Bundeszuschuss für Rentenversicherung wird um eine Milliarde gekürzt

Begonnen von Eivisskat, 18:56:39 Fr. 16.März 2012

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Eivisskat

Zitat
Berlin (dapd). Die Rentenversicherung muss im kommenden Jahr mit einer Milliarde Euro weniger an Bundesmitteln auskommen. Wie Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Freitag in Berlin mitteilte, soll der Bundeszuschuss bis 2016 sogar um 4,75 Milliarden Euro sinken.

Auf die geplante Rentenerhöhung in diesem Jahr habe dies ebenso wenig Auswirkungen wie auf weitere Beitragssenkungen, fügte die Ministerin hinzu. Nach Angaben von der Leyens soll der Beitragssatz im kommenden Jahr noch einmal von derzeit 19,6 Prozent auf 19,2 Prozent sinken. Bis 2016 solle er auf diesem Niveau stabil bleiben.


dapd http://de.nachrichten.yahoo.com/bundeszuschuss-für-rentenversicherung-wird-um-eine-milliarde-gekürzt-143441005.html

Sonst reichts eben nicht für die Banken...


Zitat
Die Ausgaben sollen nach den Eckwerten im kommenden Jahr auf 300,7 Milliarden Euro sinken.

Dazu tragen allein die Sozialversicherungen mit fünf Milliarden Euro bei: Die Zuschüsse für die Arbeitslosenversicherung und den für Gesundheitsfonds der Krankenkassen werden um je zwei Milliarden gekappt, der Zuschuss zur Rentenversicherung sinkt um eine Milliarde.

Regierungskreise versicherten allerdings, dass damit die Beiträge zu allen drei Versicherungen stabil blieben könnten.


http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article2218963/Euro-Rettung-kostet-8-7-Milliarden-zusaetzlich.html

Nick N.

Okay. Also:
1.) Die Lebenserwartung steigt, die trentner werden immer mehr.
2.) Frührente wird von der BA als "arbeitsmarktpolitisches Instrument" gesehen und entsprechender Druck ausgeübt. Und der wirkt, das heisst, es gehen viele in Frührente.
3.) Der Billiglohnsektor wuchert ungebremst, das geht an den Sozialkassen ja nicht spurlos vorbei.
4.) Schon heute reicht die Rente bei vielen nichtmal zum Überleben, geschweige denn für einen angenehmen Ruhestand.
5.) Die Renten werden erhöht (vermutlich ist der normale Inflationsausgleich gemeint?)
6.) Die Beiträge werden gesenkt.

-> Ja nee iss klar, dass das genau der richtige Zeitpunkt ist, um Steuermittel für die Rentner zu kürzen!
Satyagraha

Dearhunter

Zumal der Bundeszuschus kein "Gnadenzuschuss" für die Rentner ist, sondern der Ausgleich für Lasten, die eigentlich nicht in die Rentenversicherung gehören, gesetzlich aber dieser aufgebürdet wurden.

Das sind (zum Beispiel) Renten und Anrechnungszeiten für Personen, die nie in die deutsche Rentenkasse eingezahlt hatten, aber Rente bekommen, weil bestimmte Dinge aus dem Ausland auch ohne Einzahlungen anerkannt werden.

Da dies nicht zum Kernbereich der Rentenversicherung gehört, müsste das aus Steuermitteln gezahlt werden, es wurde aber "zur Vereinfachung" an die Rentenversicherung weitergereicht, und genau dafür ist der Zuschiss gedacht.

Von Pensionen aus Steuermittel, die sich am letzten Einkommen orientieren (70 bis 100 Prozent des letzten Einkommens) im Gegensaatz zum "Eckrentner"  (war mal über 60 Prozent, ist jetzt knapp über 5o Prozent und geht demnächst auf unter 50 Prozent) will ich jetzt garnicht anfangen ...

DH

jacha

@Dearhunter:

Versicherungsfremd ist grob gesagt alles, was nicht durch Beitraege erworben wurde, zB auch inlaendische Witwen- und Waisenrenten. Oder Ansprueche aufgrund von inlaendischen Anrechnungszeiten (Kindererziehung, Ausbildung) bzw. Anwartschaften.

Hierfuer haette der Staat in voller Hoehe einzustehen.Tut er aber nicht. Die Zuschuesse sind somit nicht einmal das, sondern nur die teilweise Wiedergutmachung fuer die den Kassen vorenthaltene Entschaedigung wegen der ihnen aufgezwungenen ungedeckten Ausgaben. Dieser Betrug funktioniert aus zwei Gruenden:

1. Es existiert bis zum heutigen Tag keine Buchfuehrung der Rentenkassen, aus denen die Schadenshoehe ermittelt werden kann. Der Gesetzgeber hat schlauerweise dazu keine Vorschriften erlassen und die Rentenversicherungen selber wollen das auch gar nicht, da sie ja an das Gesetz gebunden seien. Es gibt zwar kein Gesetz, das ihnen verbietet, den Schaden auszurechnen, aber es gibt auch kein Gesetz, das jemanden berechtigen wuerde, sie dazu zu zwingen.

2. Die Rentenkassen selber sind eine Organschaft oeffentlichen Rechts. Damit ist ihnen die Klagemoeglichkeit verbaut. Das muß dann schon ein Rentner selber machen. Beispielsweise laeuft noch die Verfassungsbeschwerde Az 2 BvR 844/10 wegen der vom BFH mit XR 15/07 abgewiesenen Klage gegen die Besteuerung der Renten als Allterseinkuenfte, die den Rentnern eben wegen einer Verfassungsklage eines Beamten eingebrockt worden war, der nie auch nur einen Sous fuer seine Alterseinkuenfte abdruecken mußte.
cetervm censeo h.IV esse delendam

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