Eingliederungsvereinbarung unterschreiben "Ja oder Nein?"

Begonnen von thobiragaka, 18:28:28 Do. 29.März 2012

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thobiragaka

Hallo alle Zusammen,

ich bin wieder einmal hier und bräuchte euren Rat, wie auch damals geht es heute um eine EGV, jedoch hab ich diesesmal eine Woche Zeit um mir zu überlegen sie zu unterschreiben oder nicht. Hab aber jetzt schon erfahren, das wohl auch diese wieder nicht so ganz rechtens ist. Würde mir dennoch wünschen, wenn ihr euch diese mal bitte anschaut und überprüfen könntet?









Tiefrot

VORSICHT !!! Die wollen dir eine Sinnlos-Maßnahme unterjubeln ! (Seite 2)
Ewigkeitsklausel ist rechtswidrig (Seite 3)

Finger weg, dieses Pamphlet ist ein Sanktionsfreibrief.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Rudolf Rocker

Vorrangig scheint es tatsächlich darum zu gehen, Dir eine Maßnahme aufs Auge zu drücken!
Interessant ist auch, das die Maßnahme einen psychologischen Persönlichkeitstest enthält (Stärken- und Schwächenanalyse)
Erhebung der persönlichen und berufrelevanten Daten! Da schrillen bei mir schon alle Alarmglocken!

Bei unserem JC macht das immerhin noch der PD, was schon zweifelhaft genug ist!
Das damit aber auch externe Maßnahmeträger betreut werden, halte ich für äußerst fragwürdig!


Ich kann Dir eigentlich nur die Empfehlung geben, das Ding nicht zu unterschreiben!


thobiragaka

Danke euch beiden erstmal für die Antworten.

Aber was könntet ihr mir denn raten, was ich nun machen soll? Da ich ja ne Frist habe mich bei ihm zu melden. Oder soll ich abwarten was passiert wenn die Frist abgelaufen ist oder ihm sagen, das ich es nicht unterschreibe, weil ich die EGV hab prüfen lassen und da paar Punkte gar nicht so stimmen wie sie darin aufgeführt sind.?
Oder vielleicht doch wieder zum Anwalt gehen? Ich stehe halt vor der gleichen Frage, wie damals nur mit dem Unterschied das ich jetzt halt noch die Möglichkeit habe, das Teil nicht zu unterschreiben, was ich eh nicht machen würde. Aber denoch muss ich mir ja jetzt überlegen, wie ich jetzt am besten vorgehe.  ::)

Tiefrot

Hebe diese EGV gut auf, lehn dich zurück und warte den VA ab.
Unterscheiden sich diese inhaltlich, Widerpruch.
Bei Ablehnung ab zum Anwalt.  8)
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

karpfen

ich bin, wie ich bin und keiner kann mich ändern oder etwas dagegen tun. denn ändern kann ich mich nur selber.

"generalstreik, ein leben lang!" gregor gog

antonov

meiner meinung nach, auf keinen fall gegenvorschläge !!!

Rudolf Rocker

Ich würde eine solche Frist grundsätzlich ignorieren und habe es selbst schon so gemacht!
Die haben Dir für sowas keine Fristen zu setzen. Da gibt es keine rechtliche Grundlage für!

Dann können zweierlei Dinge passieren:

Hartnäckige SBs werden Dich erneut zu einem Termin einladen und Dir ´ne Stunde lang erzählen, wie toll so eine EGV ist. Dann werden sie die Gründe wissen wollen warum Du nicht unterschreiben willst! (So war es bei mir)

Verlange in diesem Fall, das sie Dir alles schriftlich geben und erkläre ihnen zu Deinen Beweggründen das Du diese zu gegebener Zeit schriftlich einreichen wirst!

Die zweite Variante ist die von Tiefrot angesprochene: Es kommt gleich ein Verwaltungsakt! Dieser VA hat den riesigen Vorteil das Du dagegen Wiederspruch einlegen kannst! (Das geht bei der EGV nicht)
Leider hat dieser Wiederspruch keine aufschiebende Wirkung.

Ich würde mit dem Anwalt warten, bis der VA da ist, weil vorher noch nicht viel machbar ist!
Melde Dich aber auch hier noch mal!

