mit dem Auto im Grunde sogar noch finanziell drauflege. Naja, das nur ganz am Rande...
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Schimmelreiter

Zitat von: admin am 18:33:14 Mi. 18.April 2012
In der 1. Klasse: Die Stammbelegschaft
In der 2. Klasse: Privilegierte Leiharbeiter
In der 3. Klasse: Mitarbeiter mit einem Werkvertrag.
Und ganz unten, in der 4. Klasse: Leiharbeiter mit Werkvertrag.
Im Prinzip gibt es sogar eine fünfte Klasse und zwar zwischen 2. und 3., nämlich den gewöhnlichen Leiharbeiter.

Als "privilegierte Leiharbeiter" würde ich nämlich solche bezeichnen, die sich in Dauereinsätzen in Großunternehmen befinden, in denen es EP-Vereinbarungen oder Pflicht zur Zahlung eines normalen Tarifs gibt.
Auch wenn es nicht wirklich gerecht ist, daß auch diese Kollegen immer noch die ein oder andere Einschränkung ggü. den Stammbeschäftigten haben (z.B. Jahressonderzahlungen nach wie vor gemäß iGZ oder BZA, weniger Urlaub, etc.), vom geringeren Schutzniveau mal abgesehen (Wobei auch dies durch die Einsatzdauer im Schnitt deutlich besser sein dürfte, als beim gewöhnlichen LAN): Hier wird auf einem völlig anderen Niveau gejammert als bei den LAN, die wirklich von Pontius zu Pilatus durch ständig wechselnde Einsätze verliehen werden.

prica

Zitat von: Endii am 11:23:56 Do. 05.April 2012
Stattdessen sollten sich alle zusammentun, sich nicht für offensichtliches Lohndumping hergeben- die wahren Lebenskosten betrachen und nicht nur (zwangsweise) kurzfristig denken.
In welcher Welt lebst du eigentlich.....das du denkst, die breite Masse würde sich zusammentun?....Im Fall von fr-online spricht doch ein großteil wahrscheinlich nur Bruchstückhaft Deutsch.
Ich kann mir kaum vorstellen das dein "offensichtliches Lohndumping" wirklich so bei dieser Klientel ankommt....wie auch wenn man weder Vergleiche noch sonstwas vor Ort hat.

....diese Mitmenschen ( auch Leiharbeiter genannt ) die denn ganzen Tag nur jammern können aber nicht bereit sind etwas zu ändern, geschweige denn die 1% Mitgliedsbeitrag in einer Gewerkschaft zu bezahlen, können mich schon lange am Arsch lecken.....

Leihluffel

ja prica
Unterstütze du nur die weiter , wegen deren Tarifverträgen du scheiße bezahlt wirst, supi.....
seit 8 Jahren Leihluffel (www.leihluffel.de)
Lieber schreiend und sich wehrend untergehen als schweigend und tatenlos zu ertrinken.
( weiß nicht ob und wenn Wer das vielleicht schonmal gesagt hat :-)  )

Troll

Zitat von: prica am 00:00:15 Fr. 27.April 2012
In welcher Welt lebst du eigentlich.....das du denkst, die breite Masse würde sich zusammentun?....Im Fall von fr-online spricht doch ein großteil wahrscheinlich nur Bruchstückhaft Deutsch.
Ich kann mir kaum vorstellen das dein "offensichtliches Lohndumping" wirklich so bei dieser Klientel ankommt....wie auch wenn man weder Vergleiche noch sonstwas vor Ort hat.

....diese Mitmenschen ( auch Leiharbeiter genannt ) die denn ganzen Tag nur jammern können aber nicht bereit sind etwas zu ändern, geschweige denn die 1% Mitgliedsbeitrag in einer Gewerkschaft zu bezahlen, können mich schon lange am Arsch lecken.....

Na dann, was will man von "Bruchstückhaft Deutschsprechenden" fr-online Lesern auch erwarten?

Die Ausgrenzung erschließt sich mir mal wieder nicht.
Andererseits wundert es mich dann nicht weiters das Solidarität für Dich schon im Ansatz scheitert.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Leihluffel

ich bin selber seit Jahren Leihluffel und ich meinte das die ZA-Unternehmen inzwischen über den Werksvertrag selber produzieren.
Die Leiharbeiter werden nicht verliehen sondern von ihren Ausbeutern selber beschäftigt um Waren herzustellen.
Und ich glaube nicht das das koscha ist, da man als LAN einen Arbeitsvertrag hat der auf dem AÜG begründet ist und damit hat der Werksvertrag nichts zu tun......


