Zeitarbeit in Deutschland - Aktuelle Entwicklung

Begonnen von butterfly25, 12:28:40 Sa. 18.Februar 2012

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Fritz Linow

Vor kurzem fand der iGZ-Bundeskongress 2016 in Bremen statt. Ein halbstündiges Propagandavideo dazu gibt es hier: https://www.youtube.com/user/FaireZeitarbeit

Die ganze Farce wurde von Ulrich Deppendorf, dem ehemaligen Studioleiter und Chefredakteur Fernsehen im ARD-Hauptstadtstudio, moderiert.

Als Gast war u.a. Yasmin Fahimi eingeladen, IGBCE-Gewerkschafterin und Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium. Die sagte sinngemäß:
,,Es ist völlig unumstritten, dass Zeitarbeit ein wichtiges Instrument im Kontext einer flexiblen wirtschaftlichen Gestaltung ist."
So weit nichts neues, aber man sollte sich immer wieder vergegenwärtigen, was die SPD halt so ist: Dreck.

Auf diesen Zug sprang natürlich der gewürztraminerartige Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer der iGZ, indem er Kurt Schumacher von der SPD zitierte. Inhaltlich wurde die Tarifautonomie der Tarifpartner, also DGB und IGZ/BZA, betont. Alleine die sollen das Equal Pay (!) ausgestalten. Es wird ab Minute 11:50 betont, dass der IGZ ganz genau wisse, dass der DGB die Tarifverträge nicht hätte unterschreiben müssen, damit Equal Pay gilt.
Ich gehe mal davon aus, dass der DGB das auch weiß.

Dann wird erwähnt, welche hervorragende Integrationsleistung die Zeitarbeit bei Arbeitslosen und Geringqualifizierten leiste. Die ZAF-Säcke sind also die Guten.

Ein weiterer SPD-Fuzzi wird interviewt und stimmt den Positionen des IGZ insgesamt zu, betont aber auch, dass man auf gewisse Meinungen Rücksicht nehmen müsse.

Nun folgt Detlef Scheele, SPD und Vorstandsmitglied bei der BA:
,,Aufgrund der langjährigen Partnerschaft und guten Kooperation mit den Zeitarbeitsfirmen soll der bisher gemeinschaftlich gute Weg fortgeführt werden". (sinngemäß)

Im Abspann erscheint (wohl) ein ,,Arbeitgeber", der sagt: ,,Mit Zeitarbeit können wir die Arbeitsplätze unserer Stammbelegschaft sichern."

Zielpublikum dieses widerwärtigen Machwerks ist der gemeine SPD/DGB-Funktionär, denn diese ,,Branche", die eigentlich überhaupt keine Branche ist, sondern nur eine Form des Beschäftigungsverhältnisses so ähnlich wie Teilzeit oder Minijob, braucht dringend Tarifverträge, um dann Equal Pay ,,definieren" zu können.

Dazu passt diese Stellenanzeige:
,,Die Agentur für Arbeit Kiel, das Berufsfortbildungswerk, die Firma ITU Dienstleistungen und ThyssenKrupp Marine Systems bieten Ihnen in Kooperation eine Qualifizierung zum Anlagenmechaniker (m/w) an.
3 - 4 monatige Qualifizierung
Anstellung nach erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung bei ITU Dienstleistungen GmbH
Langfristiger Einsatz bei ThyssenKrupp Marine Systems Kiel
..."

https://jozoo.de/job/qualifizierung-zum-anlagenmechaniker-mw-912047

AA/Jobcenter, der DGB mit seinem Fortbildungswerk, eine Leihklitsche und der Entleihbetrieb profitieren vorzüglich von diesem Konstrukt.

Rappelkistenrebell

 11.05.2016
Wirtschaft und Umwelt
Leiharbeit: Unternehmer freuen sich über Nahles' Gesetz
Große Koalition einigt sich auf Änderungen: Gesetz kommt / Linksfraktion kritisiert Übereinkunft als »Etikettenschwindel«


Berlin. Nach monatelangem Streit hat sich die Regierungskoalition von Union und SPD auf ein Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen geeinigt. »Wir haben einen Durchbruch erzielt«, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Dienstagabend nach einem Treffen des Koalitionsausschusses im Kanzleramt. Das Gesetz gehe jetzt »so schnell wie möglich« ins Kabinett. Nahles versprach »klare Regeln« für Beschäftigte und Unternehmen, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen. »Klar verabredet« worden sei, dass »gleicher Lohn für gleiche Arbeit« gelte und »wir keine Schlupflöcher mehr zulassen«.

Vor allem die CSU hatte zuvor auf Änderungen gedrängt. Die Opposition kritisiert, dass die Neuregelung zu zahm sei oder gar hinter die bisherige Gesetzeslage zurückfalle. Auch die Reaktion der Unternehmerlobby lässt kaum auf eine wirksame Regelung zugunsten der Beschäftigten schließen: Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall zeigte sich erleichtert, dass die monatelange Diskussion darum nun vorbei sei. »Die Einigung bewegt sich im Rahmen des Koalitionsvertrages und lässt den Tarifvertragsparteien die notwendigen Freiräume für tarifvertragliche Gestaltungen bei der Zeitarbeit«, sagte Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. Manche Themen müssten »irgendwann endgültig vom Tisch«.

Leiharbeiter müssen schon jetzt nach neun Monaten genauso bezahlt werden wie die Stammbelegschaft. Diese Regelung soll laut dem Gesetzentwurf nun aber gelockert werden: Eine längere Abweichung soll zulässig sein, wenn es Branchenzuschlagstarifverträge gibt, die eine stufenweise Erhöhung vorsehen und »nach spätestens 15 Monaten einer Überlassung« eine Bezahlung erreicht ist, die mit dem Tariflohn von Stammbeschäftigten vergleichbar ist.

Nahles sagte, es sei eine Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer verabredet worden und Regelungen, »durch Transparenz den Missbrauch bei Werkverträgen einzudämmen«, ergänzte Nahles. Laut ihrem schon im November vorgelegten Gesetzentwurf, den sie nach heftiger Kritik von Seiten der Unternehmen noch abänderte, sollen Leiharbeiter in Zukunft höchstens 18 Monate in ein- und demselben Betrieb eingesetzt werden. Danach müssen sie fest übernommen werden, oder sie müssen von der Zeitarbeitsfirma an einen anderen Betrieb entliehen werden.

Längere Einsatzzeiten soll es nach dem Gesetzentwurf künftig sowohl in Unternehmen mit Tarifbindung geben, in denen Unternehmer und Gewerkschaften einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung mit einer abweichenden Regelung ausgehandelt haben, als auch in Betrieben ohne Tarifbindung. Bedingung: Sie übernehmen die tarifvertraglichen Regelungen der jeweiligen Branche zur Überlassungshöchstdauer.

»Der Einsatz von Leiharbietern als Streikbrecher ist ausgeschlossen«, sagte Nahles. Allerdings nicht ganz: Leiharbeiter sollen dann weiter eingesetzt werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht Aufgaben wahrnehmen, die bisher von Streikenden übernommen wurden.

Um den Missbrauch von Werkverträgen einzudämmen, soll laut dem Gesetzentwurf unter anderem die sogenannte Vorratsverleiherlaubnis abgeschafft werden. Sie erlaubt es Unternehmern bislang, Werkvertragsnehmer im Nachhinein - also zum Beispiel bei Kontrollen durch den Zoll - als Leiharbeiter zu deklarieren. Diese sogenannte verdeckte Leiharbeit soll in Zukunft mit Bußgeldern bestraft werden.

Der Fraktionsvize der Linken im Bundestag, Klaus Ernst, kritisierte das geplante Gesetz. Es bedeute sogar eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Gesetzeslage, erklärte er in Berlin. Es sei »Etikettenschwindel«, gleichen Lohn für gleiche Arbeit ab neun Monaten für Leiharbeiter zu fordern, »wenn man weiß, dass mehr als die Hälfte der Leiharbeitsverhältnisse nach drei Monaten bereits wieder beendet sind«. Die Möglichkeit, Leiharbeitsverhältnisse mit Tarifverträgen unendlich weit über die gesetzlich begrenzten 18 Monate hinaus ausdehnen zu können, sei geradezu eine »Einladung zur Leiharbeit«.

Am Treffen im Kanzleramt bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nahmen SPD-Chef Sigmar Gabriel, CSU-Chef Horst Seehofer, Nahles und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sowie die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, teil. Das Treffen des Koalitionsausschusses war bereits das zweite binnen eines Monats. In Teilnehmerkreisen wurde die gute, konstruktive Stimmung bei den Beratungen gelobt. Alle Beteiligten hätten sich um eine Lösung bemüht, sonst hätte man am Abend nicht so schnell eine Einigung erreichen können. Dies gelte auch für CSU-Chef Horst Seehofer, hieß es. Außer der Leiharbeit und den Werkverträgen habe man nicht über andere Themen gesprochen, hieß es. Noch vor der Sommerpause könne es eine weitere Koalitionsrunde geben, da etliche Streitthemen noch ungelöst seien. Agenturen/nd

Quelle

http://www.neues-deutschland.de/artikel/1011518.leiharbeit-unternehmer-freuen-sich-ueber-nahlesr-gesetz.html



Das Beste wäre das Verbot gewesen, ein Gesetz, dass es verbietet, Menschen zu vermieten.
Seltsamerweise geht alle konträr zum § 233, 233a des STGB:
"Anstiftung zum Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft, allein der Versuch ist strafbar!"