Viele Anwälte haben mit EGVs so ihre Schwierigkeiten und ich musste meinem Anwalt erklären was an dem Teil jetzt rechtswiedrig ist!

antonov

ZitatViele Anwälte haben mit EGVs so ihre Schwierigkeiten und ich musste meinem Anwalt erklären was an dem Teil jetzt rechtswiedrig ist!
ist das dein ernst ?

der fehler ist ja schon die EGV an sich, und der umstand das man eine unterschrift leisten muss

meine pflichten sind gesetzlich geregelt, da muss ich mich nicht freiwillig noch weiter einschränken, um leistungen zu erhalten

falls die der auffassung sind das die gesetzlischen pflichen nicht ausreichend sind dann sollten sie halt die gesetze verschärfen falls es mit den grundgesetz irgendwie vereinbar ist, alle gesetze sollten jedenfalls im einklang mit dem grundgesetz stehen oder so

der gemeine bürger brauch eigentlich nur die grundgesetze kennen

Rudolf Rocker

Leider Nein! (DGB Rechtsschutz halt!)

Ich hab ihm erklären müssen, das es z.B. rechtswidrig ist, das ich alle zwei Monate beim JC einen Termin machen muss und nicht die MICH einladen! Alleine schon wegen der Erstattung der Fahrtkosten!

Das hat er erst gar nicht kapiert! Aber irgendwann hat es dann Klick gemacht bei ihm!
Vorher war ich bei einer Anwältin, die hatte da mehr Ahnung von. Musste das aber an den Kollegen abgeben!

Da kann mensch echt mal verzweifeln!!

bodenlos

Zitat von: antonov am 14:19:57 Fr. 30.März 2012
meiner meinung nach, auf keinen fall gegenvorschläge !!!

Grundsätzlich nicht? warum?

Nick N.

Würde mich auch mal interessieren.

@thobiragaka
Eine weitere hier schon öfter vorgeschlagene, aber von mir noch nicht ausprobierte Strategie ist folgendes:
Einfach alles aus der EGV streichen, was Dir nicht passt (dürfte das meiste sein), und die gekürzte Version unterschrieben einreichen (aber nur abgeben und ganz wichtig den Eingang mit Stempel auf der Kopie bestätigen lassen). Aber nicht bei einem Termin abgeben, wo sie Dich vollabern und Dir dann am Ende irgendwie doch keinen Eingangsstempel gegeben haben.

Kennst Du die EGV-Strategie von Ralph Boes?
Ich finde sein Beispiel sehr inspirierend. Genauso nachmachen würde ich sie nicht, aber sie bringt einen auf Ideen! Letzter Stand in Bezug auf die EGV ist, er hat sie eingeschickt und geschrieben, dass sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt unterschreiben sollen, anderenfalls geht er davon aus, dass sie gültig ist.

Links:
http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/BUKA-berichte.htm
C:\Ablage\EGV2-Ablehnung des Bestechungsversuches.htm

Nochmal zu Deiner EGV:

Bei "Eigenbemühungen", das ist ja abgefahren:
In der EGV steht, dass Du die EGV unterschreiben oder schriftliche Änderungsvorschläge abgeben sollst: In dem Moment wo Du das tust, ist diese Klausel ja aber schon gegenstandslos: Da hat ja wieder mal jemand einen Knoten im Hirn gehabt!!!
Satyagraha

thobiragaka

Vielen Dank, an euch alle für eure Tipps  :)

@ Nick N.
lol... jo wenn ich alles rausnehme, steht wohl echt gar nix mehr drinne  ;D Nein die Strategie kenne ich leider nicht.

Aber ihr meint ich sollte es dann ohne ihm vorher mitzuteilen persönlich da abgeben? Oder soll ich meinem AV erstmal darüber in Kenntnis setzen das ich da jede Menge Punkte rausgenommen habe?

Wie soll ich es denn dann anstellen, eine ganz neue EGV sozusagen aufzustellen oder ein Formloses Schreiben fertigen, in dem ich dann die einzelenen Punkte reinschreibe, die ich raushaben möchte?


antonov

@ nick

da meistens die EGV schon vom sachbearbeiter oder arbeitsvermittler oder wie auch immer unterschrieben wurde fällt ein nachträgliches streichen einzelner punkte flach, da bleibt einem nur noch übrig selbiges ebend nicht zu unterschreiben