.... meine Meinung

würd mich mal interessieren ob schon jemand vom Stadtrand damit Erfahrung hat...

*Stadtrand( hab ich hier aus dem Forum , Danke)
seit 8 Jahren Leihluffel (www.leihluffel.de)
Lieber schreiend und sich wehrend untergehen als schweigend und tatenlos zu ertrinken.
( weiß nicht ob und wenn Wer das vielleicht schonmal gesagt hat :-)  )

Kuddel

ZitatMillionen-Deal mit Staatsanwaltschaft
Kaufland zahlt wegen umstrittener Werkverträge

Zollbeamte durchsuchten Anfang 2011 Logistikzentren von Kaufland. Der SB-Warenhauskette wurden aus Sicht der Ermittler Scheinwerkverträge nachgewiesen. Jetzt hat sich Kaufland mit der Staatsanwaltschaft geeinigt


Eineinhalb Jahre nach der Großrazzia des Zolls in drei Logistikzentren der SB-Warenhauskette Kaufland haben sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart und der Einzelhandelskonzern auf die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlungen in Millionenhöhe geeinigt. Wie das Handelsblatt berichtet, hat sich Kaufland laut Staatsanwaltschaft verpflichtet, fünf Millionen Euro an die Staatskasse zu überweisen, eine Million Euro wird demnach als Ordnungsgeld beim Hauptzollamt fällig.

Diese Summe hat sich Kaufland Schätzungen der Staatsanwaltschaft zufolge durch illegale Werkverträge im Vergleich zu den höheren Tariflöhnen unzulässig gespart. Weitere drei Millionen Euro hat Kaufland bereits an Beiträgen an die Sozialversicherung zurücküberwiesen.

Gegenstand der Ermittlungen war der Verdacht auf illegale Schein-Werkverträge in Logistikhallen der SB-Warenhauskette. Im Januar 2011 hatten über 450 Zollbeamte Logistikzentren, Büros und Privatwohnungen von Verantwortlichen der Handelskette sowie des Unternehmens Netto Marken-Discount durchsucht. ,,Dank der Vernehmungen von Lagerarbeitern und Verantwortlichen durch den Zoll konnten wir den Einsatz von Scheinwerkverträgen in einem Logistikzentrum weitestgehend nachweisen", sagt Claudia Krauth, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart, dem Handelsblatt. Auf den Deal habe man sich geeinigt, da den verantwortlichen Managern ein Vorsatz nur schwer nachzuweisen sei, allenfalls eine geringe Schuld sei belegbar.

Kaufland betont, die Ermittlungen hätten keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben. ,,Für die Vergangenheit ergaben sich dennoch Zweifelsfragen, ob gegen die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verstoßen wurde", schreibt das Unternehmen in einer Stellungnahme. Da einerseits die Schuld der Verantwortlichen gering war und andererseits die Aufklärung einen unverhältnismäßig großen Aufwand mit sich gebracht hätte, sei das Ermittlungsverfahren eingestellt worden. ,,Kaufland leistet eine die möglichen Ausfälle abdeckende Zahlung an die Deutsche Rentenversicherung sowie eine Zahlung zur Abgeltung eines möglichen wirtschaftlichen Vorteils an die Staatskasse", heißt es aus dem Unternehmen.

Während die Ermittlungen gegen Kaufland abgeschlossen sind, läuft das Verfahren gegen die Supermarktkette Netto noch. So muss sich nach einem Personalwechsel in Bamberg ein neuer Staatsanwalt zunächst in das Thema einarbeiten.
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/millionen-deal-mit-staatsanwaltschaft-kaufland-zahlt-wegen-umstrittener-werkvertraege/8211958.html

BGS

Who the fuck is"Kaufland" gegen z. B. I...a, Addi, L...l etc.? Ein Nichts.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
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Schimmelreiter

Zitat von: BGS am 22:43:03 Mi. 15.Mai 2013
Who the fuck is"Kaufland" gegen z. B. I...a, Addi, L...l etc.? Ein Nichts.
Kaufland ist Bestandteil der Lidl & Schwarz Gruppe ...