Nieder mit der Wirtschafsdiktatur! >:(
Gegen System und Kapital!


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Rappelkistenrebell

Leiharbeit – Proteste zeigen Wirkung


Protestierende Leiharbeiter 2013 in Stuttgart (rf-foto)

11.05.16 - Am Montag einigte sich die Regierungskoalition auf ,,Regeln gegen den Missbrauch der Leiharbeit". Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) lobte die Einigung: Herausgekommen sei eine Verabredung, nach der es künftig unter anderem ,,gleichen Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher" gebe. ,,Tarifpolitik vom Feinsten" sei das. Was ist der Inhalt der Vereinbarungen? Bisher bekannt wurde: Zeitarbeiter dürfen künftig höchstens 18 Monate im gleichen Betrieb beschäftigt werden; nach neun Monaten sollen sie den gleichen Lohn bekommen wie die Stammbelegschaften; der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher sei künftig ausgeschlossen.

Die Leiharbeit betrifft ca. 1 Million Kolleginnen und Kollegen, vor allem viele Jugendliche bekommen nach ihrer Ausbildung keine besseren Arbeitsplätze. Leiharbeit vereinfacht die Ausbeutung der Beschäftigten mit schwerwiegenden Auswirkungen für die Arbeits- und Lebensverhältnisse: Leiharbeiter können nach Belieben geheuert und gefeuert werden, ohne auf Kündigungsschutz und Kündigungsfristen Rücksicht zu nehmen, sie verdienen in der Regel deutlich weniger, haben oft längere oder massiv flexibilisierte Arbeitszeiten usw.

Tatsächlich plant die Koalition jetzt offenbar einige Zugeständnisse, weil sich seit Jahren Proteste und Kämpfe dagegen entwickeln und in letzter Zeit wieder zunehmen. So gab es auf dem IGM-Gewerkschaftstag zahlreiche Anträge zur Leiharbeit, Kämpfe in der Automobilindustrie dagegen, am 25. Februar bei TKSE in Duisburg eine erfolgreiche selbständige Protestaktion, in München im April eine Demonstration mit mindestens 3.000 Teilnehmern gegen die Leiharbeit usw. Die Proteste zeigen also Wirkung – nur wer kämpft, kann gewinnen!

Allerdings ist Wachsamkeit angesagt, denn die Vereinbarung hat Schlupflöcher: Betriebe, die einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft vereinbart haben, können die Einsatzzeit der Leiharbeiter verlängern; auch Betriebe ohne Tarifvertrag dürfen das. Die Festlegung, dass Leiharbeiter nach neun Monaten den gleichen Lohn bekommen, verbessert die Situation nur für wenige: Im Durchschnitt arbeiten Leiharbeiter nur für drei Monate in einem Betrieb.

Reinhard Funk vom Zentralkomitee der MLPD erklärt zu der Vereinbarung: ,,Die aktuelle Vereinbarung zur Leiharbeit ist eine Reaktion auf die wachsende Kritik und die zunehmenden Kämpfe vieler Belegschaften gegen die Spaltung und für die Festanstellung von Leiharbeitern. Die Vereinbarung hält aber am Instrument der Leiharbeit zur Senkung der Löhne fest. Schon der Titel 'gegen Missbrauch' ist eine Irreführung – als ob es nur um den schlechten Gebrauch einer eigentlich richtigen Sache ginge! Die MLPD geht seit zwölf Jahren mit den Montagsdemos auf die Straße gegen die Hartz-Gesetze der Schröder/Fischer-Regierung, die bewusst gemacht wurden, um Leiharbeit und Niedrigstlöhne auf breiter Front durchzusetzen. Wir fordern die Übernahme aller Leiharbeiter und befristet Beschäftigten in unbefristete Arbeitsverhältnisse im Entleiherbetrieb: ein Betrieb - eine Belegschaft!"

Eine ausführliche Analyse und der Standpunkt der MLPD zur Leiharbeit sind hier zu lesen!

https://www.mlpd.de/themen/themen-a-z/leiharbeit

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw19/leiharbeit-2013-die-schlupfloecher-der-andrea-nahles
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Rappelkistenrebell

Aus: Ausgabe vom 12.05.2016, Seite 8 / Ansichten

Ausbeutung legalisiert
Gesetzentwurf zu Leiharbeit
Von Claudia Wrobel



Foto: Uwe Anspach/dpa- Bildfunk

Die Koalition feiert sich selbst als Schutzmacht der Arbeiterinnen und Arbeiter, weil angeblich nun der Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit eingedämmt werden soll. Auf einen Gesetzentwurf zum Thema einigten sich die Parteispitzen der großen Koalition am Dienstag abend. Tatsächlich wird aber mit etlichen Regelungen einzig die Position der Konzerne gestärkt. Es ist eine Lachnummer, dass von der geplanten maximal zulässigen Entleihdauer für Beschäftigte in einem Betrieb, die mit 18 Monaten sowieso sehr hoch liegt, sogar noch nach oben abgewichen werden kann. Sechs Monate Verlängerung sind per Betriebsvereinbarung drin, noch länger kann es werden, wenn es im Tarifvertrag festgeschrieben wurde.

Statt dafür zu sorgen, dass Leiharbeiter und Stammbeschäftigte in einem Betrieb die gleichen Interessen verfolgen, wird so eine Spaltung der Belegschaft festgeschrieben und der Unternehmensseite ein potentielles Druckmittel in Tarifverhandlungen in die Hand gegeben. Weit absurder ist, dass selbst nicht tarifgebundene Unternehmen von solchen Öffnungsklauseln in ihren Branchen Gebrauch machen können. Da werden Konzerne, die sich Lohnerhöhungen und tariflich festgeschriebenen Arbeitsschutzbestimmungen verschließen, belohnt. Noch im Februar hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) betont, dass sie eine Verlängerung nur per Tarifvertrag gestatten will, um »Anreize für die Tarifbindung« zu schaffen.

Noch ein weiterer Punkt stößt bei der Überlassungshöchstdauer auf: Statt die Betriebe in den Blick zu nehmen und festzulegen, wie lange ein Arbeitsplatz maximal mit einem Leiharbeiter besetzt werden darf, wird lediglich geregelt, wie lange eine Person derart in einer Firma beschäftigt werden darf. Das führt sicher nicht dazu, dass Leiharbeit wirklich nur dazu genutzt wird, vorübergehend anfallende Mehrarbeiten zu erledigen. Dabei wird lediglich dieses Argument immer und immer wieder von der Kapitalseite angeführt, wenn sie ihre Privilegien in bezug auf Leiharbeit verteidigen.

Die tatsächliche Bevorteilung der Unternehmen, unter anderem durch Lohnersparnis und die Möglichkeit, Kollegen schnell loszuwerden und so auch die restliche Belegschaft zu disziplinieren, wird von der Regierungskoalition nicht beendet. Es ist kein Schutz für Lohnabhängige, wenn erst nach neun Monaten gleicher Lohn für gleiche Arbeit gezahlt werden muss. Es ist kein Schutz, wenn die sogenannten Unterbrechungszeiten – also der Zeitraum, der zwischen zwei Einsätzen liegen darf, damit sie zusammengefasst werden – von sechs auf drei Monate verkürzt werden. Beschäftigte verlieren so schneller ihre ohnehin schon dürftigen Ansprüche auf gleiche Bezahlung. Und es ist kein Schutz, dass die Zeiterfassung zum »Equal Pay« erst ab Inkrafttreten des Gesetzes beginnt. Eine »Übergangsfrist« nennt das Nahles, »Verarsche« käme wohl Menschen in den Sinn, die schon jahrelang in Leiharbeitsverhältnissen stecken. Bei Konzernvertretern dürften nun die Champagnerkorken knallen: Die Ausbeutung durch Leiharbeit wird durch den Gesetzentwurf nicht nur nicht eingedämmt, sie wird damit legalisiert.


Quelle

http://www.jungewelt.de/2016/05-12/036.php



Aus: Ausgabe vom 12.05.2016, Seite 5 / Inland

Noch kapitalfreundlicher
Große Koalition will gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen vorgehen. Für Die Linke eine »Auftragsarbeit im Interesse der Arbeitgeberverbände«
Von Susan Bonath




Lange haben die Gewerkschaften um den Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen gekämpft – gewonnen haben damit nun aber die Konzerne
Foto: Peter Kneffel/dpa - Bildfunk

Großes verkündete Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Dienstag abend in Berlin: »Wir haben einen Durchbruch erzielt.« Gemeint ist ein geplantes Gesetz gegen den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit, auf dessen Rahmen sich der Koalitionsausschuss im Bundestag zuvor nach monatelangem Gezerre geeinigt hatte. Nahles versprach »klare Regeln« und »gleichen Lohn«. »Schlupflöcher« würden zudem gestopft. Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag, sieht das anders: Das Ergebnis nach einem über einjährigen »unrühmlichen Possenspiel« sei »ein Skandal«, erklärte er nach der Verhandlung.

So verkaufte es die Ministerin als Errungenschaft, dass Leiharbeiter künftig nach neun Monaten im selben Entleihbetrieb Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft haben sollen. Dabei gilt das schon jetzt. Schlimmer: Unternehmer und Gewerkschaften sollen künftig davon abweichen dürfen. Dazu müssten sie Tarifverträge vorweisen, die Zuschläge für Leiharbeiter auf den Einstiegslohn spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn regeln, wie etwa in der Metallbranche und der Chemieindustrie. Dann müss­ten Firmen erst nach 15 Monaten einen Lohn zahlen, der dem der Festangestellten entspricht.