@ bodenlos

meiner meinung nach würde man mit einem gegenvorschlag die notwendigkeit einer EGV anerkennen

es gibt aber genügend andere möglichkeiten die man auch so beantragen kann wo einem das "jobcenter" bei der arbeitsuche unterstützen kann

also anstatt irgendwelche blödsinnigen gegenvorschäge zu machen lieber fahrtkostenerstattung, bewerbungskostenerstattung und für sich nützliche weiterbildungsmöglichkeiten suchen und kostenübernahme beantragen

zak

Du fragst, ob du die EGV unterschreiben sollst?
Meine Meinung ist: Wenn du einen Arsch in der Hose hast, unterschreibe nicht. Mit deiner Unterschrift legitimierst du Gesetze, die von Verbrechern, auch von rechtmäßig verurteilten, verfasst wurden. Du würdest dir auch nur eine scheinbar kurzfristige Ruhe verschaffen. Hier geht es doch um grundsätzliche Dinge: Wollen wir weitermachen wie bisher, oder die ersten sein, die sich nicht mehr das Letze gefallen lassen? Wollen wir aufrecht in den Spiegel schauen oder gebückt? Wollen wir mal vor unseren Kindern als Feiglinge nach Ausreden stammeln oder zu denjenigen Menschen gehören, die trotz Sanktionsgefahr dafür gekämpft haben, daß es diesen Kindern nicht mehr angetan wird?   

bodenlos

Zitat von: antonov am 16:10:16 Mo. 02.April 2012
...
@ bodenlos

meiner meinung nach würde man mit einem gegenvorschlag die notwendigkeit einer EGV anerkennen

Das ist wohl zutreffend. Sofern die Inhalte der EGV akzeptabel sind/wären, finde ich das in Ordnung. Das aber ist die
Voraussetzung und daran scheitert es oft.


Zitates gibt aber genügend andere möglichkeiten die man auch so beantragen kann wo einem das "jobcenter" bei der arbeitsuche unterstützen kann

Ist für die Behördenseite dann auch leichter abzulehnen. Wenn ich eine Weiterbildung, qualifizierte Schulung, Umschulung in der EGV
unterbringe wäre das ein Vorteill für mich. Wenn natürlich nur Nachteile und zu erfüllende  Leistungen "meinerseits" drinnen stehen...

Dein o.a Vorschlag , Konkretisierungen ins Gesetz aufzunehmen finde ich eher nicht so gut.... .

Nachtrag: die o. a. EGV in der Form würde ich z.B. nicht unterschreiben.

thobiragaka

Zitat von: zak am 18:00:32 Mo. 02.April 2012
Du fragst, ob du die EGV unterschreiben sollst?
Meine Meinung ist: Wenn du einen Arsch in der Hose hast, unterschreibe nicht. Mit deiner Unterschrift legitimierst du Gesetze, die von Verbrechern, auch von rechtmäßig verurteilten, verfasst wurden. Du würdest dir auch nur eine scheinbar kurzfristige Ruhe verschaffen. Hier geht es doch um grundsätzliche Dinge: Wollen wir weitermachen wie bisher, oder die ersten sein, die sich nicht mehr das Letze gefallen lassen? Wollen wir aufrecht in den Spiegel schauen oder gebückt? Wollen wir mal vor unseren Kindern als Feiglinge nach Ausreden stammeln oder zu denjenigen Menschen gehören, die trotz Sanktionsgefahr dafür gekämpft haben, daß es diesen Kindern nicht mehr angetan wird?   

Natürlich werde ich die EGV nicht so einfach unterschreiben. Deshalb such ich mir ja auch Rat hier, sonst hätte ich sie ja längst unterschrieben und könnte mir den ganzen Aufwand hier sparen   :P

Hmmm, also doch lieber kein Gegenvorschlag, könnte ihm ja sagen, das ich jetzt eine Weiterbildung als Anwalt anstrebe, da es ja in der heutigen Welt ohne gar nicht mehr geht und um all die Kosten zu sparen, kann ich mich dazu umschulen lassen und brauch mir dann keinen mehr zu suchen  ;D

schwarzrot

Zitat von: bodenlos am 19:22:27 Mo. 02.April 2012
Zitat von: antonov am 16:10:16 Mo. 02.April 2012
...
@ bodenlos

meiner meinung nach würde man mit einem gegenvorschlag die notwendigkeit einer EGV anerkennen

Das ist wohl zutreffend.
Nee, dass ist blödsinn:
Nur weil mensch einem anderen ein vertrag vorschlägt, ist noch keiner verpflichtet, diesen auch zu unterschreiben.
Und solange beide nicht 'handelseinig' werden, kann 'verhandelt' werden, was das zeug hält.

Ich bin im übrigen immer der meinung, ein eigener EGV-gegenvorschlag macht sinn, solange mensch sich sowas zutraut und ein ziel hat, welches das 'JC' nicht ohne EGV finanzieren würde (z.b. eine von dir richtig angesprochene, selbstgesuchte weiterbildung), oder freiheiten, die sonst so nicht im gesetz stehen  ;) .