Rudolf Rocker

ZitatDie Kaufland Stiftung & Co. KG ist Teil der komplexen Unternehmensstruktur der Schwarz-Beteiligungs-GmbH, die sich zu 99,9 % im Besitz von Dieter Schwarz bzw. der Dieter-Schwarz-Stiftung gGmbH befindet. Zu den verschiedenen Kaufland-Tochtergesellschaften gehören die Schwarz-Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG, die im Besitz der SB-Warenhäuser ist, und die Kaufland-Warenhandelsgesellschaft mbH als Betreiberin der SB-Märkte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufland


dejavu

ZitatKaufland leistet eine die möglichen Ausfälle abdeckende Zahlung an die Deutsche Rentenversicherung
Ich frag mich grad, ob die betroffenen Arbeitnehmer was davon haben?
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Hafenkasper

Zitat von: Leihluffel am 13:56:18 Do. 10.Mai 2012
ich bin selber seit Jahren Leihluffel und ich meinte das die ZA-Unternehmen inzwischen über den Werksvertrag selber produzieren.
Die Leiharbeiter werden nicht verliehen sondern von ihren Ausbeutern selber beschäftigt um Waren herzustellen.
Und ich glaube nicht das das koscha ist, da man als LAN einen Arbeitsvertrag hat der auf dem AÜG begründet ist und damit hat der Werksvertrag nichts zu tun......


.... meine Meinung

würd mich mal interessieren ob schon jemand vom Stadtrand damit Erfahrung hat...

*Stadtrand( hab ich hier aus dem Forum , Danke)

Diese vorgehensweise ist Illegal und steht unter Strafe . Der Gesetzgeber hat klare vorgaben geschaffen was Arbeitnehmerüberlassung und was Werkvertrag ist. Bestes bspl. ist hier das sogenante Direktionsrecht. Bei einem Werkvertrag entscheidet der das gewerk ausführt selbst über seine Arbeitszeit. Niemand im Kunden Unternehmen hat ihm was zu sagen. Bei der Arbeitnehmerüberlassung entscheidet bzw. bestimmt der Kundenbetrieb die  Arbeitszeit und auch wie du diese Arbeit auszuführen hast.

Die Zeitarbeitsfirma und Kundenbetrieb können wenn der Zoll dahinter kommt mit sehr empfindlichen Geld sowie Freiheitsstrafen rechnen.


Efeu

Zitat"Werkverträge machen Menschen kaputt"

Andrea Nahles: Wir fordern unverzüglich wirksame Maßnahmen gegen den massiven Missbrauch von Werkverträgen
Von Audra Brinkhus-Saltys, Netzwerk für Menschenwürde in der Arbeitswelt
   
Jetzt Petition unterschreiben!
http://www.change.org/de/Petitionen/andrea-nahles-wir-fordern-unverz%C3%BCglich-wirksame-ma%C3%9Fnahmen-gegen-den-massiven-missbrauch-von-werkvertr%C3%A4gen   

Die Vernichtung regulärer Arbeitsplätze ist in unserem Land ein großes Problem. Schon über viele Jahre hinweg gibt es eine schleichende Zerlegung des Arbeitsmarktes in Minijobs, befristete Arbeitsplätze und Leiharbeit. Neben dem Missbrauch der Leiharbeit haben viele Arbeitgeber das nächste gesetzliche Schlupfloch gefunden - Werkverträgen und Scheinselbständigkeit.

Werkverträge werden inzwischen in großem Ausmaß in Betrieben aller Branchen eingesetzt, um den Lohn zu drücken und den Arbeitnehmer/in systematisch auszunutzen.

Mein Name ist Audra Brinkhus-Saltys und ich engagiere mich ehrenamtlich im Deutschen Gewerkschaftsbund (Kreis Vechta, Niedersachsen) und führe eine Beratungsstelle mit meinem Mann (Rechtsanwalt) für Werkvertragsopfer.

Am 22. Mai habe ich einen Termin bei Frau Nahles - dort möchten wir so viele Unterschriften wie möglich übergeben. Offline haben wir schon 6.000, online sollen es 10.000 sein!

Für uns Arbeitnehmervertreter/innen und Vertretern kirchlicher Organisationen ist die Skrupellosigkeit, mit der viele Arbeitnehmer ausgebeutet werden, nicht länger hinnehmbar. Ich erlebe jeden Tag in unserer Beratung, wie sehr die Menschen unter Werkverträgen leiden.