Darüber hinaus soll eine »Übergangsfrist für Unternehmer« eingeführt werden, wie die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag aus der Einigung zitierte. Danach würde die neunmonatige Beschäftigungsdauer, nach der Leiharbeiter wie die Stammbelegschaft entlohnt werden sollen, erst ab Inkrafttreten des Gesetzes erfasst. Die vorherigen Wochen, Monate oder gar Jahre zählten nicht. Leiharbeiter werden also noch lange warten müssen, bevor sie diese Ansprüche geltend machen können.

Als weitere Verbesserung lobte Nahles, die das Gesetz »zügig auf den Weg bringen« will, eine verabredete Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeiter. Laut Reuters einigte sich die Koalition hier auf 18 Monate. Das heißt: Personalverleiher dürfen ihre Beschäftigten maximal anderthalb Jahre am Stück im selben Betrieb arbeiten lassen. Der muss sie dann entweder übernehmen, oder der Verleiher schickt seine Beschäftigten woanders hin. Doch auch davon dürfen Firmen und Gewerkschaften abweichen, sofern sie tariflich anderes vereinbart haben. Sogar nicht tarifgebundene Unternehmen sollen von solchen Öffnungsklauseln in ihrer Branche Gebrauch machen dürfen.

In den vergangenen Jahren war mehrfach publik geworden, dass Konzerne bei Arbeitskämpfen Leiharbeiter als Streikbrecher herangeholt haben. Auch dies solle, beteuerte Nahles, mit dem neuen Gesetz nicht mehr möglich sein. Ohne Ausnahmen geht es jedoch auch hier nicht: Solange die geleasten Arbeiter nicht die Jobs der Streikenden verrichten, dürften sie weiterhin herangezogen werden.

Ferner legte der Koalitionsausschuss »Kriterien zur Abgrenzung von abhängiger und selbständiger Arbeit« fest. Dies solle gewährleisten, dass Firmen Werkverträge nicht missbrauchen, etwa um Schutzstandards zu umgehen. Während bei der Leiharbeit einzelne Arbeitskräfte entliehen und der Verleihfirma Stundensätze gezahlt werden, an denen sie mitverdient, kaufen Unternehmen beim Werkvertrag ganze Arbeitsleistungen von Anbietern ein. Abgeschafft werden soll etwa die sogenannte Vorratsverleiherlaubnis, nach welcher von Werkvertragsfirmen vermittelte Selbständige nachträglich als Leiharbeiter deklariert werden konnten. Darauf stünden künftig Bußgelder. Beim Einsatz von Werkvertragskräften soll der Betriebsrat zukünftig zumindest informiert werden. Ein Mitspracherecht soll den Beschäftigtenvertretern weiterhin vorenthalten bleiben.

Mit dem Gesetzentwurf seien noch lange nicht alle notwendigen Schritte unternommen, bewertete DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann das Papier. »So fehlen die Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmern und Soloselbständigen, die es den Kontrollbehörden und den Betriebsräten ermöglicht hätten, zu unterscheiden, ob Missbrauch vorliegt«, sagte Hoffmann. Die Gewerkschaften hätten darüber hinaus weitergehende Forderungen, dies habe der Koalitionsvertrag aber nicht zugelassen.

Der Unternehmenerverband Gesamtmetall lobte die Einigung hingegen. Sie lasse »Tarifpartnern notwendige Freiräume«, teilte dessen Hauptgeschäftsführer Oliver Zander mit. »Manche Themen müssen irgendwann vom Tisch«, zeigte er sich erleichtert. Den Linke-Vizefraktionschef Klaus Ernst wundert das nicht. Das Gesetz mute an, wie eine Auftragsarbeit im Unternehmerinteresse. So sei etwa die Möglichkeit, die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung mit Tarifverträgen unendlich weit ausdehnen zu können, »geradezu eine Einladung zur Leiharbeit«. Zudem sei bekannt, dass die meisten Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeitsbranche nicht länger als drei Monate dauerten. Auch bezüglich der Werkverträge befürchtet Ernst Verschlechterungen für Beschäftigte. Vor allem CDU und CSU hätten Verbesserungen verhindert. Das Resultat sei »Etikettenschwindel« und »Sabotage am eigenen Koalitionsvertrag«, so Ernst.

Quelle

http://www.jungewelt.de/2016/05-12/020.php
Gegen System und Kapital!


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BGS

So wird also Deutschland mit seinen Sklavenlöhnen weiter den Rest der Welt versuchen niederzukonkurrieren und sich dadurch noch als "Exportweltmeister" selbst in den Himmel loben.

Eine peinliche Schande das alles.  Leiharbeit gehört schon lange verboten.

Doch auch dies mit den Leiharbeitern wird nix nuetzen. Denn wenn ein Deutschland weiter munter seinen Ramsch auf Kredit exportiert, haben die Abnehmerländer selbst keine Exporte, die diesen Namen verdienen und werden so logischerweise ihre "Schulden" fuer "Made in Germany" niemals zurueckahlen können.

Es sei denn, sie drucken weiter frenetisch Geld... .

Kann nicht funktionieren. Richtig wäre gewesen, die "Mindestlöhne" in D. konsequent zu erhöhen und so die Binnenkonjunktur zu stärken.

Sachverstand bei den Regierenden? Komplette Fehlanzeige.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Kuddel

ZitatNeues Gesetz zementiert Leiharbeit und Werkverträge
Von Marianne Arens
12. Mai 2016

Das neue Gesetz der Bundesregierung zur Regelung von Leiharbeit und Werkverträgen ändert nichts an der Lage der weit über einer Million Arbeiter, die in diesen Bereichen zu Niedriglöhnen ausgebeutet werden.

Das Gesetz erfüllt im Wesentlichen zwei Aufgaben: Es stärkt die Rolle der Gewerkschaften und Betriebsräte, die sich beschwert hatten, dass sie die Kontrolle über die wachsende Unzufriedenheit in den Betrieben verlieren, wenn Arbeiter ohne ihre Mitwirkung zu völlig unterschiedlichen Bedingungen für dieselbe Arbeit eingesetzt werden. Die IG Metall hatte deshalb im vergangenen Herbst sogar Proteste organisiert. Und es verschafft den Unternehmen mehr Rechtssicherheit beim Einsatz von Arbeitern zu Niedriglöhnen.

,,Metallarbeitgeber zufrieden mit neuen Regelungen", titelte Die Zeit, nachdem Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Dienstagabend mit ihrem in der Regierung abgestimmten Gesetzesentwurf vor die Presse getreten war.

Nahles sagte, es werde ,,in Zukunft klare Regeln geben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer". Sie scheute sich nicht einmal, das große Wort vom ,,gleichen Lohn für gleiche Arbeit" in den Mund zu nehmen. Doch offenbar entspricht nichts davon den Tatsachen. Der genaue Wortlaut des Gesetzentwurfs ist zwar bisher auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Soziales nicht zu finden, aber die Einzelheiten, die über DPA bekannt wurden, machen klar, dass kein Leiharbeiter davon profitieren wird.

Die Zeitarbeiter sollen künftig den gleichen Lohn erhalten wie ihre fest eingestellten Kollegen – allerding erst nach neun Monaten. Laut Arbeitsamtsstatistik endet fast jedes zweite Leiharbeitsverhältnis schon nach drei Monaten, was bedeutet, dass für weit über die Hälfte aller Leiharbeiter die Gleichbezahlung von vorneherein wegfällt.

Außerdem tritt die Regelung nur in Kraft, wenn die Zeitarbeitsfirma nicht einen eigenen Tarifvertrag hat und die bisher üblichen Branchenzuschläge bezahlt. Auch wurden die neun Monate Frist für das kommende Jahr 2017 auf fünfzehn Monate verlängert, da man den Unternehmern eine Übergangsfrist einräumen müsse.

Kein Zeitarbeiter soll dauerhaft in ein- und demselben Betrieb eingesetzt werden, lautet die nächste Regel. Demzufolge darf die Überlassungsdauer achtzehn Monate nicht überschreiten – allerdings ebenfalls nur unter bestimmten Bedingungen. So gilt die Regelung nur für Leihfirmen, die nicht schon in einem Tarifvertrag ihrer Branche einen längeren Zeitraum vereinbart haben.

Die IG Metall hat schon vor vier Jahren mit der Metall- und Elektroindustrie einen speziellen Tarifvertrag für Personaldienstleister abgeschlossen, in dem eine Lohngleichstellung erst nach 24 Monaten vorgesehen ist. Daran wird auch durch das neue Gesetz nicht gerüttelt. Öffnungsklauseln wird es sogar für Unternehmer geben, die sich an keinen Tarifvertrag halten: Sie können die Regeln umgehen, wenn sie mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung auf Betriebsebene abschließen.

Auch an den Werkverträgen wird das neue Gesetz kaum etwas ändern. Hier sollen vor allem die Informationsrechte der Betriebsräte gestärkt werden. Das führt zwar zu mehr gewerkschaftlicher Kontrolle, wird aber die Bedingungen der Arbeiter nicht verbessern. Gerade Werkverträge sind stark im Vormarsch. Nach Informationen der Gewerkschaft vergeben mehr als zwei Drittel aller Unternehmen, die einen Betriebsrat haben, heute auch Werkverträge.

Eine weitere Klausel soll ausschließen, dass Zeitarbeiter als Streikbrecher eingesetzt werden – allerdings auch hier nur unter bestimmten Bedingungen. Die Leiharbeiter dürfen zwar nicht genau die Arbeit der Streikenden übernehmen, sie dürfen allerdings ihre Arbeit auch während eines Streiks der Stammbelegschaft fortsetzen.