Schlimmstenfalls verliert das 'JC' bei so einer verhandlung zeit, kann diese nicht dazu verwenden dich, oder andere zu sanktionieren, oder massnahmeschwachsinn auszudenken.
Und dass wäre für alle eine wohltat.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

antonov

ich meinte eine EGV als solche halt ich für überflüssig

alles was ich bisher an EGV gesehen habe läst mich zu diesem schluss kommen

sie wird doch einzigst und allein dazu benutzt um menschen unter druck zu setzen und einzuschränken oder zu irgendwelchen blödsinn zu nötigen

aktuelles beispiel coffeeka

nur weil es einige gibt die diesen blödsinn unterschreiben wird es auch nicht besser, oder anders, gerade weil es einige(wahrscheinlich sogar viele) unterschreiben gehört es verboten

das man sich damit spielen kann wenn man es kann und zeit raus schinden kann ist mir vollkommen klar aber deswegen darf man andere nicht ins verderben rennen lassen

die möglichkeiten einem bei der arbeitsuche zu unterstützen gibt es auch ohne eine EGV, da brauch ich nicht mit denen irgendwas aushandeln, sondern einfach nur beantragen

zak

Zitat von: schwarzrot am 16:25:34 Di. 03.April 2012
Nee, dass ist blödsinn:
Nur weil mensch einem anderen ein vertrag vorschlägt, ist noch keiner verpflichtet, diesen auch zu unterschreiben.
Und solange beide nicht 'handelseinig' werden, kann 'verhandelt' werden, was das zeug hält.
....
Schlimmstenfalls verliert das 'JC' bei so einer verhandlung zeit, kann diese nicht dazu verwenden dich, oder andere zu sanktionieren, oder massnahmeschwachsinn auszudenken.
Und dass wäre für alle eine wohltat.  ;)


Das wäre die Normalität, richtig. Hier gibt es jedoch ein Ungleichgewicht in der Auswahl der Waffen. Wenn der/die JC-Scherge/in keinen Bock mehr auf ,,verhandeln" hat, kommt der VA und die Zuchtpeitsche wird herausgeholt. Das JC braucht doch nicht handelseinig zu werden. Ein reeller Handel muß immer auf Augenhöhe stattfinden, sonst ist es Betrug. Spielst du hier jedoch nicht mit, setzt die Sanktion ein. Sicher gibt es gewitzte Möglichkeiten, auch das abzuwehren, aber keine Sicherheiten. Dieser Weg ist meist steinig und die Gefahr zu stolpern, ist hoch.

Schlimmstenfalls, wie du schreibst, verliert daher das JC keine Zeit, sondern setzt das ein, wofür es immer Zeit und Macht hat, nämlich  die Sanktion.  

Aber vielleicht habe ich dich ja nur nicht richtig verstanden.

schwarzrot

Zitat von: antonov am 17:58:56 Di. 03.April 2012die möglichkeiten einem bei der arbeitsuche zu unterstützen gibt es auch ohne eine EGV, da brauch ich nicht mit denen irgendwas aushandeln, sondern einfach nur beantragen
Da sind wir einer meinung.
Allerdings gibt es eine (wenn auch kleine) möglichkeit, den druck den der SB hat, in jedem fall eine EGV abschliessen zu sollen, in einen hebel für eine (wirkliche) weiterbildung zu verwandeln.
Das habe ich schon erfolgreich hinbekommen und andere leute auch.
Klar, ist nicht leicht, aber warum nicht versuchen, falls mensch das möchte.
Zitat von: zak am 18:25:49 Di. 03.April 2012
Zitat von: schwarzrot am 16:25:34 Di. 03.April 2012
Nee, dass ist blödsinn:
Nur weil mensch einem anderen ein vertrag vorschlägt, ist noch keiner verpflichtet, diesen auch zu unterschreiben.
Und solange beide nicht 'handelseinig' werden, kann 'verhandelt' werden, was das zeug hält.
....
Schlimmstenfalls verliert das 'JC' bei so einer verhandlung zeit, kann diese nicht dazu verwenden dich, oder andere zu sanktionieren, oder massnahmeschwachsinn auszudenken.
Und dass wäre für alle eine wohltat.  ;)
Das wäre die Normalität, richtig. Hier gibt es jedoch ein Ungleichgewicht in der Auswahl der Waffen. Wenn der/die JC-Scherge/in keinen Bock mehr auf ,,verhandeln" hat, kommt der VA und die Zuchtpeitsche wird herausgeholt. Was nun? Spielst du nicht mit, setzt die Sanktion ein. Sicher gibt es gewitzte Möglichkeiten, auch das abzuwehren, aber keine Sicherheiten. Dieser Weg ist meist steinig und die Gefahr zu stolpern, ist hoch.
Schlimmstenfalls, wie du schreibst, verliert daher das JC keine Zeit, sondern setzt das ein, wofür es immer Zeit und Macht hat, nämlich  die Sanktion.  
Aber vielleicht habe ich dich ja nur nicht richtig verstanden.
Vermutlich.  ;)
Sicherheit gibts in HartzIV+ ja eh bekanntlich nicht, auch, oder gerade nicht, mit dem ebenfalls inzwischen sanktionsfähigen VA.
Also warum nicht erst mal versuchen was positives für einen rauszuverhandeln (z.b. 4 statt 20 bewerbungen, pauschale bewerbungskostenerstattung, statt unsinn nach rechnung, oder gar eine selbstgesuchte weiterbildung, statt 'massnahme'schwachsinn und X-stes 'bewerbungstraining').
Die gefahr dabei ist nicht grösser, als gleich einen VA zu bekommen und dann nur noch den klageweg offen zu haben.
Meisst ist es ja so, dass sie versuchen ihren schmus, den sie in ihrem EGV-'vorschlag' abgelassen hatten, 1:1 in einem VA durchzubekommen.

