Grusi abgelehnt weil EU-Rente "auch wg. der Verhältnisse des Arbeitsmarktes"

Begonnen von Eivisskat, 22:23:55 Mi. 06.Juni 2012

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Rudolf Rocker

Himbeermarmelade! Ohhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh!
Meine Oma hat früher immer Vanillepudding mit frischen Himbeeren gemacht!
Das waren noch Zeiten! *träum* ::)

jobnomade

Zitat von: Eivisskat am 12:04:45 Mi. 11.Juli 2012
Drückt mal lieber weiter...


In aller Ruhe zum Sozialgericht, Antrag auf einstweilige Anordnung der Leistungsauszahlung mit vollstreckbarer Ausfertigung stellen (Damit kannste denen den Gerichtsvollzieher schicken und ggfs. sogar das Konto pfänden)
und Klage mit Antrag auf mündliche Verhandlung erheben, Anordnungsgrund: Vorliegend Rentenbescheid für laufenden Rentenbezug wegen dauerhafter (behaupten, dass Du Dich dafür hältst) voller Erwerbsminderung, Eilbedürftigkeit wegen fehlender SGB XII- Leistung seit 1.7.

Der Ablehnungsgrund "Berentung wegen Arbeitsmarkt" steht ja auch nicht in Deinem Bescheid wie Du sagst und den Du bei Gericht vorlegst, das muss das Sozialamt dann dem Gericht erstmal beweisen, wird aber bei der klaren Akten- und Rechtslage vor der Anordnung eher nicht gehört:

Grundsatz: Voll Erwerbsgeminderte nur Sozialhilfe
§41 SGB XII, Rn. 3, Bieritz-Harder | Conradis | Thie, Sozialgesetzbuch XII 9. Auflage 2012
Voll Erwerbsgeminderte dürfen nicht erst zum Jobcenter geschickt werden:
§41 SGB XII, Rn. 5, Bieritz-Harder | Conradis | Thie, Sozialgesetzbuch XII 9. Auflage 2012

Das reicht für die Einstweilige Anordnung, über Folgendes kann sich das Sozialamt dann in Monaten erst in der mündlichen Verhandlung streiten:
§41 SGB XII, Rn. 4, Bieritz-Harder | Conradis | Thie, Sozialgesetzbuch XII 9. Auflage 2012

Vom Amtsgericht schriftlichen Ablehnungsbeschluss der Beratungshilfe von der Rechtspflege fordern und den "Schnösel" aber vorher für Befangen erklären,
dann Erinnerung gegen den Ablehnungsbeschluss einlegen (Nicht Sofortige Beschwerde, die ist unzulässig und kostet, je nach Laune des Landgerichts), Grund BVerfG 1 BvR 1517/08 oder besser nochmal hin mit dem Grund,  
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090511_1bvr151708.html

oder gleich zum Anwalt falls überfordert und noch kein schriftlicher Ablehnungsbeschluss vorliegt, der kann nachträglich über Beratungshilfe abrechnen und die hat sich ja dann durch die Prozesskostenhilfe für den Antrag auf EA eh erledigt.

Den Problem- Grund Deiner Berentung haben die übers SGB X- Rückgriffsverfahren, was mir hier bisher ja keiner geglaubt hat, bis jetzt.

Vom Jobcenter Rechtsberatung gegen das Sozialamt verlangen  ;D
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Our leaders leave us in confusion.  For them there's only one solution.

Troll

Zitat von: Rudolf Rocker am 12:11:22 Mi. 11.Juli 2012
Himbeermarmelade! Ohhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh!
Meine Oma hat früher immer Vanillepudding mit frischen Himbeeren gemacht!
Das waren noch Zeiten! *träum* ::)
OT:
Himbeeren, ich liebe Himbeeren, Marmelade, Kuchen, pur und in welcher Form auch immer, jetzt läuft mir gerade das Wasser im Mund zusammen.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

jobnomade

Na schön, wenns Euch nicht interessiert brauch ich auch nicht den Kopf fürs Kopieren die Kommentarauszüge hinzuhalten, sind wieder raus.
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Troll

Zitat von: jobnomade am 16:28:49 Mi. 11.Juli 2012
Na schön, wenns Euch nicht interessiert brauch ich auch nicht den Kopf fürs Kopieren die Kommentarauszüge hinzuhalten, sind wieder raus.