So wird jede einzelne Bestimmung durch die verschiedensten Wenn und Aber sofort konterkariert. Dadurch dient der Gesetzentwurf nicht dem Schutz der Leiharbeiter, sondern vor allem dazu, die Ungleichbehandlung, Hierarchie und Spaltung der Arbeiterklasse zu zementieren und gesetzlich festzuschreiben. ,,Ich will sie ja nicht verbieten", so Nahles am Dienstagabend über Leiharbeit und Werkverträge.

Die Unternehmer- und Wirtschaftsvertreter und ihre Zeitungen jubeln über den Entwurf. Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, lobte die Einigung, denn sie lasse ,,den Tarifvertragsparteien die notwendigen Freiräume für tarifvertragliche Gestaltungen bei der Zeitarbeit".

Die WirtschaftsWoche schreibt, in den Einzelheiten sei Nahles den Arbeitgeberinteressen weit entgegengekommen. Die Reform sei ,,ein Lehrstück über politische Kompromisse. Und eines über die höchst geschickte Anpassungs- und Wandlungsfähigkeit der Arbeitsministerin noch dazu."

Die Ministerin könne zwar dem Namen nach ihre Versprechen halten, aber: ,,Im Detail gibt es nun dennoch so viele Klauseln und Sonderregeln, dass die Arbeitgeber sehr gut mit dem Gesetz werden leben können, das für sie noch vor einigen Monaten so etwas wie der Leibhaftige in Paragrafenform war."

Weiter heißt es dort, es sei bezeichnend, dass Gesamtmetallvertreter Zander, und nicht etwa der DGB, als erstes den neuen Entwurf öffentlich begrüßt habe. Sein Lob für die ,,notwendigen Freiräume" bedeute ,,im Klartext: Arbeitnehmerüberlassung und die Ausgliederung von Tätigkeiten an Dienstleister per Werkvertrag bleiben ungefährdet. Die geschätzte Flexibilität am Arbeitsmarkt bleibt in der Praxis weitgehend erhalten."

Der durchsichtige ,,Equal-Pay"-Auftritt von SPD-Ministerin Nahles vom Dienstagabend ist nicht zuletzt ein ziemlich verzweifelter Versuch, den miserablen SPD-Umfragewerten entgegenzuwirken. Die jüngste Umfrage von INSA hatte den Sozialdemokraten am Montag noch 19,5 Prozent bescheinigt. Mit dem Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen versucht die SPD, ihre eigenen Spuren zu verwischen.

Die starke Ausweitung von Niedriglohnsektor und Leiharbeit ist eine direkte Folge der ,,Agenda 2010" der rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder. Der VW-Manager Peter Hartz, ein IG-Metall-Mitglied, hatte damals die nach ihm benannten ,,Reformen" entworfen, die die gesetzlichen Schranken für Leiharbeit beseitigten und Arbeitslose zu Sozialhilfeempfängern degradierten, die zur Aufnahme jeder Arbeit gezwungen sind. An den Beschlüssen der Hartz-Kommission waren auch die DGB-Gewerkschaften maßgeblich beteiligt.

Die World Socialist Web Site schrieb damals im September 2002: ,,Die Folgen dieser massiven staatlichen Förderung von Niedriglohnarbeit sind leicht abzusehen. Firmen werden reguläre Arbeitsplätze abbauen und ,Ich-AG's' oder billige Leiharbeiter anheuern."

Später erklärte das Bundesarbeitsgericht einen Teil der Niedriglöhne für rechtswidrig, worauf die Werkverträge immer stärker zur bevorzugten Form des Lohndumpings wurden. Infolgedessen kam es unter anderem in der Bau- und der Fleischverarbeitungsindustrie zu skandalösen Zuständen.

In den letzten Jahren haben sich die ungesicherten Arbeitsverhältnisse in Deutschland wie ein Krebsgeschwür ausgebreitet. ,,Die Anzahl der Leiharbeitnehmer", so die Arbeitsamtsstatistik vom Januar 2016, wachse ,,mit hoher Dynamik". Dieser Statistik zufolge waren bereits vor einem Jahr 961.000 Leiharbeitsverhältnisse gemeldet. In diesen Zahlen sind andere Bereiche des Niedriglohnsektors noch gar nicht berücksichtigt.

Eine Erhebung des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) kam 2014 zum Schluss, dass jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland in Teilzeit, als Leiharbeiter, als Mini-Jobber oder auf einer befristeten Stelle arbeite. Der entsprechende Anteil der Beschäftigten sei in zehn Jahren von 19 auf 24 Prozent gestiegen. Bei dreißig Millionen abhängig Beschäftigten sind das 7,5 Millionen sogenannte ,,atypische Beschäftigte". Und die moderne Sklaverei weitet sich rasant aus.

Seit einiger Zeit sind die SPD und die deutsche Regierung bemüht, die Segnungen der ,,Agenda 2010" auch auf Frankreich auszuweiten. Vor zwei Jahren besuchte Peter Hartz den französischen Präsidenten François Hollande und dessen Regierung im Elysée-Palast, um sie bei ihrer Arbeitsmarktreform zu beraten. Das Ergebnis ist das El-Khomri-Gesetz, das die sozialistische Regierung von Manuel Valls nun per Notverordnung gegen Massenproteste durchsetzt.
https://www.wsws.org/de/articles/2016/05/12/leih-m12.html

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rappelkistenrebell

Keine Verbesserungen in der Leiharbeit


Keine Verbesserungen für Millionen Leiharbeiter*innen

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG, in dem die Leiharbeit grundsätzlich geregelt ist, soll verändert werden und zum Jahresende laufen die Tarifverträge des DGB für die Leiharbeit aus. Doch nach Verbesserungen sieht es bisher nicht aus – im Gegenteil.
Hintergrund: Mehrere Millionen Menschen treten jedes Jahr einen Job bei einer Leiharbeitsfirma an. 50 Prozent fliegen innerhalb der sechsmonatigen Probezeit wieder raus. Ein Drittel ist schon nach maximal 3 Monaten wieder arbeitslos oder nach kurzem Hartz IV-Bezug in einer neuen Leiharbeitsbude angestellt. Lediglich 30 Prozent erreichen 9 Monate Beschäftigung am selben Einsatzort.
Die Löhne sind niedrig und reichen in den meisten Fällen nicht aus, um die Hartz IV-Bezugsschwellen zu überschreiten. Im Westen Deutschlands liegt der Grundlohn bei 9 Euro Brutto pro Stunde und in den neuen Bundesländern bei 8,50 Euro. In den beiden untersten Lohngruppen von 9 und 9,61 Euro sind mehr als zwei Drittel aller Leiharbeiter*innen eingruppiert. Nur die wenigsten, die längerfristig in der Metall,- oder Chemieindustrie arbeiten, erhalten sogenannte Branchenzuschläge, aber auch diese erreichen nicht den gleichen Lohn für gleiche Arbeit im Verhältnis zu den fest angestellten Kolleg*innen der Industrie.

Dabei sind die bisherige Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eindeutig. Vom ersten Tag der Beschäftigung einer Leiharbeiter*in muss der gleiche Lohn gezahlt werden, den auch die fest angestellten Kolleg*innen mit einer gleichen Tätigkeit erhalten. Dies entspricht auch den europaweiten Regelungen, die in fast allen anderen EU-Ländern gelten.
In Deutschland gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung im § 3 AÜG. Kommt es zwischen den beiden Unternehmerverbänden der Leiharbeitsbranche und der ,,DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit" zu einem Tarifvertrag, darf das Verleihunternehmen weniger Lohn zahlen Und eben diese Tarifverträge gibt es! Der DGB hat sich dazu hergegeben Lohndumping unterhalb der gesetzlichen Vorgaben per Tarifvertrag abzuschließen.
Ein Vergleich: In der Logistik erhalten Kolleg*innen aus den Stammbelegschaften in der untersten Lohngruppe ca. 14 Euro pro Stunde. Diese Kolleg*innen führen einfache Tätigkeiten mit einer kurzen Anlernzeit aus. In den Hallen der Lagerhäuser sind aber gleichzeitig hunderttausende Leiharbeiter*innen tätig, die gleiche Tätigkeiten ausüben. Der dafür von der Verleihern gezahlte Lohn liegt meistens bei 9,61 Euro pro Stunde. Der Tarifvertrag zwischen den Verleihfirmen und der DGB-Tarifgemeinschaft führt also in diesem Beispiel zu einem Lohnverlust von durchschnittlich 5 Euro pro Stunde oder 700 Euro im Monat. Der DGB Tarifvertrag ist also schlechter als das Gesetz.
Gäbe es keinen besonderen Tarifvertrag für die Leiharbeit, käme für die meisten Kolleg*innen die meist deutlich besseren tariflichen Regelungen an den Arbeitsplätzen zur Anwendung.

Arbeitsrechtler*innen haben seit Jahren darauf hingewiesen, dass die wirkungsvollste Anhebung der Löhne von Leiharbeiter*innen darin besteht, dass der DGB die Tarifverträge kündigt und seine Absicht mitteilt keinen neuen Vertrag abzuschließen, um damit die Nachwirkung auszuschließen. Die Tarife in der Leiharbeit sind zum 31.12. 2016 kündbar. Diese Kündigung der Leiharbeitstarife hätte erhebliche Lohnerhöhungen für die große Mehrheit der Leiharbeiter*innen zur Folge.
Diese Möglichkeit hat der DGB bereits mehrfach nicht genutzt. Wichtiger war den DGB-Oberen wohl die Sorge um die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Unternehmen und ihre Versorgung mit flexibler, billiger Arbeitskraft.
Bundesregierung mit SPD-Arbeitsministerin Nahles verschlechtert das Gesetz.
Die SPD-geführten DGB-Gewerkschaften finden das ,,begrüßenswert". Toll.