Die Generalunternehmer sind fein raus und die Werkvertragsunternehmen beuten viele Menschen massiv aus. Lohn wird nicht gezahlt, Lohn wird vorenthalten, Menschen werden willkürlich rausgeschmissen, 16-Stunden-Tage keine Seltenheit, Überstunden werden nicht bezahlt (besonders schlimm ist es in der hiesigen Fleischindustrie: Unternehmen wie Danish Crown, Vion, Kreienborg, Gausepol).

Das zunächst legale und weit verbreitete Arbeitsmarktinstrument der Werkverträge wird inzwischen in großem Ausmaß missbraucht, um elementarste Standards von Entlohnung, Transparenz der Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit zu unterlaufen. Hier geschieht offenkundiges Unrecht. Dieser staatlich geduldete, rechtsfreie Raum muss für die Werkvertragsfirmen eingegrenzt, regelmäßig überprüft und bei Vergehen unverzüglich strafrechtlich verfolgt werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass in einen der reichsten Länder der Welt es möglich ist, Menschen für ihre Arbeit Hungerlöhne zu geben, sie unter unnötig schlechten Arbeitsbedingungen leiden zu lassen – wie z.B. 16 Stunden Arbeitszeit bei geringen Pausenzeiten – und soziale Absicherung nicht im gerechten Maße zu gewährleisten.

Die Politik unternimmt nicht genügend, um den Missbrauch von Werkverträge und Leiharbeit zu beseitigen.

Wir fordern deshalb von der Bundesregierung und den im Bundestag vertretenen Parteien:

*ein Verbot zu erlassen, im Kerngeschäft eines Unternehmens Werkvertragsarbeiter  einzusetzen.
*die Prüftätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dahingehend zu intensivieren und effektiver zu gestalten, indem die Ausstattung durch einen Personalschlüssel den Millionen Werkvertragsarbeitern angeglichen wird.
*das Betriebsverfassungsgesetz dahingehend zu ändern, dass ein Mitspracherecht des Betriebsrates beim Einsatz von Werkvertragsarbeitern gegeben ist.
*Übernahme der vollen Verantwortung durch den Auftraggeber von Werkverträgen für alle in seinem Betrieb tätigen Subunternehmer und deren Arbeitnehmer.
*Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort
*Einzahlung in deutsche Sozialkassen für jeden Arbeitnehmer/innen
*Versteuerung der Einkünfte in Deutschland

Netzwerk für Menschenwürde in der Arbeitswelt:
- Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL)
- Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA)
- Christliche Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA)
- Christengemeinde Vechta e.V.
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
- Familienbund der Katholiken
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
- Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
- Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU)
- Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
- Industriegewerkschaft Metall ( IGM)
- Junge Gemeinschaft (jg)
- Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB)
- Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd)
- Kolping Landesverband Oldenburg
- Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Jetzt Petition unterschreiben:
http://www.change.org/de/Petitionen/andrea-nahles-wir-fordern-unverz%C3%BCglich-wirksame-ma%C3%9Fnahmen-gegen-den-massiven-missbrauch-von-werkvertr%C3%A4gen

dagobert

ZitatDer Unterbietungswettbewerb im Werkvertragsrecht
von: Nadia Kluge

Die Aufträge für Werkvertragsunternehmen werden oft zu unrealistisch niedrigen Preisen vergeben. Die Auftragnehmer und Subunternehmer kalkulieren ihre Angebote sehr knapp und ohne Aufschlag für Risiken, sodass kaum Gewinne ausgewiesen werden können. Vielmehr machen die Werkunternehmer Verluste und erhalten selbst nicht einmal den vereinbarten knapp berechneten Werklohn. Die Verluste müssen dann die Beschäftigten der Werkunternehmen ausgleichen. Sie bekommen im Endeffekt häufig noch nicht einmal den Mindestlohn, ihre Vergütungen werden gekürzt oder sehr verspätet ausbezahlt. Es ist nicht unüblich, dass die Arbeitgeber von Anfang an nicht liquide sind. Sie lassen ihre Arbeitnehmer arbeiten, obwohl sie wissen, dass sie den Lohn weder pünktlich noch vollständig ausbezahlen können.

In der Beratungsstelle ,,Faire Mobilität" in München werden uns regelmäßig solche Erfahrungen von hilfesuchenden Beschäftigten aus Werkvertragsunternehmen geschildert. In den Subunternehmerketten der Werkvertragsunternehmen herrscht ein knallharter Unterbietungswettbewerb auf Kosten der Beschäftigten. Einige Beispiele aus unserer Beratungstätigkeit illustrieren diese Mechanismen.

