[Nach Ausbildung nicht übernommen] Bitte um Hilfe

Begonnen von sterni, 00:21:28 Do. 08.Januar 2004

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sterni

Hallo Ihr,

ich werde leider von meinem Ausbildungsbetrieb nicht übernommen,
und werde ab Jan/Feb. Arbeitslos sein.
Für meinen Betrieb habe ich mir ganze 3 Jahre lang den Ar.... aufgerissen
*sorry* und habe vergangenen Montag den Brief der nicht Übernahme/ Kündigung erhalten. Und das obwohl die IHK Noto noch gar nicht einmal da ist.
Jetzt aber meine Frage an euch, ich war bis jetzt noch nie beim Arbeitsamt.
Ich denke ich werde im September wieder auf die Schule gehen, und noch 2 bis 3 Jahre lang lernen.

Ist es möglich, das ich von Feb. bis September Arbeitslosen Geld bekommen kann?
Oder was müsste ich machen, damit dass klappen könnte.
Denn ich muss ja meine kleines Zimmer irgendwie finanzieren. Und wieder zu meinen Eltern zurück will ich auch nicht
Eine Andere Arbeit (wieder  42,5 Stunden die Woche ) in der Zwischenzeit will ich nicht annhemen.

Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Könnt mir auch gerne an
200TimberChron@gmx.net schreiben.

Gruß
Timber

Regulator

HI!

Da gibt es nur eines... ab zum AA und Arbeitslos melden. Wohnungsgeld beantragen nicht vergessen, Antrag auf Vorschusszahlung beim AA ...  und dazu den Lehrsatz "alles schriftlich" berücksichtigen!

Gruß

Regulator
Gruß

Regulator

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Datenschutz ist Täterschutz!

Gradi

ich wurde gekündigt. jetz würd ich zu ner freundin ziehn nach östereich. selbst wohn ich in deutschland. kan ich auch wohnungsgeld beantragen wenn ich wo einziehe?

milo

ZitatOriginal von Gradi

ich wurde gekündigt. jetz würd ich zu ner freundin ziehn nach östereich. selbst wohn ich in deutschland. kan ich auch wohnungsgeld beantragen wenn ich wo einziehe?

Hi !

ziehst du nun nach Österreich oder bleibst du hier ? ;) geht nicht so genau aus deinem Beitrag hervor ...

Zwecks Arbeitsaufnahme im Ausland würde die AA das Umzugsgeld übernehmen. Ohne Arbeitsnachweis dort, erhältst du dafür kein Geld.

Ziehst du "nur so" (ohne einen neuen Job zu haben) zu deiner Freundin nach Österreich, gelten ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland. Du musst auch dort "Bedürftigkeit" nachweisen, um bestimmte Leistungen zu erhalten.

Wenn du einen Anspruch auf ALG oder ALHi hast, kannst du den innerhalb der EU überall hin mitnehmen. Du musst dich nur umgehend beim dortigen Arbeitsamt melden, um deinen Anspruch geltend zu machen. Hier in D gibt es ein Extra-Formular für so etwas, musst du dir bei deinem zuständigen Sachbearbeiter holen.

Hoffe, dies hilft erst mal weiter ?! :roll:

Milo

Gradi

hehe danke tut es. dann noch ne frage

ich wurde jetz gekündigt. und müsste in august etwa bundeswehr machen. wenn ich nach österreich gehen kan nich dann dort auch den werdienst leisten?

milo

ZitatOriginal von Gradi

hehe danke tut es. dann noch ne frage

ich wurde jetz gekündigt. und müsste in august etwa bundeswehr machen. wenn ich nach österreich gehen kan nich dann dort auch den werdienst leisten?

bitte, bitte :)

Bin zwar kein Mann, aber die Frage kann ich - denke ich - trotzdem beantworten:

Da du Bürger der Bundesrepublik Deutschland bist, wirst du wohl deinen Wehrdienst hier durchziehen müssen. Du sollst ja im Ernstfall (was immer das ist ...) Deutschland, dein "Vaterland" verteidigen und nicht die Bundesrepublik Österreich. ;)

Ok ?

Milo

ne frage:

ichw urde ja vom chef gekündigt. kom ich jetz in ne sperrzeit mit dem arbeitslosten geld? wenn ja wiel ange dauert die?

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