Nach dem bisherigen Kenntnisstand wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz an zwei Punkten wesentlich geändert. Beide bedeuten eine Verschlechterung der Gesetzes-, bzw. Rechtslage.
Eine erste Verschlechterung ist die Vorgabe, dass ein gleicher Lohn für gleiche Arbeit erst ab dem 9. Monat einer Beschäftigung gezahlt werden soll. Angesichts der DGB-Tarife, die den bisherigen Gesetzestext unterlaufen, ist dies eine Fiktion. Aber für zukünftige Auseinandersetzungen ist dies wichtig, da angesichts der für die meisten Leiharbeiter*innen kurzen Einsatzzeiten von deutlich weniger als 9 Monaten kein Rechtsanspruch mehr hergeleitet werden kann. So könnte sich auch der DGB mit seinen Unterbietungstarifverträge als Retter abfeiern lassen, wenn minimale Zuschläge innerhalb der ersten Monate vereinbart würden. Bemerkenswert ist, dass erst der Lohnverzicht der DGB-Gewerkschaften die Möglichkeit zur Verschlechterung des Gesetzes geschaffen hat. Niemand verliert Einkommen, aber es kann auch nicht verbessert werden.
Die zweite Verschlechterung ist das per Tarifvertrag erneute Unterlaufen – und jetzt sogar per Betriebsvereinbarung – der zulässigen Höchstverleihzeit eines*er Leiharbeiter*in von 18 Monaten. In mehreren Urteilen hatte zuletzt das Bundesarbeitsgericht verlangt, das eine maximal zulässige Verleihung einer*es Beschäftigten an einem Arbeitsplatz / Firma ins Gesetz eingeführt wird. Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird folglich keine Wohltat verabreicht, sondern den sich abzeichnenden Niederlagen in Arbeitsgerichtsverfahren vorgebeugt. Den Gewerkschaften und zukünftig auch Betriebsräten soll es so ermöglicht werden die Höchstverleihzeit durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zu verlängern. Zudem lässt sich die Verleihungshöchstgrenze leicht unterlaufen. Diese Grenze gilt für eine*n Leiharbeiter*in persönlich. Somit kann nach Ablauf von 18 Monaten die Arbeitsstelle leicht mit einer neuen Person besetzt werden.

Die neuen gesetzlichen Regelungen führen also nicht im Geringsten zu einer Einschränkung von Leiharbeit. Im Gegenteil: Gesetzliche Normen werden verschlechtert und für die Unternehmen werden bestehende rechtliche Risiken vor den Arbeitsgerichten Klageverfahren zu verlieren minimiert.
Superpeinlich, aber auch eine Klarstellung, ist die Stellungnahme des DGB vom 11. Mai 2016 zum Gesetzentwurf. Unter Überschrift ,,DGB begrüßt Gesetzentwurf gegen Lohndumping in Betrieben" führt DGB-Chef Reiner Hoffmann aus:

    ,,Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um diese Form von Lohndumping in den Betrieben und Verwaltungen zu bremsen".

Ist das Dummheit oder schon Heuchelei, ist hier die Frage.
Wir können uns bei der Durchsetzung von gleichem Lohn für gleiche Arbeit weder auf den Staat / die Bundesregierung noch auf den DGB und seine Einzelgewerkschaften verlassen. Also werden wir diese Kämpfe selbst in die Hand nehmen müssen.
Quelle

http://iww-bremen.org/blog/2016/05/14/keine-verbesserungen-in-der-leiharbeit/
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dagobert

Zitat von: Rappelkistenrebell am 15:21:19 Sa. 14.Mai 2016
50 Prozent fliegen innerhalb der sechsmonatigen Probezeit wieder raus.
Laut den Statistiken der BA innerhalb von 3 Monaten.
Ansonsten kann ich dem Artikel nur zustimmen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Halmök

Wenn man dann noch die Faktoren hinzuzieht das ALG2 vorausgezahlt ist, also mit Arbeitsaufnahmen schon mal für einen Monat das Geld fehlt, und die Zahlungsmoral der Zeitarbeitsunternehmen auch schlecht ist, am 1. des Monats vielleicht eine Vorpauschale, 2 bis 3 Wochen später erst die volle Vergütung und nach drei Monaten fliegt man dann schon wieder raus.

Da muss man für den Job in der Zeitarbeit jedes mal 1 Jahr lang vom Eckregelsatz bitter dafür sparen um nicht auf der Straße zu landen gerade weil man solche Job´s annimmt, und dann hat man auch noch mit den Sanktionen zu kämpfen, denn es gibt ja den Grundsatz schuldig ist immer der Arbeitslose.

MfG



Fritz Linow

Aus dem Bericht Zeitarbeit in der Missbrauchsdebatte - ein nüchterner Faktencheck der Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH, in dem der Frage nachgegangen wird, warum die Zahl der Verstöße rapide gestiegen ist:

Die Themen falsche Durchschnittsberechnung (Krankheit und Urlaub), fehlender Branchenzuschlag an Feiertagen, fehlende Zahlung bei Nichteinsatz und falsche Eingruppierung sind auffällig.(...)
Für die Durchnittsberechnung bieten die beiden größten Softwareunternehmen (Landwehr und Prosoft – mit einigen 1000 Installationen) eine "Schummelsoftware" an. Wenn alle richtigen Lohnarten zur Durchschnittsberechnung zugeordnet sind, dürfte es nur eine Berechnungsmethode in der Software geben. Die besagten Unternehmen bieten jedoch mehrere "Methoden" (zur Durchschnittsreduzierung) an.(...) Wird die "Schummelmethoden" per Einstellung genutzt, können – pro Tag Urlaub oder Krankheit – bis zu 30 Euro dem Mitarbeiter zu wenig gezahlt werden.


Das ganze Dokument:
http://www.file-upload.net/download-11866562/Bericht-Missbrauch-in-der-Zeitarbeit-2013-2016.pdf.html

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936


Rappelkistenrebell

Unglaublich!!! Lohnbetrug ist zukunftsfähig. asoziales A.Nahles......  >:(
A.Nahles ist für n Arsch und hat niemals in ihrem Leben auch nur einen Tag gearbeitet....


Bundesarbeitsministerin überreichte Zertifikat an iGZ-Hauptgeschäftsführer
INQA-Urkunde für den iGZ


Der in Münster mit seiner Bundesgeschäftsstelle ansässige Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) wurde in Berlin von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles mit dem INQA-Audit ,,Zukunftsfähige Unternehmenskultur" ausgezeichnet.





    iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz und Claudia Schütte, iGZ-Referentin der Geschäftsführung und Projektleiterin (r.), nahmen die INQA-Urkunde aus den Händen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles entgegen.

Für die erfolgreiche Vollendung des fast zweijährigen Einführungsprozesses nebst fachkundiger Abschlussprüfung erhielt iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz jetzt die offizielle Abschlussurkunde im Rahmen einer feierlichen Übergabe. ,,Mein hauptamtliches Team freut sich natürlich riesig über die tolle Anerkennung unserer internen Personalentwicklungsmaßnahmen", so der Verbandschef.
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Gemeinsamer Spirit

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles: ,,Es ist gut, wenn sich Unternehmen und andere Institutionen gemeinsam mit ihren Beschäftigten aufmachen und ihre Personalkultur zukunftsfähig aufstellen. Das INQA-Audit Zukunftsfähige Unternehmenskultur steht für diesen gemeinsamen Spirit. Schließlich können Unternehmen nur zusammen mit den Beschäftigten den Wandel der Wirtschafts- und Arbeitswelt erfolgreich meistern. Denn wer im Wettbewerb bestehen will, braucht motivierte Fachkräfte – und die bekommt man nur mit einer modernen, zeitgemäßen Unternehmenskultur."

Projektgruppe

Der Auditierungsprozess in der Bundesgeschäftsstelle begann mit einer Informationsveranstaltung für das 35-köpfige iGZ-Team. Anschließend wurden in einer anonymen Befragung der Mitarbeitenden und der Geschäftsführung Veränderungsbedarfe ermittelt. Eine interne Projektgruppe erstellte dann auf Basis der Umfrage mit 100-prozentiger Beteiligung einen umfassenden Maßnahmenplan für die Themenbereiche Personalführung, Gesundheitsförderung, Chancengleichheit, Wissensmanagement und Kompetenzentwicklung.

Verhaltenskodex

Beispielsweise wurde eine iGZ-Mitarbeitervertretung für das Personal in Münster/Berlin eingeführt, ein Verhaltenskodex nebst Leitbild zur guten Verbandskultur verabschiedet und gesundheitsfördernde Maßnahmen am Arbeitsplatz direkt umgesetzt. ,,Dabei sind die beschlossenen Maßnahmen nicht abstrakt, sondern konkret für alle erfahrbar wie etwa die ergonomische Ausstattung der Bildschirmarbeitsplätze, kostenlose Weiterbildungsprogramme für das Personal, aktive Fitness-Pausen oder softwaregestütze Wissenstransfer-Lösungen. Und alles integriert in Mitbestimmungsstrukturen, die Transparenz und Informationsfluss nach innen garantieren", erklärte Hauptgeschäftsführer Werner Stolz.