Beispiel Gebäudereinigung

Die Werkvertragsunternehmen lassen sich einiges einfallen, um behördliche Kontrollen zu erschweren und Vergütungen zu kürzen. So ließ eine Gebäudereinigungsfirma mehr als 30 Beschäftigte täglich mehrere Filialen einer Supermarktkette in München reinigen. Im Durchschnitt sorgte jede/r für die Sauberkeit in 3 Objekten. Die tägliche Arbeitszeit inklusive der Wegezeiten betrug zwischen 6 und 8 Stunden. Die Firma entlohnte aber nur 4 bis 6 Stunden täglich. Da sie keinen einheitlichen Arbeitsvertrag ausstellte, sondern für jedes einzelne Objekt jeweils einen einzelnen Arbeitsvertrag abgeschlossen hatte, war es ihr gelungen bei den unerfahrenen Beschäftigten den Eindruck zu erwecken, die Wegezeiten seien nicht zu vergüten. Bis zu einem Drittel der Arbeitszeit wurde also weder erfasst, noch vergütet. Die Firma konnte so Sozialversicherungsbeiträge, als auch Steuern in strafrechtlich relevanter Höhe einsparen.

Das waren aber noch nicht alle Tricks des Arbeitgebers. Einige Arbeitnehmer, die inzwischen den Betrug erkannt hatten und ihre Rechte geltend machten, wurden massiv gemaßregelt. Sie wurden von der Arbeit nach Hause geschickt und später wurde ihnen für diesen Tag eine Vertragsstrafe von 70 Euro netto wegen Abwesenheit vom Lohn abgezogen. Auch die Aufwendungen für die öffentlichen Verkehrsmittel, die für die Wegezeiten genutzt wurden, sparte sich die Firma. Die Arbeitnehmer mussten die Fahrkarten selber bezahlen.

Auch in diesem Fall wurde die Auszahlung der Vergütung von der Unterschrift auf dem vom Arbeitgeber vorgefertigten Arbeitszeitnachweis abhängig gemacht. Unterschrieben die Beschäftigte nicht, bekamen sie keinen Lohn. Später hielt die Firma den Arbeitnehmer, die sich wegen der Mehrarbeit beschwerten, vor, dass sie ihre Arbeitszeiten selbst bestätigt hätten. Ansprüche auf höhere Bezahlung hätten sie keine.

Beispiel: Paketdienst

Beschäftigte bei der Paketzustellung haben oft einen Arbeitstag von mehr als 12 Stunden. Sie erhalten mit den Paketen eine Zustellliste und einen Terminplan. Für die Lieferung jedes Pakets sind im Durchschnitt 2 Minuten eingeplant. Die reguläre Arbeitszeit ist auf 8 Stunden festgelegt. Es ist selbstredend, dass die übertragene Menge Arbeit in der zur Verfügung gestellten Arbeitszeit nicht erledigt werden kann. Nicht nur planmäßig anfallende Mehrarbeit und die Überstunden werden nicht bezahlt, auch die Verpflichtungen aus dem Arbeitszeitgesetzt bleiben regelmäßig auf der Strecke. Nach der Einführung des Mindestlohngesetzes und der erweiterten Generalunternehmerhaftung können sich Paketzusteller an das Generalunternehmen halten und haben dadurch bessere Chancen, wenn sie ihren Nettomindestlohn einklagen.

Beispiel: Zimmerreinigung

Im Bereich der Hotelreinigung erfolgt die Bezahlung oft nur nach der Zimmeranzahl (Akkordlohn). Für unterschiedliche Zimmer (Abreise- und Bleibezimmer sowie Suiten) gelten unterschiedliche Preise und Vorgaben. Wenn die Beschäftigten 3 Zimmer pro Stunde gereinigt haben, bekommen sie bei 320 Zimmern im Monat 1045,33 Euro brutto Grundvergütung, unabhängig davon, wie viele Stunden sie dafür aufgewendet haben. Für jedes Hotel gibt es eine eigene Berechnungsformel: die 320 Zimmer im Monat werden beispielsweise durch die Akkordvorgabe 3 Zimmer pro Stunde dividiert, das Ergebnis entspricht den ausgewiesenen 106 Stunden in der Lohnabrechnung.