Sei doch nicht so dünnhäutig, TE Eivisskat wird Deinen Beitrag sicher auch lesen.
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Eivisskat

Zitat von: jobnomade am 16:28:49 Mi. 11.Juli 2012
Na schön, wenns Euch nicht interessiert brauch ich auch nicht den Kopf fürs Kopieren die Kommentarauszüge hinzuhalten, sind wieder raus.


Sei doch bitte nicht beleidigt, ich kann doch nicht gleichzeitig zum Amt und danach noch Tomaten gießen und weitere Himbeeren :P pflücken gehen UND hier deine Antwort lesen.

Vielen Dank dafür!  :) ;)

Die Leistung habe ich übrigens eh schon, auch anteilig vom letzten Monat.

Ich habs ehrlich gesagt nicht ganz verstanden, was du vorschlägst, vielleicht auch weil die Links jetzt fehlen, aber macht nix.

Die volle Erwerbsminderung (befristet bis 2014) schließt bei mir die Arbeitsmarktrente ein und eine Arbeitsfähigkeit von 3-6 Std./Tag. Das steht in einem Gutachten, nicht im Rentenbescheid.

Wie das gleichzeitig möglich ist, ist mir auch nicht ganz klar und der jungen Tussi noch viel weniger. Die staunte eh nur die ganze Zeit.

Ein eigentlich filmreifer Auftritt von ihr, wobei dann raus kam, dass sie mir lediglich eine mündliche Erklärung zu meinem Status im System (ruhend...) geben wollte , mir diese Erklärung allerdings ohne Rücksprache mit der Teamleitung (natürlich in einer Besprechung...) NICHT schriftlich geben kann.

Es war alles sehr gruselig...so a la Takatuka-Land, vage und sehr unseriös. Und wie beleidigt sie war, als ich sagte (u.a....) dass das Wort einer SB so unter 4 Ohren/ohne Zeugen leider nichts wert sei. Man staunt wirklich, was dort auf die Menschheit losgelassen wird. Auch äußerlich völlig unangemessen und respektlos gegen das Gegenüber.  ::)

Nun warte ich erstmal auf diese schriftliche Erklärung (obwohl es ja eigentlich auch scheiss-egal ist, aber nur so aus Prinzip) und gleichzeitig warte ich auf Antwort aus der Landeshauptstadt.

Je nachdem, wie die ausfällt versuche ich es ggf. bei dem Sozialanwalt vor Ort, obwohl ich neulich durch die Sekretärin den Eindruck hatte, das ich dort ohne Beratungsschein gar nicht durch die Tür komme.

Gleichzeitig habe ich der DRV geschrieben und eine volle, UN-befristete Erwerbsminderung beantragt, weil ich diese absurden Faxen & Rennereien nicht mehr mitmachen will und ihnen auch nervlich nicht mehr gewachsen bin.

Unglaubliche Zeiten!


Edit:
ZitatDen Problem- Grund Deiner Berentung haben die übers SGB X- Rückgriffsverfahren, was mir hier bisher ja keiner geglaubt hat, bis jetzt.

Was bedeutet das?

jobnomade

Zitat von: Eivisskat am 18:17:02 Mi. 11.Juli 2012
Die volle Erwerbsminderung (befristet bis 2014) schließt bei mir die Arbeitsmarktrente ein und eine Arbeitsfähigkeit von 3-6 Std./Tag. Das steht in einem Gutachten, nicht im Rentenbescheid.

Rentenbescheid gilt bei Gerichten und Behörden, nicht irgendson Gutachten, aufheben aber das ja nirgends ohne anwaltlichen Rat mehr vorlegen, sonst brauchste Dich nicht wundern.
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Eivisskat

Dank dir, mach ich und wundern tu ich mich nach diesem Theater eh nicht mehr.


jobnomade

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jobnomade

Zitat von: Eivisskat am 18:17:02 Mi. 11.Juli 2012

Edit:
ZitatDen Problem- Grund Deiner Berentung haben die übers SGB X- Rückgriffsverfahren, was mir hier bisher ja keiner geglaubt hat, bis jetzt.

Was bedeutet das?

Dass ein Amt Daten, die es für sein Verfahren benötigt von einem Anderen holen darf, aber so formuliert, dass SB/FM es per Google und EDV etc. nicht finden und sich erstmal ne Stunde im SGB verirren und todsuchen  ;D

Bei §§ 3ff,67ff,86ff SGB X wirds wärmer.
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Eivisskat

Die sind doch eh alle miteinander in Kontakt und überweisen sich gegenseitig die Gelder (Leistungen und KDU) und die Rentennachzahlungen hin und her.