Betriebsklima

,,Wir sind mit inzwischen über 3.300 Mitgliedsunternehmen ein enorm stark gewachsener Arbeitgeberverband der Personaldienstleisterbranche. Der partizipative INQA-Ansatz hat uns dabei geholfen, unser gutes Betriebsklima bei Verdoppelung der internen Mitarbeiterzahl noch positiver weiterzuentwickeln."

Engagierte Beteiligung

Claudia Schütte, Referentin der Geschäftsführung und Projektleiterin, resümiert: ,,Wir haben uns über die engagierte Beteiligung unseres gesamten Teams im anspruchsvollen Audit-Prozess gefreut. So konnte buchstäblich jede Stimme bei uns gehört werden."

Zukunft sichern, Arbeit gestalten

Attraktive Arbeitsbedingungen sind heute mehr denn je ein Schlüssel für Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland und bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Fachkräftesicherung in Unternehmen und Verwaltungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt daher mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) eine Plattform, auf der sich Verbände und Institutionen der Wirtschaft, Unternehmen, Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungsträger, Kammern und Stiftungen gemeinsam mit der Politik für eine neue, nachhaltige Arbeitskultur einsetzen.

INQA-Audit

Das INQA-Audit Zukunftsfähige Unternehmenskultur ist ein Angebot der Initiative Neue Qualität der Arbeit und wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Als einziges Audit wird es von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Kammern, Bund, Ländern und der Bundesagentur für Arbeit getragen. Es zeichnet Unternehmen und Verwaltungen aus, die sich nachweislich für eine mitarbeiterorientierte Arbeitskultur einsetzen, und befähigt Unternehmen dazu, Handlungsbedarfe im eigenen Unternehmen zu erkennen und Probleme in Zusammenarbeit mit Beschäftigten, Betriebsräten und Führungsebene zu lösen.

Entwicklungsprozess

Um den Rahmen für ganzheitliche Entwicklungsprozesse zu schaffen, konzentriert sich das INQA-Audit auf die vier wesentlichen Handlungsbereiche für moderne Unternehmen: Personalführung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit, sowie Wissen und Kompetenz. Das INQA-Audit wurde in enger Zusammenarbeit von der Bertelsmann Stiftung, dem Institut ,,Great Place to Work" und dem Unternehmensnetzwerk ddn (Das Demographie Netzwerk) entwickelt.

Quelle

http://ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/inqa-urkunde-fuer-den-igz
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dagobert

ZitatDas INQA-Audit wurde in enger Zusammenarbeit von der Bertelsmann Stiftung, dem Institut ,,Great Place to Work" und dem Unternehmensnetzwerk ddn (Das Demographie Netzwerk) entwickelt.
Mehr muss man über dieses "Zertifikat" eigentlich nicht wissen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rappelkistenrebell

Aus: Ausgabe vom 09.09.2016, Seite 5 / Inland

Fast eine Million Leiharbeiter in BRD
Durchschnittsgehalt unter Niedriglohngrenze. Hauptprofiteure: Auto- und Maschinenbaukonzerne



Die Ungleichbehandlung durch Leiharbeit war Thema einer Großdemonstration des Deutschen Gewerkschaftsbundes am 9. April in München
Foto: Peter Kneffel/dpa-Bildfunk

Im vergangenen Jahr waren in der Bundesrepublik 961.000 Menschen in Leiharbeitsverhältnissen beschäftigt. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Das mittlere Bruttogehalt der Leiharbeiter lag demnach Ende Dezember 2013 bei 1.700 Euro im Monat und damit laut Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung »deutlich unter der Niedriglohnschwelle« von 1.973 Euro, wie Die Linke am Donnerstag mitteilte. Demgegenüber lag das »Medianentgelt bei allen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten« laut Regierung im gleichen Jahr bei 2.960 Euro.

Das Kabinett räumte ein, die Leiharbeit nehme seit Jahren zu. 2013 waren noch 856.000 Personen auf dieser Basis erwerbstätig. Die Zahl der Leiharbeiter im Jahresdurchschnitt 2015 entspricht einem Anteil an allen Beschäftigten von 2,7 Prozent. Fast zwei Drittel der Betroffenen beziehen einen Lohn von maximal 1.973 Euro brutto. Der Anteil der Niedriglöhner an allen Beschäftigten beträgt 20 Prozent. Fast sechs Prozent der Leiharbeiter sind zudem sogenannte Aufstocker. Sie sind also auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen.

Hauptnutznießer der nur zeitweiligen Beschäftigung von Personal, das in der Regel schlechter bezahlt wird als die Stammbelegschaft, sind vor allem Maschinen- und Fahrzeugbaufirmen. Im Maschinenbau sind elf Prozent, im Fahrzeugbau zehn, im Metallbau neun und in der Bauinstallation sieben Prozent der Kollegen Leiharbeiter. Die meisten von ihnen sind kurze Zeit beschäftigt; nur ein Viertel der Leiharbeitsverhältnisse dauert den Angaben zufolge neun Monate oder länger.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Klaus Ernst, kommentierte, das »Zweiklassensystem im Betrieb« habe sich »leider etabliert«. Das von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geplante Gesetz zur Eindämmung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen diene »nicht im Ansatz« dem Schutz dieser Menschen, so der Politiker, der die Anfrage gestellt hatte. Der Entwurf dazu, den das Bundeskabinett Anfang Juni beschlossen hatte, sieht unter anderem vor, dass ein Leiharbeiter nach neun Monaten so bezahlt werden muss wie die Stammbelegschaft. Außerdem darf er maximal 18 Monate lang an denselben Betrieb ausgeliehen werden. Danach muss er entweder die Einsatzstelle wechseln oder von dem Unternehmen, bei dem er bisher tätig war, übernommen werden. Abweichungen per Tarifvertrag sollen möglich bleiben, auch für nicht tarifgebundene Unternehmen der betreffenden Branche. Noch im September sollen die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs beginnen, bereits Anfang 2017 sollen die Neuregelungen in Kraft treten. Nahles werde mit der Reform »Lohndumping durch Leiharbeit dauerhaft legal etablieren«, prognostizierte Ernst. Eine Spaltung des Arbeitsmarktes sei gewollt, da die Unternehmen so ihre Kosten erheblich senken könnten. (AFP/dpa/Reuters/jW)

Quelle

https://www.jungewelt.de/2016/09-09/021.php
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Rappelkistenrebell

Über 1 Million Leiharbeiter/-innen – zunehmende Ausbeutung und Spaltung bekämpfen!


(foto: MLPD)

09.09.16 - Die Zahl der Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen steigt immer weiter an. Die Bundesregierung musste am Mittwoch auf Anfrage der Linkspartei einräumen, dass mit 961.000 erfassten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter Mitte 2015 ein neuer offizieller Höchststand erreicht wurde. 1994 gab es nur etwa 138.000 Leiharbeiter, 2004 waren es schon 400.000. Zurzeit dürfte die Millionengrenze deutlich überschritten sein. Vor allem die Jugend ist betroffen: Mehr als 30 Prozent aller Leiharbeiter sind zwischen 15 und 30 Jahre alt.

Diese Entwicklung wurde vor allem durch das von der SPD-Regierung unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhad Schröder (SPD) 2003 eingeführten Gesetz "Hartz I" ermöglicht. Dadurch wurden sämtliche bis dahin geltenden Beschränkungen der Leiharbeit aufgehoben und den Monopolen der Weg frei gemacht, Arbeitsplätze dauerhaft mit Leiharbeitern zu besetzen. Leiharbeiter können sie nach Belieben heuern und feuern, ohne auf Kündigungsschutz und Kündigungsfristen Rücksicht nehmen zu müssen. Seitdem wurden immer mehr Bereiche ausgegliedert, Teile der Belegschaften dadurch von der Stammbelegschaft abgetrennt, in kleinere Betriebe mit niedrigerer Bezahlung und schlechteren Arbeitsbedingungen ausgelagert oder in Leiharbeitsplätze verwandelt.

Für die Monopole ist das eine äußerst profitable Methode, die Ausbeutung der Arbeitskraft zu steigern und die Arbeiterklasse zu spalten. Der Durchschnittslohn von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern liegt heute mit 1.700 Euro brutto deutlich unter dem der so genannten "Stammarbeiter". Fast zwei Drittel liegen unter der offiziellen "Niedriglohnschwelle" von rund 1.970 Euro brutto. 5,7 Prozent der Leiharbeiter müssen ihren Lohn mit Hartz IV aufstocken. Mehr als verdoppelt hat sich auch die Zahl der Werkverträge, zwischen 2002 und 2014 von 350.000 auf 760.000. Hier werden die Leiharbeiter-Löhne noch einmal deutlich gedrückt, und die Betroffenen sind quasi rechtlos.

Unter dem Druck ständiger Drohungen mit Auslagerungen und Fremdvergaben wurde das Lohnniveau zugleich für alle Beschäftigten gesenkt und ihre Arbeitszeiten flexibilisiert und ausgeweitet. So stieg die Zahl der Beschäftigten, die regelmäßig länger als 48 Stunden pro Woche arbeiten, in den letzten 20 Jahren um 30 Prozent an. Die Zahl der Schichtarbeiter und -arbeiterinnen erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 3,8 Millionen auf 5,6 Millionen. Insbesondere Leiharbeiter haben oft die längsten und massiv flexibilisierte Arbeitszeiten.

