jubliliäumsgelder wie angerechnet

Begonnen von EberswalderWurst, 16:05:40 Di. 29.Mai 2012

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

EberswalderWurst

moin,

meine frau arbeitet und bekommt 900€ gehalt netto und ich ca.550€ alg2 geld.
In April hatte meine Frau Jubiläum und bekam dadurch in diesen Monat April 3000 Netto. Was kann ich jetzt für eine Rückforderung erwarten? Max. 550 also das gesamte ALG2 Geld für April oder mehr  kotz

hanni reloaded

Zitat(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.


http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html

EberswalderWurst

und jetzt auf deutsch, wieviel €

antonov

über 6 monate ?

das is ja geil, also versaufts nicht alles im ersten monat

EberswalderWurst

Geld ist zu 90% ausgegeben, wir nun wohl noch soweit kommen das meine Frau ihr Geld zum 40 Jährigen Jubiläum zurückgeben muss, sie war in ihren ganzen leben nie einen Tag ohne Arbeit gewesen.

bodenlos

Zitat von: EberswalderWurst am 19:55:17 Di. 29.Mai 2012
Geld ist zu 90% ausgegeben, wir nun wohl noch soweit kommen das meine Frau ihr Geld zum 40 Jährigen Jubiläum zurückgeben muss, sie war in ihren ganzen leben nie einen Tag ohne Arbeit gewesen.

Wenn man den Text von Hanni zugrundelegt, würde dies bedeuten, das du nur noch 50 Euro ALG II  in den
6 Folgemonaten bekommen würdest.

hanni reloaded

Zitat von: bodenlos am 20:11:38 Di. 29.Mai 2012

Wenn man den Text von Hanni zugrundelegt, würde dies bedeuten, das du nur noch 50 Euro ALG II  in den
6 Folgemonaten bekommen würdest.

die Freibeträge nicht vergessen.

bodenlos

Zitat von: hanni reloaded am 20:17:42 Di. 29.Mai 2012
Zitat von: bodenlos am 20:11:38 Di. 29.Mai 2012

Wenn man den Text von Hanni zugrundelegt, würde dies bedeuten, das du nur noch 50 Euro ALG II  in den
6 Folgemonaten bekommen würdest.

die Freibeträge nicht vergessen.


Ja die wären ggf. noch zu berücksichtigen, wenn nicht schon geschehen.

EberswalderWurst

gibt es irgendetwas was ich dagegen tun könnte oder heraus zögern. Ich soll die April ab Rechnung diesen Monat vorlegen. Noch wissen sie von nicht, ich habe richtig angst jetzt

bodenlos

Zitat von: EberswalderWurst am 20:44:11 Di. 29.Mai 2012
gibt es irgendetwas was ich dagegen tun könnte oder heraus zögern. Ich soll die April ab Rechnung diesen Monat vorlegen. Noch wissen sie von nicht, ich habe richtig angst jetzt


Ich weiß zwar nicht wie das gehen soll, must du auch wissen ob du das machst und das Risiko trägst.

Wüde vorher klären, ob Jubiläumsgeld des Partnerss ggf nicht anrechnungsfähig sind, es gibt ja ein paar Ausnahmen
und ggf Durchführungshinweise die wir nicht kennen.

EberswalderWurst

was passiert wenn man eine Abgabefrist verstreichen lässt, gleich Sanktion oder kommt erst eine Erinnerung. Könnte ich auch schreiben ich habe die Abrechnung verbummelt und es dauert bis der AG ne neue schickt.

BGS

Weil du Angst hast, hast Du (leider) komplett verloren.

mfG

bgs
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Tante Maria

Zitat von: BGS am 23:55:45 Di. 29.Mai 2012
Weil du Angst hast, hast Du (leider) komplett verloren.

mfG

bgs
Da bin ich der selben Meinung . ;)

hanni reloaded

Blödsinn. ::)

Tatsache: er muß es melden und zwar unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) nach Geldeingang.

Und da braucht man dieses Abrechnungsspielchen nicht, da langt der Kontoauszug.

Dieses Rauszögern führt bloß zu einer kompletten Leistungseinstellung bis Klärung und danach zu
einer 30% Aufrechnung.


Eivisskat

Viele Firmen zahlen diese Art von "Jubiläumsgeldern" o.ä. ja auch sehr gern IN BAR aus oder überweisen auf ein Zweitkonto...

bodenlos

Zitat von: Eivisskat am 08:38:31 Mi. 30.Mai 2012...
...ein Zweitkonto...

Das weder dem Threadersteller noch seinerr Frau, besser auch nicht anderen Angehörigen gehört.

Eivisskat



  • Chefduzen Spendenbutton