Alles ganz gruselig und immer hinter dem Rücken der Betroffenen.

::)

Ratrace

Auch von mir weiterhin alles Gute und viel Kraft für den unwürdigen Tanz zwischen den Ämtern. Es ist zum Kotzen, was hier abläuft.
Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.

Eivisskat

Danke Dir!

Inzwischen stellte sich obendrein heraus, dass die Frist für einen Überprüfungsantrag beim JC betr. der Zuständigkeiten von SGB II oder SGB XII abgelaufen ist. Die wurde nämlich kürzlich von 4 Jahren auf 1 Jahr gekürzt.

Was noch bleiben würde, wäre eine zivilrechtliche Untersuchung wg. "Amtshaftungsanspruch", deren Ausgang aber sehr unsicher ist.

Ich habe gerade nicht die Nerven dazu und die Sache erst mal auf Eis gelegt unter "Erfahrungen, die das Leben schreibt".

::)


P.S. Die schriftliche Bestätigung vom JC, dass meine Akte dort als "ruhend" geführt wird, habe ich natürlich trotz meiner Aufforderung an die junge SB immer noch nicht.

Und die mir ja viel erzählen, so unter 4 Augen und hinter verschlossenen Türen...

:-X


Aloysius

Bekomme auch EU-Rente

Die Aufstockung ist, nach langen Monaten endlich durch. Mir ging es mit Hartz4 echt besser, weil ich Sonderzulagen bezogen habe wegen chronischen Erkrankungen.

Mir hat sehr geholfen, daß ich einen Betreuer habe, der Anwalt ist. Wenn Behörden Schreiben aus Kanzleien bekommen, ist es ganz erstaunlich, wie das plötzlich besser läuft ;)

Dennoch war es zunächst so, daß da zwei Mitarbeiter, die natürlich auch noch auf dem selben Flur in gegenüberliegenden Büros arbeiten, sich gegenseitig die Akte zuschoben, weil sie sich nicht zuständig fühlten. Dann ging es an einen anderen Mitarbeiter. Natürlich mußte ich den Antrag noch einmal komplett ausfüllen.

Eine Woche später hakten wir nach, der war dann erst mal in den Urlaub, und die Akte lag da schön rum auf seinem Beistelltisch. Na ja, dann war es endlich soweit.

Meine Güte, wie ihr schon schreibt, die reißen sich da wirklich kein Bein aus.

Ich denke, wenn die selber ihre Anträge stellen, dann werden die sich freuen  :evil:
Reden wir drüber

Eivisskat

Zitat von: Eivisskat am 07:41:16 Do. 26.Juli 2012
P.S. Die schriftliche Bestätigung vom JC, dass meine Akte dort als "ruhend" geführt wird, habe ich natürlich trotz meiner Aufforderung an die junge SB immer noch nicht.

Und die mir ja viel erzählen, so unter 4 Augen und hinter verschlossenen Türen...



Der Horror geht weiter:

Heute kam ein Brief und das Fräulein SB hat ihre Aussage von neulich komplett geändert und verdreht. Eine Aussage einer SB ist ohne Zeugen tatsächlich einen Dreck wert. Der Brief übrigens voller Fehler in der Zeichensetzung und Formulierung.

Sie schreibt, das sie mir wunschgemäß die Aussetzung der Vermittlungsaktivität bestätigt. ABER jetzt nur vorläufig und "bis zur endgültigen Klärung Ihres Antrags auf volle Erwerbsminderung durch den Rententräger."

Und dann "Je nach Entscheidung des Rentenversicherungsträgers behält sich das Jobcenter eine erneute Prüfung der Aufnahme von Vermittlungsaktivitäten vor."

Als ich neulich dort war, war von diesen Konditionen absolut keine Rede, sondern sie sagte mir lediglich das Ruhen der Vermittlung zu, zeigte mir sogar noch den entsprechenden Button in der Verbis-Maske.