Seit Jahren gibt es Proteste und Kämpfe gegen Leiharbeit und Werkverträge. Sie nehmen in letzter Zeit wieder deutlich zu. Massive Proteste gab es z.B. Ende 2015 in der Automobilindustrie. Am 25. Februar protestierten die Stahlarbeiter bei TKSE in Duisburg dagegen. In München fand im April eine Demonstration mit mindestens 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Erst jüngst wurde in den beiden Ameos-Kliniken in Osnabrück und Hildesheim nach wochenlangem Streik u.a. die teilweise Übernahme der Leiharbeiter durchgesetzt.

Davon getrieben verspricht Arbeitsministerin Andrea ahles (SPD), mit einem neuen Gesetz "gleichen Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher" sicherzustellen. Das ist glatt gelogen. Der Entwurf sieht vor, dass Leiharbeiter erst nach neun Monaten gleich bezahlt werden. Sie sollen erst nach 18 Monaten Arbeit übernommen werden. Dabei dauert nur jedes vierte Leiharbeitsverhältnis mehr als neun Monate. 15 Prozent dauern 15 Monate, weniger als 12 Prozent 18 Monate oder länger. Im Durchschnitt arbeiten Leiharbeiter sogar nur für drei Monate in einem Betrieb. Außerdem sollen noch Abweichungen per Tarifvertrag und bei nicht tarifgebundenen Unternehmen durch Betriebsvereinbarungen möglich bleiben.

Stammbelegschaften, Leiharbeiter und Werksverträgler, Jung und Alt müssen deshalb ihren Widerstand verstärken.

    Gemeinsam für die Übernahme aller Leiharbeiter und befristet Beschäftigten in unbefristete Arbeitsverhältnisse im Entleiherbetrieb!
    Sofortige gleiche Bezahlung für gleiche oder vergleichbare Arbeitsplätze und volle rechtliche Gleichstellung von Leiharbeitern und Beschäftigten des   Entleiherbetriebs!
    Weg mit den Hartz-Gesetzen!
    Kampf der Ausbeutung - Nieder mit dem Lohnsystem!

Quelle

https://www.rf-news.de/2016/kw36/ueber-1-million-leiharbeiter-innen-2013-zunehmende-ausbeutung-und-spaltung-bekaempfen

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Rappelkistenrebell

Dieses absolut kranke Propagandavideo von Randstad möche ich Euch nicht vorenthalten. Schaut es selber an und zieht Eure Schlüsse..... kotz


Randstad erklärt Zeitarbeit


https://www.youtube.com/watch?v=5DG-cPo0KGI
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Rappelkistenrebell

Der Gewinn und Umsatzanspruch der Leihfirmen geht nach wie vor voll und ganz zulasten der Leiharbeitnehmer, die bis zu einem Viertel, nicht selten sogar bis zur Hälfte, weniger verdienen als der Festangestellte am selben Arbeitsplatz!

Schlimmer noch, die Entleiher zahlen wesentlich höhere Stundensätze, - bis zu 45€ +X, als wenn sie die Arbeitnehmer direkt einstellen würden, sei es auch nur temporär, nur um sich mithilfe der Leihfirmen aus jeglicher gesellschaftlichen, solidarischen, (Rentenbeitrag), jeglicher tariflichen und Lohnzahlenden Verantwortung stehlen zu können, ganz nebenbei wird auch noch der Kündigungsschutz massiv unterlaufen und ausgehöhlt! -
Toll, was? - Ja, aber nicht für die Arbeitnehmer, die zahlen die Zeche in jeglicher Hinsicht!
Per Gesetz gilt "Equal Pay" kann aber über Tarifverträgen ausgehebelt werden und genau darin liegt der Krux. Die Branchenzuschläge bringen da absolut nichts, im Gegenteil es ist zu erkennen das sie wieder unterlaufen werden!!



Gehälter teils unter Niedriglohn 
Zahl der Leiharbeiter auf neuen Höchststand


08.09.2016, 10:00 Uhr | dpa

In Deutschland gibt es immer mehr Leiharbeiter: 961.000 Menschen waren im vergangenen Jahr als Leih- oder Zeitarbeiter beschäftigt. Zu deutlich niedrigeren Löhnen als regulär Beschäftigte. Das dürfte die Debatte zu dem Thema befeuern. Ein neues Gesetz ist in Arbeit.


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Gehälter teils unter Niedriglohn 
Zahl der Leiharbeiter auf neuen Höchststand

08.09.2016, 10:00 Uhr | dpa
Leiharbeit in Deutschland auf Rekordhoch: Gehälter teils unter Niedriglohn. Insbesondere die Autobranche setzt auf Arbeitnehmerüberlassung. (Quelle: imago)

Insbesondere die Autobranche setzt auf Arbeitnehmerüberlassung. (Quelle: imago)

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    Redaktion

In Deutschland gibt es immer mehr Leiharbeiter: 961.000 Menschen waren im vergangenen Jahr als Leih- oder Zeitarbeiter beschäftigt. Zu deutlich niedrigeren Löhnen als regulär Beschäftigte. Das dürfte die Debatte zu dem Thema befeuern. Ein neues Gesetz ist in Arbeit.

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    Gesetz beschlossen: Das gilt nun für Leiharbeit und Werkverträge

Im Jahr 2014 waren es noch rund 50.000 Leih- oder Zeitarbeiter weniger als 2015. In den Jahren davor schwankten die Zahlen zwischen 610.000 und 910.000. Ihr mittleres Bruttogehalt lag nach den jüngsten Zahlen bei 1700 Euro - und somit deutlich unter dem Gehalt anderer Beschäftigter. "Im Vergleich dazu lag das Medianentgelt bei allen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bei 2960 Euro", so die Regierung auf eine entsprechende Anfrage der Linken.

Fast zwei von drei Leiharbeitern arbeiteten zuletzt zu besonders niedrigen Löhnen. Sie lagen unter der Niedriglohnschwelle von rund 1970 Euro, also unter dem Lohn, der zwei Drittel des mittleren Gehalts der Beschäftigten insgesamt beträgt. 5,7 Prozent der Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf ergänzende Leistungen und stocken ihr Gehalt mit Hartz IV auf.
Gesetz gegen Missbrauch der Leiharbeit soll kommen

An diesem Donnerstag wird im Bundestag der Haushalt von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) beraten, wo die aktuellen Zahlen wohl ebenfalls eine Rolle spielen dürften. Voraussichtlich noch im September sollen die parlamentarischen Beratungen eines Gesetzentwurfs von Nahles zur Eindämmung von Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen beginnen.

Der Entwurf sieht vor, dass Leih- oder Zeitarbeitnehmer künftig nach neun Monaten genauso wie die Stammbelegschaften bezahlt werden. Sie sollen längstens 18 Monate in demselben Betrieb arbeiten dürfen, ohne von diesem übernommen zu werden. Abweichungen per Tarifvertrag sollen möglich bleiben, auch für nicht tarifgebundene Unternehmen der betreffenden Branche.
Kritik an zahnloser Reform

Doch nur jedes vierte Leiharbeitsverhältnis besteht neun Monate oder länger. 15 Prozent dauern 15 Monate, 12 Prozent über 18 Monate. Die Anfrage hatte der Linken-Fraktionsvize Klaus Ernst gestellt.

"Das Zweiklassensystem im Betrieb hat sich leider etabliert", beklagt er und wirft Nahles vor, ihre geplante Reform diene nicht im Ansatz dem Schutz der Leiharbeitnehmer. Trotz Reform werde fast niemand von einer besseren Entlohnung profitieren. "Die Ministerin streut den Betroffenen nur Sand in die Augen.

Die Domäne der Leiharbeit ist der Maschinen- und Fahrzeugbau. Insgesamt beschäftigte die Metall- und Elektroindustrie mit 36 Prozent die meisten Leiharbeitskräfte gemessen an der Gesamtzahl. Allein im Maschinenbau sind elf Prozent aller Leiharbeiter beschäftigt, im Fahrzeugbau zehn Prozent.

Quelle

http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_78927346/leiharbeit-in-deutschland-auf-rekordhoch-gehaelter-teils-unter-niedriglohn.html

Gegen System und Kapital!


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Fritz Linow

Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von DIE LINKE zur aktuellen Entwicklungen in der Leiharbeit vom 06.09.2016:

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/095/1809557.pdf

Dazu auch:

Zitat65 Prozent Niedriglöhner in der Leiharbeit

28. September 2016

Bei zwei Drittel aller vollzeitbeschäftigten Leiharbeiter liegt das Einkommen unterhalb der Niedriglohnschwelle. Über alle Anforderungslevel und Berufsgruppen hinweg verdienen sie deutlich weniger als ihre regulär beschäftigten Kollegen und müssen ihr Gehalt häufiger mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Das geht aus einer aktuellen Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit hervor.
(...)
http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/65-prozent-niedrigloehner-in-der-leiharbeit


Fritz Linow

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister BAP sagt voraus, dass in Zukunft weniger die Arbeitnehmerüberlassung im Vordergrund stehen wird, sondern vielmehr die Personalvermittlung. Wegen der gesetzlichen Einschränkungen der Leiharbeit sei dieser Trend erkennbar.

http://www.personaldienstleister.de/fileadmin/user_upload/05_Presse/Downloads/160825_BAP_Personaldienstleister_02_2016_web.pdf

Damit kehrt diese angebliche Branche zu ihren ehrlichen Wurzeln zurück, als gewerbliche Stellenvermittler an den Bahnhöfen die verarmte Landbevölkerung, die in die Städte strömte, abgriffen und zu Knechtdiensten und Prostitution zwangen. Das wurde dann 1927 verboten (neben der gewerblichen Berufsberatung).