Es ist m.m.n. einfach wichtig, dass wir möglichst versuchen unseren eigenen verarbeitungsprozess in diesem unrechtssystem, so umständlich und arbeitsaufwendig zu machen, wie nur möglich.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

zak

Zitat von: schwarzrot am 19:33:28 Di. 03.April 2012
Es ist m.m.n. einfach wichtig, dass wir möglichst versuchen unseren eigenen verarbeitungsprozess in diesem unrechtssystem, so umständlich und arbeitsaufwendig zu machen, wie nur möglich.

Genau. Dabei ist m.m.n. die Totalverweigerung die umständlichste und arbeitsaufwändigste für das JC (Natürlich auch für einen selbst).

Etwas mit dem JC auszuhandeln, ist doch leicht und mit wenig Aufwand zu realisieren. vorausgesetzt, es macht mit. Entweder es wird anerkannt, was im Idealfall den eigenen Wünschen entspricht, oder eben, und das ist wohl der Normalfall, abgelehnt. Ich z.B. bekomme gar keine EGV mehr, sondern gleich einen VA.

Bei einer Verweigerung werden weitaus mehr Prozesse in Gang gesetzt. Mit der EGV nicht einverstanden? Ok, bei einem verständnisvollen Sachbearbeiter (allein das Attribut ist ein Widerspruch) darfst du einen Gegenvorschlag machen, aber der darf seine Autorität und sein Rechtsbewusstsein nicht beleidigen, denn sonst ist gleich Ende Banane. Wenn also der marginal veränderte Gegenvorschlag anerkannt wird, und er kann nur marginal verändert sein, denn sonst würde er abgelehnt werden, kannst du deiner Wege gehen, dich über den Pyrrhussieg freuen und das JC hat seine Ruhe, alles läuft harmonisch weiter.

Mit der Ruhe ist es allerdings vorbei, wenn du auf stur machst. Jetzt wird eine Maschinerie in Gang gesetzt, die alle daran Beteiligten ins Rotieren bringen. Nicht nur das, auf einmal müssen sich noch ganz andere Menschen damit beschäftigen, wie Rechtsanwälte, JC-Anwälte, die Leistungsabteilung, Vorgesetzte, Richter, Justizangestellte, Chefduzenleser und was weiß ich noch wer sonst. Jetzt hast du ausserdem noch die Möglichkeit, dich selbst kennenzulernen, die eigenen Grenzen auszuloten und zu erfahren, ob dich die Götter wirklich lieben.

Natürlich ist das ein Sprung ins Ungewisse, ein Schritt über eine Grenze, von der wir nicht wissen, was hinter ihr liegt. Vor dieser Grenze kennen wir uns scheinbar aus, aber dahinter? Dann wohl doch lieber die EGV abschließen,  die paar Auflagen, Bewerbungen oder Sinnlosmaßnahmen sitzen wir auf einer Arschbacke ab. Die Würde, die uns bei dieser Art des Zwangs verloren geht, ist unwichtiger, als die Ruhe, die wir haben, wenn wir kuschen.