Eine volle Erwerbsminderung habe ich im Übrigen bereits seit 2010, die muss ich nicht nochmal  beantragen.^^

Sie wusste zu dem Zeitpunkt meiner Vorladung auch gar nichts über meine Eigeninitiative & ganz private Korrespondenz mit der DRV zwecks Beantragung einer unbefristeten, volle Erwerbsminderung, hat inzwischen vermutlich auf dem Amtswege davon erfahren und nutzt nun meinen eigenen Antrag (der sie m.M. nach gar nix angeht) ganz frech, um ihn in ihre Strategie zu verflechten, OBWOHL sie mir vor 2 Wochen eine Ruhestellung ohne Wenns und Abers mitteilte.

Zu der Androhung der möglichen Wiederaufnahme der Vermittlung war außerdem ein blöder Flyer im Umschlag mit Werbung für einen in der ganzen Region als negativ bekannten Beschäftigungsträger (Spezialität Integration 50+..) bei. Vermutlich, damit ich gleich weiß, wie der Hase läuft.


Ich fühle mich durch die Frechheit der Verdrehung & Verfälschung ihrer ursprünglichen Aussage, sowie der Androhung, wieder in die Vermittlung zu kommen, sehr unter Druck gesetzt.

Gerade hatte ich mich einigermaßen beruhigt, die massiven Herzprobleme, die ich durch den ganzen Stress bekommen hatte, waren etwas besser geworden, dank der Ärzte & Medikamente. Nun spüre ich seit vorhin, dass es wieder los geht, mein Herz schon wieder vor lauter Ärger, Wut und Stress verrückt spielt.

Ich weiß jetzt nicht, was ich tun soll:
Mich wehren, an den Teamleiter schreiben, ans Kundenmanagement in Nürnberg (hat Jemand die Adresse bitte?), aber wie formulieren?

Oder besser das Ganze - meiner Gesundheit zuliebe - auf sich beruhen lassen, abwarten, was die DRV entscheiden wird und dann weitersehen.

Irgendwie mag und kann ich das alles nicht mehr... :(

BakuRock

Zitat von: Eivisskat am 21:42:19 Sa. 28.Juli 2012
..................
Eine volle Erwerbsminderung habe ich im Übrigen bereits seit 2010, die muss ich nicht nochmal  beantragen.^^
...........................................
Oder besser das Ganze - meiner Gesundheit zuliebe - auf sich beruhen lassen, abwarten, was die DRV entscheiden wird und dann weitersehen.
..................................

Moin @Eivisskat, irgendwie stehst du wohl gerade neben dir - deine Aussagen hier beissen sich ganz schoen........

Mit der vollen "Erwerbsminderung" meinst du doch wahrscheinlich eine volle Erwerbsminderungsrente der DRV? Warum aber solltest du dann auf eine Entscheidung der DRV warten?

Oder ich stehe gerade neben mir  ::)

Bei einer vollen EMR brauchst du nirgendwohin oder her vermittelt werden, sondern du kannst als Rentnerin noch was (unter freiwilligem Zwang  ::) ) nebenher verdienen.

Sollte deine volle EMR nicht das Existenzminimum erreichen, dann sollte das Sozialamt (bedingungslos) bis dahin aufstocken - aber nicht das AA (JC) - und schon garnicht mit irgendwelcher Vermittlung in irgendwelche Jobs. Wenn du voll erwerbsgemindert (im Sinne der DRV) bist, stehst du auch nicht mehr "dem allgemeinen Arbeitsmarkt" in irgend einer Form oder Verwertungsbegehren zur Verfuegung.

Lass´ dich nicht vera(AMT)rschen  kotz

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Wenn eine Idee am Anfang nicht absurd klingt, gibt es für sie keine Hoffnung. .... A. Einstein

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Troll

ZitatDer Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.

Hat schon seine Richtigkeit BakuRock, Eivisskat hat wegen den derzeitigen schlechten Aussichten am Arbeitsmarkt eine befristete Volle EMR zugesprochen bekommen, damit ist leider das JC zuständig auch wenn sie auf Grund ihrer derzeitigen Vollberentung nicht vermittelt werden kann, theoretisch könnte sie ja arbeiten.
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Eivisskat

Danke @Troll, schön zusammen gefasst. Das Stichwort heißt "Arbeitsmarkt-Rente", @BakuRock, sehr gruselige Sache, kannst du ja mal nachlesen.