Seit mehreren Jahren übermittelt ein Werkvertragsunternehmen für Zimmerservice seinen Beschäftigten rechtzeitig die Lohnabrechnungen ohne den Lohn auszuzahlen. Die Reinigungskräfte zögerten, den Arbeitgeber zu mahnen und zu verklagen: ,,Wer verklagt gerne seinen Arbeitgeber? Ich kann das nicht machen", sagten sie oft. Der Arbeitgeber kalkulierte diese Zurückhaltung ein und bezahlte erst nachdem er verklagt wurde. Vor 2015 sind noch viele Klagen vor dem Arbeitsgericht unter die tarifliche Ausschlussfrist gefallen. Seit Anfang 2015 gilt nun die gesetzliche Verjährungsfrist für den Anspruch auf Mindestlohn. Er kann somit bis zu 3 Jahre nach Fälligkeit noch geltend gemacht werden. Auch wenn ein Zimmermädchen nach 2 oder 6 Monaten wegen der tariflichen oder gesetzlichen Ausschlussfrist keinen Anspruch mehr auf den höheren tariflichen Mindestlohn von 9,80 Euro sowie Zulagen hat, kann es innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist immer noch die 8,50 Euro Mindestlohn gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Außerdem beginnt die Frist immer erst ab dem 1. Januar des Folgejahres zu laufen. Hier spielt die alte sowie die seit Anfang 2015 neu geregelte Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit nach dem Mindestlohngesetzt eine entscheidende Rolle, da diese Aufzeichnungen länger aufbewahrt werden müssen, als eine Ausschlussfrist dauert.

Nicht zuletzt können es sich viele Arbeitgeber leisten, vor dem Arbeitsgericht verklagt zu werden. Den Lohn, den sie nicht ausgezahlt haben, haben sie dann auf der hohen Kante gespart. Die Anwaltsrechnung können sie aus der Portokasse zahlen, schließlich landet nur ein geringer Teil der Fälle vor Gericht. Außerdem enden die meisten Verfahren vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich. Da die Arbeitnehmer stärker von diesem Geld abhängig sind, stimmen sie dem Vergleich und damit der geringeren Summe eher zu. Außerdem umgehen sie damit die Risiken der Beweislastverteilung. Gerichtlich ,,nachgegebene" oder gar nicht eingeklagte Lohnansprüche bringen für den Arbeitgeber bares Geld, er geht schließlich keine finanziellen Risiken ein, wenn er einen Anwalt beauftragt.

Zweites Beispiel: Gebäudereinigung

Eine Gebäudereinigungsfirma senkte die Personalkosten, indem sie jedem Arbeitnehmer jährlich 20 Urlaubstage im Arbeitsvertrag schriftlich zugestand, obwohl tarifvertraglich ein Anspruch auf mindestens 28 Urlaubstage besteht. Die Firma spart damit bei einem Teilzeitmitarbeiter mit 30 Wochenstunden 470 Euro im Jahr. Die Ersparnis bei ca. 350 Teilzeitbeschäftigten beläuft sich jährlich auf mehr als 164.640 Euro Personalkosten ohne Arbeitgeberanteile.

Fazit

Der Unterbietungswettbewerb in den Branchen der Werkvertragsunternehmen stützt sich allein auf verdeckte Kostenersparnisse zu Ungunsten der Beschäftigten. Das Kalkül der Arbeitgeber scheint größtenteils aufzugehen. Über versteckte Posten in der Buchhaltung werden Vergütungen, Sozialversicherungsabgaben und Steuern einbehalten. Die nicht-gezahlten Aufwendungen für die öffentlichen Transportmittel beim ersten Fall der Gebäudereiniger sind letztendlich eine lukrative Einnahmenquelle und bringen bares Geld, das die Firma im besten Fall als Gewinn ausweist oder zum Ausgleich der roten Zahlen verwendet. Die Arbeitnehmer bleiben mit ihren Ansprüchen oft auf der Strecke.

Alle Beispiele sprechen eine gemeinsame Sprache –  die Änderungen im Werkvertragsrecht und in der Arbeitnehmerüberlassung müssen kommen. Der Mindestschutz der Beschäftigten verlangt, dass die Auftraggeber wieder Verantwortung übernehmen und für die Arbeitsbedingungen auch beim Subunternehmer haften. Wer Arbeiten fremd vergibt und Subunternehmer beauftragt, muss auch dafür sorgen, dass letztere sich an geltende Gesetze und Tarifverträge halten.
http://www.gegenblende.de/36-2016/++co++25f006c8-fbd8-11e5-906f-52540066f352
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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