Wer jedoch den Schritt über die Grenze wagt, kann nicht verlieren. Niemand kann ihm seine Würde nehmen, er scheißt auf die paar Kröten und auf das Ungewisse, denn er weiß, dass ihn das nicht umbringt, sondern stärker macht. Er weiß, dass Gerechtigkeit nicht dadurch entsteht, indem der Weg des bekannten Widerstandes gegangen wird, sondern des unbekannten. Er weiß, dass die Willkür, die Vorschriften und die Ignoranz nicht zu ihm gehören und geht lieber über eine Grenze, von der er nicht weiß, was ihn dahinter erwartet, als weiter wie bisher in seiner Zwangsjacke herumzulaufen. Er steht zu seinen Worten und zu seinen Handlungen und wird nicht feige gegen sie sein, sondern sie aufrecht vertreten. Er erkennt den Betrug, mit dem pflichtbewußt die Freiheit, die Würde, die Menschlichkeit und die Gerechtigkeit verraten werden und kehrt den Menschen den Rücken, die diese Mißstände durch ihre duckende Teilnahme ermöglichen und absichtlich Übersehen.

Cronos

Sehr gut beschrieben zak, bin da voll auf deiner Linie!
Bin auch schon seit ca. einem Jahr Totalverweigerer was EGV´s angeht...ist zwar etwas mehr Arbeit, aber ich habe meine Würde erhalten und kann mich morgens im Spiegel anschauen.
Für mich ist die Totalverweigerung der einzige Weg den ich noch gehe, denn ich sehe es als meine bürgeliche Pflicht gegen eine Unrechtssystem Zivilen Ungehorsam zu leisten!!!

schwarzrot

@zak, solange man den VA bis zum ende durchzieht, hast du sicher recht (also mit widerspruch und klage vor gericht).
Allerdings kann mensch dazu noch zusätzlich spassverhandlungen für eine EGV führen, das wäre für die ein zusätzlicher arbeitsschritt der verwaltungshandeln auslösst und arbeitsstunden frisst.
Das eine schliesst ja das andere (VA) nicht aus, verhandlungen kann mensch ja immer noch platzen lassen.  ;)

Notfalls mal eine selbstgebaute EGV a-la Ralph Boes versuchen, falls man fürchtet, die gegenvorschläge zur EGV gingen nicht weit genug.  ;D
-> Die Würde des Menschen ist unantastbar !
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

bodenlos

Zitat von: zak am 22:21:48 Di. 03.April 2012
Zitat von: schwarzrot am 19:33:28 Di. 03.April 2012
Es ist m.m.n. einfach wichtig, dass wir möglichst versuchen unseren eigenen verarbeitungsprozess in diesem unrechtssystem, so umständlich und arbeitsaufwendig zu machen, wie nur möglich.

Genau. Dabei ist m.m.n. die Totalverweigerung die umständlichste und arbeitsaufwändigste für das JC (Natürlich auch für einen selbst).

Etwas mit dem JC auszuhandeln, ist doch leicht und mit wenig Aufwand zu realisieren. vorausgesetzt, es macht mit. Entweder es wird anerkannt, was im Idealfall den eigenen Wünschen entspricht, oder eben, und das ist wohl der Normalfall, abgelehnt. Ich z.B. bekomme gar keine EGV mehr, sondern gleich einen VA.

Bei einer Verweigerung werden weitaus mehr Prozesse in Gang gesetzt. Mit der EGV nicht einverstanden? Ok, bei einem verständnisvollen Sachbearbeiter (allein das Attribut ist ein Widerspruch) darfst du einen Gegenvorschlag machen, aber der darf seine Autorität und sein Rechtsbewusstsein nicht beleidigen, denn sonst ist gleich Ende Banane. Wenn also der marginal veränderte Gegenvorschlag anerkannt wird, und er kann nur marginal verändert sein, denn sonst würde er abgelehnt werden, kannst du deiner Wege gehen, dich über den Pyrrhussieg freuen und das JC hat seine Ruhe, alles läuft harmonisch weiter.

Mit der Ruhe ist es allerdings vorbei, wenn du auf stur machst. Jetzt wird eine Maschinerie in Gang gesetzt, die alle daran Beteiligten ins Rotieren bringen. Nicht nur das, auf einmal müssen sich noch ganz andere Menschen damit beschäftigen, wie Rechtsanwälte, JC-Anwälte, die Leistungsabteilung, Vorgesetzte, Richter, Justizangestellte, Chefduzenleser und was weiß ich noch wer sonst. Jetzt hast du ausserdem noch die Möglichkeit, dich selbst kennenzulernen, die eigenen Grenzen auszuloten und zu erfahren, ob dich die Götter wirklich lieben.