Es geht in der aktuellen Entwicklung des Horrors nun darum, dass das Fräulein SB die Dinge verwechselt & vertauscht, denn ich habe bereits eine VOLLE (befristete) Erwerbsminderung, die muss ich nicht nochmal beantragen. :

ZitatSie schreibt, das sie mir wunschgemäß die Aussetzung der Vermittlungsaktivität bestätigt. ABER jetzt nur vorläufig und "bis zur endgültigen Klärung Ihres Antrags auf volle Erwerbsminderung durch den Rententräger."


UND es geht darum, dass sie das Ruhen meiner Vermittlung nun - komplett entgegen ihrer 1. Aussage - von Konditionen bzw. dem Ergebnis meines ganz privaten Antrags auf unbefristete EU-Rente abhängig macht.

UND mich obendrein bedroht, das "Ruhen" ggf. wieder aufzulösen und mich in die Vermittlung zu verfrachten, OBWOHL die DRV bereits letztes Jahr entschieden hatte, dass meine Rente bis 2014 befristet ist, also es weder meine Gesundheit noch der Arbeitsmarkt hergibt, dass ich mein Lebensunterhalt wieder. selbst verdienen könnte.

Meine Frage an Euch war, ob ich mich nun dagegen wehren soll oder (mit Rücksicht auf meine Gesundheit) die Dinge besser so auf sich beruhen lassen soll?



Ratrace

ZitatSollte deine volle EMR nicht das Existenzminimum erreichen, dann sollte das Sozialamt (bedingungslos) bis dahin aufstocken - aber nicht das AA (JC) - und schon garnicht mit irgendwelcher Vermittlung in irgendwelche Jobs. Wenn du voll erwerbsgemindert (im Sinne der DRV) bist, stehst du auch nicht mehr "dem allgemeinen Arbeitsmarkt" in irgend einer Form oder Verwertungsbegehren zur Verfuegung.
Bei mir ist es exakt so. Befristete Rente durch die DRV wegen voller Erwerbsminderung, Aufstockung derselben durch das Sozialamt nach SGB XII auf das Existenzminimum - ohne irgendwelche Vermittlungsoptionen für das Jobcenter. Was denn sonst könnte "volle Erwerbsminderung" denn sonst sein? Man ist ja gerade dewegen nicht mehr im SGB II, weil man dem Arbeitsmarkt nicht mehr mindestens fünf mal drei Stunden pro Woche zur Verfügung stehen kann. Das ist doch die Voraussetzung für diese Rente. Dabei ist es doch völlig unerheblich, ob der Arbeitsmarkt nun "passende" Stellen hergibt oder nicht.

Wenn es keine Stellen gibt, man aber arbeiten könnte, also erwerbsfähig ist, landet man doch im SGB II. Entweder oder.

Ich bin kein Jurist oder gar Fachanwalt, aber mein Bauchgefühl rät mir, liebe Kat, zur Gegenwehr. Diese "Rente, aber irgendwie doch nicht"-Sache stinkt zum Himmel. Und Du sagtest ja auch schon, daß es sich hier um eine rechtliche Grauzone handele. Hol' Dir einen Beratungsschein und gehe damit zum Fachanwalt. Beratungsscheine gibt's beim Amtsgericht. Alternativ kann man, falls man Gewerkschaftsmitglied ist oder bereit ist, eines zu werden und längere Zeit (ich meine, es waren zwei Jahre) zu bleiben, sich über diese Quelle einen Fachanwalt zuteilen lassen. Mir hatte es geholfen, gegen die DRV vorzugehen.
Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.

Eivisskat

ZitatHol' Dir einen Beratungsschein und gehe damit zum Fachanwalt. Beratungsscheine gibt's beim Amtsgericht. Alternativ kann man, falls man Gewerkschaftsmitglied ist oder bereit ist, eines zu werden und längere Zeit (ich meine, es waren zwei Jahre) zu bleiben, sich über diese Quelle einen Fachanwalt zuteilen lassen. Mir hatte es geholfen, gegen die DRV vorzugehen.


Der Beratungsschein wurde mir ja neulich beim Amtsgericht verweigert, als ich wegen der Verschiebung vom Grusi-Amt zum JC zum Anwalt wollte.

Gewerkschaft gern, aber welche bloß, kann mich da nicht recht entscheiden.

Vor Ort gibts den DGB, die sich auf ihrer Seite für Mindestlohn von 8,50 € stark macht. Meiner Meinung nach, ist das nicht genug und Augenwischerei und ich finde den DGB nicht so sympathisch.

Den SOVD hatte ich bereits angerufen, die waren es ja, die das Wort "Grauzone" aufbrachten.