Selbst wenn es also irgendwann mal keine Leiharbeit mehr geben würde, werden sich die Sklavenhändler schon längst in anderen Bereichen eingenistet haben. Da hilft nur gesunder Klassenhass und nicht auf  Parteien oder Gewerkschaften mit ihrem grotesken Glauben an die Sozialpartnerschaft zu bauen.

Rudolf Rocker


Kuddel

Der Weg über die Tagelöhnerei direkt in die Sklaverei.

Fritz Linow

Nochmal zur möglichen Betrugssoftware Landwehr und Prosoft:

ZitatSoftwaremanipulationen zu Lasten der Sozialkassen und Beschäftigten in der Zeitarbeit

Einige Softwarehersteller bieten Anwendern Manipulationsmöglichkeiten bei der Durchschnittsberechnung an.

Die Durchschnittsberechnung für Krankheit und Urlaub muss gemäß tariflicher Vereinbarung zwischen den Zeitarbeitsverbändenund den DGB-Gewerkschaften nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetz geschehen (Zitat im Verhandlungsergebnis: ,,Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richten sich nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes"). Das Bundesurlaubsgesetz regelt die grundlegende Berechnung:

Der Durchschnitt berechnet sich nach dem  Arbeitsverdienstes der  letzten 13 Wochen (in der Praxis der letzten 3 Monate) ohne Aufwendungen im Sinne des Reisekostenrechts, Einmalzahlungen (Gratifikationen, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen, Jahressonderzahlungen) oder Zuschläge für Mehrarbeit.

Bei gesetzeskonformer EDV-Umsetzung müssen alle betroffenen Lohnarten korrekt zugeordnet werden. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann und darf der Verdienst für einen Urlaubs- oder Kranktag (Durchschnittsstunden X Durchschnittslohn) nur zu einem gesetzeskonformen Ergebnis führen.

Die Realität – wie  auch die Aufsichtsbehörde festgestellt haben – sieht jedoch anders aus.  In mehreren bekannten Softwareprogrammen sind Manipulationsmöglichkeiten  zur Senkung  der Durchschnittswerte eingebaut. Sie können einzeln oder in Kombination benutzt werden.

Bei einzelnen Kontrollen sind schon Tagesdifferenzen von 40,00 € zu Ungunsten der Beschäftigten und SV-Träger festgestellt worden. Bei ca. 25 Tagen Urlaub und ca. 15 Kranktagen ist der Manipulationswert bei 1.600,00 € pro Jahr  und Person anzusetzen. Die Sozialversicherungsträger (inkl. VBG) sind mit ca. 44% = 700,00 € betroffen. Für den Prüfungszeitraum von 4 Jahren wird den SV-Trägern in diesem Fall bei einem Zeitarbeitsunternehmen mit 100 Beschäftigten  280.000,00 € vorenthalten. Hier dreht es sich nicht mehr um Bagatellfälle. Wird hier  mit krimineller Energie gearbeitet?

Softwarehersteller, die solche Programme allgemein dem Markt zur Verfügung stellen, schaffen den organisatorischen und programmtechnischen Rahmen, um den Betrug an den Sozialkassen und Beschäftigten zu ermöglichen.

In dem Zusammenhang stellen sich noch einige Fragen:

Handeln die Softwarehersteller aus eigenem Antrieb oder haben Sie auf Anweisung gearbeitet?
Wer hat ggf. Anweisungen zu dieser Art von Softwareerstellung gegeben?
Wenn einzelne Unternehmen Anweisung gegeben haben, warum wird dann generell die Software mit allen Manipulationsmöglichkeiten ausgeliefert?
Erfolgt die  Auslieferung generell in der gesetzeskonformen Version?
Wissen die Anwender wie die gesetzeskonforme Durchschnittsberechnung zu erfolgen hat?
Die Manipulationen sind vielen Marktteilnehmern schon lange bekannt. Haben die Verbände zum Schutz der korrekt arbeitenden Mitgliedsunternehmen schon etwas unternommen?

Die I.Q.Z hat seit 2 Jahren  Softwareersteller zur Beendigung der Manipulationsprogrammierung aufgefordert. Den Aufsichtsbehörden (BA) sind die Manipulationen bekannt. Es wurden schon eine Vielzahl von Verstößen bei der Durchschnittsberechnung festgestellt und Auflagen seitens der Kontrollbehörden erteilt. In einigen Fällen wurde eine unbefristete Erlaubnis verweigert. Auch die Prüfer der Rentenversicherungen prüfen inzwischen die Korrektheit der Durchschnittsberechnung.
http://www.mwz-compliance.de/2016/10/07/softwaremanipulationen-zu-lasten-der-sozialkassen-und-besch%C3%A4ftigten-in-der-zeitarbeit?platform=hootsuite

dagobert

Zitat von: Fritz Linow am 20:47:54 Di. 11.Oktober 2016Handeln die Softwarehersteller aus eigenem Antrieb oder haben Sie auf Anweisung gearbeitet?
Nebensächlich.
Die Softwarehersteller leisten damit Beihilfe zum Betrug und sollten auch dementsprechend behandelt werden.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Kuddel

Zitat
    Was zu erwarten war: "Neue Regelungen zu Werkverträgen und Leiharbeit beschlossen"
    Bundestags-Meldung vom 21.10.2016  mit allen behandelten Gesetzesentwürfen und Dokumenten.
http://www.labournet.de/politik/alltag/arbed/werkvertrag/gesetz-zur-regulierung-von-zeitarbeit-und-werkvertraegen-2016/

Siehe dazu:

        Zitat des Tages
        In der Plenarsitzung wurde mehrfach kritisiert, dass Verschlechtwerungen durch Tarifvertrag möglich sind – dies ist unser tägliches Reden, daher kommt unser Lieblingszitat von Tobias Zech (CDU/CSU): "wenn man den KollegInnen der Opposition zuhört, könnte man meinen, es handele sich um moderne Sklaverei" (ungefährer Wortlaut, waren durch Lachen abgelenkt) – spontane Reaktion unsererseits: JA! JA! JA!

        Was leider auch zu erwarten war: "IG Metall begrüßt Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen"
        "Die IG Metall hat die Verabschiedung des Gesetzes zu Leiharbeit und Werkverträgen durch den Deutschen Bundestag begrüßt. (...) Beim Einsatz von Leiharbeit enthalte das Gesetz einige konkrete Verbesserungen, vor allem werde der weit verbreiteten Praxis des beliebigen Statuswechsels zwischen (Schein-)Werkvertrag und Leiharbeit ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Dies sei ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Ordnung am Arbeitsmarkt. Gleichzeitig bleibe der Spielraum für tarifliche Lösungen erhalten. "Die IG Metall hat in diesem Bereich über 40.000 Mitglieder und ist für deren Interessenswahrung verantwortlich. Wir sehen in dem Gesetzentwurf eine gute Basis, diese Beschäftigten auch in Zukunft tarifpolitisch wirksam zu vertreten", sagte Hofmann. Die bisherigen Handlungsmöglichkeiten der Tarifvertragsparteien seien durch das Gesetz nun enger gefasst: Nach spätestens 15 Monaten müsse ein im Vergleich zu Stammbeschäftigten gleichwertiges Arbeitsentgelt gezahlt werden. Außerdem sei die Festlegung einer Höchstüberlassungsdauer zwingend. "Das Gesetz gibt den Tarifvertragsparteien dabei den Spielraum, branchenbezogene Lösungen zu finden. (...) Die IG Metall strebt nun nach Verabschiedung des Gesetzes an, auf Basis vorangegangener Sondierungen und Diskussionen in den Bezirken mit den Arbeitgeberverbänden der Entleihunternehmen und der Leiharbeitsbranche notwendige Anpassungen der Tarifverträge zu vereinbaren. "
Pressemitteilung vom 21.10.2016 https://www.igmetall.de/pressemitteilungen-2016-23952.htm

        Komentar des Tages
        "Mit der Leiharbeitspest wird's immer schlimmer. Erst kündigen die Gewerkschaften an, die  Leiharbeit fair zu gestalten, heute heißt die Parole: den Mißbrauch verhindern. Die vom DGB gerühmte Reform der Leiharbeit von Andrea Nahles besagt: Es darf ein Leiharbeiter maximal 18 Monate lang an den selben Betrieb ausgeliehen werden. Danach muss er entweder die Einsatzstelle wechseln oder von dem Unternehmen, bei dem er bisher tätig war, übernommen werden. In der  Praxis heißt es, bei Leiharbeitern wird nicht erst auf den Ablauf der 18 Monatsfrist gewartet, sie  werden meist bereits vor Ablauf von 9 Monaten woanders eingesetzt, bzw. gefeuert, um eine Lohnerhöhung  (gleicher Lohn) zu vermeiden. Für Leiharbeiter ist es Normalität, bei immer neuen Verleihern bei einem überschaubaren Kreis leihender Unternehmen arbeiten zu müssen. Je mehr der  DGB  die Leiharbeit "bekämpft", desto mehr breitet sich diese Form der Ausbeutung aus.  961.000  Leiharbeiter gab es im vergangenen Jahr – so viele wie nie zuvor." Kommentar von Karsten Weber (chefduzen.de) am 23.10.2016.

Siehe dazu: Leihkeule TV: Erfahrungen mit Sklavenhändlern

https://www.youtube.com/watch?v=lOD3equWhPs
http://www.labournet.de/politik/alltag/arbed/werkvertrag/gesetz-zur-regulierung-von-zeitarbeit-und-werkvertraegen-2016/

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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