Natürlich ist das ein Sprung ins Ungewisse, ein Schritt über eine Grenze, von der wir nicht wissen, was hinter ihr liegt. Vor dieser Grenze kennen wir uns scheinbar aus, aber dahinter? Dann wohl doch lieber die EGV abschließen,  die paar Auflagen, Bewerbungen oder Sinnlosmaßnahmen sitzen wir auf einer Arschbacke ab. Die Würde, die uns bei dieser Art des Zwangs verloren geht, ist unwichtiger, als die Ruhe, die wir haben, wenn wir kuschen.

Wer jedoch den Schritt über die Grenze wagt, kann nicht verlieren. Niemand kann ihm seine Würde nehmen, er scheißt auf die paar Kröten und auf das Ungewisse, denn er weiß, dass ihn das nicht umbringt, sondern stärker macht. Er weiß, dass Gerechtigkeit nicht dadurch entsteht, indem der Weg des bekannten Widerstandes gegangen wird, sondern des unbekannten. Er weiß, dass die Willkür, die Vorschriften und die Ignoranz nicht zu ihm gehören und geht lieber über eine Grenze, von der er nicht weiß, was ihn dahinter erwartet, als weiter wie bisher in seiner Zwangsjacke herumzulaufen. Er steht zu seinen Worten und zu seinen Handlungen und wird nicht feige gegen sie sein, sondern sie aufrecht vertreten. Er erkennt den Betrug, mit dem pflichtbewußt die Freiheit, die Würde, die Menschlichkeit und die Gerechtigkeit verraten werden und kehrt den Menschen den Rücken, die diese Mißstände durch ihre duckende Teilnahme ermöglichen und absichtlich Übersehen.


Diesen Weg geht man wohl nur solange noch Kohle fließt, sei es vom Amt oder woanders her. Von "woanders her" läuft nicht für jeden.
Aushandeln mit JC muss überhaupt nicht leicht sein und ist es auch meist nicht. Man kann auch einiges an Aufwand verurachen ohne Totalverweigerung.

zak

Zitat von: bodenlos am 10:25:20 Mi. 04.April 2012
Man kann auch einiges an Aufwand verurachen ohne Totalverweigerung.

Na dann erzähl doch mal.

bodenlos

Zitat von: schwarzrot am 16:25:34 Di. 03.April 2012

Nee, dass ist blödsinn:
Nur weil mensch einem anderen ein vertrag vorschlägt, ist noch keiner verpflichtet, diesen auch zu unterschreiben.
...

Wer hat das behauptet? Ich nicht. Bevor du andere Beiträge als Blödsinn bezcihenst,
schau ma lieber hin was die aussagen.

bodenlos

Zitat von: zak am 10:50:44 Mi. 04.April 2012
Zitat von: bodenlos am 10:25:20 Mi. 04.April 2012
Man kann auch einiges an Aufwand verurachen ohne Totalverweigerung.

Na dann erzähl doch mal.

Na eben Gegenvorschläge machen und gegen Sinnlosdiktate argumentieren, gegen fragen: was soll das konkret bringen? Was hat es gebracht?
Fakten vorlegen z.B. über bescheuerte Inhalte von Maßnahmen, die ohne Rechtfertigung verordnet werden (kriegen sogar langsam Richter mit)
über deren Nutzen/Kostenverhältnis, über den Effekt auf Behöden/"Kunden"-Verhältnisse, die nicht auf Augenhöhe geschehen (Verhärtung, Frontenbildung, Frustration auf allen Seiten) gibt ja schon Analysen dazu, Fakten über die Auswirkung von Gesetzen auf die Lohnentwicklung ,
Verteilung der einkommen und Vermögen. usw..



zak

Bodenlos, es geht auch darum, dass ich mit diesen Typen nicht diskutieren möchte. Wer sich darauf einlassen will, bitte. Aber schon allein die Bereitschaft, mit Menschen zu reden, die jederzeit ihr Messer herausholen können um ihre kleingeistige Macht auf dich abzuladen und wieder ein Stück Würde aus dir herausschneiden, finde ich einfach nur widerwärtig. Dafür gibt es auf juristischer Ebene noch genug Gelegenheit. Wie weit sind wir gekommen, wie tief sind wir gesunken, wenn wir uns mit einem kleinen ,,Erfolg" zufrieden geben und das Grundsätzliche darüber verdrängen? Dieses Grundsätzliche strahlt doch viel heller, es schreit förmlich nach uns, aber wir wenden uns ab und verschließen die Augen und Ohren. Hier geht es doch nicht um das feilschen über irgendwelche Kartoffeln, sondern um Menschenwürde.