Mannmannmann, ich werde immer konfuser...

::)


ZitatBei mir ist es exakt so. Befristete Rente durch die DRV wegen voller Erwerbsminderung, Aufstockung derselben durch das Sozialamt nach SGB XII auf das Existenzminimum - ohne irgendwelche Vermittlungsoptionen für das Jobcenter. Was denn sonst könnte "volle Erwerbsminderung" denn sonst sein?

Bei dir steht (vermutlich) auch nicht dieser fatale Satz betr. Arbeitsmarkt-Rente in deinem Rentenbescheid:

"Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht."


BakuRock

Zitat......... Meine Frage an Euch war, ob ich mich nun dagegen wehren soll oder (mit Rücksicht auf meine Gesundheit) die Dinge besser so auf sich beruhen lassen soll?..........

Die DRV haelt dich ganz offensichtlich nur fuer Teil-Erwerbsgemindert (also noch faehig zwischen drei und sechs Stunden taeglich arbeiten zu koennen). Da sie aber ueberzeugt ist (oder wurde), das du zur Zeit auch keine Teilzeitarbeit bekommen kannst, hat sie diese sog. Arbeitsmarktrente angehaengt und zahlt eine volle Rente. Das JC kann dich also weiterhin drieseln  kotz

Zitat........ Dabei ist § 8 Abs 1 SGB II so zu verstehen, dass erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Demnach sind diejenigen Personen erwerbsfähig, die nicht im Sinne der Rentenversicherung voll erwerbsgemindert sind. Indes ist auch im Fall des Bezuges einer Arbeitsmarktrente nach § 43 Abs 2 Satz 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), dh bei einem quantitativen Leistungsvermögen von 3 bis 6 Stunden und nicht möglicher Vermittlung eines geeigneten (Teilzeit-)Arbeitsplatzes, die zeitliche Grenze des § 8 Abs 1 SGB II überschritten, so dass von einer Leistungsberechtigung im Sinne des § 8 Abs 1 SGB II auszugehen ist. Mithin stehen dem Bf keine Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB XII zu. (Tacheles-Rechtsdatenbank, 09.12.2009) ............
Quelle und weiter: http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-arbeitsmarktrente-alg-ii-07712.html

Ich wuerde nun nicht gegen das AA vorgehen, sondern eher versuchen eine aerztliche Stellungnahme zu erhalten, aus der hervor geht das ich grundsaetzlich, aufgrund meiner Krankheiten, nicht mehr in der Lage bin taeglich drei Stunden arbeiten zu koennen. Dann wuerde diese bloede Arbeitsmarktrente entfallen und du waerst weg vom Sklavenmarkt.
Ein paar Hinweise, wie du so ein aerztliches Attest auch vom Medizinischen Dienst oder von einem Amtsarzt bekommen koenntest, gibt es hier (da diskutieren auch Fachjuristen mit): http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=23697
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Eivisskat

ZitatIch wuerde nun nicht gegen das AA vorgehen, sondern eher versuchen eine aerztliche Stellungnahme zu erhalten, aus der hervor geht das ich grundsaetzlich, aufgrund meiner Krankheiten, nicht mehr in der Lage bin taeglich drei Stunden arbeiten zu koennen. Dann wuerde diese bloede Arbeitsmarktrente entfallen und du waerst weg vom Sklavenmarkt.

Dank dir @Baku, genau das tue ich ja, indem ich kürzlich die UNbefristete volle Erwerbsminderung zur EU-Rente beantragt habe und nun auf baldige Antwort warte. Wird aber bestimmt wg. Urlaubszeit usw. noch dauern.

Ja, das mit der Arbeitsmarktrente ist eine fiese Sache, besonders für ältere Menschen, die chronisch krank, schon lange aus dem Arbeitsprozeß raus sind und absolut keine Ambitionen & Nerven haben, nochmal irgendwo "eingegliedert" zu werden, nur um die Statistik zu hübschen und dem Beschäftigungsträger Geld in die Kassen zu spülen. Und echte "Arbeit" gabs hier für sie schon nicht mehr, als sie noch gesund waren.

Der Link zu den Unfallopfern ist sicher nützlich, bei mir liegen die Dinge jedoch anders, auch einen nette  Reha werde ich garantiert nicht mehr erhalten, obwohl ich da sicher nix dagegen hätte  ;)


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