Und die darf nicht verhandelbar sein.

Du kannst natürlich weiterhin versuchen, zu verhandeln und zu diskutieren, du kannst weiterhin über das hämische Pack die Schultern zucken und dich auf ihre penetrant stinkenden Kloakenargumente einlassen, du kannst weiterhin diese brutal beschränkten Grundgesetzbrecher mit deiner Anwesenheit beglücken und ihnen die Bestätigung dafür geben, wie wichtig sie doch sind, denn du sitzt ihnen ja gegenüber und hörst ihnen zu.
(Mit "Du" meine ich nicht speziell dich, bodenlos).

Anstatt ihre kranken Faustrechtphantasien absterben zu lassen, werden sie noch untertänigst gefüttert. Es wird mit den Hyänen geheult.  

Ich bin nicht so naiv, zu glauben, dass ich mit einer Verweigerung mehr erreichen könnte. Aber meine Hoffnung wird dadurch ehrlicher, verliert ihren abstrakten Charakter und kann weniger enttäuscht werden. Am wertvollsten ist jedoch, dass ich es nicht zulasse, auch nur ein Stück meiner Würde abzugeben. Und vielleicht setzt allein DAS ein viel wirksameres Zeichen als alles andere.



bodenlos

Zitat von: zak am 14:01:27 Mi. 04.April 2012
Bodenlos, es geht auch darum, dass ich mit diesen Typen nicht diskutieren möchte. Wer sich darauf einlassen will, bitte. Aber schon allein die Bereitschaft, mit Menschen zu reden, die jederzeit ihr Messer herausholen können um ihre kleingeistige Macht auf dich abzuladen und wieder ein Stück Würde aus dir herausschneiden, finde ich einfach nur widerwärtig. Dafür gibt es auf juristischer Ebene noch genug Gelegenheit. Wie weit sind wir gekommen, wie tief sind wir gesunken, wenn wir uns mit einem kleinen ,,Erfolg" zufrieden geben und das Grundsätzliche darüber verdrängen? Dieses Grundsätzliche strahlt doch viel heller, es schreit förmlich nach uns, aber wir wenden uns ab und verschließen die Augen und Ohren. Hier geht es doch nicht um das feilschen über irgendwelche Kartoffeln, sondern um Menschenwürde.

Und die darf nicht verhandelbar sein.

Du kannst natürlich weiterhin versuchen, zu verhandeln und zu diskutieren, du kannst weiterhin über das hämische Pack die Schultern zucken und dich auf ihre penetrant stinkenden Kloakenargumente einlassen, du kannst weiterhin diese brutal beschränkten Grundgesetzbrecher mit deiner Anwesenheit beglücken und ihnen die Bestätigung dafür geben, wie wichtig sie doch sind, denn du sitzt ihnen ja gegenüber und hörst ihnen zu.
(Mit "Du" meine ich nicht speziell dich, bodenlos).

Anstatt ihre kranken Faustrechtphantasien absterben zu lassen, werden sie noch untertänigst gefüttert. Es wird mit den Hyänen geheult.  

Ich bin nicht so naiv, zu glauben, dass ich mit einer Verweigerung mehr erreichen könnte. Aber meine Hoffnung wird dadurch ehrlicher, verliert ihren abstrakten Charakter und kann weniger enttäuscht werden. Am wertvollsten ist jedoch, dass ich es nicht zulasse, auch nur ein Stück meiner Würde abzugeben. Und vielleicht setzt allein DAS ein viel wirksamerer Zeichen als alles andere.
...

Vorab Danke für deine sachliche Antwort!

Ich respektiere deine Haltung. Auch wenn ich eine EGV nicht per se als menschenunwürdig ansehe: was daraus z.T. gemacht
wird schon. Auch wie einige Gesetze gestaltet sind, die finde ich eigentlich noch unwürdiger, weil eben GESETZ. Übrigen auch
im SGB III.

Unabhängig von individuellen Vorgehensweisen, die erstmal nur Stückwerk bleiben (müssen) warte ich auch noch darauf
das sich viel mehr der Betroffene bewegen. Da ich selbst beii ganz offensichtlichen Verstößen seites der behöden oder
Maßnahmeträger schlechte Erfhahrungen in Sachen Solidarität gemach habe, bin ich da nicht sehr optimistisch. Letztlich verfolgen
die alleremeisten ganz persönliche Ziele, so meine Erfahrung.Die sind oft nicht grade edel.


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